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1. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 1

1854 - Leipzig : Hirschfeld
Einleitung 3(uf dem Boden und innerhalb der Grenzen des heutigen König- reichs Sachsen haben in alter Zeit nach und nach verschiedene Volks- stämme ihre Wohnsitze gehabt. Wir finden in dem heutigen Meißen, Osterland und Thüringen bereits im vierten Jahrhundert als Bewoh- ner und Inhaber des Landes die Hermunduren oder Thüringer, einen germanischen Nomadenstamm. Als aber das mächtige Reich jener Thüringer im sechsten Jahrhundert mit Hülfe der Sachsen von den Franken vernichtet worden war, setzten andere Nachkömmlinge ihren Fuß auf den Boden, den wir jetzt bewohnen: cs waren die Sla- ve n (Sorben), welche hin und wieder bereits Städte und Dörfer anleg- ten. Die Könige der Deutschen*) traten kämpfend gegen die Slaven auf, das Schwert sollte ihnen entreißen, was sie, durch die Umstände be- günstigt, errungen hatten, namentlich sollte ihnen, die ebenso wie die Hermunduren Götzendiener waren, der christliche Glaube verkündet werden. Außer den Slaven waren es aber die Normannen und die Ma- gyaren (Ungarn), welche den deutschen Königen zu Angriff und Ge- genwehr Veranlassung gaben. Der große und edle deutsche König Heinrich I. (der Finkler oder Städtebauer beigenannt), trat im zehn- ten Jahrhundert siegreich den Ungarn entgegen, ebenso den Slaven in dem Lande, welches dann Meißen hieß. Der von ihm bezwun- gene slavische Stamm war der der Daleminzicr. Heinrich zer- störte um das Jahr 927 ihre starke Veste Gana (bei Lommatzsch) und war darauf bedacht, das Errungene zu sichern. Wie nun iin deutschen Vaterlande im Laufe der Zeit, um die Macht fremder Eindringlinge zu beschränken, verschiedene Marken (d. i. von einem Markgrafen oder Grenzbefehlshaber vcrtheidigte Grenzgebiete) gegründet wurden, so geschah in Daleminzien (oder dem von den Daleminziern bewohnten Lande zwischen der Mulde, Chemnitz und Elbe) durch Heinrich jene Gründung, aus welcher sich in der Folge eine statliche Markgrafschaft *) Deutschland galt eigentlich stets nur als ein Königreich, nie als ein Kai- serthum. Es war ein Wahlreich, indem die deutschen Fürsten beim jedesmaligen Wechsel einen König wählten. Der Papst dagegen weihcte ihn zum römischen Kaiser. Indessen verschmähten manche deutsche'könige diese Auszeichnung ganz, wahrend manche erst viele Jahre nach ihrem Regierungsantritt sich in Rom zum Kaiser krönen tießen. 1

2. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 18

1854 - Leipzig : Hirschfeld
18 Otto der Reiche. 1179*) die Berzstadt Freiberg, welches seinen Namen von den vielen Freiheiten erhalten hat, die derselbe den zahlreich vom Harz herbeige- kommenen Bergleuten, als den ersten Bewohnern, zugestand. Da er beim Kaiser in besonderer Gunst stand, so erlangte er von demselben die Belehnung mit dem Bergregal. Den reichen Bergsegen der frei- berger Silbergruben verwendete der Markgraf nicht bloß zum Ausbau des Klosters Zelle, zur Gründung lind Begabung des Klosters Owa (Aue) sowie überhaupt zur reichlichen Versorgung der Stifter der Kirche, sondern auch zur Verschönerung und Vergrößerung der Städte Libicz (Leipzig), Dsenbergk (Eisenberg) u. a. m. Ja, er fühlte sich im Besitz seines großen Reichthums auch veranlaßt, in dem angrenzenden thü- ringer Lande Weißenfels und viele andere Güter käuflich an sich zu bringen. Da aber Markgraf Otto der Reiche einen thüringischen Besitz nach dem andern erkaufte, so glaubte sich der Landgraf von Thüringen Ludwig Iv. (oder der Fromme) beeinträchtigt, verweigerte die Lehen über die erkauften Güter und forderte diese zurück. Dadurch ward Otto in Krieg mit demselben verwickelt, in welchem der Land- graf unfern Markgrafen gefangen nahm und auf die Veste Wartburg setzte. Dieß geschah im Jahre 1182. Nur der Vermittelung des Kai- sers gelang es, Otto wieder in Freiheit zu setzen; doch mußte er, mit Ausnahme von Weißenfels, die gekauften Güter und Schlösser, gegen Rückerstattung des Kaufgeldes, wieder an den Landgrafen abtreten? In den markgräflichen Landen war damals die Zahl der Städte noch gering und deren Aussehen sehr unscheinlich; daher fuhr Otto fort, mit Hülfe des reichen Ertrags der freiberger Bergwerke mehre Städte zu erbauen oder bereits gegründete zu verschönern. Nament- lich war es Leipzig, das er besonders bevorzugte, und wo er sich öfters aufzuhalten Pflegte. Er ließ diese Stadt mit einer festen Mauer und mit einem tiefen Graben umgeben, erbaute die Nicolaikirche und ge- währte der Stadt mehre Freiheiten. Insbesondere ertheilte er derselben die Gerechtigkeit, jährlich zwei Jahrmärkte zu halten, woraus später die Jubilate- und Michaelismesse entstanden sind.**) Ebenso war die Entdeckung der gedachten Silbergruben der Gewerbthätigkcit aller säch- sischen Lande höchst förderlich. So begann denn in diesem Zeiträume überhaupt allmählig ein regeres und reicheres Leben in den Städten, wo die Ertheilung von Markt-, Zoll- und Münzgerechtigkeit gewöhn- lich der Anfang des Aufblühens war, und Handel-, Kunst und Ge- werbe unter dem Schutze der Stadtmauern gediehen. Auch war cs für das Land von Bedeutung, daß die große Handelsstraße von der Donau und dem Rhein nach Böhmen, Polen und der Ostsee durch das Osterland und Meißen (d. i. das Gebiet zwischen Elster, Mulde und Saale) ging. Otto war cs auch, der (um 1161) den Weinbau in der meißner Gegend begründete. Noch ist bemerkenswerth, daß derselbe *) Zeit und Ort der Gründung Freibergs sind nicht so genau und sicher bekannt, wie man gewöhnlich annimmt. **) Die dritte, die Ncnjahrsmesse, ward erst spater durch Friedrich den S anftm üthig e n bewilligt.

3. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 79

1854 - Leipzig : Hirschfeld
11. Friedrich der Sanstmüthige. (1428 — 1464.) Friedrich H., der in der Geschichte den schönen Beinamen „der Sanstmüthige" erhalten hat, überkam als Erstgeborner die Kur- würde und die dazu gehörigen Lande, in den übrigen Ländern regierte er mit seinen Brüdern gemeinschaftlich. Obschon bei des Vaters Tode noch nicht volle 16 Jahre alt, scheint doch Friedrich die Regierung, wenn auch unter Beirath seiner Mutter, sofort selbstständig und ohne besondere Vormundschaft angetrcten zu haben. Doch theiltcn die Brü- der, um dich gleich im Voraus zu bemerken, bereits im I. 1435, als ihr Bruder Heinrich gestorben war, die väterlichen Besttzungen unter sich, und als ein Jahr darauf Sigismund in den geistlichen Stand getreten, blieben bloß Friedri ch und Wilhelm (Iii. oder der Tapfere) übrig, die eine Zeit lang zusammen regierten. Zwei bei dem Ableben des Vaters noch unerledigte Angelegenheiten waren cs, welche den jungen Kurfürsten beim Antritt seiner Regierung beunruhigten, nämlich einerseits der Streit über die Besetzung des Burg- grafthums zu Meißen*), vor dessen Entscheidung Friedrich der Streitbare gestorben war, und dann die erneuerten Ansprüche des Herzogs Erich von Lauenburg auf die Kur und das Herzo^- thum Sachsen. Was den ersteren Streit betrifft, so bemühete sich Friedrich der Sanstmüthige, denselben durch einen Vergleich zu erledigen. Er versprach nämlich, den vom König ernannten Burggra- fen Heinrich 1. von Plauen mit dem Bcsitzthume des Burggraf- thums (den Thurm zu Meißen ausgenommen) und mit dem Schlosse und Amte Frauenstein zu belehnen und ihm überdieß noch für gewisse Lehen eine Abfindungssumme zu bewilligen (1428). Als indessen der Nachfolger dieses Burggrafen, Heinri'ch Ii., abermals Streit erhob, that König Al brecht 11. einen entscheidenden Spruch, nach welchem dem *) In der Schlacht bei Außig war nämlich unter Andern auch der Burggraf von Meißen, H e in ri ch Ii. aus dem Hause Hartenstein, geblieben. Derselbe war kinderlos gewesen, und es hatte daher der König Sigi smund das gedachte Burg- grafthum nebst Hartenstein als ein eröffnetes Lehen aufheinrich I. von Plauen, seinen Hofrichter, übertragen. Da der Kurfürst Friedrich der Streitbare gleichfalls Ansprüche zu haben vcrmeiirte, so waren zwischen ihm und dem König Mißhelligkeiten entstanden, welche bei des Kurfürsten Tode noch unerledigt geblie- den waren.

4. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 96

1854 - Leipzig : Hirschfeld
96 Ernst. die böhmische Krone stritten, und 1474 auch des Letzteren Vater, König Casimir von Polen, mit großer Heeresmacht in Schlesien einfiel, beriechen sich Ernst und Albert mit "dem Kurfürsten Alb recht von Brandenburg und gingen mit 6000 auserlesenen Reitern nach Breslau, um ihre Vermittelung anzubieten und den Widerspenstigen zu bedrohen. Doch unterblieb das Blutvergießen, indem durch Vertrag Wladislaus König von Böhmen blieb, Matthias dagegen auf die Dauer seines Lebens Mähren, Schlesien ltixb die Lausitz behalten und zugleich den Titel eines Königs voir Böhmen führen durfte. Im I. 1471 wurde urplötzlich ein ungeahnter Gottessegen in den neuentdeckten reichhaltigen Silberadern auf dem Schneeberge ge- funden, wodurch dann im I. 1477 die Anlegung der Stadt Schnee- berg veranlaßt wurde. In eben diesem Jahre besuchte der Herzog Albert diese, so reiche Ausbeute gebenden, Bergwerke, wobei ihm der Bergmeifter die Ueberraschung bereitete, daß er ihm fammi seinen Rathen in der Tiefe der Georgenzeche ein Mahl darbot auf einer, wie es heißt, 3 Ellen langen und ilk Ellen breiten, 400 Centncr schweren und 80,000 Mark reichen Erzstufe gediegenen Silbers, welche die Form einer Tafel hatte. „Unser Kaiser (sagte der Herzog bei diesem unterirdischen Mahle) ist zwar ein gewaltiger und reicher Herr, und dennoch hat er jetzt keinen so stattlichen Tisch, als dieser ist!" — Durch den großen Bergsegen, welcher in den schnecbcrger Silbergruben in den ersten zehn Jahren ausgebracht wurde, und von dein die zehnte Mark als Bergzehnt an die beiden Brüder abgegeben werden mußte, wurden diese in den Stand'gesetzt, ihre Besitzungen zu erweitern. So kauften sie im I. 1472 von dem in Schulden gerathcnen schlesi- schen Herzog Johann Ii. (oder dem Wilden) das Herzogthum Sagau für 50,000 ungarische Goldgülden. Der König Matthias voir Ungarn ertheilte ihnen die Belehnung darüber. Ferner brachten sie im I. 1477 auf Wiederkauf die bieberstein'schen Herrschaften Sorau, Bes ko w und Storkow für 62,000 Goldgülden an sich. (Nach 33 Jahren, im I. 1510, wurden dieselben wieder eingelöset.) Im I. 1477 hatte der Kurfürst Ernst wieder eine Fehde auszu- kämpfen, um der Schwester Hedwig, welche Aebtissin zu Quedlin- burg war, Hülfe zu leisten. Die Bürger Quedlinburgs geberdeten sich wie die einer freien Stadt und wollten die Hohheit des Stiftes über sich nicht mehr anerkennen. Zu gleicher Zeit hatte sich der Bi- schof von Halberstadt das Schutzrecht über das Stift angemaßt, wäh- rend der Kaiser bestimmt hatte, daß die Aebtissin den Lehenseid in die Hände des Kurfürsten Ernst ablegen sollte. Nachdein Hedwig die Hülfe ihres Bruders zur Wahrung ihrer Rechte angerufen, zog dieser mit einer starken Heeresmacht nach Quedlinburg, drang mit Sturm in die Stadt, ließ die alte Rolandssäule, welche die Bürger für ein Zeichen ihrer Freiheit ausgabcn, während sie bloß ein Zeichen der peinlichen Gerichtsbarkeit war, Umstürzen und zwang die wider- spenstigen Bewohner zum Gehorsam unter das Stift. Die Aebtissin übertrug nun die erbliche Schutzvoigtei über Quedlinburg dem sächsi- schen Kurhause. Ebenso ward der Bischof von Halberstadt gezwungen.

5. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 70

1854 - Leipzig : Hirschfeld
70 Friedrich der Streitbare. Helm Ii., dagegen bekam, um dieß gleich hier im Voraus zu bemer- ken, nachdem das meißner Land mit der Stadt Leipzig an Friedrich gefallen war, den größeren Theil des Osterlandes und starb 1425, worauf Friedr ich auch dessen sämmtliche osterländischc Besitzungen erbte, von welcher Zeit an das Osterland nie wieder einen besonderen Regenten gehabt hat und seine frühere eigenthümliche Verfassung ver- lor. Insofern nun dieser Wilhelm, da er seines Bruders Friedrich Uebergewicht anerkannte, größtcntheils nach dessen besserer Einsicht han- delte, knüpft sich die Geschichte unsers Landes vorzugsweise an Fried- rich den Streitbaren. Als den Streitbaren bewies sich Friedrich, der bis zum Tode seiner Mutter Katharina (1397) unter deren Vormundschaft stand, zuerst durch eine Waffenthat in Franken im I. 1388. In jener Zeit war in Deutschland noch vielfältig das Faustrecht an der Tages- ordnung; es kämpften jetzt aber seltener mehr Einzelne, sondern man schloß sich in. größere Verbindungen zusammen. So kam es denn, daß der in Franken, Schwaben rc. gegen den Adel geschloffene Städtebund in den sogenannten Städtekrieg ausbrach. Da der Burggraf Fried- rich von Nürnberg seine Vettern, die wettiner Fürsten, in das Bünd- niß des Adels zog und dieselben zu Hülfe rief, so ward Friedrich der Streitbare von seinen beiden Oheimen Balthasar und Wil- helm I. an der Spitze von tausend Reitern nach Franken gesandt. In dieser Fehde focht der neunzehnjährige Held Friedrich mit Ruhm an der Seite des Burggrafen, und cs gelang ihm, demselben die Schlösser Windsheim und Rothenburg erobern und das trotzige Nürn- berg demüthigcn zu helfen. In sein Land zurückgekehrt, hatte Friedrich auch hier einige Fehden zu bestehen. So mußte er (1390) die Brüder Friedrich, Wilhelm und Veit von Schön bürg zu Glauchau, welche sich weigerten, mehre baare Rückstände abzutragen und sich deshalb mit andern unruhigen Köpfen verbunden hatten, mit bewaffneter Hand zu Recht und Gehorsam nöthigen. In demselben Jahre ließ er gegen zwei thüringer Raubritter statt mit dem Schwert über sic herzufahren, beim Landfriedensrichter über den seinem Lande zugefügten, auf 1000 Mark Silber angeschlagenen Schaden Klage anbringen und erlangte auf diese Weise sein Recht. Ebenso legte er um diese Zeit noch einige andere Raubhändel bei und trieb die Widerspenstigen zu Paaren. Im I. 1391 eröffnete sich ein neuer Kampfplatz zur Bewährung seiner Thatkraft, indem der Hochmeister des deutschen Ordens die Rit- terschaft aller deutschen Länder aufforderte, sich an einem Kreuz- oder Kriegszuge gegen die heidnischen Litthauer zu betheiligen.*) Der *j Nach Andern galt es nicht der Bekehrung der heidnischen Litthauer. indem ihr Großherzog Jaget lo, damals noch der einzige heidnische Fürst in Europa, be- reits 1386, um die polnische Krone zu erlangen, mit seinem ganzen Bolke den christ- lichen Glauben angenommen haben soll. Vielmehr soll der Zug gegen Jagello gerichtet gewesen sein, welcher mehre gefangene deutsche Ordensbrüder ihrer Haft nicht entledigen wollte. Zugleich soll es gegolten haben, die Vereinigung zwischen Polen und Litthauen zu verhindern.

6. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 172

1854 - Leipzig : Hirschfeld
172 August. und politisch kluger Vorgänger und Bruder das Sachsenland in der kurzen Zeit seiner Regierung berühmt gemacht, so gelang cs dem staats- wirthschaftlichcn August, dasselbe in seiner vieljährigen Regierung all- seitig glücklich zu machen und zu einem Musterstaate zu erheben. Da cs unmöglich ist, das vollständige Bild eines so umfassenden Fürstcn- lebens in einen Rahmen einzuengen, wie ihn das gegenwärtige Buch gestattet, so müssen wir uns in der nachstehenden Schilderung von dein gesegneten Wirken dieses Kurfürsten nur auf das Hauptsächlichste beschränken. Vor allen Dingen war August darauf bedacht, den Markgrafen Al brecht von Brandenburg, der ja vor dem, Bruche auch mit Moritz in so inniger Freundschaft gestanden, für sich zu gewinnen, um seine Lande vor dem Einbrüche jener räuberischen Horde zu be- wahren, und er war so glücklich, durch Vermittelung des Königs von Dänemark sowie des Kurfürsten Johann Georg von Branden- burg diesen Zweck sehr bald zu erreichen, indem er durch einen am Ii.sept. 1553 zu Braunschweig geschlossenen Vertrag sich init dem- selben aussöhnte. Ebenso gelang es ihm einige Monate später, die Forderungen I ohann Friedrich's von Weimar, der wegen seiner Ansprüche auf die Kur bereits vom Kaiser abschläglichen Bescheid er- halten hatte, durch einen Vertrag zu beseitigen, der den 24. Febr. 1554 abgeschlossen ward und in seinen Hauptbestimmungen dahin ging, daß, während die Wittenberger Capitulation in Kraft blieb, Au- gust noch 100,000 Gulden und die vier Aemter Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbisleben an Johann Friedrich überließ, der aber bereits an dem Tage, an welchem er den Vertrag Unterzeichnete (3. März 1554), mit Tode abging. Die Folge jenes Vertrags war zugleich die Erneuerung der aus den Zeiten der Mutter Hein rieh's des Erlauchten sich herschreibenden Erbvereinigung mit Hessen und dann mit Brandenburg, am 9. und 12. März 1555. Zwei Jahre später wurden auch die bereits 1332 geschlossenen Erbverträge mit Böhmen erneuert. — Im I. 1555 erhielt Kurfürst August, der nun von einer glücklichen Erwerbung zur andern fortschritt, die Würde eines Obersten des sächsischen Krei- ses. Es war nämlich auf dem in diesem Jahre zu Augsburg gehal- tenen Reichstage bestimmt worden, daß zur Aufrechthaltung des Land- friedens für jeden Kreis Deutschlands ein Kreisoberster gewählt werden sollte. Durch diese mit Stimmenmehrheit unserem August übertra- gene Würde, die auch bis zur Auflösung des deutschen Reiches beim Kurfürstenthum Sachsen verblieben ist, vermehrte sich unstreitig Sach- sens Uebcrgewicht in seinem Kreise. Im I. 1558 betheiligte sich Kurfürst August an dem sogenann- ten „Saukriege". Als nämlich die Erben des verstorbenen meißner Bischofs Nico laus 11. lvon Carlowitz) von seinem zu Stolpcn resi- direnden Nachfolger Johann Ix. (von Haugwitz) die Herausgabe eines angeblichen zweiten Testaments forderten, und Letzterer von einem solchen nichts zu wissen versicherte, fielen dieselben, Hans von Car- lowitz, A ugust's Stallmeister, an der-Spitze, verheerend in dessen

7. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 33

1854 - Leipzig : Hirschfeld
Heinrich der Erlauchte. 33 brandcnburgischen Markgrafen für sich in Anspruch nahmen, während sie doch mit der Lausitz unter Heinrich's Vater an die meißner Fürsten gekommen waren. Es entspann sich, trotzdem, daß ein Schieds- gericht unserm Markgrafen diese Orte zugesprochcn hatte, ein vierjähri- ger blutiger Kamps, in welchem zuletzt He inrich verlor, so daß er die gedachten beiden Städte an die Brandenburger abtreten mußte. Heinrich sollte indessen diesen Verlust bald verschmerzen lernen. In seiner Ehe mit Constantia von Oesterreich zeugte er die beiden Söhne Albrecht und Dietrich. Den ältesten von ihnen, Albrecht, verlobte der erlauchte Vater noch während jenes Kampfes (1242) mit der hohenstaufischen Prinzessin Margaretha, einer Tochter des Kai- sers Friedrich Ii. Diese Verbindung gereichte unserm Regcntenhause zu großem Vortheil; denn der Kaiser überließ dem Markgrafen aus Geldmangel, statt der zugesicherten Mitgift von 10,000 Mark Silber, unterpfändlich ein bis dahin unmittelbares Reichsgebiet, das Pleißncr- land, zu welchem bedeutende Landstriche, die Städte und Schlösser Alten- burg, Frohburg, Colditz, Leisnig, Werdau, Crimmitzschau, Zwickau, Chem- nitz u. s. w. gehörten. Durch diese Erwerbung ward das Mcißncrland mehr abgerundet; auch ergab sich daraus der Vortheil, daß dasselbe dadurch von der zuweilen lästigen Nähe eines kaiserlichen Landvoigtes, der bis da- hin das Plcißnerland verwaltet hatte, befreit ward. — In demselben Jahre crtheilte der Kaiser Heinrich dein Erlauchten für den Fall, daß der gegenwärtige Landgraf von Thüringen ohne männliche Erben mit Tode abgehen sollte, die Belehnung mit dieser Landgrafschaft sowie mit der Pfalzgrafschaft Sachsen*) sammt allen übrigen Rcichslehen. Eben diese Aussicht auf Thüringen und die Pfalz Sachsen bestimmte unscrn Markgrafen, von einer anderweiten Vergrößerung seines Gebietes, die er durch Erbanfall hätte erlangen können, abzusehen. Im I. 1246 war nämlich das Hcrzogthum Oesterreich erledigt, indem Eon st an- tia's Bruder, der Herzog Friedrich der Streitbare, in einem Treffen an der Leitha wider die Ungarn geblieben war. Somit war der baben- bergische Mannsstamm in diesem Reiche erloschen. Der Kaiser Fried- rich I. hatte durch einen dem Hause Oesterreich verliehenen Freiheits- brief für den nun eingetretenen Fall die weibliche Nachkommenschaft für erbfähig erklärt. Da nun die älteste Schwester des verstorbe- nen Herzogs ihre Rechte nicht durchzuführen vermochte, sandten die Stände eine Gesandtschaft an die Söhne der jüngern Schwester, der Gemahlin Heinrich's des Erlauchten, und luden dieselben ein, *) Der thürmgifchen Verfaß ung zufolge war der Landgraf gleichsam der Fürst- statthalter nn Lande, der Pfalzgraf dagegen der oberste Verwalter und Richter rn den königlichen (ober kaiserlichen) Kammergütern des Landes. Uebcr Alles, was dem dcupchcn Könige oder Kaiser im Lande zustand «Güter. Geleite. Zoll. Münze re.) hatte der Pfalzgraf die Aufsicht imb mußte derselbe die Einkünfte. Zölle und Strafgelder erheben. Die Pfalzgrafschaft in Thüringen sowie das Recht, nach wel- ehem der Pfalzgraf richtete, war sächsisch. Seit 1235 waren die Pfalzqrafcn unter Beschränkung ihrer Befugnisie. nicht mehr Verwalter, sondern Eigentümer der königli- chen Güter. Heinrich der Erlauchte nannte sich zwar gewöhnlich den Pfalzgrafen, gab aber nach Abtretung fcncs Besitzes an seinen Sohn Albrecht diesen Titel auf. den des letzteren Sohn, Friedrich!., in seinen ersten Regierungsjabren noch gebrauchte. 3

8. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 95

1854 - Leipzig : Hirschfeld
Ernst. 95 eine solche dar mit dem Voigte von Plauen, Heinrich Hi., welcher den Titel eines Burggrafen von Meißen sich anmaßte und seine Unterthanen hart bedrückte, den Edelleuten auf Antrieb sei- ner Gemahlin ihre Sitze wegnahm und Viehhöfe und Schäfereien daraus machte, indem er sprach, es wäre ihm nützlicher, zu „käsen und zu buttern", als daß die Edelleute darauf säßen. Da Heinrich Plauen als böhmisches Lehen inne hatte, so beklagten sich die Gedrück- ten bei dem Könige Georg von Böhmen. Dieser ernannte Beauf- tragte, welche einen Rechtsspruch des Schöppenstuhles zu Magdeburg einholten. Statt sich dem Schiedsgerichte zu unterwerfen, griff Hein- rich seine Mannen mit Mord, Brand und sonstiger Beschädigung an. Georg erklärte hierauf Heinrich und seinen Sohn in die Acht und der Herrschaft Plauen für verlustig. Im Aufträge Georg's zogen nun Ernst und Albert bewaffnet gegen Heinrich und nahmen im I. 1406 nach kurzer Belagerung Stadt und Schloß Plauen, ebenso die Städte Oelsnitz und Adorf, worauf Herzog Albert, als Träger der böhmischen Lehnstücke, über Schloß und Herrschaft Plauen gegen Zahlung des im erwähnten Rechtsspruch bestimmten Schadenersatzes die Lehen empfing.*) Der vertriebene Voigt rief die Hülfe des Pap- stes an, und dieser verwies dem sächsischen Brüderpaar ihre Verbindung mit dem hussitischen Böhmenkönig auf das Ernstlichste und bedrohete sogar den Kurfürsten Ernst mit Bann und Jnterdict. Doch diese wiesen die Eingriffe des Kirchenfürsten in ihre weltliche Angelegenheit, wenn auch schonend, doch entschieden zurück. Als zuletzt der Papst das Kreuz gegen den König von Böhmen' predigte, fielen die Kreuz- soldaten, von Georg zerstäubt, flüchtig ins meißnische Gebiet und übten daselbst raubend und plündernd ihr unedles Handwerk, wogegen aber die sächsischen Fürsten streng einschritten. Heinrich selbst gerieth in die Gefangenschaft des Kurfürsten Ernst und seines Bruders Al- bert und ward nach Schellenberg, dann nach Rechenberg gebracht, bis cr später frei wurde. — In demselben Jahre 1466 vertilgten auch unsere Fürsten eine Räuberbande, „die Stellmeisen" genannt, welche Sachsen verwüstete. Im darauf folgenden Jahre brachte es der Kurfürst Ernst durch seine weise Vermittelung dahin, daß der von Papst Paul Ii. gegen König Georg von Böhmen und diehussiten angeregte Reichsfeldzug unterblieb, wie sich denn auch Ernst in Gemeinschaft mit seinem Bruder bemühete, den König Georg noch vor seinem Tode mit dem Papste auszusöhnen. Weil damals auch die Schlesier feindlich gegen Georg waren, und namentlich die Breslauer mit ihrer Mannschaft Frankenstein besetzt hatten, so schickten Ernst und Albert ihrem Schwager und Schwiegervater bedeutende Hülfstruppen zu, durch deren Hülfe gegen 4000 Mann Schlesier erschlagen wurden. Als nach Georg's Tode Matthias von Ungarn und Wla dis laus sich um *) Im I. 1547 brachten Heinrich's Enkel jene Städte noch einmal an sich, dann aber kamen sie unter dem Kurfürsten August im I. 1566 durch Kauf blei- bend an Sachsen zurück.

9. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 134

1854 - Leipzig : Hirschfeld
134 Albrecht der Beherzte. Albrecht's Name war durch die Bezwingung der Niederlande überall im Reiche gefeiert. Zum Danke für seine Aufopferung schmückte ihn der römische König Maximilian mit dem burgundischen Ritter- orden des goldenen Vließes, sowie er vom Papste eine goldene Rose und ein Schwert erhielt. Auch in dem niederländischen Kriege hatte übrigens Albrecht fast übermäßige Gcldopfer gebracht. Nach Fried- richs Iii. Tode (im August 1493) folgte Maximilian dem Vater auf dem Kaiserthron und kam bald darauf in die Niederlande, wo ihm Albrecht die beiden Kinder und das zum Gehorsam gebrachte Land übergab und damit zugleich die Bitte verband, daß ihm der nun sich endigende Auftrag abgenommen werden möchte. In Anerkennung der großen Verdienste, welche sich Albrecht um den Kaiser Marimilian erworben, hatte ihm zwar derselbe die Anwartschaft auf Jülich und Berg zugesagt; doch diese weit ausschauende Hoffnung konnte Albrecht den Beherzten, der mit so schwerer Mühe, mit so vieler Lebensge- fahr und (der Silberreichchum der schnecberger Gruben gestattete ihm dieß) mit so außerordentlichem eigenen Kostenaufwande die Sache des- selben geführt hatte, unmöglich befriedigen. Er machte daher seine An- forderungen an denselben, die sich aus 300,000 Gulden beliefen, wieder- holt geltend. Da nun der Kaiser zur Zeit nicht im Stande war, diese beträchtliche Summe aufzubringen, so sann er darauf, den Herzog auf eine andere Weise zufrieden zu stellen. Er trug ihm nämlich die Erbstatthalterschaft über West- Friesland an. Da Albrecht den ungezügelten Freiheitssinn der Friesen kannte und voraussah, cs werde die Unterwerfung derselben Kampf kosten, so weigerte er sich anfangs, diese Schenkung anzuneh- men. Doch da unter den Friesen selbst eine starke Partei ihr Verlangen nach Albrecht kund gab, die Grafen Edzard und Hugo von Ost- friesland ihm ihre Hülse zusagten und viele Reichsfürsten ihm zurede- ten; so entschloß er sich, im Vertrauen auf seine ergiebigen, neuerdings durch die im Schrecken berge vermehrten Silbergruben den Unterwer- fungskrieg auf Fricsland zu wagen und seinem Hause diese Erwerbung zuzuwcnden. Im I. 1498 zog er, nachdem er die Regierung daheim dem Prinzen Georg übergeben, nach Friesland, und unter der kräfti- gen Beihülfe des Grafen Edzard gelang es ihm bald, die widerspen- stigen Städte zu erobern, so daß er bereits im Mai 1499 zu Leeuwar- den die Huldigung (als Gubernator oder Potestat von Wcst-Fries- lapd) empfing. In diesem Jahre noch setzte er seinen Sohn Hein- rich (den Frommen) zum Vice-Statthalter ein, der als solcher in Fra- n eck er seinen Sitz nahm, und begab sich dann wieder nach Sachsen zurück. Doch der in Regierungsgeschäften unerfahrene Heinrich war dieser Stellung, einem so unruhigen Volke wie die Friesen gegenüber, nicht gewachsen. Zudem ließ er sich von unerfahrenen und leichtsinni- gen Rächen zu vielem Unbilligen verleiten. Um eine Veste bei Har- lingen zu bauen, ließ er die Materialien dazu dadurch beschaffen, daß er die Thurmwarten der benachbarten Edelleute, ohne sie zu fragen, abtragen ließ. Abgaben und Lasten, deren Rückstand Albrecht bisher nachsichtig geduldet hatte, hieß er mit Härte eintreiben. Dem Friesen-

