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Wie entkommt dieser zweimal aus drohender Gefahr, einmal aus der Gefangenschaft, ein anderes Mal aus der Todesgefahr? Mes-sana auf Sizilien.
Bald waren die Spartaner unbestritten die ersten der Hellenen.
Zolons Gesetzgebung in Athen 594,
. 31. Attila ist ein steiniges Land; nur Feigen- und lbaum liefern reichen Ertrag; denke an den Wettstreit der Athene und des Poseidon um den Besitz des Landes! Von Bergen merke den bienenschwrmenden Hymettus und den marmorreichen Pen-telikon. Auf welche Beschftigung waren die Jonier Attilas hin-gewiesen?
Wer hat nach der Sage den athenischen Staat gegrndet? Der König Kodrns opferte sich bei dem Einfall der Dorer gem einem Orakelspruche; seitdem regierten Archonten (Herrschende)^ die aus den edelsten Geschlechtern gewhlt wurden. Die Gewerb-treibenden und Ackerbauer wurden von den Adligen bedrckt und waren von der Regierung ausgeschlossen. Das Volk verlangt ein . geschriebenes Recht (weswegen?); aber Drakons Gesetze sind mit Blut geschrieben (was heit das?). Das Elend, namentlich die Verschuldung der unteren Stnde, nimmt berhand. Da rettet Solan, aus dem Geschlechte des Kodrns, den Staat; als erster Archont giebt er den Athenern 594 neue Gesetze.
Vor allem erleichtert er die Schuldennot des Volkes. Schuld-sklaven soll es von nun an nicht mehr geben; teilweise werden die Schulden erlassen. Die gesamte Brgerschaft teilt Solon in vier Klassen nach dem Vermgen ein und setzt fr jede die Hhe der Steuern und der Kriegsleistung fest. Aber auch die Rechte der einzelnen Brger werden nach ihrem Vermgen abgemessen. Soviel einer fr den Staat leistet, soviel Rechte soll er haben. Die (neun) Archonten nur aus der ersten Klasse, die Mitglieder des Rates nur aus den drei ersten. Die Volksversammlung entscheidet der die Vorschlge des Rates und whlt die Beamten; zu ihr gehren alle erwachsenen Brger. Welcher Unterschied besteht zwischen der lykurgischen und der solonischen Verfassung? In der Volksver-sammlnttg ist vor der Abstimmung die freie Rede gestattet (wie war es in Sparta?).
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Seit 1774 regierte Ludwig Xyi. (Enkel Ludwigs Xv.), . 198 sittenrein, aber krperlich und geistig unbedeutend. Heine Gemahlin Marie Antoinette, Tochter Maria Theresias von Ostreich, eben-falls sittenrein, aber genuschtig und leichtsinnig. Die Staats-schuld wuchs durch die Verschwendung der Knigin und durch die Teilnahme am amerikanischen Freiheitskampf. (Wie wirkte diese Untersttzung der Amerikaner gegen ihre Bedrnger auf die Stimmung des franzsischen Volkes?)
Der Staatsbankerott stand vor der Thr. Da wurden auf den Rat Neckers, eines Genfer Bankiers, welcher zum zweitenmal Leiter der Finanzen war, 1789 die Reichsstnde nach Versailles berufen (seit 1614 zum erstenmal). Die Regierung ahnte nicht, was fr eine Macht sie damit gegen sich beschwor.
Die Finanzfrage trat vor der Verfassungsfrage zurck.
Sollen die drei Stnde gemeinsam oder gesondert beraten? Soll nach Kpfen oder nach Stnden abgestimmt werden? Welche Be-dentuug hatte diese Frage? (Der dritte Stand, tiers 6tat, war durch 600 Abgeordnete vertreten, Adel und Geistlichkeit durch je 300.) Auf den Antrag des A666 Sieys wurden Adel und Geistlichkeit fr auerhalb der Nationalversammlung stehend erklrt; der dritte Stand, welcher 96% des Volkes vertrat, erklrte sich als
Konstituierende Nationalversammlung
(Juni 1789 bis Oktober 1791).
In einer kniglichen Sitzung sollte dieser Schritt als rechtlos ver- . 199 urteilt werden; bis dahin sollten alle gesonderten Beratungen der drei Stnde aufhren. Trotzdem versammelte sich der dritte Stand im Ballhause und schwur, sich nicht zu trennen, bis man dem Lande eine Verfassung gegeben htte.
