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1. Lehr- und Lesebuch für Elementarschulen oder Stoff aus der Natur und dem Menschenleben in steter Beziehung auf Gott, zur Bildung des Geistes und Herzens ; zum Besten der Hamburgischen Warteschulen - S. 144

1863 - Hamburg : Selbstverl. J. C. Kröger
144 chen, lvas mit dem Tode oder lebenslänglicher Gefangen- schaft bestraft wird; Denn wer sich wider die Obrigkeit setzet, der widerstrebet Gottes Ordnung (Rom. 13, t. 2. 4. 7.) Ueberhanpt heißt cs hier: „Alles was du willst, das dir die Leute thun, das thue auch ihnen; aber was du nicht willst, das Andere dir thun, das thue ihnen auch nicht;" Suchet der Stadt Bestes, denn wenn es ihr wohlgehet, geht es euch auch wohl. (Zerem. 29, 7.) Wer das Recht Anderer verletzt und die Gesetze über- tritt, wird festgenommen (arretirt), sein Vergehen unter- sucht, und wenn er schuldig befunden wird, bestraft. Leichtere Verbrecher (Betrüger, Herumtreiber) kommen ins Zucht- und vtztentions-Haus, und schwerere (Diebe, Mörder) ins Spinnhans, tvo sie auf kürzere oder längere Zeit, oft an Ketten mit einem Block am Bein, gefangen gehalten rvcrden, und theils leichtere, theils schwerere Ar- beiten verrichten müssen. Wenn sie krank sind, tverden sie im Cnrhause, welches damit in Verbindung steht, geheilt; auch wird durch Unterricht und Gottesdienst auf ihre Besserung hingewirkt. In unsern Rechten schützen uns die Gesetze und die Obrigkeit unsers Staates. Die Stadt Hamburg mit dem dazu gehörigen Gebiete bildet den Hamburgischen Staat, der eine republikanische Verfassung hat (s. 8. 42), in welcher Aristokratie und De- mokratie gemischt sind. Die Verfassung beruht auf den „vier H aup tgru n dgesetzen." Nach diesem beruhte früher die h ochste. Staatsgewalt auf dem Rath (Senat), nämlich den 4 Bürgermeistern, 4 Syndici und 24 Rathshcrrcn (Rechtsge- lehrtc und Kaufleute) die nicht mit einander nahe verwandt sein dürfen; und auf der sogenannten erbgesesscnen Bürger- schaft, d. h. solchen Bürgern, welche eineigenes Erbe, Haus (Grundstück), in der Stadt besitzen; also hatten nicht alle Bürger das Recht, in der bürgerschaftlichenversammlung zu erscheinen; die Mitglieder der bürgerlichen Collegia: Ober- alten, Sechsziger,Hundcrtachtzigcr und dieadjunetcn muß- ten erscheinen. Rath und Bürgerschaft (jetzt 162 gewählte Personen) geben gemeinschaftlich neue Gesetze, verbessern die alten, schließen Bündnisse und Verträge mit andern Staaten, ordnen die Abgabe» und Stenern an, und verfü- gen über die Verwendung dieser Staatseinkünfte. Die ein-

2. Lehr- und Lesebuch für Elementarschulen oder Stoff aus der Natur und dem Menschenleben in steter Beziehung auf Gott, zur Bildung des Geistes und Herzens ; zum Besten der Hamburgischen Warteschulen - S. 146

