Sprachlehre. 165
zumittel,:. Der Staat hat ihnen zwar schon eine solche
verwilligt, aber Ihr seht wohl ein, daß diese in unsern
Zeiten ihren Bedürfnissen noch nicht gänzlich abhilft, und
die Negierung wünscht, daß auch wir uns bereitwillig finden las-
sen möchten, ihnen nach unserm Vermögen so viel zu geben,
daß ihre Dienste besser belohnt werden und sie auf eine kum-
merlose Art anständig leben können. Wir sind zwar nicht
eben reich, aber sollte' nicht jeder von uns noch Etwas thun
können, um wenigstens seinen guten Willen an den Tag zu
legen? Gewiß, wir können den Segen Gottes nicht sicherer
erwarten, als wenn wir besonders auch solchen Männern ver-
gelten, die uns und unsern Kindern so nützlich sind. Ihr
faibt nun wohl nicht alle Kinder in der Schule; aber könnt
Ihr nicht noch Kinder bet ihnen einzuführen bekommen? Habt
Ihr Eure Enkel nicht lieb? Sind nicht die Kinder unsers Orts
mit Euch in Verbindung, von welchen Ihr wünschen müßt,
daß sie gute, brauchbare und auch selbst nützliche, liebenö-
werthc Menschen werden? Und Ihr wißt Alle, wir können
unser Vermögen nicht besser anwenden, als wenn wir für
daö Beste unsrer Kinder und darum auch der Männer sor-
gen, die sich so verdient um sie und dadurch auch um uns
selbst machen.. Ich schlage Euch demnach vor: Wir wollen
ihnen einige Äcker zur Benutzung aus unserm Geinetnderied
und für jedes Kind jährlich 12 Gr. alö eine Zulage zu ih-
rer Besoldung geben. Dazu sollen aber nicht bloß diejenigen
beitragen, welche Kinder in der Schule haben, sondern alle
Einwohner, und zwar nach Verhältniß ihres Vermögens.
Damit die Schullehrer nicht mit der Einnahme beschwert
werden, sollen die Beiträge zur einen Hälfte zu Ostern, zur
andern Hälfte zu Michaelis im ganzen Orte eingesammelt und
den Schullehrern zu gleichen Theilen überliefert werden. Je
mehr Ihr die Verdienste unserer guten Schullehrer zu schätzen
Ursache habt, desto bereitwilliger werdet Ihr mir zustimmen,
und Euch freuen, wenn Ihr etwas zur Erleichterung ihrer
Sorgen thut. Gott wird Euch durch seinen Segen reichlich
wieder vergelten, was Eure Dankbarkeit giebt, da Ihr ihm
dadurch nur selbst Dankbarkeit für die größten Wohlthaten
ausdrückt. Ob ich gleich selbst keine Kinder mehr habe, die
noch in die Schule gehen, so will ich doch selbst der Erste
sein, welcher den Versichenmgöbrief unterschreibt. Ich weiß,
daß Ihr, gute Mitnachbarn! mir ohne Ausnahme nachfol-
gen werdet.
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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TM Hauptwörter (200): [T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann], T196: [Tisch Tag König Hand Wein Herr Haus Gast Abend Frau]]
Sprachlehre. 15;)
hierbei in der Hoffnung, sie zu Ihrer Zufriedenheit gearbei-
tet zu haben. Ich habe mir, wie Sie sehen werden, alle
Mühe gegeben, sie nach Ihrem Wunsche recht fein zu nähen.
Sie werden sie ohne Tadel finden und mir daher auch fer-
ner Gelegenheit geben, Ihnen meine guten Dienste zu erwei-
sen. Mit Vergnügen werde ich auch fernere Aufträge zu
Ihrer Zufriedenheit besorgen. Meinen, Ihnen schon bekann-
ten, Lohn erwarte ich von Ihrer Güte als
Ihre
O. T. I. - dienstfertige
N. .
3. Gesuch.
Bitte um Zins-Erlaß an ein Rentamt.