Als dann in der kniglichen Sitzung der Befehl zur ge-sonderten Beratung der Stnde erfolgte, widersetzte sich der rede-gewaltige Mirabeau (aus provenzalischem Adel stammend, sittenlos, Vertreter des dritten Standes). Die Vertreter des Adels und der Geistlichkeit schlssen sich grtenteils an. Der König gab nach und befahl die vereinigte Beratung der Stnde (Meiner Sache wegen soll kein Mensch ums Leben kommen!").
Die Zusammenziehung von Truppen und die Entlassung Neckers veraulaten den Sturm des Volkes auf die Bastille in Paris am 14. Juli 1789 (die Trikolore). Bauernaufstnde in den Provinzen; Beginn der Emigration des Adels.
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xyi Ludwig Ludwigs_Xv. Ludwigs Marie_Antoinette Maria_Theresias_von_Ostreich Maria Theresias Mirabeau
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und die republikanische Verfassung der Revolutionszeit wiederherzustellen trachteten. Überall Spaltung und Hader, nirgends Zufriedenheit. Und diese Parteistreitigkeiten dauerten fort, als nach des kinderlosen Ludwig Xviii. Tode sein Bruder Karl X. den französischen Thron bestiegen hatte. Dem stolzen Sinne dieses Fürsten waren die Staatsgesetze, welche seine Herrschergewalt einschränkten, zuwider; sein Streben ging dahin, die königliche Machtfülle in jeglicher Weise zu vermehren. Dies Verhalten mißfiel dem französischen Volke und mehrte die Zahl der Unzufriedenen. Immer allgemeiner und stärker wurde der Widerspruch, welcher der Regierung entgegentrat. Da suchten des Königs Minister durch gewaltsame Maßregeln ihre Gegner zum Schweigen zu bringen. Sie beschränkten das Recht, sich in den Zeitungen über Staatsangelegenheiten frei auszusprechen, sie verkürzten ferner das Wahlrecht des französischen Volkes, sodaß sich dessen Stimme in der Landesvertretung nicht mehr klar und kraftvoll kundgeben konnte. Hiermit legten die Minister Hand an die Volksfreiheiten und verletzten die Staatsverfassrlng, welche diese Freiheiten gewährt hatte. Alsbald kam es zum Aufstand.
3. Die Julitage 1830 in Paris. — Am 27.Juli 1830 rottete sich das Volk in den Straßen von Paris zusammen, riß die königlichen Wappen und Schilder von den Häusern ab, raubte die Waffenläw aus und baute aus umgestürzten Wagen, abgehauenen Bäumen und ausgebrochenen Pflastersteinen an den Straßenecken Barrikaden, um von denselben aus die königlichen Truppen zu bekämpfen. Drei Tage dauerte die blutige Straßenschlacht; endlich wichen die erschöpften Soldaten den hartnäckigen Angriffen der Empörer: der Sieg des Aufstandes war entschieden. Er führte zu einer Thronumwälzuug, der sogenannten Julirevolution. Der alte König mußte abdanken und aus dem Lande fliehen, seine Familie wurde des französischen Thrones auf immer für verlustig erklärt. Und schon dachten die Barrikadenkämpfer daran, wieder eine Republik zu errichten. Aber den ordnungliebenden Bürgern graute vor einer Wiederkehr der Schrecken, welche einst die Republik über Frankreich gebracht hatte. Sie verlangten
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3. Kaiser Wilhelm Ii. seit 1888. Wie seine berühmten Ahnen aus dem Hohenzollernstamme, der Große Kurfürst und der König Friedrich der Große, beim Antritt seiner Regierung in der Vollkraft der Jugend stehend (geb. am 27. Januar 1859), ist er durch seines Großvaters und seines Vaters Vorbild und Segen in sein erhabenes Herrscheramt eingeführt, für seinen großen Beruf trefflich vorbereitet. „Nach dem Beispiel seiner Väter," so verkündete er in der ersten Ansprache an sein Preußenvolk, wolle er „ein gerechter und milder Fürst sein, den Frieden schirmen", unter Gottes Beistand „des Königlichen Amtes zum Segen des Vaterlandes walten." Als er den deutschen Reichstag zum erstenmale um seinen Thron versammelte (25. Juni), scharten sich neben der Volksvertretung um den neuen Kaiser einmütig die sämtlichen deutschen Bundesfürsten. Und der Kaiser feierte in seiner Thronrede voll stolzer Demut vor allen das Gedächtnis feines erlauchten Großvaters, des Reichsgründers Wilhelm I., dem er in seiner Herrscherthätigkeit nachzustreben entschlossen sei. Er wiederholte die Versicherung, „nach außen hin Frieden zu halten mit jedem, soviel an Mir liegt. Deutschland bedarf weder neuen Kriegsruhms noch irgend welcher Eroberungen, nachdem es seine Berechtigung, als einige und unabhängige Nation zu bestehen, endgiltig erkämpft hat." Vor dem preußischen Landtage erklärte er dann feierlich (27. Juni), die Gesetze, die Volksrechte und Volksfreiheiten zu schützen, und schloß mit der erhebenden Erklärung . „^ch trete an die Mir nach Gottes Fügung gestellte Ausgabe mit der Zuversicht des Pflichtgefühls heran und halte nur dabei das Wort des großen Friedrich gegenwärtig, daß in Preußen der König des Staates erster Diener ist." Mit Recht durfte nach so glückverheißenden Königlichen Kundgebungen der Präsident dev Reichstages von dem jugendlichen Herrscher sagen: „Die Herzen des Volkes schlagen ihm vertrauensvoll entgegen." Das Deutsche Reich steht unter ihm gefestet da, einig, frei und machtvoll; möge es unter seinem Kaiser Wilhelm Ii., gegen jeden feindlichen Angriff ausreichend gesichert, in Frieden und Wohlfahrt zu neuer Herrlichkeit erblühen!
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Sturmwind die Bäume des Waldes schüttelt und die glatte Fläche des Stromes zu mächtigen Wogen aufwühlt, so wurde unser Volksleben vom Sturme der Revolution durchbraust, und hoch gingen die Wellen der Aufregung, die sich der Gemüter bemächtigte. Unzählige Wünsche und Forderungen wurden laut, verständige und thörichte, berechtigte und verbrecherische. Vor allem verlangte man in den einzelnen deutschen Ländern Veränderungen der Staatsverfassung, Erweiterung der Volksfreiheiten, und von dem einen Ende des Vaterlandes bis zum andern erscholl der laute Ruf, den Bundestag abzuschaffen und das vielgespaltene Deutschland zu einem wohlgeordneten mächtigen Gesamtreiche zu einigen. An mehreren Orten durchbrach das Volk in stürmischem Freiheitstaumel die Schranken der Ordnung, und es kam namentlich in den Hauptstädten zu manchen gefährlichen Aufständen. Hier und da mußte ein Fürst seine Residenz eine zeitlang verlassen, und die Republik wurde ausgerufen. Allein nirgends errang der Aufstand einen dauernden Sieg: allerorten wurde die Revolution, meist durch die Macht preußischer Waffen, niedergeworfen. Doch wurden unter diesen Kämpfen die Staatseinrichtungen weiter ausgebildet und zum Teil neu gestaltet. Wo ein deutsches Land bis dahin noch keine geschriebene Verfassungsurkunde hatte, da wurde eine solche erlassen und den Unterthanen Anteil an der Gesetzgebung des Staates gewährt. Auch Preußen erhielt eine Verfassung, welche dem Volke ausgedehnte Rechte verleiht. Am 31. Januar 1850 wurde dieselbe Nach langen, mühevollen Beratungen vollendet und einige Tage darauf vom Könige Friedrich Wilhelm Iv. feierlich beschworen. Seitdem leistet jeder preußische König, wenn er die Regierung antritt, den Eid, daß er die Verfassung aufrecht erhalten und in Übereinstimmung mit ihr und den Gesetzen seine Unterthanen regieren werde.
