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Inhalt Raum/Thema: Geographie, Völkerkunde?
Inhalt: Zeit: Geographie
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446
Bilder aus der norddeutschen Tiefebene.
und mußte damit freilich auch die Deichlast übernehmen. Fand sich
niemand, so wurde das Grundstück Gemeingut, oder es verfiel der
Obrigkeit. Das in Ostfriesland geltende Deichrecht, in der ältesten
Zeit — die Deichordnnng für die Nieder-Ems ist aus dem Anfang des
14. Jahrhunderts — durch angesehene Männer, Geistliche und Hänpt-
lmge festgestellt, wurde später von den Grafen und Fürsten Ostfries-
lands bestätigt und 1864 durch ein Gesetz zum Abschluß gebracht.
Die Aufsicht über die Deiche war gleichfalls von jeher eine sorg-
same und strenge und lag in den Händen der angesehensten, acht-
barsten Männer, welche Deichrichter oder auch Deichgrafen hießen,
weil sie meist von adeligem Stande waren. Wer den Anordnungen des
Deichrichters nicht gehorchte, mußte eiue Touue Bier, später auch wohl
eine fette Kuh für die gräfliche Küche liefern; die Gräfin Theda bedrohte
die Nachlässigen mit Gefängnis, ja mit dem Tode, wenn ihre Ver-
fäumnis schwere Folgen haben würde. Die Deicharbeit entschuldigte
als Notsache das Ausbleiben vor Gericht; wer einen Deichrichter
beleidigte, erlitt vierfache Strafe, und fchon die Beleidigung
eines Deicharbeiters zog doppelte Strafe nach sich. Entweder wird der
Fuß des Deiches unmittelbar von der Flut berührt, oder es liegt
vor demselben ein langes Borland, Anwuchs genannt, dessen
Wachsen und Werden uns in der Gegenwart ein deutliches Bild von
der Entstehung der Marsch vor Augen stellt. Das Watt, d. i. der zur
Ebbezeit trocken liegende Teil des Meeresbodens zwischen Deich und Inseln,
wird beim jedesmaligen Gange der Flut von einer neuen Schlicklage
bedeckt. Zur Beförderung dieser Arbeit des Meeres zieht der Mensch
an geeigneten Stellen in der Nähe des Deiches Gräben, die, nachdem
sie sich mit Schlick gefüllt haben, mit dem Spaten ausgehoben werden,
wodurch das Land beständig erhöht wird. Das Erdreich entledigt sich
dnrch die Gräben des salzigeu Wassers und bedeckt sich mit Pflanzen,
besonders mit einem saftigen, dunkelgrünen und sehr nahrhaften Grase,
dem Andel oder Queller. Hat das mit Queller bestandene Vorland,
Heller oder Neuland genannt, eine genügende Höhe erreicht, so zieht
man einen Deich und aus dem Heller wird ein Polder. Die erste
Eindeichung in Ostfriesland erfolgte durch den Grafen Edzard I., in-
dem dieser im Jahre 1494 die Geise bei Holtgaste in Reiderland mit
einem Deiche umzog. Wir besitzen in Ostfriesland im ganzen 57 Polder,
welche am Dollart, der Leybucht, und der jetzt ganz verschwundenen
Bucht der Harle liegen, woselbst für Polder der Name Grode gebräuch-
lich ist. Die ostfriesische Landschaft hat den Plan, das Gebiet der
Leybucht von der Staatsregierung käuflich zu erwerben und in Polder
zu verwandeln; alsdann würde anch dieser Meerbusen von der Karte
verschwinden. Nicht selten liegen mehrere Polder hintereinander; die
zurückliegenden Deiche verlieren alsdann ihre Bedeutung und erhalten
den Namen „olle Dtf" oder auch „Slapers Di!."
