Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
Regionen (OPAC): Preußen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Geschlecht (WdK): koedukativ
besschuld übernehmen. Schweden erhielt in jenem
Frieden außerdem: Wismar, Bremen und Ver-
den, das Recht der Reichsstandschaft und 5 Millio-
nen Thaler an Kriegskosten, wozu auch der Kurfürst
beisteuern mußte. Frankreich bekam den Elsas,
soweit er Oesterreichs Eigenthum war, mit Brei-
sach , die Hoheit über Metz, Toul, Verdun und
Pignerol, endlich das Besatzungsrecht in Phi-
lippsburg. Sachsen behielt das im Frieden zu
Prag Erworbene: die Lausitz nämlich und die
säkularisirten geistlichen Güter. Hessen gewann
Hirschfeld, vier Aemter und eine Geldentschadi-
gung von 600,000 Thalern; an Meklenb urg sie-
len Schwerin und Ratzeburg; Braun schweig-
Lüneburg erwarb die Alternative in Osnabrück und
einige Klöster. Außerdem ward die Unabhängigkeit
Hollands von Spanien und dem deutschen Reich
anerkannt; von letzterem auch die der Schweiz.
Als Normaljahr in Ansehung der geistlichen Güter
und der Religionsübung erkannten alle Theilhaber am
Frieden das Jahr »624 an. Für die thcilweise wie-
der hergestellte Pfalz ward, weil Baiern deren
einmal gewonnene Kur zugleich mit der Oberpfalz
behielt, eine neue Kur (die achte) errichtet.
Dieß sind die Hauptpunkte des westphali-
schen Friedens, der, in so fern aus ihm das
allgemeine Anerkennen der für Europa's Ruhe noth-
wendigen Erhaltung der Selbstständigkeit Deutsch-
lands hervorgkng, allerdings für eine Grundlage des
europäischen Staatensystems gelten kann. Jndeß darf
nicht geleugnet werden, daß durch die Ertheilung völ-
liger Landeshoheit an jeden Reichsstand und das Hin-
einbringen auswärtiger Interessen in die heimische
Politik, des Kaisers Macht und zusammenhaltendes<
Wirken geschwächt und somit der Grund zur späte-
ren Auflösung des Staatskörpers gelegt worden ist.
Eben so verderblich hat es auf den Gemeinsinn ge-
wirkt, daß den Fürsten des Reichs verstattet wurde mit
fremden Mächten in Bündnisse zu treten. Ward
auch der Reichstag als Band für die Theile des viel-
artigen Ganzen hingestellt, so mußte doch allein
schon das Gesetz, laut welchem Religkonssachen nicht
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399
\
Die Deutschen.
Was die Franzosen forderten, gehörte Oestreich, und lange wei-
gerte sich der Kaiser. Aber der Kurfürst von Baiern sagte ihm , er
werde doch den Frieden nicht Hintertreiben wollen eines elenden Länd-
chens wegen, welches er gelegentlich wieder erobern könne. Da gab
der Kaiser nach. Nur den Breisgau ließen die Franzosen sich abdin-
gen, und sagten lachend, so lange Frankreich bestehe, habe es keinen
so trefflichen Frieden geschlossen.
Die Schweden waren billiger, begnügten sich mit Vorpommern
und Stettin und 5,000,000 Thaler baar. Der Kurfürst von Bran-
denburg erhielt Hinterpommern, das Erzstift Magdeburg, die
Bisthümer Halberstadt, Minden u. s. w.
Der älteste Sohn des geächteten, nun schon verstorbenen Kur-
fürsten von der Pfalz bekam die Unterpfalz zurück mit der 8ten Kur-
würde, die nun gegründet wurde, weil man Baiern die neue Kur-
würde nicht nehmen wollte.
