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1. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 114

1826 - Erfurt : Müller
besschuld übernehmen. Schweden erhielt in jenem Frieden außerdem: Wismar, Bremen und Ver- den, das Recht der Reichsstandschaft und 5 Millio- nen Thaler an Kriegskosten, wozu auch der Kurfürst beisteuern mußte. Frankreich bekam den Elsas, soweit er Oesterreichs Eigenthum war, mit Brei- sach , die Hoheit über Metz, Toul, Verdun und Pignerol, endlich das Besatzungsrecht in Phi- lippsburg. Sachsen behielt das im Frieden zu Prag Erworbene: die Lausitz nämlich und die säkularisirten geistlichen Güter. Hessen gewann Hirschfeld, vier Aemter und eine Geldentschadi- gung von 600,000 Thalern; an Meklenb urg sie- len Schwerin und Ratzeburg; Braun schweig- Lüneburg erwarb die Alternative in Osnabrück und einige Klöster. Außerdem ward die Unabhängigkeit Hollands von Spanien und dem deutschen Reich anerkannt; von letzterem auch die der Schweiz. Als Normaljahr in Ansehung der geistlichen Güter und der Religionsübung erkannten alle Theilhaber am Frieden das Jahr »624 an. Für die thcilweise wie- der hergestellte Pfalz ward, weil Baiern deren einmal gewonnene Kur zugleich mit der Oberpfalz behielt, eine neue Kur (die achte) errichtet. Dieß sind die Hauptpunkte des westphali- schen Friedens, der, in so fern aus ihm das allgemeine Anerkennen der für Europa's Ruhe noth- wendigen Erhaltung der Selbstständigkeit Deutsch- lands hervorgkng, allerdings für eine Grundlage des europäischen Staatensystems gelten kann. Jndeß darf nicht geleugnet werden, daß durch die Ertheilung völ- liger Landeshoheit an jeden Reichsstand und das Hin- einbringen auswärtiger Interessen in die heimische Politik, des Kaisers Macht und zusammenhaltendes< Wirken geschwächt und somit der Grund zur späte- ren Auflösung des Staatskörpers gelegt worden ist. Eben so verderblich hat es auf den Gemeinsinn ge- wirkt, daß den Fürsten des Reichs verstattet wurde mit fremden Mächten in Bündnisse zu treten. Ward auch der Reichstag als Band für die Theile des viel- artigen Ganzen hingestellt, so mußte doch allein schon das Gesetz, laut welchem Religkonssachen nicht

2. Weltgeschichte für die katholische Jugend - S. 399

1840 - Münster : Theissing
399 \ Die Deutschen. Was die Franzosen forderten, gehörte Oestreich, und lange wei- gerte sich der Kaiser. Aber der Kurfürst von Baiern sagte ihm , er werde doch den Frieden nicht Hintertreiben wollen eines elenden Länd- chens wegen, welches er gelegentlich wieder erobern könne. Da gab der Kaiser nach. Nur den Breisgau ließen die Franzosen sich abdin- gen, und sagten lachend, so lange Frankreich bestehe, habe es keinen so trefflichen Frieden geschlossen. Die Schweden waren billiger, begnügten sich mit Vorpommern und Stettin und 5,000,000 Thaler baar. Der Kurfürst von Bran- denburg erhielt Hinterpommern, das Erzstift Magdeburg, die Bisthümer Halberstadt, Minden u. s. w. Der älteste Sohn des geächteten, nun schon verstorbenen Kur- fürsten von der Pfalz bekam die Unterpfalz zurück mit der 8ten Kur- würde, die nun gegründet wurde, weil man Baiern die neue Kur- würde nicht nehmen wollte. Nun wurden die Neligionssachen vorgenommen. Hier wurde lange vergebens hin und her gestritten, und am Ende der passaucr Vertrag erneuert, doch wurden die Reformirten in denselben ausgenom- men. Nachdem man 30 Jahre deutsches Blut vergossen hatte, stand man wieder auf demselben Punkte, wie vor dem Kriege. In Hinsicht der Kirchengüter wurde beschlossen, jede der drei christlichen Confes- si'onen in Deutschland (katholische, reformirte, lutherische) solle diejenigen Kirchengüter behalten, die sie am 1. Januar 1624 besessen habe — daher dieses Jahr das Normaljahr hieß — nur Osnabrück solle abwechselnd einen katholischen und protestantischen Bischof haben, der protestantische aber aus dem Hause Braunschweig-Lüneburg gewählt werden, und während seiner Regierung Osnabrück in katholisch-geist- lichen Sachen von Münster abhangen. Ferner wurde im westfalischen Frieden den deutschen weltlichen Fürsten das erbliche Eigenthum ihrer Länder zugesprochen; sie hörten auf, Vasallen des 'Kaisers zu seyn, und wurden völlig souverain. Deutschlands Band der Einheit war zerrissen. Endlich wurden die Schweiz und die vereinigten Nieder- lande als unabhängige Republiken anerkannt. Der westfälische Friede wurde unterzeichnet den 24sten October 1648, als der Unterfeldherr Königs mark eben die kleine Seite von Prag eroberte. Die Friedensnachricht beschloß die letzte Scene des 30jährigen Krieges in Prag, in derselben Stadt, wo der Krieg vor 30 Jahren entstanden war.