Es ist dem Kurfürstlichen Rentamte wahrscheinlich schon
bekannt geworden, daß unsere Flur am 29. Mai dieses
Jahrs durch einen totalen Hagelschlag und damit verbundene
Überschwemmung so verheert worden ist, daß die Hoffnung
auf eine reiche Erndte gänzlich vernichtet wurde.
Wenn auch die Sommerfrüchte, da sie erst kürzlich be-
stellt waren, weniger gelitten haben: so ist dagegen die Win-
tercrndte durchaus verloren gegangen. Da wir uns nun da-
durch ganz außer Stailde befinden, die dem Kurfürstl. Rent-
amte schuldigen Roggen- und Weizen-Zinsen für dieses Jahr
entrichten zu können, so wenden wir uns an Hoch-
dasselbe mit der gehorsamsten Bitte, durch dessen vielver-
mögende Verwendmlg es bei Kurfürstl. Kammer gütig zu
bewirken, daß und genannte Zinsen für dieses Jahr gnädigst
erlassen werden möchten; dahingegen wir sonst immer, und,
in Absicht der Sommerfrüchte, auch für dieses Jahr unserer
Schuldigkeit mit aller Willigkeit und Pünktlichkeit nachkom-
men werden.
Wir hoffen in Rücksicht unseres Nothstandes keine Fehl-
bitte zu thun und verharren
Kurfürstlichen Rentamts
gehorsamste
O. T. I. Gemeinde zu N.
N.
4. Urkunde.
I. Anweisung.
Der Herr N. wird die Gefälligkeit haben, dem Ueber-
bringer Dieses, Tischlermeister N. Hierselbst, seine vorzuzeigende
TM Hauptwörter (50): [T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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TM Hauptwörter (200): [T65: [König Herr Soldat Offizier Vater Prinz Friedrich Majestät General Brief], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T61: [Wilhelm Friedrich Prinz König Luise Jahr Königin Gemahlin Prinzessin Kaiser], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit]]
— 86 —
Helfer? Wie brachten sie Hilfe? Worin bestand die Not des Kaisers Karl Albrecht? Wer brachte Hilfe, daß er sein Land wieder gewann? Wie half Seckendorff? Wie kannst du sagen, daß Maria Theresia in großen Nöten war? Welche Hilfe rief sie an? Wie brachten die Ungarn Hilfe?
Iv. Stufe.
Inwiefern sehen wir, daß Karl Albrecht und Maria Theresia in großen Nöten waren? (Land verlieren). Warum brauchte sie also Hilfe? (Land gewinnen). Sprichwort:
Wo die Not am größten ist,
Ist Hilfe am nächsten.
Allgemein: Erzählung: Ein gutes Rezept (v. Hebel).
Worin bestand die große Not der Frau? Wer brachte Hilfe? Worin bestand die Hilfe? Was müssen wir tun, wenn uns Arme oder Notleidende um Hilfe bitten? Wie kann man da helfen? Wer gebietet uns, daß wir den Mitmenschen helfen? Was erhalten wir dafür von Gott? (Lohn, Segen Gottes). Sprichwort:
Wer sich erbarmet fremder Not,
Den segnet auch der liebe Gott.
V. Stufe.
a) Im Dienste des sittlichen Unterrichtes. Erzählung: „Das Lied vom braven Mann." Gedicht von Gottfried Bürger.
Wer war in großer Not? Wer war Helfer? Wie half er der Zöllnerfamilie?
b) Im Dienste des Lesens: Nr. 108. Das Lied vom braven Mann. (Ober-klassenlesebuch S. 98.) Nr. 268. Karl Albrecht S. 290.
c) Im Dienste des Aufsatzes:
Die Österreicher in Bayern.