Nun wurden die Neligionssachen vorgenommen. Hier wurde
lange vergebens hin und her gestritten, und am Ende der passaucr
Vertrag erneuert, doch wurden die Reformirten in denselben ausgenom-
men. Nachdem man 30 Jahre deutsches Blut vergossen hatte, stand
man wieder auf demselben Punkte, wie vor dem Kriege. In Hinsicht
der Kirchengüter wurde beschlossen, jede der drei christlichen Confes-
si'onen in Deutschland (katholische, reformirte, lutherische) solle diejenigen
Kirchengüter behalten, die sie am 1. Januar 1624 besessen habe —
daher dieses Jahr das Normaljahr hieß — nur Osnabrück solle
abwechselnd einen katholischen und protestantischen Bischof haben, der
protestantische aber aus dem Hause Braunschweig-Lüneburg gewählt
werden, und während seiner Regierung Osnabrück in katholisch-geist-
lichen Sachen von Münster abhangen.
Ferner wurde im westfalischen Frieden den deutschen weltlichen
Fürsten das erbliche Eigenthum ihrer Länder zugesprochen; sie hörten
auf, Vasallen des 'Kaisers zu seyn, und wurden völlig souverain.
Deutschlands Band der Einheit war zerrissen.
Endlich wurden die Schweiz und die vereinigten Nieder-
lande als unabhängige Republiken anerkannt.
Der westfälische Friede wurde unterzeichnet den 24sten October
1648, als der Unterfeldherr Königs mark eben die kleine Seite
von Prag eroberte. Die Friedensnachricht beschloß die letzte Scene
des 30jährigen Krieges in Prag, in derselben Stadt, wo der Krieg
vor 30 Jahren entstanden war.
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Extrahierte Personennamen: Oestreich Osnabrück
Extrahierte Ortsnamen: Baiern Frankreich Stettin Hinterpommern Magdeburg Minden Baiern Confes- Deutschland Deutschlands Prag Prag
D i e Deutschen.
349
legung der Kirchenspaltung wieder vereitelt. Kaiser Carl ging nach
Coln, und ließ seinen Bruder Ferdinand zum römischen Könige wäh-
len, d. h. zu seinem Nachfolger im Kaiserthum. Der Kurfürst von
Sachsen protestirte gegen die Wahl, und schloß im März 1531 mit
den lutherischen Fürsten den schmalkaldischen Bund zur Verthei-
digung des protestantischen Glaubens auf 6 Jahre, selbst die reformir-
ten Städte nahm man in den Bund auf. Dieser Schritt der Prote-
stanten bewog den Kaiser, ihnen im nürnberger Relig ionsfrste-
den (Juli 1532) freie Religionsübung bis zu einemallgemeinen Con-
cilium zu bewilligen, nur sollten sie keine neue Mitglieder in ihren
Bund aufnehmen. Dafür folgten auch die protestantischen Fürsten
dem Kaiser nach Ungarn gegen die Türken, und diese flohen, ohne
eine Schlacht zu wagen.
8.
Die Wiedertäufer in Münster.
Bald nach der Stiftung des schmalkaldischen Bundes geschahen
die Grauelthaten der Wiedertäufer zu Münster. Münster, eine reiche
Hansestadt, hatte früh Luthers Lehren angenommen, und der Stadt-
magistrat setzte es durch, daß in den 6 Pfarrkirchen der lutherische
Gottesdienst eingeführt wurde: die Katholiken behielten nur den Dom
und die Klosterkirchen. Mit der Zeit fingen die Katholiken und Lu-
theraner ^ in Münster an, sich brüderlich^ zu vertragen, und viel-
leicht wäre das ganze Bisthum nach und nach lutherisch geworden,
wenn die Wiedertäufergräuel es nicht aus seinem Schlafe geweckt
hätten.