2. Die erste deutsche Nationalversammlung. — Eine höchst schwierige Aufgabe war es, nun auch für das gesamte Deutschland eine neue Verfassung zu schaffen. Im Mai 1848 trat zu dieser Arbeit eine große Nationalversammlung in Frankfurt a. M. zusammen. Die war vom ganzen deutschen Volke frei gewählt und bestand aus vielen erfahrenen
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tum Schleswig die däuische Verfassung einführen, deutsche Sprache und deutsche Sitte aber unterdrücken. Hiergegen hatten sich die Schleswig-Holsteiner, die mit Liebe an Deutschland hingen, schon in dem Revolutionsjahre 1848 erhoben und bei dem deutschen Volke Unterstützung gefunden. Ein preußisches Heer unter dem General Wrangel, dem auch Truppen anderer deutschen Staaten folgten, war ihnen zu Hilfe geeilt und hatte die Dänen in mehreren Gefechten geschlagen; aber die völlige Lostrennung von Dänemark, auf welche die Schleswig-Holsteiner ausgingen, war doch nicht erreicht worden: die andern Großmächte, Frankreich, England und Rußland hatten sich in die Sache eingemischt und die Dänen in ihren Schutz genommen. So blieb dieser erste schleswigholsteinische Krieg erfolglos; doch war aus Preußens Verlangen ausdrücklich festgesetzt worden, daß den beiden Herzogtümern ihre besondere, selbständige Verfassung erhalten bleiben solle.
2. Anlaß zum zweiten Kriege. — Allein die übermütigen Dänen bedrängten fort und fort die Herzogtümer und verletzten deren Rechte in schmählicher Weise. Als im Jahre 1863 der König Christian Ix. den dänischen Thron bestieg, genehmigte er, von dem trotzigen Volke genötigt, alsbald nach seinem Regierungsantritt eine neue Verfassung, durch welche Schleswig dem dänischen Staate völlig einverleibt und seiner althergebrachten, feierlich bestätigten Freiheiten beraubt wurde. Einen solchen Gewaltschritt durfte Deutschland nicht ungestraft lassen. Wurde doch selbst das Herrscherrecht des neuen Königs Christian über Schleswig-Holstein von vielen deutschen Fürsten nicht anerkannt und die Erban-sprüche begünstigt, welche der Prinz Friedrich von Angustenburg auf die beiden Herzogtümer geltend zu machen suchte. Nach Beschluß des deutschen Bundestages rückten daher zum Schutze des bedrohten Rechts 12,000 Mann Sachsen und Hannoveraner in Holstein ein. Vor ihnen zogen sich die dänischen Truppen nach Schleswig zurück.
3. Das Danewerk und die Düppeler Schanzen. — Um den Krieg gegen Dänemark mit entscheidendem Erfolge zu führen, verband sich nun Preußen mit Österreich, und unter dem
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Frankreich England Deutschland Schleswig-Holstein Sachsen Holstein
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seiner Regierung einen Mann berief, dem er den Mut und die Kraft zutraute, das notwendige Werk auch gegen den Willen der Mehrheit des Abgeordnetenhauses durchzuführen. Dieser Mann war Otto von Bismarck, geboren am 1. April 1815 zu Schönhausen in der Altmark, der als preußischer Gesandter am Bundestage zu Frankfurt und später als Gesandter in Petersburg und Paris seine hohe Begabung für die Aufgaben eines Staatsmannes bewiesen hatte. Unter der Leitung dieses kühnen und besonnenen Ministers ging Preußen einer-großen Zukunft entgegen.
Die Umbildung des Heerwesens, welche nunmehr allem Widersprüche zum Trotz durchgeführt wurde, bewährte sich zuerst in einem Kriege gegen Dänemark. Es handelte sich um die Herzogtümer Schleswig-Holstein, welche durch Personalunion mit Dänemark verbunden waren, aber nach einer alten Satzung ans ewig. ungeteilt bleiben sollten. Als der eben auf den Thron gelangte dänische König Christian Ix diese Satzung verletzte, indem er Schleswig seinem Reiche einverleibte, nahm sich der deutsche Bund der bedrohten Länder an und ließ Holstein durch Truppen besetzen; Preußen und Österreich aber trafen eine selbständige Übereinkunft, und ihre verbündeten Heere rückten im Jahre 1864 unter dem Oberbefehl des Feldmarschalls Wrangel in Schleswig ein. Hier warfen die Preußen unter dem Prinzen Friedrich Karl durch die Erstürmung der Düppeler Schanzen die Dänen aus ihrer stärksten Stellung, während andere Truppenteile der Verbündeten Jütland besetzten. Nach einem kurzen Waffenstillstand ließ Prinz Friedrich Karl, der den Oberbefehl übernommen hatte, die Preußen auf Kähnen über den Alsensund setzen und eroberte die Insel Alfen. Da auch Jütland bis an die Nordspitze den Dänen entrissen wurde, so bat König Christian um Frieden und trat seine Rechte auf Schleswig-Holstein an Preußen und Österreich ab, welche die Herzogtümer in gemeinschaftliche Verwaltung nahmen.