3. Weltgeschichte für die katholische Jugend - S. 349

1840 - Münster : Theissing
D i e Deutschen. 349 legung der Kirchenspaltung wieder vereitelt. Kaiser Carl ging nach Coln, und ließ seinen Bruder Ferdinand zum römischen Könige wäh- len, d. h. zu seinem Nachfolger im Kaiserthum. Der Kurfürst von Sachsen protestirte gegen die Wahl, und schloß im März 1531 mit den lutherischen Fürsten den schmalkaldischen Bund zur Verthei- digung des protestantischen Glaubens auf 6 Jahre, selbst die reformir- ten Städte nahm man in den Bund auf. Dieser Schritt der Prote- stanten bewog den Kaiser, ihnen im nürnberger Relig ionsfrste- den (Juli 1532) freie Religionsübung bis zu einemallgemeinen Con- cilium zu bewilligen, nur sollten sie keine neue Mitglieder in ihren Bund aufnehmen. Dafür folgten auch die protestantischen Fürsten dem Kaiser nach Ungarn gegen die Türken, und diese flohen, ohne eine Schlacht zu wagen. 8. Die Wiedertäufer in Münster. Bald nach der Stiftung des schmalkaldischen Bundes geschahen die Grauelthaten der Wiedertäufer zu Münster. Münster, eine reiche Hansestadt, hatte früh Luthers Lehren angenommen, und der Stadt- magistrat setzte es durch, daß in den 6 Pfarrkirchen der lutherische Gottesdienst eingeführt wurde: die Katholiken behielten nur den Dom und die Klosterkirchen. Mit der Zeit fingen die Katholiken und Lu- theraner ^ in Münster an, sich brüderlich^ zu vertragen, und viel- leicht wäre das ganze Bisthum nach und nach lutherisch geworden, wenn die Wiedertäufergräuel es nicht aus seinem Schlafe geweckt hätten. Bernard Roth mann, früher Kaplan zu St. Mauritz vor der Stadt, jetzt lutherischer Oberprediger zu St. Lambert, der Haupt- kirche der Stadt, lehrte bald vom Abendmahl nach der Ansicht der Reformirten, und wollte auch keine Kinder mehr laufen, weil man nur Erwachsene taufen dürfe. Als die in Holland versteckten Wieder- täufer von dieser Richtung in Münster hörten, kamen sie schaarenweise dahin, unter andern Joann Mathiesen, ein Bäcker aus Hartem, und Joann Bockelsohn, ein Schneider aus Leiden, welche sich Enoch und Elias nannten, und mit der Narrheit eines tausendjährigen Reiches Christi die Köpfe in Münster verwirrten. Bald sah man den ganzen Stadtmagistrat aus wiedertäuserischen Bürgern zusammenge- setzt, und im Februar 1534 wurden alle Katholiken und Lutheraner aus der Stadt gejagt. Nun organisirten die Wiedertäufer, während der Fürstbischof die Stadt belagerte, drinnen ihr Wesen: sie führten die strengste Gütergemeinschaft und die Vielweiberei ein, und wer sich widersetzte, der wurde hingerichtet. Der Schneider Joann von Lei- den wurde zum Könige in dem neuen Israel eingesetzt, und nahm 16 Weiber. Alle Kirchen wurden verwüstet, aller Gottesdienst abge- schafft, auch die Sonntagsfeier, nur zuweilen hielt man das Abend- mal auf dem Domplatze. t