In unfern Deichen steckt ein außerordentliches Stück zähefier,
schwierigster Arbeit, und noch jetzt werden dieselben von Jahr zu Jahr
höher und fester gemacht, unterliegen auch durch die Deichschau einer
TM Hauptwörter (50): [T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T48: [Fluß Meer See Strom Land Wasser Mündung Kanal Lauf Ostsee], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle], T57: [Weser Stadt Hannover Harz Osnabrück Leine Kreis Aller Land Elbe], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann]]
TM Hauptwörter (200): [T34: [Meer Wasser Land Küste Insel See Flut Fluß Tiefe Welle], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T38: [Weser Elbe Hannover Land Stadt Lüneburg Leine Nordsee Aller Bremen], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze]]
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90 Afrika.
buktu giebt es nicht; die Stadt ist einfach ein Haufen von Häusern und
Zelten, eine Niederlage für Waren aus dem Norden und für Produkte
aus dem Süden. Verwaltet wird die Stadt oon einer Art Bürgermeister,
der den Titel Kahia führt. Es ist dies eine erbliche Würde. Es wurde
uns geraten, den Kahia um Aufnahme zu bitten, und wir brauchten es
nicht zu bereuen; wir erhielten ein hübsches Haus, gute und reichliche
Nahrung und haben überhaupt für - Timbuktu ein gutes Andenken.
Man siudet in Timbuktu treffliches Weizenbrot, ebenso gute Butter und
Honig, sowie von Fleischsorten Rind, Schaf, Ziege, Hühner und Wild-
bret. Handel und Industrie sind gegenwärtig in Timbuktu nicht beden-
tend infolge der ewigen Kriege zwischen den Tuareg im Norden und den
Fulani von Moassina im Süden. Von Ausfuhr sind Sklaven noch
immer der Hauptartikel; dieselben kommen aus den Bambaraländern
und werden nach Marokko, Tunis und Tripolis geführt. Straußen-
federn, etwas Gummi, sehr wenig Elfenbein und Gold bilden die übrigen
Ausfuhrartikel, während Salz von Tandem, blaue Baumwollstoffe, Ko-
rallen, Zucker, Thee, Mehl k. importiert werden.
Als Einheit für Geld dient ein Mitfal Gold, ungefähr 4,Gramm,
gegenwärtig in Timbuktu 8—9 Mark wert; außerdem aber ist noch ein
lebhafter Handel mit Kaurischnecken. Für ein Fünffrankstück bekam ich
durchschnittlich 4500 Schnecken, und wenn man z. B. einen Gegenstand
im Wert von 50 Franks kauft, fo werden 45000 Schnecken abgezählt;
das ist eben nur in Ländern möglich, wo der Wert der Zeit völlig
unbekannt ist. Schulen finden sich mehrere in Timbuktu, auch Bibliotheken,
d. h. Sammlungen von Handschriften. Täglich fast hatten wir in unserem
Hause Besuch seitens der Gelehrten, die dann mit meinem Dolmetscher
endlose Gespräche über den Koran führten. Der größeren Sicherheit
wegen bin ich als türkischer Arzt gereist; die besseren Kreise der arabischen
Gesellschaft dürften nicht geglaubt haben, daß ich Moslem sei, aber man
ignorierte vornehm und billigte es sogar, daß ich unter dieser Maske reise.
Mit ärztlichen Konsultationen wurde ich aber täglich geplagt. Vor-
herrschend waren Augenkrankheiten, aber auch Verwundungen und innere
Krankheiten kameu vor. Es ist uuu sehr schwierig, den Leuten Medizin
zu gebeu, da, wenn dieselbe einen ungünstigen Erfolg hat, der Europäer
verantwortlich gemacht wird. Ich gab daher meist sehr unschuldige
Mittel.
Timbuktu liegt bekanntlich nicht am Niger, sondern eine kleine
Tagereise nördlich davon. In Timbuktu selbst sinden sich kleine Teiche,
Doyas, die während der Regenzeit mit dem Niger in Verbindung stehen.
