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1. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 13

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkm&Eï Zu Sprüner-Menke Hmd-Atlas: Mittelalter Usi Heuere Zeit. Italien. 8 Karten. Laufende Nummern des Atlas: Nr. 21 bis 28. (21) Italien Nr. I. Italien zur Zeit des Lango- j bardenreiclis. — Mit 6 Nebenkarten. Von Th. I Menke. Die 36 Herzoge, unter denen die Langobarden während des Interregnums standen, entsprechen nach meiner Ansicht den 3g civitates oder Bischofssitzen von Austria und Neustria, die damals langobardisch waren. Im ducatus Spoletanus wird bereits uno 580 ein dux erwähnt. Es scheint, dass dieses Herzogthum sich damals bereits bis auf wenige Millien von den Mauern von Rom erstreckte Das Sabinische Territorium nämlich, das zu ihm gehörte, dehnte sich in langobardischen Zeiten bis über den Teverone aus. Casale di Lunghezza in der Nähe des alten Gabii ist der südlichste sabinische Ort, der sieb naebweisen lässt. Auch Tuscia, dessen Herzog oder Herzoge gleichfalls nicht unter den erwähnten 36 begriffen ist, wurde in der frühosten langobardischen Zeit bis in die nächste Nähe von Rom unter- worfen, und der oströmische Theil von Italien und Ravenna, wo der Exarch seinen Sitz hatte, war durch einen breiten Gürtel langobardischer Städte von den oströmischen Landstrichen um Rom, wo der Pabst residierte, geschieden. Erst um 592 stellte der Exarch .Romanus di© Verbindung zwischen beiden Theilen her, indem er Sutrium, Polim&rtium, Horta, Ameria, Perusia, Luceolis (bei Eugubium) et alias quasdam civitates den Lango- barden abnahm. Diese aliae quaedara civitates waren wohl ohne Zweifel Nepe und Gallesium (als nothwendige Verbindungsglieder zwischen territorium Sutricnse und territorium Sabinens«), sowie Urbs vetus und Balneus regis, die um 605 von König Agilulf erobert, nämlich wieder erobert, wurden. Die allmälige Entstehung des Herzogthums von Bene- ventum lässt sich nicht im Einzelnen verfolgen. Zu den auf der Karte angegebenen chronologischen Notizen füge ich nach, dass Neapel urkundlich im Jahre 581 von den Langobarden an- gegriffen wurde und dass nach einer späteren glaubhaften Ueber- lieferung die langobardische Eroberung Capua s in das Jaln 607 fällt. (Jeher desherzogtlmm des 599 erwähnten dux Campatuae lässt sich keine Vermuthung aufstellen, die kartographisch ver- wertet werden könnte. Wie in dieser Periode der Name Calabria von der öst- lichen auf die südliche Spitze Italiens überging, wird für den Quellenkundigen auch ohne weitere Auseinandersetzung aus der Nebenkarte Bruttia, Calabria hervortreten. Fluvius, angeblich jetzt Fluss genannt und bei Wippach in Krain gelegen, findet sich weder auf der Generalstabskarte, noch, soviel ich weiss, in irgend einem Ortslexikon. (22) Italien Nr. Ii. Italien rom Anfänge desx.jahr- Itunderts bis 1187. — Mit 11 Nebenkarten. Von Th. Menke. Forschungen über die Begrenzung der italienischen Co- mitate im Anfang der Periode, die auch bei Italien den Aus- gangspunkt der mittelalterlichen historischen Geographie zu bilden haben, sind meines Wissens noch gar keine veröffentlicht. Meine eigenen Untersuchungen, obgleich ziemlich weit vorge- schritten, sind nicht vollständig genug, um in dieser Ausgabe bereits das ganze Netz dieser Grenzen eintragen zu können. Es wurde indessen auf einigen der Nebenkarten von ihnen Ge- brauch gemacht, und der Zug der Grenzen der grösseren Ab- theilungen auf der Hauptkarte ist nach ihnen bestimmt. In Bezug auf benutzte Quellen und Hülfsmittel gilt von dieser Karte das zu Deutschland Vh Gesagte. Die auf der Nebenkarte Rom dargestellte Regionenein- theilung scheint gleich nach der Verwüstung der Stadt durch Robert Guiscard eingeführt zu sein. Im Anfänge der Periode galt noch eine andere Rogioneneintbeilung, über die sich nur spärliche Nachrichten erhalten haben. Der Plan des Laterans ist der früheren Ausgabe entlehnt. Er enthält auch die nach dieser Periode ausgeführten Anbauten. Herrn Professor Th. Wüstenfeld in Göttingen bin ich für gütige .Mittheilungen dankbarst verpflichtet. Mons Cene rus (1004) ist Monte Genero, nicht Mont Cénis, wie Giesebrecht erklärt, Gromrno (1004) = Crumeo, nicht Como, Bentz in Apulia (970) —- Kloster 8. Mariae in Bauza Acherun- tinae diócesis, nicht Bovino, an das nach Stumpf zu denken ist. Ria na (962) =**■ Riano, nicht Rignano, wie Stumpf, dagegen Rigianum (962) — Rignano. Sehr wünschenswerth wäre es, wenn Forscher von ihnen erwähnte Ortschaften, die sich auf den betreffenden General- stabskarten nicht finden, etwas näher bozeichneten, als sie dies mitunter tbun. (23) Italien Nr. Iii. Italien 1137 — 1302. — Mit 3 Nebenkarten. Von Th. Menke. (24) Italien Nr. Iv. Mittleres Italien 1137 -1802. - Mit 2 Nebenkarten. Von Th. Menke. (25) Italien Nr. V. 1302—1330. — Mit 8 Nebenkarten. Von Th. Menke. Für die kartographische Darstellung der Hohenstaufenzeit bieten die gedruckten Urkuudenwerke im Allgemeinen ein reich- liches und gutes Material. Durch die Liberalität der herzog- lichen Bibliothek in Gotha und der Universitätsbibliotheu zu Göttingen und Leipzig war ich im Stande, dasselbe zu benutzen, und ich hoffe, dass mir im Allgemeinen nichts Wesentliches ent- gangen ist, soweit es vor der Ablieferung meiner Vorlagen für den Zeichner erschienen ist. Von den mir nicht genügenden Partien der beiden Blätter Iv, V bebe ich das Folgende hervor: lieber das Gebiet von Mailand, insbesondere den nördlichen Theil, lag nur ungenügendes Material vor. Ich musste daher einige Grenzen des von Spruner’schen Blattes, das, soviel ich mich entsinne, genau mit Giulini’s Karte in dessen Memorie d» Milano übemnstimmt, copieren. Die Grenzen einiger Stadtgebiete der Romagna im Apennin mussten wegen des gleichen Mangels offen gelassen werden. Leber Bobium fand ich nur vereinzelte Angaben in den Quellen. Die Grenze zwischen Krain und Friaul, die zugleich Grenze von Deutschland und Italien ist, bin ich ausser Stande, genau festzustellen. Es würde ein sehr verdienstliches Werk sein, wenn vielleicht einer der Forscher in Krain das zusammenstellte, was sich darüber nach gedruckten und ungedruckfcen Quellen sagen lässt. Von den Gebieten endlich von Genua, Asti, Acqui und Alba würde, wenn mir eine nochmalige Prüfung der Quellen möglich gewesen wäre, vielleicht ein genaueres Bild geliefert worden sein, als ich in den gegenwärtigen Blättern zu bieten vermag. Für die kartographische Darstellung des weltlichen Besitzes der römischen Kirche liegt leider, obgleich kein Theil der historischen Geographie diese an Interesse über bietet, nur sehr ungenügendes urkundliches Material gedruckt vor. Wegen An- gabe der patrimonialia 1235 (Tbeiner Dom. temp. 1, 103) bedarf ich wohl keiner Entschuldigung , obgleich damit nicht das für den Anfang der Periode Gültige gegeben ist. Der vollständige Nachweis meiner Motive würde mehrere Bogen füllen. Ich erlaube mir daher, mich auf wenige Bemer- kungen zu einigen Werken, die in den Händen aller Forscher sind, zu beschränken. Zunächst zu Stumpf Reichskanzlern und Böhmer’s Regesten. 1164 inter castrum Macreti et castrmn Taxoli. Zu lesen ist wohl Saxoli, jetzt Sassuolo. Stumpfs Taxolla ist mir un- bekannt. 1163 in plano Bardonese, nicht Bardi, sondern Bardouezza bei S. Giovanni. Bardonesia Arm. Plac. Gib. P., Ss. Xvhif 486. Bardonezía Ann. Plac. Guúlf. ib. 429. Bardelezia in confinibus Placenüe ot Papie Ann. Farm. mai. ib. 707. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 13

2. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 14

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkungen Zu Spruner-Minke Hand-Atlas: Mittelalter Und Neuere Zeit. 1177 in conaitatu Auximano apud castrum Cesarola Ein Ort des Namens Castel Cesarola, den Stumpf hat, ist im comi- tatus Auximanus weder vorhanden, noch vorhanden ge- wesen. Zu lesen ist apud castrum Casarola (Fanciulli Cingoli 363) und gemeint der Ort Casarola. Die Mark des Wido (Stumpf Reichst. 4085) ist nicht, wie Stumpf anzunehmen scheint, in Tuscien zu suchen, sondern in einem Nebenthale der obern Stura bei ßobilante, Yernante und Limone (Moriondi Aqu. 324). Genaueres über sie, sowie über die 1142 an die Mark Busca angrenzende terra quae dicitur Lupazania konnte nicht ermittelt werden. S. Leo prope Mantuam (König Friedrich 1220) vermag ich ebenso wenig nachzuweisen, wie Winkelmatm. Es scheint ein durch die Befestigungen von Mantua verschwundener Ort ge- wesen zu sein. Marianum in episcopatu Parme (Ann. Parin, mai. P., Ss. Xviîi, 667), ist nicht Mariano im Val di Mozzola, das in epis- copatu Placentino lag, sondern Mariano bei Pellegrino. Victoria hei Parma ist nicht nach Jaffé’s Plan in den Monumenta Germaniae angesetzt. Ob ein an der von Jaffé an- genommenen Stelle angelegtes Zwing-Parma sehr gefährlich für Parma hätte werden können, mögen Kenner des mittelalterlichen Kriegswesens entscheiden. Die Angaben der Quellen nöthigen dazu, es da anzusetzen, wo es auf der Karte steht. Rccorniclum der Annales Stadenses (P., Ss. Xvi, 339) ist Rio Cornacchiago (Rivus Cornaelarius im Gebiete der Ubaldini). Lower« cum lacu, 16 milliaria von Cuma (Ann. Stad. P., Ss. Xvt, 340), ist Lugano und nicht, wie Lappenberg erklärt, Luvino am Lago maggiore. Der folgende Satz: „ibi mons incipit et currit usque Zonrage“ bezieht sich nicht auf die ganze Breite der Alpen bis Zoiingen (so Lappenberg), sondern auf die zwischen Lugano und dem Val d’Agno liegende Höhe. Zonrage erklärt sich nicht aus der Generalstabskarte. Ist es der an der Nord- seite dieser Höhe liegende, auf der Generalstabskarte nicht be- nannte Ort? In Kaiser Friedrich’» Schenkung Lacomblet 1, 280, ist locum Deraga statt locum de Raga zu lesen. Es ist Dairago im Mailändischen. Von den umhertiegendcn Ortschaften ist Everun — Inveruno, Nussa — Nosate, Truhiga — Turbigo. Mit dem Anfänge des vierzehnten Jahrhunderts fängt das in Drucken zu benutzende urkundliche Material an, spärlich zu werden; nur an einigen Stellen — ich erwähne beispielsweise die Romagna — bietet es so treffliche Auskunft, dass mit Be- dauern von dem Wunsche, einige der interessanteren Verhält- nisse in Nebenkarten grösseren Massstabes zu erläutern, ab- gesehen werden musste, weil es an Platz fehlte. Es stützt sich die Ausarbeitung des Blattes V daher vielfach auf neuere Hülfs- mittel, von denen ich E. Repetti’s trefflichen Dizionario geo- grafico fisico storico della Toscana, 6 voll. Firenze 1833—45, hervorhebe. Es sei mir gestattet, bei dieser Gelegenheit um Entschuldi- gung zu bitten, dass Blatt Vii, eines der am frühesten in der Lieferungsausgabe publieierten, noch nicht entschieden von dem für diese Ausgabe bald nachher fest angenommenen Principe, j dass der Anfang einer Periode für die eine Periode darstellende : Karte die Grundlage zu bilden habe, ausgeht. Der Uebelstand ! würde später gelegentlich zu verbessern sein. (26) Italien Nr. Vi. Italien nach seiner kirchlichen Eintheilung vom Ende des Xi. Jahrhunderts Ms 1500. — Mit 3 Nebenkarten. Von Th. Menke. Ilaupthülfsmittel waren Ughelli Italia sacra, Pirri Sicilia sacra, Matthaeii Sardinia sacra und Farae de chorographia Sardiniae libri duo. Augustae Taurinorum 1835. Die frühere Zugehörigkeit der süditalischen Bisthümer zum Stuhle von Constantinopel ist auf Nr. 77 (Orient Vi) dargestellt. Eine kritische Geschichte der Auflösung dieses Verhältnisses fehlt leider noch. Das Bisthum Locri, nach Ughellus X, 124, zuletzt im Jahre 680 erwähnt, bestand noch im Jahre 1106 nach Urkunden bei Trinchera p. 87, 91. Soweit die verglichenen Angaben der Urkunden und der Ortsverzeichnisse von Diöcesen für die Richtigkeit der v. Spru- ner’schen Provinz-, resp. Diöcesangrenzen sprechen, worden diese beibehalten. Wo dies» nicht der Fall war, namentlich bei Sardinien und Sicilien, den Bisthümern Sutrium, Nepe, Givitaß Castellana und Horta, wurden die Grenzen neu bearbeitet. Die angeblichen Bisthümer Toccum und Vaccaricia, die nach Ughellus X, 174, 181, nur in einer und zwar, wie es scheint, unechten Bulle des Pabstes Stephan X. von 1058 (in Monte Casino 9 Kal. Febr. Ind. Xi. pont, anno I.) erwähnt werden, sind nicht angesetzt. Jaffé Reg. pont, führt diese Bulle nicht auf. Die chronologischen Angaben der Karte lassen noch sehr viel zu wünschen übrig. Mehrere der beigesetzten Jahreszahlen sind (der Baum gestattete keine weitläufigere Notiz) nur die- jenigen, in denen ich die früheste oder späteste Erwähnung eines Zustandes nachzuweiseu vermag. Die chronologischen Angaben des Ughellus lassen sich sehr häufig durch Urkunden aller Länder, die seit Erscheinen seines Werkes veröffentlicht wurden, besser präcisieren. Hinweisungen auf solche Urkunden würde, ich dankbar bei späteren Correcturen der Platte benutzen. Die sehr wesentlichen Aenderungen in der kirchlichen Ein- theüung Italiens seit dem letzten Viertel des fünfzehnten Jahr- hunderts sind nicht berücksichtigt. Die frühere Ausgabe stellte diese Aenderungen in den Vordergrund, indem, sie im Wesent- lichen ein Bild des Zustandes der Halbinsel zur Zeit des Ug- hellus gab. (27) Italien Nr. Vii. Italien von 1492 bis zum Frieden von Campoformio. — Mit 7 Neben- karten. Von K. v. Spruner; Revision von Th. Menke. Die früheren Auflagen brachten auf diesem Blatte auf einer Nebenkarte eine Darstellung eines Theiles der Halbinsel in der Zeit von 1793 bis 1815. Da dieso Zeit in gegenwärtiger Auflage auf dem folgenden, neuen Blatte ausführlicher behandelt ist, so entstand Raum für eine neue Nebenkarte, welche die Ausbreitung der beiden Häuser Savoyen und Habsburg im nördlichen Theile der Halbinsel während des 18. Jahrhunderts zeigt. (28) Italien Nr. Viii. Italien 1798-1866. — Mit 11 Nebenkarten. Von Th. Menke. Quellen und Hülfsmittel: Leo, Marten’s Recueil des traités, i Reuchlin’s Geschichte Italiens und Rüstow’s Schriften über die | Kriege von 1848/49, 1859, 1860 und 1866. Merov1nger. Karolinger. 2 Karten. Laufende Nummern des (29) Mkrovinger, Karolinger Nr. I. Reich der Franken j unter den Mer ovin gern und bis auf Karl den j Rrossen 486—768. — Mit 9 Nebenkarten. Von j Th. Menke. Grundlage der merovingischcn Geographie, sowie der Geo- j graphie der beiden folgenden kartographischen Perioden der j aus dem Merovinger-Reiche entstandenen Reiche bildet die Gau- j géographie. Es versteht sich diess eigentlich von selbst, wird aber bei historischen Forschungen in der Regel nicht beachtet. Ueber die Gaue von Lothringen, Sachsen, Thüringen, Fran- ken, Schwaben und Baiern s. die Erläuterungen zu Deutsch- land i—■vn. Für die Gaugeographie von Lateini seh-Francien, Burgund, Provence, Aquitanien, Septimania and Marea Hispanica fohlt es j Atlas; Nr. 29 und 30. an einer auf dem gosammten Quellenmaterial begründeten Be- arbeitung. Guérard’s Essai sur le Système des divisions terri- toriales de la Gaule, Paris 1832, obgleich er nicht einmal das zur Zeit seines Erscheinens gedruckt vorliegende Material voll- ständig verwerthet und vielfache grobe Irrthümer enthält, bietet immer noch das beste Hülfsmittel, um sich im Allgemeinen über diese Materie zu orientieren. Karten nach ilun zu zeichnen, wäre thöricht. Es blieb daher nichts anderes übrig, als für die Blätter 1 und H dieser Abtheilung und Blatt I der Abtheilung Frankreich eine neue Gaugeographie und einen Gauatlas im Massstabe 1:462500 zu entwerfen, zu dem das Quellenmaterial der Gauzeit und die einzelne Gaue behandelnden Monographien, soweit sie von deutschen Bibliotheken entliehen werden konnten, nach Kräften benutzt wurden, In Bezug auf die Carbonaria silva habe ich meine Opposition gegen Duvivier’s Ansicht aufgegeben und ziehe ihn Verlag Von Justus Perthes Ш Gotha

3. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 15

1880 - Gotha : Perthes
Voebemeekun&En Zu Speunee-Menke Hand-Atlas : Mittelaltee Und Neueee Zeit. zwischen Hainau und Bracbant, nicht zwischen Brachant und Hasbania, Für die erstere Lage sprechen allerdings nur Ueber- lieferungen sehr späten Datums, für die zweite aber nur die Uebereinstimmung mit einer kirchlichen Provincialgrenze, ein Umstand, dem ich früher grösseres Gewicht, beilegte, als gegen- wärtig. Der Hauptstamm der Franken, die Salier, hatte, bevor Chlogio auf romanischem Gebiete Oamaracus und das Gebiet bis zur Somme eroberte, seinen Sitz im Norden der Carbonaria. Von diesem ihrem alten Gebiete war die Landschaft Thoringia j ein nicht unerheblicher Theil. Sie erstreckte sich durch mehrere Gaue, vermuthlich Bracbant, Hasbania, Taxandria, Masalaud, vielleicht auch Chattuariensis und Moilla, vom linken Rheinufer bis zur Carbonaria, und in ihr lag Dispargum, vermuthlich Duys- burg bei Brüssel. Seit der Unterwerfung des Reichs des Syagrius bildete das unterworfene romanische Land zwischen Carbonaria und Ligeris den Hauptsitz der fränkischen Macht Seine Städte waren so wichtig, dass bei den ersten merovingischen Theilungen ieder der Theilenden an ihnen einen Antkeil erhielt, während die übrigen unwichtigen Länder im Ganzen verteilt wurden. Es ist diess das auch in einem viel besprochenen Titel der lex Salica erwähnte Land zwischen Carbonaria und Ligeris. Herrschende Ansicht ist diess freilich augenblicklich nicht. Statt unter dem Ligeris den Ligeris zu verstehen und die Abfassung des Titels in die Zeit nach Gewinnung der Loiregrenze zu setzen, hält man an einer früheren Abfassung fest und sub- stituiert jenem allbekannten Flusse einen sprachlich unmöglichen Fluss, wie Waitz auch in der neuesten Ausgabe der D. V. G. den Lys, Duvivier die Lieser in Bietgowe: Ansichten, die sich auch dadurch als hinfällig erweisen, dass sie nicht mit den Gau- grenzen harmonieren. Dass der kleine vasconische Leyre, an den Bonnell denkt, früher Ligeris geheissen habe, ist möglich, obgleich ich den Nachweis ebenso wenig zu führen vermag wie Bonneil. Die mir bekannt gewordenen vasconischen Urkunden geben keinen Aufschluss darüber. Aber unstatthaft ist dem Redactor jenes Titels, eine so mangelhafte Behandlung der Sprache zuzuschreiben, wie darin liegen würde, wenn er unter dem ohne nähere Bezeichnung gebrauchten Namen Ligeris statt des nahe liegenden grossen Grenzflusses von Aquitania und Francia ein weit über denselben hinaus liegendes kleines Flüss- chen gleichen Namens verstanden hätte. Dass der zweite Hauptstamm der Franken, die Ripuarier, sich bis Verdun erstreckt haben, beruht auf einer einzigen, über- diess nicht einmal vollständig beweisenden Stelle. Heber die merovingischen Theilungen hat Bonnell gründlich und fast erschöpfend gehandelt. Nur Weniges lässt sich ergänzend und berichtigend zufügen, z. B. Sigibert’s Ur- kunden von 651. P. Dd. 1, 28. Sigibert verfügt über den Zoll ad Portum Vetraria super fluviis (Var. lect. fluvium) Taunucum Ittaque et porto illo qui dicitur Sellis immoque et vogatio super ttuvio Ligeris. Dass die Itta (jetzt Epte) hier verkehrt steht, erhellt aus Sickel L. 16?. ich wage nicht zu entscheiden, oh dafür itaque im Sinne von sieque in alten italienischen Urkunden ! ,so wie“) oder atque zu lesen sei. Portas Vetraria super fluvium Taunucum lag im Erbadilicus (Sickel L. 167) und scheint Port S. Père am Tenu (Loire-infér.). Sellis liegt im Turonicus. Die Erklärungen des Pertz’schen Index sind sinnlos. Dagegen kann ich der Vermuthuug Bonnell's, dass die bei der Theilung von 561 erwähnten Abrincates nicht als Be- wohner des bekannten Gaues, sondern als ein sonst unbekanntes Volk in Wasconia zu deuten seien, nicht beistimmen. Dieselben Gründe wie gegen seine bereits erwähnte erste vasconische Ver- muthung sprechen auch gegen diese zweite. Die Theilung von 600 verstehe ich so: Theuderich erhielt von Chlothar’s Reich das Land zwischen Loire und Seine. Vom Lande zwischen Seine, Oise und Meer verblieben Chlothar’n 12 Gaue, darunter nachweislich der Rotomagensis, während Theudebert von diesem Lande den ducatus Dentelini bis zum Meere bekam. Die erwähnten 12 Gaue scheinen zu sein: Wil- cassinus, Rotomagensis, Caletensis, Tellau, Vinemaus, Pontivus, Bolonionsis, Ambianensis, Vindoilisius, Belloacensis, Noviomensis, Camliacensis. Der Rest ist ducatus Dentelini. Was H. Hahd über die Theilung von Karl Martell’s Söhnen sagt, fällt in sich zusammen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei Fredegar cont. 110 unter Auster bereits der Karo- lingische Begriff zu verstehen ist, und dass das Theilungsprincip in Bezug auf Francia identisch war mit dem Theilungsprincip ! von 768. Für die 596 von Theuderich beanspruchten Sugintenses et Turenses et Ca m pane uses sind von Schöpflin ein Thuren- gau und Kembsgau im Eisass erfunden, während er die Sugin- tenses auf den elsässischen Sundgau deutet Beweise hat er nicht; dennoch stimmen ihm Bonnell und Jacobs bei. Die Sugintenses beziehen sich indessen auf den lothringischen Gau Sugintensis, und unter den beiden anderen Stämmen sind wohl unbedenklich die Bewohner von Turgowe und Campania zu verstehen. Sapaudia in einem weiteren Umfange, als der Gau hat, lässt sich in dieser Periode nicht nachweisen. In der Stelle Ennodii V. S. Epiphanii Bouq. Iii, 371 (urbes Sapaudiae vel aliarum provinciarum), sind provinciae Gaue. Die angebliche Zugehörigkeit der Vallis Augustana zum burgundischen Reiche beruht anf einer falschen Urkunde. Dieser Gau und der Segusinus wurden während des langobardischen Zwischenreichs 575—585 an die Franken abgetreten. Zu Alamannien ziehe ich nicht bloss den Argowe, sondern auch den Ufgowe wegen der Grenze „contra Alamannosdie Kloster Rongemont hatte. Die älteste Grenze im Oberlaude zwischen Burgund und Alamannien würde danach mit der heuti- gen Sprachgrenze stimmen. Burgund muss sich aber frühzeitig in Resitz dieses Gaues gesetzt haben, nämlich vor Einrichtung der Lausanner Diöcese. Gegen Jahn’s Erörterungen über die nordöstliche Grenze der ßurgunden lassen sich viele Monita erheben. Weitahaburc, die Burg des Gaues Weitaha, Altenburg bei Naumburg. Fidiacus 717. Karl Marteil. P. Dd. I, 97, nach Bonnell 81 im Bietgowe. Unwahrscheinlich. Wo? Bagolosum 714. Pippin. P. Dd. I, 96. Bailleu sur Therain (Oise, Beauvais, Nivillers)? Werestein 752. Pippin. Sickel. Zu lesen ist wohl Nere- stein in Wormazfeld, wo Kaiser Otto Ii. 972 eine Ur- kunde aus stellt. Brennacus, Brinnacus, bekannte merovingische Pfalz, allgemein identificiert mit Braine, was sich aber sprach- lich schwerlich rechtfertigen lässt. Epao 517 Concil, kann nicht Yenne sein, wie man gewöhn- lich armimmt. Vergl. Jahn Ii, 144. Ich identificiere es mit S. Romain d’Albon unweit Albon, nicht weil ich sprachliche Verwandtschaft zwischen Epao und Albon an- nehme, sondern, weil der vicus Eppaonis (Sickel L. 282) eine ecclesia S. Romani hatte und zum ager Ebbaonenais das unweit davon gelegene Anneyron gehörte. S e 11 u s castrum „ super fluvium Ligeris “ bei Nibelung scheint eine irrige Angabe. Ein Seiles an der Loire (dep. Loir- et-Cher), das Ölsner angiebt, ist mir unbekannt. (30) Merovinger, Karolinger Nr. Ii. Reich der Franken unter Karl dem Grossen und seinen Nach- kommen bis 900. — Mit 6 Nebenkarten. Von Th, Menke. Dass Provincia seit der fränkischen Eroberung Burgunds 576 einen Theil des letzteren gebildet habe, ist ein weit ver- breiteter Irrthum (vgl. noch Jahn Burg. H, 243), den ich beim Entwurf von Europa theilte. Nach den Quellen war diess weder unter den Merovingern noch unter den Karolingern der Fall. Zu Burgundia gehörten Vallis Augustana nachweislich wenigstens bis 839, Vallis Segusina nachweislich wenigstens bis 807. Simson’s Darstellung des Jahres 817 ist demgemäss zu berichtigen. Wenn Autissiodorensis in dieser Periode burgun- disch genannt wird, so ist das ein Nachklang aus merovingischer Zeit In der That gehörte dieser Gau zu Franeia. Auch die merovingische Eintheilung von Franeia in Neu- stria und Austrasia findet sich noch vereinzelt in dieser Periode. Vorherrschend aber ist die folgende Eintheilung: A. Franeia autiqua, vetus. Es sind die ältesten Sitze der Franken, wie der Name sagt. In demselben waren mehrere, jedenfalls Ein Bischofssitz; Mosellana gehörte nicht dazu, und ein Theil der Veteros Franci fiel 843 an Lothar. Man wird daher wohl nicht irre gehen, wenn man die Südgrenze von Ribuaria, die Mitte des Ardennen-Forstes (Urta), die Carbonaria silva und die Somme Franeia vetus im Süden begrenzen lässt, Im Xi. Jahrhundert wird Eu als nördlicher Anfang von Neustrien bezeichnet. B. Franeia nova zwischen Carbonaria etc. und Loire, Britannia und dem Slawonlande. Es zerfällt in 3 Theile: 1. Austria östlich vom Rhein. Wormazfeld, Spiragowe tmd Nawagowe theilten vielfach die Geschicke von Austria und blieben schliesslich bei demselben. 2. Media Franeia, auch einfach Franeia zwischen Rhein und einer aus Adrevaldus (Mirac. S. Bened. Lib. I, 4, 16, 17. A. Ss. Mart. Ut, 312) und den urkundlichen Nachrichten über die Theilung von 768 sich ergebenden Linie. (Adrevaldus lebte zu Karls des Kahlen Zeit im Kloster Floriacus unmittelbar an dieser Linie.) Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 15

4. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 16

1880 - Gotha : Perthes
Voebemirkümek Zu Serunee-Meike Eafd-Atlas: Mittelalter Usd Neuere Zeit. 3. Neu »tri a im Westen dieser Linie. In diesem Neustria hat Robert der Tapfere, der Stammherr des capetingischen Hauses (t Bg7), den ducatus inter Ligerim et Sequanam adversus Bïittones, und als sein Sohn Odo, Graf von Paris, 888 König wurde, heisst es: Francia laetatur quamvis is Nustricus esset Abbo P Ss. H, 798. Die Schwierigkeiten, die Waitz, Ölsner, Abel, von irrigen geographischen Voraussetzungen ausgehend, in den karolingischen Theiiunge» gefunden haben, lösen sich, damit. Auch Dümmler ist an verschiedenen Stellen seiner trefflichen ostfränkischen Geschichte zu berichtigen. Die Theilung von 768 3chliesst sich an die besprochene Einikeüung an. Die über sie vorhandenen Nachrichten können wohl unbedenklich durch die Nachrichten über die Theilung von 742 ergänzt und «lie durch die Ardennen laufende Grenze mit der Grenzlinie von 870 identifi eiert werden. Tn urkundlichen Zusammenstellungen der karolingischen Zeit, wie „in Francia, Austria, Neustria, Burgundia, Aquitania, Pro- vineia, Germania“, ist Francia — Francia media, Germania (Germania H der Römerzeit) Francia antiqua. I).ie Namen der römischen Provincialeintheilung kommen bekanntlich noch später vor, ohne genau den antiken Begriffen zu entsprechen. Hincmar Rem. P. Ss. I, 489, scheinen die Worte Masau subterior de ista (Var. lect. ilia) parte ein irriger Zusatz zu sein; es ergiebt sich das aus der Lage der Klöster der con- trahierenden Parteien. Dass die Maas nicht, wie Dümmler behauptet, im ganzen Maasgau die Grenze bildete, beweisen eben diese Angaben über die Klöster. Areas palatium — Cbarloville. Longnon. Bes 883. Kaiser Ludwig — Bays. Blauciacus palacium im December 834 , 6 Tagereisen Kaiser Ludwig’s von Attigny entfernt, scheint Blanzy an der Aisne mit Schloss (Ardennes, Réthel, Asfeld). Bo na val lis 850. König Karl. Bouval (Eure - et - Loir, Châteaudun, ch. 1.). Brios 877. Karl der Kahle stirbt dort. Brides aux bains (Savoie, Montiers, Bozel) mit heissen Schwefelquellen, die er, wie es scheint, gebrauchte. Seine Gemahlin wurde bei seinem Tode aus Mauriana berufen. Cadmoniacus (Codmoniacus. Abel) palatium 7g8. Karl- - mann. Die Identification mit Caeu ist ganz unzulässig. Etwa Chamounix? oder Chamoux in Mauriana an der Strasse nach Novalese? oder Chougny (Nièvre, Château- Chinon, Chàtiîlon). Cassinogilum habe ich mit Foss und Sickel als Casseneuil (Lot-et-Garonne, Villeneuve, ch. 1.) angenommen. Bonnell identificiert es mit Caussiniojouls nördlich Béziers, was sprachlich nicht stimmt Eher ist an Oassinogilum secun- dum alveura Olinno in page Pictavo (Chasseneuil am Clain) mit Resten eines Schlosses zu denken. Cispiacus Pfalz in Ardnemia und zwar in dem südlich von der Urta gelegenen Tkeile, Sickel, Stumpf, Dümmler, Piot und Wauters Table chronol. unbekannt. Sollten local- kundige Historiker sich nicht der Aufgabe unterziehen, ihre Lage festzusetzen? Ad duas Dives 769. Eink. ann. (ad duos Dives Ann. Laur. ad duos Clives Forschungen Xiii, 628) cf. Abel I, 34. Die Erklärung von Pertz Ss. I, 147, ist unmöglich Der Ort lag in Karl’s Antheil, ausserhalb Francia, nörd- lich von Aegoiisena und, wie es scheint, auf dem Wege von Audriaca villa nach Murnacus. Wohl unzweifelhaft, Moncontour an zwei parallel neben einander laufenden Armen der Dive du Nord belegen (Vienne, London, ch. 1.). Genauere Auskunft, als die französische Generalstabskarte bietet, von Seiten Ortskundiger wäre sehr erwünscht. Dürfest, 898. Regino P. Ss. 1, 608, nach Dümmler Ostfr. Ii, 647 j. Doveren bei Heusden. Sehr unsicher. Ercuriacus Hincm. Rem. P. Ss. I, 512, nicht Ecly in Porcensis, wie Dümmler erklärt (die ältere Form davon ist Escleis), sondern Herly in Laudunensis. (Ercliacus Duvivier Rech, sur le Hain. 815) = Erloy (Aisne)? Fontane tum. Die Nebenkarte ist von Spruner’n entlehnt. Die Topographie des Schlachtfeldes von Fontanetum be- darf auch nach Meyer von Knonau’s Auseinandersetzungen einer Revision. Fulcolingas 822. Kaiser Ludwig. Sickel L. 186. Völk- lingen an der Saar, nicht Folkendingen im Luxemburg’- schen, wie Sickel und ihm folgend Simsen zweifelnd an- geben. Goddinga 778. König Karl. Gödingen nach Stumpf (briefl. Mittheilung). Iucundiacus palatium nicht Joac, wie Foss erklärt, son- dern Jouac oder Le Palais. Deloche Gart, de Beaulien 380. Stumpf. Iuliacus 859. Hincm. V. S. Remigii scheint ein alter Lesefehler statt Luliacus — Loeuilly zwischen Anizy und Coucy. lustina, cella des H. Willehad in Frantia. Pertz und Abel erklären Mont Justin in Burgund (Haute-Saône). Burgund ist aber kein Theil von Frantia, und aus Iustina könnte, auch wenn die Vorschiebung von Mont möglich wäre, nicht das entsprechende Masculinum geworden sein. Vor- muthlick Justine (Ardennes, Réthel, Nouvion en P.), im späteren Mittelalter Sitz eines Reimser Decans. Lens palatium 866. König Lothar. Muratori A. lt. Vi, 31. — 866 P. Ll. I, 541. —- 888. Lenspalasiola Lacomblet I, 39. Lens sur Geer in Hasbania? Lippeham am Ausfluss der Lippe ist absichtlich ausge- lassen. Vgl. Dr. Krosch in den Jahrbüchern des Vereins von Alterthiunsfreuiiden der Rheinlande Iii (1843), 13 ff. Es wäre Behr wünschenswerth, wenn die Veränderungen des unteren Rheinlaufs in historischer Zeit einer kritisekon Revision unterworfen würden. Navum, Sagum curtes Ann. Fuld. P, Ss. I, 406. Ob identisch mit Mavum, Gemeinde Theinitz bei Stein, und Sagon N. W. Adelsberg? Beide Ortschaften liegen in Krain. Berengar würde dann im Besitz von Krain ge- wesen sein. Dümmler Ostfr. Ii, 325, vermuthet die beiden Höfe in Italien und stimmt meiner brieflichen Anfrage wegen Krain nicht hei. Neumago 710. Karlmann. Sickel 15. Sickel erklärt ganz verkehrt Noyon p. 225, das aber weder Neumagus hiess, noja Karlmann gehörte; vgl. Ann. Lauriss. Fredegar cont. z. J. 768. Auch Nymwegen kann nicht gemeint sein, da auch dieser Ort in Karl’s Gebieten lag. Gemeint ist Neu- magen an der Mosel, das allerdings sonst nicht als Pfalz erwähnt wird. Nobiliacus in Urtinsis, von Abel in die Ardennen an die Ourthe versetzt, scheint Neuilly am Ourq (Aisne, Château- Thierry, ch. I.) und der Gau, der übrigens näherer Auf- klärung bedarf, der Orcinsis (Guérard I48). Scolinare 955. Kaiser Lothar I. Beyer I, 96. Schüller. Beyer Ii, Berichtigungen zu I, 808. Strate!la villa 822. Kaiser Ludwig. Estreelles (Pa. de- Calais, Montreuil, Étaples). U ri an fiscus Böhmer R. 1847. Orgeo in den Ardennen. Vérnum, Pfalz — Ver, nicht Vaires, wie Longnon will, oder Verneuil, wie die älteren Erklärer sprachwidrig riethen. Wolfdeoza. Dümmler Ostfr. Ii, 337, das thüringische Wolfdeoza — Wölfls. Den Herren Prof. Dümmler und Prof. Stumpf-Brentano bin ich für ihre bereitwillige Beantwortung einzelner an ihre Sach- kunde gerichteter Anfragen dankbar verpflichtet. Die Beziehungen der Insel Sardinien zu den Karolingern beschränkten sich auf eine Gesandtschaft der Karalitaner an Kaiser Ludwig im Jahre 815. Was Simson Ludwig I, 60, aus der Urkunde Sickel L. 63 folgert, beruht auf einem sonderbaren Missverständniss. Borgo S. Dalmazzo konnte Sickel allenfalls (1867) als in Sardinien liegend bezeichnen; indem er aber zur näheren Bezeichnung der Ortslagen die Provinz Cuneo zufügte, wies er deutlich genug darauf hin, dass hier vom Festlande und nicht von der Insel die Rede sei. Auriolum, Pfalz. Tiraboschi Non. Ii, 52, erklärte es für ausserhalb Italien gelegen, weil er die ebenda von ihm abgedruckte, in Auriolum ausgestellte Urkunde Kaiser Lothar’s (Kal. Febr. anno Hlotharii imp. Xviii. ind. — ) in das Jahr 841 statt in 840 stellte. Stumpf deutet Ariolo im Modenesischen; mir unbekannter Lage. Fontana Titerici = Fontana fredda. Tirab. Non. Ii in Index geogr. Verlag Vo N Justus Perthes In Gotha.

5. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 19

1880 - Gotha : Perthes
Voeeemerkukcten Zu Seroter-Menke Hand-Atlas; Mittelalter Uhd Neuere Zeit. Ooduna ()'. Einöde Köden) findet sich nicht auf der Die Construction der Gaue H e s s i und Wetereiba durch Landau ist, wie aus dem Vorstehenden erhellt, mit den Angaben der Quellen unvereinbar. abtheilungen des unteren Logenahe. Die halbpunctirten Grenzlinien zwischen ihnen weisen derauf hin, dass der Beweis nicht vollständig geführt werden kann. Für die Zugehörigkeit des Nitabgowe zum Gau Weter- eiba sind acht Zeugnisse vorhanden, für die von Kuninges- sundra zum Rinahgowe eins. Der Kencegowe ist bisher von den Forschern über- sehen worden ; den Gau Cuim hat man bisher nicht an der richtigen Stelle gesucht. In Bezug auf Perahtoltespara, Albuinespara weiche ich von Stalin ab, ebenso in Bezug auf den an- geblichen doppelten Argowe. einen südlich von der Aar, einen an der Ergolz, von der herrschenden Ansicht. In Lothringen habe ich den nur in einer und zwar in einer unechten Urkunde vorkommenden Iniensis aus- gelassen. Müllenhoff glaubt ihn bei Einvilie annehmen zu müssen. In Bezug auf Ausdehnung des alaraannisch-burgundi- | sehen Ufgowe könnte die Aufnahme einer Stelle, Baden in Ufgowe betreffend, in die Hidber’schen Regesten irre führen. Gemeint ist der fränkische Ufgowe. Dankbarst erwähne ich die gütigen Mittheilungen, die mir die Sachkunde der Herren Freiherr Dr. Schenk zu Schweinsberg in Darmstadt über das Grenzgebiet von Logen alle, Hessi und Wetereiba, Dr. Stein in Schweinfurt über die ostfränkiseben Gaue, Freiherr Dr. von Reitzen- stein (leider kürzlich verstorben) über einzelne Gaue m Thüringen. Sorbenland und Ostfranken, sowie Professor Dr. Meyer von Knonau in Zürich, Professor Dr. Le fort in Genf über schweizerische Gaue, Dr. Abel in Metz für die lothringischen Gaue zukommen liess, sowie die gütige Beihülfe des Herrn Professor Dr. Müllenhoff in Berlin auch bei diesen Karten. (36) Deutschland Nr. Vi. Deutschlands Gaue: Vt. Batern, Oesterreich, Kärnten. — Nebenkarte: Oesdicke Fortsetzung der Hauptkarte. Von Th. Menke. Die Urkunde, in der der angebliche obere Don au- g a a Vorkommen soll, habe ich ebensowenig aufzufinden gewusst, wie von Spruner. Die Existenz, dieser Stellen und dieses Gaues beruht wold unzweifelhaft auf einem Irrthum. Der urkundlich nicht aufzuklärende Raum, den er einnehmen soll, ist zum Westergowe gezogen, der da- durch, ähnlich dom thüringischen Westergowe, bis an die Westgrenze des Stammes ausgedehnt wird. Für Rotahgo we, Matagowe, Atargowe benutzte ich J. Strmdt’s Penerbaoh, sowie eine Reihe mir sehr will kommener handschriftlicher Bemorkungeu und eine Karten- skizze, die der Herr Verfasser die grosse Freundlichkeit hatte mir zuzusenden. Karintrichi zu entwerfen, wäre mir bei deivmangel- haftigkeit der Pusch-Frölich’schen Urkundeneditionen und der Unbrauchbarkeit von Muekär’s Erörterungen über die Steyer'sehen Gaue unmöglich gewesen ohne die Liberalität, mit welcher mir 1871 Herr Major Felicetti von Jßiebenf’eis in Graz die Einsicht in seine Copieen der dieses Land be- treffenden Urkunden, und Herr Professor lucin ebenda die Einsicht in die Correeturbogen des Steyer’schen Urkunden- buches gestatteten, und ohne die vortrefflichen historisch- geographischen Erörterungen in Felicetti’s beiden Schriften über die Gaue Steyermarks, deren Inhalt der Herr Verfasser ebendamals die Güte hatte, mündlich mir auseinanderzu- setzen. betreffenden Generalstabskarte. Für die Ansetzung auf der Karte wurde die nächste dort nicht benannte Einöde bei Abfalterbach gewählt. (37) Deutschland Nr. Vii. Deutschland im Anfänge des X, Jahrhunderts his 1137. Von Th. Menke. Von der zahlreichen Litteratur, welche die deutsche Forschung über die angegebene Periode in der letzten Zeit veröffentlicht hat, ist mir, wie ich hoffe, Nichts, was auf die kartographische Darstellung modificierend einwirken würde, entgangen. Die urkundlichen Aufenthaltsorte der deutschen Kaiser und Könige sind meistens nach Stumpf angesetzt. Ueber die bei Schriftstellern erwähnten theile ich nicht immer W. v. Giesebrec.ht’s Ansicht. Die Schwierigkeiten, welche die Gaue der Diöcese Reims und Chälons boten, sind durch Longnon’s Abhandlungen beseitigt. Dieselben gehören zu dem Besten, was über mittel- alterliche Geographie in den letzten Jahren erschienen ist. Von den Gauen der Diöcese Reims gehörten einige zum deutschen Reiche. Da Waitz D. V. G., V. (1874) 137 die betreffende Grenzlinie ungenau darstellt und ich selber seinen Irrthum theilte, mag hier diese Angabe be- gründet werden. Zu Lothringen gehörten im Ix. Jahrhundert die Gaue Castrice nsis, Mosomagensis und Dulcomensis. Eine 862 verabredete Zusammenkunft zwischen Lothar und Karl in confinio Mosomagensis et Vonzensis eomitatus (Hincmar Rem. P. Ss. I, 459) sollte offenbar an der Reichsgrenze stattfinden. Bei der Theilung Lothringens im Jahre 870 fielen die drei genannten Gaue an Karl, Hincmar Rem; P. Ss. I, 481. Neun Jahre später wurde der karolingische Antheil an Lothringen mit dem Antheil König Ludwig’s von Ostfranken wieder vereinigt. Hincmar Rem. P. Ss, I, 511, und es wird nicht berichtet, dass ein Theil davon ausgeschlossen war. Als die 911 an das Westreich abgefallenen Lothringer 925 unter die deutsche Herrschaft zurückkehrten, wird ausdrücklich bemerkt, dass es alle Lothringer gewesen seien. Flodoard P. Ss. Iii, 376. König Ludwig von Frankreich stellte zwar 938 im Gau Castricensis eine Urkunde aus 938 actum in querceto iuxta Dociaeum super fluvium Carum Bouq. Ix, 591; es war dies aber zur Zeit seiner Einmischung in die lothringischen Händel. Dass er in diesen Gauen nicht Herr blieb, beweisen die folgenden Thatsachen: 1005 König Heinrich Ii. von Deutschland verleiht interventu Friderici comitis dem Abte Boso von St. Medardus licentiam . . . mercatum edificandi in villa quae nuncupatur Doncherio sita in comitatu praedicti Friderici comitis qui vocatur Castrinsis, Marlot Metr. Rem. bist. 1,510. 1006 de Rodberto rege Francorum ... fuit enim ei pax cum regibus in giro regni sui positis; maxime cum suprascripto imperatore Heinrico nam cum aliquando ad invicem colloquendum super Mosam fluvium quilimes est utriusque regni convenissent. etc.' Rodulf Glaber P. Ss. Vii, 64. 1006 actum publice supra Mozam apud regale Collo- quium gloriosissimi regis Rotberti atque Henrici regis serenissirai. Kg. Rotbert. Bouq. X, 589. (Die Maas ist Grenzflufs bei Mezieres.) 1018 Godefridus dux Lotharingiae Vogt des Marien- klosters zu Mosomus. Martene Anecd. Iii, 136. 1023 hinc imperator ... ad Evosium villam pulcher- rimam . . . iutendit, ibi scilicet cum Rotberto rege colloquium habiturus . . . qui nimirum quanto maior ! Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 19

6. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 20

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkungen Zu Spruner-Minke Ïïànd-Atias: Mittelalter Usb Neuere Zeit. tanto humilior régi Rotberto cum ad se veniret in villa Mosomo . . . oceurrere estimavit. 6. ep. Camer, P. Ss, Yii, 480. 1024. Ks. Heinrich. Ii. bestätigt dev Abtei Mosomagus benannte Güter, von denen eine sehr erhebliche An- zahl sich in Castricius und Mosomagensis zu beiden Seiten der Maas nachweisen lässt. Böhmer A. imp. 40. 1056 ad villam Civois in confinio sitam regni Prancorum ac Teutonicorum Lambert. P. Ss. V, 157. (— Cbeveuge s.donchéry, gewöhnlich identificiert mit Ivois Evodium = Carignan), s. Frankreich I, Nebenkarte. 1065 Ks. Heinrich Iv. schenkt ad ecclesiam Virdunen- sem . . . quoddam castrum Dunum nominaimn in comitatu Dulcomensi Frideriei comitis. Chouet Hist, de Verdun Ii, 72 (citirt von Longnon Ét. Ii, 52). 1096 Herzog Gottfried von Lothringen : castrum Satha- nacum et Mosacum S. Mariae Virdunensi in perpetuum tradidit et comitatum quittavit, sed et castrum Fal- conis montis, quod erexerat, amore episcopi dirait. Aîberic. Triumf. Ii, 147. (Vom genannten castrum wird bezeugt, dafs es in Dulcomensis lag.) 1120 (richtig 1119). Kalixtus . . . Mosomi venit habi- turus colloqium cum imperatore Henrieo V. Cisrenensi qui et ipse cum magistratibus (Var. lect. bei d’Achery : magnatibus) totius imperii sui ad idem colloqium venions ad Beureiiacum villam S. Mariae Mosomensis cum omni exercitu resedit. Ann. Mosom. P. Ss. Iii, 162 (Beureliacus ist Bïevüly in Mosomagensis). Diesen klaren Thatsaeken gegenüber ist es unerheblich, dafs bei der Zusammenkunft vom J. 1056 die villa Ivois als in confiuio sita regni Francorum et Teutonicorum von Lambert bezeichnet wird. Dagegen ist der Stadunensis Frankreich zuzuweisen. Er gehörte 853 zum westfränkischen Reiche P. Ll. 1,426. Einige Urkunden scheinen zwar für die Annahme, dass er zu Deutschland gehört habe, zu sprechen. 933 Bischof Adalbero von Metz restituiert der Abtei Gorzia ihre in verschiedenen Gauen belegenen Güter. Unter diesen Gauen, die sämmtlich lotharingisch sind, befindet sich auch der Scadinensis (lege Stadunensis ?) mit zwei nicht nachweisbaren Orten. Calmet Ii. pr. 177. 936 König Otto bestätigt diese Schenkung ib. 178. 943 König Otto bestätigt diese Schenkung ib. 178. 980 Kaiser Otto bestätigt dem Kloster S. Vannes zu Verdun benannte Güter in comitatu Stadunensi. Stumpf A. imp. 325 (gefälschte Urkunde). 1015 Ks. Heinrich bestätigt dem Kloster S. Vannes zu Verdun die sub 980 bezeichneten Güter in comitatu Stadunensi. Longnon Études I, 13. Die Correctur in der Urkunde von 933 ist indessen zweifelhaft, und in der Urkunde von 980 folgen die Ort- schaften des Stadunensis erst nach der Signatur des Kanzlers. Die Urkunde von 1015 kenne ich nur im Auszuge. Die Fabeleien von einer Zugehörigkeit Gents zum deut- schen Reiche erweisen sich gegenüber den Urkunden, nament- lich denen von Blandinium und S. Bavon, als nichtig. Die Erklärung der auf Böhmen fallenden Localitäten der Stiftungsurkunde von Prag bei Palacky und in Köpke’s Ausgabe des Cosmas erschien mir zu zweifelhaft, um sie aufnehmen zu können. Auf Eintheilung von Böhmen und Mähren nach den dürftigen Notizen, die darüber vorliegen, wurde verzichtet. Aufklärung über den von Palacky, Dudik, Köpke und Röpell nicht gehörig erläuterten polnischen Feldzug in Böhmen vom Jahre 1110 (Cosm. Prag. P. Ss. Ix, 119 f.) würde mir sehr erwünscht sein, sowie üher die auf der Karte nicht angegebenen Besitzungen des Slavnic (ib. 51). Das castrum Lescen (ib. 77) ist mit Schloss Lestany (Lichtenstein) identificiert und nicht mit Dudik A. G. v. M. Ii, 279, beim Dorfe Lsteni ob der Sazawa gesucht. Die Grenze des Theiles Mährens, welcher 1029 mit Böhmen vereinigt wurde, war nach bestimmten glaubhaften Zeugnissen an der Olszawa: eine Ueberlieferung, die durch die unerwiesene Annahme (Dudik Ii, 590), dass Mährens Grenze seit jener Zeit sich nicht verändert habe, nicht widerlegt wird. Ueber den Wechsel der Grenzen bei Möttling zwischen Ungarn und Krain in dieser und in den folgenden Perioden fühlt vielleicht ein Krainer oder ungarischer Gelehrter sich veranlasst, nährere Aufklärungen zu geben, als die Urkunden bei Farlati Hl. Sacr. bieten. Die Existenz der von Thausing behaupteten Neu mark Oesterreich, die 1043—1058 existiert haben soll, scheint mir nicht bewiesen. Die Position des Mons Ungaricus Thietmar P. Ss. Ilt, 798, dessen Name angeblich in einem gleichnamigen Passe in Valsugana erhalten sein soll, habe ich nicht ge- funden. Belehrung darüber würde mir erwünscht sein. Die Bearbeitung der Gaue, soweit sie sich auf Deutsch- land und auf die kartographische Darstellung bezieht, ist mit dieser Lieferung vorläufig abgeschlossen. Es sind bei derselben manche Fragen offen geblieben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Es würde mir sehr erwünscht sein, wenn die Forscher und historischen Vereine, die sich mit der Geographie der Gaue beschäftigen, fortfahren würden, mir ihre Drucksachen, die sich darauf beziehen, giitigst mitzutheilen, (38) Deutschland Nr. Viii. Deutschland zur Zeit der Hohenstaufen und his 1278. Von K. v. Spruner; Revision von Th. Lindner. Zu Grunde gelegt würde der Zustand beim Regierungs- antritte Konrad's Iii, als die Welfen den Höhepunkt ihrer Macht innehatten. Die später eingetretenen Aenderungen auf dieser Hauptkarte zu verzeichnen, konnte unterlassen werden, da dafür die Karten Ix und X eintreten. Aus eben diesem Grunde schien die Darstellung der Machtgebiete der einzelnen Häuser auf einem Nehenkärtchen, wie sie früher beigegeben war, überflüssig. Böhmen und Mähren sind nach den gütigen Angaben des Herrn Professor Dr. Emler in Prag dargestellt. Im Uebrigen ist auf die Bemer- kungen zu Deutschland Ix und X zu verweisen. (39) Deutschland Nr. Ix. Nördliches Deutschland: Friesland, Sachsen, Lothringen, Hessen, Thü- ringen etc. gegen Anfang des Xiii. Jahrhunderts. — Nebenkarten: 1. Trier. — 2. Erfurt. — 3. Bremen. — 4. Münster. — 5. Köln. — 6. Die Emsmündung und Entstehung des Dollart 1277 und 1278. Von K. v. Spruner; Revision von Th. Lindner. (40) Deutschland Nr. X. Südliches Deutschland: Franken, Süd-Lothringen, Burgund, Schwaben, Baiern etc. gegen Anfang des Xiii. Jahrhunderts. — Nebenkarten: 1. Stammgebiet der Staufer. — 2. Die Habsburgischen Stammlande. — 3. Plan von Strafsburg. Von K. v. Spruner; Revision von Th. Lindner. Als Zeitpunkt, welcher der Revision der beiden Karten zu Grunde zu legen war, erschien der Beginn des 13. Jahr- Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 20

7. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 36

1880 - Gotha : Perthes
Vorbemerkuiföei Zü Spruner-Menke Hahd-Atlas: Mittelalter Ïïhd Heuere Zeit. Reisen, v. Klaproth’s Reise, Bodenstedt, Völker des Kaukasus, Dauiel’s Handbuch der Geographie. Die Pläne von St. Petersburg wurden nach dem von der kaiserlichen Akademie daselbst herausgegebenen reduciert, die von Ismail, Erzerum und Kars Smitt und Fouton entlehnt. Die neuesten Erwerbungen in Mittelasien sind nach den Berichten der Zeitungen eingetragen, und war Herr Dr. Be hm so freundlich, mir seine Sammlungen dabei zur Verfügung zu stellen. Kartographische Grundlage bilden die neuesten Peter- mann’schen Karten. Ungarn. 3 Karten. Laufende Nummern des Atlas: Nr. 73 bis 75. (73) Ungarn Nr. I. Ungarn und seine Nebenländer vom Anfang des Ni1l Jahrhunderts bis zur Schlacht bei Mohacs 1526. — Nebenkarten: 1. Pannonien zur Zeit des Svatopluk, 895. — 2. Ungarn bis zur Unterwerfung Croatiens um 1100. — 3. Ungarn im Xii. Jahrhundert. — 4. Schlacht bei Mohi 1241. — 5. Schlacht hei 1 Varna 1444. — 6. Schlacht bei Mohacs 1526. — j 7. Plan von Buda-Pest. Von Prof. J. Caro. Das Kartennetz und die Nebenkarte Pannonien zur j Zeit des Svatopluk sind in der Hauptsache nach Herrn Dr. | Menke’s Entwurf gezeichnet. Die Schlachtenpläne sind j Mayláth’s Geschichte Ungarns, der Plan von Buda-Pest dem J Werke von Jakob Rupp, Buda-Pest es környekenek Hely- ; rajzi törtenate, Pesten 1868, entnommen. Die Hauptgrund- j läge der übrigen Karten bilden die Urkundensammlungen, | wie sie in Fejdr’s Codex diplomaticus, in den von der j Peeter Akademie edirten Diplomatarien, in den von Teleki, j Ziclii, Wagener, Kaprinai, Kovachich u. A. bekannt ge- i machten Sammlungen vorliegen, sowie die Chroniken in den j Ausgaben von Schwandtner, Haner, Engel, Rumy, End- licher, Podhraczki und der genannten Akademie. Von Geschichtsbearbeitungen und topographischen Werken wur- den benutzt: Match »Bel, Bonfini, Turocz, Istuanfi, Praj, Katona, Fessler, Mayláth, Horvati, Szalaj, Büdinger, Bonbardi, Zeilcer, Novotny, Szirmaj, Schwiokert, Böhm, Rupp, Appen- dini, G. Kreglianowicb, Albinoni, Gius. Avanci, Katancsich, Eder, Ciccarelci, Wilkinson, Catalinich, Gebhard, Bommann, Csaplovics, Taube, Ljubid, Mildenberg, Teutsch, Scbulcer, Kemeny, Vaillant, Kogalniceano, Tjbicini, Kantemir, Kanitz, Miljutinowich, Jirecek, neben den schon bei Ungarn Ii (kirchliche Verhältnisse) genannten Büchern. Die Orts- lexica von Schmidt, Kolcerffy, Lenk von Treuenfeld, Sabljar dienten häufig zur Orientierung. Ungemeine Schwierigkeiten bereitete die Fixierung der oft wechselnden Comitate; nach der Lage der Vorarbeiten und bei der hier vorliegenden Zusammenfassung grosser Zeiträume musste der Versuch j einer detaillierten Abgrenzung derselben eingestellt werden, j (74) Ungarn Nr. П. Ungarn ln seinen kirchlichen Verhältnissen тот Anfang des Xiv. Jahr- hunderts Ms zur Reformation. — Nebenkarten: 1. Ungarns Diöcesen von Stephan dem Heiligen bi8 auf Ladislaus den Heiligen. — 2. Ungarns Diöcesen im Anfang des Xiii. Jahrhunderts. — 3. Diócesis Jadrensis. — 4. Grenzgebiet von Zagrabensis und Corbaviensis. — 5, Pannoniens kirchliche Verhältnisse bis 884. — 6. Pannoniens kirchliche Verhältnisse im X. Jahrhundert. Von Prof. J. Caro. Ausser dem Kartennetz sind die beiden Nebenkarten: „Diócesis Jadrensis“ und „Grenzgebiet von Zagrabensis und Corbaviensis“ von Herrn Dr. Menke eutworfen. Die Kärt- chen: Pannoniens kirchliche Verhältnisse bis 884 und im X. Jahrhundert stützten sich im Wesentlichen auf die Unter- suchungen von Dümmler und Büdinger. Für die weitere Geschichte der kirchlichen Verhältnisse lag, soweit die lateinische Kirche in Betracht kommt, sowohl in den Ur- kundenwerken als in den bei Ungarn Nr. I zu nennenden Werken ein reiches Material zur Controle der besonders in Rücksicht der älteren Zeit nicht ganz zuverlässigen Diö- cesangeschichten vor. Es wurden benutzt Kereszturi, Ka- tona (sowohl das Hauptwerk, als auch die Hist. eccl. Colo- censis), Sohmitth, Pauer, Koller, Desericius, Aigl, Kärolyi Laur., Benkö, Theii und Werner, Szeredai, Iwan Krst. Tkaliß, Iwan Kukulewicz Sakcinski, Lulicb, Carrara, Cupilli, Flaminio Cornelio, Sebastiano Dolci, Lucius, Fortis und vor Allen Farlati’s grosses Werk neben Theiner’s Monum. Hung. und Monum. Slav. meridionalium. Manche Details beruhen auf Fuxhofier’s Monasterologium, Praj’s Aurana prioratus, Sacra d. S. Steph., de S. Ladisl. u. A. Viel dürftiger waren die Unterlagen für die Gebiete der orienta- lischen Kirche und konnten nicht immer ans erster Hand bezogen werden. Neben den Monum. Serbien von Putzich und denen von Miklosiech wurden die Werke von Vaillant, Kogalniceano, Tjbicini (mit Zuhülfeuahme der Bearbeitung von Rogalski), Kantemir. Miljutinowich, Kanitz und Jirecek herangezogen. Eine Abgrenzung der lateinischen Arohidia- conate konnte ohne Willkürlichkeiten nicht gewagt werden. Die Diöcesangeschichten pflegen den letzten Zustand für den dauernden zu halten. Wo urkundliche Sicherheit vor- lag, ist durch Unterstreichung des betreffenden Ortes die Andeutung gegeben. (75) Ungarn Nr. Iii. Ungarn seit der Schlacht hei Mohacs 1526. — Nebenkarten: 1. Ungarn zur Zeit der Türkenherrschaft. ~ 2. Nördliche Türken- grenzen im Xvi. und Xvii. Jahrhundert. — 3. Un- garn nach dem Frieden von Passarowitz 1718. — 4. Ungarn 1848. 1849. — 5. Comitate zwischen Pressburg und Debreczin 1848. 1849. — 6. Bacska, Banat, 1848. 1849. — 7. Schlacht bei Gödöllö am 6. April 1849. — 8. Schlacht bei Kdpolna am 27. Februar 1849. — 9. Ungarns Bisthümer seil den Aenderungen unter Maria Theresia. Von Th. Menke. Haupthülfsmittel Mayläth, Rüstow. Auch die betreffenden Karten der früheren Auflage wurden benutzt. Aus der früheren Auflage ist namentlich auch die die kirchlichen Verhältnisse betreffende Nebenkarte, für die Azzalay’s Karte, aus der sie reduciert ist, bei dieser Auflage im Original nicht vorlag, entlehnt. Verlag Von Justus Perthes In Gotha.

8. Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit - S. 37

1880 - Gotha : Perthes
Yorbemerkumee Zu Spruier-1eske Habe-Atlas : Mittelalter Und Mettere Zeit, Orient. 15 Karten. Laufende Nummern des Atlas: Nr. 76 bis 90. (76) Orient Nr. i. Ostrom isehes Reich rm Jnstiuian’s Zeit. — Nebenkarten: 1. Karthago, Justinianea,— 2. Rom. 3, Constantinopel. — 4. Umgegend von Neapel. — 5. Westliche Fortsetzung der Hauptkarte. Von Th. Menke. Eine glänzende Machtstellung hatte das oströmisehe Leich, zu Justinian’s Zeit. Die germanische Völkerwande- rung hatte sich gegen Westen gewendet, und zwei der durch sie gestifteten Reiche , das ostgothische und van- dalische, wurden von Eelisar unterworfen. Die slavische Völkerwanderung hatte noch nicht zum Abfall der binnen- ländischen Landschaften der Hämushalbinsel von Byzanz geiührt, und die Araber waren noch nicht durch Mu- hamnaed ein weiteroberudes Volk geworden. Die Provineialeintheilung, wie Hierocles im Anfänge der Regierung sie darstellte, ist im Wesentlichen dieselbe, wie die im spätesten Alterthum. Justinian änderte sie nach Abfassung des Synecdemus des Hierocles in einigen Stücken. Auch die Eintlieilung in Diöcesen bestand noch, wie wir aus Justinian’s Codex und Novellen sehen. In Betreff der Diöcese Dacia war indessen eine Ver- änderung eingetreten. Im Anfänge des V. Jahrhunderts hatte der praefectus praetorio Illyrici die beiden Diö- cesen Dacia und Macedonia unter sich (Not. dign. or. 3), und zwar erster© unmittelbar, während letzterer ein Vica- rius vorgesetzt war (ib. 1). Die Unruhe der Zeit des Attila scheint die Diöcesaneintheilung des ihm unterworfenen Läudercomplexes vernichtet zu haben. Der Präfectus ver- legte seinen Bitz von Sirmium nach Thessalonice, der Residenz seines Vicars, und der Episcopus dieser Stadt ge- wann in einem Theile der Diöcese Dacia, in einem ande- ren Theile derselben mit der Stadt Aquae ein thracischer Bischof (Meridianus, d. i. der von Mesembria) bischöfliche Rechte (Justinian, Nov. Ii). Diese kirchenrechtliche Ver- bindung hob zwar Justinian wieder auf, indem er ein eigenes Erzbisthum in dev neuen Stadt Prima Justinianea errichtete und ihm die Bischöfe der Provinzen Dacia me- diterranea, Dacia ripensis, Prevalis, Dardania, Mysia supe- rior und Pannonia unterordnete (Nov. 11, 131). Staats- rechtlich aber erstanden die Diöcesen Dacia und Macedo- nia gar nicht wieder, und bei Aufzählungen der Diöcesen in den Gesetzen der Justinianischen Sammlung werden sie unter dem gemeinschaftlichen Namen omne Illyricum auf- geführt (L. 5. Cod. Justin, 7, 63 vom Jahre 529). Ebenso bezeichnen Procop (Goth. 3, 33. 3, 38. 4, 3) und Oedren (1, 651) die europäischen Diöcesen mit dem Namen 3txxv- giovg rt y.ui Qgäxag. Im engeren Sinne scheint der Name Illyricum Thessalia, Hellas, Creta und die beiden Epirus nicht mit umfasst zu haben (Procop. Pers. 2, 4. Goth. 3, 29. aad. 4, 2), wohl aber die beiden Provinzen Macedonia (Chron. Pasch. 1, 630), die mit den genannten Provinzen die Diöcese Macedonia gebildet hatten. Die Provinz Macedonia Ii reichte nach Hierocles im Süd westen bis zum orestiscben Argos und umfasste Pelagonia (Heraclea Pelagoniae Acta conc. Iii, 51, vom Jahre 553), das aber nicht, wie Forbiger thut, mit Hera- clea laccu in Macedonia I zu verwechseln ist. Die Ortschaften in Dardania sind nach v. Hahn, Reise von Belgrad nach Salonik, angesetzt. Die Diöcese Pontice umfasste auch die armenischen Provinzen (Justinian. Ediet. 8); doch wird Armenien auch neben Pontice genannt (Procop. Goth. 4, 1,3 Hovttxovg re y.a) Hg/Lttvtovg). Justinian traf hier verschiedene Aende- rungen in der Provincialabtheilung. Er vereinigte Heleno- pontus und Pontus Polemoniacus zu Einer Provinz., die den Namen Helenopontus erhielt (Nov. 28, cf. Nov. 20 praef. Nov. 31, 1) und Honorias mit der Provinz Paphla- gonia (Nov. 29). Endlich aber theilto er die armenischer! Provinzen unter Zuziehung eines Theiles der neuen Provinz Helenopontus neu ein (Nov. 31). Unter den pontisehen Städten ist Colonia Karahissar und nicht Koiluhissar, wie Mordtmann (Ausland 1863, p. 478) annimmt. Es stand nämlich unter Einem Bischöfe mit Nicopolis (S. Basilius, citiert von Wesseling zum Hie- rocles) und lag da, wo die Wege von Docea nach Theo» dosiopolis (Johann. Curopal. p. 702) und von Sebastea nach Theodosiopolis (Michael Attaliota p. 147, 168) zusammen- trafen. — Die Identität von Nicopolis und Enderes er- hellt aus den Acta Xlv, martyrum Acta Ss. Iuli Iii, p. 46, wonach es 6 Millien von Lycus entfernt war. Die Angaben bei Forbiger sind nicht ganz richtig. — Euchaita ist an der Stelle von Tschorum angesetzt. Die Stadt ge- hörte zu Kaiser Anastasius’ Zeit — iu dieser wurde nämlich das iri der Revue archeol. X (1864), p. 108 ff., abgedruckte Pilgerbuch verfasst — zur Provinz Galatia, später zu He- lenopontus. Sie war eine Tagereise von Amasea entfernt (Vita S. Theodori Tironis Acta Ss. Iuni I, p. 595) und lag westlich von Gangra; denn der H. Macedonius flüch- tete 516 von ihr dahin vor den durch die caspischeu Pforten in Kleinasien einbrechenden sabirischen Hunnen (Cedren. 1, 633. Histor. misc. p. 102 Muratori). Der Diöcese Asiana gehört die Stadt Sozopolis in Pisidia an. Sie lag bei Apollonias, dem heutigen Oioburlu (Menol. Gr. luni 19 bei Canisii Monurn. Hi, 1, p. 442. Vita S. Zosimi in Acta Ss. Iuni Iii, p. 812). Vielleicht, gehört der Name ursprünglich der Acropole von Apollonias, deren Ruinen noch gegenwärtig hoch über Oioburlu liegen (Ritter Xix, 474), und ging später auf die Stadt über. Jedenfalls verschwindet die Stadt Apollonias aus der Ge- schichte mit dem Auftreten von Sozopolis. Auch in Thracia findet sich in christlicher Zeit eine Stadt Sozopolis, die früher Apollonia hiess, und dasselbe ist in Palästina und in Cyrenaica der Fall. In der Diöcese Oriens richtete Justinian die Provinz Theodorias ein, die Hierocles noch nicht kennt; sie bestand bereits im Jahre 553 (Acta conc. Ii, 52 Hard.). Palästina Iii erstreckte sich zu Hierocles’ Zeit nicht bis Aila. Justinian aber erwarb nicht bloss Aila wieder, sondern auch die Insel lotabe (Proc. Fers. I, 19), und im Jahre 536 wird Aila in Palästina Iii genannt (Acta conc. Ii, 1419 Hard.). Das Gebirge Sina und Raithu aber blie- den ausserhalb des Reichs (Acta conc. Ii, 1197). In der Diöcese Aegyptus lässt sich die neue Pro- vinz Augusta Ii meines Wissens zuerst im Jahre 553 nachweisen (Acta conc. Iii, 52). Ueber die arabischen Vasallenkönige vergl. zu Nr. Ii. Verlag Von Justus Perthes In Gotha. 37
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