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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Deutscher Aufstieg 1750 - 1914 - S. 33

1914 - Gotha : Perthes
— 33 — Darüber, daß so ungefähr mit der Reichsgründung eine ^^M.. neue Zeit unter Deutschen begonnen habe, sind wir mol)I Wri^Don alle einig. Wie diese Zeit aber im einzelnen abzugrenzen etwa morn* und wie sie ihrem Wesen nach zu kennzeichnen sei, das ist die Frage. Und mancher mag meinen, diese Frage zu beantworten sei einstweilen überhaupt noch nicht möglich. In einem stimmen wir wohl überein: darin, daß, abgesehen von der Reichsgründung, ein unerhörtes Aufblühen. des_jbirischaftslebens uns in eimntlteuen Stand unserer ~~Döhi[chen Art versetzt habe. Dieser Punkt wird, weil wesentlich, einer genaueren Betrachtung zu unterziehen sein. Zunächst einiges nur scheinbar bloß Chronologische. Das Aufsteigen unserer Volkswirtschaft kann man sehr verschieden datieren. Man kann vielleicht schon an die Blüte der Landwirtschaft in den zwanziger Jahren denken. Geht man, wie die meisten für selbstverständlich erachten werden, von der Entwicklung von Gewerbe und Handel aus, so wird die Antwort je nach den verschiedenen Gegenden Deutschlands verschieden lauten: für das Königreich Sachsen würde eigentlich bis ins 18. Jahrhundert zurückgegriffen werden müssen, für die Rheinlande vielleicht auch; für andere Stellen wäre der Termin später zu setzen. Sucht man in dieser Verlegenheit eine, genauere Vorstellungen erlaubende Anknüpfung, so erscheint sie am besten mit dem Momente gegeben, da aus dem neuen Wirtschaftsleben der Unternehmung herauslieüf lieh zwei neue Stände, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, hervorgehen: mithin die soziale Ausprägung des __ir neuen Wirtschaftslebens begiiint.' Es war am preußischen Rhein in den dreißiger Jahren der Fall, aber die hieraus sich ergebenden Probleme wurden in Berlin, in der preußischen Zentralstelle, um diese Zeit noch nicht verstanden. Nehmen wir hierzu die Tatsache, daß die erste deutsche Industrieausstellung in Berlin im Jahre 1844 stattfand und 3

