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1. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 175

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
in der Staatsverwaltung, ergriff er die Zgel der Regierung. Die Ver-grerung des Staates unter seinem Vorgnger und die vernderten Zeitverhltnisse und Zustnde erforderten innere Reformen; ganz besonders wre es notwendig gewesen, die Armee, mit Rcksicht auf die Vorgnge in Frankreich fortzubilden. Der König besa aber fr feilt schwieriges Amt nicht das ntige Selbstvertrauen; es fehlte ihm die rasche, khne Entschlossenheit und der durchgreifende Wille, ein Mangel, den feine liebevolle Bescheidenheit noch vergrerte. Manches wurde in Preußen gleich zu Anfang feiner Regierung anders. ' Zunchst suberte er den Hof und die Verwaltung von den unlautern Elementen; denn durch. den verkehrten Einflu, den gleisnerische Rte ans seinen Vater ausgebt hotten,- waren unwrdige Männer zu Amt und Ehren gekommen. Der neue König erklrte: Der Staat ist nicht reich genug, um unttige und mige Glieder zu besolden." In allem verlangte der König Ordnung. Pnktlichkeit und Spar-samkeit. und so war es ihm mglich, den Untertanen die Abgaben zu erleichtern und die Staatsschulden zu bezahlen. Doch wo es ntig war, zeigte der König eine freigebige Hand; an wirklich Be-drftige, fr Armenhuser und die Bildung des Volkes schenkte er reichlich. Mit der Knigin bereiste er alle Provinzen seines Landes und sah nach, wo und wie er seinem Volke helfen knne. Von dem Throne herab gab er mit feiner frommen etrtcthliit allen Untertanen das beste Beispiel eines edlen, christlichen Familienlebens.') 2. Der Reichsdeputationshauptschlu. (1803.) Der friedliebende König fnchte seinem Lande die Ruhe zu erhalten und beteiligte sich deshal^. nicht an der zweiten Koalition (17991801), obgleich alles ein entschiedenes Austreten Preuens zu guusten der Verbndeten (sterreich. Neapel, Rußland, Trkei und England) sorderte. Dadurch hatte Napoleou leichteres Spiel und entri Deutschland im Frieden zu Lne-ville (1801) das ganze linke Rheinufer (S. 168). Nach dem Reichsdeputationshauptschle (S. 168) vom Jahre 1803 erhielt Prenen die Bistmer Paderborn und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster nebst der .Stadt Mnster, serner das Eichsfeld, die Stadt Ersurt und mehrere Abteien und Reichsstdte, im ganzen'99o qkm fr 2640 qkm, die durch den Frieden von Bafel verloren gegangen waren. ') Erg. Nr. 26.

2. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 204

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
jebes Kind verpflichtet war. vom 6. bis zum 14. Lebensjahre die Schule zu besuchen. Zur Ausbildung tchtiger Lehrer wurden mehrere Seminare eingerichtet. Das preuische Schulwesen stand bald in solch hohem Ansehen, da aus allen Staaten Europas Männer herkamen um es kennen zu lernen. Gymnasien, Real- und Gewerbeschulen entstanden in grerer Anzahl, die Universitt Wittenberg wurde mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue fr die unter franzsischer Herrschaft aufgehobene Hochschule zu Duisburg er-richtet. 1810 war auf Anregung von Wilhelm von Humboldt die Universitt zu Berlin ins Leben gerufen. Die Universitt zu Frauk-surt a. d. O. wurde mit der Breslauer Jesuiten-Akademie zu einer Universitt verbunden. 4. Die kirchlichen Angelegenheiten. In kirchlichen Angelegen-Helten gelang dem Könige die lange schon erstrebte Vereinigung der Lutheraner und Reformierten zur Evangelischen Landeskirche" oder Union". Den protestantischen Bewohnern des Zillertales ffnete er sein Land und siedelte sie in Erdmannsdorf in Schlesien an. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche wurden durch die Zirkumskriptiousbulle de salute animarum" vom Jahre 1821 mit dem .Japfte Pins Vii. geregelt. Die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten wurde zwei Erzbischsen ((Bin und Posemgnesen) und sechs Bischfen (Mnster, Paderborn, Trier, Breslau, Kulm und Ermland) bertragen. Cjn Streit der L^miskte Me^n, welcher zur Verhaftung der Erz-blfchfe Klemens August von Droste-Vischeriug von Eln und Martin Duuiu von Posen-Gnesen fhrte, fand feine Erledigung unter dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. 5. Neuordnung des Steuerwesens. Preußen hatte eine Staats-schuld^ von 200 Mill. Talern. Um diese abtragen und die Wunden, die die Kriege dem Lande geschlagen hatten, heilen zu knnen, muten neue Steuerquellen erschlossen werden. Die Grund- und Gebnde-steuer, die bisher das Land zu entrichten hatte, wurde auch den Stdten auferlegt; zu der bereits bestehenden Gewerbe-, Erbschafts- und Stempelsteuer kam eine Klassensteuer. In den Stdten wurde eute Schlacht- und Mahlsteuer erhoben. Die Regelung des Steuerwesens fr den ganzen Staat an Stelle der Territorialwirtschaft trat die Staatswirtschaft -fhrte zur wirtschaftlichen und politischen Einigung. Schon nach zwanzig Jahren war es mglich, die Staatsschuld zu tilgen und mit der Ansammlung eines Staatsschatzes zu beginnen.

