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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Die deutschen Freiheits-Kriege von 1813, 1814 und 1815 - S. 13

1831 - Elberfeld : Büschler
Preußen rüstet. 13 »wmuuvwuuimu»\wvw vw © wvvww v wvv\v w\ mmumvvw denn unser Beginnen ist groß und nicht gering die Zahl und die Mittel unserer Feinde. Aber welche auch gefordert wer- den, sie wiegen die heiligen Güter nicht auf, für welche wir sie hingcben, für die wir streiten und siegen müssen, wenn wir nicht aufhören wollen, Preußen und Deutsche zu seyn.— Mit Zuversicht dürfen wir vertrauen, Gott und ein fester Wille werden unserer gerechten Sache den Sieg verleihen, und mit ihm die Wiederkehr einer glücklichen Zeit!" So königlich sprach Friedrich Wilhelm zu seinem Volke. Sein Wort entflammte die Begeisterung, die schon sich ent- zündet hatte, zu dem herrlichsten Feuer, so daß das gesummte Volk, ohne Murren und Zagen, lieber den Gedanken der höch- sten Noch und Entbehrung, als den einer neuen Knechtschaft fassen wollte. Die Jüngeren aber, welche mehr als nur Ge- duld und Entsagung • in dem Gefühle ihrer Kräfte trugen, brannten vor Eifer, nur bald und schnell gegen den Feind zie- hen zu können. Ganz Preußen war wie eine große Waffcn- srätte; alle Kräfte regten sich in neuer Lust und Frische; Jüng- linge, die kaum aus dem Knabenalter getreten waren, Män- ncr mit grauem Haare, Väter von zahlreichen Familien, solche, die nie in ihrem Leben den Gedanken gehegt hatten, jemals eine Waffe führen zu sollen, Geschäftsmänner, Gelehrte, reiche Besitzer von Gütern oder Waarcnlagcrn; ja selbst Jungfrauen, im Männcrkleide; Alles eilte herbei zu dem harten Dienste des Krieges. Da traten Menschen hervor, die ganz still und un- scheinbar in ihrem täglichen Berufe gelebt hatten; nichts Außer- ordentliches war an ihnen zu sehen gewesen, und mancher, der größere Reden zu führen gewohnt war, hatte gleichgültig auf sic herabgesehen. Aber jetzt, im Augenblick der Tbat, erhoben sie sich und zeigten den großen, frommen Mutb in ihrer Brust. Weib und Kind, und Habe und Gut verlassend, traten sie freudig in die Reiben der gemeinen Krieger; und viele sind als tbcurc Opfer der Befreiung gefallen! Es waren nicht die Krieger allein, nicht die Männer in der Kraft ihrer Jahre, es waren auch Greise und Kinder, und vor Allen die Frauen, welche von einem schönen Eifer entbrannt waren. Das ganze Volk arbeitete und lebte für den Krieg. Wer nicht mitziehen konnte, der gab sein Gut, und wenn er keins batte, die Arbeit seiner Hände. Freudig brachte die Hausfrau ihren Schmuck oder ihr Silbergeräth, das sie mit Zinn oder Eisen ersetzte, die Kinder ihren Sparpfennig, die Dienstmagd die silbernen Ringe ans ihren Ohren; und edle Jungfrauen bat cs gegeben, die, weil sie nichts zu bringen hat- ten, in Thränen klagten, bis ihnen der Gedanke kam, ibr langes schönes Haar abzuschneiden, um mit dem Preise der- selben ihre Schuld an das Vaterland zu lösen. Unvergeßlich wird in der Geschichte des Vaterlandes das Frühjahr und der Sommer von 1813 seyn! Und wäre auch