10. Das Königreich Sachsen und seine Fürsten - S. 171

1854 - Leipzig : Hirschfeld
August. 171 des Hochstifts Merseburg und überließ ihm mehre thüringische Städte und Aemter, welche eine reine Einnahme von 25,000 Gulden gewähren sollten. Im I. 1547 änderten die Brüder diesen Vertrag dahin, daß Moritz die Aemter und Städte Kindelbrück, Freiburg, Laucha, Weißensee, Sangerhauscn und Sachscnburg zurücknahm und seinem Bruder ein Jahrgeld von 30,000 Gulden gewährte. Als in- dessen August im nächsten Jahre an seine Vermählung dachte, gab er seine Stelle als Administrator wieder ab, erhielt jene Aemter (und dazu noch Eisenberg, Weißenfels, Schwarzenberg, für letzteres später Wolkenstein), welche zusammen 40,000 Gulden Ertrag gaben, zurück und außerdem noch einen jährlichen baaren Zuschuß von 5500 Gulden. Im October 1548 vermählte sich nämlich der 22jährige Herzog August, nachdem er 8 Monate zuvor zu Augsburg die kaiserliche Mitbelehnschaft der Kur Sachsen erhalten hatte, mit der 17jährigen Prinzessin Anna vondänemark, Tochter des Königs Christ ian Iii. Die Vermählung erfolgte zu Torgau und war außerordentlich glanz- voll. Von dieser Zeit an lebte August meist zu Weißenfels (zu- weilen auch zu Wolkenstein), ausgenommen, wenn er in des Bruders Abwesenheit die Leitung der Regierung übernehmen mußte. August, der bei den vor Moritzens Zug gegen den Kaiser von den deutschen Fürsten zu Lochau gepflogenen Berathungen mit zugezogen ward und, wie oben erwähnt, nach Dänemark reifete, um seines Schwiegervaters Beistand für ihn auszuwirken, blieb den Unternehmungen seines kur- fürstlichen Bruders nicht fremd, wiewohl er mit dem Beginnen dessel- den keineswegs immer zufrieden war. Bei dem Tode seines Bruders Moritz befand sich August ge- rade in Dänemark. Sofort nach Eintreffen der Trauerkunde mußte er auf seine schleunige Rückkehr ins Vaterland bedacht sein, da theils der wilde Markgraf Al brecht von Brandenburg, der zur Zeit noch von Heinrich von B raun schweig bekämpft wurde und gleich nach Moritzens Tod einen Fehdebrief an die sächsische Ritter- und Land- schaft gesandt hatte, theils die muthmaßlichen Bestrebungen des freige- wordenen Johann Friedrich und seiner Familie, die Kur wieder zu erlangen, jeden Verzug als Gefahr bringend erscheinen ließen. Schon am 18. Aug. 1553 nahm er zu Dresden die Erbhuldigung entgegen und hielt bereits 3 Tage darauf seinen ersten Landtag zu Leipzig, wo die Stände, da ein Einfall Albrecht's zu befürchten stand, eine Ver- stärkung der Truppen verwilligtcn. Die Lage des Vaterlandes war nach dem Tode des Kurfürsten Moritz in der That eine bedenkliche, da zu den beiden erwähnten Ge- fahren noch heftige Streitigkeiten der Theologen kamen, welche nach der damaligen Sachlage leicht die Ruhe des Landes gefährden konnten, lowie man im Innern über Verarmung klagte, und eine bedeutende Schuldenlast schwer drückte. Der neue Kurfürst fand also nach allen Seiten hin eine große und schwere Aufgabe vor. Doch August, den bald sein dankbares Volk als den ,,Vatcr August" begrüßte, und dessen Regierung noch späte Enkel segnen, war der. Fürst, der solcher Aufgabe in jeder Hinsicht gewachsen war. Hatte sein kriegömuthiger
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