Das Wasser derselben ist auffallend weich, aber nicht ungesund. Wüh-
rend unseres achtzehntägigen Aufenthaltes hatten wir mehrfach sehr heftige
Gewitter mit starken Niederschlägen. Die Araber in Timbuktu nennen
TM Hauptwörter (50): [T15: [Wein Getreide Baumwolle Tabak Kaffee Obst Weizen Reis Zucker Kartoffel], T17: [Meer Fluß Gebirge Land Hochland See Halbinsel Osten Norden Süden], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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TM Hauptwörter (200): [T104: [Nil Meer Wüste Afrika Küste Land Sahara Gebiet Sudan Fluß], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide], T173: [Sprache Wort Name Schrift Zeit Buch Form Kunst Art Werk], T101: [Baumwolle Kaffee Tabak Getreide Reis Zucker Holz Ausfuhr Wein Zuckerrohr], T152: [Auge Haar Gesicht Nase Krankheit Körper Mensch Mund Ohr Kopf]]
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Geschlecht (WdK): koedukativ
122
Afrika,
Man geht weiter und kommt zu einer Straße, ganz voll oon Leder-
stickern und Flintenfabrikanten. Beide Zweige haben in Tripolis sich
sehr entwickelt. Die Flinten werden, was Läufe und Schloß anbetrifft, in
Europa gemacht, aber Schaft und Zierat ist einheimische Arbeit. Jeder
Eingeborene, ob arm oder reich, alt oder jung, muß nun einmal eine
lange Flinte besitzen, und Tripolis hat sich ganz besonders für diesen
Arbeitszweig herangebildet. Mit den Flinten hängt aber die Leder-
indnstrie und namentlich die Stickerei auf Leder ganz genau zusammen.
Der Flinte darf natürlich
ein Tragriemen nicht feh-
len, der aus rotem Saffian
besteht, welcher für den
ärmsten Mann mindestens
mit roter Seide, für den
Reichen aber mit Gold und
Silber bestickt sein muß. Wer
ein Gewehr besitzt, verlangt
noch einen Ledergürtel, dar-
an langhängend die Pnl-
vertusche, der Kugelsack und
eine Patronentasche befestigt
sind, alles mehr oder min-
der reich gearbeitet.
Auch die Pferdesättel
werden hier gefertigt, und
von den einfachsten ohne jede
Stickerei steigt es bis zu
solchen, bei denen man das
Leder vor lauter Gold- und
Silberarabesken nicht mehr
sieht; letztere werden mit
Hunderten von Thalern
bezahlt.
Die großartigsten Etablissements liegen aber noch etwas weiter weg.
Es sind das nebst Comptoiren große Fuudnks oder Magazine zur Auf-
nähme sür Getreide und Halfa.
Geht man noch weiter landeinwärts, vorbei an jenen großen, mit
Halfa gefüllten Fenadnk *), so kommt man zum Negerviertel, das noch
ebenso besteht wie vor Jahren. Es ist der Tummelplatz aller zweisel-
haften Existenzen, welche sich in Tripolis aufhalten. Tag und Nacht
Halfa-Gras.
1) Fenaduk ist Plural von Funduk (Warenhaus, auch Wirtshaus).
TM Hauptwörter (50): [T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
TM Hauptwörter (100): [T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T75: [Haar Auge Kopf Hand Gesicht Mann Farbe Mantel Fuß Frau], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T47: [Wüste Meer Land Nil Hochland Fluß Gebirge Euphrat Tigris See]]
TM Hauptwörter (200): [T123: [Haar Mann Kopf Frau Hand Fuß Kleidung Mantel Hut Schuh], T82: [Musik Stadt Hof Zeit Theater Fest Leben Leute Herr Art], T104: [Nil Meer Wüste Afrika Küste Land Sahara Gebiet Sudan Fluß], T113: [Wein Seide Baumwolle Handel Zucker Kaffee Wolle Tabak Reis Getreide], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital]]
Extrahierte Ortsnamen: Afrika Tripolis Europa Tripolis Negerviertel Tripolis
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84 Afrika.
sicher. Ganze Tage wateten wir bis zu den Hüften im Wasser, nur
froh, wenn der Bodeu kein Thonboden war. Und solchen Weg mußten
zarte Kinder, Mädchen im Alter oon 10—15 Jahren — die beliebteste
Menschenware — wochenlang überwinden! An manchem Tage sand
ich gegen Abend diese kleinen Wesen auf einer niedrigen Erhöhung, den
Körper im Wasser oder Sumpfe, den Kops kanm nnterfcheidbar von der
morastigen Umgebung, teilnahmlos und unbemerkt hingesunken, und nicht
immer konnte ich sie vom Untergänge retten.
