Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. X

1894 - Gotha : Behrend
X Vorwort. nicht anders zu erwarten ist; es existieren gar sonderbare An- sichten darüber, was man alles den Schülern aus diesen Ge- bieten beibringen möchte, Dinge, über welche sich die Berufs- parlamentarier im Reichstage nicht einig sind, oder man führt wohl gar die verschiedenen Systeme von Adam Smith bis zu den neueren Kathedersozialisten vor, was entschieden falsch ist. Man gebe nicht etwa Geschichte der Gesetzgebung und Volks- wirtschaftslehren; und ein Bekanntmachen mit den Systemen anderer Parteien oder berühmter Theoretiker hat entschieden zu unterbleiben. Lieber erwähne man die Helden unserer Arbeit (Krupp, Hartmann, Borsig, James Watt, Senefelder u. a.) und schildere deren Entwickelungskampf, man zeige den Schülern, wie der Mensch nur vorwärts kommt, wenn er seine ganze Per- sönlichkeit einsetzt zur Erringung seines Zieles, wenn er alles, was dazu angethan sein könnte, ihn zu entmutigen, zur Seite schiebt und alle Hindernisse und Enttäuschungen unbeachtet läßt, sondern mit der ganzen Kraft seiner Persönlichkeit hinwirkt nach dem einen großen Ziele. Also Abwendung von Generalisation"n und Theorien und sofort zur konkreten Einzelforschung. Abwendung aber auch von jeglicher Parteifärbung. Systemmacherei und Vortrag streitiger Parteidoktrinen ist nicht Aufgabe der Schule. Der Unterricht in der Volkswirtschaftslehre und Gesetzeskunde ist propädeutischer Natur; er hat die Aufgabe, zum Nachdenken über öffentliche und wirtschaftliche Dinge und zu späteren selbständigen Studien anzuregen und zu befähigen. Die vorhandene Litteratur für diese neue Unterrichtsdis- ziplin entstammt gewöhnlich großen umfangreichen Werken von Fachgelehrten (wie Roscher u. a.); mit diesen Exzerpten ist aber der Praxis nicht hinreichend gedient. Fachzeitschriften bringen auch dann und wann einen Abschnitt aus diesem Gebiete für die Präxis, auch sind mehrere einschlägige Schriftchen erschienen, aber alle kranken gewöhnlich daran, daß sie nur Einzelnes herausgreifen und nur vereinzelte Themen behandeln und in

2. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XII

1894 - Gotha : Behrend
Xii Vorwort. Entwickelung der Bodenkultur, die Ausbildung des gewerblichen Lebens der Völker, die Erfindung der Dampfmaschinen, der Eisen- bahn, die damit zusammenhängende Entwickelung der Eisen- und Baumwollenindustrie, deren Krisen und Folgen rc. Vorgänge von weittragendster kulturpolitischer Bedeutung, die zum Teil ebenso tief als selbst die Ereignisie der Jahre 1492, 1517, 1789, 1813 in die Entwickelung der Völker wie der gesamten Mensch- heit eingegriffen haben und mit der gleichen Berechtigung als Ausgangspunkte neuer historischer Epochen zu betrachten sind. Trotzdem sind wir — wie schon oben bemerkt — nicht für die historische Methode aus den dort angegebenen Gründen. Wenn auch namhafte Nationalökonomen zu ihren Darstellungen sich dieser Methode bedienen, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß die Schulen auch diesen Gang einschlagen müffen. Die deduktive Methode ist schwierig. Besonders sind die wirtschaftlichen Gesetze nicht so bündig und klar, daß man sie „schwarz auf weiß getrost nach Hause tragen kann". „Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben." sagt Kleinwächter* **)), „die Gesetze zu erforschen, denen das geistige Leben des Menschen unterliegt (und die wirtschaftliche Thätigkeit bildet einen Teil dieses geistigen Lebens), und wir dürfen uns daher nicht wundern, wenn die betreffenden Wiffenschaften, und darunter auch unsere Disziplinen, von einer eingehenden Kenntnis dieser Gesetze noch so weit entfernt sind." Auch In gram m meint*), „die fälschliche Zurückführung der Mannigfaltigkeiten des wirtschaftlichen Lebens auf angeblich einfache Gesetze muß beseitigt werden"; und Scheel, der Übersetzer der obigen Schrift, bemerkt einleitend in scharfen Worten: „Es ist ein falscher Anschein, den man der jungen Disziplin gegeben hat, als ob sie wirklich schon eine Wissenschaft sei und noch dazu eine, die auf so klaren und einfachen Grund- sätzen beruht, daß jeder in der Apothekerprüfung durchgefallene Pharmazeut binnen vierundzwanzig Stunden ein perfekter Volks- *) Die Nationalökonomie als Wissenschaft, Berlin 1882. **) Jngramm: Notwendige Reform der Volkswirtschaftslehre.

3. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. XIV

1894 - Gotha : Behrend
Xiv Vorwort. ganqspunkte der ganzeil Wissenschaft genommen werden. Wenn aber Geist und Seele als die treibenden Kräfte im öffeiltlichen und wirtschaftlichen Leben angesehen werden, dann ist die un- entbehrliche ethische Basis geschaffen. Wir möchten diese Methode die ethisch-anthropologische nennen. 6. Um unser Buch vor einem zu großen Umfange zu bewahreil, ist die reine katechetische Form des öfteren beschränkt worden, wollte doch dasselbe auch ein gewiffes Quantum von Lehrstoff und positivem Wiffeil vorführen; doch die vereinzelt gegebenen speziellen Ausführungen zeigen sicher zur Genüge, wie die Dar- stellung gemeillt ist; und überdies ist ja diese Schrift für Lehrer bestinlmt, bei dem nötigen Vertrautsein mit dem Stoffe*) samt es ja nicht schwer fallen, das Jntereffe des zu Belehrenden durch die Frageform herauszufordern oder in examillatorischer Weise sich von dem Vorhandensein und der Aneignung des Gegebenen zu überzeugen. Nur hüte mail sich vor einem Zuviel, etwa durch zu um- *) Wer Ausführlicheres kennen lernen will, dem seien außer dem pag. Vi erwähnten noch folgende beiden Werke des Verfassers dieses Buches empfohlen. 1. Der praktische Geschäftsmann oder das Wichtigste außer der Praxis des Geschästslebens. Ein Hand- und Hilfsbuch für jedermann, insbesondere für angehende Geschäftsleute, sowie zum unterrichtlichen Ge- brauche für Lehrer an Fortbildungsanstalt. (I. Vom Gelde, Ii. Effekten, Iii. Banken, Iv. Wechsellehre, V. Gewerbl. Buchführung, Vi. Kauf- männisches Rechnen, Vii. Verkehrswesen, Viii. Geschäftliche Korrespondenz, Ix. Geschäftsaufsätze, X. Anhang (Zollwesen, Statistik des Warenver- kehrs, Tabellen). 319 S. Lpzg. bei Merseburger 1882, Preis 2 Mk. 2. Gesetzeskunde. Die Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung des Teutschen Reiches und Einzelstaates. Zur Selbstbelehrung für Laien und zum unterrichtlichen Gebrauche an Fortbildungsschulen und höheren Lehranstalten. (I. Einleitung: Das Staatsrecht — Historische Entwicke- lung. Ii. Reichsgesetzgebung: Öffentliches Recht — Personen- und Privat- recht — Gesetzgebung für Rechtspflege. Iii. Landesgesetzgebung: Ver- fassungsrecht — Gesetzgebung — Verwaltung a) unter Mitwirkung von Laienkörpern, b) unter Ausschluß derselben. Wort- und Sacherklärungen) 566 S. Lpzg. bei Hahn. 4 Mk.

4. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 4

1894 - Gotha : Behrend
4 Der Mensch in der Einzelstellnng. Von der Wertschätzung der Arbeit. Körperliche und geistige Arbeit. Die geistige Arbeit wird von Solchen, die keine andere Arbeit gelten lasten, als die, welche schwielige Hände macht, ge- wöhnlich unterschätzt; warum wohl? (Man hält sie für unpro- duktiv.) Dies ist ein großer Irrtum; wohl bildet die körperliche Arbeit in gewister Beziehung die Voraussetzung und Grundlage der geistigen Arbeit, aber durch die letztere gewinnt die körperliche Arbeit eine erhöhtere, vertausendfachte Leistungsfähigkeit. Be- weise: James Watt, Stephenson, Elias Howe, Guttenberg, haben sie nicht durch Erfindungen die Leistungsfähigkeit der menschlichen Arbeit vertausendfacht! Die Männer aber fußten mit ihren Erfindungen auf der geistigen Arbeit der vor ihnen lebenden Gelehrten. 5. Wirtschaft. Jeder Mensch trachtet darnach, Güter zu erwerben, was will er dann mit diesen Gütern thun? (Zu seinem Nutzen verwenden.) Die planvolle Thätigkeit zwischen erwerben und verwenden nennt man wirtschaften. Welche Namen führt die Beschaffung und Verwendung der Güter in der Wirtschaft? (Einnahme und Ausgabe.) — Was versteht man unter Wirtschaft? — Durch welches Streben wird der Mensch beim Wirtschaften geleitet? (Jeder Mensch strebt dahin, sein Leben möglichst angenehm zu gestalten und seine Wirtschaft daher so einzurichten, daß er mit dem geringsten Aufwande von persönlicher Anstrengung eine möglichst große Summe von Gütern und von Genuß erzielt.) Wie nennt man daher dieses wirt- schaftliche Streben? (Eigeninteresse, Egoismus.) — In welchen Gestalten zeigt sich das wirtschaftliche Jntereste? (a) als Erwerbs- trieb, d. h. als Streben, möglichst viel Güter zu gewinnen, b) als Sparsamkeit, d. h. als Streben, um aus den vorhandenen Gütern den möglichsten Nutzen zu ziehen und möglichst wenig davon zu opfern.) Wie kann das wirtschaftliche Streben aus- arten? (Der Erwerbstrieb zur H absu ch t, die Sparsamkeit zum Geiz.) Nachteile: Judas, Ahab; „Sammelt euch nicht Schätze —" Bekämpfung der Eigenliebe. „Geiz ist die Wurzel rc." — Wie die Überschätzung der Güter den Geiz, so verursacht die Unter- schätzung derselben die Verschwendung, —den Luxus. Was ist darunter zu verstehen? — Licht- und Schattenseiten desselben;

5. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 5

1894 - Gotha : Behrend
Geselligkeit — Die menschliche Gesellschaft. 5 erlaubter und unerlaubter Luxus. — Trinken, Spielen „Die seltsamen Menschen" von Lichtwer — Junges Blut, spar' dein Tut. Heutzutage ist weniger gegen den Geiz als gegen die Verschwendung zu reden. Wir dürfen uns der Güter freuen; Gott schützt uns in einem der zehn Gebote in dem Besitz der- selben; in welchem? Die freiwillige Entäußerung des Irdischen (Bettelmönche) ist eine Verirrung. 2. Lektion. vom Zusammenlebe» der Mensche». Die Familie. 1. Die Geselligkeit. Wovon sprachen wir in der vorigen Stunde? — Was heißt wirtschaften? — Wie würde der Mensch wirtschaften, wenn er sich getrennt von andern Menschen be- fände, z. B. als einzelner auf einer unbewohnten Insel? (Robinson.) Wie wirtschaftet aber der Mensch in Wirklichkeit? (Als geselliges Wesen, er beschränkt seine Thätigkeit auf einen gewissen Kreis von Arbeiten und tauscht Güter, die er nicht selbst erzeugt, von andern ein.) Es ist ein großes Glück für den Menschen, daß er nicht allein sein muß, wir müssen uns nur hinein denken, was es heißt, in einer unendlichen Wüste oder auf einer einsamen Insel Jahre um Jahre zu leben und nichts sehen als die schäumenden Wogen im Kreise umher, nichts hören als das Rauschen des Wassers und den Donner des Himmels und das Tiergekreisch im Walde und keine Hoffnung haben, je wieder unter Menschen zurückzukommen. Der Mensch ist zur Geselligkeit geschaffen „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei" (1. Mos. 2. 18). Durch die gegen- seitige Unterstützung und den Austausch der Güter wird die Lage jedes einzelnen verbessert und ihm die Möglichkeit geboten, selbst solche Güter zu erhalten, die er durch seine eigene Arbeit üch nicht verschaffen könnte. 2. Tie menschliche Gesellschaft. Jeder, der das Licht der Welt erblickt, ist von vornherein Mitglied mancherlei Gesell-

6. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 7

1894 - Gotha : Behrend
Aufgaben der Familie — Gefahren für das Familienleben. 7 Reichtum und Habe. „Heilig sei dir des Nächsten Familienglück" < 6. Geb.), ruft der Herr vom Sinai uns früher zu, als „Heilig sei dir des nächsten Eigentum" (7. Geb.). 4. Aufgaben der Familie. Die Familie ist durch das Ausschließen des eigenen Ichs die wichtigste Heimstätte der Moral und des Edelsinns; nichts anderes vermag sie zu ersetzen. Alles, was Menschen aneinander binden kann, bindet die Mitglieder der Familie an einander; sie haben gemeinsame Sprache und gemeinsame Sitte, Heimat und Wohnsitz, Eigentümlichkeiten der körperlichen und geistigen Beschaffenheit, Ehre, Vermögen rc. Der Familienangehörige tritt aus der Familie erst aus, wenn er eine eigene Familie gründet, aber auch dann noch soll er ihr Treue bewahren. — Aufgabe des Familienvaters: „Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben." — Die Frau als Gattin, Hausfrau und Mutter „Und drinnen waltet —". Zum Familienglück ge- hören auch gut geratene Kinder. Gute Gewöhnung ist gute Erziehung. — Pflichten der Kinder gegen die Eltern. 4. Gebot. Die Eltern haben auch Pflichten; sie sollen ihre Kinder zu brauch- baren Menschen erziehen. — In der Familie leben auch oft Dienstboten, welche auf das Familienglück förderlich oder hinderlich einwirken. Pflichten der Dienstboten gegen die Herrschaft: Gehorsam, Ehrerbietung, Ehrlichkeit, Treue, Genügsamkeit, Verschwiegenheit. Pflichten der Herrschaft gegen die Dienstboten: Gute Behandlung, Nachsicht bei kleineren Versehen, ausreichende Kost, Überwachung des Umganges, Sorgen für das leibliche und geistige Wohl (Zeit geben zum Besuch des Gotteshauses). Und weh der Herrschaft, die die Lade Der Dienenden nicht überwacht; Vom Mädchen, die im Flitterstaate Kaum an das Nützliche gedacht, Die Sucht der Mode schweigend duldet, Ihr äußer'n Putz wohl gar befiehlt, Sie hat den Leichtsinn mit verschuldet. Der in des Mädchens Herz sich stiehlt. (Weise.) Bei einem Volke, dem der Familiensinn, der Zusammenhalt Wischen Ehegatten, zwischen Eltern und Kindern und zwischen den Geschwistern fehlt, da sind auch alle anderen Verhältniße faul. 5. Gefahren für das Familienleben. Viele bleiben unver- heiratet, zumal in großen Städten. Ursachen: Bequemlichkeit des Wirtshauslebens, feines Garyonleben; auf den „Schlafherrn"

7. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 8

1894 - Gotha : Behrend
8 Vom Zusammenleben der Menschen — Die Familie. wird oft mehr Rücksicht genommen, als auf den Ehemann. Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken ist dem Familienleben ebenfalls ungünstig. — Das ausgeprägte Kneipenleben vieler Männer (neuerdings laufen auch die Frauen mit), Modethorheiten der Frau, kostspielige und dabei oft wenig nahrhafte Küche (Unkenntnis vom Nährwert der Speisen), ungenügende Instand- haltung der Kleider und Wäsche, Unsauberkeit in der Wohnung u. s. w. Alles dies schadet dem Familienleben ganz gewaltig. In vielen Familien ist Zwietracht, weil man nicht auskommt. Wo der Mangel zur Thür hineintritt, fliegt das Wohlleben zum Fenster hinaus. Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht ganz verschlingen; ein „Not- und Ehrenpfennig" soll übrig bleiben. „Spare in der Zeit (bei gutem Verdienst), so hast Du in der Not." — Leichtsinniges Schließen der Ehen, zumal infolge zu großer Jugend. „Drum prüfe, wer sich ewig bindet" — 6. Förderung und Kräftigung des Familienlebens: Für- sorge der Bau- und Gesundheitspolizei. Sparkassen, Lebensver- sicherungen sorgen für Erhaltung des Familienvermögens. So- zialpolitische Gesetzgebung (Krankenkassen, Unfall- und Altersver- sorgung). Bei mangelhafter Familienerziehung sucht die Schule hilfreich einzutreten. Verbeflerung des Vormundschaftswesens, des Erbrechts rc. — Erziehung zur Einfachheit und Gottesfurcht, 7. Gesetzliche Bestimmungen. Der allein lebende Mensch (auf einer unbewohnten Insel) hat kein Recht und Gesetz, nach dem er sich zu richten braucht; der Fisch im Wasser ist sein, deshalb bratet er ihn, der Baum im Walde ist sein, darum baut er seine Hütte daraus, die Ziege am Felsen ist sein, also melkt er sie. Aber sobald mehrere da sind, dann heißt es gleich: Wer fängt den Fisch und wer ißt ihn? Wer fällt den Baum und wer wohnt im Hause? Wer melkt die Ziege und wer trinkt die Milch? Kurzum, die Selbstsucht jedes einzelnen kommt in Zwiespalt mit der Selbstsucht aller übrigen. Da bilden sich nun Rechte aus. Auch in der Familie giebt es solche. In der Familie hat der Hausvater die größte Kraft und daher auch das größte Ansehen; die Kinder und alle schwächeren Haus- genoffen müssen ihm gehorchen. — Erzväter. — Früher war die Frau die Sklavin des Mannes, deshalb steht Moses groß da, wenn

8. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 12

1894 - Gotha : Behrend
12 Die Gemeinde. vollendet, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte und staats- angehörig sind, gewählt. Die Ortspolizei wird unler der Aufsicht der Amtshauptmannschaft vom Gemeindevorstande ausgeübt. Welche Gemeinden unterscheidet man? Welche Städte unseres Landes (Provinz rc.) mögen der revidierten Städteordnung unter- stehen? Wer übt in jeder der drei genannten Gemeindeformen die polizeiliche Gewalt? — Nenne Städte unseres Landes, welche der Städteordnung für mittlere und kleine Städte unterstellt sind! — 7. Stadt und Land. Unterschied in der Beschäftigungs- weise der Bewohner. Anlage der Städte an größeren Flüssen. Rasche Vermehrung der Bevölkerung in den Städten. Unge- sunder Drang der Landbewohner nach den Städten. Ursachen: 1) größerer Verdienst (die Industrie giebt größere Erträge als die Landwirtschaft), 2) vermehrte Genüsse (Theater, Tanzmusiken, Feste, glänzend eingerichtete Bierhäuser u. s. w.). Es ist durchaus nicht alles Gold, was glänzt; wenn der Land- bewohner an den Markttagen nach der Stadt kommt und sieht die aufgeputzten Schaufenster, die nobel gekleideten Menschen, die nicht mit Hacke und Sense und Mistgabel zu arbeiten brauchen, so glaubt er wohl, die Städter würden vom Spazierengehen reich. Welch gewaltiger Irrtum! — Vorzüge des Landlebens: gute Luft, wohlthuende Einfachheit, geräumige Wohnungen, gegenseitige Teilnahme, weniger Konkurrenz, weniger sittliche Gefahren (weil man sich gegenseitig kennt). Julius Cäsar wollte lieber in einem einfachen gallischen Dorfe der Erste sein, als in Rom der Zweite. 8. Heimat. Heimat ist eins der schönsten Worte, welche die deutsche Sprache hat. — Heimweh. „Herz, mein Herz, warum so traurig" — „Fern im Süd' das schöne Spanien" — Erziehung zur Heimatsliebe. Gründe: 1) Wir haben hier die frohen Jahre der Kindheit verlebt. 2) Unsere Eltern, Ge- schwister, Verwandten, Freunde und Jugendgenossen wohnen hier. 3) Wir genießen Schutz und Sicherheit (anderswo sind wir nur

9. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 25

1894 - Gotha : Behrend
Fachministerien. 25 und Entscheidungen bei Beschwerden über die unter- stellten Verwaltungsstellen. 8. Fachministerien. Je nach km Bedürfnis hat jeder Staat verschiedene Ministerien. Die in den größeren Staaten üblichen Fachministerien sind folgende: a) das Ministerium des Innern (innere Verwaltung und Polizei). b) Das Ministerium der auswärtigen Angelegen- heiten (Beziehungen zum Auslande, Gesandte, Konsuln rc.). 0) Das Ministeriurn für Kultus und Unter- richt (Kirche und Schule).*) d) Das Justizministerium (Gerichtsbarkeit, Anstellung der Gerichtsbeamten). s) Das Finanzministerium (Einnahmen und Aus- gaben des Landes). 5) Das K r i e g s m i n i ste ri u m (Militärangelegenheiten). Je nach Bedarf kommen hinzu: g) Das Ministerium für Handel und Gewerbe. Be- findet sich nur in Preußen; in den kleineren Staaten ist dasselbe anderen Ministerien (Innern, Finanzen) übertragen. h) Das Marinemini st erium. Oft ist dasselbe mit dem Kriegsministerium verbunden. 1) Das Ministerium für öffentliche Arbeiten. In sein Gebiet fallen namentlich Berg-, Hütten- und Salinenwesen; Eisenbahnen, Bauwesen rc. (Nur Preußen hat ein solches.) k) Das Ministerium für Ackerbau Ist meist dem Ministerium des Innern einverleibt. (Nur Preußen hat ein solches.) In manchen Staaten, wie in England, Frankreich rc., giebt es noch ein Ministerium für Kolonien. Die deutschen Staaten mittlerer Größe haben meist sechs Ministerien, es ist hier Handel, Gewerbe und Landwirtschasts- pflege dem Ministerium des Innern zugewiesen, ebenfalls die auswärtigen Angelegenheiten, warum letztere? (Werden meist vom auswärtigen Amte des deutschen Reichs besorgt.) Maritime An- •) In Preußen sind auch mit dieser Abteilung die Medizinal- angelegenheilen verbunden.

10. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 85

1894 - Gotha : Behrend
Arbeilsverhällnis. 85 stehen, Mesten-, Jahr- und Wochenmärkte zu besuchen, Waren zu kaufen und zu verkaufen. Gegenstände des Wochenmarkt- verkehrs sind a) rohe Naturerzeugnisse mit Ausschluß des größeren Viehs, b) frische Lebensmittel aller Art, o) Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder der Fischerei in Verbindung steht oder zu den Nebenbeschäftigungen der Landleute der Gegend gehört oder durch Tagelöhnerarbeit bewirkt wird. Auf Jahrmärkten dürfen Fabrikate aller Art feilgehalten werden, doch zum Ver- kauf von geistigen Getränken ist ortspolizeiliche Genehmigung erforderlich. 8. Arbeitsverhältnis. Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen selbständigen Gewerbetreibenden und dem gewerblichen Arbeiter beruht auf freier Übereinkunft. Zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen können die Gewerbetreibenden die Arbeiter nicht verpflichten, vorausgesetzt, daß die Natur des Gewerbebetriebes einen Aufschub nicht gestattet (Beispiele: in Glashütten rc.). Gesellen und Gehülfen sind verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Beziehung auf die ihnen über- tragene Arbeit und auf die häuslichen Einrichtungen Folge zu leisten. Das Arbeitsverhältnis kann durch eine jedem Teile freistehende vierzehntägige Kündigung g e l ö ft werden. — Kontraktbruch. Den Geschickten hält man wert Den Ungeschickten niemand begehrt. Vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung können Gesellen und Gehilfen ent- lassen werden, «.) wenn sie den Arbeitgeber durch Vor- zeigung falscher Arbeitsbücher hintergangen oder ihn über das Bestehen eines anderen Arbeitsverhültnisies in Irrtum versetzt haben, b) wenn sie eines Eigentumsvergehens oder eines lieder- lichen Lebenswandels sich schuldig machen, o) wenn ste die die Arbeit unbefugt verlassen oder sich weigern ihren Verpflichtungen nachzukommen, d) wenn sie unvorsichtig mit Feuer und Licht umgehen, «) wenn sie sich Thätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegen den Arbeitgeber, seine Angehörigen und Vertreter zu schulden kommen lasten, k) wenn sie sich vorsätzlich Sachbe-
   bis 10 von 88 weiter»  »»
88 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 88 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 1
4 4
5 2
6 0
7 0
8 0
9 0
10 6
11 0
12 0
13 0
14 0
15 1
16 0
17 0
18 0
19 2
20 0
21 0
22 0
23 0
24 2
25 0
26 13
27 0
28 0
29 14
30 0
31 0
32 0
33 4
34 0
35 1
36 0
37 5
38 0
39 73
40 0
41 0
42 0
43 0
44 0
45 29
46 0
47 0
48 0
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 1
2 0
3 12
4 30
5 0
6 1
7 0
8 1
9 0
10 0
11 1
12 0
13 0
14 0
15 2
16 4
17 12
18 0
19 0
20 0
21 1
22 0
23 0
24 0
25 2
26 0
27 1
28 1
29 0
30 0
31 0
32 2
33 0
34 0
35 0
36 36
37 0
38 0
39 8
40 13
41 15
42 4
43 2
44 1
45 28
46 4
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 2
53 0
54 2
55 0
56 0
57 0
58 0
59 1
60 2
61 2
62 0
63 0
64 0
65 0
66 1
67 0
68 19
69 3
70 0
71 3
72 53
73 0
74 0
75 0
76 1
77 1
78 0
79 3
80 0
81 0
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 4
88 0
89 0
90 0
91 2
92 55
93 0
94 8
95 0
96 0
97 0
98 0
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 3
2 0
3 15
4 0
5 59
6 0
7 28
8 1
9 0
10 0
11 4
12 4
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 1
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 2
27 0
28 0
29 8
30 0
31 0
32 0
33 21
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 55
40 2
41 0
42 0
43 7
44 0
45 0
46 0
47 1
48 0
49 0
50 1
51 1
52 81
53 0
54 8
55 0
56 0
57 0
58 1
59 2
60 8
61 0
62 52
63 0
64 5
65 1
66 0
67 2
68 0
69 0
70 0
71 0
72 0
73 2
74 4
75 1
76 0
77 0
78 7
79 1
80 1
81 3
82 1
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 2
93 0
94 1
95 0
96 0
97 0
98 7
99 18
100 5
101 1
102 0
103 0
104 0
105 0
106 1
107 2
108 0
109 0
110 5
111 4
112 0
113 1
114 0
115 0
116 0
117 0
118 0
119 0
120 0
121 0
122 2
123 0
124 3
125 0
126 2
127 7
128 0
129 3
130 0
131 5
132 0
133 0
134 0
135 0
136 23
137 1
138 0
139 0
140 0
141 0
142 0
143 0
144 0
145 3
146 0
147 2
148 0
149 0
150 0
151 3
152 3
153 0
154 30
155 2
156 0
157 0
158 0
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 1
166 6
167 0
168 2
169 0
170 0
171 0
172 1
173 7
174 3
175 21
176 1
177 19
178 0
179 6
180 0
181 0
182 0
183 70
184 0
185 1
186 0
187 0
188 10
189 1
190 0
191 1
192 0
193 0
194 2
195 1
196 0
197 0
198 0
199 5