Im spanischen und österreichischen Erbfolgekriege fielen die österreichischen Soldaten in Bayern ein. Wohl hatten die Bayern anfangs großes Waffenglück; aber bald war unser Vaterland von Feinden überschwemmt und München besetzt. Der Kurfürst mußte fliehen; das Land kam unter österreichische Verwaltung. Die wilden Horden von Kroaten und Panduren hausten schrecklich. Dem Bauern wurde Geld und Gut gewaltsam weggenommen. Das geringste Widersetzen brachte Mißhandlung oder den Tod ein. Das bayerische Volk mußte unerschwingliche Steuern an Österreich bezahlen. Wer nicht bezahlen konnte, dem wurde der rote Hahn auf das Dach gesetzt. Landwirtschaft, Handel und Verkehr stockte. Bürger und Bauern verarmten. Großes Elend war im Lande. Noch zur heutigen Zeit haben sich die Namen Panduren und Kroaten als Bezeichnung eines schlimmen Menschen erhalten, eine Erinnerung an jene Schreckensjahre.
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TM Hauptwörter (200): [T100: [Gott Herr Herz Wort Leben Hand Himmel Vater Kind Mensch], T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch]]
Extrahierte Personennamen: Karl Albrecht Maria_Theresia Maria Theresia Karl_Albrecht Karl Albrecht Maria_Theresia Maria Theresia Gottfried_Bürger Karl_Albrecht_S. Karl Albrecht
Xii. Brasilien.
603
eutsche Blätter in Deutschland die 9innbe. Darauf erwiedert ein Protest,
von über 300 Deutschen unterzeichnet, darunter der Pastor und auch
der deutsche Consul, wie folgt:
Wir, Bewohner der Colonie Blumenau, halten es an der Zeit, dieser und vielen
früheren ähnlichen Verläumdungen unseres neuen Vaterlandes öffentlich mit Ent-
schiedenheit entgegen zu treten.
Wir leben hier seit einer Reihe von Jahren, größtentheils über 10, einige von
uns 16 bis 17 Jahre.
Wir bewohnen und bebauen unser eigenes Land, oder betreiben in e i g e n e m
Hause unser Handwerk oder Geschäft; das Eine wie das Andere nährt hier und
sichert vor Noth und Nahrungssorgen Jeden, der seine Hände regen will.
Manche von uns, drüben in Abhängigkeit und in täglicher Sorge ums Brot,
haben erst hier gelernt, was es heißt, frei und ohne Sorgen zu leben. Diesen
mittellos Herübergekommenen hat die Landesregierung die ersten schweren Jahre durch
vielfache Unterstützung erleichtert.
Wir sehen in einem gesunden Klima unsere Kinder gedeihen und fröhlich her-
anwachsen.
Biele von uns sind brasilianische Bürger geworden, was uns allen zu werden
frei steht, und nehmen als solche Theil an den Wahlen der Friedensrichter, der
Municipalkammer, der Abgeordneten zu den gesetzgebenden Versammlungen der Provinz
und des Reiches, und wohnen als Geschworene den Schwurgerichten bei.
Wir haben deutsche, von uns selbst gewählte Friedensrichter und deutsche Polizei-
behörden.
Wir haben, Katholiken wie Protestanten, deutsche Geistliche; und auch Mitglieder
freier Gemeinden, welche Unduldsamkeit aus der Heimath trieb, leben hier unange-
fochten.
Unsere Zeitungen wissen nichts von Caurionen, Verwarnungen, Beschlagnahmen
und ähnlichen Bürgschaften der Preßfreiheit.
Mit einem Worte, wir leben hier als freie Männer, fühlen uns zufrieden und
glücklich und danken dem Geschicke, das uns hierher unsere Schritte lenken ließ.
Dabei wollen wir nicht leugnen, daß die Gesetzgebung auch unseres neuen Vater-
landes ihre Mängel hat, daß die Handhabung der Gesetze nicht immer eine gewissen-
hafte ist, und daß dadurch auch Deutsche schon wiederholt schwer in ihren Rechten
beeinträchtigt worden sind. — Deutsche mehr als andere Ausländer, weil Deutsch-
land bisher seinen Söhnen keinerlei Schutz gewährt hat. —Dies trifft
aber fast nur Deutsche, die, der Landessprache und Landesgesetze wenig kundig, mitten
unter Brasilianern wohnen, — kaum jemals Bewohner deutscher Colonien.