4. Weltgeschichte für die katholische Jugend - S. 354

1840 - Münster : Theissing
354 Erster Zeitraum. ohne Truppen, und als er einen gütlichen Vergleich anbot, stellte sich Moritz auch dazu geneigt, und miethete sogar zu Jnsbruck ein Haus, als wolle er persönlich mit dem Kaiser friedlich unterhandeln. Indes- sen nahmen die Franzosen die Fürstbisthümer Metz, Toul und Verdun weg. die sie bis jetzt noch besitzen, und Moritz brach mit seiner Armee plötzlich in Tvrol ein, den Kaiser zu fangen. In finsterer Nacht (Mai 1552) mußte Carl fliehen (und zwar wegen seiner Gicht sich tragen lassen), erst nach Trient, dann nach Villach in Karnthen, wo er den gefangenen Joann Friedrich losgab. Moritz rückte in Jnsbruck ein, plünderte das kaiserliche Schloß — das Ccncilium zu Trient wurde unterbrochen^— und als der Kaiser ihm entgangen war, kehrte er nach Passau zurück. Moritzens Falschheit ist ein Schandflecken in der Geschichte der ehrlichen Deutschen, ohne sie wäre die Kirchentrennung in Deutschland vielleicht beseitiget worden. Zu Passau schloß des Kaisers Bruder Ferdinand mit den Prote- stanten einen vorläufigen Vertrag, daß Philipp von Hessen in Frei- heit gesetzt werden, das Reichskammergericht zur Halste aus protestan- tischen Mitgliedern bestehen, und auf dem nächsten Reichstage ein Re- ligionsfriede geschlossen werden solle. Vier Jahre hinter einander bekriegte Carl nun die Franzosen, um ihnen Metz, Toul und Verdun wieder abzunehmen, obschon er nur aus seinem Wagenbette commandiren konnte. Er richtete nichts aus, und mußte den französischen Krieg seinem Sohne und Nachfolger vererben. §. 13. Der augsburger Religionsfriede. Dieser wurde den 26. Septemb. 1555 abgeschlossen, das Ge- schäft war aber für Carl V. so unangenehm, daß er es ganz seinem Bruder Ferdinand überließ. Die Lutheraner erhielten mit den Kalho- liken gleiche Religionsfreiheit, und beide sollten die Kirchen, Schulen und geistlichen Stiftungen behalten, welche sie jetzt besaßen, so daß katholische Geistliche, welche zum lutherischen Glauben überträten, gleich ihr Amt mit dessen Einkünften verlieren sollten, dagegen aber auch lutherische Prediger, welche zur katholischen Kirche zurückträten, ihr lutherisches Amt und dessen Revenüen abstchen sollten. Man nannte dieses den kirchlichen Vorbehalt, und die Protestanten wollten ihn erst gar nicht zugeben. Sie wollten, daß katholische Geist- liche auch ihre Äemter behielten, wenn sie lutherisch würden, ohne daß sie ihren lutherischen Predigern, wenn sie katholisch würden, sol- ches gestatten wollten. Sie nahmen den Vorbehalt endlich an, waren aber gleich entschlossen, bei Gelegenheit kühn gegen denselben zu pro- testircn. Nur mit den Lutheranern wurde der Religionsfricde geschlossen, die Reformirten und alle anderen Parteien waren von ihm ausgenommen.

