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1. Für die Oberstufe - S. 64

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
64 Heimatkunde von Pommern Ii. alten Burgwälle und die Namen, mit denen sie ihre Wohnsitze, Wälder, Kluren, Gewässer u. a. belegt haben. a. Diese Namen legen zum großen Teil ein Zeugnis von der Liebe der Wenden zur Natur und ihrer scharfen Beobachtungsgabe ab, während die veut- schen die Ortsnamen gern nach ihrer Person oder allgemeinen Merkmalen geben. Auf Rügen sind die meisten Ortsnamen noch heute wendisch. Rügen (ruja) heißt das zerrissene Land, Stubbenkammer — Stufen zum Meer, Pommern — am Meer. Die Endsilbe „gard" bedeutet Burg (Garz), Stargard — alte Burg, Naugard — neue Burg, Belgard — weiße Burg, Gor - Berg, Göhren — die „bergische" Ortschaft, Kammin — Stein, Putbus — unter dem Holunder, Kub- lank — Stutenhof, Wissower Klinken — hohe Keile, Binz — Keller, Wollin - Ort am Ausfluß- alle Namen auf -ow und -itz u. a. sind wendischen Ursprungs. b. Zu den sichtbaren Zeichen, die die Erinnerung an die wendischen Bewohner des Landes wachrufen, gehören die Burgwälle. Das sind große, runde Erdwälle in sumpfigem Gebiet, zwischen Seen und auf Hügeln, die durch Palisaden und andre Holzbauten verstärkt wurden, um den Bewohnern eines ganzen Bezirks in Zeiten der Gefahr mit ihrer habe Schutz zu bieten. In dem Lande zwischen Oder und Rega sind bis jetzt allein 60 Burgwälle festgestellt worden. c. Wohnungen. Ihre einfachen Holzhäuser waren zumeist in Dörfern aufgeführt, die möglichst auch die Zorm des Rundlings hatten. Ein einziger Zugang, der leicht verteidigt werden konnte, führte hinein. Niederlassungen in §orm unsrer Städte haben die Wenden nicht gehabt. d. Staatliche Ordnung. Anfänglich lebten die Wenden in Zamilien- genossenschaften und Geschlechtern zusammen, die die ihnen zugewiesene Dorfflur als allgemeines Eigentum besaßen und bearbeiteten. Später wurde der gemein- same Besitz in Einzelbesitz zerlegt. Die Gemeindeältesten ihrer Knsiedlungen hatten noch Vorsteher über sich, aus denen sich nach und nach der Adelsstand entwickelte. Die andauernden Kriege mit den räuberischen Nachbarn brachten schließlich einen einzelnen Mann an die Spitze eines ganzen Bezirks, dessen Würde sich dann in seiner Zamilie vererbte. Um das Jahr 1100 etwa sind die herzogliche Würde und eine einheitliche Obergewalt auch in Pommern hergestellt. Die herzöge übertrugen hervorragenden Adligen die Verwaltung der einzelnen Be- zirke (Kastellanei), die durch Erwerb erblichen Grundbesitzes noch höhere Bedeu- tung gewannen. Die andern Beamten des Herzogs bildeten den Niedern Adel. Das Volk teilte sich in Zreie und Unfreie, die als Bauern, Kifcher oder Schiffer und Handwerker ihr Leben fristeten. Mit dem Schwinden des Gemeinbesitzes verloren aber diese ihre Freiheit. Neben ihnen waren die im Krieg erbeuteten Sklaven für ihre Grundherren tätig. e. Zum Ackerbau wurde ein einfacher hölzerner Hakenpflug verwandt, der natürlich dem Boden nur geringe Erträge abzugewinnen vermochte. Besondre Geschicklichkeit besaßen die Wenden im Kischfang, während sie als Schiffer gegen- über den nordischen Seefahrern nicht aufkamen. In spätem Zeiten wurden sie aber ihren nordischen Nachbarn als Seeräuber oft recht unbequem. f. Der Handel wurde hauptsächlich durch ausländische Kaufleute gepflegt, die den Tauschverkehr zum wirklichen Handel ausbildeten. Der bedeutendste Handelsort ist das sagenhafte vineta (Wollin) gewesen. Zische, Pelze, Wachs,