Bernard Roth mann, früher Kaplan zu St. Mauritz vor
der Stadt, jetzt lutherischer Oberprediger zu St. Lambert, der Haupt-
kirche der Stadt, lehrte bald vom Abendmahl nach der Ansicht der
Reformirten, und wollte auch keine Kinder mehr laufen, weil man
nur Erwachsene taufen dürfe. Als die in Holland versteckten Wieder-
täufer von dieser Richtung in Münster hörten, kamen sie schaarenweise
dahin, unter andern Joann Mathiesen, ein Bäcker aus Hartem,
und Joann Bockelsohn, ein Schneider aus Leiden, welche sich
Enoch und Elias nannten, und mit der Narrheit eines tausendjährigen
Reiches Christi die Köpfe in Münster verwirrten. Bald sah man den
ganzen Stadtmagistrat aus wiedertäuserischen Bürgern zusammenge-
setzt, und im Februar 1534 wurden alle Katholiken und Lutheraner
aus der Stadt gejagt. Nun organisirten die Wiedertäufer, während
der Fürstbischof die Stadt belagerte, drinnen ihr Wesen: sie führten
die strengste Gütergemeinschaft und die Vielweiberei ein, und wer sich
widersetzte, der wurde hingerichtet. Der Schneider Joann von Lei-
den wurde zum Könige in dem neuen Israel eingesetzt, und nahm
16 Weiber. Alle Kirchen wurden verwüstet, aller Gottesdienst abge-
schafft, auch die Sonntagsfeier, nur zuweilen hielt man das Abend-
mal auf dem Domplatze.
t
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Extrahierte Personennamen: Carl Ferdinand Bernard_Roth Mauritz Joann_Mathiesen Joann_Bockelsohn Enoch Christi Schneider_Joann_von_Lei-
Extrahierte Ortsnamen: Sachsen Ungarn Holland Israel
354
Erster Zeitraum.
ohne Truppen, und als er einen gütlichen Vergleich anbot, stellte sich
Moritz auch dazu geneigt, und miethete sogar zu Jnsbruck ein Haus,
als wolle er persönlich mit dem Kaiser friedlich unterhandeln. Indes-
sen nahmen die Franzosen die Fürstbisthümer Metz, Toul und Verdun
weg. die sie bis jetzt noch besitzen, und Moritz brach mit seiner Armee
plötzlich in Tvrol ein, den Kaiser zu fangen. In finsterer Nacht
(Mai 1552) mußte Carl fliehen (und zwar wegen seiner Gicht sich
tragen lassen), erst nach Trient, dann nach Villach in Karnthen, wo
er den gefangenen Joann Friedrich losgab. Moritz rückte in Jnsbruck
ein, plünderte das kaiserliche Schloß — das Ccncilium zu Trient
wurde unterbrochen^— und als der Kaiser ihm entgangen war, kehrte
er nach Passau zurück.
Moritzens Falschheit ist ein Schandflecken in der Geschichte der
ehrlichen Deutschen, ohne sie wäre die Kirchentrennung in Deutschland
vielleicht beseitiget worden.
Zu Passau schloß des Kaisers Bruder Ferdinand mit den Prote-
stanten einen vorläufigen Vertrag, daß Philipp von Hessen in Frei-
heit gesetzt werden, das Reichskammergericht zur Halste aus protestan-
tischen Mitgliedern bestehen, und auf dem nächsten Reichstage ein Re-
ligionsfriede geschlossen werden solle.
Vier Jahre hinter einander bekriegte Carl nun die Franzosen,
um ihnen Metz, Toul und Verdun wieder abzunehmen, obschon er
nur aus seinem Wagenbette commandiren konnte. Er richtete nichts
aus, und mußte den französischen Krieg seinem Sohne und Nachfolger
vererben.
§. 13.
Der augsburger Religionsfriede.