Auch Sclaven giebt es allerdings noch in Brasilien; aber einmal ist es keinem
Sclaven gestattet, auf dem Gebiete einer deutschen Colonie sich aufzuhalten, - und
zweitens vermindert sich die ohnehin weniger zahlreiche Sclavenbevölkerung der Süd-
Provinzen von Jahr zu Jahr durch Verkauf nach dem Norden. In'den letzten
Monaten wurde einem von der Provinzialversammlung beschlossenen Gesetze vom
Präsidenten die Bestätigung versagt, „weil es die Verminderung der Sclaven beein-
trächtigen könne" und die Versammlung änderte aus diesem Grunde die betreffende
Bestimmung. So schwierig für das ganze Reich die Abschaffung der Sclaverei sein
mag, so sicher gehen wir in den Süd-Provinzen einem allmäligen Erlöschen derselben
entgegen.
Protest
Fol
„Daß Landbauer und Handarbeiter hier im Lande ein sicheres Auskommen finden
und bei Fleiß und Tüchtigkeit zur Wohlhabenheit gelangen. Vom „Sklavenhandel"
der deutschen Auswanderer kann durchaus nicht die Rede sein, denn nicht einmal dem
ärmsten fleißigen Einwanderer wird es einfallen, seine hiesige persönliche Freiheit und
Gleichberechtigung Aller gegen die beengenden europäischen Verhältnisse wieder zu
vertauschen. Vielmehr bringt die brasilische Regierung, welche heutigen Tages die
Colonisation als das einzig wirksame Mittel zur Hebung des Landbau'es erkannt hqt,
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TM Hauptwörter (200): [T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt]]
Extrahierte Ortsnamen: Brasilien Deutschland Brasilien
40
dem der Gesellschaft entscheiden und die Verbrechen Ut
. strafen. Es ist nothwendig, daß
c) eine vollziehende Macht da sey, damit die Aussprüche
der Richter in Erfüllung kommen; sonst würden sie
ohne Wirkung bleiben;
6) eine Kriegsmacht zur Vertheidigung des Landes, zur
Erhaltung der äußern Sicherheit;
e) ein Lehrstand, der Andere in nützlichen Dingen un-
terrichtet;
f) untergeordnete Obrigkeiten, niedere und höhere, damit
eine die Fehler der andern verbessere.
2) Unterthanen sind verpflichtet, ihren Obrigkeiten Zu
gehorsamen und sie zu ehren. Sie sind verpflichtet:
a) den Gesetzen zu folgen, und wenn ihnen die Befolgung
der Gesetze auch schwer scheint; denn dieß fordert das
allgemeine Wohl der Menschen. Sie sind verpflichtet
b) ihre Streitigkeit der richterlichen Gewalt zu überlassen,
ihre Entscheidungen abzuwarten und sich mit dem End,"
urtheile derselben zu befriedigen. Sie sind verpflichtet
c) den Aussprüchen der Obrigkeit nachzukommen, zur
Vollziehung derselben mitzuwirken; sie dürfen die Be-
strafung der Uebelthater nicht hindern, keinem Verbre-
cher Unterschleif geben, und sollen vor Gericht wahr"
Haftes Zeugniß ablegen. Sie sind verpflichtet
6) zur Bestreitung der nöthigen Staatsabgaben beizu-
tragen. Sie sind verpflichtet
e) den zur Vertheidigung des Vaterlands nothwendigen
Kriegsdienst entweder persönlich zu versehen, oder die
Unkosten davon zu bestreiten. Sie sind endlich verpflichtet
f) in allen Stücken zum allgemeinen Wohl mitzuwirken,
und das gemeinschaftliche Beste durch treue Erfüllung
ihrer Standespflichten zu befördern.
Alles dieses ist nothwendig, um die allgemeine Glück-
seligkeit mir günstigem Erfolge zu befördern. Es ist also
Pflicht, sich dem obrigkeitlichen Ansehen zu unterwerfen, und
auch die Abgaben gerne zu entrichten, denn der obrigkeitliche
Stand ist eine göttliche Anstalt. Sie ist Gottes Dienerin.