7. Abth. 1 - S. 245

1818 - Elberfeld : Büschler
Der spanische Erbfolgekrieg» 246 an, und Eugen und Marlborough nahmen eine Stadt nach der andern an der französischen Gränze ein. Ans Spanien aber kam die Nachricht, Karls Iii General Stahrenberg habe Philipps Heer rn die Flucht geschlagen, und Karl habe am 2ö, September 1710 seinen feierlichen Einzug in Ma- drid gehalten. Die Noth des alten, kranken Königs Ludwig war auf das Höchste gestiegen sund alle Hülfe schien verloren. Nach so vielen, für die Größe seines Namens und Reiches geführten Kriegen, nach der Aufopferung von so viel tausend und aber tausend Menschenleben, sollte nun das ganze Ge- bäude ln Nichts zufammenfallen, er sollte sogar von seinem alten Reiche Opfer bringen. Härter schien noch nie das Schicksal den, der sich auf dem Gipfel der Größe mahnt, getroffen zu haben. — Aber die Gegner hatten den rechten Augenblick der Mäßigung gleichfalls versäumt; auch sie waren durch das Glück übermüthlg geworden und darum verloren sie einen großen Theil der Frucht ihrer Siege. Drei günstige Ereignisse rissen Frankreich auf einmahl aus der großen Noth, unter welcher es danieder lag, und führten es zu einem ertrag-» lichen Frieden; das war: Der Sturz des Herzogs von Marlborough, die Siege der französischen Pa r ther in Spanien, Und der Tod des Kaisers Joseph. In England, wo Marlboroughs Freunde bis- her den Staat gelenkt hatten, bildete sich, in sei- ner Abwesenheit, in der Stille eine Gegenparthei, und nannte sich, um die seinige auch durch die Gewalt der Meinung zu besiegen, Torys, König- Uchgesinnte, jene aber W h i g 5, Volksfreunde. Mart- boroughs Streben wurde der Königin Anna ver- bächtig gemacht, seine Gemahlin, die bisher die Königin ganz beherrscht hatte, wurde dnrch eine andere, die Lady Masham, glücklich verdrängt; ein neues Parlament von Torys wurde im Jahr 17*0 gewählt, und nun trat rn England die Neigung zuin Frieden an dre Stelle der Kriegs-

8. Abth. 1 - S. 228

1818 - Elberfeld : Büschler
228 Vii. Ztr. vom westp. Fried, bis jetzt, 1648-1817. feierlich auf feie spanischen' Länder Verzicht ge- leistet. Die zweite war att den Kaiser Leopold vermählt; ste hatte keine solche Verzi'btleiftrrnq ausgestellt, und ihre Söhne hatten daher das nächste Erbrecht; denn ihre Tochter, welche an den Ehurfürsten von Baiern, Maximilian Emanuek, vermahlt war, mußte vor der Vermählung eben- falls aller Erbfolge in Spanien entsagen. Allein Frankreich sowohl, als Baiern, wollten feie Ver- jlchtle ist unge» nicht gelten lassen, weil jene Prin- zessinnen wohl für sich, aber nicht für ihre Rach- koinmen hatten entsagen können. Alle diese Machte arbeltelen nun, nog) bei Karls Ii Lebzeiten, eine jede durch ihre Gesandten, dahin, daß der König ein Testament zu ihren Gunsten machen möchte; und Karl, um Spanien am selbstständigsten zu erhalten, ernannte doti bairischen Churprinzen, Joseph Ferdinand, zu seinem Nachfolger. Aber der Zungung starb früher alö der König, »m Z. 1699, und der Streik zwischen den Hausern Bour- von und Oestreich erhob sich von Neuem. Leopold hatte leicht den Sieg gewinnen können, wenn er erneu klügeren Gesandten in Madrid und selbst mehr Entschlossenheit gehabt hatte; denn die spa- nische Königen und der wichtigste Mann am Hofe, der Kardinal P ortocar rero , Erzbischof von To- ledo, waren östreichisch gesinnt, Aber Leopolds Ge- sandter, der Graf von Harrach, ein stolzer., gei- ziger und unbeholfener Mann, mußte dei gewand- ten Kunst de- französischen, des Marquis von Har- court, da- Feld raumen; dieser getv. nn einen der spanischen Großen nach dem andern, endlich auch feen Kardinal und durch diesen den König; Karl machte ein geheitnes Testament, und als er nun starb, dei; 1, November 1700, fand man darin den Enkel Ludwigs Mv , ocn Herzog P hllipp von Anjou, als Erben der ganzem spanischen Monarchie ernannt. - Der Kaiser war durch den unerwarteten Schlag aus aller Fassung gebracht; e, haite das Mißgeschick sich selbst zuzuschreiben, denn früher, ' als der spanische Hof mchrmahl »