3. Unser Heimatland Elsaß-Lothringen - S. 85

1912 - Straßburg : Bull
85 Herren, dann zahlreiche Grafen, Ritter und Herren, bald sehr reich an Land und Leuten, bald nur Gebieter weniger Dörfer. Außerhalb dieser zahlreichen Herrschaften aber war eine Reihe von Reichsstädten hochgekommen, die sich reichsfrei, „kaiserlich" nannten, die niemanden als Herrn über sich erkannten als den Kaiser selber, deren Häupter schalteten und walteten wie Fürsten des Reiches. Jakob Sturm, dem Bürgermeister der freien Stadt Straßburg, sind wir ja schon begegnet. Anfangs war wohl die Macht all dieser Herren klein. Während aber die deutschen Kaiser in Italien erfolglos um eine fremde Krone kämpften, errangen sich die vielen kleinen Fürsten daheim ein Recht nach dem andern. So erstarkte und wuchs ihre Macht in gleichem Maße, wie die des Kaisers geringer und immer geringer wurde. Dann kam das entscheidungsvolle Jahr 1648. Das setzte den Schluß- punkt hinter die bisherige Geschichte der kleinen deutschen Länder und Herr- schaften. Bis dahin hatten sie ihre Herrschaftsrechte ausgeübt, weil kein Kaiser stark genug war, sie ihnen zu nehmen. Jetzt wurden sie ihnen gesetz- mäßig zugesprochen. Das neue Gesetz hat sie als selbständige Herren an- erkannt. Untereinander oder mit fremden Staaten durften sie Bündnisse schließen, als wären sie gar nicht Teile des Reiches. Nur nicht gegen den Kaiser sollten die Bündnisse gehen. Das war die einzige Bestimmung, die daran erinnerte, daß sie noch zum Reiche gehörten, daß sie wenigstens dem Namen nach dem Kaiser untertan waren, daß das Reich sich noch nicht ganz aufgelöst hatte. Mit 1648 sind sie also wirkliche Staaten geworden. Die zahlreichen Herrschaften unseres Landes aber haben diesen Schritt nicht alle mitgemacht. Jenes Reichsgesetz von 1648 galt nicht mehr für unser ganzes Land. Im gleichen Jahre sind ja große Teile von Elsaß und von Lothringen vom Reiche getrennt und mit Frankreich vereinigt worden. Derselbe Federstrich also, der die Länder und Herrschaften jenseits des Rheins zu Staaten machte, hat es dem größten Teil unseres Landes unmöglich gemacht, jemals auch selbständig zu werden. Denn in Frankreich war für solche Selbständigkeit kein Raum. Dieses Land bildete damals schon einen Einheitsstaat. Einzig und allein die Macht des französischen Königs gebot über alle Gebiete, die sich französisch nannten. Es gab keine Fürsten außer diesem König, und es wurden keine geduldet. Wohl wehrten sich die 1648 abgetretenen Teile unseres Landes gegen die französische Herrschaft. Wohl haben die freien Städte im Ober- und Unterelsaß mehr als einmal dem französischen „Landvogt", der ihr Herr sein wollte, ihre Tore vor der Nase zugeschlagen, haben nach wie vor ihre Abgesandten zu den deutschen Reichstagen geschickt. Und doch galt das Gesetz,

4. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 386

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
— 386 ----------------- bürg noch beitrat, in Bezug ihrer inneren Angelegenheiten souveraine Macht. Die wichtigste» Bestimmungen der deutschen Bundesacte sind folgende: Alle Bundesmitglieder haben als solche gleiche Rechte. Die gemeinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundesversammlung besorgt, bei welcher Oesterreich den Vorsitz führt; sie hat ihren beständigen Sitz in Fr an ksurt am Mai n. Der Bundestag soll sich zuerst mit der Abfassung der Grundgesetze und seiner organischen Einrichtung in Bezug auf feine auswärtigen, kriegerischen und inneren Verhältnisse beschäftigen. Alle Bundesmitglieder versprechen miteinander gegen jeden Angriff zu stehen, und wenn der Bundestag Krieg erklärt, keine einseitigen Unterhandlungen mit dem Feinde einzugehen oder Frieden zu schließen. Sie wollen unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der Bundesversammlung vorbringen. In allen Bundesstaaten wird eine land ständische Verfassung eingeführt werden. Die christlichen Religionsparteien genießen gleiche Rechte; wie eine Verbesserung der Israeliten in bürgerlicher Hinsicht zu bewirken sei, wird der Bundestag berathen. Die Unterthanen der deutschen Fürsten haben das Recht, aus einem Lande frei in das andere wegzugehen und dort bürgerlichen oder Kriegsdienst anzunehmen, wenn keine Verbindlichkeit gegen das bisherige Heimathland im Wege steht. Der Bundestag wird sich mit Abfassung gleichförmiger Gesetze über die Preßfreiheit, den Nachdruck und den Handel und Verkehr zwischen den Bundesstaaten beschäftigen. Ein Bundesheec von 300000 Mann soll die deutschen Staaten nach außen schützen und 3 Festungen auf Kosten des Bundes erhalten werden, Luxemburg, Mainz, Landau. Di« Haupt- Die Wiener Schlußacte vom 9. Juni 1815 bestimmte: bestim- i) Spanien und Portugal erhalten die angestammten Könige zurück. m®ten« er 2) Italien zerfallt in verschiedene Staaten: Schlußakt-. Oesterreich erhält das lombardisch-venetianische Königreich. b. Der Kirchenstaat wird (ohne Avignon) wieder hergestellt, c. Parma der Kaiserin Maria Louise auf Lebenszeit überlassen, ä. Lucca dem Hause Parma zuerkannt, wobei das Heimfallsrecht an Tos- cana im Falle der Besitznahme von Parma angesprochen ist. e. Modena empfängt der Erzherzog Franz von Este, f. Toscana der Erzherzog Ferdinand. g. Sardinien nebst Genua und Savoyen König Victor Emmanuel, h. Neapel und ©teilten König Ferdinand, 3) Belgien und Hollanv werden als Königreich der Niederlande unter dem Sohne des letzten Erbstatthalters, Wilhelm von Dranien, vereinigt. 4) Deutschland wird auf folgende Weise geordnet: a. Oesterreich erhalt Tyrol und Salzburg von Baiern, Galizien von Rußland zurück; b. Preußen erhält Westpreußen, den Netzedistrikt, Thorn und einen Theil von Großpolen, im Ganzen ein Gebiet mit 830.000 Seelen, von Sachsen die größere, aber weniger bevölkerte Hälfte mit 855,000 Seelen und am linken Rheinufer ein Gebiet mit 1,100.000 Seelen (Eöln und Trier); da; zu kamen die oranifchen Länder am rechten Rheinufer, das Herzoglhum Berg, das Herzogthum Westfalen, Corvey, Dortmund, die Hälfte von Fulda u. s. w„ Neufchatel, Schwedisch Pommern, Wetzlar und Gebiete mediati-sitter Fürsten. Hildesheim, Goslar und Ostsriesland überläßt es an Hannover;

5. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 319

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
319 glück der Schweden. Während Wrangel vor Eger stand, zogen sich die Franzosen an den Rhein zurück. Sofort brach Settern die Neutralität und eilte dem Kaiser zu Hilfe, wodurch die Schweden zum Rückzug an die Weser genöthigt wurden. Als aber die Franzosen ihren Fehler einsahen, erhielt der Marschall Türenne den Befehl, sich mit Wrangel zu vereinigen; dies geschah bei Gelnhausen. Baiern empfand seinen Neutralitätsbruch schwer, Maximilian entfloh. Da sich Wrangel in dem ausgeplünderten Lande nicht zu halten vermochte, rückte er wieder in Böhmen ein, wo eben der schwedische General Königsmark Prag belagerte. Schon war die Kleinseite von Prag genommen, da langte die Kunde vom Abschlüsse des westfälischen Friedens an (1648). 5. Die Folgen des Krieges. Schon lange hatten die streitenden Parteien den Frieden herbeigewünscht; atldit®^8neben6« Schweden und Frankreich, welche aus dem Religionskampfe einen politischeniungen,«hm machten, zogen den Krieg absichtlich in die Länge, da ihre Länder von den Gräueln änge.'* desselben verschont blieben und die zunehmende Ohnmacht des Kaisers und der Liga ihrem Vortheil entsprach. Endlich wurde festgesetzt, daß zu Osnabrück mit den Schweden, zu Münster mit den Franzosen eine Verständigung angebahnt werden solle (1643). Der neue Kampf mit Christian von Dänemark hatte dann die begonnenen Verhandlungen noch einmal unterbrochen. Nach langer, mühevoller Arbeit kam endlich zwischen den Bevollmächtigten fast aller europäischen Staaten der westsälische Friede zu Münster glücklich zu Stande. Die Hauptpunkte desselben sind folgende: 1) In kirchlicher Beziehung wurde die Religionsfreiheit und Rechts- Hauptinhalt glcichheu auch den Reformirten gewährt und dafür und für den Besitz der geistlichen d-? w-M-Güter das Jahr 1624 als Norm angenommen. In Oesterreich sollte, aber nicht densschlusse»'. einmal durch das Normaljahr die landesherrliche Gewalt beschränkt werden. Als die freie Religionsübung auch für Österreich gefordert wurde, erklärte der kaiserliche Gesandte, Graf von Trautmannsdorf, daß sein Herr eher Land und Leute verlassen, als hierein willigen werde. Diese religiösen Bestimmungen waren es vorzugsweise, welche den Papst veranlaßten, die Anerkennung des westfälischen Friedens im Ganzen und Einzelnen zu verweigern. Niemand berücksichtigte den päpstlichen Protest. 2) Im Innern ward den deutschen Fürsten die Landeshoheit bestätigt, und die Befugnis zugestanden, nicht nur unter sich, sondern auch mit Fremden Bünd. nisse abzuschließen, insofern sie nicht wider Kaiser und Reich, den allgemeinen Landfrieden und den eben abgeschlossenen gerichtet seien. 3) Frankreich erhält den Elsaß und Sunbgau*) ohne die Re ichsstäbte und bleibt im Besitz von Metz, Toul und Verbun. ‘ 4) Schw eben bekommt Vorpommern und Rügen, Stettin und Wismar, die Bisthümer Bremen und Verben, Sitz und Stimme auf dem deutschen Reichstage und 5 Millionen Thaler. 5) Hessen-Cassel empfängt für seine treue Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hersselb und 600,000 Thaler. *) Besonberer Name für Oberelsaß.