5. Weltkunde - S. 137

1876 - Hannover : Helwing
137 Münster und Osnabrück der westfälische Friede ge- schlossen. 1648. — (Aufgabe: Beschreib nach deinem Lese- buche: 1. Gustav Adolf. — 2. Tilly. — 3. Wallenstein. — 4. Die Eroberung von Magdeburg. — 5. Die Schlacht von Lützen.) §. 65. c. Folgen. 1. Die Reformation blieb besteben, und Katholiken und Protestanten erhielten gleiche Rechte; aber das deutsche Reich lag darnieder, und die Kaiserwürde hatte alle Bedeutung verloren, der Wohlstand war vernichtet, Sittenlosigkeit und Roheit allenthalben eingerissen (2/s der Bewohner todt, Städte und Dörfer verwüstet, Räuber, Hexenprocesse). Deutschland war ein Bund von 300 sogenannten Reichsständen, denen die that- sächliche Souveränetät (Landeshoheit) eingeräumt war. Sie konnten unter sich und sogar mit fremden Mächten Bündnisse schließen (freilich vorbehaltlich der Rechte des Kaisers, wie nutzlos hinzu- gefügt war); damit war die letzte Besiegelung der innern Auf- lösung des Reiches und seiner Dhumacht gegeben. Es wurde ein Spott fremder Völker und der Deutschen selbst und reifte lang- sam dem Tode zu, nicht einmal zur Vertheidigung mehr tauglich. Die Habsburgischen Kaiser konnten nichts mehr ausrichten und folgerichtig nur an die Stärkung ihrer Hausmacht denken. — 2. Wichtige Grenzländer waren dem Reiche entrissen. Schweden erhielt Vorpommern, Rügen, einen Theil von Hinterpommern, die Bisthümer Bremen und Verden; an Frankreich wurden Metz rc. (§. 62), der Elsaß (außer Straßburg und 10 Reichsstädten), einige Festungen wie Breisach abgetreten; die Schweiz und die Nieder- lande wurden aus dem deutschen Reichsverbande entlassen. So wurde Deutschland abhängig von Schweden und Franzosen. — 3. Das deutsche Volk war also beinahe am Ende seiner Tage angekommen: doch waren noch zwei Lebenselemente vorhanden: die zähe Kraft des deutschen Volkes, die durch das in allen Eou- fessionen neu erwachte religiöse Leben besonders aufgefrischt ward, und der k u r b r a n d e n b u r g i s ch e Staat, der einst Deutsü)- lands fester Halt werden sollte. (Als Entschädigung für das ihm durch Erbrecht zustehende Pommern fvon dem es nur den größeren Theil H i n t e r p o m m e r n s erhält^ erlangt Branden- burg Halberstadt, Minden, Ca min, Magdeburg. Zu welchen Provinzen ist hierdurch der Grundstock gelegt?) §. 66. Verlauf der Reformation. Allgemeines. Die Reformation hatte auch in Dänemark Eingang gefunden. — Seit 1397 herrschten die dänischen Könige auch über Norwegen und Schweden (kalmarische Union). Gustav Wasa befreite S ch w ed e n, wurde 1523 König und führte die Reformation ein. — In Frankreich führte der Haß zwischen Reformierten (Hugenotten) und Katholiken zu Kriegen und zu der sogenannten Bartholomäusnacht oder Pariserbluthochzeit 1572

6. Deutsche Geschichte von der ältesten Zeit bis zum Ende des Großen Krieges - S. 525

1901 - Halle : Gesenius
— 525 — 2. Glaubensfriede, zugleich Volksfriede und sein Segen. ^ M a, «1 f •*»£_• k s Unterschiede: Sicherung der ®et Augsburger 3mtgmn§fneb=. Glaubenssreiheit. Der Westfalische Friede. ^Nächstenliebe, Duldsamkeit.) 3. Karl V. 1509, und Ferdinand Iii., 1648. Beschränkung der Kaiser- rechte. _. , f ant Ausgange der Stauferzeit, Stande | 6eim Westsälischen Frieden 4. Die Einmischung der Fremden in Deutschlands Geschicke, hervorgerufen durch ihre Festsetzung in Deutschland, durch die Sonveränetätsrechte der deutschen Stände. 5. Die Änderungen im Kriegswesen und in der Kriegführung. 6. Die Änderungen im sozialen und wirtschaftlichen Leben. Ii. Historisches Ausgesondertes. Der Große oder Dreißigjährige Krieg. 1618—1648. Der Westfälische Friede zu Münster (und Osnabrück). 1648. Bestimmungen: a) Gebietsveränderungen. Frankreich erhält das Oberelsaß, die Gegend um Hagenau, Metz, Toul und Verdun. Schweden erhält Vor- und Mittelpommern und Rügen, Bremen, Verden, Wismar. Schweiz und Niederlande werden für frei erklärt. Brandenburg erhält Hinterpommern, Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg. Sachsen behält die Lausitz. Baiern behält die Oberpfalz. Mecklenburg erhält Schwerin und Ratzeburg. Heffen-Kassel erhält Hersfeld und Schaumburg und eine Geldentschädigung. Alle vertriebenen protestantischen Fürsten kehren zurück. b) Religionsangelegenheiten. Katholiken, Lutheraner und Reformierte stehen rechtlich gleich. Alle übrigen Religionsgemeinschaften werden nicht geduldet. Das Restitutionsedikt wird aufgehoben. Der Glaubenswechsel des Fürsten bedingt nicht den der Unterthanen. Der Kaiser allein kann keine Religionsgesetze erlassen. Das Reichskammergericht wird mit Katholiken und Protestanten besetzt. Die Andersgläubigen leiden in ihren Rechten und Geschäften keinen Nachteil.