Die Frage aber, was mit den eroberten Ländern weiter geschehen sollte, mußte notwendig ein Zerwürfnis zwischen Preußen und Österreich herbeiführen. König Wilhelm nämlich war bereit, den am meisten berechtigten Erben, den Prinzen Friedrich von Schleswig-Holstein-Augnstenburg, als Herzog des Landes anzuerkennen, forderte aber von ihm, als Bürgschaft feines Anschlusses an Preußen, die Verfügung
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Extrahierte Ortsnamen: Altmark Frankfurt Petersburg Paris Holstein Schleswig Schleswig-Holstein
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20. Januar 1745. Ihm folgte in der Regierung Bayerns sein Sohn Max Joseph.
97. Maximilian Iii Joseph herrschte in Bayern von 17451777. Er bot zu dem Frieden, der welchen im April 1745 zu Fssen am Lech zwischen sterreich und Bayern unterhandelt wurde, bereitwillig die Hand. In diesem Frieden begab sich Max Iii aller Ansprche auf die sterreichischen Lande und versprach dem Groherzoge Franz von Tos--kana seine Stimme bei der Kaiserwahl; dafr wurde ihm Bayern ungeschmlert zurckgegeben. Im September 1745 wurde Franz von Toskana als Kaiser gewhlt. Friedrich Ii von Preußen schlo im Dezember 1745 zu Dresden mit Maria Theresia Frieden. Er behielt Schlesien und er-kannte Franz I als deutschen Kaiser an.
Max Iii von Bayern benutzte die durch den Frieden zu Fssen wiedergekehrte Ruhe, um seinem Lande den im Laufe des sterreichischen Erbfolgekrieges verlornen Wohlstand wieder-zugeben. Zur Tilgung der Staatsschuld, die auf 40 Millionen angewachsen war, ernannte er eine Kommission, das so-genannte Schnldenabledigungswerk". Mit den Verordneten der Landschaft traf er das bereinkommen, da die vor der Regierung seines Vaters kontrahierten Schulden von der Lan dschaft, die Schulden, welche sein Vater gemacht, von der Landschaft und ihm gemeinsam, diejenigen aber, die er selbst gemacht, von ihm allein getilgt wrden. Auch lie er neben den hergebrachten drei Steuern eine vierte fr die Tilgung und Verzinsung der Schulden erheben (1749), beschrnkte die Ausgaben fr das Militr und fhrte mit seiner Ge-mahlin Maria Anna Sophia, des Knigs August Iii von Polen Tochter, am Hofe mehrfache Ersparuugen ein.
Vieles geschah unter ihm fr Ackerbau, Landwirtschaft, In-dustrie, Gewerbe, Bergbau und Mnzwesen. Ein besonderes Verdienst erwarb sich Max Iii um die Gesetzgebung. Im Jahre 1751 erschien ein neues peinliches Gesetzbuch (codex criminalis). Diesem folgte 1753 eine meisterhaft geschriebene Gerichtsordnung (codex judi-ciarins) und 1756 das bayerische Land recht (codex civilis). Diese drei Gesetzbcher, welche auch in der Oberpfalz eingefhrt wurden, sind Schpfungen des Wiguleus Freiherrn von Kreittmayer. Auch den frommen und wohlthcitigen Anstalten wendete M ax Iii seine Unter-
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Zur Erreichung des ersten Zieles beschrnkte Maxi-milian den berflu am Hofe und stellte die unter seinem Vater eingerissenen Mibruche ab. Erfinderisch wie er war schuf er selbst neue Finanzquellen. Ein Aufschlag auf Fleisch' auf Gold- und S ilb erwaaren, das Monopoldes Wei-bierbrauens und vorzglich die auf eigene Rechnung ber-nommene Bereitung des Salzes verschafften ihm hinreichende Mittel zur Deckung aller Bedrfnisse, weshalb er nur selten landstndischer Geldbewilligungen bedurfte. Er hielt nur zwei Landtage, den ersten 1605, den zweiten 1612. Beide Landtage bewilligten das Ntige, und er berief sie fortan nicht mehr.
Um Ordnung im Innern herzustellen, lie Maxi-milian die bayerischen Gesetzbcher revidieren und die neuen Gesetze als bayerisches Landrecht im Jahre 1617 ins Leben treten.