Dieser wurde den 26. Septemb. 1555 abgeschlossen, das Ge-
schäft war aber für Carl V. so unangenehm, daß er es ganz seinem
Bruder Ferdinand überließ. Die Lutheraner erhielten mit den Kalho-
liken gleiche Religionsfreiheit, und beide sollten die Kirchen, Schulen
und geistlichen Stiftungen behalten, welche sie jetzt besaßen, so daß
katholische Geistliche, welche zum lutherischen Glauben überträten,
gleich ihr Amt mit dessen Einkünften verlieren sollten, dagegen aber
auch lutherische Prediger, welche zur katholischen Kirche zurückträten,
ihr lutherisches Amt und dessen Revenüen abstchen sollten. Man
nannte dieses den kirchlichen Vorbehalt, und die Protestanten
wollten ihn erst gar nicht zugeben. Sie wollten, daß katholische Geist-
liche auch ihre Äemter behielten, wenn sie lutherisch würden, ohne
daß sie ihren lutherischen Predigern, wenn sie katholisch würden, sol-
ches gestatten wollten. Sie nahmen den Vorbehalt endlich an, waren
aber gleich entschlossen, bei Gelegenheit kühn gegen denselben zu pro-
testircn.
Nur mit den Lutheranern wurde der Religionsfricde geschlossen,
die Reformirten und alle anderen Parteien waren von ihm ausgenommen.
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Extrahierte Personennamen: Moritz Moritz Carl Joann_Friedrich Friedrich Moritz Moritzens Ferdinand Philipp_von_Hessen Philipp Carl Carl_V. Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: Villach Jnsbruck Deutschland
Autor: Hüttmann, J. F., Jastram, Heinrich, Marten, Adolf
Auflagennummer (WdK): 6
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
137
Münster und Osnabrück der westfälische Friede ge-
schlossen. 1648. — (Aufgabe: Beschreib nach deinem Lese-
buche: 1. Gustav Adolf. — 2. Tilly. — 3. Wallenstein. —
4. Die Eroberung von Magdeburg. — 5. Die Schlacht von
Lützen.)
§. 65. c. Folgen. 1. Die Reformation blieb besteben,
und Katholiken und Protestanten erhielten gleiche Rechte; aber
das deutsche Reich lag darnieder, und die Kaiserwürde hatte alle
Bedeutung verloren, der Wohlstand war vernichtet, Sittenlosigkeit
und Roheit allenthalben eingerissen (2/s der Bewohner todt, Städte
und Dörfer verwüstet, Räuber, Hexenprocesse). Deutschland war
ein Bund von 300 sogenannten Reichsständen, denen die that-
sächliche Souveränetät (Landeshoheit) eingeräumt war. Sie konnten
unter sich und sogar mit fremden Mächten Bündnisse schließen
(freilich vorbehaltlich der Rechte des Kaisers, wie nutzlos hinzu-
gefügt war); damit war die letzte Besiegelung der innern Auf-
lösung des Reiches und seiner Dhumacht gegeben. Es wurde ein
Spott fremder Völker und der Deutschen selbst und reifte lang-
sam dem Tode zu, nicht einmal zur Vertheidigung mehr tauglich.
Die Habsburgischen Kaiser konnten nichts mehr ausrichten und
folgerichtig nur an die Stärkung ihrer Hausmacht denken. —
2. Wichtige Grenzländer waren dem Reiche entrissen. Schweden
erhielt Vorpommern, Rügen, einen Theil von Hinterpommern, die
Bisthümer Bremen und Verden; an Frankreich wurden Metz rc.
(§. 62), der Elsaß (außer Straßburg und 10 Reichsstädten), einige
Festungen wie Breisach abgetreten; die Schweiz und die Nieder-
lande wurden aus dem deutschen Reichsverbande entlassen. So
wurde Deutschland abhängig von Schweden und Franzosen. —
3. Das deutsche Volk war also beinahe am Ende seiner Tage
angekommen: doch waren noch zwei Lebenselemente vorhanden:
die zähe Kraft des deutschen Volkes, die durch das in allen Eou-
fessionen neu erwachte religiöse Leben besonders aufgefrischt ward,
und der k u r b r a n d e n b u r g i s ch e Staat, der einst Deutsü)-
lands fester Halt werden sollte. (Als Entschädigung für das ihm
durch Erbrecht zustehende Pommern fvon dem es nur den
größeren Theil H i n t e r p o m m e r n s erhält^ erlangt Branden-
burg Halberstadt, Minden, Ca min, Magdeburg. Zu
welchen Provinzen ist hierdurch der Grundstock gelegt?)