Für mich wurde die Sache leichter, als wir den Schar? erreichten;
denn der König hatte mir einen Boten mitgegeben, der von den Orts-
Vorstehern meinen Transport zu Boot, den Schari abwärts, erzwingen
sollte, und so fuhr ich von Maffala bis Bugoman den herrlichen Fluß
hinab und kounte allmählich genesen. Hier traf ich unsere Karawane wieder.
Nur eine kurze Entfernung trennte uns von Bornn, und wir waren ge-
wissermaßen in Sicherheit. — Doch wie traurig sah es um die Sklaven
aus! Mein einer königlicher Geleitsmann besaß von zehn noch sechs; der
zweite hatte sechs besessen, und von den vier noch lebenden war einer
erblindet. Mein marokkanischer Diener hatte sich auf drei geschwuugeu,
von denen er eine alte Frau für einige Metzen Getreide verkauft hatte,
und von denen ein anderer ebenfalls erblindet war. Ich hatte von vier
einem mir befreundeten Scherif ans Mekka gehörenden, die ich in meinen
Schutz genommen hatte, als ihr eigentlicher Führer krank zurückbleiben
mußte, zwei verloren; ein kleines Mädchm war der Krankheit erlegen,
ein Mann, durch Krankheit und Schwäche widerstandslos, von einer
Hyäne angefressen worden und mußte in einem Bagirmi-Orte zurück-
gelassen werden.
Mit den übrigen gezwungenen Mitgliedern der Karawane stand es
nicht besser: wir hatten ein gutes Drittel der Sklaveu eingebüßt, die meisten
durch den Tod, weniger durch die Flucht. Nehmen wir dazu die während
unseres Aufenthaltes im Lager schon Gestorbenen und die bei den
Überfällen Erschlagenen, so erhellt uns daraus die Thatsache, daß mindestens
ebenso viele bei den Sklavenjagden und auf den ersten Transporten zu
Gruude gehen, als die großen innerafrikanischen Marktplätze erreichen.
Und auch hier, wo sie in Natur und Menschen noch Anklänge an die
Heimat finden, wird ihnen noch kein Friede gewährt. Sie gehen in
die Hände arabischer oder berberischer Kaufleute über und werden von
diesen nach kurzer Rast durch die eudlose Sahara, welche in ihrer grenzen-
losen Öde einen trostlosen Kontrast mit ihrer fruchtbaren, Wasser-
reichen, üppigen Heimat bildet und ihnen als Bild der eigenen, hofsnungs-
losen Zukunft erscheint, gen Norden geschleppt. Wer noch jetzt, nachdem
auf der Nordküste und in Ägypten Sklaverei und Sklavenhandel abge-
schafft, unterdrückt oder doch erheblich abgeschwächt worden sind, in
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T23: [Stadt Feind Tag Heer Mauer Mann Lager Nacht Kampf Soldat], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T28: [Schiff Meer Wasser Land Küste Ufer Insel See Flut Welle], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T59: [Tod Leben Volk Herz Freund Mann Wort König Tag Feind], T104: [Nil Meer Wüste Afrika Küste Land Sahara Gebiet Sudan Fluß], T143: [Stadt Kind Tag Haus Straße Mann Mensch Weiber Nacht Soldat], T17: [Uhr Feind Truppe General Schlacht Armee Napoleon Kampf Angriff Stellung]]
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Rohlfs: Wanderung durch Neu-Tripolis. 123
wird dort von der lustigen, schwarzen, freigewordenen Bevölkerung ge-
sungen, gespielt, getanzt und eine nicht geringe Quantität von Lakbi
(Palmwein) und Schnaps konsumiert. Sieht man diese runden, aus
Palmblättern und Stroh angefertigten Hütten vor sich, so sollte man
meinen, in Centralasrika zu sein. Und hört man dann jene schwarzen
Gestalten, hier den einen Haussa, dort den anderen Kanuri, den dritten
Bagirmi oder eine andere Negersprache reden, so wird die Täuschung
nur um so stärker.