7. Historisch-politisches ABC-Buch - S. 206

1907 - Berlin : Weidmann
206 Vogt — Volksverein. führten. Seit der Ausbilbung des Stäbtewesens (11. Jahrh.) unterschieb man Stadt- und Lanb-vogteien. So begegnet uns z. B. ein besonderer Vogt für die zehn Reichsstäbte im Elsaß (Hagenau, Colmar usw.), währenb das Ober-unb Unter-Elsaß Lanbvogteien bil-beten. Volk, die Gesamtheit der Staatsgenossen ober nach I. Grimm „der Inbegriff von Menschen, welche biefelbe Sprache reben", nach Fr. Ratzel „eine politisch verbunbene Gruppe von Gruppen und Einzelmenschen, die roeber stamm- noch sprachverwanbt zu fein brauchen, aber durch den gemeinsamen Boben auch räumlich verbunden sind", vgl. Nation; oft auch gebraucht im Gegensatz zur Regierung ober zur Bezeichnung der niederen Klassen im Gegensatz zur „Gesellschaft" (s. d.), in der Demokratie die Gesamtheit der politisch, des. zu Wahlen, Berechtigten. Völkerrecht, der Inbegriff der Normen, welche die Beziehungen der Staaten zueinanber, ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln. Auf feine Entwickelung hat das Christentum großen Einfluß ausgeübt; vgl. Kosmopolitismus. Völkerverbinbenbe Mächte sinb neben der Religion des. Wissenschaft und Handel. Vgl. Branbschatzung, Diplomat, Friebensbewegung, Genfer Konvention, Kaperei, Konzert, Sklaverei. tiolksljmschaft f. Demokratie. Volkskunde f. Folklore. Volksschulen (Gegensatz: gelehrte Sch., humanistische Sch., s. ix), die für die Kinder des ganzen Volkes bestimmten Elementarschulen, in ihrer Grunblage eine Schöpfung der Kirche (f. Pfarrschulen), nach ihrer späteren Entwickelung (Schulzwang, staatliche Aufsicht) in den meisten Sänbern Anstalten des Staates, an benen inbes auch der Kirche und den Gemeinbeit gewisse Rechte eingeräumt zu werben pflegen. Vgl. Simultanfchule. Bolks|ouu£ranität. Die Lehre, daß in allen Staaten ohne Rücksicht auf die geschichtliche Entwickelung das Volk, b. H. die Gesamtheit der Bürger, souverän, b. H. der oberste Herr ist, würde des. von Jean Jacques Rousseau (f 1778) ausgetobet. Die Folgerung zog währenb der französischen Revolution die Nationalversammlung, indem sie das Königtum zunächst zu einem bloßen Schatten machte (1791) und dann ganz beseitigte (1792). Auf den Boden der Volkssouv. traten im I. 1848 auch die deutsche und die preußische Nationalversammlung. Der gerade Gegensatz der V. ist der fürstliche Absolutismus (s. d.). Vgl. Demokratie, Gesellschaft, Plebiszit, Republik, Souverän. Volkstribun s. Tribun. Volkstum f. Nationalität. Volksverein für das fath. Deutfchlanb, gegrünbet 1890 unter enifcheibenber Mitwirkung des Zentrumsführers Ludwig Winbt-horst (f 1891) zur „Bekämpfung der Irrtümer und der Umsturz-Bestrebungen auf sozialem Gebiete sowie zur Verteibigung der christlichen Orbnung in der Gesellschaft". Zahl der Mitglieber 1906: über y2 Million.

