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1. Die deutsche Geschichte in der Neuzeit bis 1740 - S. 65

1897 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 65 — der König selbst in Potsdam rastlos und mit Erfolg um die Ausbildung der ihm unterstellten Truppen bemüht war. In einem Briefe an den König sagt Fürst Leopold: „Freunde und Feinde bewundern Ew. Majestät Infanterie; die Freunde sehen sie für ein Wunderwerk der Welt an, die Feinde mit Zittern." Die Stärke der Armee war im Verhältnis zur Einwohnerzahl des Landes außerordentlich groß; sie betrug beim Tode des Königs über 80 000 Mann bei einer Einwohnerzahl von 21 ,/2 Millionen, d. H. die Armee war verhältnismäßig drei- bis viermal so stark als das stehende Heer im heutigen Deutschen Reiche. Der obendrein landschaftlich so zerstückelte preußische Staat hatte nach Flächeninhalt und Einwohnerzahl wenig neben Österreich, Frankreich oder Rußland zu bedeuten; doch verlieh ihm die Zahl und die Tüchtigkeit der Truppen schon damals ein gewisses Ansehen unter ihnen. Nur die friedliche Gesinnung des Königs täuschte über die Furchtbarkeit seiner Armee und veranlaßte das Ausland sogar zu Spöttereien über die „Potsdamer Wachtparade". Daß ein so starkes Heer nicht bloß aus Landeskindern ausgestellt werdeu konnte, wenn man nicht dem Lande in anderer Hinsicht die unentbehrlichen Kräfte entziehen wollte, ist klar. Nur etwa zur Hälfte bestand das Heer ans Eingeborenen, der Rest war durch Werbung in den anderen deutschen Staaten oder im Ausland zusammengebracht. Damit bei den Werbungen im Inland die verschiedenen Truppenteile nicht in Zwistigkeiten gerieten und Unordnung entstände, traf der König die Einrichtung, daß jedem Regimente ein Kanton, d. h. ein besonderer Bezirk vorbehalten wurde, um seinen Mannschaftsbestand daraus zu ergänzen. Lange schon, bevor sie zur Fahne eingezogen wurden, suchte man hier die jungen Leute zu Soldaten aus, sie trugen bis zu ihrer Einreihung besondere Abzeichen. So war die spätere allgemeine Wehrpflicht damals schon im Keime vorhanden. Bei den Werbungen in dem übrigen Deutschland und im Ausland kam es oft durch die Übergriffe der Werbeoffiziere zu Roheiten und Gewaltthaten, die den König mehr als einmal in häßliche Händel verwickelten. Die Zucht war sehr streng und die Strafen hart; denn nur so ließ sich eine so bunt zusammengewürfelte und fast durchweg den niedrigsten Klaffen der Bevölkerung angehörige Menge, die zum Teil noch durch List oder Gewalt zum Dienst gepreßt worden war, regieren. Die Führer und Lehrmeister dieser Scharen waren fast durchweg die eingeborenen Landedelleute. Unter dem brandenburgischen und pom- Stein, Geschichte für die Mittelstufe. Iii. 5