§. 66. Verlauf der Reformation. Allgemeines.
Die Reformation hatte auch in Dänemark Eingang gefunden. — Seit
1397 herrschten die dänischen Könige auch über Norwegen und Schweden
(kalmarische Union). Gustav Wasa befreite S ch w ed e n, wurde 1523 König
und führte die Reformation ein. — In Frankreich führte der Haß
zwischen Reformierten (Hugenotten) und Katholiken zu Kriegen und zu der
sogenannten Bartholomäusnacht oder Pariserbluthochzeit 1572
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Extrahierte Personennamen: Gustav_Adolf Gustav Adolf Tilly Gustav_Wasa Gustav
Extrahierte Ortsnamen: Magdeburg Deutschland Schweden Hinterpommern Frankreich Breisach Deutschland Schweden Pommern Minden Magdeburg Dänemark Norwegen Schweden Frankreich
— 525 —
2. Glaubensfriede, zugleich Volksfriede und sein Segen.
^ M a, «1 f •*»£_• k s Unterschiede: Sicherung der ®et Augsburger 3mtgmn§fneb=. Glaubenssreiheit.
Der Westfalische Friede. ^Nächstenliebe, Duldsamkeit.)
3. Karl V. 1509, und Ferdinand Iii., 1648. Beschränkung der Kaiser-
rechte.
_. , f ant Ausgange der Stauferzeit,
Stande | 6eim Westsälischen Frieden
4. Die Einmischung der Fremden in Deutschlands Geschicke, hervorgerufen
durch ihre Festsetzung in Deutschland,
durch die Sonveränetätsrechte der deutschen Stände.
5. Die Änderungen im Kriegswesen und in der Kriegführung.
6. Die Änderungen im sozialen und wirtschaftlichen Leben.
Ii. Historisches Ausgesondertes.
Der Große oder Dreißigjährige Krieg. 1618—1648.
Der Westfälische Friede zu Münster (und Osnabrück). 1648. Bestimmungen:
a) Gebietsveränderungen.
Frankreich erhält das Oberelsaß, die Gegend um Hagenau, Metz, Toul und Verdun.
Schweden erhält Vor- und Mittelpommern und Rügen, Bremen, Verden, Wismar.
Schweiz und Niederlande werden für frei erklärt. Brandenburg erhält Hinterpommern, Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg.
Sachsen behält die Lausitz.
Baiern behält die Oberpfalz.
Mecklenburg erhält Schwerin und Ratzeburg.
Heffen-Kassel erhält Hersfeld und Schaumburg und eine Geldentschädigung.
Alle vertriebenen protestantischen Fürsten kehren zurück.
b) Religionsangelegenheiten.
Katholiken, Lutheraner und Reformierte stehen rechtlich gleich. Alle übrigen Religionsgemeinschaften werden nicht geduldet. Das Restitutionsedikt wird aufgehoben.
Der Glaubenswechsel des Fürsten bedingt nicht den der Unterthanen.
Der Kaiser allein kann keine Religionsgesetze erlassen.
Das Reichskammergericht wird mit Katholiken und Protestanten besetzt.
Die Andersgläubigen leiden in ihren Rechten und Geschäften keinen Nachteil.
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Extrahierte Personennamen: Glaubensfriede Karl_V. Karl_V. Ferdinand_Iii Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: 6eim_Westsälischen Deutschlands Deutschland Frankreich Hagenau Verdun Bremen Wismar Brandenburg Hinterpommern Halberstadt Minden Magdeburg Sachsen Schwerin Ratzeburg Schaumburg
206 Vogt — Volksverein.
führten. Seit der Ausbilbung des Stäbtewesens (11. Jahrh.) unterschieb man Stadt- und Lanb-vogteien. So begegnet uns z. B. ein besonderer Vogt für die zehn Reichsstäbte im Elsaß (Hagenau, Colmar usw.), währenb das Ober-unb Unter-Elsaß Lanbvogteien bil-beten.