2. Für die Oberstufe - S. 69

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Vii. Aus der pommerschen Geschichte. 69 ungefähr ein Sechstel des ganzen Pommerlandes umfaßte. Herzog Bogislaw X. hatte ihn aber allmählich in vollständige Abhängigkeit gebracht, so daß er unter den übrigen vornehmen Geistlichen nur der vornehmste war, der ihm auch als Rat in der Verwaltung diente. Die großen Domstifter und Rlöster standen eben- falls unter dem vollständigen Einfluß des Landesherrn, der seinen Beamten manche kirchlichen Einkünfte als Gehalt verlieh. In den Städten sah man eine übergroße Zahl von Geistlichen und Mönchen, die alle von verpflichteten oder freiwilligen Gaben des Volkes ihren Unterhalt zogen, von den Klerikern hätte man etwa 20 000 zum Kriegsdienst ausheben können. Mit der Erfüllung ihrer kirchlichen Pflichten nahmen es die Geistlichen nicht sehr genau- die Hauptsache war ihnen die Vermehrung ihrer Einkünfte. Anstatt religiöse Belehrung und Seelsorge zu üben, wiesen sie das Volk auf die sogenannten guten Werke zur Er- Werbung der ewigen Seligkeit hin. Daher fanden die Ablaßprediger großen Zu- spruch und brachten damit viel Geld aus dem Lande. Auch auf andre Weise machten die Geistlichen die Religion zu einer Einnahmequelle für sich, indem sie die kirchlichen Steuern und Gebühren immer mehr erhöhten, während sie selber mit ihrem ganzen Hab und Gut steuerfrei blieben. Daneben plagten sie das Volk mit der geistlichen Gerichtsbarkeit, die bei allen Streitigkeiten zwischen Geistlichen und Nichtgeistlichen (Laien) maßgebend war, verschleppten die pro- zesse, um mehr Gebühren erheben zu können, und beugten auch wohl das Recht, lver sich widersetzte, wurde mit Kirchenstrafen belegt, von denen man sich auch nur wieder durch Hergabe von Geld und Grundbesitz lösen konnte. Die dadurch entstandene Abneigung gegen die Geistlichkeit überhaupt steigerte sich zu haß und Verachtung, wo man an dem sittenlosen Leben der Geistlichen Anstoß nahm. Ihre bodenlose Unwissenheit nahm man ihnen weniger übel, denn mit der Bildung der Pommern selber sah es sehr traurig aus. Aber die Achtung vor den Geistlichen schwand immer mehr und mehr und hatte auch ein Schwinden der Achtung vor der Religion und der Kirche im Gefolge. Dies hatten also drei Dinge zuwege gebracht: Der Mißbrauch des kirchlichen Steuerwesens und der Gerichts- barkeit sowie das ärgerliche Leben der Geistlichen. Daher fand die Luthersche Lehre auch einen fruchtbaren Boden in Pommern. Die Abneigung gegen die Geistlichkeit zeigte sich wohl in manchen pommerschen Städten, deren Bürger auf gewaltsame Weise sich mehr Rechte gegenüber dem vornehmen Rat (Magistrat) verschaffen wollten, aber feindliche Schritte gegen den Papst und die katholische Kirche, deren starker Schirmherr Herzog Bogislaw X. war (1478 bis 1523), wurden nicht unternommen. b. Die Einführung der Reformation. 1. Johannes Bugenhagen. Die Heimstätte unsers großen pommerschen Landsmanns ist die sagen- umwobene Stadt Ivollin auf der Insel gleichen Namens, hier wurde er an dem 24. Juni 1485 geboren. Sein Vater war dort ein angesehener Bürger und Ratsherr. Aus der Jugendzeit von Johann Bugenhagen ist bekannt, daß er am Gründonnerstage 1498 in Stettin dem feierlichen Einzug des Herzogs Bogislaw X. beiwohnte, der aus dem heiligen Land zurückkehrte. Mit 17 Jahren ging Bugen- Hagen zum Studium an die Greifswalder Universität- im Alter von 19 Jahren wurde er Rektor der Stadtschule in Treptow an der Rega, die unter seiner Leitung