Wer sich dagegen auflehnt, empört sich gegen Gottes Am
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54
jähren die Pflichten erfüllet, dann legt er den Grund zu
euerm künftigen Glücke.
Pflichten der Lehrherren gegen ihre Lehr-
jungen und Gesellen.
1) Der Meister ist wie ein Vater seiner Gesellen und
Lehrlinge anzusehen; er soll aber auch an ihnen Vatertreue
beweisen. Er soll ihnen nie etwas befehlen, was wider das
Gewissen, oder wider eine billige Gewohnheit des Handwerks
wäre. Er soll ihnen nie zu viele und zu schwere Arbeiten
auflegen. Er soll ihnen gesunde und nahrhafte Kost geben.
Er soll sie nicht vor der Zeit, zu ihrem Schaden, aus der
Werkstatte vertreiben. Ec und die Seinigen sollen nicht Ge-
legenheit zu schimpflichen Urtheilen geben« Er und die Sei-
nigen sollen sich Mühe geben, ihre Fehler abzulegen; auch
die Fehler der Gesellen und Lehrlinge geduldig tragen und
verbessern.
Der Meister ist verbunden, den Gesellen und Lehrlingen
guten Unterricht zu geben, und die erlaubten Handwerksvor-
theile und Kaufpreise anzuzeigen.
2) Ein Meister, welcher Gesellen und Lehrlinge zum
Betrug durch sein Beispiel verführt, begehr noch nach seinem
Tode durch sie Diebstahl, so lauge sie leben.
Wer seine Untergebenen zur Rechtschaffenheit anleitet,
sammelt Segen für sich und die Seinigen, und bahnt den
Untergebenen den Weg zu Glück und Segen.
Erinnerungen an Lehrlinge.
4) Lerne als Handwerkslehrling deinem Meister alle er-
laubte Kunstgriffe und Vortheile in Arbeiten ab. Denke dar-
auf, es noch besser zu machen. Schreibe dir das Gute auf,
was du hie und da in Werkstätten siehst, um dir nützliche
Regeln auf die Zukunft zu sammeln.
2) Wenn du wanderst, so frage nicht nach den Wahr-
zeichen der Städte, sondern nach den besten Meistern. Er-
kundige dich um die Art, wie sie die Arbeiten verfertigen;
woher sie die Materialien zur Verarbeitung beziehen? Wo
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oder wenn sie sich, mit Erlaubniß der Eltern, etwas durch
ihre Arbeit erwerben. So lange die Kinder minderjährig
sind, haben die Eltern oder Vormünder die Oberaufsicht auch
über dieses Eigenthum der Kinder. Nur diejenigen dürfen
sich ihres Eigenthums nach ihrem eigenen Willen bedinen,
welche nicht unter väterlicher Gewalt, oder unter einem Vor-
mund stehen. Die Eltern sind auch berechtigt, den Nutzen
aus dem Eigenthum der Kinder zu ziehen, so lange sie von
Eltern ernährt werden.
Rechte und Pflichten der Gutsherren und
Gutsbesitzer.
Derjenige, dem das Eigenthum des Guts gehört, heißt
der Gutsherr. Gutsherren haben das Recht, von ihren Erb-
pachtern gewisse Abgaben und Dienste zu fordern. Diese
können bestehen in Fuhren, Botengängen, Tagarbeiten, Ab-
gaben in Geld, Getraidezinsen, auch wohl in Zehenden, oder
Lieferung gewisser Thiere rc. Dagegen dürfen die Gutsherren
nicht mehr fordern, als in den Schriften, in denen der Guts-
verlaß bedungen wurde, deutlich ausgedrückt, oder, als dem
alten Herkommen gemäß, in dem Dienstregister oder Hoft
briefe steht. Wer ein Gut zur Nutznießung hat, soll die
Dienste fieißig thun, die Abgaben zur rechten Zeit und in
gehöriger Güte liefern, auch alles andere getreulich beobach-
ten, was ihm nach dem Herkommen, oder denen über das
Gut verfaßten Urkunden obliegt. Er darf das Gut ohne
Vorwissen der Gutsherrschaft nicht veräußern oder verpfän-
den. Er soll dasselbe in gutem Zustande erhalten. Auch darf
sich niemand, ohne Vorwissen und Einwilligung der landes-
herrlichen Obrigkeit, niederlassen.