Volk, die Gesamtheit der Staatsgenossen ober nach I. Grimm „der Inbegriff von Menschen, welche biefelbe Sprache reben", nach Fr. Ratzel „eine politisch verbunbene Gruppe von Gruppen und Einzelmenschen, die roeber stamm- noch sprachverwanbt zu fein brauchen, aber durch den gemeinsamen Boben auch räumlich verbunden sind", vgl. Nation; oft auch gebraucht im Gegensatz zur Regierung ober zur Bezeichnung der niederen Klassen im Gegensatz zur „Gesellschaft" (s. d.), in der Demokratie die Gesamtheit der politisch, des. zu Wahlen, Berechtigten.
Völkerrecht, der Inbegriff der Normen, welche die Beziehungen der Staaten zueinanber, ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln. Auf feine Entwickelung hat das Christentum großen Einfluß ausgeübt; vgl. Kosmopolitismus. Völkerverbinbenbe Mächte sinb neben der Religion des. Wissenschaft und Handel. Vgl. Branbschatzung, Diplomat, Friebensbewegung, Genfer Konvention, Kaperei, Konzert, Sklaverei.
tiolksljmschaft f. Demokratie.
Volkskunde f. Folklore.
Volksschulen (Gegensatz: gelehrte Sch., humanistische Sch., s. ix), die für die Kinder des ganzen Volkes
bestimmten Elementarschulen, in ihrer Grunblage eine Schöpfung der Kirche (f. Pfarrschulen), nach ihrer späteren Entwickelung (Schulzwang, staatliche Aufsicht) in den meisten Sänbern Anstalten des Staates, an benen inbes auch der Kirche und den Gemeinbeit gewisse Rechte eingeräumt zu werben pflegen. Vgl. Simultanfchule.
Bolks|ouu£ranität. Die Lehre, daß in allen Staaten ohne Rücksicht auf die geschichtliche Entwickelung das Volk, b. H. die Gesamtheit der Bürger, souverän, b. H. der oberste Herr ist, würde des. von Jean Jacques Rousseau (f 1778) ausgetobet. Die Folgerung zog währenb der französischen Revolution die Nationalversammlung, indem sie das Königtum zunächst zu einem bloßen Schatten machte
(1791) und dann ganz beseitigte
(1792). Auf den Boden der Volkssouv. traten im I. 1848 auch die deutsche und die preußische Nationalversammlung. Der gerade Gegensatz der V. ist der fürstliche Absolutismus (s. d.). Vgl. Demokratie, Gesellschaft, Plebiszit, Republik, Souverän.
Volkstribun s. Tribun.
Volkstum f. Nationalität.
Volksverein für das fath. Deutfchlanb, gegrünbet 1890 unter enifcheibenber Mitwirkung des Zentrumsführers Ludwig Winbt-horst (f 1891) zur „Bekämpfung der Irrtümer und der Umsturz-Bestrebungen auf sozialem Gebiete sowie zur Verteibigung der christlichen Orbnung in der Gesellschaft". Zahl der Mitglieber 1906: über y2 Million.
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Extrahierte Personennamen: Grimm Ratzel Jean_Jacques_Rousseau Ludwig_Winbt-horst Ludwig
— 251 —
Die Mediatisierten (Standesherren) behalten niedere Verwaltung und Gerichtsbarkeit und bleiben steuerfrei.
Napoleon Protektor des Rheinbundes und oberster Kriegsherr. Bundesheer: 63 000 Mann auf Grund der Konskription. Auflösung des römischen Reichs deutscher Nation.
