in der Staatsverwaltung, ergriff er die Zgel der Regierung. Die Ver-grerung des Staates unter seinem Vorgnger und die vernderten Zeitverhltnisse und Zustnde erforderten innere Reformen; ganz besonders wre es notwendig gewesen, die Armee, mit Rcksicht auf die Vorgnge in Frankreich fortzubilden. Der König besa aber fr feilt schwieriges Amt nicht das ntige Selbstvertrauen; es fehlte ihm die rasche, khne Entschlossenheit und der durchgreifende Wille, ein Mangel, den feine liebevolle Bescheidenheit noch vergrerte.
Manches wurde in Preußen gleich zu Anfang feiner Regierung anders. ' Zunchst suberte er den Hof und die Verwaltung von den unlautern Elementen; denn durch. den verkehrten Einflu, den gleisnerische Rte ans seinen Vater ausgebt hotten,- waren unwrdige Männer zu Amt und Ehren gekommen. Der neue König erklrte: Der Staat ist nicht reich genug, um unttige und mige Glieder zu besolden."
In allem verlangte der König Ordnung. Pnktlichkeit und Spar-samkeit. und so war es ihm mglich, den Untertanen die Abgaben zu erleichtern und die Staatsschulden zu bezahlen. Doch wo es ntig war, zeigte der König eine freigebige Hand; an wirklich Be-drftige, fr Armenhuser und die Bildung des Volkes schenkte er reichlich. Mit der Knigin bereiste er alle Provinzen seines Landes und sah nach, wo und wie er seinem Volke helfen knne. Von dem Throne herab gab er mit feiner frommen etrtcthliit allen Untertanen das beste Beispiel eines edlen, christlichen Familienlebens.')
2. Der Reichsdeputationshauptschlu. (1803.) Der friedliebende König fnchte seinem Lande die Ruhe zu erhalten und beteiligte sich deshal^. nicht an der zweiten Koalition (17991801), obgleich alles ein entschiedenes Austreten Preuens zu guusten der Verbndeten (sterreich. Neapel, Rußland, Trkei und England) sorderte. Dadurch hatte Napoleou leichteres Spiel und entri Deutschland im Frieden zu Lne-ville (1801) das ganze linke Rheinufer (S. 168). Nach dem Reichsdeputationshauptschle (S. 168) vom Jahre 1803 erhielt Prenen die Bistmer Paderborn und Hildesheim, den stlichen Teil des Bistums Mnster nebst der .Stadt Mnster, serner das Eichsfeld, die Stadt Ersurt und mehrere Abteien und Reichsstdte, im ganzen'99o qkm fr 2640 qkm, die durch den Frieden von Bafel verloren gegangen waren.
') Erg. Nr. 26.
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Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Neapel England Deutschland Hildesheim
jebes Kind verpflichtet war. vom 6. bis zum 14. Lebensjahre die Schule zu besuchen. Zur Ausbildung tchtiger Lehrer wurden mehrere Seminare eingerichtet. Das preuische Schulwesen stand bald in solch hohem Ansehen, da aus allen Staaten Europas Männer herkamen um es kennen zu lernen. Gymnasien, Real- und Gewerbeschulen entstanden in grerer Anzahl, die Universitt Wittenberg wurde mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue fr die unter franzsischer Herrschaft aufgehobene Hochschule zu Duisburg er-richtet. 1810 war auf Anregung von Wilhelm von Humboldt die Universitt zu Berlin ins Leben gerufen. Die Universitt zu Frauk-surt a. d. O. wurde mit der Breslauer Jesuiten-Akademie zu einer Universitt verbunden.
4. Die kirchlichen Angelegenheiten. In kirchlichen Angelegen-Helten gelang dem Könige die lange schon erstrebte Vereinigung der Lutheraner und Reformierten zur Evangelischen Landeskirche" oder Union". Den protestantischen Bewohnern des Zillertales ffnete er sein Land und siedelte sie in Erdmannsdorf in Schlesien an.