3. Für die Oberstufe - S. 47

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Vi. Kulturbild. 47 und Ortsnamen. Die alten Wenden waren im eigentlichen Sinne des Worts ein Naturvolk, das besondere Verehrung dem Loden im großen und kleinen entgegenbrachte. Sie kamen mit ihrem leichten Pfluge, mit ihren Haustieren, mit ihrer Kenntnis von Ackerbau, Viehwirtschaft, Bienenzucht, Zischfang und betrachteten den Boden, den sie besiedelten, nicht sowohl als ein von ihnen abhängiges Eigentum, sondern vielmehr als einen Herrn, den sie brauchten, um zu bestehen. Oer Boden war ihnen alles,- sie verehrten ihn abgöttisch und hörten niemals auf, ihn zärtlich zu lieben, auch als sie Christen geworden waren. Jedes Lächlein, jedes stehende Gewässer von geringstem Umfang, jeder Hügel, jeder Moorgrund, jeder Wald hatte seinen besondern Namen. 2. Die Bezeichnungen des Grund und Lodens sind zum größten Teil er- halten geblieben, auch als deutsche Ansiedler in das Land kamen, die zum Teil mit der wendischen Bevölkerung ver- schmolzen sind. Die deutschen Lauern fingen an, den dich- ten Wald zu roden und den fruchtbaren Mergelboden in Ackerland umzuwan- deln. Moor und Sand wurden vorerst nicht begehrt und blieben den alten Lewohnern. Oft legten die deutschen Landwirte ganz neue Ortschaften an; ebenso oft aber ver- banden sie ihre Kn- siedlung mit der alten wendischen, die dann von der deutschen Ortschaft durch die Bezeichnung „wendisch" unterschieden wurde, z. L. Wendisch-Laggendorf in Vorpommern, Wendisch-Silkow in hinter- pommern. An die Stelle der wendischen Rundlinge *) traten die deutschen Reihen- oder Straßendörfer der Lauern, mit denen bald die Herrensitze und Dörfer der Adligen in Wettbewerb traten, die auch freie, deutsche Lauern seßhaft machten. Zwischen diesen und dem Grundherrn wurde ein Vertrag abgeschlossen, der die beider- seitigen Pflichten und Rechte feststellte. Oer Lauer zahlte eine bestimmte Summe und erhielt dafür Land, nicht zu erblichem Lefitz, aber zu erblicher Nutznießung überwiesen. 5lls Oberhaupt der Lauern galt der Schulze, der als Unternehmer seine Standesgenossen zur Siedelung veranlaßt hatte. Für seine Oienste erhielt ') Das Dorf Reckow im Kreis Grebenhagen hat die Horm des wendischen Rund- lings bewahrt. Das Dorf Gorckow bei Löbnitz war noch im Anfang des 19. Jahrhunderts nur von einer Seite zugänglich. flbb. 41. Hünengrab bei Lonvitz auf Rügen.

4. Für die Oberstufe - S. 48

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
48 Heimatkunde von Pommern Ii. er neben andern Rechten die doppelte Hufenzahl. Line Hufe, ungefähr 70—80 Morgen, konnte von einer Familie mit einem Pflug beackert werden. Oer 5ln- siedlungsunternehmer hatte die Ausmessung und Verteilung der ihm übergebenen Zlur zu besorgen und zwar in der Weise, daß die einzelnen Teile möglichst gleich- wertig wurden und für den einzelnen nicht zu weit vom Dorfe lagen. Die Rodung des Waldes mutzten die Bauern selbst ausführen, wofür ihnen eine bestimmte Zeit Abgaben- freiheit zuge- sichert wurde. Im übrigen er- legte der Lauer seinenpachtzins in Geld oder Korn und ver- pflichtete sich zu gewissen per- sönlichenoienst- leistungen. Oer ganze dem Lauern über- Kbb. 42. Kutzhof Lassehne, (phot. R. Richter, Stettin.) wiesene Acker- bestand aber nicht aus einem Stück, sondern setzte sich aus einzelnen Teilen zusammen (Gemenge- läge). Ein Teil diente für das Wintergetreide, der andre für das Sommergetreide und der dritte Teil für die Viehweide und Lrache. §ür die Viehweide bestand daneben eine hütungsgemeinschaft außerhalb des Lauernlandes. Das Gemenge der bäuerlichen Ländereien war für die Bewirtschaftung nicht von vorteil. 3. Zür einen Adligen galt es damals nicht als standesgemäß, wenn er selbst sich mit der Landwirtschaft beschäftigte. Dazu hatte er seine Bauern und Dienst- leute, die ihm zunächst die Bestellung des Ackerlandes besorgten. Später wurden neben den Lauern auch Kossäten und Büdner angesetzt, die weniger Land als Kbb. 43. Sächsische Häuser in Ramp, (Pfyot. R. Richter, Stettin.)