Die grössten Rheinbundstaaten: Königreiche Baiern, Württemberg, Sachsen, Westfalen, Grossherzogtümer Baden, Hessen, Berg und Frankfurt.
Reform der Rheinbundstaaten im Innern. (Einheitliche Gestaltung der Verwaltung, Aufhebung der Leibeigenschaft, Gleichstellung der Konfessionen, Gleichstellung der Stände, Reform der Rechtspflege, Reform der Besteuerung.)
Der deutsche Einheitsgedanke unterdrückt. Buchhändler Palm.
Iv. Ethisches Ausgesondertes.
„Ein jeglich’ Reich, so in ihm selbst uneins ist“ u. s. w. „Nichtswürdig ist die Nation“ u. s. w.
„Ans Vaterland, ans teure, schliess’ dich an."
„Den Nacken beug’ dem Fremden nicht.“
„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit“ u. s. w.
„Gott verlässt keinen Deutschen.“
Iv. Stufe.
I.
1. Was durch die Aufteilung Deutschlands bezweckt werden sollte.
2. Was im Gegenteil durch sie erreicht wurde.
3. Napoleon als Förderer der deutschen Einheit wider Willen.) Nach-
4. Der Rheinbund die erste Stufe zur deutschen Einheit.) we^s-
5. Beispiel a) der Säkularisation ) an einem Gebiete
b) der Mediatisation J der Umgebung.
6. a) Ehemalige geistliche Gebiete (z. B.) in Nassau.
(Teile von Erzbistümern, Abteien und Klöster, Stifte.) Heutige Bestimmung der Klostergebäude und - güter. b) Ehemalige Kleinfürsten (z. B.) in Nassau.
(Fürstentümer, Grafschaften, Ritterschaften.)
Heutige Standesherren (z. B.) in Nassau.
Ii. Aufsätze.
Die französische Herrschaft am linken Rheinufer.
Der Reichsdeputationshauptschluss.
Der Rheinbund.
Die Säkularisierten und die Mediatisierten.
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Buchhändler_Palm Napoleon
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): koedukativ
Deutschlands Vergangenheit.
45
Protestantismus und dem deutschen Fürstentum, wenn auch nur mit
Hilfe Schwedens und Frankreichs, in dem dreißigjährigen Kriege sich
zu behaupten: wie es der Westfälische Friede zu klarem Ausdruck
bringt. Ju Bezug auf Religions- und Verfassungsangelegenheiten
wurde der Augsburger Religionsfriede bestätigt und jetzt auch auf
die Reformierten ausgedehnt. In Religionssachen sollte künftig auf
Reichstagen nicht Stimmenmehrheit gelten, nur gütliche Unterhand-
lung. Für den Besitzstand der verschiedenen Konfessionen wurde der
1. Januar 1624 für die meisten Länder als Normaltag angenommen.
Das Reichskammergericht sollte eben so viele katholische als evange-
lische Beisitzer haben.
Den Reichsständen wurden alle Territorialrechte, die sie bis
dahin erworben, verbürgt. Sie erhielten jetzt alle das Recht, Bünd-
nisse mit Auswärtigen aufzurichten, vorbehaltlich der Rechte des
Kaisers und des Reichs. Ohne der Stände Beistimmung sollte kein
Gesetz vom Kaiser erlassen, keine Steuer ausgeschrieben, kein Krieg
erklärt werden dürfen. Die Souveränität des deutschen Territorial-
sürstentums wurde anerkannt.
Der Westfälische Friede bildete das Grundgesetz des schwachen
staatlichen Organismus, den man Heiliges Römisches Reich Deutscher
Natiou nannte.
Immer rascher zerfiel nach dem Westfälischen Frieden das Reich;
immer gewaltiger trat der Partiknlarismns auf und verdrängte den
deutschen Nationalsinn. Wie das Franzosentum sich in unsere Sprache
und Litteratnr einnistete, so erschien auch französische Staatsweisheit
den deutschen Fürsten als das Höchste, und der Absolutismus der
französischen Könige- als ihr Ideal. Überall fast wurden die Rechte
unserer alten, nach deutscher Art und Vernunft zusammengesetzten
Landstände durch die Fürsten beseitigt oder geschmälert; es bereiteten
sich die Zustände vor, die hernach Unbeil über Unheil gebracht haben.