6. Berufs- und Bürgerkunde - S. 125

1912 - Leipzig : Thalacker & Schöffer
125 Um aber die bewegliche Habe zu retten, sollen die Bürger sich in ihren Freundeskreisen zu einer Art Rettungsgesellschaft zusammen- schließen; deren Mitglieder sollen verpflichtet sein, in der Not beizu- springen und die beweglichen Sachen zu retten und aufzubewahren. Um aber weiterhin über den Bauzustand der Häuser auf dem Laufenden zu sein und feuergefährlichen Einrichtungen zum Schutze der Allgemeinheit vorbeugen zu können, sollen Feuerbesichtigungs- Kornmisstonen aus je 10 Bürgern gebildet werden, die jährlich 4mal die Häuser zu besichtigen und auf obigen Zweck hin zu prüfen hätten. 'So weit der Menschenfreund! Leider sind seine Gedanken nicht verwirklicht worden, ihr Einfluß ist aber zu spüren in den Feuerord- nungen. In jener von 1593 bestimmt auch ein Artikel, daß die, welche beim Feuer Schaden an ihrem Leibe oder an ihrer Gesundheit genommen, auf Kosten der Stadt geheilt und versorgt werden sollten. Von einer Entschädigung der Abgebrannten ist aber nirgends die Rede. Die Türmer werden 1617 zu besonderer Wachsamkeit aufge- fordert, und dem ersten Feuermelder trug diese Kunde ein besonderes Trinkgeld auf dem Rathaus ein. So geht's weiter bis 1755; der Brand ist der Anfang zum gänzlichen Ruin, man kann ihn nicht ab- wenden, man trägt seine vernichtenden Folgen mit stummer Re- signation. Da kommen im Hinblick auf die gegründeten Assekuranzen Er- furter Bürger auf den Gedanken, diese Einrichtung hier heimisch zu machen, die Vorschläge zur Bildung einer Assekuranz erscheinen, man prüft und wägt, und 1780 ist Erfurt, das Eichsfeld und Mainz unter die Kurfürstlich Mainzische Feuer-Assekuranz-Ordnung gebracht. Nach dem Entwurf von 1755 rechnete man mit einer Versicherungssumme von 500000 fl., davoll sollten 400000 fl. für die Gebäulichkeiten auf dem Land, 100000 fl. für jene in der Stadt reserviert sein. In der- selben wünschte man nicht alle Bauten, sondern aus den 28 Gemeindell die baulich besten Risiken, von denen man auch noch eine räumlich größere Trennung verlangte. Augenscheinlich hat dem Verfasser die Ordnung der Hannoverschen Sozietät vorgelegen, dort war der Bei- tritt nach gerichtlicher Taxe Vorschrift „der Besitzer wird gar nicht darum gefragt, ob er zur Sozietät treten will oder nicht, sondern er muß". Diesen Zwang wünscht er in Erfurt nicht, er will eine Schätzung durch Besitzer und Sachverständige und, wie die Gesellschaft Freiheit in der Aufnahme habe, so soll den Bürgern Freiheit im Bei- tritt gestattet sein. Für Hannover liegen ihm die Dinge anders: „Vermulich wird die dasige Regierung der dasigen Landes Inwohner Gemütsart kennen und dahero zu diesem Zwang geschritten sein. In der Residenz aber hat man denen Bürgern auch frenen Willen gelassen." 6. Kurfürstlich Mainzische Feuer-Assekuranz-Ordnung. 15. Juli 1780. Friedrich Karl Joseph verordnet für das Fürsteiltum Erfurt und Eichsfeld 1780 die Einrichtung einer Brandversicherungs-Gesellschaft, da durch das Wohl der Untertanen das Wohl des Staates bedingt werde. Es ist eine Sozietät, die Feuerschäden und solchen Gebäude-

