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1. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 104

1878 - Mainz : Kunze
— 104 — Franken. Durch den iob Boleslavs begünstigt stellte er die Autorität des Reichs über Polen wieder her; um sich die Freundschaft des großen Königs Knud von Dänemark und England zu sichern, trat er ihm die Mark Schleswig ab und vermählte später seinen Sohn mit der Tochter desselben. In Burgund folgte er 1033 dem kinderlosen Könige und fügte so das Land von den Alpen bis zum Mittelmeer dem Reiche hinzu, ohne sonderlichen Gewinn für Deutschland. Gerade wegen dieser Machterweitenng gerieth er in Streit mit feinem Stiefsohn, dem von der mittelalterlichen Sage und von Uhland verherrlichten Herzog Ernst von Schwaben. Wie er sämmtliche Lehen des Reiches für erblich erklärte, gedachte er es auch mit der Königskrone zu thun, doch ohne Erfolg. Unter seiner Regierung entwickelte sich die lombardische Städte-sreiheit und die Macht der Normannen immer mehr. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich Iii. (1039—1056) war einer der kräftigsten und ernstesten Kaiser, der der strengeren Kirchenzucht, wie sie vom burgundischen Kloster Clügny ans-gieng, Anerkennung im ganzen Reiche verschaffte und den Gottesfrieden, die treuga Dei, d. i. die Bestimmung, daß nur an 6 Tagen der Woche Fehden ausgefochten werden durften, zur Geltung brachte. Auf der Synode zu Sutri (1016) ließ er drei streitende Päpste absetzen und gab der Welt einen deutschen Papst. Doch konnte er es nicht verhindern, daß die Normannen Unteritalien vom päpstlichen Stuhl zu Lehen nahmen und diesen dadurch auf Kosten des Reiches erhoben. Auch zeigten sich einige Kronvasallen, Gottfried der Bärtige, der Gemahl der toskanischen Beatrix, und der sächsische Herzog widerwillig, und selbst der Einfluß, welchen der Kaiser über die Ungarn und Slaven errungen hatte, gieng gegen das Ende seiner Regierung wieder verloren. Er starb zu früh für sein Haus und das Reich. Sein sechsjähriger Sohn Heinrich Iv. (1056—1106) folgte ihm, zuerst unter der Vormundschaft seiner Mutter Agnes. Diese suchte sich die Freundschaft der Großen durch Willfährigkeit zu gewinnen, indem sie dem sächsischen Otto von Nordheim Baiern, dem Räuber ihrer Tochter Rudolf vonrheinfelden Schwaben, dem Zähringer Bert hold Körnchen verlieh. Trotzdem konnte die Würde des Reichs nach außen nicht gewahrt werden. Im Einverständnis mit den Fürsten bemächtigte sich der schlaue Hanno von Köln zu Kaiserswerth des jungen

2. Abriss der Geschichte für höhere Knaben- und Mädchenschulen - S. 106

1878 - Mainz : Kunze
— 106 - Glück gegen die Sachsen, verlor aber alles Ansehen im nördlichen Deutschland, während im Süden die Hohenstaufen und Welfen ihm treu blieben. In Italien war Mathilde von Toskana, die Tochter der Beatrix, gestorben und hatte ihr Land dem Lehnsrechte zuwider der römischen Kirche vererbt. Deshalb entstand dort neuer Kampf, in welchem der Kaiser seine Rechte behauptete. Auch der Streit wegen Wahl und Belehnung der Bischöfe, der sogenannte Jnvestiturstreit, fand 1122 in dem Wormser Concordat einen vorläufigen Abschluß, der zwar nicht ganz den kaiserlichen Ansprüchen genügte, den päpstlichen indessen noch mehr zuwider war. Drei Jahre später 1125 starb Heinrich. Das Volk glaubte, Gotte habe ihm den Trost der Kinder versagt, weil er selbst ein so schlechter Sohn gewesen. Alle fränkischen Könige liegen im Dom von Speier, den sie gegründet, begraben. § 11. Das Papsttum. Unter allen Bistümern war Rom das bedeutendste, und seine Bischöfe waren im Laufe der Zeit Schiedsrichter der Christenheit in Glaubenssachen geworden. Das hatte seinen wesentlichen Grund darin, daß Rom auch nach Constantin und sogar nach dem Falle des weströmischen Reichs noch immer bei den Völkern als Hauptstadt des alten Weltreichs galt, über dessen Grenzen bis zur Zeit Karls des Großen die christliche Lehre kaum hinausgedrungen war. Es hätte somit garnicht der kirchlichen Sage, daß Petrus der Begründer des römischen Stuhls sei, bedurft, um diesen zu hohem Ansehn zu bringen. In und nach den Zeiten der Völkerwanderung lösten sich die weltlichen Herrn Italiens rasch nach einander ab, die Residenzen wechselten, nicht aber der Sitz des Bischofs, der unabänderlich in Rom verblieb. So wurde naturgemäß seine Herrschaft als die festere betrachtet, auch ehe noch weltlicher Besitz damit verbunden war.' Diesen erhielt der Papst, denn so nannte sich der römische Bischof, um sich als den Vater der Kirche hinzustellen, erst durch Pipiu und Karl den Großen, wie denn auch unter diesen mächtigen Fürsten sein geistliches Gebiet sich durch Deutschland vergrößerte. Aber mit dem Fall der Karolingerherrschaft sank auch allmählich das Papsttum fast bis zur Ohnmacht herab. Wie alle Bischöfe, so wurde der römische zunächst von der Geistlichkeit und den Laien der Metropole gewählt; der jeweilige Herr Roms übte bei diesem Akt selbstverständlich einen großen Einfluß; wenn aber gerade kein kräftiger Gebieter an Ort und Stelle war, so wurde die Wahl nur zu oft reine Parteisache, fand nicht festen unter Blutvergießen statt und erhob Unwürdige zur höchsten kirchlichen Würde. Auch zwiespältige Wahlen kamen vor und dadurch Zerrüttung und Schmälerung des Kirchenregiments. Mächtige Herrscher wie Otto I. und Heinrich Iii. griffen
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