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1. Das Alterthum - S. 78

1874 - Paderborn : Schöningh
78 — Eidechsen, Feldmäuse, waren dem Ahriman, das Pferd, das-Rind, der Hund und der Hahn, als Thiere, die der Landmann liebt, dem Ormuzd geweiht. Die Aufgabe des Menschen bestand darin, durch beständigen Kampf gegen die Daeva dem Lichtreiche zum Siege zu verhelfen. Dieser Kampf wird besonders geführt durch Pflege des Ackerbaues, durch Urbarmachung des Landes, durch Anlage von Baumpflanzungen und Gartenanlagen, durch Heilighaltung des Wassers und des Feuers, durch Opfer und die Beobachtung der zahlreichen religiösen Gebräuche. Die Seelen der guten Menschen gelangen nach dem Tode zum Throne des Ormuzd, die Bösen an einen Ort der Finsterniss. Die Leichen wurden nicht begraben oder verbrannt, weil Erde und Feuer als dem Lichtgotte geweiht nicht durch Berührung mit dem Tode verunreinigt werden durften. Daher wurden sie auf trockenen Bergeshöhen ausgesetzt; indess scheint auch eine eigentliche Bestattung stattgefunden zu haben. Während die Religion der Inder den Menschen zu einem träumerischen Nichtsthun verdammte, forderte die Lehre Zoroasters,. entstanden in einem Lande, in dem nur durch sorgsame Pflege die Frucht dem Acker entlockt werden konnte, zu einem rüstigen Kampfe gegen die widerstrebende Natur auf. Aufgezeichnet wurde die Lehre erst in dem Zend-Avesta d. h. göttliches Wort, welches lange nach dem Tode des Religionsstifters verfasst wurde. Der erste Theil, das Vendidad d. h. das gegen die Daeva Gegebene, entstand erst um 600 v. Chr. Auch der abgesonderte Priesterstand der Magier entwickelte sich erst später. 2. Die Geschichte der Meder. Als das Volk der Meder sich von der Herrschaft der Assyrier frei gemacht hatte (c. 714), trat mit Dejoces, welcher sich nach Herodots Erzählung vom Richter seines Stammes zum Könige aller medi-schen Stämme emporschwang, wieder ein einheimisches Herrscherhaus an die Spitze der Regierung, 708.*) Dejoces *) So nach der Chronologie des Herodot, welcher die vier medi-schen Könige von Dejoces Thronbesteigung bis zum Sturze des Astyages zusammen 150 Jahre regieren lässt. Da der Sturz des Astyages 558 erfolgte, so muss darnach Dejoces 708 den Thron bestiegen haben. Bei Ctesias beträgt die gesammte Regierungszeit der vier Könige, welche

2. Das Mittelalter - S. 7

1881 - Paderborn : Schöningh
— 7 — 11. Die Cherusker an der mittleren Weser bis zum Harz. 12. Die Chatten, die jetzigen Hessen, vom Zusammenfluss der Werra und Fulda bis zur Mainmündung. — Die Saxonen im N. der Niederelbe, welche gewöhnlich als Vorfahren der späteren Sachsen angesehen werden, finden sich erst gegen Ende des 2. Jahrhunderts n. Chr. bei dem alexandrinischen Geographen Ptolemäus erwähnt. Die Völkerstämme im Süden des Mains und im Osten der Elbe werden mit dem Gemeinnamen der Sueben bezeichnet. Da sie sich noch nicht an eine sesshafte Lebensart gewöhnt hatten, so waren ihre Wohnsitze weniger fest bestimmt. Die wichtigsten unter ihnen waren die Markomannen in Böhmen und dielongobarden an der mittleren Elbe. Zwischen Oder und Weichsel wohnten in vielfach wechselnden Sitzen die Burgunder, Gepiden, Vandalen und Goten, teilweise mit slavischen Elementen versetzt. § 5. Charakter und Sitten1) der Germanen hat der römische Geschichtschreiber Tacitus anziehend geschildert und seinen Zeitgenossen das einfache, unverdorbene Naturvolk gleichsam als Muster vorgestellt. Die Germanen zeichneten sich aus durch wilden Blick, blaues Auge, blondes Haar und gewaltige Körpergrösse. Aber trotz ihrer mächtigen Gliedmassen vermochten sie keine langwierige Anstrengung zu ertragen und konnten Hitze und Durst nicht lange aushalten. Glanz und Bequemlichkeit des Lebens waren ihnen unbekannt; die nördlicher wohnenden kannten nicht einmal den Gebrauch des Geldes. Ihre Tracht war ein Rock mit einer Spange oder einem Dorn über der Brust zusammengehalten, einige trugen auch Tierfelle mit Pelzwerk besetzt. Sie wohnten nicht vereint in Städten oder Dörfern, sondern jeder liess sich nieder, wo ihn ein Wald oder ein Quell zur Ansiedelung einlud. Die Häuser waren schmucklos aus Holz oder Lehm erbaut; die Vorräte an Feldfrüchten wurden in unterirdischen Gruben aufbewahrt. Sie genossen einfache Speise, die Früchte des Feldes, frisches Wild oder geronnene Milch; als Getränk diente ihnen ein aus Gerste oder Weizen gebrautes Bier. Die Bebauung des Ackers blieb den Frauen und Sklaven überlassen. Die Männer trieben das Kriegshandwerk oder ergaben sich der J) Waitz a. a. 0. Bd. 1. w