1863 - Hamburg : Selbstverl. J. C. Kröger
146 richtig und gewissenhaft seine Abgaben an Steuern, Zoll und Accise, bezahlen. Die Aufsicht über sämmtliche Ein- nahmen und Ausgaben führt diestad tkämmerei, tvelche aus zehn Bürgern besteht, die ihramt lojahre lang verwalten. Rath und Bürgerschaft, so wie Kämmercibürger :c. haben ihr Versammlungszimuier auf dem Rathhausc. In frühern Zeiten stand es auf dem Fischmarktc. Dann bei der alten Börse, mit welcher cs 1842 abbrannte. An der vorder» Seite des ältern Theiles standen 21 Bildsäulen deutscher Kaiser: von Rudolph I., welcher 1273, bis Fer- dinand Iii., welcher 1637 zur Regierung kam. Das Po- lizeiamt ist auf dem Stadthause. Das Haupt-Zoll-und Aecise-Comptoir (jetzt Bleichen- brücke) war vor dem Brande auf dein Eimbcckschen Hause, das feinen Namen daher führte, weil das ehedem beliebte Eimbecksche Bier blos hier verkauft werden durfte, uni nicht den hiesigen Brauereien zu schaden. Es ivar ein hochauf- getrepptes Gebäude, und unter demselben der sogenannte Raths Weinkeller mit dem steinernen Bachus, jetzt im Museum. 8. 47. In unserer Stadt sind auch viele arme Leute, tvelche theils durch ihre Schuld (durch ihre Faulheit, Un- ordnung und Verschwendung), theils ohne ihre Schuld (durch Krankheit, Theurung, Mangel an Arbeit, Betrug schlechter Menschen), in verschuldete oder unverschuldete Armuth gerathen sind. Damit diese nun nicht gänzlich Noth leiden und in ihrem Elende umkommen, ist eine Armcnanstalt errichtet. Die Stadt ist deshalb in 6 Hauptbezirke eingetheilt, jeder hat einen Rathsherrn (Ar- mcnherrn) au seiner Spitze. Jeder Hauptbezirk besteht aus 12 (in den Vorstädten aus 8) Quartieren unter einem Armenvorstehcr und jedes Quartier wird von 2 Armen- pflegcrn verwaltet. Letztere müssen die Umstände der armen Familien undpersoncn genau untersuchen, damit die Leute, welche arbeiten und sich selbst ernähren können, aber aus Faulheit nicht mögen, den andern nicht das Brot vor dem Munde wegnehmen, und um auszumittcln, wie dem wirklich Bedürftigen am Besten zu helfen sei. Denen, die arbeiten können, wird dann, womöglich, eine Arbeit gegeben ; Andere erhalten Unterstützung, entweder ein für allemal, oder einen wöchentlichen Zuschuß, oder Arzt und Arznei

3. Lehr- und Lesebuch für Elementarschulen oder Stoff aus der Natur und dem Menschenleben in steter Beziehung auf Gott, zur Bildung des Geistes und Herzens ; zum Besten der Hamburgischen Warteschulen - S. 129