8. Preußisch-deutsche Geschichte vom Ende des Großen Krieges bis zum Beginne des Zwanzigsten Jahrhunderts - S. 251

1902 - Halle : Gesenius
— 251 — Die Mediatisierten (Standesherren) behalten niedere Verwaltung und Gerichtsbarkeit und bleiben steuerfrei. Napoleon Protektor des Rheinbundes und oberster Kriegsherr. Bundesheer: 63 000 Mann auf Grund der Konskription. Auflösung des römischen Reichs deutscher Nation. Die grössten Rheinbundstaaten: Königreiche Baiern, Württemberg, Sachsen, Westfalen, Grossherzogtümer Baden, Hessen, Berg und Frankfurt. Reform der Rheinbundstaaten im Innern. (Einheitliche Gestaltung der Verwaltung, Aufhebung der Leibeigenschaft, Gleichstellung der Konfessionen, Gleichstellung der Stände, Reform der Rechtspflege, Reform der Besteuerung.) Der deutsche Einheitsgedanke unterdrückt. Buchhändler Palm. Iv. Ethisches Ausgesondertes. „Ein jeglich’ Reich, so in ihm selbst uneins ist“ u. s. w. „Nichtswürdig ist die Nation“ u. s. w. „Ans Vaterland, ans teure, schliess’ dich an." „Den Nacken beug’ dem Fremden nicht.“ „Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit“ u. s. w. „Gott verlässt keinen Deutschen.“ Iv. Stufe. I. 1. Was durch die Aufteilung Deutschlands bezweckt werden sollte. 2. Was im Gegenteil durch sie erreicht wurde. 3. Napoleon als Förderer der deutschen Einheit wider Willen.) Nach- 4. Der Rheinbund die erste Stufe zur deutschen Einheit.) we^s- 5. Beispiel a) der Säkularisation ) an einem Gebiete b) der Mediatisation J der Umgebung. 6. a) Ehemalige geistliche Gebiete (z. B.) in Nassau. (Teile von Erzbistümern, Abteien und Klöster, Stifte.) Heutige Bestimmung der Klostergebäude und - güter. b) Ehemalige Kleinfürsten (z. B.) in Nassau. (Fürstentümer, Grafschaften, Ritterschaften.) Heutige Standesherren (z. B.) in Nassau. Ii. Aufsätze. Die französische Herrschaft am linken Rheinufer. Der Reichsdeputationshauptschluss. Der Rheinbund. Die Säkularisierten und die Mediatisierten.