Dem Auslande gegenüber erschien Deutschland als Reich schwach und
ohnmächtig, ratlos einem so mächtigen, von solchen Talenten im
Kabinett und im Felde unterstützten Eroberungskönige gegenüber, als
Ludwig Xiv. war. In jedem seiner Kriege entriß er der schwachen
Krone Spanien einen Teil ihrer Niederlande und damit auch dem
Deutschen Reiche feste und herrliche Städte des burguudischeu Kreises.
Der Friede vou Nymwegeu machte wieder ein spanisch-dentsches Land,
die Freigrasschaft Burgund mit der Stadt Bisanz, französisch; selbst
aus dem rechten Ufer ward Freiburg abgetreten. Immer höher stieg
der Fremden Frechheit. Auf Ludwigs Machtgebot untersuchten
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Xiv Ludwig Ludwigs_Machtgebot Ludwigs
Extrahierte Ortsnamen: Deutschlands Frankreichs Westfälische Deutschland Spanien Burgund Freiburg
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und mit den Schweden in Osnabrück geschlossen. Katholiken und Protestanten erhielten gleiche Rechte. Die Schweden bekamen Vorpommern die Franzosen Elsaß, und Brandenburg erhielt Hinterpommern sowie die Bistümer Magdeburg, Halberstadt und Minden.
Folgen des Krieges. Nach diesem schrecklichen Kriege sah es traurig aus in unserem Vaterlande. Schwert, Hungersnot und Seuchen hatten furchtbar gewütet und die Zahl der Bewohner fast auf die Hälfte ber-m"idert. Nur allmählich konnte sich Deutschland von den tiefen Wunden ;r5tn' die der Dreißigjährige Krieg geschlagen hatte. Aber die Macht des Reiches war gebrochen. Die einzelnen Fürsten regierten ganz selbständig und kümmerten sich wenig um den Kaiser, dessen Gewalt nur ein Schatten war.
In dem Maße aber, wie das Reich zurückging, erhob sich ein einzelner Staat, nämlich Brandenburg. Aus der kleinen Nordmark hervorgegangen, dehnte es sich immer mehr aus und wuchs unter der glor-reichen Regierung der Hohenzollern zum Königreich Preußen an, dessen großer König Wilhelm I. endlich die deutschen Staaten wieder zu einem neuen Deutschen Reiche bereinigte. 398>
Änhang.
Aus der Verfassung des Deutschen Kelchs.
, Reich, bestehend aus 26 Staaten, ist gegründet zum Schutze
* Unt> m ^lege der Wohlfahrt des gesamten deutschen
Es regelt besonders das Militärwesen, die auswärtige Vertretung Post- und Telegraphen-, Münz-, Maß- und Gerichtswesen.
Das Oberhaupt desselben ist der Deutsche Kaiser, dessen Würde erblich mit der preußischen Krone berbunden ist. Er führt den Oberbefehl über die Land- und Seemacht, bertritt das Reich gegenüber fremden Staaten, ernennt die Reichsbeamten, berkündet die Reichsgesetze und ist enblich befugt, bei einem Angriffe auf das Reich den Krieg zu erklären.
Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat und den Reichstag. Der Bundesrat wird gebildet durch die Vertreter der Landesregierungen, von denen jede einen Vertreter daselbst hat; derselbe besitzt nach^uer Größe des Gebietes eine Stimme oder mehrere. (Von den 58 stimmen kommen 17 auf Preußen.)
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm_I.
Extrahierte Ortsnamen: Schweden Osnabrück Brandenburg Hinterpommern Halberstadt Minden Deutschland Brandenburg