Die Angelegenheiten der katholischen Kirche wurden durch die Zirkumskriptiousbulle de salute animarum" vom Jahre 1821 mit dem .Japfte Pins Vii. geregelt. Die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten wurde zwei Erzbischsen ((Bin und Posemgnesen) und sechs Bischfen (Mnster, Paderborn, Trier, Breslau, Kulm und Ermland) bertragen. Cjn Streit der L^miskte Me^n, welcher zur Verhaftung der Erz-blfchfe Klemens August von Droste-Vischeriug von Eln und Martin Duuiu von Posen-Gnesen fhrte, fand feine Erledigung unter dem Könige Friedrich Wilhelm Iv.
5. Neuordnung des Steuerwesens. Preußen hatte eine Staats-schuld^ von 200 Mill. Talern. Um diese abtragen und die Wunden, die die Kriege dem Lande geschlagen hatten, heilen zu knnen, muten neue Steuerquellen erschlossen werden. Die Grund- und Gebnde-steuer, die bisher das Land zu entrichten hatte, wurde auch den Stdten auferlegt; zu der bereits bestehenden Gewerbe-, Erbschafts- und Stempelsteuer kam eine Klassensteuer. In den Stdten wurde eute Schlacht- und Mahlsteuer erhoben.
Die Regelung des Steuerwesens fr den ganzen Staat an Stelle der Territorialwirtschaft trat die Staatswirtschaft -fhrte zur wirtschaftlichen und politischen Einigung. Schon nach zwanzig Jahren war es mglich, die Staatsschuld zu tilgen und mit der Ansammlung eines Staatsschatzes zu beginnen.
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm_von_Humboldt Wilhelm Klemens_August August Martin_Duuiu Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
Extrahierte Ortsnamen: Europas Wittenberg Bonn Duisburg Berlin Evangelischen_Landeskirche" Erdmannsdorf Schlesien Paderborn Trier Breslau Kulm
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Elsaß-Lothringen
Inhalt Raum/Thema: Heimatkunde
Geschlecht (WdK): koedukativ
85
Herren, dann zahlreiche Grafen, Ritter und Herren, bald sehr reich an Land
und Leuten, bald nur Gebieter weniger Dörfer. Außerhalb dieser zahlreichen
Herrschaften aber war eine Reihe von Reichsstädten hochgekommen, die sich
reichsfrei, „kaiserlich" nannten, die niemanden als Herrn über sich erkannten
als den Kaiser selber, deren Häupter schalteten und walteten wie Fürsten
des Reiches. Jakob Sturm, dem Bürgermeister der freien Stadt Straßburg,
sind wir ja schon begegnet.
Anfangs war wohl die Macht all dieser Herren klein. Während aber
die deutschen Kaiser in Italien erfolglos um eine fremde Krone kämpften,
errangen sich die vielen kleinen Fürsten daheim ein Recht nach dem andern.
So erstarkte und wuchs ihre Macht in gleichem Maße, wie die des Kaisers
geringer und immer geringer wurde.
Dann kam das entscheidungsvolle Jahr 1648. Das setzte den Schluß-
punkt hinter die bisherige Geschichte der kleinen deutschen Länder und Herr-
schaften. Bis dahin hatten sie ihre Herrschaftsrechte ausgeübt, weil kein
Kaiser stark genug war, sie ihnen zu nehmen. Jetzt wurden sie ihnen gesetz-
mäßig zugesprochen. Das neue Gesetz hat sie als selbständige Herren an-
erkannt. Untereinander oder mit fremden Staaten durften sie Bündnisse
schließen, als wären sie gar nicht Teile des Reiches. Nur nicht gegen den
Kaiser sollten die Bündnisse gehen. Das war die einzige Bestimmung,
die daran erinnerte, daß sie noch zum Reiche gehörten, daß sie wenigstens
dem Namen nach dem Kaiser untertan waren, daß das Reich sich noch nicht
ganz aufgelöst hatte. Mit 1648 sind sie also wirkliche Staaten geworden.
Die zahlreichen Herrschaften unseres Landes aber haben diesen Schritt
nicht alle mitgemacht. Jenes Reichsgesetz von 1648 galt nicht mehr für
unser ganzes Land. Im gleichen Jahre sind ja große Teile von Elsaß und
von Lothringen vom Reiche getrennt und mit Frankreich vereinigt worden.