Aber schnell weiter eilend, denn es dnstet in und um den Hütten-
ort gar fürchterlich, betritt man nun das eigentliche Schnapsviertel.
Meistens sind es Malteser, die hier ihre Geschäftskenntnis entwickeln.
Viele dieser Häuser, unter denen sich aber auch einige befinden, wo man
Lebensmittel und Kramwaren erhalten kann, haben aber auch Einge-
borene als Besitzer. Man glaubt es kaum, wie geneigt die Eingebore-
nen sind, die Gesetze Mohammeds hinsichtlich verbotener Getränke zu
umgehen. Und da der Verdienst in Tripolis durch die Halfa-Ausfuhr
seit 1870 ein sehr großer geworden ist, so herrschen dort jetzt Verhält-
nisse, welche oft an europäische Zustände erinnern. Es kommt vor, daß
Eingeborene bis drei Mark täglich verdienen können, wenn gerade viel
Halsa am Platz und Dampfer vorhanden find, um die Ladungen einzu-
nehmen. Dann kommen aber auch wieder Zeiten, in denen es nichts zu
verdienen giebt. Von Sparen ist natürlich bei diesen Leuten keine Rede;
das meiste Geld wird den Schnapskneipen zugetragen, welche in einer
für Tripolis unglaublichen Zahl existieren.
So sieht Neu-Tripolis aus, welches sich jetzt schon bis zu deu
Palmbäumen der Mschia erstreckt, während dieser von der Natur so ge-
segnete Garten früher durch eine breite Sandebene von der eigentlichen
Stadt getrennt war.
35.
Der Orden der Znusft.
G. Rohlfs.
Der Orden der Snussi ist verhältnismäßig neu, und wir werden
wohl nicht weit von der Wahrheit abgehen, wenn wir die Stiftung
desselben ins Jahr 1849 oder 1850 verlegen.
Si Mohammed Snussi oder Sidi el Hadsch Mohammed es Snussi
ist im Anfange dieses Jahrhunderts oder vielleicht am Ende des
vorigen geboren und starb Mitte der sechziger Jahre in Djarabub,
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf]]
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Extrahierte Personennamen: Rohlfs Mohammeds Rohlfs Mohammed_Snussi Mohammed Mohammed
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Geschlecht (WdK): koedukativ
192 Amerika.
herbeiführen müßte. Auch überzieht der Teer die feinen Haare, die den
Körper bedecken, so fest, daß eine Änderung der Stellung das Gefühl
verursacht, als ob dieselben nach und uach ausgerissen würden. Nicht
minder schmerzhaft ist die mittelst Öls, Besen und Bürsten zu bewirkende
Entfernung des Teers; sie nimmt geraume Zeit in Auspruch und läßt,
wenn auch mit größter Behutsamkeit ausgeführt, den Körper in einem
Zustande der Blutrünstigkeit zurück, der erst nach Wochen eine völlig
schmerzlose, sreie Bewegung der Glieder wiederum gestattet.
Amerikanische Volksjustiz.
Lyuchhiurichtungen sind im amerikanischen Westen namentlich des-
halb so häufig, weil es überaus schwierig ist, von den zuständigen Ge-
richten die Vollstreckung eines Todesurteils zu erwirken. So sind im
Staate Colorado in dem Zeitraum von 1863 bis 81 nur sieben Per-
soneu gesetzlich hingerichtet worden, während in derselben Zeit daselbst
mindestens 50 Verbrecher gelyncht wurden, von denen jeder zweifach den
Galgen verdient hatte.