7. Lesebuch für Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten in Elsaß-Lothringen - S. 122

1905 - Straßburg : Bull
122 bezüglich der Form, des Inhalts und der Weise vorkamen. Die Merker- entschieden auch beim Wcttgesnng zwischen den einzelnen Sängern. Der Sieger erhielt entweder eine silberne Kette oder einen zierlichen Kranz. Die erste Meistersängerschule im Elsaß besaß nachweislich Straßburg, wo sie schon 1492 gegründet wurde. 16 Sänger aus fast allen Zweigen des ehrsamen Handwerks waren zu diesem Zwecke zusammengetreten. Die Obrigkeit unterstützte die biedern Handwerker in ihrem löblichen Streben, indem, sie ihrer Sangcsschule gewisse Freiheiten und Vorrechte einräumte. Ja, sie überwies ihr sogar Einkünfte und gestattete ihr, Ver- mächtnisse anzunehmen, was in der Folge öfters geschah. Wie groß das Ansehen der Straßburger Mcistersängcr war, geht deutlich daraus hervor, daß cs die vornehmsten Familien als hohe Ehre ansahen, Mitglieder dieser Vereinigung zu sein. Derselben gehörten ausnahmsweise auch Fremde an, so Kaufleute aus Nürnberg, München, Ulm und Augsburg. Die Ver- sammlungen hielt man in Zunftstnben ab und führte zeitweise auch Schau- spiele ans. Nachdem sick der Meistergesang in der alten Reichsstadt lange hoher Blüte erfreut hatte, verlor er durch die Ungunst der Zeitverhältnisse immer mehr an Bedeutung. Die Mitglieder traten nach und nach aus, so daß die Zahl derselben zuletzt nur noch 6 betrug. Die Gesellschaft löste sich daher 1780 auf und vermachte ihre Einkünfte der mild- tätigen Stiftung von St. Marx. Fürwahr, eine edle letztwillige Be- stimmung! Die Colmarer Meistersängerschule stammt aus dem Jahre 15 95. Ihr Stifter war der bekannte Stadtschreiber Jörg Wickram. Man benutzte eine uns in der sog. Colmarer Handschrift erhaltene Liedersammlung, welche über 1000 Meistergesänge aufwies und in der Stube der dortigen Schusterzunft aufbewahrt wurde. Die Satzungen der Schule enthielten unter anderm die Bestimmung, daß die Freiburger Meistersänger nicht als Gäste, sondern als Angehörige betrachtet werden sollten, gewiß ein überzeugender Beweis für die freundschaftlichen Beziehungen dieser beiden Nachbarstädte. Auch in Schlettstadt, Hagenau und Weißenburg hatte der Meistergesang eine Heimstätte. Wie in Colmar, so erfolgte in diesen Städten die Gründung von Singschulcn erst im 16. Jahrh., und ebenso vollzog sich auch die Pflege des Meistergesangs in der allgemein üblichen Form. Zuletzt ver- schlang die große Revolution, wie so manches andere Altehrwürdige, so auch dieses herrliche Stück eines echten, unverfälschten Volkstums. Der Meistergesang bedeutet für die Dichtkunst durchaus keinen Höhe- punkt; trotzdem muß er hoch gewertet werden. Er ist ein schöner Beweis des cdeln Strcbens nach Höherm in dem damaligen Handwerkerstande, der nicht in gemeinen Genüssen seine Erholung suchte, sondern auf den „Schwingen des Liedes" in der „Dichtung Zanberreich" emporstieg. Die Lieder sind ein treuer Spiegel der schönen Eigenschaften, welche damals den Handwerker zierten: Frömmigkeit, sittlicher Ernst, Arbeitsfreude und Zufriedenheit. Der

8. Lesebuch für Fortbildungsschulen und verwandte Anstalten in Elsaß-Lothringen - S. 125

1905 - Straßburg : Bull
125 Luxemburg und Brabant kamen Handelsleute, um hier wollene Tücher ein- zulaufen. Wie geschätzt in dieser Gegend der Gewerbestand war, beweist die Tatsache, daß die gräfliche Herrschaft sehr oft Sprößlingen von Hand- werkcrfamilien Gevatter stand. Die Städte Bischweiler, Wasselnheim, Marlenheim, Rosheim, Mutzig und Molsheim wiesen ebenfalls einen zahlreichen Handwerkerstand auf. Ihre Vertreter gehörten gewöhnlich den entsprechenden Zünften von Straßburg an. Die Schön(Bunt)- und Schwarzfärber in den beiden letzt- genannten Städten bildeten mit denjenigen Zaberns eine Bruderschaft, welche alle 2 Jahre daselbst tagte. Auch Ottrott, Barr, Mittelbergheim, Andlau und Dambach hatten zahlreiche Handwerker. Sie waren beinahe ausschließlich Mitglieder der entsprechenden Zünfte in Straßburg. Im Oberelsaß gelang es den Zünften zuerst in Colmar eine politisch wichtige Rolle zu spielen. Schon um das Jahr 1300 besaß die Stadt 20 Innungen. Seit dem Anfange des 14. Jahrh, drängten die Handwerker das Übergewicht des Adels mehr und mehr zurück. Von 1331 — 1361 fanden in Colmar heftige Parteifehden statt, in welche Kaiser Karl Iv. und sein Landvogt wiederholt eingriffcn. Schließlich kam eine Verfassung zu- stande, die im Rate neben den 10 Adeligen 20 Handwerkern einen Platz einräumte. Außerdem sollten bei allen öffentlichen Angelegenheiten die 20 Zunftmeister befragt werden. Der oberste Zunftmeister wurde das eigent- liche Oberhaupt der Stadt. 1364 bestätigte Karl Iv. die neue Ratsordnung, welche im wesentlichen das ganze Mittelalter hindurch bestehn blieb Mülhausen wies 6 Zünfte auf; in ihnen waren die Vertreter sämt- licher Gewerbe gesammelt, daher die Zünfte nicht „rein" waren. Zur Schneiderzunft gehörten z. B. nicht weniger als 14 Handwerksarten. Auch in Mülhausen bestand der Stadtrat anfangs nur aus Adeligen. In der Folge erzwangen es die Zünfte, daß 12 ihrer Mitglieder im Rate Auf- nahme fanden. In jeder Zunftstube befand sich eine große Tafel, auf welcher Name und Wappen des neu eintretenden Genossen vermerkt wurde. In Gebweilcr gab es 7 Zünfte: 3 Rebleutzünfte, ferner die Bäcker-, Metzger-, Schneider- und Schmiedezunft. 1525 wurden die Zünfte, weil sie sich mit den aufständischen Bauern verbündet hatten, zur Strafe auf- gehoben. Ebenso erging cs den Zünften im benachbarten Sulz. Auch iu der schon im Mittelalter bedeutenden Stadt Rufach hatte sich das Zunftwesen bedeutend entwickelt; die Bürgerschaft gliederte sich in 9 Zünfte. Aus Furcht vor ihrem Anwachsen wurden sie 1306 aufgehoben. Doch konnte man damit den allgemeinen Gang der Entwicklung nicht auf- halten. Die Zünfte erhielten später trotzdem ihren Anteil am Stadtregiment. Endlich sei noch erwähnt, daß sich auch in Sennheim, Thann, St. Pilt, Ensisheim, Rnppoltsweiler, Reichenweier, Türkheim,

