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1. Deutschlands Kolonieen - S. 28

1889 - Gotha : Behrend
28 Deutschlands Kolonieen. [292 sie sind hier aber eigentlich nur Leibeigene, welche von ihren Herren mild behandelt und nicht übermäßig angestrengt werden, Haus- dienste und den Feldbau gemeinschaftlich mit den Weibern ver- richten, nicht selten auch in den Faktoreien der europäischen Kauf- leute gegen Tagelohn beschäftigt werden. Die meisten Sklaven kommen aus den Reichen Dahome und Aschanti und sind Kriegs- gefangene, welche nach den Küstenländern verkauft werden. Doch können auch Landeskinder durch Gerichtsbeschluß infolge mancher Vergehen zu Sklaven erklärt werden. Die Ausfuhr von Sklaven hat seit 1863 aufgehört, weil es seit der Abschaffung der Sklaverei in Nordamerika kein Absatzgebiet für die schwarze Ware mehr gab und die englischen Schiffe mit durchgreifendem Erfolg die Sklaven- schiffe abfingen. Im Küstengebiet besteht aber der Handel weiter. Zuweilen kaufen Missionare Negerkinder, um sie zu erziehen und ihnen dann die Freiheit zu schenken. Die Sklaverei ist dort ein tiefgewurzeltes Übel, durch tausend Fäden verknüpft mit den Ver- Hältnissen des Landes und der umliegenden Negerreiche. Werden doch heutzutage alljährlich in Dahome Tausende von Kriegsge- fangenen niedergemetzelt, weil man sie nicht alle verkaufen kann, wie ehedem. Die Stellung der Frauen ist keine angenehme. Die Ein- gebornen pflegen alles, was sie ersparen, zum Ankauf von Sklaven oder — Frauen anzuwenden. Wer ans Heiraten denkt, muß sich eine Frau kaufen, und die Wohlhabenden haben eine große Anzahl derselben. Sie werden häufig schlechter behandelt als die Sklaven. Ihnen fällt die Hauptarbeit in Haus, Hof und Feld zu, und auch der größte Teil des Handels liegt ihnen ob, indem sie die Früchte von den Feldern zu Markte bringen und das Öl auf ihrem Kopfe den Faktoreien zutragen müssen. Die Herrschaft wird von Häuptlingen und Königen aus- geübt. Aber der Umstand, daß jeder größere Ort seinen eigenen König besitzt, läßt dieses Herrschertum nicht gerade bedeutungsvoll erscheinen. Die Anerkennung des Vorortes Togo als Oberherr- schaft ist bei den übrigen Städten und Dörfern nur dem Namen nach vorhanden. Der König erhebt keine Steuern, sondern stützt seine Macht auf den Ertrag seiner Handelsgeschäste und die Arbeit seiner zahlreichen Weiber und Sklaven. Zu seinen Einkünften ge- hören noch Zolleinnahmen. Seine hauptsächliche öffentliche Wirk- samkeit besteht in der Schlichtung von Streitigkeiten und in der

2. Deutschlands Kolonieen - S. 60

1889 - Gotha : Behrend
60 Deutschlands Kolonieen. [324 welche unter dem Befehl der Statthalter stehen. Früher war das Reich Usambara größer als jetzt. Die unterjochten Volksstämme haben sich größtenteils wieder befreit. — Unter den einzelnen Stämmen herrscht fast beständig ein erbitterter Krieg. Diese Kriege haben in erster Linie den Zweck, zahlreiche Gefangene zu machen, welche an die arabischen Sklavenhändler verkauft werden. Sehr häufig überfallen diese selbst mit bewaffneter Macht im Bunde mit einem Volksstamm andere Völkerschaften, und der Krieg wird so zu einer entwürdigenden Menschenjagd. Durch solche Zu- stände ist der Wohlstand mancher Stämme geschwunden, und wo ehedem Dörfer, Städte und Fruchtgärten anzutreffen waren, findet man heute öde, tote Wildnis. Die Furcht vor den Menschenräubern ist so groß, daß die Dorfbewohner beim Heran- nahen einer Karawane sich mit großer Hast und Eile in die schützenden Wälder flüchten, häufig ihre unsicheren Wohnorte ganz verlassen und nach dem Innern wandern. Auch auf Charakter und Sitten der Eingebornen wirkt der Sklavenhandel durchaus entsittlichend. Das Familienleben der Eingebornen ähnelt dem anderer Negerstämme. Vielweiberei ist zwar bei Wohlhabenden und bei den Häuptlingen gebräuchlich; doch haben die meisten aus dem Volke nur eine Frau, weil sie zu arm sind, ihrer mehrere zu kaufen. Das Los der Frauen ist bei den einzelnen Stämmen ein ver- schiedenes, keineswegs aber ein der Stellung einer Frau würdiges. Sie teilt mit den Haussklaven alle schwere Arbeit. — Der Religion nach sind die Völker entweder Heiden oder Mohammedaner. e) Schon seit Jahrhunderten haben sich im Lande, namentlich an der Sansibarküste, Araber und Jndier festgesetzt. Erstere stehen unter der Herrschaft eines Sultaus, letztere find englische Unterthanen aus Ostindien. Der unmittelbare Handelsverkehr mit den Eingebornen der Hinterländer ist lediglich in ihren Händen. Die Haupthandelsartikel sind Elfenbein, Kautschuk, Sesam, Häute und Sklaven. Große Trägerkarawanen bringen die Rohstoffe nach der Küste von Sansibar. Doch hat der Raubbau der Araber be- sonders eine Abnahme in der Ausfuhr von Elfenbein und Kaut- schuk bewirkt. Dagegen blüht der Sklavenhandel nach wie vor, trotzdem 1873 der Sultan von Sansibar durch die Engländer ge- zwungen wurde, die Sklavenausfuhr in seinen Gebieten abzuschaffen. Der Anblick einer Sklavenkarawane empört den gesitteten und
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