Die Redakteure der in diesen entfernten Gegenden erscheinenden
Zeitungen erlangen nach und nach eine wunderbare Geschicklichkeit, in
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel], T64: [Insel Amerika Land Spanier Australien Kolonie Hauptstadt Küste Entdeckung San]]
TM Hauptwörter (200): [T46: [Körper Blut Wasser Luft Haut Magen Herz Speise Muskel Mund], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T147: [Jahr Erfindung Buch Gutenberg Buchdruckerkunst Johann Mainz Zeit Buchstabe Jahrhundert], T164: [Sonne Erde Mond Tag Stern Planet Zeit Himmel Jahr Bewegung], T82: [Musik Stadt Hof Zeit Theater Fest Leben Leute Herr Art]]
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Geschlecht (WdK): koedukativ
40
Deutschlands Kolonieen.
[304
Kaufleute Baumwollstoffe, Waffen und Pulver, Beile, Tabak,
Spirituosen, Salz, Nadeln und Schmucksachen liefern.
cl) Gesellschaft^ che Verhältnisse, Sitten und Ge-
brauche. Die Bevölkerung besteht aus Freien und Sklaven.
Die einzelnen Stämme stehen unter Häuptlingen, welche sich meist
„Könige" nennen. Sie sind von einander in der Regel unab-
hängig, haben geringe Machtbefugnisse und einen kleinen Herrscher-
kreis. Oft hat jedes Dorf seinen „König". Ihr Reichtum be-
steht in Frauen und Sklaven. Soll eine wichtige Sache beraten
werden, so beruft der Häuptling ein Palaver. Der ganze Ort,
einschließlich der Weiber, ist auf dem Palaverplatze bei der Woh-
nung des Häuptlings versammelt, die Versammlung sitzt um einen
großen, viereckigen, freien Platz, in welchen die Redner hervor-
treten. Nur freie und angesehene Männer dürfen das Wort er-
greifen. Man hört sich die langen Reden mit Ruhe und Würde
an, spart zum Schluß nicht Beifall- oder gegenteilige Bezeigungen
und trifft die Entscheidung nach einer langen Rede des Haupt-
lings. — Auch besteht unter dem Namen Egbo ein Geheimbund,
zu dem nur Freie gehören können, und der nach der Weise der
Feme eine Art geheimer Gerichtsbarkeit übt. Der König ist
Vorsitzender des Bundes. Noch keinem Weißen ist es gelungen,
in die Geheimnisse desselben einzudringen.
Die Frauen werden sehr gering geachtet, bei den gewöhn-
lichen Negern als Lasttiere behandelt und danach auch ihr Wert
angesehen. Der Mann kann über seine Frau nach Gutdünken
verfügen, kann sie verkaufen oder verschenken, ja auch verleihen.
Da für eine Frau durchschnittlich Waren im Werte von 900 bis
1200 Mk., bei Königstöchtern nicht selten bis 8000 Mk. gezahlt
werden, so besitzt ein mit Töchtern gesegneter Familienvater in
diesen oft ein bedeutendes Kapital.
Die Sklaven werden entweder auf Kriegszügen geraubt oder
durch Kauf erworben, sind rechtlos, besorgen die Feldarbeit, die
schweren Arbeiten in den Handelsfaktoreien und bilden die größere
Masse des Kriegsvolks bei den Stammesfehden.
Diese Kriege waren besonders früher nicht selten. Die Ur-
sachen derselben sind in der Regel Handelsstreitigkeiten. Doch sind
sie trotz ihrer langen Dauer nicht sehr blutig, die Verluste an
Menschenleben gering, größtenteils Verteidigungskämpfe, bei welchen
sich die Heere hinter Baum und Busch und Verschanzungen Wochen-
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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TM Hauptwörter (200): [T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
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Iii. (fflnfiang.
Reichsgesetzi
betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, vom
17. April 1886, in der Fassung des Gesetzes vom 15. Mttrz 1888.
§ 1. Die Schutzgewalt in den deutschen Schutzgebieten übt der Kaiser
im Namen des Reichs aus.