Derselbe Federstrich also, der die Länder und Herrschaften jenseits des Rheins
zu Staaten machte, hat es dem größten Teil unseres Landes unmöglich
gemacht, jemals auch selbständig zu werden. Denn in Frankreich war für
solche Selbständigkeit kein Raum. Dieses Land bildete damals schon einen
Einheitsstaat. Einzig und allein die Macht des französischen Königs
gebot über alle Gebiete, die sich französisch nannten. Es gab keine Fürsten
außer diesem König, und es wurden keine geduldet.
Wohl wehrten sich die 1648 abgetretenen Teile unseres Landes gegen
die französische Herrschaft. Wohl haben die freien Städte im Ober- und
Unterelsaß mehr als einmal dem französischen „Landvogt", der ihr Herr
sein wollte, ihre Tore vor der Nase zugeschlagen, haben nach wie vor ihre
Abgesandten zu den deutschen Reichstagen geschickt. Und doch galt das Gesetz,
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Extrahierte Personennamen: Jakob_Sturm
Extrahierte Ortsnamen: Italien Lothringen Frankreich Rheins Frankreich
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Extrahierte Personennamen: Maria_Louise Maria Franz_von_Este Franz Ferdinand Ferdinand Ferdinand Wilhelm
319
glück der Schweden. Während Wrangel vor Eger stand, zogen sich die Franzosen an den Rhein zurück. Sofort brach Settern die Neutralität und eilte dem Kaiser zu Hilfe, wodurch die Schweden zum Rückzug an die Weser genöthigt wurden. Als aber die Franzosen ihren Fehler einsahen, erhielt der Marschall Türenne den Befehl, sich mit Wrangel zu vereinigen; dies geschah bei Gelnhausen. Baiern empfand seinen Neutralitätsbruch schwer, Maximilian entfloh. Da sich Wrangel in dem ausgeplünderten Lande nicht zu halten vermochte, rückte er wieder in Böhmen ein, wo eben der schwedische General Königsmark Prag belagerte. Schon war die Kleinseite von Prag genommen, da langte die Kunde vom Abschlüsse des westfälischen Friedens an (1648).
5. Die Folgen des Krieges.
Schon lange hatten die streitenden Parteien den Frieden herbeigewünscht; atldit®^8neben6« Schweden und Frankreich, welche aus dem Religionskampfe einen politischeniungen,«hm machten, zogen den Krieg absichtlich in die Länge, da ihre Länder von den Gräueln änge.'* desselben verschont blieben und die zunehmende Ohnmacht des Kaisers und der Liga ihrem Vortheil entsprach. Endlich wurde festgesetzt, daß zu Osnabrück mit den Schweden, zu Münster mit den Franzosen eine Verständigung angebahnt werden solle (1643). Der neue Kampf mit Christian von Dänemark hatte dann die begonnenen Verhandlungen noch einmal unterbrochen. Nach langer, mühevoller Arbeit kam endlich zwischen den Bevollmächtigten fast aller europäischen Staaten der westsälische Friede zu Münster glücklich zu Stande. Die Hauptpunkte desselben sind folgende:
1) In kirchlicher Beziehung wurde die Religionsfreiheit und Rechts- Hauptinhalt glcichheu auch den Reformirten gewährt und dafür und für den Besitz der geistlichen d-? w-M-Güter das Jahr 1624 als Norm angenommen. In Oesterreich sollte, aber nicht densschlusse»'. einmal durch das Normaljahr die landesherrliche Gewalt beschränkt werden. Als
die freie Religionsübung auch für Österreich gefordert wurde, erklärte der kaiserliche Gesandte, Graf von Trautmannsdorf, daß sein Herr eher Land und Leute verlassen, als hierein willigen werde. Diese religiösen Bestimmungen waren es vorzugsweise, welche den Papst veranlaßten, die Anerkennung des westfälischen Friedens im Ganzen und Einzelnen zu verweigern. Niemand berücksichtigte den päpstlichen Protest.
2) Im Innern ward den deutschen Fürsten die Landeshoheit bestätigt, und die Befugnis zugestanden, nicht nur unter sich, sondern auch mit Fremden Bünd. nisse abzuschließen, insofern sie nicht wider Kaiser und Reich, den allgemeinen Landfrieden und den eben abgeschlossenen gerichtet seien.