2. Bilder aus dem Deutschen Reiche - S. 552

1890 - Gotha : Behrend
552 Bilder von der deutschen Küste. gesprochen, die sich später, nach Ausweis einer gerichtlichen Untersuchung, als durchaus ungerechtfertigt her.insftellten, vorläufig aber, in stets wachsender Übertreibung, nach allen Teilen Deutschlands verbreitet wurden. Die erste praktische Folge davon war die. daß die damalige hannoversche Regierung den Insulanern ein neues Rettungsboot zur Verfügung stellte und zur zweckmäßigen Aufstellung desselben, sowie zur Ausbildung der Rettuugsmauufchaften das Erforderliche veranlaßte, da die Untersuchung ergeben hatte, daß eine Rettung der Besatzung der „Alliance" seitens der Insulaner mit einem Boote von der Fischerbalge aus überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Das Unglück aber, das die Erinnerung an viele ähnliche Fälle wachrief, führte (am 2. März 1861) zur Gründung eines ostfriesischen Rettungsvereins in Emden,*) worauf in rascher Folge auch zu Hamburg, Bremen, Kiel, Rostock und Danzig Rettungsgesellschasten entstanden. Im Frühjahr 1865 fand auf Einladung des Bremer Vereins eine allgemeine Ver- sammluug in Kiel statt, anf welcher die Bereinigung der bestehenden kleineren Gesellschaften zu einer „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger" beschlossen wurde, die unter kaiserlicher Protektion herrlich erblüht. Die deutsche Gesellschaft hat es sich zum Ziel gesteckt, au allen bedrohten Punkten der deutschen Küste von der russischen bis zur holländische:? Grenze Rettungsstationen zu errichten. Auf die ostfriesische Küste kommen bereits 14 Stationen: 2 auf Borkum, 2 auf Juist, 1 zu Norddeich-Utlandshörn, 2 auf Norderney 1 auf Baltrum. 2 auf Langeoog, 1 auf Spiekeroog, 1 zu Neuharlinger- siel, 1 au der Friedrichsschleuse und 1 zu Wilhelmshafen.**) Zu der vollständigen Ausrüstung einer Rettungsstation gehört vor allem ein Rettungsboot und ein Karren nebst Bespannung zu dessen Transport. Für unsere sandigen, flachen und leider sehr dünn bevöl- kerten deutschen Küsten haben sich die schweren englischen Böte, die nur in tiefem Wasser und bei zahlreicher Bedienungsmannschaft verwendbar *) Seit dem Bestehen dieses Vereins sind allein durch dessen Rettungsböte 435 Menschen aus wirklicher Seenot gerettet, die sonst sicher ihren Tod in den Wellen gefunden hätten. **) Nach dem Geschäftsbericht der Gesellschaft für 1885—86 ist die Zahl der durch die Einrichtungen derselben Geretteten nunmehr auf 1578 gestiegen. Die Gesellschaft besitzt insgesamt 100 Rettungsstationen und zwar 43 an der Nordsee und 57 an der Ostsee; von diesen sind 33 Doppelstationen, ausgerüstet mit Boot und Raketenapparat. 47 Bootsstationen und 20 Raketenstationen. Sie zählt zur Zeit 57 Bezirksvereine, darunter 23 Küsten- und 34 binnenländische Bezirksvereine, und 217 Vertreterschaften. Die Zahl der Mitglieder hat sich auch im letzten Jahre in erfreulicher Weise vermehrt; es waren 45 516 (gegen 44 305 im Vorjahre), welche an Jahresbeiträgen die Summe von 140 055 Mark (gegen 137 843 Mark 1884—85) aufgebracht haben. Den Zuwachs an Mitgliedern hat die Gesellschaft allein dem Binnenlande zu verdanke». Zu den Jahresbeiträgen gesellen sich außerordentliche Beiträge in Höhe von 51 412 Mark, so daß die Gesamteinnahmen einschließlich der der Gesellschaft zugewandten Schenkungen sich auf 217 416 Mark belieseu. — Für jeden im Dienst der Gesellschaft verunglückten Mann wird die Summe von 2500 Mark gezahlt; ebenso kann der Vorstand den Hinterbliebenen eine einmalige Unter- stützung bis zu 1000 Mark bewilligen.

