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1. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 75

1876 - Leipzig : Bädeker
Wilhelm I. Der deutsch-französische Krieg. §. 16. <0 19. Jan.) fein Einhalt geschehen. Daher erschien Jules Favre, der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, im deutschen Hauptquartier zu Versailles, und schloß mit dem deutschen Bundeskanzler, Graf Bismarck, einen Waffenstillstand (auf drei Wochen) ab (28. Jan.), demzufolge den deutschen Truppen die sämmtlichen?yorts um ^aris^eingeräumt, die Linientruppen, Marinesoldaten und Mobilgarden in Paris aber entwaffnet wurden. Ganz ohne Erfolg war der Versuch, mit einem Theile der französischen Flotte (7 Panzerschiffen) die deutsche Küste an der Nord- und Ostsee zu bedrohen und in Verbindung mit Dänemark Preußen zu nöthigen, eine bedeutende Armee im Norden aufzustellen, um die Landung eines französischen Heeres abzuwehren. Die Thätigkeit der Flotte beschränkte sich auf die Blocade der deutschen Handelshäfen und die Wegnahme vereinzelter deutscher Handelsschiffe. Bei Ablauf des (inzwischen verlängerten) Waffenstillstandes wurden zwischen dem von einer (nach dem Wahlgesetze von 1s4s berufenen) Nationalversammlung in Bordeaux zum „Chef der Executiv-Gewalt der französischen Republik" ernannten ehemaligen Minister Thiers und dem Grafen Bismarck die Friedenspräliminarien dahin verabredet, daß Frankreich Elsaß ohne Belfort und Deutsch-Lothringen mit Metz (263 Dm. mit V/2 Mill. Einwohner) an das erneuerte deutsche Reich (s. unten) abtreten und 5 Milliarden Francs Kriegskosten in 3 Jahren zahlen sollte. Die Nationalversammlung in Bordeaux genehmigte mit überwiegender Stimmenmehrheit diese Bestimmungen (1. März), die auch die Grundlagen des zu Frankfurt am Main (10. Mai) abgeschlossenen Definitivfriedens bildeten. Nur ein kleiner Theil des deutschen Heeres (etwa 30,000 M.) war, zur Beschleunigung der Ratification der Friedenspräliminarien durch die National-Versammlung, am 1. März in den westlichen Theil von Paris eingerückt, hatte dasselbe aber schon am 3. März, nach erfolgter Ratification, wieder verlassen. c. Die Erneuerung des deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde. Der kriegerischen Einigung von Nord- und Süddeutschland folgte noch während des glorreichen Feldzuges die politische Einigung, so daß Napoleon durch diesen frevelhaften Krieg gerade das zur Reife brachte, was er hatte verhindern wollen. Gemäß besonderer Verträge mit den vier süddeutschen Staaten (von denen sich Baiern wichtige Particularrechte vorbehielt) ward der Norddeutsche Bund zu

2. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 76

1876 - Leipzig : Bädeker
76 Wilhelm I. Erneuerung der deutschen Kaiserwürde. §. 16. einem Deutschen Bunde erweitert, diesem auf Vorschlag des Königs Ludwig Ii. von Baiern der Name des Deutschen Reiches beigelegt und von dem Oberhaupte desselben, dem Könige Wilhelm, der (erbliche) Titel eines Deutschen Kaisers angenommen, 18. Jan. 1871. Der erste deutsche Reichstag (21. März bis 15. Juni) genehmigte die vom Bundesrathe ihm vorgelegte Deutsche Reichsverfassung, der die (1867 beschlossene) Verfassung des Norddeutschen Bundes als Grundlage'diente. Das Bundesgebiet besteht aus den 25 deutschen Staaten und dem unmittelbaren deutschen Reichslande Elsaß-Lothringen. Die Reichsgesetze, welche den Landesgesetzen vorgehen, werden beschlossen durch den Bundesrath und den Reichstag; die-Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern (Bevollmächtigten) der Mitglieder des Bundes, welche im Ganzen 58 Stimmen führen (das 1866 erweiterte Preußen 17). Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Er hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg (mit Zustimmung des Bundesrathes) zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen; ihm steht es zu, den alljährlich zusammentretenden Bundesrath und Reichstag zu berufen, zu vertagen und zu schließen. Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte desselben steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. Der Kaiser ver-künbet die Bunbesgesetze und überwacht beren Ausführung. Der Reichstag (bestehenb aus 397 Abgeorbneten) geht aus allgemeinen und birecten Wahlen auf 3 Jahre mit geheimer Abstimmung hervor. Die Kriegs-Marine des Reiches ist eine einheitliche unter dem Oberbefehle des Kaisers. Ebenso tobet die gesammte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, welches im Krieg und Frieden unter bent Befehle des Kaisers steht.

3. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

4. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 65

1876 - Leipzig : Bädeker
Wilhelm I. Der deutsche Krieg. §. 16. 60 Schanzen, gegenüber der Insel Alsen, zurück. Diese wurden von den Preußen (unter dem Prinzen Friedrich Karl) erstürmt und nach einem kühnen Uebergange über den Alsensund die Insel Alsen besetzt, woraus beide Heere bis in Nord^ütland vordrangen. Die furcht vor einer Bereinigung der preußischen und österreichischen Flotille, wodurch Kopenhagen bedroht schien, bewog den König von Dänemark im Frieden zu Wien (30. Oct. 1864) auf Schleswig - Holstein und Lauenburg zu Gunsten der beiden Großmächte zu verzichten. L a u e n b u r g ging in den alleinigen Besitz des Königs Wilhelm über, wofür Oesterreich eine Entschädigung in Geld erhielt. Ueber die gemeinsame Regierung der beiden anderen Herzoglhümer einigten sich die erobernden Mächte in der Gasteiner Convention (Aug. 1865) vorläufig so, daß Oesterreich die Verwaltung Holsteins, Preußen die Schleswigs erhielt. Die weitere Behandlung der Schleswig-Holsteinschen Frage wollte Oesterreich dem Bundestage anheimstellen, Preußen aber erklärte dieses für einen Bruch der Gasteiner Convention und brachte damit die Reform der deutschen Bundesverfassung in Verbindung. Der deutsche Kriegs) 1866. In Folge des Einrückens preußischer Truppen (unter General von Manteuffel) in das unter österreichischer Verwaltung stehende Holstein beantragte Oesterreich beim Bundestage Mobilmachung der gesammten Bundesarmee gegen Preußen. Als dieser Antrag von der (zweifelhaften) Majorität angenommen war, erklärte Preußen mit der Minorität seinen Austritt aus dem Bunde (14. Juni), und der preußische Ministerpräsident Graf Bismarck legte die Grundzüge zu einem neuen deutschen Bunde mit Ausschluß Oesterreichs vor. Da sowohl diese als die den anderen deutschen Staaten angebotene Neutralität abgelehnt wurden, so besetzte Preußen sofort die unmittelbaren Nachbarstaaten unter feinen Gegnern: Sachsen (damit es den. Oesterreichern nicht als Operationsbasis diene), Hannover und Kur-' Hessen (welche beide Preußens Verbindungen mit seinen westlichen Provinzen bedrohen konnten). Während es den Kurhessen gelang durch schleunigen Rückzug (nach Hanau) sich mit dem süddeutschen Bundes-Armee-Corps zu vereinigen, wurden die Hannoveraner bei dem Versuch, sich zu den Baiern durchzuschlagen, von den Preußen aufgehalten, und obgleich sie diesen bei Langensalza (27. Juni) durch ihre Uebermacht schwere Verluste beibrachten, capitulirte die hannoversche Armee nach dem Eintreffen bedeutender preußischer *) A. Borbstädt, Preußens Feldzüge gegen Oesterreich und dessen Verbündete im I. 1866. Pütz, prenß. Geschichte. ^

5. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 66

1876 - Leipzig : Bädeker
66 Wilhelm I. Der deutsche Krieg. §. 16. Verstärkungen. Hannover und Kurhessen wurden sofort unter preußische Verwaltung gestellt. Nachdem die norddeutsche Coalitiou gegen Preußen innerhalb 14 Tage gänzlich gesprengt war, konnte dieses seine gestimmte Kraft gegen Oesterreich (nebst Sachsen) und dessen süddeutsche Bundesgenossen verwenden, dem zugleich Victor Emannel Ii., König von Italien, in Folge einer geheimen Allianz mit Preußen (April), den Krieg erklärt hatte. Der deutsche Kriegsschauplatz war nun ein doppelter: das östliche Böhmen, wo die österreichische „Nordarmee" unter dem Feldzeugmeister von Benedek sich mit den Sachsen (zusammen 271,000 Mann) vereinigt hatte, und das Gebiet des untern und mittlern Mains, wo die süddeutschen Bundestruppen (119,000 M.) sich couceutrirt hatten. Ein dritter Kriegsschauplatz war das Festungsviereck im östlichen Oberitalien, wo Erzherzog Albrecht bei Cnstozza siegte. Schon am 23. Juni hatte die preußische Haupt-Armee (27 8,000 M.) die Offensive gegen Böhmen ergriffen, indem sie gleichzeitig von drei Seiten durch die Gebirgspässe einrückte: die Elbarmee (rechter Flügel) unter Herwarth von Bittenfeld (von Torgau) durch das Elbthal, die erste Armee unter Prinz Friedrich Karl von der Lausitz «Görlitz» her als Centrum, und die zweite Armee (linker Flügel) unter dem Kronprinzen von Preußen von Schlesien (Neiße) und der Grafschaft Glatz her. Nachdem die Vereinigung der drei Armeen unter meist siegreichen Gefechten beinahe erreicht war, traf König Wilhelm im Hauptquartier zu Gitfchin (2. Juli) ein, um den Oberbefehl und die Leitung der gefammten Operationen des größten, jemals auf einem Schlachtfelde versammelten preußischen Heeres (220,000 M.) zu übernehmen. Dieses gewann schon am folgenden Tage (3. Juli) den entscheidenden Sieg über die österreichisch-sächsische Hauptarmee unter Benedek, welche bei der Festung Königgrätz eine feste Stellung (zwischen der Elbe und ihrem westlichen Nebenflüsse Bistritz unweit Sadowa) eingenommen hatte. Die zunächst stehende I. Armee unter dem Prinzen Friedrich Karl eröffnete den Kampf und hielt, mit einem Theile der Elbarmee im Centrum, der öster-reichisch-sächsischeu Armee gegenüber Stand, bis die Ii. Armee unter dem Kronprinzen um Mittag nach beschwerlichem Eilmarsch allmählich eintraf und noch rechtzeitig in die Schlacht eingriff. Die mit allen Mitteln der Feldbefestigungskunst verstärkte österreichische Hauptstellung auf der Höhe bei Chlum wurde durch die preußischen Garden erstürmt, und der König an der Spitze der Referve-Cavallerie (der I. Armee) begann die Verfolgung des Feindes, H^chald^ eine allgemeine und bis zum Einbrechen der Dunkelheit fortgesetzt wn^e; 161 Geschütze und fast

6. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 68

1876 - Leipzig : Bädeker
68 Wilhelm I. Norddeutscher Bund. §. 16. durch eine Reihe nur während der Nacht unterbrochener Gefechte aus ihrer Stellung hinter der Tauber bis gegen Würzburg hin und hatte schon ein heftiges Feuer gegen die Feste Marienberg eröffnet, als die aus Böhmen eintreffende Nachricht von dem (yi Wifntaftm-g.) abgeschlossenen Waffenstillstände den Krieg auch aus dem westlichen Schauplatze beendete. Bei den einzelnen Friedensschlüssen mit den süddeutschen Staaten verloren Baiern und Hessen-Darmstadt kleine Gebietstheile auf der rechten Mainseite an Preußen, alle aber mußten ein (Anfangs geheim gehaltenes) Schutz- und Trutzbündniß mit Preußen eingehen und Hessen-Darmstadt außerdem zugeben, daß die Provinz Oberhessen dem Norddeutschen Bunde beitrete und die bisherige Bundesfestung Mainz ausschließlich von preußischen Truppen besetzt werde. Durch die Einverleibung von Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau, der freien Stadt Frankfurt nebst Gebiet, der ehemaligen Landgrafschaft Hesseu-Homburg, sowie der kleinen baierischen und barm stäbtischen Gebiete erhielt der preußische Staat nicht nur eine bebeuteube Erweiterung (von 1306 □ Meilen mit 41/* Mill. Einwohnern), fonbern auch einen ununterbrochenen Zusammenhang feiner östlichen mit den westlichen Provinzen und für feine Marine mehrere Häsen theils an der Ostsee, theils an der Norbfee, wo bisher der Kriegshafen am Jahbebnfen ein isolirt vorgeschobener Punkt gewesen war. Dazu übernahm Preußen die diplomatische und miti-tairische Leitung von ganz Norbbeutschlanb durch die Constitnirung des Neriiiiewelcher die sämmtlichen 21 Staaten des nördlichen und mittlern Deutschlands nebst der Provinz Oberhessen umfaßte. Ein aus birecten Wahlen mit allgemeinem Stimmrechte heroorgegangener (conftituirenber) Reichstag (1867) genehmigte den ihm vorgelegten Entwurf einer Verfassung des Norbbettffchen Bnnbes mit geringen Mobificationen. Der deutsch-französische Krieg 1870—1871. Napoleon Iii., welcher von den übrigen Großmächten England» zum Verbünbeten gewonnen, Rußland, durch den Krimkrieg, Oesterreich durch die Eroberung der Lombarbei (für das Königreich Italien) geschwächt hatte, war im Kriege Preußens gegen Oesterreich (1866) neutral geblieben, in der sichern Voraussetzung, daß die kleinste der Großmächte ihrem mächtigern Gegner unterliegen ober daß beibe Gegner sich wechselseitig erschöpfen würden. Die unerwarteten Erfolge *) Der deutsch - französische Krieg 1870—71, redigirt von der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des Großen Generalstabes.

7. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 69

1876 - Leipzig : Bädeker
Wilhelm I. Der deutsch-französische Krieg. §. 16. 69 Preußens in jenem Kriege veranlaßten ihn aber nicht nnr zur Einmischung in die diplomatischen Verhandlungen über den Frieden (s. S. 67), sondern auch zur Forderung einer Kompensation für die, ohne Frankreichs Zustimmung erfolgte, Erweiterung Preußens, durch Abtretung einer deutschen Bundesfestung (Mainz, später Luxemburg). Auch versuchte er, Preußen zu einer Allianz mit Frankreich zu verlocken, derzufolge Preußen für die Ausdehnung des Norddeutschen Bundes auf Süddeutschlaud (ohne Oesterreich) die Franzosen in der Eroberung des neutralen Belgiens unterstützen sollte. Preußen gab, um den Frieden zu erhalten, sein Besatzungsrecht in Luxemburg auf, wies aber alle übrigen Anträge Frankreichs zurück. Deshalb drängte die (sog. chauvinistische) Kriegspartei (Ollivier und Herzog von Gramont) in Frankreich den Kaiser Napoleon zum Entschlüsse, wenn nicht mit Hülfe Preußens, dann durch Kampf gegen Preußen die Grenzen Frankreichs (bis zum Niederrheine) zu erweitern und den Norddeutschen Bund vor seiner Erstarkung zu einem allgemeinen Deutschen Bunde aufzulösen. Einen Vorwand zum Kriege fand man in der (von den constituirenden Cortes in Madrid) dem Erbprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen angebotenen Thronfolge in Spanien, und als dieser Vorwand durch freiwillige Verzichtleistung des Erbprinzen auf die Kandidatur schnell beseitigt war, verlangte der französische Botschafter (Graf Benedetti), im Aufträge seines Kaisers, von dem (im Bade Ems weilenden) Könige Wilhelm mit äußerster Zudringlichkeit das schriftliche Versprechen, niemals seine Einwilligung zu jener spanischen Thron -Kandidatur geben zu wollen, falls dieselbe erneuert werden sollte. In Folge der eben so entschiedenen als würdevollen Abweisung dieser auf Demüthigung Preußens berechneten Forderung ward von dem französischen Ministerium in Uebereinstimmung mit der (von der Kriegspartei beherrschten) Kammer der Krieg gegen Preußen mit überstürzender Eile beschlossen (15. Juli). Sofort erhob sich nicht nur der Norddeutsche Bund, sondern, nach Baierns Vorgang, auch Süddeutschland, auf dessen Neutralität Napoleon gerechnet hatte (eben so wie auf den Abfall der jüngst von Preußen annectirten Länder), zur gemeinsamen Vertheidigung der nationalen Ehre und Unabhängigkeit. König Wilhelm von Preußen übernahm den Oberbefehl über die gefammten (innerhalb 10 Tagen mobil gemachten) Streitkräfte Deutschlands und erneuerte für diesen Krieg den Orden vom eisernen Kreuze. Die übrigen europäischen Großmächte nahmen eine abwartende Stellung ein.

8. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 81

1876 - Leipzig : Bädeker
Zeittafel. 81 Ney bei Dennewitz. Entscheidung in der großen Völkerschlacht bei Leipzig. Kampf bei Hanau. 1814 Einrücken der Verbündeten in Frankreich. Blücher siegt bei la Rochiere und bei Laon. Einnahme von Paris. Erster Pariser Friede. Congreß zu Wien. 1815 Der letzte Kampf der Verbündeten gegen Napoleon. Blücher bei Ligny geschlagen. Wellington und Blücher entscheiden den Krieg bei Waterloo. — Der heilige Bund zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen. Der zweite Pariser Friede. 1818 Der Monarchencongreß zu Aachen beschließt die Räumung Frankreichs. Stiftung der Universität Bonn. 1823 Die Provinziallandtage eingeführt. 1834 Der deutsche Zollverein. 840—1861 Friedrich Wilhelm Iv. 1847 Erster vereinigter Landtag in Preußen. 1848 Preußische Nationalversammlung. Erster Krieg mit Dänemark wegen Schleswig-Holsteins. 1849 Die Aufstände in Sachsen, der Pfalz, Baden mit preußischen Truppen unterdrückt. — Die beiden Fürsteuthümer Hohenzollern an Preußen. 1850 Vollendung der preußischen Verfassung. 1858 Der Prinz von Preußen übernimmt die Regentschaft. 1861 Wilhelm I. Reorganisation des Heeres. 1864 Zweiter Krieg mit Dänemark wegen Schleswig-Holsteins. 1866 Der deutsche Krieg. Sieg bei Königgrätz. Friede zu Prag. Erweiterung und Abrundung des preußischen Gebietes durch Einverleibung von Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt a. M. u. s. w. 1867 Constituirung des Norddeutschen Bundes. 870—1871 Der deutsch-französische Krieg. 87 0 Aug. 4.—6. Siege bei Weißenburg und Wörth über Mac Mahon, bei Spicheren über Frossard. „ 14.—18. Drei Siege bei Metz über Bazaine (bei Eolombey-Nouilly, bei Mars-la-Tour, bei Gravelotte). „ 30. Sieg über Mac Mahon bei Beaumont. Sept. 1. Sieg über Mac Mahon bei Sedan. Napoleon gefangen. „ 19. (—28. Jan.) Einschließung von Paris. (Bombardement der Forts seit 27. December, der Stadt seit 5. Januar). „ 27. Kapitulation von Straßburg. £)ct. 27. Kapitulation von Metz. Die ganze Bazaine'sche Armee kriegsgefangen. Nov. 27. Erster Sieg über die Nordanuee bei Amiens. „ 28. Sieg über die Loire-Armee bei Beanne la Rolande.

9. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 19

1871 - Koblenz : Bädeker
Einfhrung des Christenthums in Deutschlands . 6. 19 unter den frnkischen Groen, bis der Australier Pipin von Heristal (bei Lttich) durch einen blutigen Sieg der den neustrischen König und Maior domus (bei Tetry an der Somme, in der Nhe von St. Quentin, 687) und durch seine Anerkennung in Burgund alleiniger Maior domus im gesanmtten frnkischen Reiche wurde. Die von Pipin gegrndete, fast unabhngige Herrschaft (der Karolinger) befestigte sein Sohn Karl Martell (717741) durch wiederholte Kriege gegen die deutschen Völker von der Nordsee bis zu den Alpen, welche sich theils von der frnkischen Herrschaft lossagen wollten (wie die Alemannen und Baiern), theils feindlich gegen dieselbe auftraten, wie die Sachsen und Frisen. Kaum war sein Reich im Innern beruhigt, als die Ar ab er unter Abderrhaman (mit 400,000 M.) aus Spanien durch die baskischen Psse in Aquitanien einfielen, alle Festungen eroberten, die Einwohner niedermachten und den Herzog von Aquitanien durch eine Niederlage nthigteu, beim Maior domus Karl Schutz zu suchen. Dieser fand jetzt selbst bei den Stmmen des innern Germaniens die bereitwilligste Untersttzung und setzte, nach siebentgigen kleineren Gefechten, durch den entscheidenden Sieg zwischen Tours und Poitiers (732) den Eroberungen der Araber ein Ziel. Durch diese Rettung des Christenthums und des frnkischen Reiches befestigte er die Macht des Karolingifchen Haufes im Innern so, da er nach dem Tode des jungen Knigs Dietrich Iv. den Thron unbesetzt lassen konnte. Um aber mit der Macht auch die Wurde eines Knigs zu verbinden, lie sein Sohn Pipin, nachdem der Adel und die Geistlichkeit fr den Plan gewonnen waren, mit Zustimmung des (von den Longobarden bedrngten) Papstes (Zacha-rias), durch die Wahl der Bischfe und der weltlichen Groen (zu Soissons) sich selbst als König der Franken anerkennen, 752; den letzten Merovinger (Childerich Iii.) verwies er in ein Kloster. 6. Culturzustand Deutschlands zur Zeit der Merovinger. I. Religion. a) Die Einfhrung des Christenthums unter den ger-manischen Vlkern ist das wichtigste Ergebni der groen Wanderungen im 3: und 6. Jahrhundert. Die Gothen haben von allen germanischen Vlkern zuerst die christliche Religion angenommen. Schon auf dem Concilium zu Nica (325) erscheint ein gothischer Bischof (Theophilus), 2*

10. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei
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