3) Frankreich erhält den Elsaß und Sunbgau*) ohne die Re ichsstäbte und bleibt im Besitz von Metz, Toul und Verbun.
‘ 4) Schw eben bekommt Vorpommern und Rügen, Stettin und Wismar, die Bisthümer Bremen und Verben, Sitz und Stimme auf dem deutschen Reichstage und 5 Millionen Thaler.
5) Hessen-Cassel empfängt für seine treue Anhänglichkeit an Schweden die Abtei Hersselb und 600,000 Thaler.
*) Besonberer Name für Oberelsaß.
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Extrahierte Personennamen: Marschall_Türenne Maximilian Maximilian Christian_von_Dänemark Metz
Extrahierte Ortsnamen: Schweden Rhein Gelnhausen Schweden Frankreich Schweden Oesterreich Frankreich Elsaß Stettin Wismar Hessen-Cassel
125
Um aber die bewegliche Habe zu retten, sollen die Bürger sich
in ihren Freundeskreisen zu einer Art Rettungsgesellschaft zusammen-
schließen; deren Mitglieder sollen verpflichtet sein, in der Not beizu-
springen und die beweglichen Sachen zu retten und aufzubewahren.
Um aber weiterhin über den Bauzustand der Häuser auf dem
Laufenden zu sein und feuergefährlichen Einrichtungen zum Schutze
der Allgemeinheit vorbeugen zu können, sollen Feuerbesichtigungs-
Kornmisstonen aus je 10 Bürgern gebildet werden, die jährlich 4mal
die Häuser zu besichtigen und auf obigen Zweck hin zu prüfen hätten.
'So weit der Menschenfreund! Leider sind seine Gedanken nicht
verwirklicht worden, ihr Einfluß ist aber zu spüren in den Feuerord-
nungen. In jener von 1593 bestimmt auch ein Artikel, daß die,
welche beim Feuer Schaden an ihrem Leibe oder an ihrer Gesundheit
genommen, auf Kosten der Stadt geheilt und versorgt werden sollten.
Von einer Entschädigung der Abgebrannten ist aber nirgends die
Rede. Die Türmer werden 1617 zu besonderer Wachsamkeit aufge-
fordert, und dem ersten Feuermelder trug diese Kunde ein besonderes
Trinkgeld auf dem Rathaus ein. So geht's weiter bis 1755; der
Brand ist der Anfang zum gänzlichen Ruin, man kann ihn nicht ab-
wenden, man trägt seine vernichtenden Folgen mit stummer Re-
signation.
Da kommen im Hinblick auf die gegründeten Assekuranzen Er-
furter Bürger auf den Gedanken, diese Einrichtung hier heimisch zu
machen, die Vorschläge zur Bildung einer Assekuranz erscheinen, man
prüft und wägt, und 1780 ist Erfurt, das Eichsfeld und Mainz unter
die Kurfürstlich Mainzische Feuer-Assekuranz-Ordnung gebracht. Nach
dem Entwurf von 1755 rechnete man mit einer Versicherungssumme
von 500000 fl., davoll sollten 400000 fl. für die Gebäulichkeiten auf
dem Land, 100000 fl. für jene in der Stadt reserviert sein. In der-
selben wünschte man nicht alle Bauten, sondern aus den 28 Gemeindell
die baulich besten Risiken, von denen man auch noch eine räumlich
größere Trennung verlangte. Augenscheinlich hat dem Verfasser die
Ordnung der Hannoverschen Sozietät vorgelegen, dort war der Bei-
tritt nach gerichtlicher Taxe Vorschrift „der Besitzer wird gar nicht
darum gefragt, ob er zur Sozietät treten will oder nicht, sondern er
muß". Diesen Zwang wünscht er in Erfurt nicht, er will eine
Schätzung durch Besitzer und Sachverständige und, wie die Gesellschaft
Freiheit in der Aufnahme habe, so soll den Bürgern Freiheit im Bei-
tritt gestattet sein. Für Hannover liegen ihm die Dinge anders:
„Vermulich wird die dasige Regierung der dasigen Landes Inwohner
Gemütsart kennen und dahero zu diesem Zwang geschritten sein.
In der Residenz aber hat man denen Bürgern auch frenen Willen
gelassen."
