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1. Landeskunde des Herzogtums Braunschweig - S. 63

1911 - Braunschweig : Appelhans
- 63 - Das Landgericht gliedert sich in vier Zivilkammern, eine Kammer für Handelssachen und zwei Strafkammern. Die Zivilkammern be- arbeiten wichtigere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Berufungen und Beschwerden in den von den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Entscheidungen in Grundbuchsachen. Die Strafkammern beschäftigen sich mit Hauptverhandlungen in Strafsachen, mit Berufungen bei Vergehen oder Über- tretungen, mit Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte in Strafsachen. Das Schwurgericht ist zuständig für die schwersten Verbrechen. 3. Gesetzgebung in Braunschweig. Alle Gesetzesvorlagen haben bei der Landesregierung ihren Ursprung und werden von ihr verkündigt. Alle Gesetze, die die Landesverfassung oder das Landes-Finanz- und Steuerwesen betreffen, können nur iu Kraft treten, nachdem der Landtag zugestimmt hat. Bei anderen Gesetzen, besonders im Landespolizeiwesen, ist ein Gutachten und Rat des Land- tages ausreichend. Das Staatsministerium ist die oberste Regierungsbehörde und zählt wenig- stens drei Mitglieder, einen Staatsminister und zwei Wirkliche Eeheimräte, die der Landesfürst ernennt und nach Gefallen verabschiedet (jetzt v, Otto, Hartwieg, Wolfs). Landesbischof ist der Herzog. Für Kirchengesetze ist die Zustimmung der Landessynode nötig, die aus 14 geistlichen und 13 weltlichen Mitgliedern besteht. Die Katholiken unterstehen dem Bischof in Hildesheim. 4. Politische Einteilung. Braunschweig wird eingeteilt in sechs Kreise: 1. Braunschweig, 544 qkm groß, mit 191000 Einwohnern 2. Wolfenbüttel, 736 „ „ „ 86000 3. Helmstedt, 799 „ „ „ 79000 4. Blankenburg, 475 „ „ „ 36000 „ 5. Gandersheim, 544 „ „ „ 50000 6. Holzminden, 574 „ „ „ 52000 „ 5. Bevölkerung. Am 1. Dezember 1910 wurden im Her- zogtum 494 387 Einwohner gezählt (1905: 485 958), 242 739 mann- lichen, 251648 weiblichen Geschlechts. 237 944 wohnten in ötädten, 256 443 in Landgemeinden. Auf 1 qkm kommen in Braunschweig 135 Einwohner, im Deutschen Reich 120. 1905 waren 450760 (92,5%) lutherisch, 4720 (0,97%) reformiert, 26 504 (5,5%) katholisch, 1815 (0,39%) israelitisch. 1905 waren von 1000 Einwohnern 289 in Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, 455 in Industrie, Bergbau, Bau- fach, 121 im Handel, 57,3 im Staats- und Gemeindedienst, 70 in anderen Berussarten. 6. Wichtige Staatsstraßen. Die Leipziger Straße: Graunfchweig — Wolfen- büttel—hessen; die Frankfurter Straße: Braunschweig—thiede—lutter a. 23.— Seesen Ildehausen; die Celler Straße: Braunschweig—steinhof; die Hildes- heimer Straße: Braunschweig—vechelde—bettmar; die Magdeburger Straße: Braunschweig—königslutter—helmstedt—magdeburg; die Hannoversche Straße: Vechelde Sierße; die Holzmindener Straße: Seesen—holzminden—hölter; die Hamelnsche Straße: Eschershausen—halle a. W.—Bessingen; die Nordhäuser

2. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 107

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 107 — Ankunft Botschaft in den ganzen Gau, um die Männer einzuladen zu einem Gerichtstage, der wieder, wie in alten Zeiten, bei den sieben Steinhäusern abgehalten werden sollte; dort sollte strenges Urteil nach dem Gesetz der Väter den Schuldigen treffen, wenn seine Sünde erwiesen war. Am festgesetzten Tage erschienen die Männer aus dem Lohengau auf der alten Malstatt bei den sieben Steinhäusern, und man sah es an den Mienen aller, wie sie sich freuten, ihren Gaugrafeu, zu dem sie Vertrauen hatten, von dem sie wußten, daß er Recht sprach ohne Ansehen der Person, wieder in ihrer Mitte zu haben. Nur Wichmann war nicht erschienen; im verblendeten Trotz hatte er es gewagt, der Ladung ungehorsam zu sein; er wollte nicht Rede stehen, wenn jetzt öffentlich Klage gegen ihn erhoben wurde, und zuversichtlich hoffte er, daß Hermann gegen ihn, als gegen seinen nächsten Verwandten, die Strenge des Gesetzes nicht in Anwendung bringen würde. Aber darin hatte er sich gründlich getäuscht. Nachdem der Gerichtstag in feierlicher Weise eröffnet war, trat Hermann vor die Männer seines Gaues und sprach mit ernster Stimme: „Es ist Euch, meine Brüder und Freunde, nicht unbekannt, daß ich nicht aus Leichtsinn oder eitelm Ruhm und Vergnügen nachgehend, für eine Zeitlang mich aus Eurer Mitte entfernt habe; Ihr wißt es, daß ich dem Rufe meines Königs gefolgt bin, dem zu dienen ich mich verpflichtet habe. Es ist Euch auch wohl bewußt, daß ich nicht in trägem Müssiggang dort in der Königsburg meine Tage zugebracht habe, sondern viele der Eurigeu sind Zeugen, wie ich mit in den vordersten Reihen gestanden, als es galt, gegen die Heiden, die Feinde des Reiches und unserer heiligen Kirche, zu streiten. Für die Zeit meiner Abwesenheit hatte ich meinem Vetter Wichmann die Geschäfte des Gaugrafen übertragen, und ich glaubte, eine gute Wahl getroffen zu haben. Doch der Erfolg hat gelehrt, daß ich mich irrte. Wollet mir deshalb nicht zürnen, Ihr Männer meines Gaues; denn der Mensch siehet nur,

3. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 109

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 109 — und Wichmann herbeiholen, damit er sich verantworte vor öffentlicher Versammlung". Dem Befehle des Gaugrafen wurde augenblicklich Folge geleistet; vier Jünglinge warfen sich auf die schnellen Pferde und sprengten davon nach Emmingen, um Wich-mann zu der Versammlung zu holen, wenn es sein mußte, unter Anwendung von Gewalt. Wichmann hörte scheinbar gleichgültig die Botschaft an, die sie ihm brachten, und erklärte sich bereit, ihnen zu folgen. Er gab einem seiner Knechte den Befehl, ihm den schnellsten Renner zu satteln; während aber noch die vier Jünglinge sorglos am Herde saßen und sich den Imbiß, den Frau Hedwig, Wichmanns Weib, ihnen vorsetzte, wohl schmecken ließen, bestieg Wichmann das Pferd, und sprengte in entgegengesetzter Richtung davon, der Gaugrenze zu. Er hatte aus den Reden der Jünglinge erfahren, daß Hermann entschlossen war, die ganze Strenge des Gesetzes gegen ihn walten zu lassen, und er wußte recht wohl, welche Strafe ihn alsdann treffen mußte. Als die Boten endlich seine Flucht merkten, war es unmöglich, den Flüchtling noch zu verfolgen, und ohne ihn mußten sie wieder nach der Richtstätte zurückkehren. Stunde für Stunde harrten die bei den sieben Steinhäusern versammelten Männer der Rückkehr der Jünglinge; die Sonne sank im Westen hernieber und der Mond stieg über den Föhren empor. Endlich hörten sie das Anschlagen der Hufe auf der Heide, und gleich darauf kamen auch die Boten mit der Meldung, daß Wichmann geflohen sei. Damit hatte er sich selbst schuldig bekannt, und nun war es gestattet, auch ohne ihn zu hören ihn zu verurteilen. Die Ankläger traten vor und brachten ihre Klage an; Zeugen wurden aufgerufen, um die Anklage zu bestätigen. Dann wurde gefragt, ob jemand etwas zur Verteidigung des Angeklagten vorbringen könne, und als niemand sich meldete, wurde von dem Gaugrasen das Urteil gesprochen, welches auf Todesstrafe lautete. Alle waren erschüttert von dem Ernst des Augenblicks, und als Hermann das entscheidende Wort sprach,

4. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 123

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 123 — / feige; zudem wußte er, daß Hermann ihm im Zweikampf überlegen war, und daß dieser eine gerechte Sache verfocht, er selbst aber eine ungerechte. Darum rief er: „Ich erkenne den Spruch des Gerichtes nicht an; denn mir, als einem freien Manne, gebührt es nicht, mit einem Gefangenen zu kämpfen". Durch diesen Vorwand suchte er sich dem Zweikampfe zu entziehen, aber es gelang ihm nicht. Aus dem Kreise der versammelten Ritter trat ein noch junger Krieger hervor und sprach: „Wichmann hat recht; kein Gericht kann ihn zwingen, mit einem Unfreien, wie es.jeder Gefangene ist, zu kämpfen. Aber ich mache die Sache des Markgrafen zu der meiuigen. Ich trete für ihn ein, weil ich sehe, daß auf seiner Seite das Recht ist; denn wer es über sich vermag, in den Reihen der Feinde gegen sein eigenes Vaterland zu kämpfen, der ist auch fähig der Schuld, die der Gefangene ihm vorwirft". Es war Sven, König Haralds Sohn, welcher diese mutigen Worte sprach, und ein unendlicher Jubel erbrauste in dem ganzen weiten Kreise; Wichmann aber verfärbte sich vor Zorn und Schrecken; das war ein böser Ausgang, den seine Sache zu nehmen drohte. Nach kurzer Beratung verkündeten die Richter, daß von ihrer Seite kein Einwand erhoben werden könne, wenn ein freier Mann freiwillig an die Stelle des gefangenen Sachsen treten wolle, und alsbald wurden nun die Vorbereitungen getroffen, um den Zweikampf, dem sich Wichmann nun nicht mehr entziehen konnte, stattfinden zu lassen. Ein weiter, ebener Platz wurde mit weißem Sande bestreut und mit einer Schranke umgeben. Außerhalb der Schranken standen die Ritter, welche dem Zweikampfe zuschauen wollten; auf einem etwas erhöhten Platze saßen die Richter, welche das Zeichen zum Beginn des Kampfes geben mußten und denen es oblag, in zweifelhaften Fällen zu entscheiden, wer von den beiden Kämpfenden gesiegt habe; denn nicht selten kam es vor, daß bei gleicher Stärke und gleicher Geschicklichkeit der Streitenden, keiner zu Boden geworfen wurde, und alsdann war es nicht

5. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 35

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
Herz, damit wir vermögen, dem Feinde Widerstand zu . leisten. O Herr, wehre den Feinden Deines Wortes und Deines Volkes, und gieb uns den Sieg über alle unsere Widersacher. Amen". So betete Pater Wichmann mit oft vor Erregung zittentber Stimme und zum Himmel emporgehobenen Hänben; und gleichsam, als hätte Gott, den er anrief, ein Zeichen der Erhörung seines inbrünstigen Gebetes geben wollen, rollte in dem Augenblicke, als er das Amen gesprochen hatte, ein lauter Donner über die Heibe bahrn. Da jauchzten die Männer: „Gott wirb unser Gebet erhören, er wirb uns den Sieg geben gegen die Wenden!" und alle brängten sich um den Priester, um ihm die Haitb zu brücken und mit Thränen der Begeisterung zu benetzen. Als die Ruhe wieber hergestellt war, ergriff der alte Billnng das Wort. „Stammesgenossen", rief er mit weitschallenber Stimme, .„Ihr wißt, daß ich als Euer Gaugraf heute hier Gericht zu halten habe nach den uns von den Vätern überlieferten Gesetzen, daß ich Streitigkeiten über Wiese und Holzteil, Ackergrenze, Fischerei und Jagdrecht heute hier schlichten soll. Aber in Zeiten der Gefahr geziemt es sich wohl, der kleinen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu vergessen, und sich fest zusammenzuschließen zu gemeinsamer Verteidigung der bedrohten Heimat. Darum ist es mein Rat, heute nicht hier Gerichtstag zu hatten, sonbern benselben zu verschieben bis auf eine Zeit, wo wir mit mehr Ruhe und größerer Sicherheit uns hier versammeln können. Ist das auch Euer aller Wunsch und Meinung, so erhebt zum Zeichen besten Eure rechte Hand". Da war auch niemanb in der ganzen großen Versammlung, der nicht die Rechte erhoben hatte; beuu alle waren von dem Wunsche beseelt, den heutigen, so festlich begonnenen Tag einzig und allein der Beratung über das Wohl der bebrohten Heimat zu wibmen. Hierauf fuhr der Gaugraf fort: „Ihr habt es schon durch die Botschaft, die ich Euch vor einigen Tagen geschickt habe, erfahren, daß wenbische Kuubschaster das Laub durchziehen; einer derselben ist auch bei uns auf Stübecks-

6. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 36

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 36 — Horn gewesen. Wir müssen hieraus schließen, daß sie sich wieder zu einem Einfalle in unser Land anschicken, und müssen auf unserer Hut sein. Darum bitte ich Euch, zu beraten, auf welche Weise wir dem Feinde begegnen wollen. Ein jeder möge frei seine Meinung sagen: so wird es uns mit der Hülfe Gottes gelingen, einen Be- schluß zu fassen, der uns zum Segen gereicht!" Tie einzelnen Sippschasten traten nunmehr zusammen, um zuerst unter sich zu beraten. Pater Wichmann ging von einer Gruppe zur andern, um die verschiedenen Ansichten zu hören, und war mit seinem klugen Rate überall zur Hand. Nach einer Stunde etwa traten die Weitesten der Sippschaften zusammen, um das Ergebnis der Beratungen zu verkünden; da fand es sich, daß die meisten der Ansicht waren, ihre Weiber und Kinder in den äußersten Westen ihres Gaues auf die dortigen Gehöfte zu bringen, wo sie vor den Wenden sicher wären; die waffen- fähigen Männer aber sollten sich in der Burg Soltau und auf dem Freihofe Stübeckshorn sammeln, letzteren noch durch einen Wall von Baumstämmen befestigen und dort dm Angriff der Wenden erwarten. Als Anführer aber wählten alle den alten Gaugrafen, und zum Zeichen deffen erhoben sie ihn aus einen Schild und trugen ihn jubelnd dreimal um die sieben Steinhäuser. So war nunmehr der Gaugraf zum Anführer in dem bevorstehenden Kriege erwählt, und er säumte nicht, von der ihm dadurch verliehenen Gewalt Gebrauch zu machen. Er gab den Befehl, schon morgen die Frauen und Kinder auf die dazu bestimmten Gehöfte zu bringen; die Männer aber sollten sich in voller Waffenrüstung zu Pferde auf der Burg und auf seinem Hofe einstellen. Als letzter Termin, wo ein jeder erscheinen müsse, wurde der Mittwoch, der alte Wodanstag, bestimmt. Alle versprachen seinen Worten Gehorsam. Nachdem diese wichtige Angelegenheit erledigt war, wurde zur Wehrhaftmachuug der jungen Krieger geschritten. In feierlichem Zuge wurden dieselben zuerst von ihren Familien dreimal um die Steinhäuser geführt, damit

7. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 54

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 54 — oder Unrecht, Knabe?" versetzte der Reiter; „ist es denn recht, daß Du Deinem Könige den Gehorsam weigerst? Wisse es, ich bin Heinrich, Dein König". Aber mit ungläubigem Lächeln sah Hermann an dem Reiter empor. „Ihr seid Heinrich, unser König, der Sachsen Stolz und des Reiches Hoffnung? O nein, Ihr seid es nicht. Denn ich weiß es von meinem Vater, daß der König das Recht schützt, aber Ihr, Ihr brecht das Recht!" Ein lautes Gemurmel des Unwillens entstand bei diesen Worten iu dem Gefolge des Königs. „Schlagt den frechen Burschen nieder, der solches dem Könige zu sagen sich getraut!" riesen viele Stimmen. Aber der König, gebot mit strenger Miene Ruhe und sagte dann zu Hermann: „Führe mich zu Deinem Vater, tapferer Jüngling; er ist es, den ich hier suche. Fürchte nichts, das Recht und das Gesetz dieses Landes soll von mir nicht verletzt werden". „Zu meinem Vater kann ich Euch jetzt nicht führen", antwortete Hermann, „denn ich kann die Rinderherde nicht allein lassen. Aber dort hinter jenen Bäumen liegt sein Haus; Ihr könnt nicht irren, wenn Ihr den Weg verfolgt. Doch wenn Ihr Heinrich, unser König seid, so reitet zurück auf die Straße, damit ich sehe, daß Ihr das Recht schützt und den Gesetzen gehorsam seid!" Und der König gehorchte der Stimme des Jünglings; er ritt mit seinem Gefolge zurück auf die Straße und begab sich alsdann nach dem Freihofe, während Hermann seine Herde weiter hütete. Mit Ehrerbietung empfing Hermann Billnng der Ältere seinen König auf seinem Hofe. Die besten Zimmer des Hauses wurden für ihn und sein Gefolge in Bereitschaft gesetzt, und den Pferden wurden die besten Ställe eingeräumt. Der König ließ sich berichten über die Verhandlungen des Maitages, über den Angriff der Wenden und über den stattgehabten Kampf, und mit lebhafter Teilnahme hörte er den Erzählungen des Gaugrafen zu. Dann aber erzählte der König von seiner Begegnung mit Hermann auf dem Felde, und wie der Jüngling ihn, den König, in die Schranken des Rechts zurückgewiesen habe.

8. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 97

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 97 — das Gedächtnis an ihn bei den Leuten des Lohengaues verlöschen wird. An Hermann traten jetzt Pflichten anderer Art heran, als er sie am Hoflager des Königs geübt. Nach dem alten Recht des Sachsenvolkes war er der Erbe seines Vaters und von nun an Gaugraf im Lohengau. Durste er jetzt den Platz wieder verlassen, auf den der Wunsch des sterbenden Vaters ihn berufen, der ihm zukam nach dem Gesetz und Recht der Väter? Durfte er seine Mutter, seine Schwester allein lassen und wieder umkehren an den Hos Ottos nach Magdeburg? Wohl war eine Stimme in ihm, die ihm zuflüsterte: „Gieb die Heimat auf, hefte Dein Geschick au das Geschick des Königshauses, so wirst Du Ehre und Ruhm haben vor allem Volk!" Aber eine andere Stimme rief ihm zu: „Thue Deine Pflicht zuerst in dem Kreise, den das Erbrecht und das Gesetz Deines Stammes Dir zugewiesen hat; thue Deine Pflicht als treuer Sohn und Bruder an Deiner verlassenen Mutter und Deiner verwaisten Schwester, diene Deinem Volke in der Heimat, so dienst Du am besten dem Vaterlande!" Und die letztere Stimme, die Stimme des Rechts, siegte über die Stimme des Ehrgeizes, so daß er beschloß, ans Stübeckshorn zu bleiben und nur dann die Heimat zu verlassen, wenn die Verteidigung des Vaterlandes es erforderte. Und wiederum sehen wir Hermann auf der Königsburg zu Memleben, aber nur, um vom Könige seinen Abschied zu erbitten. Anfangs war König Heinrich ungehalten gewesen und hatte mit harten Worten den Abschied verweigert; als aber Hermann ihm die Gründe auseinandersetzte, welche ihn zu seiner Forderung bestimmten, sah er das Recht derselben ein und gab nach, wenn auch mit schwerem Herzen. Nur das Versprechen mußte der Billung dem Könige geben, jederzeit seines Rufes gewärtig zu sein, wenn dem Vaterlande Gefahr drohe. Auch von Adeldag nahm Hermann Abschied in Memleben, und daun begab er sich nach Magdeburg, zu Otto und seiner jugendschönen Gemahlin. Doch nicht die Liebe zu Ti cm ann, Der Erbe von Stübeckshorn 7

9. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 122

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 122 — der, der anders an einem tapferen, besiegten Feinde handelt". Aber Wichmann ruhte nicht und rastete nicht, die häßlichsten, nichtswürdigsten Verläumdungen gegen Hermann vorzubringen, so daß Harald sich endlich entschloß, dem Drängen des Verläumders so weit nachzugeben, daß er Hermann vor ein Gericht stellen ließ, bei welchem Wichmann seine Klage gegen ihn vorbringen sollte. Ehrwürdige Greise waren es, welche das Amt der Richter verwalteten, und die Ritter standen im Kreise herum, um den Verlauf des Gerichtes anzuhören und anzusehen. Stolz und ungebeugt trat Hermann in den Kreis; man sah es ihm an, daß er sich nicht fürchtete vor dem Ausspruche der Richter, und mancher der dänischen Ritter bangte wohl im Geheimen für den schönen, ritterlichen Mann. Jetzt trat Wichmann vor; mit hämischer Schadenfreude sah er seinen gefangenen Vetter an; als dieser aber seinen Blick strenge auf ihn richtete, schlug er die Augen nieder; er konnte den Blicken seines Vetters nicht begegnen. Wichmann klagte Hermann an, daß er ihn von Haus und Hof, ohne den gerechten Spruch eines Gerichtes, vertrieben habe, und verlangte, daß ihn dafür jetzt die Strafe treffe. Als er ausgeredet hatte, forderten die Richter Hermann auf, sich zu verteidigen gegen die schwere Anklage; und mit weitschallender Stimme, daß alle Umstehenden es hörten, erzählte Hermann, was wir schon wissen. Mit großer Aufmerksamkeit hörten die Richter und alle Versammelten seinen Worten zu; als er aber ausgeredet hatte, sprachen die Richter nach kurzer Beratung: „Wir vermögen es nicht, zu entscheiden, auf wessen Seite das Recht ist, weil uns die Zeugen fehlen; daher stellen wir die Entscheidung den Göttern anheim. Mögen die beiden Gegner, gleich bewaffnet, sich einander gegenübertreten und durch einen ehrlichen Zweikampf ihren Zwist auskämpfen; die Götter werden dem den Sieg verleihen, bei dem das Recht ist". Lauter Beifallsruf folgte diesen Worten, und mit einem innigen Blick dankte Hermann den Richtern für ihr unparteiisches Urteil. Wichmann aber hatte diesen Ausgang nicht erwartet; wie alle Bösewichter war er nur

10. Die Supplingenburger - S. 65

1890 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 65 — Während dieser Zeit gab die Herzogin ihren Dienerinnen den Befehl, die besten Räume des Schlosses zur Aufnahme Berthas einzurichten, und auch das Kämmerlein, wo Pater Wilbrand früher gewohnt, wurde gelüstet und instand gesetzt. Dann kehrte sie zurück und führte den treuen Lehrer wieder in ihr Zimmer, und gar lange saßen sie dort im ernsten Gespräch beisammen. Achtes Kapitel: Das Urteil der Ritter. Im geräumigen Rittersaale saß während dieser Zeit Herzog Lothar von Sachsen mit seinen Gästen an der mächtigen Eichentafel, auf welche geschäftige Diener Speisen und Wein aufgetragen hatten. Das Gespräch der Ritter drehte sich natürlich um die bevorstehende Fehde mit dem Kaiser, und man konnte hören, wie viel lange mühsam verhaltener Groll in den Herzen der sächsischen Edelleute gegen das fränkische Kaisergeschlecht sich angesammelt hatte. Da war fast niemand in der weiten Tafelrunde, der nicht irgend eine Unbill von diesem oder jenem Kaiser erlitten hatte, und fast alle waren einig in dem Vorsatze, jetzt nicht eher wieder das Schwert in die Scheide zu stecken, bis die unveräußerlichen Rechte der Sachsen gesichert seien für alle Zeit und bis völlige Unabhängigkeit von diesem Kaiser dem Sachsenvolke erkämpft sei. Voller Kampses-mut_ sahen besonders die jüngeren Krieger der blutigen Entscheidung entgegen, und es fehlte nicht an Stimmen, die es offen anssprachen, daß es geraten sei, einen andern König anstatt des jetzigen Kaisers zu wählen. Solcher Meinung trat aber Lothar mit aller Entschiedenheit entgegen. Er wollte nicht das Vaterland zerreißen und Sachsen von der Kaisergewalt trennen, sondern nur verhindern wollte er, daß die Willkür des Kaisers das Sachsenvolk bedrücke. An ein ganz vom Kaiser unab-, hängiges Herzogtum Sachsen dachte er am allerwenigsten. Tiemann, Die Supplingenburger. 5 *
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