5. Für die Oberstufe - S. 49

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Vi. Kulturbilö. 49 erstere erhielten. Als aber mit der Änderung der Nriegsverfassung aus den Rittern Landjunker wurden, richteten diese sich mehr und mehr auf ihrem Landsitz ein und fingen an, die Bewirtschaftung ihres Gutes als ihren Lebenszweck aufzufassen. Ihre landwirtschaftlichen Selbstbetriebe vergrößerten sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit durch Neurodung und seit dem Ende des 16. Jahrhunderts durch Einziehen der Bauernhöfe (Lauernlegen). 4. vie Wohnhäuser und Wirtschaftshöfe der adligen Grundherren unter- schieden sich zumeist von den Bauernhöfen nur durch die Größe und stellten sich wie diese nach außen hin als Vierseithof dar. Nach der Straße zu war die Hofstatt durch einen Zaun und ein besonderes Torhaus abgeschlossen, während an den Seiten die Scheunen und Ställe für das Vieh sich befanden. Diese §orm haben flbb. 44. Fränkische Hofanlage in Ulrichshagen, (Pfyot. R- Richter, Stettin.) die Gutshöfe im großen und ganzen beibehalten, wenn auch bei manchen großen Gütern das Herrschaftshaus oder Schloß jetzt von den Wirtschaftsgebäuden getrennt liegt. Das Herrschaftshaus hat dann immer eine große, parkartige Gartenanlage hinter sich oder liegt im park selbst, während der Gemüsegarten zu der Wirt- schaftsseite gehört, vie Häuser für die landwirtschaftlichen Arbeiter (Natenleute) sind meist an der Straße erbaut. Kuch an die Bauernhöfe schließt sich gewöhnlich aus der Rückseite der Obst- und Gemüsegarten an, der gegenüber der „Wurt", wo Speisekartoffeln, Wrucken usw. gebaut werden, besonders abgeschlossen ist. In frühern Zeiten bestand die Umfriedigung der Gärten und Höfe aus einer Mauer von Zindlingssteinen. viese Überbleibsel aus der Eiszeit haben die Besitzer jetzt zum Teil verkauft und dafür einen leicht vergänglichen Lattenzaun gesetzt. In den Ortschaften, deren Bewohner aus Niedersachsen stammen, sind die Bau- lichkeiten nach dem Grundsatz aufgeführt, alle zu dem Hof gehörigen lebenden lvaterstraat, Heimatkunde von Pommern Ii. 4

6. Für die Oberstufe - S. 66

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
66 Heimatkunde von Pommern Ii. Peene in der Nähe Anklams, Pudagla auf Usedom, Zasenitz, Dolberg, Köslin, Bukotv u. a. waren gleichfalls Zörderer des Deutschtums. Ihre Laienbrüder und Arbeiter machten das waldige Land urbar, legten Mühlen an und verbesserten Fischzucht und Obstbau. Auch dem Herzog Barnim I. halfen in erster Linie bei dem Werk der Ger- manisierung die kirchlichen Vertreter, an ihrer Spitze der Kamminer Bischof. Diesem hatte der Herzog ein großes Gebiet bei Kolberg-Köslin überwiesen, das der Bischof, der aus Thü- ringen stammte, nun mit deutschen Adligen und Lauern aus Thüringen, Sachsen und Westfalen be- setzte, wie es der Herzog selbst tat. So kamen adlige deutsche Herren in den Dienst des Herzogs, von dem sie reichen Landbesitz als Lehen erhielten. Es dauerte nicht lange, so hatte der wendische Lan- desherr fast ausschließlich deutsche Ritter an seinem Hofe. Auch die Mitglieder des slawischen Adels nah- men deutsche Sitten und deutsches Recht an und blieben so vor dem Unter- gang bewahrt (wie z. B. die Zamilien Borde, Kleist, puttkamer, Bonin), wäh- rend andre Adelsfamilien im blinden haß gegen das Deutschtum verharrten und sich weiter nach dem öst- lichen Pommern oder Polen zurückzogen und in der Masse der Niedern Be- völkerung allmählich auf- gingen. Nicht nur deutsche Bauern kamen in das Land, sondern auch Kaufleute und Handwerker, die die Bürger der Städte wurden. Sie stammten vom Niederrhein und aus Westfalen, aus Sachsen und der Altmark und ihren Städten. An ihre Heimat erinnern vielfach die Namen, die man in den alten Stadtbüchern findet. So wurde Pommern nach und nach ein deutsches Land- nur das östliche Grenzland hat den slawischen Charakter nie ganz verloren. Auch heute noch finden wir dort Slawen in den Kaschuben und Polen. Um 1250 hatte das Deutschtum im Wendenlande die nicht mehr bestrittene Herrschaft erlangt. -trüge*.yijj z\x euner* B^uervi^of in Abb. 54. Alte Bauart.