6. Kurfürstlich Mainzische Feuer-Assekuranz-Ordnung.
15. Juli 1780.
Friedrich Karl Joseph verordnet für das Fürsteiltum Erfurt und
Eichsfeld 1780 die Einrichtung einer Brandversicherungs-Gesellschaft,
da durch das Wohl der Untertanen das Wohl des Staates bedingt
werde. Es ist eine Sozietät, die Feuerschäden und solchen Gebäude-
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T136: [Leben Mensch Geist Natur Zeit Volk Welt Kunst Sinn Wesen], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Friedrich_Karl_Joseph Friedrich Karl
122
bezüglich der Form, des Inhalts und der Weise vorkamen. Die Merker-
entschieden auch beim Wcttgesnng zwischen den einzelnen Sängern. Der
Sieger erhielt entweder eine silberne Kette oder einen zierlichen Kranz.
Die erste Meistersängerschule im Elsaß besaß nachweislich Straßburg,
wo sie schon 1492 gegründet wurde. 16 Sänger aus fast allen Zweigen
des ehrsamen Handwerks waren zu diesem Zwecke zusammengetreten.
Die Obrigkeit unterstützte die biedern Handwerker in ihrem löblichen
Streben, indem, sie ihrer Sangcsschule gewisse Freiheiten und Vorrechte
einräumte. Ja, sie überwies ihr sogar Einkünfte und gestattete ihr, Ver-
mächtnisse anzunehmen, was in der Folge öfters geschah. Wie groß das
Ansehen der Straßburger Mcistersängcr war, geht deutlich daraus hervor,
daß cs die vornehmsten Familien als hohe Ehre ansahen, Mitglieder dieser
Vereinigung zu sein. Derselben gehörten ausnahmsweise auch Fremde an,
so Kaufleute aus Nürnberg, München, Ulm und Augsburg. Die Ver-
sammlungen hielt man in Zunftstnben ab und führte zeitweise auch Schau-
spiele ans. Nachdem sick der Meistergesang in der alten Reichsstadt lange
hoher Blüte erfreut hatte, verlor er durch die Ungunst der Zeitverhältnisse
immer mehr an Bedeutung. Die Mitglieder traten nach und nach aus,
so daß die Zahl derselben zuletzt nur noch 6 betrug. Die Gesellschaft
löste sich daher 1780 auf und vermachte ihre Einkünfte der mild-
tätigen Stiftung von St. Marx. Fürwahr, eine edle letztwillige Be-
stimmung!
Die Colmarer Meistersängerschule stammt aus dem Jahre 15 95. Ihr
Stifter war der bekannte Stadtschreiber Jörg Wickram. Man benutzte eine
uns in der sog. Colmarer Handschrift erhaltene Liedersammlung, welche über
1000 Meistergesänge aufwies und in der Stube der dortigen Schusterzunft
aufbewahrt wurde. Die Satzungen der Schule enthielten unter anderm die
Bestimmung, daß die Freiburger Meistersänger nicht als Gäste, sondern als
Angehörige betrachtet werden sollten, gewiß ein überzeugender Beweis
für die freundschaftlichen Beziehungen dieser beiden Nachbarstädte.
Auch in Schlettstadt, Hagenau und Weißenburg hatte der Meistergesang
eine Heimstätte. Wie in Colmar, so erfolgte in diesen Städten die Gründung
von Singschulcn erst im 16. Jahrh., und ebenso vollzog sich auch die
Pflege des Meistergesangs in der allgemein üblichen Form. Zuletzt ver-
schlang die große Revolution, wie so manches andere Altehrwürdige, so auch
dieses herrliche Stück eines echten, unverfälschten Volkstums.
