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1. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 110

1907 - Berlin : Weidmann
110 Lyzeum — Magna charta. Lyzeum, griech. lyheion, ein dem Apollo Lykeios (— Lichtgott) geweihter Hain mit Gymnasium in Athen, wo Aristoteles (f 322 v. Chr.) lehrte, jetzt in Frankreich ein staatliches Gymnasium (Gegensatz: College), in Deutschland Bezeichnung einzelner Gymnasien und solcher kath. Hochschulen, die nur die theologische und philosophische Fakultät haben, wie das Lyzeum zu Braunsberg und die 5 Lyzeen in Bayern. Lynchjustiz (spr. Lintsch), die angeblich nach einem Virginischen Farmer benannte, des. in einzelnen Staaten Nordamerikas übliche Volksjustiz, wobei ein Verbrechen ohne Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens gleich nach der Tat vom Volke bestraft wird. M. Machiavellismus, benannt nach dem Florentiner Staatsmann und Geschichtschreiber Machiavelli (spr. Makki —), dem Verfasser des „Buches vom Fürsten" (f 1527), die an kein Sittengesetz sich bin-bende, nur aus Eigennutz gegrün-bete Staatskunst, wie sie in bett bamaligen Tyrannenstaaten Italiens üblich war. Friedrich der Große verfaßte als Kronprinz eine Gegenschrift „Anti-Machiavel“ in franz. Sprache. Madame, zur Zeit des französischen Königtums Prinzessin, des. Ehrentitel der ältesten Tochter des Königs oder des Dauphins (s. d.) und der Gemahlin des ältesten Brubers des Königs. Vgl. Monsieur. Magazinoerpflegung, die bis zur Napoleonischen Zeit übliche Verpflegung der im Felde stehenden Truppen aus rückwärts angelegten Magazinen. Gegensatz: Requisition, s. d. Magie, benannt nach den Magiern (s. d.), Zauberei, welche, wenn sie nach dem Glauben des Volkes im Bunbe mit bösen Geistern ausgeübt würde, Schwarzkunst hieß. Magier (babyl. machu — Wahrsager), die Priester der Meder und Perser, die nach dem Vorbilde der babylonischen (chaldäischen) Priester sich auch mit der Sternkunde und Sterndeuterei, sowie mit Wahrsagerei und Traumdeuterei befaßten. Magister (lat., daraus unser „Meister"), allgemein Vorgesetzter, z. B. magister equitum = Reiter-oberst, m. navis — Schissskapitän, m. ludi — Vorsteher einer Schule, Schulmeister; im M.a. bis ins 19. Jahrh, akademischer Grad, fast gleich Doktor. Vgl. Bürgermeister. Magistrat (lat. magistratus = Amt, Behörde, Beamter), in den Städten der östlichen Provinzen des preußischen Staates der kolle-gialische Gemeinbevorstand: der Bürgermeister, sein Stellvertreter und eine Anzahl Schöffen (Stadträte, Ratsherren) als Verwaltungsbehörde gegenüber der Stadtver-ordneten-Verfammlung. In den Städten des Westens ist der Bürgermeister allein Ortsobrigkeit und Inhaber der Ortspolizei; er führt den Vorsitz in der Stadtverord-neten-Verfammlung mit vollem Stimmrecht und entscheidet bei Stimmengleichheit. Magna charta f. charta.

2. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 149

1907 - Berlin : Weidmann
Proskynesis Sitte, daß man sich vor dem Könige auf die Erde warf und die Füße oder Kniee des Herrschers oder auch den Boden küßte (kynein — küssen). 2. Bei den Griechen und Römern warf man der Statue der Gottheit die Kußhand zu und nannte das Proskynesis oder lat. adoraiio (adorare — zum Munde führen). In der Kaiserzeit fand die persische Sitte bei den Römern Eingang und wurde dann von dem Kaiser Diokletian (284 — 305) geboten. Zn der christlichen Zeit wurde sie auch auf die Bilder der Heiligen angewandt, was dann zu vielen Streitigkeiten über die Bilderverehrung führte. Protektor, lat., Schutzherr, Schirmer, Titel für die Stellung Kromwells in der von ihm geschaffenen englischen Republik (1653 bis 1658) und Napoleons I. gegenüber dem Rheinbund (1806 bis 1813). Das Protektorat beansprucht Frankreich über die Christen im Orient,*) Rußland über die griechisch-katholischen Süd- *) Dieser Anspruch, der sich auf Abmachungen mit der Türkei und mit China (Vertrag von Tientsin 1858) stützt, ist infofern unhaltbar, als jeder <Ltaat kraft feiner Souveränität (f. d.) das Recht hat, feine im Auslande ansässigen Angehörigen selbst zu schützen, und wird auch neuerdings von der französischen Regierung nicht mehr geltend gemacht. Anders ist es mit dem Schutzrecht über einzelne kirchliche Anstalten, wie z. B. das lateinische Patriarchat in Jerusalem, Klöster usw.. und dem Schutzrecht über die eingeborenen Christen, welche beide von Frankreich kraft einer langen Überlieferung beansprucht werden. — Provinz. 149 slawen (Serben, Bulgaren usw.), mehrere europäische Staaten über asiatische und afrikanische Gebiete. Vgl. Kolonie. Protestanten, zunächst die Lutheraner seit ihrem Protest gegen den Speierer Reichstagsabschied vom Z. 1529, wonach der weiteren Ausbreitung der Reformation Einhalt geboten wurde und der kath. Gottesdienst in allen Territorien gestattet sein sollte, später alle Evangelischen. Protokoll, aus mittellat. protokolliern, griech. protokollon, welches das den Urkunden vorgeleimte Blatt (griech. protos = zuerst, vorn, Jcolla — Leim), dann die Urkunde selbst bedeutete, die in der Regel von den Beteiligten unterzeichnete Verhandlung über einen Vorgang, eine Beratung u. dergl. Provinz, lat., bei den alten Römern Amtsbezirk, Wirkungskreis, dann ein unterworfenes Land außerhalb Italiens, das von einem römischen Statthalter (Prätor, Pro-prätor, Prokonsul) verwaltet wurde, jetzt größerer Teil eines Staates, auch das Land im Gegensatz zur Hauptstadt. Provinzialstände, die ständische Vertretung einer Provinz im Provinzialland tag, in Preußen 1823 eingerichtet, durch die Provinzialordnung von 1875 neu geregelt. Die Abgeordneten werden in den Landkreisen von den Kreistagen (s. d.), in den Städten gemeinsam von dem Magistrat (s. d.) und den Stadtverordneten gewählt. Der Provinziallandtag stellt u. a. den Haushaltsetat (Einnahmen und Ausgaben) der Provinz und die Provinzialsteuern fest.

3. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 112

1907 - Berlin : Weidmann
112 Mandat Mandat, das, lat. Auftrag, des. das einem Bürger von seinen Wählern übertragene Amt der Volksvertretung. Die Abgeordneten sind nach der Verfassung des Deutschen Reiches und des preußischen Staates Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Instruktionen (Weisungen) nicht gebunden. Ein imperatives (lat. — befehlendes, verpflichtendes) Mandat ist daher nicht zulässig. Vgl. Abgeordneter. Manen, lat. Manes, Di manes — die guten Götter, nannten die Römer euphemistisch die im Totenreiche waltenden Gottheiten der Unterwelt, in der Kaiserzeit die zu Göttern erhobenen Seelen der Verstorbenen. Vgl. Heroen. Manifest (vom lat. manifestus — handgreiflich, weil im M.a. die Zeugen ihre Hand auf die Urkunde legten), eine öffentliche Erklärung, in der ein Herrscher, eine Staatsregierung, ein Feldherr oder eine politische Partei ihre Grundsätze darlegen, ihre Absichten kundgeben oder ihre Handlungsweise rechtfertigen. Berühmte Beispiele sind das Drohmanifest des Herzogs Karl von Braunfchweig an die Franzosen (1792), das Kommunistische M. von 1848 (s. Proletarier) und das M. des Zaren Nikolaus Ii. vom 19. August 1905 über die Einsetzung einer Reichsduma, d. h. einer Volksvertretung. Mansus, spätlat., Hufe (f. d.). Marine, franz., — Seewesen, Seedienst, Seemacht; im engeren Sinne die Kriegsflotte (Kriegsmarine) im Gegensatz zur Handelsflotte (Handelsmarine). Eine moderne Kriegsflotte hat hauptsächlich - Mark. solgende Fahrzeuge: Linienschiffe (s. d.), große und kleine Kreuzer (f. d.), Torpedoboote (s. Torpedo) und Kanonenboote. Die deutsche Kaiserliche Marine, welche im Krieg und im Frieden ausschließlich unter dem Oberbefehl des Kaisers steht, zählte 1905: 40 862 Mann, darunter 1420 Offiziere, 241 Marineingenieure, und nach dem Gesetze vom 14. Juni 1900 folgende Fahrzeuge: a) die Schlachtflotte: 2 Flottenflaggfchiffe, 4 Geschwader zu je 8 Linienschiffen, 8 große Kreuzer, 24 kleine Kreuzer; b) die Auslandsflotte: 3 große Kreuzer (1906 um 6 vermehrt), 10 kleine Kreuzer; c) die Materialreserve: 4 Linienschiffe, 3 große Kreuzer, 4 kleine Kreuzer. Dazu kommen Torpedofahrzeuge, Schulschiffe, Spezialschiffe (die Kaiserliche Bacht „Hohenzollern", Vermessungsschiffe usw.), Kanonenboote, sowie im Kriege als Hilfskreuzer die Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd in Bremen und der Hamburg-Amerika-Linie in Hamburg. Die Verwaltung der Flotte liegt dem Reichsmarineamte ob. Matinhuias, übertriebener Eifer für die Flotte; vgl. Militarismus. Mark, 1. Grenze, Grenzgebiet, ein unter einem Markgrafen (Grenzherzog) stehendes, jenseits der ursprünglichen Reichsgrenze auf erobertem Gebiete ge-

4. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 151

1907 - Berlin : Weidmann
Puritaner — Rädern. 151 zuchl und peinliche Sonntagsheiligung. Vgl. Schillers Maria Stuart I, 6. Um die Mitte des 17. Jahrhs. erlangten sie durch Kromwell (t 1658) vorübergehend die Herrschaft im Staate. Der „puritanische Sonntag" besteht noch heute fast allgemein in England und Nordamerika. Purpur, griech.-lat., eig. Purpurschnecke, weiter die aus ihrem Saft gewonnene rote Farbe, sodann der damit getränkte Stofs, des. Wolle. Purpursärbereien gab es im Altertum, entsprechend der Verbreitung der Purpurschnecke, fast an allen Küsten des Mittelmeeres. Purpurne Gewänder trugen des. die asiatischen Könige, die griechischen Tyrannen, die attischen Archonten, die römischen Triumphatoren und Kaiser. Noch heute sind sie die Tracht der römischen Kardinäle; daher den Purpur erhalten — zum Kardinal erhoben werden, wie bei den römischen Kaisern purpuram su-mere = den Purpur nehmen soviel hiess wie Imperium sumere — die Herrschaft übernehmen. Heute wird die Purpurfarbe aus Pflanzen und Teerstoffen gewonnen. Putsch, eig. Stoß, ein mißlungener, rafch gedämpfter Aufstand, wie der hauptsächlich von Studenten und Journalisten unternommene Angriff auf die Hauptwache in Frankfurt a.'M. (J833). Pyrrhussieg, ein mit allzu schweren Verlusten erkaufter Sieg, wie der des Königs Pyrrhus über die Römer bei Askulum in Apulien (279 t>. Chr.). (Bu. Quadrivium f. Freie Künste. Gulstor (vom lat. quaerere — aufsuchen, ausspüren), im alten Rom eine Art Kriminalkommissar, Staatsanwalt, später Finanzbeamter im Felde und in den Provinzen, soviel wie Oberzahlmeister, jetzt Rentmeister, Schatzmeister, Rechnungsführer. ©Hellen, im geschichtlichen Sinne das Material, woraus die historische Wissenschaft ihre Erkenntnis schöpft. Man unterscheidet: 1. Überreste, d. H. alles, was unmittelbar von den Begebenheiten übrig geblieben und vorhanden ist, 2. Tradition, d. h. alles, was unmittelbar von den Begebenheiten überliefert ist, hindurchgegangen und wiedergegeben durch menschliche Auffassung. Eine andere Einteilung ist: 1. münd-| liche Quellen (Sagen, Erzählun-i gen, Anekdoten, Sprichwörter, historische Lieder, des. die Sprache), 2. schriftliche (Inschriften, Münzen, Urkunden, Aufzeichnungen von Begebenheiten durch Seitgenoffen, vgl. Annalen, Chroniken, Memoiren), 3. monumentale (Bauten, Bilder, Geräte usw.). Von den Duellen sind wohl zu unterscheiden die (späteren) Bearbeitungen des überlieferten Quellenstoffes. Eine Sammlung der mittelalterlichen Quellenschriften zur deutschen Geschichte sind die Monu-menta Germaniae historica. n. Rädern, Strafe des Rades, bis ins 19. Jahrh, eine Art der Hinrichtung, wobei der Henker dem

5. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 114

1907 - Berlin : Weidmann
114 Marseillaise Marseille gesungen, als sie in Paris einzogen („Allons, enfants, de la patrie le jour de gloire esl arrivsil). Marsfeld, 1. der dem Kriegsgott zu Ehren benannte große Exerzier-, Spiel- und Versammlungsplatz für die Centuriatkomitien irrt alten Rom (campus Martius), 2. der hiernach benannte große Platz in Paris (franz. champ de Mars), der als Stätte des Verbrüderungsfestes (1790) und mehrerer Weltausstellungen berühmt geworden ist. Marxismus, das nach Karl Marx (geb. zu Trier 1818, f zu London 1883) benannte sozialistischesystem, dessen Hauptlehren dem Programm der Sozialdemokratie (s. d.) zugrunde liegen. Er stützt sich auf die materialistische Geschichtsauffassung, daß die wirtschaftlichen (ökonomischen) Verhältnisse die Grundlage bilden, auf der nicht nur die rechtlichen und politischen Einrichtungen, sondern auch die religiösen, philosophischen und künstlerischen Anschauungen beruhen. Diese Grundlage ändere sich fortwährend und mit ihr der ganze Überbau (vgl. Historismus), bis die Entwickelung mit Naturnotwendigkeit beim Sozialismus anlange. Manche der von Marx aufgestellten Behauptungen, wie die von der zunehmenden Konzentration des Kapitals, dem Verschwinden der Kleinbetriebe, der Verelendung der Massen, sind bereits durch die neueste Entwickelung widerlegt und von einem Teile der Sozialisten als unhaltbar aufgegeben worden. Vgl. Revisionismus. — Matrikel. Märzerrnngenschaften, die im März des Jahres 1848 unter dem Eindrücke der Volksunruhen den Staatsregierungen abgetrotzten volkstümlichen Verfassungs- und Gesetzesänderungen (Preßfreiheit, Schwurgerichte usw.). Märzfeld, die allgemeine Hee-r es Versammlung der Franken, welche im März, feit Pippin dem Kurzen im Mai abgehalten und deshalb Maifeld genannt wurde. Die Verlegung geschah aus militärischen Gründen, weil der vor dem 1. Mai auf den Feldern und Wiesen herrschende Futtermangel die Versammlung größerer Reitermassen unmöglich machte. Es war zugleich ein Reichstag, der zu Akten der Gesetzgebung und zu hof-richterlichen Entscheidungen benutzt wurde. Märzkämpfer, die Barrikadenkämpfer in der deutschen Märzrevolution des Jahres 1848. Maschinengewehr - Abteilungen, Truppenteile in der Stärke von etwa 80 Mann, die mit M.geweh-ten ausgerüstet und einzelnen Infanterie- oder Jägerbataillonen zugeteilt sind. Gewehr (bis zu 500 Schuß in der Minute), Munition und Schützen werden ähnlich fortbewegt wie die Artillerie. Materialismus (lat. materia = Stoff), 1. die Lehre, daß es nur stoffliche, sinnfällige Dinge, aber keinen davon getrennten Geist gibt, 2. das einseitige Streben nach materiellen Gütern. Vgl. Dualismus, Idealismus, Marxismus, Monismus, Spiritualismus. Matrikel (lat. matricula. Demin. von matrix — Mutter, Stamm),

6. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 115

1907 - Berlin : Weidmann
Matrikel - Mutterrolle, Stammrolle, dann Verzeichnis von Personen ober Einkünften, des. seit berrt 15. Jahrh, das Verzeichnis der Reichs -ftänbe (s. b.) im alten Deutschen Reich mit Angabe bet von ihnen zu stellenben Truppen und zu leistenden Beiträge, die sog. Reichsmatrikel, an beren Stelle 1815 die Bunbesmatrikel trat. Die den einzelnen Reichsstanben für die Be-bürfmfsc des Reichsheeres aufzu-erlegertbe Steuer hieß Kriegs- ober M atrikularsteuer. Danach werben in\ neuen Deutschen Reich die von den einzelnen Staaten nach der Kopfzahl der Bevölkerung zur Bestreitung der gemeinsamen Ausgaben aufzubringenben Betrage Matrikularbeiträge genannt. Bisweilen (so noch im Rechnungsjahr in05) stehen ihnen so hohe Überweisungen aus der Reichskasse gegenüber, daß sie tatsächlich nicht erhoben werben. Vgl. Steuern und Zölle. Mäuscturm, ein Signalturm im Rhein bei Bingen, früher als Maut-b. H. Zollturm, jetzt als Späh- ober Wartturm (von musen = spähen) ober auch als Waffenhaus, Zeughaus gebeutet. Die an den Erzbischof Hatto von Mainz (um 900) anknüpfenbe Sage ist eine Wanber-sage (s. b.), die u. a. auch in Polen begegnet. Die Mäuse stnb vielleicht die Seelen der von Hatto Hingerichteten Friebensbrecher. Äaximalarbcitztag, auch Normalarbeitstag genannt, (lat. maxi-mus — der größte, höchste, norma — Regel, Gesetz), die höchste nach dem Gesetz zulässige tägliche Arbeitszeit für Fabrikarbeiter und ge- Mehrheit. 115 werbliche Gehilfen. Eine solche besteht in Frankreich (12 Stunben), in der Schweiz und in Österreich (11 <St.) für erwachsene Fabrikarbeiter ; in Deutschland für Arbeiterinnen (11 St.), für Kinder unter 14 Jahren (6 St.) und „junge Leute" von 14—16 Jahren (10 St.); außerbem hat der Bunbes-rat die Vollmacht, für bestimmte Gewerbe, z. B. Bäckereien, einen „sanitären [gesunbheitlichen] Maximalarbeitstag" festzusetzen. Die Sozialdemokratie (f. b.) forbert „die Festsetzung eines höchstens 8 St. betragenben Normal-Arbeitstages." Tatsächlich besteht in Deutschland der 10 stünbige Maximal-Arbeits-tag, den das Zentrum (s. b.) gesetzlich festzulegen sucht. Mediatisierung (mittellat. rne-diatus — mittelbar), die Verwanb-lung reichsunmittelbarer Herrschaften in reichsmittelbare Besitzungen, mit anbeten Worten: ihre Unterwerfung unter einen Sanbesherrn der zwischen der Reichsgewalt und' den Untertanen steht. Sie geschah des. durch den Reichsbeputations-hauptschluß (1803) und nach der Grürtbung des Rheinbundes (1806). Mecrdrachcn s. Wikingerboote. Mchriicit (Majorität, s. b.); ntan unterscheibet 1. die absolute (unbebingte) M., b. H. mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen, 2. die relative (verhältnismäßige) M., des. bei Wahlen die auf einen Kanbibaten fallenbe Stimmenzahl, sofern sie größer ist als die Zahl der für jeben aitberen Bewerber abgegebenen Stimmen. In der Demokratie (Republik) herrscht nicht „das Volk", sonbern

7. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 155

1907 - Berlin : Weidmann
Reformierte — Reich. 15f> Preußen seit 1817 mit den Lutheranern zur preußischen evangelischen Landeskirche vereinigt. Vgl. Union, Presbyterianer und Puritaner. Regalien, lat. regalia erg. iura = königliche Rechte, im weiteren Sinne auch die staatlichen Hoheitsrechte (s. d.) umfassend, im engeren Sinne die nutzbaren oder Finanzregalien, wie das Berg-, Münz-und Postregal; vgl. Monopol. Regent, lat., 1. im weiteren Sinne Herrscher, Monarch, 2. im engeren Sinne Inhaber der Regentschaft (s. d.). Regentschaft, Reichsverwesung, Regierungsstellvertretung, die selbständige Ausübung der Staatsgewalt für den regierungsunsähigen Herrscher. Beispiel: Prinz Wilhelm Regent für seinen von unheilbarer Krankheit heimgesuchten Bruder Friedrich Wilhelm Iv. (1858 bis 1861), Prinz Luitpold von Bayern seit 1886 Regent für feinen schwachsinnigen Neffen König Otto. Regesten (lat. regerere — abschreiben, eintragen), geordnete Eintragungen geschichtlicher Materialien l Urkunden, Akten, Nachrichten von Schriftstellern). Vorarbeiten bieten dem Forscher die großen Regesten-werke mit den mittelalterlichen Urkunden der Kaiser und Päpste (Inhaltsangabe, Datierung usw). Regie, franz., Selbstunternehmung, Selbstverwaltung eines Betriebes, des. der indirekten Steuern, durch den Staat, z. B. die Tabakregie zur Zeit Friedrichs des Gr., weiterhin die Leitung bei Einübung eines Theaterstücks durch den Regisseur. Vgl. Monopol. Regierung, die Träger der Staatsgewalt im Gegensatz zum Volk, des. die mit der Staatsverwaltung betrauten obersten Beamten (Staatsminister), auch Bezeichnung höherer Verwaltungsbehörden, wie der „Königlichen Regierungen" in den preußischen Regierungsbezirken. Regiment, lat., Regierung. Nach der „Regimentsordnung" von 1500 wurde das Deutsche Reich in 6, später in 10 Kreise eingeteilt, welche zunächst als Wahlbezirke für die Besetzung des Reichsregiments dienen sollten. Dieses war ein ständischer Reichsrat zur obersten Leitung des Reiches unter dem Vorsitz des Kaisers oder seines Stellvertreters und bedeutete eine empfindliche Einschränkung der kaiserlichen Macht, bestand aber nur von 1500—1502 und von 1521 bis 1530. Über Regiment als Truppenkörper s. Armee. Register, Verzeichnis, Übersicht. Vgl. Regesten. Registcrbücher, anfangs nur in der päpstlichen, später auch in der Reichskanzlei und an den größeren Fürstenhosen geführt, find Bücher, in welchen die Aussteller die von ihnen ausgegangenen Urkunden verzeichnen ließen. Vgl. Chartular und Kopialbücher. Registratur, Aufbewahrungsort der bei einer Behörde geführten Akten. Reguläre Truppen, Regelrechte, ordnungsmäßig ausgebildete Truppen. Gegensatz: Miliz (s. d.). Regutarklrru? s. Klerus. Reich, aus dem Keltischen stammendes Lehnwort (fett, rig = König, vgl. lat. re.r), bald soviel

8. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 117

1907 - Berlin : Weidmann
Menschenrechte gleichheit aller Menschen, Eigentum, persönliche Sicherheit, Volkssouveränität (s. b.), Recht der Teilnahme an der Gesetzgebung und des Widerstandes gegen Unterdrückung. Sie wurden mit einigen Änderungen erneuert in den deutschen Grundrechten, welche die Frankfurter Nationalversammlung des Jahres 1848 aufstellte. Die gesetzliche Formulierung der M. ist auf die Naturrechtslehre und die Aufklärungsphilosophie zurückzuführen (s. b.). Vgl. Freiheit, Gleichheit, Widerstandsrecht. Menschheit, die Gesamtheit der Menschen als ein einheitliches, innerlich zusammenhängendes Ganze. Der Begriff war dem Altertum fremd und 's am erst mit dem Christentum auf, welches lehrt, daß alle Menschen Brüder sind. Vgl. Kosmopolitismus. Merkantilsystem (lat. mercari — sausen), nach Colbert, dem Finanzminister Ludwigs Xiv., auch Co lbertismus genannt, ein im Zeitalter des fürstlichen Absolutismus (s. d.) herrschendes volkswirtschaftliches System, das, von dem Gedanken ausgehend, der Reichtum eines Landes bestehe in dem Besitz von Edelmetall, die Industrie und den Handel einseitig förderte und beide unter die Bevormundung des Staates stellte (hohe Eingangszölle und Einfuhrverbote, Ausfuhrprämien, Gründung neuer Manufakturzweige mit Staatshilfe u. dergl.). Seit der Mitte des 18. Iahrhs. wurde es bekämpft durch die P Hy -siokraten in Frankreich und den Schotten Adam Smith (f 1790), welche volle Freiheit auf wirtschast- — Messerzug. 117 lichem Gebiete verlangten (laisser faire, Laisser passer). Der Phy-siokratismus (griech. physis = Natur und kratein = herrschen, also die Lehre von der Herrschaft der natürlichen, d. h. naturgemäßen Ordnung der menschlichen Gesellschaft» betonte dabei die besonderen Vorzüge des Ackerbaues: .,pauvres paysans, pauvre royaume“ — „Ist der Bauer arm, so ist das ganze Land arm" (Ausspruch des Physiokraten Quesnay, f 1774), Adam Smith wies auf die wertschaffende Arbeit (engl, industry) als die Hauptquelle der Wohlfahrt eines Volkes hin (Industrie-system). Messe (lat. missa), der Hauptteil des kath. Gottesdienstes, der am Vormittage gefeiert und von dem Priester mit den Worten geschlossen wird: Ite, missa est (erg. contio) = Geht, die Versammlung ist entlassen; dann soviel wie kirchlicher Feiertag, daher weiter ein an ein kirchliches Fest angelehnter Jahrmarkt; besonderen Ruf erlangten feit dem 13. Jahrh, die Leipziger und die Frankfurter Messe. Die kaufmännische Messe steht in der Mitte zwischen Markt und Börse (s. d.). Auf dem Markte ist Ware und Geld, auf der Messe nur Ware, aus der Börse weder Ware noch Geld vorhanden. — Auf Schiffen ist Messe der gemeinsame Wohn- und Speisesaal der Offiziere, abzul. von engl, mess — Gericht, Schüssel, Tisch (aus lat. missum — das Zugesandte, Ausgetragene). Messerzug (das Messer ziehen) s. Friebbrüche.

9. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 157

1907 - Berlin : Weidmann
Reichshofrat Neichshofrat, im Z. 1497/98 vom Kaiser Maximilian I. als Hofrat, d. h. oberste Justiz- und Regierungsbehörde für das Reich und die kaiserlichen Erblande geschaffen, 1552 nach Abtrennung der erbländischen Sachen zu einem Reichshofrat umgestaltet, später zu einem reinen Justizkollegium entwickelt, das als oberstes kaiserliches Gericht dem Reichskammergericht Konkurrenz machte. Neichsinstgnirn (Reichskleinodien), 1. die Wahrzeichen des alten deutschen Königtums: Zepter, Richterstab, Fahne, Schwert, Kreuz, Speer, goldene Krone, Purpurmantel, Armspangen, Siegelring, Reichsapfel (s. d.) und Thron; sie hatten ihre Bedeutung nicht bloß bei der Übernahme, Übertragung oder- Niederlegung der Herrschaft (vgl. Konrad I. im Jahre 918), sondern begleiteten den König auch bei der Ausübung des Amtes und wurden geradezu als eine Personifikation des Königs angesehen. 2. Die Wahrzeichen des neuen deutschen Kaisertums:Schwert, Krone, Zepter, Reichsapfel, Reichs-Jnsiegel und Reichspanier; sie werden nur bei ganz feierlichen Anlässen dem Kaiser vvrangetragen. keichskammcrgericht s. Kammergericht. Reichskanzler s. Kanzler. ^ Neichskirchen, im M.a. teils Schutz-, teils Eigenkirchen des Königs, vielfach dem Königsgute gleichgestellt und daher mit der Immunität (s. d.) ausgestattet. Neichsräte, in Bayern die Mitglieder der Ersten Kammer. - Reichstag. 157 Neichsritterschast, der niedere Reichsadel, hervorgegangen aus den Reichsdienstmannen; vgl. Dienstmannen. Die Reichsritter übten eine beschränkte landesherrliche Gewalt aus ihren Besitzungen und hatten als Reichsunmittelbare (s. d.) den persönlichen Gerichtsstand vor den höchsten Reichsgerichten, aber keine Reichsstandschaft (Anteil am Reichstage). Seit der Mitte des 18. Jahrhs. führten sie, auch ohne besondere Verleihung, den freiherrlichen Titel; nach dem Frieden von Preßburg (1805) wurden sie me-diatisiert (s. d.). Vgl. Subsidien. Keichsschluß s. Reichsabschied. Reichsstadt, im alten Deutschen Reich eine Stadt, die keinen Landesherrn über sich hatte, sondern unmittelbar unter dem Reiche (Kaiser) stand. Vgl. Landstadt, Reichstag und Stadt. Neichsstände, die Stände, welche auf dem alten deutschen Reichstage (s. d.) Sitz und Stimme hatten (Reichsstandschaft). Eifrig auf ihre „Libertät" bedacht (f. d.), schwächten sie das Kaisertum immer mehr und bildeten allmählich ihre Besitzungen (Sehen) zu Staaten im Staate aus; vgl. Landesherr. ,Die französischen Reichsstände (s. Etats generaux) erlagen dem Absolutismus des Königtums; als sie im I. 1789 nach 175 jähriger Unterbrechung wieder versammelt wurden, verwandelten sie sich alsbald in die Verfassunggebende Nationalversammlung (s. d.). Reichstag, in der fränkischen Zeit Märzseld, dann Maifeld (f. d.) genannt, zugleich Heerschau und politische Versammlung der

10. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 158

1907 - Berlin : Weidmann
158 Reichstag — waffentragenden Männer, des. für Akte der Gesetzgebung. Daneben bestand in karolingischer Zeit die sog. Notabelnversammlung (s. d.) der Bischöfe und weltlichen Großen. Aus ihrer Mitte nahm der König einen engeren Kreis von Beratern, der als eine Art Staatsrat im Herbste zusammen-kam. Die Beschlüsse des Reichstages hießen Kapitularien (s. ix). Aus der Notabelnversammlung entwickelte sich der spätere Reichstag, der jahrhundertelang ein reiner Fürstentag war. Die Reichsstädte wurden seit der 2. Hälfte des 13. Jahrhs. wiederholt zugezogen, erhielten aber erst 1500 die Reichsstandschaft. Seitdem umfaßte der Reichstag die drei Kollegien (Kurien) der Kurfürsten, Fürsten und Städte. Nach dem 30 jährigen Kriege wurde er ein ständiger Gesandtenkongreß,der von 1663 bis zum Untergange des Reiches in Regensburg tagte. Dessen Nachfolger wurde später (1815) der Frankfurter Bundestag (f. d.). Der heutige deutsche Reichstag ist von dem alten wesentlich verschieden; er ist eine aus 397 Abgeordneten bestehende Volksvertretung, die auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts (f. d.) alle 5 Jahre gewählt wird und für die Reichsgesetzgebung dem Bundesrat (s. d.) als gleichberechtigter Faktor zur Seite steht; vgl. Centralgewalt, Kammer und Volksvertretung. Heirbsunmittclbare hießen im alten Deutschen Reich alle, die keinen Landesherrn über sich hatten. Reisläufer. sondern unmittelbar unter Kaiser und Reich standen: der hohe Adel (Standesherren, s. d,), die Reichsstädte und Reichsdörfer, die Bischöfe und Reichsäbte, die Reichsritter, die Mitglieder des Reichskammergerichts (s. d.). Gegensatz: Landsassen; s. landsässig. Neichzoerfassung s. Verfassung. Neichsverweser, Verwalter des Reiches bei Verhinderung oder Abwesenheit des Herrschers, im alten Deutschen Reiche vom Kaiser selbst ernannt, seit 1375 der Pfalzgraf bei Rhein für den Fall der Romfahrt, 1848 vom Frankfurter Parlament gewählt; vgl. Provisorische Centralgewalt. Ueid)soikanat, die Stellvertretung des Reiches, d. h. des Kaisers, für die Zeit der wirklichen Thronerledigung. Es stand dem Pfalzgrafen bei Rhein zu; durch die Goldene Bulle (f. d.) wurde es zwischen Pfalz und Sachsen geteilt. Unter dem Titel eines „Vikarius des Reiches" erhielt der französische König Heinrich Ii. von den mit ihm verbündeten deutschen Fürsten die deutschen Reichsstädte Metz, Toul und Verdun (1551). Dabei sollten dem Reiche die Rechte vorbehalten bleiben, „welche es auf die gedachten Städte haben kann". Reichsvogtei s. Vogt. Neichswappen s. Wappen. Reisige — berittene Krieger im Gegensatz zu den Knechten (Fußoder Landsknechten). Rebloufer (nicht: Reichsläufer) hießen im 15. und 16. Jahrh, die Schweizer, die als Söldner im Auslande Kriegsdienste nahmen (Reise — Zug, Kriegszug).
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