2. Die deutsche Geschichte in der Neuzeit seit 1740 - S. 67

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
baran ging, eine Zolleinheit zu schaffen, und bies für das ganze Bnnbes-gebiet auch mit vielen Schwierigkeiten verknüpft war, sah sich jeber Staat auf die eigene Kraft angewiesen. In Preußen fielen alle Berkehrszölle im Jnlanb, dann suchte es sich durch strenge Grenzüberwachung gegen das Auslanb und gegen die deutschen Nachbarstaaten abzuschließen. Es lag nun im Interesse des Staates, ba einzelne fronbe Lanbcsteile von seinem Gebiet umschlossen waren und die beiben Staatshälften nicht zusammenstießen, mit den Nachbarn ein Verstänbnis zu suchen und durch Sonbervertrage die Abschließung eines bestimmten Zollgebietes anzustreben. Die mit Hefsen-Darmstabt (1823) abgeschlossene Zollvereinigung erweiterte sich durch den Beitritt mehrerer norb- und sübbeutscher Staaten zu dem deutschen Zollverein (1834). Österreich war bavon ausgeschlossen und suchte daher dem Zollverein später alle möglichen Hinbernisse zu bereiten. Allmählich traten dem Zollverein fast alle beutfche Staaten bei, und nichts hat so dazu beigetragen, den deutschen Einheitsstaat vorzubereiten, als diese Hanbelsvereinigung. In dem Gebiete des Zollvereins war die Einfuhr von Rohstoffen frei, biejenige von verarbeiteten Waren war mit einem Schutzzoll belegt, auf Kolonialwaren ruhte ein hoher Eingangszoll. Die Einnahmen würden nach der Einwohnerzahl an die einzelnen Länber, die Mitglieber waren, verteilt. Wreutzen unter Friedrich Wityekm Iv. (1840 -1861). Friedrich Wilhelm Iv., der feinem Vater aus dem Throne folgte, war ein hochgebilbeter, ja gelehrter Fürst. Er verkehrte gern mit be-beutenben Gelehrten, wie Ale^anber von Hnmbolbt, und suchte Berlin zum Mittelpunkt des geistigen Lebens in Deutschland zu machen, inbem er bebeutenbe Vertreter von Kunst und Wissenschaft borthin berief. Für das Heerwesen war fein Interesse, entgegen der Sitte feines Hauses, geringer. Ein Bewunberer der Herrlichkeit des Mittelalters, sorgte er für die Wieber-herftetlung berühmter Bauwerke beleihen in ihrer alten Pracht. Durch ihn würde der Weiterbau des Kölner Domes angeregt und mächtig gefördert, ebenso bte Marienburg, das alte Hochmeisterschloß des Deutschen Orbens, wieber hergestellt. Auch die wurbige Erneuerung der alten Stammburg seines Hauses, der Burg Hohenzollern, ist sein Werk. In Berlin entstauben unter ihm manche Prachtbauten, wie das neue Museum. Nauch schuf das Denkmal Friebrichs des Großen und das Mausoleum in Charlottenburg mit den Marmorbilbern Friedrich Wilhelms Iii. und der Königin Luise.

3. Geschichtsbüchlein für Halbtagsschulen - S. 13

1893 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 13 — die Wiederaufrichtung des deutschen Kaiserreiches. Noch während der Belagerung von Paris, am 18. Januar 1871, wurde Wilhelm I. (zu Versailles) zum deutschen Kaiser ausgerufen. *5. Die Friedenszeit Nach dem französischen Kriege hat K aiser Wilhelm seinem Bolke eine segensreiche Friedens -zeit erhalten. Sein Bestreben ging dahin, die Einigung und Festigung Deutschlands fortzusetzen. In allen deutschen Staaten wurden gleiche Münzen, Maße und Gewichte, sowie eine einheitliche Gerichtsordnung eingeführt. Auch das Pvst-und Telegrapheuwesen sind gemeinsame Einrichtungen des ganzen Reiches (mit Ausnahme von Bayern und Württemberg). Man fing seit 1880 an, die Eisenbahnen zu verstaatlichen. Auch die Sorge für die Schiffahrt wurde nicht vergessen. Von ganz besonderer Bedeutung ist der Bau des Nordostseekanals. Der deutsche Handel hat sich bis zu deu fremden Erdteilen ausgedehnt, in denen große Länderstriche unter deutschem Schutze stehen. Die Verwaltung im Königreich Preußen wurde verbessert durch die Einführung der Provinzial- und Kreisordnung. Ein besonders warmes Herz hatte Kaiser Wilhelm 1. für den Arbeiterstand. Er wollte das Elend der arbeitenden Bevölkerung möglichst lindern und hatte den doppelten Plan: 1. den Arbeiter gegen Not bei Erkrankung und Unglück (Unfälle) zu sichern und 2. im Alter zu versorgen. Das sollte durch den Erlaß besonderer Gesetze erreicht werden. Es kamen das Arbeiter-Krankenversicherungsgesetz und das Arbeiter-Uu-fallversicherungsgesetz zu stände. Jenes gewährt dem Arbeiter freie ärztliche Hilfe und Medizin und dazu die Hälfte seines Tagelohnes als Krankengeld. Dagegen hat er, so lange er gesund ist, nur einen ganz geringen Betrag ( 1v2 — - c) von 1 J(o) als Beitrag zu zahlen. Die Unfall' Versicherung besteht seit 1885. Verunglückt einer der Versicherten, so erhält er als Entschädigung eine entsprechende fortdauernde Uusallrente, die bis -/3 seines bisherigen Lohnes betragen kann: auch die Kosten der Heilung werden erstattet. Trotz seines hohen Alters war der Kaiser immerfort thätig. In Fleiß und Pflichttreue gab er seinen Unterthanen das \