9. Deutsche Geschichte - S. 53

1901 - Stuttgart : Selbstverl. des Verf.
— 53 — Gerichtstage itnb Jahrmärkte würden siebiemittelpunkte auch für die nmwohnenbe Lanbbevölkerung, H anbei und Gewerbe kamen empor, und bies führte zu einer verbesserten Lebenshaltung und zu einer Verfeinerung der Sitteir. 6) So kam cs, daß sich die Stabtbewohner ober Bürger 6alb als ein besonberer, höherer Stanb von der ihrer Freiheit größtenteils verlustig gegangenen Lanbbevölkerung (16,z) unterschieben. Im Gefühl ihres Wertes strebten sie nach immer größerer Selbstänbigkeit und wußten sich bnrch Kauf und Unterhanblungen Vorrechte linb Freiheiten zu erwerben. 7) Manchen Städten gelang es sogar, sich aus beut Verbanb einer Grafschaft ober eines Herzogtums zu lösen und als „ R e i ch s st ä b t e" reichsunmittelbar zu werben. Nach gewissen vom Kaiser bestätigten Stabtrechten regierten sie sich selbst und sorgten für ihre Verteibigung, inbent sie ihre Mauern bnrch feste Thore, Türme und Vorwerke verstärkten und ihre waffenfähigen Bürger schon in Friebens-zeiten unter Fahnen verteilten. 8) Solcher Reichsstäbte gab es um 1250 allein in Sübbeutschlaub uugefähr siebzig, z. B. Nürnberg, Negensburg, Augsburg, Kenrpten, Memmingen, Linbau, Nörb-lingen; Ulm, Biberach, Buchau, Ravensburg, Leutkirch, Jsny, Wangen, Rottweil, Reutlingen, Eßlingen, Weil, Heilbronn, Hall, Gmünb, Aalen, Bopfingen, Giengen; Pfulleuborf, Ueber-littgen, Offenburg; Kolmar, Schlettstabt, Straßburg, Hagenau, Weißenburg; Lanbau, Speier, Worms it. a.; jenseits des Mains Frankfurt,Aachen, Köln, Bremen, Hamburg,Lübecku.s. w. 0) Eine eigentümliche Erscheinung der Städte war die Einteilung ihrer Bürger in Hanbwerksgenossenschaften ober Zünfte, bereu ©lieber meist in geschlossenen Gassen beisammen wohnten, auf dem Markt ihre Hallen und Stänbe nebeneiitanber stehen hatten und bei der Verteibigung der otabt ober int yelb besonbere Kompagnien bilbeten. 1()) ^'e Ausnahme in die Zunft geschah wie bei beit Rittern (10,m) unter feierlichen Zeremonien, aber erst, nach-
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