Von Rechten, die jemand auf dem Eigen-
thum eines Andern haben kann.
Manche haben das Recht, über die Wiese oder den Acker
eines Andern einen Fußsteig oder Fahrweg zu haben. Man-
che dürfen das Wasser aus einem angränzenden Gute holen,
oder hindurch leiten, oder ihr Vieh in dem Brunnen oder
Wasser eines andern Gutes tranken. Wieder andere haben
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50
Zu befehlen, einen falschen Begriff haben. Ich bin Herr,
er ist Knecht; ich bin Frau, sie ist Magd, hört man so oft
sagen. Sie glauben, ihren Dienstboten den geringen Lohn
durch harte Begegnungen recht sauer machen zu dürfen. Sie
glauben ein Recht zu haben, mit ihren Dienern nach Will-
kühr schalten zu dürfen, weil sie ihre Diener sind. Der Herr
soll von seinen Dienstboten nicht mehr verlangen, als in
dem ersten Einverständnisse mit begriffen ist. Der Dienstbote
ist auch nicht schuldig, alles das zu thun, was der Muth-
wille und die Ueppigkeit des Herrn verlangt, sondern was
bei der ersten Verabredung ausgemacht worden ist. Wer also
mit seinem Dienstboten so lieblos verfahren kann, wird sei-
nem Wort untreu und begeht eine Sünde.
3) Die Herrschaften gehen mit einem frommen, treuen,
gehorsamen Dienstboten ziemlich menschlich um; aber mit
einem gottlosen, falschen, boshaften glauben sie unmensch-
lich verfahren zu dürfen. Allein die Bosheit des Bedienten
kann der Herrschaft niemals das Recht geben, selbst boshaft
zu handeln. Menschenliebe, Gerechtigkeit, Ehrlichkeit ist ein
Christ auch dem lieblosen, untreuen, lückischenj Bediemm
schuldig.
Bedenket daher oft:
3) Habe ich den Dienstboten oder Taglöhnern den ver-
heißenen Lohn ganz und zu rechter Zeit gegeben?
b) Habe ich den Lohn nicht zu niedrig angesetzt und die
Kost so schlecht und sparsam gegeben, daß der Dienst-
bote kaum seinen Hunger stillen konnte?
c) Habe ich die Dienstboten so behandelt, wie ich wünschte,
daß eine Herrschaft mit mir umgienge, wenn ich Dienst-
bote wäre?
6) Habe ich ihre Kräfte nicht zu sehr angespannt? Habe
ich ihnen auch Zeit zur Erholung und Ruhe gegeben?
e) Habe ich ihnen ihren Dienst und die Härte ihres Schick-
sals auch erleichtert, so viel es ihnen und mir gut ist?
5) Bin ich mit ihnen liebreich umgegangen? War ich
gegen sie freundlich und zufrieden? Haben sie von mir
ermunternde Worte gehört?
Habe ich bei ihren Fehlern, die aus bloßer dlnwissm-
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Dienstboten nicht verdorben, daß unter diesen durch die
Kinder der Hausfciede nicht gestört werde?
r) Gebe ich eö nicht zu, daß meine Kinder wie kleine
Haustyrannen mit Dienstboten umgehen?
s) Können die Dienstboten auch bei mir seyn, oder muß
ich mich alle 14 Tage um andere umsehen?
So frage sich ein rechtschaffener Dienstherr und die Un-
rergebenen werden gerne bei ihm seyn.
Pflichten der heiratheterkindergegen ihre
Eltern, w e l ch e ihnen d i e H a u s h a l t u n g
abgetreten haben.