3. Bilder aus dem Deutschen Reiche - S. 67

1890 - Gotha : Behrend
Der Schwarzwald und seine Bewohner. 67 Gebühr sind die vorhandenen Maschinen sämtlichen Uhrmachern des Landes jederzeit zur Benutzung zugänglich. Die Uhrmacherschule in Furtwangen, welche allsährlich mit 10 000 sl. Staatsunterstützung dotiert ist, hat in den vierzig Jahren ihres Be- stehens gezeigt, daß sie ihre Aufgabe richtig erfaßt und gelöst hat. Hat sich auch die Zahl der Uhrmacher gegen die oben angeführte Zählung von 1847 nicht sehr vermehrt — eine Zählung 1861 ergab 1713 selbständige Groß- und Kleinuhrmacher, Uhrgehäuse- und Ziffer- blattmacher mit 2312 Gehilfen und Lehrlingen, ungerechnet die helfen- den weiblichen Hände — so ist doch nicht zu übersehen, daß in der Benutzung verbesserter Werkzeuge und Hülfsmaschinen ein sehr be- deutendes Äquivalent an Stelle der Handarbeit getreten ist, und es wird kaum zu hoch gerechnet sein, wenn wir nun die Uhrenproduktion des Schwarzwaldes auf die doppelte Höhe des im Jahre 1847 ge- nommenen Umfangs annehmen. Man schätzt jetzt das jährliche Erzeugnis der (badischen) Schwarzwäldler auf 700,000 Uhren der verschiedensten Art, die Kunst- und Taschenuhren ungerechnet. Der Absatz der Fabrikate dehnt sich immer mehr aus, und es ist schon beinahe kein einigermaßen zugängliches Land unseres Erdteils, wo sich nicht die Schwarzwälder Uhren Freunde erworben hätten; auch der Verkauf an Ort und Stelle ist nun zufriedenstellender als früher; das früher verschrieene „Packer- Wesen" ist meistens in den Händen vermögender Uhrmacher, die den Absatz ins Ausland selbst suchen und die erkauften Arbeiten bar be- zahlen. Dem großartigen Betrieb sehr förderlich ist die neue voll- ständig durchgeführte Teilung der Arbeit, in deren Folge sich einzelne Geschäftszweige, wie die der Gestellmacher (Anfertigung der Uhrkästchen und Gestelle), Gießer (messingene Räder und Glocken), Kettenrad- und Kettenmacher, Tonfeldermacher, Schildmaler und die der eigentlichen Uhrmacher gebildet haben, welch letzteren das Abdrehen der rohen Rüder, das Zahnen, auf die Welle Setzen, das Fertigen der Triebe (Spindeln), Einstellen u. s. w. obliegt. Eine besondere Abteilung unter den Schwarzwälder Uhren nehmen die Figuren-, die Kuckucks- und die Automatenuhren ein. Die Figurenuhren lassen mit der Bewegung des Pendels oder des Schlagwerks eine menschliche Figur, in der Regel Turner, Kapuziner, schildwachstehende Landsknechte, oder ein Tier, eine gewisse Bewegung ausführen, die Augen verdrehen; bei der Kuckucksuhr, einer Erfindung des Schwarzwälders F. A. Kellner in Schönwald aus der Zeit von 1730—1740, hängt die Bewegung der Figur mit der des Schlagwerks zusammen; die Automatenuhren zeigen als Hauptsache Zecher in Thätigkeit, im Laufe befindliche Eisenbahnen, schaukelnde Schiffe, hüpfende Vögel u. dgl.; ihre Thätigkeit beruht in der Feder- kraft. An den Schaufenstern der Uhrenhändler sieht man bisweilen eine Uhr dieser Kategorie, die dem Beschauer vielen Spaß macht und insbesondere den Beifall der Kinderwelt erntet: es ist der „Knöpfl- Esser", an einem Tisch sitzt der Hungrige, vor sich einen mit Knödeln angehäuften Teller, die er eins um das andere mit der Gabel anzn- stechen und mit dem jedesmal weit aufgehenden Munde zu verschlingen