1863 - Hamburg : Selbstverl. J. C. Kröger
129 sollten, daß auch Jeder thue, was das Gesetz fordert (Obrigkeit). Alle Menschen, welche unter einerlei Gesetz und Obrigkeit stehen, bilden eine bürgerliche Gesellschaft oder einen Staat. Die Grundgesetze, Einrichtungen und Ordnungen eines Staates machen seine Verfassung (Constitution) aus. Diese ist in verschiedenen Staaten verschieden. Der allgemeinste Unterschied beruht darin, ob die gesetzgebende und die ausübende (vollziehende) Gewalt verbunden oder getrennt sind. Darnach ist denn auch die Art, wie der Staat verwaltet wird, d. h. die Regierungssorm verschie- den. Eine Staatsverfassung, wo ein Einzelner an der Spitze steht, heißt eine Monarchie. Hat er die Gewalt, Gesetze zu geben und sie zugleich in Ausübung zu bringen, so ist sie eine unumschränkte, z. B. Rußland; hat er blos die ausübende, und mit den Reichsständen (Parlament) die gesetzgebende Gewalt, wie in England, so ist die Monarchie eine eingeschränkte. Haben aber' mehrere Per- sonen das Recht, Gesetze zu geben oder zu vollziehen, so heißt der Staat eine Republik; ist jenes Recht in den Händen der Vornehmen, so heißt sie eine Aristokratie, und wo das Volk Mann für Mann nach Mehrheit der Stim- men sich selbst Gesetze giebt: eine Demokratie. Beide Verfassungen können mehr oder weniger gemischt sein. 8.48. Staat und Stadt Hamburg. Bestandtheile. (S. den Plan.) Wir wohnen in Hamburg. Hainburg ist eine große Stadt, welche im Innern einen Umfang von fast eine Meile hat (denn man kann den Wall in 1v2 bis 2 Stun- den umgehen), deren beidevorstädte St. Pauli und St. Georg aber noch den Raum von der Riederelbe und Altona bis an die Alster, und von der Alster bis zur Oberelbe einnehmen. Stadt und Vorstädte enthalten nach der letzten Zählung 11,8t)0häuser, 6083 abgetheilte Etagen, 16,742 Wohnsäle, 4551 Wohnbuden und 2977 Wohnkcller, zusammen also 42,153wohnungen, von welchen sich 4292 in St. Georg und 4800 in St. Pauli befinden. Keller sind Wohnungen unter den Häusern, Buden nennt man Wohnungen, die gcwöhn- ' lieh nur ein Stockwerk haben und nicht an den Straßen, son- dern hinter den Häusern in sogenannten Höfen oder Gängen liegen; Säle sind Wohnungen im obern Stockwerke der Häuser und haben ihren besondern Eingang von der 9

4. Lehr- und Lesebuch für Elementarschulen oder Stoff aus der Natur und dem Menschenleben in steter Beziehung auf Gott, zur Bildung des Geistes und Herzens ; zum Besten der Hamburgischen Warteschulen - S. 216

1863 - Hamburg : Selbstverl. J. C. Kröger
•216 Es stieße mir denn nicht ver- gebens Der Frühling meiner Jahre hin: Auf Kenntnisse zum Glück des Lebens Und Tugenden geh' mein Bemüh'n! Daß man in meinem Sommer sage: „Seht, seine Ernte, sie ist groß!" Dann fallt im Herbste meiner Tage Auch Frucht in manches Dürft'gen Schooß. Und ich darf nicht das Alter scheuen, Zch bin an weisem Vor- rath reich, Zch kann mich meines Winters freuen, Denn nichts ist meinen > Schätzen gleich. V. Uebersicht der Erdbeschreibung 8. 66. Deutschland. Hamburg unsere Vaterstadt^ ist ein kleiner Theil eines großen Landes (unsers Vaterlandes), welches Deutschland heißt, weil es vom deutschen Volke be- wohnt wird. Zu diesem 11,600 Quadrat-Meilen großen, und von 36 Millionen Menschen bewohnten Lande (wie viel- mal ist Deutschland also größer und bevölkerter, als der Ham- burgische Staat?) gehören noch drei Städte mit republikanischer Verfassung, ferner 12 Fürstenthümer, 9 Herzogthümer, 5 Kö- nigreiche und 1 Kaiserthum, mit monarchischer, mehr oder we- niger beschränkter Verfassung. Alle diese Staaten haben einen Bund (den deutschen Bund) miteinander geschlossen, zum Schutz gegen andere Völker und zur Beförderung der Ruhe und Sicherheit im Innern. Alle Mitglieder dieses Bundes, welche gleiche Rechte besitzen und über einander keine Herrschaft ausüben, haben ihre Abgesandten in der Stadt Frankfurt am Main, welche sich über das gemeine Beste berathen, die dazu nöthigen Einrichtungen treffen, Krieg oder Frieden beschließen rc. (Bundesversammlung.) Diese Einrichtung wurde 1814, auf der Fürstenversamm- lung in Wien, nach der Befreiung Deutschlands von den Franzosen getroffen. Früher hatten die einzelnen deutschen Fürsten und Städte ein gemeinschaftliches Oberhaupt an dem
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