Wenn die Kinder gerne heirathen möchten, so verspre-
chen sie den Eltern alles Gute, um die Uebergabe des Haus-
wesens und des Hofguls zu erschleichen. Hat nun der Sohn
oder die Tochter das Hofgut übernommen — sind die El-
tern in die Ruhe gesetzt — dann kann das verheirathete
Kind ihren Tod nicht erwarten. Eö steht die vorbehaltene
Leibgeding als einen auf dem Hof haftenden Bodenzins an,
den es ihnen so schlecht entrichtet, daß es ins Zuchthaus ge-
führt würde, wenn es feinen Landesfürsten, in Entrichtung
der Abgaben, so hintergienge, wie es seine beklagten Eltern
hintergeht.
Ein solches Verfahren muß zu dem heiligen und gerechten
Gott um Rache schreien. Wie unmenschlich, wie teuflisch
ist eö, die Bande der Natur so gewaltsam zu zerreißen, de-
nen so schlecht zu begegnen, die uns das Leben, die Erzie-
hung und Alles gaben, was wir besitzen.
Kleine Kinder sind zu entschuldigen, wenn sie die Eltern
beleidigen; denn sie sind leichtsinnig und verstehen eö nicht
besser. Wenn aber verheirathete Kinder, die selbst Eltern
sind, und mithin aus eigener Erfahrung wissen, was man
mit den Kindern ausstehen muß, bis sie erwachsen sind, wenn
solche Kinder ihre alten Eltern so sehr verachten, ihnen den
Tod wünschen, grobe Reden geben, den schuldigen Unterhalt
entziehen, wer will sie entschuldigen? Solchen boshaften
Kindern kann eö einmal nicht gut gehen. Sie werden von
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— 73 —
für die Kinder aus erster Ehe gewissenhaft und getreu mit
elterlicher Liebe sorgen.
Den Eltern steht es frei, während ihrer Lebzeit oder noch
vor ihrem Tode, bei Vertheilung ihres Vermögens einen
Unterschied zwischen gehorsamen und ungehorsamen Kindern
zu machen. Nehmen Eltern fremde Kinder an Kindesstatt
an, so gelten auf Seite der Pflegeltecn, wie auf Seite der
Kinder, dieselben Rechte und Pflichten, wie bei eigenen, wenn
eine solche Annahme von der Obrigkeit bestätigt wurde. Den
Pflegeltern steht jedoch frei, gewisse Bedingungen dabei fest-
zusehen.
Pflichten und Rechte der Kinder.
Kinder sollen Eltern, die ihrer Hülfe bedürfen, mit aller
Treue unterstühen, und besonders Vater und Mutter recht
gut versorgen, wenn sie etwa ihre Güter bei Lebzeit gegen
Ausgcding überlassen. Die weitern Pflichten der Kinder
gegen die Eltern werden schon aus dem christlichen Jugend-
unterricht bekannt, und sollen auch gegen Stiefeltern und
Pflegeltern ausgeübt werden.
Gehorsame Kinder haben daö Recht, von ihren Eltern
die Erziehung zu erwarten, welche sie ihnen nach ihrem Ver-
mögen und nach ihrem Stand geben können. Ungehorsame
Kinder können dagegen nichts, als den nothdürftigen Unter-
halt von ihren Eltern verlangen.
^on der Vormundschaft.
Vormünder müssen denen bestellt werden, die noch un-
mündig oder minderjährig sind. Die Minderjährigkeit dauert
gewöhnlich bis in das fünfundzwanzigste Jahr. Der Vor-
mund vertritt die Stelle des Vaters, und er hat gewissenhaft
für die ihm durch die Obrigkeit oder nächste Verwandtschaft
unter Vormundschaft Anvertrauten zu sorgen, aber nicht
willkührlich, eigensinnig, launisch, oder garbetrügerisch und
zu seinem Vortheil zu handeln.
Dagegen sind auch die Minderjährigen verbunden, nichts
ohne fein Vorwissen zu thun, in billigen Rathschlägen und
TM Hauptwörter (50): [T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern]]
TM Hauptwörter (100): [T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend]]
TM Hauptwörter (200): [T64: [Vater Sohn Jahr Tod Mutter Regierung König Kind Heinrich Bruder], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann]]