4. Bilder aus dem Deutschen Reiche - S. 403

1890 - Gotha : Behrend
Die Moore Norddeutschlands. 403 mittelbaren Verhandlungen und Arbeiten in die Hände Jürgen Christoph Findorfs gelegt wurden. Wenn die erste Inschrift (später zertrümmert) an seinem Deukmcil ihn „den Verdienstvollen, dessen Talenten die um- liegenden Moorkolonien unter höherer Leitung viel verdanken", nennt, so muß man anerkennen, daß seinem Scharfblicke und seiner Umsicht der Erfolg nicht fehlte. Sein Andenken ist heute im Teufelsmoor noch so rege, als wäre er erst vor wenigen Jahren gestorben. Fi ndors wurde am 22. Februar 1720 zu Lauenburg a. d. Elbe als Sohn des Ratstischler- meisters geboren. Er lernte das Handwerk seines Vaters und konnte schon im 19. Jahre nach dem Tode desselben dem Geschäfte vorstehen. Beim Bau einer Schleuse zeichnete er sich durch eigenartige Herstellung einer Schöpfmaschine aus, so daß der Oberlandbaumeister von Bonn ihn fürs Baufach ausbilden ließ. Bereits 1752 führte er mehrere wichtige Bauten aus. Später wurden ihm die Bermefsuugsarbeiten im Teufelsmoor übertragen. 1757—1759 erbaute er die von der Regierung errichtete Kirche zu Worpswede. Dann widmete er sich, seit 1772 zum Moorkommissär ernannt, der Errichtung der neuen Kolonieen. Er war durch sein leutseliges Benehmen, seine Rechtschasfenheit und Wohlthätigkeit eine sehr beliebte Persönlichkeit, die, wie er selbst alle Kolonisten kannte, der Vertrauensmann, ja wie sie ihn selbst nannten, der Vater aller war. Er starb am 31. Juli 1792 und sah während seiner Dienstzeit 40 Kolonieen entstehen. Die Einrichtung jeder Kolonie begann mit der Festlegung der geradlinig verlausenden Wege, neben welchen Gräben ausgestochen wurden. Eiu jeder Bauer erhielt 50 Morgen Moorgrund zu Saatland und eine gewisse Fläche zum Torfstich und zur Weide, Er hatte neun Freijahre und mußte nach Ablauf derselben an die Grundherrschaft zahlen: 16 Schilling Anbauer- zins, 28 Schilling Weidegeld, 2 Thlr. Zins für Saat- und Wiesenland, auch für Torfstich, 8 Schilling für 2 Rauchhühner, 32 Schilling Dienstgeld, 1 Thlr. 12 Schilling für die Kontributs- und Einquartier- uugsfreiheit, 1 Thlr. ständiges Zehentgeld exkl. des Schmalzehntes von Bienen, zusammen 6 Thlr. Er war verpflichtet, die Stelle sofort zu begrüppeu (mit Gräben zu versehen), ein gutes Haus darauf zu setzen und solches bis nächsten Pfingsten einzurichten und zu decken. Er unterwarf sich bei Verlust der Stelle deu ihm erteilten Vorschriften in Ansehung der Kultivierung, der Grenzen und der Gemeindelasten; er übernahm außer den obigen Grundlasten: Landfolge, Gefangenwachen, Abzugslasten, Pastoren- und Küsterpflicht, Unterhaltung der Brücken, Wege und Stege, Gräben und Befriedigungen k. Der Weinkauf wurde zum erstenmale auf 1 Thlr. festgesetzt, es sollte aber mit den nach- folgenden Wirten eine dem Zustande der Stelle und deren Abgiften ge- mäße Behandlung bei jedesmaliger Veränderung Platz haben. Als Kolonisten nahm man mit Vorliebe junge Ehepaare. Dennoch waren die Schwierigkeiten trotz aller Erleichterungen immer noch sehr große. Der Bau der Hänser wurde teils durch den Mangel an Geld, teils aber auch durch den schweren Transport des Baumaterials, das von der Geest her herbeigeführt werden mußte, teils auch durch den ein- 26-«-