Der Meistergesang bedeutet für die Dichtkunst durchaus keinen Höhe-
punkt; trotzdem muß er hoch gewertet werden. Er ist ein schöner Beweis
des cdeln Strcbens nach Höherm in dem damaligen Handwerkerstande, der
nicht in gemeinen Genüssen seine Erholung suchte, sondern auf den „Schwingen
des Liedes" in der „Dichtung Zanberreich" emporstieg. Die Lieder sind
ein treuer Spiegel der schönen Eigenschaften, welche damals den Handwerker
zierten: Frömmigkeit, sittlicher Ernst, Arbeitsfreude und Zufriedenheit. Der
TM Hauptwörter (50): [T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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Extrahierte Personennamen: Marx Jörg_Wickram Colmarer Ernst
125
Luxemburg und Brabant kamen Handelsleute, um hier wollene Tücher ein-
zulaufen. Wie geschätzt in dieser Gegend der Gewerbestand war, beweist die
Tatsache, daß die gräfliche Herrschaft sehr oft Sprößlingen von Hand-
werkcrfamilien Gevatter stand.
Die Städte Bischweiler, Wasselnheim, Marlenheim, Rosheim,
Mutzig und Molsheim wiesen ebenfalls einen zahlreichen Handwerkerstand
auf. Ihre Vertreter gehörten gewöhnlich den entsprechenden Zünften von
Straßburg an. Die Schön(Bunt)- und Schwarzfärber in den beiden letzt-
genannten Städten bildeten mit denjenigen Zaberns eine Bruderschaft, welche
alle 2 Jahre daselbst tagte.
Auch Ottrott, Barr, Mittelbergheim, Andlau und Dambach
hatten zahlreiche Handwerker. Sie waren beinahe ausschließlich Mitglieder
der entsprechenden Zünfte in Straßburg.
Im Oberelsaß gelang es den Zünften zuerst in Colmar eine politisch
wichtige Rolle zu spielen. Schon um das Jahr 1300 besaß die Stadt 20
Innungen. Seit dem Anfange des 14. Jahrh, drängten die Handwerker
das Übergewicht des Adels mehr und mehr zurück. Von 1331 — 1361
fanden in Colmar heftige Parteifehden statt, in welche Kaiser Karl Iv. und
sein Landvogt wiederholt eingriffcn. Schließlich kam eine Verfassung zu-
stande, die im Rate neben den 10 Adeligen 20 Handwerkern einen Platz
einräumte. Außerdem sollten bei allen öffentlichen Angelegenheiten die 20
Zunftmeister befragt werden. Der oberste Zunftmeister wurde das eigent-
liche Oberhaupt der Stadt. 1364 bestätigte Karl Iv. die neue Ratsordnung,
welche im wesentlichen das ganze Mittelalter hindurch bestehn blieb
Mülhausen wies 6 Zünfte auf; in ihnen waren die Vertreter sämt-
licher Gewerbe gesammelt, daher die Zünfte nicht „rein" waren. Zur
Schneiderzunft gehörten z. B. nicht weniger als 14 Handwerksarten. Auch
in Mülhausen bestand der Stadtrat anfangs nur aus Adeligen. In der
Folge erzwangen es die Zünfte, daß 12 ihrer Mitglieder im Rate Auf-
nahme fanden. In jeder Zunftstube befand sich eine große Tafel, auf
welcher Name und Wappen des neu eintretenden Genossen vermerkt
wurde.
In Gebweilcr gab es 7 Zünfte: 3 Rebleutzünfte, ferner die Bäcker-,
Metzger-, Schneider- und Schmiedezunft. 1525 wurden die Zünfte, weil sie
sich mit den aufständischen Bauern verbündet hatten, zur Strafe auf-
gehoben. Ebenso erging cs den Zünften im benachbarten Sulz.
Auch iu der schon im Mittelalter bedeutenden Stadt Rufach hatte sich
das Zunftwesen bedeutend entwickelt; die Bürgerschaft gliederte sich in 9
Zünfte. Aus Furcht vor ihrem Anwachsen wurden sie 1306 aufgehoben.
Doch konnte man damit den allgemeinen Gang der Entwicklung nicht auf-
halten. Die Zünfte erhielten später trotzdem ihren Anteil am Stadtregiment.
Endlich sei noch erwähnt, daß sich auch in Sennheim, Thann,
St. Pilt, Ensisheim, Rnppoltsweiler, Reichenweier, Türkheim,
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Extrahierte Personennamen: Karl_Iv Karl Karl_Iv Karl Thann
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TM Hauptwörter (200): [T70: [Stadt Donau München Stuttgart Neckar Nürnberg Ulm Schloß Augsburg Regensburg], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden]]