§ 2. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht, das gerichtliche Verfahren
einschließlich der Gerichtsverfassung bestimmen sich für die Schutzgebiete nach
den Vorschriften des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 10. Juli
1879 (R.-Gesetzbl. S. 197), welches, soweit nicht nachstehend ein Anderes
vorgeschrieben ist, mit der Maßgabe Anwendung findet, daß an Stelle des
Konsuls der vom Reichskanzler zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigte
Beamte und an Stelle des Konsulargerichts das nach Maßgabe der Bestim-
mungen über das letztere zusammengesetzte Gericht des Schutzgebietes tritt.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird durch Kaiserliche Verordnung
festgesetzt.
§ 3. Durch Kaiserliche Verordnung kann
1) bestimmt werden, daß in den Schutzgebieten auch andere als die im
§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit bezeichneten Per-
sonen der Gerichtsbarkeit unterliegen;
2) eine von den nach § 2 dieses Gesetzes maßgebenden Vorschriften ab-
weichende Regelung der Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen ein-
schließlich des Bergwerkseigentums erfolgen;
3) in Vorschriften über Materien, welche nicht Gegenstand des Strafgesetz-
buchs für das Deutsche Reich sind, Gefängnis bis zu einem Jahre, Haft,
Geldstrafe und Einziehung einzelner Gegenstände angedroht werden;
4) vorgeschrieben werden, daß in Strafsachen
a) die Mitwirkung einer Staatsanwaltschaft eintritt,
b) eine Voruntersuchung stattfindet, deren Regelung der Verordnung
vorbehalten bleibt,
c) der § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit
keine Anwendung findet;
5) die Bestimmung des § 232 der Strafprozeßordnung mit der Maß-
gäbe erweitert werden, daß dem Gericht die Ermächtigung, den Angeklagten
von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden,
nur für solche Fälle erteilt werden darf, in welchen nach dem Ermessen des
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
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Geschlecht (WdK): koedukativ
28
Deutschlands Kolonieen.
[292
sie sind hier aber eigentlich nur Leibeigene, welche von ihren Herren
mild behandelt und nicht übermäßig angestrengt werden, Haus-
dienste und den Feldbau gemeinschaftlich mit den Weibern ver-
richten, nicht selten auch in den Faktoreien der europäischen Kauf-
leute gegen Tagelohn beschäftigt werden. Die meisten Sklaven
kommen aus den Reichen Dahome und Aschanti und sind Kriegs-
gefangene, welche nach den Küstenländern verkauft werden. Doch
können auch Landeskinder durch Gerichtsbeschluß infolge mancher
Vergehen zu Sklaven erklärt werden. Die Ausfuhr von Sklaven
hat seit 1863 aufgehört, weil es seit der Abschaffung der Sklaverei
in Nordamerika kein Absatzgebiet für die schwarze Ware mehr gab
und die englischen Schiffe mit durchgreifendem Erfolg die Sklaven-
schiffe abfingen. Im Küstengebiet besteht aber der Handel weiter.
Zuweilen kaufen Missionare Negerkinder, um sie zu erziehen und
ihnen dann die Freiheit zu schenken. Die Sklaverei ist dort ein
tiefgewurzeltes Übel, durch tausend Fäden verknüpft mit den Ver-
Hältnissen des Landes und der umliegenden Negerreiche. Werden
doch heutzutage alljährlich in Dahome Tausende von Kriegsge-
fangenen niedergemetzelt, weil man sie nicht alle verkaufen kann,
wie ehedem.
Die Stellung der Frauen ist keine angenehme. Die Ein-
gebornen pflegen alles, was sie ersparen, zum Ankauf von Sklaven
oder — Frauen anzuwenden. Wer ans Heiraten denkt, muß sich
eine Frau kaufen, und die Wohlhabenden haben eine große Anzahl
derselben. Sie werden häufig schlechter behandelt als die Sklaven.
Ihnen fällt die Hauptarbeit in Haus, Hof und Feld zu, und auch
der größte Teil des Handels liegt ihnen ob, indem sie die Früchte
von den Feldern zu Markte bringen und das Öl auf ihrem Kopfe
den Faktoreien zutragen müssen.