5. Deutschlands Kolonieen - S. 42

1889 - Gotha : Behrend
42 Deutschlands Kolonieen. [306 dient als Wohnung, das untere als Lagerraum und Verkaufsstelle. Die wichtigsten Ausfuhrwaren sind Palmöl und Elfenbein. An Ausfuhrzöllen werden erhoben: 5 Mk. für eine Tonne Palmöl, 2,5o Mk. für eine Tonne Palmkerne und 20 Pf. für 1 kg Elfen- bein. Seit Oktober 1886 ist die deutsche Reichswährung im Ka- merungebiet eingeführt. Doch gilt auch heute noch als Einheits- wert vielfach ein Kru, d. h. ein bestimmtes Maß von Palmöl, welches in eine Anzahl größerer oder kleinerer Maße als Teilungs- werte zerfällt. Die im Jahre 1886 aus Hamburger und Bremer Firmen ge- bildete „Deutsche Plantagengesellschaft" ist bestrebt, den Boden durch Plantagenbau zu verwerten, und hat mit Erfolg Versuchsplan- tagen in Tabak und Cacao angelegt. Solche Plantagen findet man bei Bimbia und im Gebiet von Batanga. Da sich die Ein- gebornen zur Plantagenarbeit nicht eignen, zog man aus den West- licheren Gegenden Ober-Guineas die arbeitsamen Kru-Reg er ins Land, welche sich vielfach mit Weib und Kind im deutschen Schutz- gebiet angesiedelt haben. b) Mission. Das Christentum hat unter den Kamerunvölkern noch nicht viele Anhänger aufzuweisen. Seit 35 Jahren etwa hat hier eine englische baptistische Religionsgemeinschaft das Evangelium verkündet, aber nicht viel Segen geerntet. Unter den englischen Missionaren ragte besonders Alfred Saker hervor, welcher die Bibel in die Duallafprache übersetzt hat. Als das Kamerungebiet in deutschen Besitz kam, übernahm die deutsche Mission (Baseler Missionsgesellschaft) die Missionsarbeit von den Engländern. Die größten Missionsgebiete befinden sich im Gebiete des Kamerun- gebirges. Die größte und älteste Missionsstation ist Victoria am Fuße des Kamerunberges. — Wo das Christentum Eingang findet, macht sich sein Einfluß inbezug auf Milderung der oft grausamen Sitten und Pflanzung der Kultur unter den Eingebornen sichtlich bemerkbar. c) Verwaltung. Die deutsche Reichsregierung hat dieser Ko- lonie ihre ganz besondere Fürsorge zugewandt. An der Spitze der Verwaltung steht ein Kaiserlicher Gouverneur, welcher mit seinen Beamten im Regierungsgebäude wohnt. Dieses liegt im Ort Kamerun auf der hochgelegenen Joßplatte an der breiten Kamerunbucht, der kühlenden Seebrise immer zugänglich. Dem Gouverneur steht zur Beratung noch ein Verwaltungsrat zur

6. Deutschlands Kolonieen - S. 78

1889 - Gotha : Behrend
78 Deutschlands Kolonieen. [342 tigt, diese Befugnis einem anderen Kaiserlich en Beamten zu übertragen. Auf die Naturalisation und das durch dieselbe begründete Verhältnis der Reichsangehörigkeit finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Er- Werbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 355), sowie Artikel 3 der Reichsver- fassung und § 4 des Wahlgesetzes für den Deutschen Reichs- tag vom 31. Mai 1369 (Bundes-Gesetzbl. S. 145) entsprechende Anwendung. Im Sinne des §21 des bezeichneten Gesetzes, sowie bei Anwendung des Gesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 119) gelten die Schutzgebiete als Inland. § 7. Durch Kaiserliche Verordnung können Eingeborne der Schutzge- biete in Beziehung aus das Recht zur Führung der Reichsflagge (Gesetz, be- treffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugnis zur Führung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867, Bundes-Gesetzbl. S. 35) den Reichsangehörigen gleichgestellt werden. Die Führung der Reichsflagge infolge der Verleihung dieses Rechts hat nicht die Wirkung, daß das betreffende Schiff als deutsches Seefahrzeug im Sinne des § 1 Absatz I Nr. 1 und § 2 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt be- teiligter Personen, vom 13. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 329), gilt. § 8. Deutschen Kolonialgesellschaften, welche die Kolonisation der deut- schen Schutzgebiete, insbesondere den Erwerb und die Verwertung von Grund- besitz, den Betrieb von Land- oder Plantagenwirtschaft, den Betrieb von Bergbau, gewerblichen Unternehmungen und Handelsgeschäften in denselben zum ausschließlichen Gegenstand ihres Unternehmens und ihren Sitz ent- weder im Reichsgebiet oder in den deutschen Schutzgebieten haben, oder denen durch Kaiserliche Schutzbriefe die Ausübung von Hoheitsrechten in den deut- schen Schutzgebieten übertragen ist, kann auf Grund eines vom Reichskanzler genehmigten Gesellschaftsvertrages (Statuts) durch Beschluß des Bundesrats die Fähigkeit beigelegt werden, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigen- tum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlich- keiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. In solchem Falle haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der Kolonialgesellschaft nur das Vermögen derselben. Der Beschluß des Bundesrats und im Auszuge der Gesellschaftsvertrag sind durch den „Reichs-Anzeiger" zu veröffentlichen. § 9. Der Gesellschaftsvertrag hat insbesondere Bestimmungen zu ent- halten: 1) über den Erwerb und den Verlust der Mitgliedschaft! 2) über die Vertretung der Gesellschaft Dritten gegenüber; 3) über die Befugnisse der die Gesellschaft leitenden und der die Leitung beaufsichtigenden Organe derselben; 4) über die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder; 5) über die Jahresrechnung und Verteilung des Gewinns;