3. Das Mittelalter - S. 162

1881 - Paderborn : Schöningh
— 162 — 3. Heinrich Vi.1), 1190—1197. § 69. Klug und gewandt, aber leidenschaftlich und von harter Gemütsart, verfolgte er hochfliegende Pläne, ohne die grossartige Kraft seines Vaters zu besitzen. 1. Heinrichs des Löwen Ende und erster Zug Heinrichs Vi. nach Italien. Heinrich der Löwe, gereizt, weil mehrere benachbarte Fürsten in seine Besitzungen Braunschweig und Lüneburg eingefallen waren, kehrte, als Friedrich Barbarossa kaum seinen Kreuzzug angetreten hatte, dem eingegangenen Vertrage zuwider nach Deutschland zurück, zerstörte die ihm ungetreue Stadt Bardewiek (bei Lüneburg) und nahm dem Grafen von Holstein fast alle seine Länder. König Heinrich zog daher gegen ihn und zerstörte Hannover, schloss aber, weil er für die Einmischung in die italienischen Angelegenheiten freie Hand haben wollte, mit ihm einen Vertrag (zu Fulda), wonach er die Mauern Braunschweigs brechen und Lübeck mit dem Grafen von Holstein teilen sollte. Als Wilhelm Ii. von Sicilien, ohne Nachkommen zu hinterlassen, gestorben war, beeilte sich Heinrich Vi. nach Italien zu ziehen, um das erledigte Reich als Erbe seiner Gemahlin Constanze in Besitz zu nehmen. Aber die Sicilianer, einem deutschen Herrscher abhold, wählten den Grafen Tan er ed von Lecce, einen unehelichen Sohn Rogers und Enkel König Rogers Ii. (s. die Stammtafel 8. 143), zum Könige, dem der Papst, in dessen Interesse es lag, keine deutsche Herrschaft in Unteritalien aufkommen zu lassen, die Belehnung erteilte. Da unter diesen Verhältnissen der Papst (Coelestin Iii.) sich weigerte, Heinrich zum Kaiser zu krönen, so erzwang dieser die Krönung nur dadurch, dass er, um die Römer zu gewinnen, aus der ihnen verfeindeten Stadt Tusculum die kaiserliche Besatzung herauszog. Die Römer zerstörten dann das Städtchen so vollständig, dass die wenigen zurückgebliebenen Einwohner unter Laubhütten wohnen mussten, woher der Ort später seinen jetzigen Namen Frascati (frasche, Laubhütten) erhalten haben soll. Von den Römern gedrängt vollzog der Papst die Kaiserkrönung (April 1191). Nach der Krönung brach Heinrich nach Unteritalien auf, unterwarf mehrere Städte, konnte aber Neapel nicht einnehmen und kehrte, da eine J) Böhmer, Die Regesten des Kaiserreichs 1198—1254. 1849 ff. — Töche, Kaiser Heinrich Vi. 1867.

4. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 4

1918 - Paderborn : Schöningh
4 Geschichte der Germanen im Altertum. Auerhalb des Hauses war eine eingegr ab ene H hle, die zur Aufbewahrung der Vorrte diente und den Hausbewohnern im Winter Schutz gegen Klte bot. Den Hofraum, welcher das Haus umgab, schlo ein Bretterzaun ein^essen Tor in der Nacht durch Riegel und Pflcke verschlossen wurde. Ebenso einfach wie die Wohnung war die Kleidung der Ger-manen. Ziemlich gleichartig war die Tracht der Männer und der Frauen. Im Hause trugen sie einen wollenen Mantel, der mit einer Spange oder einem Dorn zusammengehalten wurde. Sonst hllten sie den Oberkrper in, einen Pelzrock oder ein wollenes Wams, die Beine be-kleideten sie mit Hosen. Auch leinene Gewnder wurden getragen, die die Frauen mit rotem Besatz zu verzieren liebten. Die Fe schtzte man durch Lederschuhe, die aus einem Stck gearbeitet waren. Eine Kopfbedeckung hatten die Germanen im allgemeinen nicht. Die Kinder liefen daheim nackt umher. Das tgliche Leben in der Familie verlief im allgemeinen gleichfrmig. Nach dem Schlafe, den alle Familienglieder gern bis in den Tag ausdehnten, pflegte man zu baden. Darauf wurde das Frhstck eingenommen. Nach vollendetem Tagewerk war gegen Abend die Hauptmahlzeit. Als Speise dienten die Frchte des Feldes, das frische Fleisch der Haustiere und Wildbret, Milch und Kse, als berauschendes Getrnk Met und ein aus Gerste ober Weizen gebrautes Bier. Die Herden machten den Reichtum des einzelnen aus. Gezogen wurden bereits unsere smtlichen ntzlichen Haustiere: Rind, Schaf, Ziege, Schwein und Pferd. Der Ackerbau spielte noch eine untergeordnete Rolle. Vor allem bauten die Germanen die noch heute in Deutschland blichen Halmfrchte (Gerste, Weizen, Hafer, Roggen, Hirse, auch Spelt), daneben auch Hlsenfrchte (Linsen, Erbsen, Bohnen), auer-dem schon frh Rben, Mohrrben und Zwiebeln. Die Hauswirtschaft, die Sorge fr das Vieh und die Bebauung des Feldes blieb den Frauen, Greifen und unfreien Knechten (Sklaven) berlassen. Letztere stellten auch die fr die Wirtschaft erforderlichen Gerte her. Die Frauen spannen und webten die Stoffe fr die leintften und wollenen Kleider, stellten die Kleidungsstcke her und hielten sie im Stande. Eine abgesonderte Gerverbttigfeit hatte sich unter den Germanen noch nicht entwickelt; nur das Schmiedehandwerk wurde schon gewerbsmig, auch von Freien, ausgebt. Der Handel war un-bedeutend. Nur in den renzbezirken, besonders an der rmischen Grenze, herrschte ein regerer Verkehr. Gegenstnde des Handels, der

5. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 7

1918 - Paderborn : Schöningh
7 Mes Fest (Hochzeit) gefeiert. Der Hausherr hatte der seine Familie ine fast unbegrenzte Macht. Seiner Schutzgervalt (Munt") unter-standen neben Weib und Kindern auch andere Verwandte und das Gesinde. Doch wurde das freie Verfgungsrecht des Hausherrn durch die Sitte beschrnkt, die insbesondere der Frau die Stellung als des Mannes Genossin in Arbeit und Gefahr einrumte. Jede Familie gehrte zu einem Verbnde von Blutsverwandten, der S i p p e. Diese war eine festumschlossene Einheit im Kriege und im Frieden. Die Gesippen bildeten im Heere gemeinsam die kleinste Ab-teilung. Im Frieden schtzte die Sippe ihre Angehrigen und hielt sie zu einer Wirtschaftsgenossenschaft vereinigt. Nur Haus und Hof, Ee-rate, Waffen und Herden waren nmlich Eigentum der Familien. Das Land aber gehrte der Sippe, aus der, als die Germanen sich an feste Wohnsitze gewhnt hatten, die Dorfgemeinde erwuchs. In alter Zeit hatte die Sippe einen jhrlich wechselnden Teil des ihr ge-hrigen Ackerlandes gemeinsam bebaut und die Ernte unter sich verteilt. Spter wiesen die Sippenltesten jhrlich den einzelnen Familien Acker-land an, und jede von ihnen bewirtschaftete ihren Landanteil und hatte allein Anspruch aus seinen Ertrag. Nach und nach trat an die Stelle der wechselnden Nutzung der Ackerlose die dauernde, erbliche Nutzung derselben Ackerstcke durch ein und dieselbe Familie; daraus entwickelte sich das Sondereigentum am Ackerland. Diesem stand jedoch auch weiterhin noch lange gemeinsames Eigentum der Gemeinde, die Allmende, gegenber. Zu ihr gehrte der nicht bebaute Teil der Feldmark und vor allem Wald und Wiese. Jeder freie Dorfinsasse hatte das Recht, sein Vieh auf die Ge-meindeweide zu schicken, seinen Bedarf an Holz aus dem Walde zu holen und innerhalb des Dorfgebietes zu jagen und zu fischen. Dieses Recht fate man mit dem auf dem Besitze des Bauernhofes beruhenden unter dem Namen Hufe zusammen. Spter gebrauchte man die Bezeichnung vornehmlich fr alles das, was zu einem Hofe gehrte, besonders fr die Gre der zugehrigen Flche Landes (1 Hufe = 30 Morgen = 7,6 ha). Die Bewirtschaftung des Bodens befand sich noch auf der sog. Stufe der F e l d g r a s w i r t s ch a f t, d. h. auf eine ein- oder mehrjhrige Bebauung des Ackers folgte eine ebenfalls mehrjhrige Brache und bloe Grasnutzung, wobei also immer nur ein kleiner Teil des Fruchtlandes unter dem Pfluge gehalten wurde. d) Die Rechtspflege. Neben der Beratung und Beschlufassung der gemeinsame Angelegenheiten lag den Versammlungen der Freien die Rechtspflege ob. Die Gauversammlung erledigte die einfachen

6. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 144

1918 - Paderborn : Schöningh
144 in den Pfrnde- und Siechenhusern. Waisenhuser bernahmen die Frsorge fr den Unterhalt und die Erziehung elternloser Kinder. c) Der Bauernstand. Die roirtschastliche Lage desbauern -st a n d e s , der rechtlich bereits frher in den Stand der Hrigkeit herab gedrckt worden mar, blieb bis gegen Ausgang des Mittelalters gnstig. Allmhlich aber fhrten mehrere Umstnde eine Um-Gestaltung herbei. Die wachsenden Steuern, welche die Land-stnde der landesherrlichen Gewalt bewilligten, drckten besonders die Bauern, da der Adel und die Geistlichkeit steuerfrei waren. Die Guts-Herren, aus ihrem ritterlichen Berufe in den grobuerlichen Stand eines lndlichen Adels hineingedrngt, waren durch die allgemeine Steigerung der Lebenshaltung und eine gleichzeitige Erhhung der Preise auf die Vermehrung ihres Einkommens bedacht. Daher begannen sie mit Erfolg die Leistungen (Dienste und Abgaben) der Bauern zu steigern, den bisherigen gemeinsamen Mark besitz (Wald, Weide. Wasser, Jagdrecht, Fischerei) in ihren alleinigen Besitz zu bringen und die rechtliche Lage der Bauern abhngiger zu machen. Das Ein-dringen des rmischen Rechtes/ eine Folge des Mangels ollgemein gltiger Rechtsstze und der Umwandlung der Natural- in die Geldwirtschaft, frderte ihre Bestrebungen. Denn nun traten bei Gericht an die Stelle der ungelehrten Schffen aus dem Bauernstande gelehrte Einzelrichter oder gelehrte Schffen, das mndliche und ffentliche Ver-fahren machte dem schriftlichen und geheimen Platz, und die Zustnde des rmischen Reiches wurden, der geschichtlichen Entwicklung un-geachtet, auf die deutschen Verhltnisse bertragen, somit der Gutsherr dem rmischen Herrn, der hrige Bauer dem rmischen Sklaven oder abhngigen Pachtbauern gleichgestellt. Da serner"ie Auswanderung in die rechtselbischen Gebiete seit der Mitte des 14. Jahrhunderts gnzlich stockte, muten vielfach die buerlichen Besitzungen durch Erbteilung Zerschlagen werden, so da der Besitz des einzelnen sich wesentlich ver-ringerte. Anderseits gelangte der Bauernstand damals wieder zum Bewutsein seiner kriegerischen Kraft, da aus ihm die Landsknechte hervorgingen, die nach getaner Kriegsarbeit auch wohl, an Beute be-reichert, zu ihren Dorfgenossen zurckkehrten. Unter den Bauern regte sich daher mit der zunehmenden Verschlechterung Ihrer Lage eine grende Unzufriedenheit. Die Lebenshaltung des Bauern war im Laufe der Zeit behbiger geworden. Das Wohnhaus hatte eine grere Zahl von Rumen bekommen. Sie waren entweder um die gerumige Diele ge-ordnet oder lagert zu beiden Seiten eines breiten Flures. Die Klei- 1 Vgl. S. 26 und S. 84.

7. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 3

1913 - Paderborn : Schöningh
Land und Volk der Germanen. 3 4. Im Binnenlande bis zur Elbe hin wohnten Haupt-schlich die Brnkterer zwischen der oberen Ems und der Lippe, die Marser zwischen Lippe und Ruhr, die Chatten (Hessen) zwischen Main und Werra, die Hermunduren am oberen Main und der oberen Saale, die Cherusker an der mittleren Weser. 5. Anderelbe wohnten die Markomannen in Bhmen, die Semnonen im westlichen Teile der Provinz Brandenburg, die Langobarden an der unteren Elbe. Diese Stmme werden auch mit dem Gemeinnamen der Sueben bezeichnet. 6. Jmoder-und Weichselgebiet wohnten die Burgunder, Vandalen und Goten. 2. Sitten der Germanen. 2. Die Germanen waren durch blaue Augen, helles Haar und bedeutende Krpergre gekennzeichnet. Trotz ihres mchtigen Wuchses vermochten sie Anstrengungen nicht lange zu ertragen und waren gegen Hitze und Durst nicht widerstandsfhig. Sie wohn-ten nicht in Stdten vereint, sondern auf Einzelhfen oder in Drfern.- Ihre Huser waren schmucklos aus Holz oder Lehm erbaut. Einfach war ihre Tracht und ihre Nahrung. Im Hause. trug man meist nur einen wollenen, mit einer Spange oder einem Dorn zusammengehaltenen Mantel, sonst legte man auch ein Unterkleid aus Leinen oder Tierfellen an. Als Speise dienten die Frchte des Feldes, frisches Fleisch und Milch, als berauschendes Getrnk vor allem ein aus Gerste oder Weizen gebrautes Bier. Die Bebauung urs Feldes blieb den Frauen und Sklaven berlassen. Die Männer trieben das Kriegshandwerk oder ergaben sich der Jagd, die in den wildreichen Wldern reichen Ertrag lieferte. Gleich nach dem Schlafe, den sie gewhnlich bis in den Tag ausdehnten, badeten sie; dann speisten sie und lagen mig am Herde oder gingen bewaffnet an ihr Tagewerk, oft auch zu Trinkgelagen. Tag und Nacht fortzutrinken brachte keine Schande, und oft entstand blutiger Streit unter den Trunkenen. Auch wichtige Angelegenheiten, Wahl der Oberhupter, Krieg und Frieden, wurden meistens beim Gelage verhandelt, aber erst am folgenden Tage ward der entscheidende Beschlutz gefat. Das Wrfelspiel trieben sie mit solcher Leidenschaft, da manche 1*

8. Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 6

1913 - Paderborn : Schöningh
6 Geschichte der Germanen im Altertum. Geschlechte erwhlt wrbe, sehr beschrnkt. Er hatte neben der oberpriesterlichen Wrbe im Wesentlichen, tote anberwrts die erwhlten Huptlinge, das Vorsteheramt bei der Volksversammlung und im Gerichte. Die Anfhrung im Kriege rourbe oft besonberen Heerfhrern bertragen. c) Wirtschaft. Grunb und Boben mar anfnglich Eigentum des Stammes, spter der Gemeinbe. Die Herben waren noch der Hauptreichtum des einzelnen. Aus der erblichen Nutzung der Acker entwickelte sich aber allmhlich das Soubereigentum am Ackerlanb. Dem Privateigentum stanb jeboch auch spter noch lange gemeinsames Eigentum der Gemeinbe, die Allmende, gegenber. Zu ihr gehrte der nicht bebaute Teil der Feldmark und vor allem Walb und Wiese. Die Bewirtschaftung befand sich noch auf der Stufe der Feldgras-Wirtschaft, welche auf eine ein- oder mehrjhrige Bebauung des Ackers eine ebenfalls mehrjhrige Brache und bloe Grasnutzung folgen lt und immer nur einen kleinen Teil des Fruchtlandes unter dem Pfluge hlt. Erst unter dem Einflu der linksrheinischen gallisch-rmischen Kultur kam, zunchst im westlichen Germanien, die Dreifelderwirtschaft auf, wo-nach ein Teil des Ackerlandes mit Wintergetreide, ein zweiter mit Sommerfrucht bestellt wurde und der dritte brach lag. Sie bestand bis zum An-fang des 19. Jahrhunderts. Eine besortbere Gewerbettigkeit hatte sich unter den Germanen noch nicht entwickelt. Der Handel (mit Bernstein, Vieh, Fellen, Weiri) war unbebeutenb und wrbe fast ausschlielich von rmischen Kaufleuten betrieben. Als Wertmesser galt burch-weg das Vieh, bei den stlich roohnenberv Germanen war der Gebrauch des Gelbes berhaupt nicht bekannt. Die Knste waren den Germanen noch fremb; boch hatten' sie Lieber zur Verherrlichung der Götter und berhmter Helben und kannten auch schon Schriftzeichen (Runenschrift). d) Kriegswesen. Ieber Freie hatte die Pflicht, die Waffen zu führen, ja die Wehrhaftigkeit wrbe als das heiligste Recht des freien Mannes angesehen. Die Waffen waren die Framea, eine Lanze mit kurzer und schmaler Eisenspitze, und ein aus Holz und Weiben geflochtener, bunt bemalter Schilb; das Fuvolk hatte auch Wurfspiee; Schwert, Brustharnisch und Helm waren wenig im Gebrauch. Die Hauptstrke der Germanen bestartb im Fuvolk, der schwcheren Reiterei gaben sie durch beigemischte Fu?

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges bis 1815 - S. 23

1907 - Paderborn : Schöningh
Schwebe!: Die Grndung der Stadt Berlin. 23 wurde fast immer geliefert, so namentlich das Bauholz, das wichtigste des-selben. Denn ursprnglich waren alle privaten Gebude der Stadt nur Fachwerkbauten; ein steinernes Haus" war noch ums Jahr 1310 in Berlin so selten, da der Brger Sabellius (Zabel) nach dem Besitze eines solchen den Beinamen de domo lapidea", vom Steinhause", erhielt. Eine andere, sehr wesentliche Frderung der neuen Ansiedler und ihres lblichen Werkes bestand in dem Erlasse der Abgaben während der ersten Jahre, in der Bewilligung der sogenannten Freijahre". In aller Ruhe konnten nunmehr die ersten stdtischen Einrichtungen getroffen, konnten der Rat und die stdtischen Obrigkeiten gebildet werden. Zu Znften und zu Gilden schlssen sich die neuen Ansiedler indes noch nicht sogleich zusammen. Es war vorher noch allzuviel zu tun in der Stadt selbst und aus ihrer Feldmark. Die Bestellung des Bodens war und blieb noch lange Zeit stets das Wichtigste. Dann kam die Errichtung eines Rathauses und eines Kauf-Hauses; das kleine Dorfkirchlein gengte fr die erste Zeit noch immer. Ferner mute die Stadt mit Wllen und mit Grben umzogen, sowie mit Palisaden bewehrt werden; drauen auf den Feldern muten endlich Warten, sogenannte Kuhburgen", errichtet werden, damit die Wchter zu rechter Zeit den Hirten es verkndigen konnten, wenn ein Feind sich nahte. An die Auffhrung einer Mauer konnte man gewhnlich erst viel spter denken. Merkwrdig aber, ein jedes Werk, welches während der Regierungszeit der Ballenstdter auf diese Weise angefangen wurde, eine jede Stdtegrndung gelang. Erst in spteren, leidvollen Tagen sanken einzelne der kleineren Städte, wie Falkenhagen und Berneuchen, wieder zu Drfern herab. Da konnten dann zu dem Marktrechte, welches der Fürst der jungen Stadt als erste Gabe seiner Huld verliehen hatte, mit klingendem Silber gar bald Gerechtsame auf Gerechtsame erkauft werden. Denn der Markgraf brauchte Geld, und der Brger hatte fast immer bare Mnze daheim im Kasten liegen. Wenden wir uns jetzt den speziellen Verhltnissen Berlins und Kllns zu. Wie wir annahmen, ist Klln, die Tochterstadt von Spandau, lter als Berlin. Ringfrmig umstanden schon in wendischer Zeit einige Gehfte und Htten das dem hl. Petrus, dem Patron der Fischer, geweihte Kirchlein des Ortes. Klein und unwirtlich war die Feldmark derselben; sie umfate nur 44 kleine oder wendische Husen zu je 12 Magdeburger Morgen und war von vielen schmalen Wasserstreifen und Moorlachen durchzogen. Einzelne Horste aber erhoben sich, mit mchtigen, alten Eichen bestanden, auch hier aus dem sumpfigen Lande. Nach diesen Eichenwerdern" nannte man das Land die Dnblitz", spter die Tplitz"; denn dub" heit slawisch die Eiche". Der Gesamtname der altkllnischen Feldmark lautete noch spter echt slawisch Semmelland",

