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1. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. 64

1872 - Elberfeld : Bädeker
- 64 — Jahrhunderts die drei ersten Erzbischöfe des Reiches und die vier ersten weltlichen Beamten, die vorzugsweise als Wähler oder Kurfürsten (vom alten Wort küren = wählen) angesehen wurden. Um die Sache aber gesetzlich zu ordnen, bestimmte Kaiser Karl Ii. im Jahre 1356 durch die sogenannte goldene Bulle*), daß von da an die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als Kanzler des Reichs, der König von Böhmen als Erzmundschenk, der Pfalzgraf vom Rhein als Erztruchseß (Austräger der Schüsseln beim Krönungsmahle), der Herzog von Sachsen-Wittenberg als Erzmarschall (Besorger der Pferde) und der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer die Wahl des Kaisers ausüben sollten. Durch eine solche Wahl kam 1410 Sigismund, ein Sohn Karls Ii. auf den Thron. Zu jener Zeit war ein gewaltiger Streit in der christlichen Kirche; drei Päpste behaupteten zu gleicher Zeit, die rechtmäßigen Statthalter Christi zu sein und thaten sich gegenseitig in den Bann, so daß großes Aergerniß entstand und die Seelen der Gläubigen gewaltig betrübt wurden. Sigismund wurde es bei seiner Wahl zur Pflicht gemacht, die Einheit der Kirche wieder herzustellen, und so bewog er denn den Papst Johann Xxiii., eine große Kirchenversammlung ans allen Nationen nach Eonstanz oder Costnitz am Bodensee zu berufen. Diese kam 1414 zu Stande und dauerte bis 1418; uuzählich war die Masse der geistlichen und weltlichen Fürsten, die hier zusammenkamen, so daß die Stadt dieselben nicht fassen konnte. Den einen Theil ihrer Aufgabe führte die Versammlung aus, indem sie die drei Päpste theils veranlaßte, freiwillig abzudanken, theils absetzte, und statt ihrer Martin V. aus dem italienischen Hause Eolonna wählte. Aber die zweite Forderung der Christenheit, die Schäden der Kirche zu heilen und eine Reformation an Gliedern und Haupt vorzunehmen, erfüllte sie nicht; Martin V. hatte im Gegentheil nichts Eiligeres zu thun, als die Versammlung zu schließen und nach Italien abzureisen. Wir können uns natürlich nicht genauer aus die Verhandlungen des Concils einlassen, sondern erwähnen nur noch zwei Dinge, die auf demselben vorfielen, nämlich die Belehnung Friedrichs Vi., Burggrafen von Nürnberg, mit der Mark Brandenburg 1417, und die Verbrennung des Johannes Hnß 1415. Der Kaiser Sigismund befand*^ dulle, eig. Kapsel, d. h. das Behältniß für das Siegel, das sich an den Documenten

2. Kurze Darstellung der deutschen Geschichte - S. 140

1837 - Elberfeld : Büschler
140 M. Seitr. Die neuere Zeit, von der Reformation bis jetzt, freiwillig unterwürfe, kam er in's kaiserliche Lager, warf sich, in großer Versammlung von deutschen, spanischen und italienischen Großen, am Throne des Kaisers in die Kniee und ließ von seinem Kanzler eine demüthige Abbitte herlesen. Er glaubte damit die schlimme Sache abgemacht zu haben; allein zu seinem Schrecken kündigte ihm der Herzog von Alba, in dessen Zelt er geführt war, an, daß er ein Gefangener sey. Die Vermittler, Moritz und Joachim, erschraken ebenfalls auf das Heftigste und beriefen sich auf das kaiserliche Wort; allein umsonst. Der Kaiser erklärte, er habe ihnen zwar versprochen, den Landgrafen von ewiger, aber nicht von einiger Gefängniß frei zu lassen. Er mußte, so wie der Churfürst, dem kaiserlichen Hos- lager als Gefangener folgen. 62. Karl V. und Moritz von Sachsen. In Trient war noch immer das Concilium versammelt und hätte bereits eine Anzahl von Dekreten abgefaßt. Aber die protestan- tischen Theologen, die davon ausgeschlossen waren, erkannten jene Dekrete nicht an. Endlich wurde sogar die Versammlung, nach dem Wunsche der italienischen Bischöfe, ganz nach Italien, in die Stadt Bologna, verlegt. Der Kaiser und die deutschen Bischöfe waren sehr unzufrieden darüber und Karl selbst erklärte dem päpstlichen Legaten, daß man den Protestanten nicht zumuthen könne, sich einem Concilio in Italien zu unterwerfen, da sie immer ein freies Concilium deut- scher Nation verlangten. Um nun noch einmal zu versuchen, ob man sich in Deutschland selber helfen könnte, ließ er durch einige gemäßigte katholische und protestantische Theologen eine Vereinigung abfassen und nannte sie das Interim, d. h. eine einstweilige Anordnung, wie es mit der Religionsübung in Deutschland gehalten werden sollte, so lange bis das allgemeine Concilium mit seinen Bestimmungen über das ganze Glaubens- und Kirchen-Wesen fertig seyn werde. Er, der Sieger in dem eben beendigten Kampfe, verlangte nun, daß sich die evangelischen Stände nach diesem Interim richten sollten. Die Ehe der Geistlichen und der Genuß des Abendmahls unter bei- derlei Gestalt war ihnen zwar darin einstweilen zugestanden, aber im übrigen sollten sie die Macht des Papstes, die Messe und die übrigen Hauptpunkte der katholischen Kirchenordnung anerkennen und bei- behalten. Die protestantischen Theologen erhoben sich fast einstimmig gegen dieses Interim, indem sie erklärten, daß die Hauptgrundlage ihres Glaubensbekenntnisses aufgeopfert sey. Ja, auch die Katholi- ken waren damit unzufrieden, „weil eine Anordnung in Rettgions- sachen von keinem Layen, selbst nicht vom Kaiser, ausgehen könne." Unter den Evangelischen erklärten sich die Städte: Kostnitz, Bremen und Magdeburg am heftigsten dagegen. Um an ihnen ein Beispiel zu geben, daß er sich Gehorsam werde zu erzwingen wissen, sprach Karl die Acht gegen sie aus, und als die beiden erstgenannten sich fügten, Magdeburg aber hartnäckig blieb, gab er dem Churfürsten Moritz den Auftrag, die Straft an der Stadt zu vollziehen. Er
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