7. Für die Oberstufe - S. 72

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
72 Heimatkunde von Pommern Ii. Ihr Wohlstand war aber sehr zurückgegangen infolge der veränderten Handels- Verhältnisse und der Kriege mit Dänemark, so daß die Steuerkraft der Bürger in größern Anspruch genommen werden nutzte, Deshalb herrschte unter der Bürgerschaft große Mißstimmung gegen den Rat, die sich nach den Übergriffen des geistlichen Gerichtsherrn bald auf die ganze Geistlichkeit übertrug. Man zwang sie zur Steuerzahlung, worauf der oberste Geistliche die Stadt verließ. Die Streitig- keiten mit dem Rat führten schließlich dazu, daß ein Bürgerausschuß eingesetzt wurde, der die städtische Vermögensverwaltung zu überwachen hatte. Es bestand also in Stralsund ein scharfer Gegensatz zwischen dem Rat und der Bürgerschaft und zwischen dieser und der Stadtgeistlichkeit. In dieser Zeit der Gärung kamen zuerst vertriebene Belbuker Mönche in die Stadt, um das Evangelium zu verkünden (1523). Zu diesen gehörte Christian Retelhot, der in Stolp abgesetzt worden war, weil er „durch Irrlehren das Volk verführte". 5iuf Litten angesehener Bürger predigte er zuerst auf dem St. Ge- orgen-Kirchhofe am Sonntag Rogate über Matth. 11,28: „Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid." Sein Erfolg war so groß, daß der Rat nicht gegen ihn einzuschreiten wagte und ihn auch in der Nikolaikirche nicht störte. Im herbst 1524 erhielt er in Johann Kureke einen eifrigen Mitkämpfer für die neue Lehre, der so immer neue Anhänger gewonnen wurden. Angriffe gegen die päpstlich gesinnte Geistlichkeit wurden immer häufiger, bürgerliche und religiöse Streitigkeiten miteinander vermengt. Die Entscheidung brachte das sogenannte „Kirchenbrechen" am Montag nach dem Palmsonntage, sin diesem Tage sollten von den Krmen in der Nikolaikirche die Unterstützungsbedürftigen ausgesondert werden. Danach wurde aber das Schließen der Kirche vergessen, so daß eine große Menge von Gesellen, Lehrjungen und andern, die sich auf der Straße umhergetrieben hatten, in die Kirche Eingang fanden und hier allerlei Mutwillen verübten. Da geriet eine eifrige Katholikin in Besorgnis, daß ihr Spindchen in ihrem Kirchstuhle in Gefahr käme, und ließ dies durch ihre Magd abbrechen. Die Zolge davon war, daß einige lose Buben nun auch andre Spinde losrissen und damit das Zeichen zu einer allgemeinen Zerstörung gaben. Es wurde auch in andre Kirchen und Klöster eingebrochen, Bilder und Geräte wurden zerstört, Mönche und Nonnen gemißhandelt. Die Obrigkeit erwies sich machtlos, verlangte aber Rückgabe des geraubten Gutes auf offenem Markte, hier versammelte sich am Mittag darauf die Bürgerschaft aller Parteien, meist bewaffnet. Da rief der Anführer der Volkspartei: „Wer beim Evangelium lebend oder tot ausharren will, der trete hier auf diese Seite!" Nun erkannte man, daß für den Katholizismus die letzte Stunde geschlagen hatte. Der neue Rat wurde ein Körderer der evan- gelischen Sache,- die katholischen Geistlichen verließen die Stadt, und die Kirchen erhielten evangelische Prediger. Ihre feste Grundlage bekam die Kirche durch eine besondere „Kirchen- und Schulordnung" 1525. Die Leitung der geistlichen Geschäfte und die Oberaufsicht über die Geistlichen erhielt der erste Prediger an der Iohanniskirche, Johannes ttnipstro. Stettin. In Stettin lagen die Verhältnisse ähnlich so wie in Stralsund. Luthers Lehre fand hier bald Anhänger unter der dem Rat feindlichen Bürgerschaft. Huf seiten der alten Kirche standen die Mehrzahl der Ratsmitglieder mit dem Bürgermeister Hans Loitz, der alte Herzog Bogislaw und sein älterer Sohn Georg. Kls die Bürger aber nachdrücklich die Besteuerung der Geistlichen forderten, mußte