9. Geographische Charakterbilder aus Deutschland (Alpenland, Deutsches Reich und Deutsch-Österreich) - S. 45

1885 - Leipzig : Fues (R. Reisland)
Deutschlands Vergangenheit. 45 Protestantismus und dem deutschen Fürstentum, wenn auch nur mit Hilfe Schwedens und Frankreichs, in dem dreißigjährigen Kriege sich zu behaupten: wie es der Westfälische Friede zu klarem Ausdruck bringt. Ju Bezug auf Religions- und Verfassungsangelegenheiten wurde der Augsburger Religionsfriede bestätigt und jetzt auch auf die Reformierten ausgedehnt. In Religionssachen sollte künftig auf Reichstagen nicht Stimmenmehrheit gelten, nur gütliche Unterhand- lung. Für den Besitzstand der verschiedenen Konfessionen wurde der 1. Januar 1624 für die meisten Länder als Normaltag angenommen. Das Reichskammergericht sollte eben so viele katholische als evange- lische Beisitzer haben. Den Reichsständen wurden alle Territorialrechte, die sie bis dahin erworben, verbürgt. Sie erhielten jetzt alle das Recht, Bünd- nisse mit Auswärtigen aufzurichten, vorbehaltlich der Rechte des Kaisers und des Reichs. Ohne der Stände Beistimmung sollte kein Gesetz vom Kaiser erlassen, keine Steuer ausgeschrieben, kein Krieg erklärt werden dürfen. Die Souveränität des deutschen Territorial- sürstentums wurde anerkannt. Der Westfälische Friede bildete das Grundgesetz des schwachen staatlichen Organismus, den man Heiliges Römisches Reich Deutscher Natiou nannte. Immer rascher zerfiel nach dem Westfälischen Frieden das Reich; immer gewaltiger trat der Partiknlarismns auf und verdrängte den deutschen Nationalsinn. Wie das Franzosentum sich in unsere Sprache und Litteratnr einnistete, so erschien auch französische Staatsweisheit den deutschen Fürsten als das Höchste, und der Absolutismus der französischen Könige- als ihr Ideal. Überall fast wurden die Rechte unserer alten, nach deutscher Art und Vernunft zusammengesetzten Landstände durch die Fürsten beseitigt oder geschmälert; es bereiteten sich die Zustände vor, die hernach Unbeil über Unheil gebracht haben. Dem Auslande gegenüber erschien Deutschland als Reich schwach und ohnmächtig, ratlos einem so mächtigen, von solchen Talenten im Kabinett und im Felde unterstützten Eroberungskönige gegenüber, als Ludwig Xiv. war. In jedem seiner Kriege entriß er der schwachen Krone Spanien einen Teil ihrer Niederlande und damit auch dem Deutschen Reiche feste und herrliche Städte des burguudischeu Kreises. Der Friede vou Nymwegeu machte wieder ein spanisch-dentsches Land, die Freigrasschaft Burgund mit der Stadt Bisanz, französisch; selbst aus dem rechten Ufer ward Freiburg abgetreten. Immer höher stieg der Fremden Frechheit. Auf Ludwigs Machtgebot untersuchten

10. Teil 2 - S. 114

1916 - Arnsberg i.W. : Stahl
— 114 und mit den Schweden in Osnabrück geschlossen. Katholiken und Protestanten erhielten gleiche Rechte. Die Schweden bekamen Vorpommern die Franzosen Elsaß, und Brandenburg erhielt Hinterpommern sowie die Bistümer Magdeburg, Halberstadt und Minden. Folgen des Krieges. Nach diesem schrecklichen Kriege sah es traurig aus in unserem Vaterlande. Schwert, Hungersnot und Seuchen hatten furchtbar gewütet und die Zahl der Bewohner fast auf die Hälfte ber-m"idert. Nur allmählich konnte sich Deutschland von den tiefen Wunden ;r5tn' die der Dreißigjährige Krieg geschlagen hatte. Aber die Macht des Reiches war gebrochen. Die einzelnen Fürsten regierten ganz selbständig und kümmerten sich wenig um den Kaiser, dessen Gewalt nur ein Schatten war. In dem Maße aber, wie das Reich zurückging, erhob sich ein einzelner Staat, nämlich Brandenburg. Aus der kleinen Nordmark hervorgegangen, dehnte es sich immer mehr aus und wuchs unter der glor-reichen Regierung der Hohenzollern zum Königreich Preußen an, dessen großer König Wilhelm I. endlich die deutschen Staaten wieder zu einem neuen Deutschen Reiche bereinigte. 398> Änhang. Aus der Verfassung des Deutschen Kelchs. , Reich, bestehend aus 26 Staaten, ist gegründet zum Schutze * Unt> m ^lege der Wohlfahrt des gesamten deutschen Es regelt besonders das Militärwesen, die auswärtige Vertretung Post- und Telegraphen-, Münz-, Maß- und Gerichtswesen. Das Oberhaupt desselben ist der Deutsche Kaiser, dessen Würde erblich mit der preußischen Krone berbunden ist. Er führt den Oberbefehl über die Land- und Seemacht, bertritt das Reich gegenüber fremden Staaten, ernennt die Reichsbeamten, berkündet die Reichsgesetze und ist enblich befugt, bei einem Angriffe auf das Reich den Krieg zu erklären. Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat und den Reichstag. Der Bundesrat wird gebildet durch die Vertreter der Landesregierungen, von denen jede einen Vertreter daselbst hat; derselbe besitzt nach^uer Größe des Gebietes eine Stimme oder mehrere. (Von den 58 stimmen kommen 17 auf Preußen.)
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