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges bis 1815 - S. 32

1907 - Paderborn : Schöningh
32 Burggraf Friedrich von Nrnberg wird Verweser und oberster Hauptmann. in der allerbesten Form und Weise, wie es nur geschehen kann und mag. Auch verleihen wir ihm Unsere ganze und volle Macht und Gewalt, die-selbe Unsere Mark mit ihren allen und jeglichen Herrschaften, Landen, Leuten, Besitztmern, geistlichen und weltlichen Lehenschaften, Wildbann, Festen, Schlssern, Stdten, Mrkten, Drfern, Hfen, Wstungen, Feldern, ckern, Wiesen, Wldern, Smpfen, Weiden, Wassern, Wasserlufen, Fischweiden, Teichen, Mhlen, Mahlsttten, Mnzen, Bergwerken und mit allen Ehren, Wrden, Gerichten, Buen, Gefllen, Steuern, Diensten, Zllen, Geleiten, Renten, Zinsen, Glten, Nutzungen, Rechten und Zubehruugen, von Christen und Nichtchristen, der der Erde und unter der Erde, besuchten und unbesuchten, und mit aller Machtvollkommenheit, sie zu haben und zu halten und sie auch als ein bevollmchtigter gemeiner Verweser und oberster Hauptmann zu nutzen und zu genieen und auch von allen Einnahmen und anderen Dingen einen jeden ledig zu sprechen und zu quittieren und damit zu tun und zu lassen nach seinem freien Willen, ohne Hindernis und Beirrung von Uns, Unseren Erben und Nachkommen oder irgend einem anderen Menschen, und da er auch alle und jegliche Amtleute einsetzen und wieder entsetzen und alle und jede von Unseren mtern, Schlssern und Gtern, kleine und groe, besetzen und entsetzen mge, wann und wie oft ihm das gefllt, alle und jede geistlichen und weltlichen Lehen verleihen, alle verfallenen Lehen und Angeflle zu seinen Hnden nehmen und wieder hinleihen mge, wenn er will, und so oft es ntig ist, und da er die Huldigungen, die Eide und die Treue, die sich von Lehen und anderen Sachen gebhren, fordern und entgegennehmen solle und mge von jeglichen Personen, geistlichen wie welt-lichen, und da er auch die genannte Mark Brandenburg, die Lande und Leute, geistliche und weltliche, welche dazu gehren, und alle Unsere und ihre Rechte und Freiheiten, alles redliche Herkommen und alle gute Gewohnheit handhaben, schtzen, schirmen, frdern, zu Frieden und.gutem Zustande zu bringen und darin zu erhalten suchen solle und mge, alle und jegliche Kriege, Mihelligkeiten und Zwietrchtigkeiten, die in der genannten Mark sich erhoben haben und spter etwa erheben mgen, in Freundschaft und nach Recht shnen und richten und die Ungehorsamen dazu ntigen und anhalten und sie bestrafen mge nach seiner Erkenntnis und nach seinem Willen. Auch haben Wir ihm Unsere ganze und volle Macht und Gewalt im allgemeinen wie im besondern gegeben und geben sie ihm kraft dieses Briefes, alles das zu tun, zu schaffen, zu halten, zu lassen, zu setzen, anzuordnen, in eigener Person oder durch andere, auf gerichtlichem oder auf nichtgerichtlichem Wege, wie Wir oder ein jeglicher andere wahre Markgraf zu Brandenburg es zu tun htten oder tun mchten; und es soll das auch nicht hinderlich sein, wenn vielleicht die Angelegenheit in diesem Briefe nicht von Wort zu Worte gemeldet oder mit Namen angefhrt sei, auch wenn sie bedeutender sein
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