8. Für die Oberstufe - S. 75

1914 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Vii. Aus der pommerschen Geschichte. 75 Karls Xii. werden - bis zum Friedensschlüsse Stettin und Pommern bis zur peene nebst Wolgast zur Verwaltung übergeben wurden. Dafür versprach er, den Schweoen die Rückkehr nach Pommern zu verwehren. Zur die Kosten, die die Eroberung Stettins den Russen verursacht hatte (1713), zahlte er diesen in Ge- meinschaft mit dem holsteiner Herzog die Summe von 400 000 Talern. So verhinderte der König, daß sich eine fremde ausländische Macht an den Oder- Mündungen festsetzte, und hatte den Erfolg, daß er bei der endgültigen Ordnung der nordischen Händel in entschiedener Weise mitsprechen konnte. Ende November 1714 kehrte endlich der Schwedenkönig aus der Türkei nach Pommern zurück und begann (Febr. 1715) den Krieg auch gegen Preußen, indem er die schwache preußische Lesatzung von Wolgast überfiel und die Stadt besetzte. Dann ließ Karl Xii. seine Truppen auf Usedom landen, um die beiden Oder- inseln wieder in seinen Besitz zu bringen. Nun befahl Friedrich Wilhelm I., die holsteinischen Truppen in Stettin zu entwaffnen und begann seinerseits den Krieg gegen Schweden. Mit den Dänen und Sachsen gemeinschaftlich wurde die Belagerung Stralsunds durchgeführt, (vom 17. Juli bis 22. Dezember 1715), wo der Schwedenkönig selbst die Verteidigung leitete. Die Insel Usedom wurde von den preußischen Truppen erobert, dann auch die Insel Rügen unter der Führung Leopolds von Dessau. Stralsund geriet nun in große Not, zumal der starke Frost den Sturmkolonnen den Zugang über die Teiche gestattete. Um nicht selber gefangen zu werden, verließ Karl Xii. die bedrängte Stadt und flüchtete auf einem kleinen Segler, für den die treuen Zischer erst eine Rinne in das Eis bis zum offenen Wasser hatten schlagen müssen, nach Schweden. Darauf ergab sich die Festung Stralsund und kam vertragsgemäß in die Hände der Dänen. In Stettin ließ sich Friedrich Wilhelm I. schon 1717 durch „Handschlag" die Treue der vorpommerschen Stände zusichern. Die feierliche Huldigung seiner neuen Untertanen erfolgte in Stettin erst 1721, nachdem ihm endlich im Stock- holmer Frieden (1720) Stettin und das Land bis zur peene zugesprochen worden war, wofür er an Schweden zwei Millionen Taler zahlte. b. Friedrich Wilhelm I. als Landesvater. Pommern war durch die langen Kriegsjahre viel Schaden zugefügt worden, den der König mit unendlichem Eifer als rechter Landesvater gut zu machen trachtete. Die königlichen Landgüter wurden zu Musterwirtschaften für die Ackerbau treibende Bevölkerung. Er hielt die Bauern zu Gartenbau und Obst- baumzucht an und überwachte selbst die vorzunehmenden Verbesserungen. Die Leibeigenschaft der Lauern hob er in den hinterpommerschen Amtern zwar auf- aber die Durchführung dieser Anordnung erfolgte nicht überall, da auch die Lauern damit nicht einverstanden waren. Indessen wurde die Inanspruchnahme der Kmtsuntertanen und ihre Behandlung durch strenge Verordnungen seiner- seits geregelt- auch untersagte er das Bauernlegen. In dem Kreise Ückermünde wurde ein mit Sumpf und Morast bedeckter Landstrich entwässert und in ackerbaufähiges Land verwandelt. Dem König verdanken die Dörfer Ferdinandshof, Aschersleben, Blumenthal, Friedrichshagen, Wilhelmsfelde u. a. ihre Gründung. Ausländische Kolonisten wurden hier an- gesiedelt, nach denen der Bezirk den Namen „Königs Holland" erhielt (1718 bis 1740).
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