9. Abth. 1 - S. 252

1818 - Elberfeld : Büschler
252 Vh. Ztr. vom mesiph. Fried, bis jetzt. 1648-1l17. haben; vielmehr wurde auch das alte, wankende Reichsgebäude durch die steten Erschütterungen nun völlig aus seinen Fugen getrieben. Denn weder in dem Leben des Einzelnen, noch der Völker, giebt es einen Stillstand; sie schreiten Unaufhalt- sam rückwärts, wenn sie Nicht vorwärts dringen; und Teutschland hatte eben eine große Gelegenheit der Erhebung gleichgültig von sich gewiesen. Ue- brigens waren die letzten zwanzig Jahre bis zu .^arls Vi Tode , mit geringen Ausnahmen, eine Zeit der Ruhe. Der Kaiser widmete sich vorzüglich der inneren Verwaltung seiner großen und schönen Länder, und dieses war für siej nach so stürmischen Zeiten, eine Wohlthat. Auch hatte er, weil er keine männliche Erben besaß, einen Erbvertrag, oder pragmatische S a n c t i 0 n , verfaßt, nach welcher alle seine Länder seiner Tochter Maria Theresia anheim fallen sollten. Diese wünschte er von den bedeutenden Staaten Europa's feierlich beschworen zu sehen, um vor der Zersplitterung der großen Monarchie gesichert zi« seyn. Es ist dieses eine Hauptsorge seiiies Lebeiis gewesen, und er hat seine Absicht, nach vielen fehlgeschlagenen Versuchen, äußerlich durchgesetzt, seine pragmatische Sanctiou wurde besiangt; allein auch an ihr ist die Bodenlosigke»t der neueren Politik offenbar ge- worden. Diese Sanction sicherte nach seinem Tode seine Tochter dennoch nicht vor den Angriffen de- rer, ivelche ihre Anspiüche mit den Waffen durch- zuführen hofften. Der Kaiser selbst führte noch in den Jahren 3 700 bis 35 einen Krieg für Ailgust Hl von Sachsen, welcher zum polnischen Könige' gewählt war, gegen Frankreich, welches den Stanis- laus Lesczinsky, den Schwiegervater Lugwigs Xv, wieder dazu erheben wollte. Aber der Krieg war für Oesireich und Teutschland nicht glücklich, und durch den Frieden blieb August Hi zwar Kö- nig von Polen, aber Teutschland verlor dafür eine neue Provinz an das habsüchtige Nachbarvolk; Lothringen mußte an Stanislaus abgetreten

10. Abth. 1 - S. 102

1818 - Elberfeld : Büschler
202 Vl.ztr.karlvbiszumwestph.fried. 1620-1648. frf)cn Hauses wieder getrennt sey, die unter ihnr vereinigt, kaum das ehrgeizige Volk in seinen Schranken gehalten hatte. So lagen die größten Entwürfe seines kühnen Geistes unvollendet oder in Trümmern vor ihm; je heißer sein Eifer gewe- sen war, desto heftiger mußte jetzt der Ueberdruß in seiner Seele seyn, zumahl, da sein Körper im- mer mehr durch eine böse Krankheitzerrüttet wurde. Das Land, worauf er am meisten mit Freude blicken konnte, in welchein sein Leben eine woht- thatige Spur zurückließ, Spanien, hatte schon an seinem Sohne Philipp einen Verwalter gefunden, der das öffentliche Zutrauen besaß. So wurde Karls Gedanke, gleich dem Diokletian, an dessen Beispiel er oft dachte, seine Kronen niederzulegen und in die Einsamkeit des Lebens einzukehren, zum festen Entschluß. Schon früher hatte er den Gedanken gefaßt und ausgesprochen. Im Herbste 1666 ließ er seinen Sohn Phi- lipp, den er vor Kurzem mit der englischen Kö- nigstochter Maria vermählt hatte, von England nach Brussel konnnen, und vollzog am 26. October die feierliche Uebergabe der Niederlande aii den- selben. Er selbst hielt eine so rührende Rede an seinen Sohn, daß die ganze, große Versammlung zu Thränen bewegt wurde. Er bethcuerte, wie er seit seinem i^ten Jahre alle Gedanken allein auf die ruhmvolle Negierung seiner Reiche gewendete wie er überall mit eigenen 'Augen zu sehen gesucht habe; und daher sey seine Regierung eine stete Pilgerschaft gewesen. Neunmahl habe er Teutsch- land/ sechsmal Spanien, vieimahl Frankreich, sie- benmahl Italien, und zehnmahl die Niederlande besucht; zweunahl sey er in England und eben so oft in Afrika gewesen und habe überhaupt elf Seereisen gemacht. Jetzt ermahne ihn sein hin- fälliger Leib, sich aus dem Gewühl der irdischen Geschäfte zu entfernen, und ihre Last ans jüngere Schultern zu legen. Habe er während seiner vielen Anstrengungen etwas wichtiges versäumt oder nicht pecht gemacht, so bitte er alle, die dadurch gekränkt
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