7. Deutschlands Kolonieen - S. 28

1889 - Gotha : Behrend
28 Deutschlands Kolonieen. [292 sie sind hier aber eigentlich nur Leibeigene, welche von ihren Herren mild behandelt und nicht übermäßig angestrengt werden, Haus- dienste und den Feldbau gemeinschaftlich mit den Weibern ver- richten, nicht selten auch in den Faktoreien der europäischen Kauf- leute gegen Tagelohn beschäftigt werden. Die meisten Sklaven kommen aus den Reichen Dahome und Aschanti und sind Kriegs- gefangene, welche nach den Küstenländern verkauft werden. Doch können auch Landeskinder durch Gerichtsbeschluß infolge mancher Vergehen zu Sklaven erklärt werden. Die Ausfuhr von Sklaven hat seit 1863 aufgehört, weil es seit der Abschaffung der Sklaverei in Nordamerika kein Absatzgebiet für die schwarze Ware mehr gab und die englischen Schiffe mit durchgreifendem Erfolg die Sklaven- schiffe abfingen. Im Küstengebiet besteht aber der Handel weiter. Zuweilen kaufen Missionare Negerkinder, um sie zu erziehen und ihnen dann die Freiheit zu schenken. Die Sklaverei ist dort ein tiefgewurzeltes Übel, durch tausend Fäden verknüpft mit den Ver- Hältnissen des Landes und der umliegenden Negerreiche. Werden doch heutzutage alljährlich in Dahome Tausende von Kriegsge- fangenen niedergemetzelt, weil man sie nicht alle verkaufen kann, wie ehedem. Die Stellung der Frauen ist keine angenehme. Die Ein- gebornen pflegen alles, was sie ersparen, zum Ankauf von Sklaven oder — Frauen anzuwenden. Wer ans Heiraten denkt, muß sich eine Frau kaufen, und die Wohlhabenden haben eine große Anzahl derselben. Sie werden häufig schlechter behandelt als die Sklaven. Ihnen fällt die Hauptarbeit in Haus, Hof und Feld zu, und auch der größte Teil des Handels liegt ihnen ob, indem sie die Früchte von den Feldern zu Markte bringen und das Öl auf ihrem Kopfe den Faktoreien zutragen müssen. Die Herrschaft wird von Häuptlingen und Königen aus- geübt. Aber der Umstand, daß jeder größere Ort seinen eigenen König besitzt, läßt dieses Herrschertum nicht gerade bedeutungsvoll erscheinen. Die Anerkennung des Vorortes Togo als Oberherr- schaft ist bei den übrigen Städten und Dörfern nur dem Namen nach vorhanden. Der König erhebt keine Steuern, sondern stützt seine Macht auf den Ertrag seiner Handelsgeschäste und die Arbeit seiner zahlreichen Weiber und Sklaven. Zu seinen Einkünften ge- hören noch Zolleinnahmen. Seine hauptsächliche öffentliche Wirk- samkeit besteht in der Schlichtung von Streitigkeiten und in der
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