Die Herrschaft wird von Häuptlingen und Königen aus-
geübt. Aber der Umstand, daß jeder größere Ort seinen eigenen
König besitzt, läßt dieses Herrschertum nicht gerade bedeutungsvoll
erscheinen. Die Anerkennung des Vorortes Togo als Oberherr-
schaft ist bei den übrigen Städten und Dörfern nur dem Namen
nach vorhanden. Der König erhebt keine Steuern, sondern stützt
seine Macht auf den Ertrag seiner Handelsgeschäste und die Arbeit
seiner zahlreichen Weiber und Sklaven. Zu seinen Einkünften ge-
hören noch Zolleinnahmen. Seine hauptsächliche öffentliche Wirk-
samkeit besteht in der Schlichtung von Streitigkeiten und in der
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
TM Hauptwörter (200): [T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T104: [Nil Meer Wüste Afrika Küste Land Sahara Gebiet Sudan Fluß], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch]]
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Geschlecht (WdK): koedukativ
341]
Reichsgesetz vom 15. März 1888.
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Gerichts voraussichtlich keine andere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder Geldstrafe oder Einziehung, allein oder in Verbindung mit
einander, zu erwarten steht;
6) angeordnet werden, daß in Strafsachen, wenn der Beschluß über die
Eröffnung des Hauptverfahrens eine Handlung zum Gegenstande hat, welche
zur Zuständigkeit der Schöffengerichte oder zu den in den §§ 74. 75 des
Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten Vergehen gehört, in der Hauptver-
Handlung eine Zuziehung von Beisitzern nicht erforderlich ist:
7) die Gerichtsbarkeit in den zur Zuständigkeit der Schwurgerichte ge-
hörenden Sachen den Gerichten der Schutzgebiete in der Weise übertragen
werden, daß für diese Sachen, soweit nicht auf Grund der Nr. 3 etwas an-
deres bestimmt wird, die Vorschriften Anwendung finden, welche für die im
§ 28 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit bezeichneten Strafsachen
gelten;
8) an Stelle der Enthauptung eine andere, eine Schärfung nicht enthal-
tende Art der Vollstreckung der Todesstrafe angeordnet werden;
9) als Berufungs- und Beschwerdegericht ein Konsulargericht oder ein
Gerichtshof im Schutzgebiet bestimmt und über die Zusammensetzung des
letzteren Gerichtshofes, fowie über das Verfahren in Berufungs- und Be-
fchwerdefachen, welche vor einem dieser Gerichte zu verhandeln sind, mit der
Maßgabe Anordnung getroffen werden, daß das Gericht mindestens aus
einem Vorsitzenden und vier Beisitzern bestehen muß;
10) für die Zustellungen, die Zwangsvollstreckung und das Kostenwesen
die Anwendung einfacherer Bestimmungen vorgeschrieben werden;
11) insoweit die Kosten der Rechtspflege von einer mit einem Kaiserlichen
Schutzbrief versehenen Kolonialgesellschaft zu bestreiten sind, bestimmt werden,
daß die Vorschrift im § 46 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit
außer Anwendung bleibt;
12) die Verlängerung aller zur Geltendmachung von Rechten und zur
Erfüllung von Pflichten gesetzlich festgestellten Fristen angeordnet werden.
§ 4. Das Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung
des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai
1870 (Bundes-Gefetzbl. S. 599) findet für die Schutzgebiete mit der Maß-
gäbe Anwendung, daß dasselbe durch Kaiserliche Verordnung auch auf andere
Personen als auf Reichsangehörige ausgedehnt werden kann und an Stelle
des Konsuls der von dem Reichskanzler zur Eheschließung und zur Beur-
kundung des Personenstandes ermächtigte Beamte tritt.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird durch Kaiserliche Verordnung be-
stimmt.
§ 5. Die Befugnisse, welche den deutschen Konsuln im Auslande nach
anderen als den beiden im § 2 und § 4 bezeichneten Gesetzen zustehen,
können durch den Reichskanzler Beamten in den Schutzgebieten übertragen
werden.
§ 6. Ausländern, welche in den Schutzgebieten sich niederlassen, sowie
Eingebornen kann durch Naturalisation die Reichsangehörigkeit von dem
Reichskanzler verliehen werden. Der Reichskanzler ist ermäch-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]