4. Sammlung von Quellenstoffen für den Unterricht in der Geschichte - S. 187

1899 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 187 — bewahren wollen, sollen bis zum 1. Oktober 1872 nach einer vorgängigen, der zuständigen Behörde zu machenden Erklärung die Freiheit haben, ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen und sich dort anzusiedeln, ohne daß dieses Recht beeinträchtigt werde durch die Gesetze über den Militärdienst, dem gegenüber ihnen die Eigenschaft als französische Bürger erhalten wird. Sie sollen die Freiheit haben, ihren in den mit Deutschland vereinigten Gebieten belegenen unbeweglichen Besitz zu behalten. Kein Einwohner der abgetretenen Gebiete darf persönlich oder an seinem Gute verfolgt, beunruhigt oder zur Rechenschaft gezogen werden wegen politischer oder militärischer, während des Krieges begangener Handlungen. Art. 3. Die französische Regierung stellt der deutschen Regierung die Archive, Urkunden und Register zu, welche die bürgerliche, militärische und gerichtliche Verwaltung der abgetretenen Gebiete betreffen. Art. 7. Die Zahlung von 500 Millionen soll innerhalb der 30 Tage nach der Wiederherstellung der Gewalt der französischen Regierung in Paris erfolgen. Eine Milliarde soll bezahlt werden im Laufe des Jahres und eine halbe Milliarde am 1. Mai 1872. Die drei letzten Milliarden bleiben zahlbar zum 2. März 1874, wie bestimmt worden durch den Präliminarfrieden. Vom 2. März d. I. ab werden die Zinsen dieser drei Milliarden alljährlich am 3. März mit 5 % gezahlt werden. . . . Art. 8. Die deutschen Truppen werden sich fortwährend von Requisitionen an Naturalien und Geld in den occupierten Gebieten enthalten; diese Verpflichtung ihrerseits entspricht den von der französischen Regierung übernommenen Verpflichtungen für ihre Unterhaltung: — sollte trotz wiederholter Reklamation der deutschen Regierung die französische Regierung in der Ausführung dieser Verpflichtungen säumig sein, so werden die deutschen Truppen das Recht haben, sich das für ihre Bedürfnisse Nötige zu verschaffen durch Auflagen und Requisitionen in den occupierten Departements und selbst darüber hinaus, falls deren Hilfsquellen nicht ausreichten. . Art. 10. . . . Natürlich darf die Armee von Paris und Versailles nach der Wiederherstellung der Gewalt der französischen Regierung in Paris und bis zur Räumung der Forts durch die deutschen Truppen 40 000 Mann nicht überschreiten. Bis zu dieser Räumung darf die französische Regierung keine Truppenansammlung auf dem rechten Ufer der Loire vornehmen . . . 20 000 Gefangene werden ohne Verzug auf Lyon in Bewegung gesetzt unter der Bedingung, daß sie unmittelbar nach ihrer Organisation nach Algerien verschickt werden, um in dieser Kolonie zur Verwendung zu kommen. Art. 12. Alle vertriebenen Deutschen werden den ganzen und vollen Genuß aller Güter behalten, die sie in Frankreich erworben haben.
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