Am lngsten arbeitete Maximilian an der Erreichung des dritten Zieles, an der Herstellung einer ansehnlichen Kriegsmacht. Er warb zahlreiche Truppen, lie sie tchtig einben und gab ihnen den Niederlnder Johann Werner Tzerklas Freiherrn von Tilly zum Heermeister.
Bei allen seinen Unternehmungen hatte Maximilian tchtige Staatsmnner an der Seite, anfangs den Freiherrn Joachim von Donnersberg, Jocher, Schrenk, Herwart, spter Adelzreiter, den Grafen von Kurz, von Mandl und den geheimen Rat Oechsle.
Die Unruhen in Donauwrth, 1606-1607.
In der Reichsstadt Donauwrth trat der protestau-tische Teil der Bevlkerung der Ausbung des katholischen Gottesdienstes hindernd entgegen und vergriff sich an dem Abte des Benediktinerklosters zum hl. Kreuz, welcher am Markustage 1606 einen ffentlichen Bittgang hielt. Aus die Beschwerde des Abtes sandte der Kaiser Rudolf Ii mehrere bayerische Rte, um die Sache zu untersuchen. Aber diese muten sich vor der Wut des erhitzten Volkes zurckziehen. Da verhngte der Kaiser 1607 die Acht der die Stadt, und Bayerns Herzog Maximilian, der die ehemals bayerische
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wiesen und im Jahre 1806/ als dieses Direktorium aufgelst wurde, einer eigenen Sektion des Ministeriums des Innern anvertraut, von welcher 1806 ein guter Lehrplan fr die deutschen Schulen, und 1808 bis 1814 viele zweckmige Verordnungen fr die Bildung der Schullehrer ausgingen.
Einer vorzglichen Pflege Max Josephs hatten sich auch die Knste zu erfreuen. Die vier Schulen der 1808 gegrndeten Akademie der Knste fr Malerei, Bildhauerei, Bau-und Kupferstecherkunst zeigten von Zeit zu Zeit ihre Fortschritte in ffentlichen Ausstellungen.
Auch die kirchlichen Verhltnisse, welche durch die Skulari-sation in groe Unordnung gekommen, erfuhren eine grndliche Verbesserung. Am 5. Juni 1817 wurde zwischen Papst Pius Vii und König Max I von Bayern ein Konkordat abgeschlossen (besttigt am 24. Oktober 1817), welches die kirchlichen Verhltnisse Bayerns neu ordnete und Bayern in zwei Erzbistmer und sechs Bistmer teilte. Das Konkordat wurde der am 26. Mai 1818 gegebenen Verfafsuugs-Urkunde einverleibt und so als Staatsgrundgesetz anerkannt. Die inneren kirchlichen Angelegenheiten der protestantischen Gesamt-gemeinde in Bayern, wo 1810 vier Generaldekanate (Baireuth, Ansbach. Regensburg und Mnchen) geschaffen und dem Generalkonsistorium bei dem kniglichen Ministerium des Innern in Mnchen untergeordnet worden waren, regelte ein besonderes Edikt vom 26. Mai 1818, welches gleichfalls einen Teil der Verfassungs-Urkunde bildet.
Am 26. Mai 1818 wurde fr das ganze Land eine Verfassung ein-gefhrt, nach welcher der König fortan nur unter Mitwirkung der Vertreter des Landes Gesetze zu geben und Steuern zu erheben hatte. Das Land soll hiefr durch die Kammer der Reichsrte und durch die Kammer der Abgeordneten vertreten sein. Die Reichsrte sind durch Geburt, Amt oder Wahl des Knigs berufen, die Abgeordneten werden vom Volke gewhlt.
Maximilians Jubelfeier und Lebensende.
Am 16. Februar 1824 beging König Maxi das Jubel-fest seiner fnfundzwanzigjhrigen Regierung. Ganz Bayern nahm an dem Feste teil, und viele Städte und Landgemeinden suchten das Andenken an diesen Tag durch fromme Stiftungen, Bauten oder durch irgend ein anderes Denkmal zu verewigen. Die Hauptstadt Mnchen beging dieses Fest besonders feierlich. Alle Armen empfingen reichliche Geschenke und der Magistrat legte an diesem Tage den Grundstein zu dem Denkmale, das dem edlen Fürsten spter (1835) auf dem Max Josephplatze errichtet wurde. König Max selbst stiftete an diesem Tage
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