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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 271

1904 - Habelschwerdt : Franke
271 vereitelt wurde (1730). Sein Vertrauter, der Leutnant Katte, wurde enthauptet, und der Kronprinz mute sich unter strenger Aufsicht an der Regierung zu Kstrin in die Verwaltung einarbeiten. Durch eisernen Flei und durch seine vom Könige gewnschte Verheiratung mit der Prinzessin Elisabeth von Braunschweig-Bevern, eiuer Nichte der Kaiserin, gelang es ihm, den Vater zu vershnen. Auch hatte er inzwischen dessen Bedentnng fr den preuischen Staat wrdigen gelernt. Der Kronprinz versah mit groer Gewissenhaftigkeit den Dienst als Oberst in Ruppin und versammelte auf feinem Schlosse zu Rheiusberg Gelehrte und Knstler um sich. Die kleine Schrift Antimacchiavelli" (S. 151), in der er seine Gedanken der die Aufgabe eines Fürsten niedergelegt hat, gibt sowohl von einem ernsten Studium, als auch davon Zeuguis, da sich Friedrich feiner einstigen Aufgabe immer bewut geblieben ist. 2. Iriedrichs Wegiernngs antritt und erste Matznahmen. Die harte Jugeud hatte Friedrich frh gereift und seinen Charakter gesthlt. Kurz vor seinem Tode machte Friedrich Wilhelm seinen Sohn mit der Treulosigkeit bekannt, mit welcher der Wiener Hof Preußen (S. 263) behandelt hatte. Als Friedrich Ii. 1740 die Negierung antrat, kehrte er zum Erstauueu aller, selbst seiner nchsten Bekannten, den Herrscher hervor. Er forderte von seinen Ministern, da sie das Wohl des Landes der jedes audere Juteresse, auch der das persnliche des Knigs, stellen sollten. Die Verwaltung, die sein Vater geschaffen hatte, lie er unverndert; auch zeigte er sich bald so sparsam wie jener. Dagegen lste er das Potsdamer Riesenregiment auf, verwendete aber das dadurch ersparte Geld zu eiuer Vermehrung des Heeres um 20 000 Mauu. Den Offizieren schrfte er ein, da sie die Soldaten menschlich behandeln und nicht blo schne, sondern auch gute und brauchbare Truppeu heranbilden sollten. Eine seiner ersten Regiernngs-manahmen war die Abschaffung der Folter. Auch fhrte er den Grundsatz der Dulduug durch, indem er erklrte, da in seinem Lande jeder nach seiner Fasson selig werden knne". Den Philosophen Wolfs, den Friedrich Wilhelm I. wegen seines Freisinns des Landes verwiesen hatte, rief der neue König wieder an die Universitt m Halle zurck. Ehrgeizig, persnlich tchtig, voll Vertrauen ans ein zahlreiches Heer und eine volle Staatskasse, setzte sich Friedrich Ii. als Ziel Kronprinz Friedrich in Kstrin. Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 49. Friedrich Ii. der den preuischen Staat unter seinem Vater Atzler a. a. O. Nr. 47. 9 ' Aus dem 1. u. 2. Kapitel des Antimacchiavelli". Atzler, a. a > Nr 50 Ergnzungen Nr. 13, 14.

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 488

1904 - Habelschwerdt : Franke
488 4. Die Freiheit des religisen Bekenntnisses, d. h. jeder darf feinen Glauben ffentlich bekennen. Der Genu der brger-licheu und staatsbrgerlichen Rechte ist unabhngig vom religisen Bekenntnisse, doch darf durch die Ausbuug der Religionsfreiheit den brgerlichen und staatsbrgerlichen Pflichten kein Abbruch geschehen. 5. Das Recht der freien Meinungsuerung. Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Dar-stelluug fetite Meinung frei zu uern, darf aber dabei niemand beleidigen oder verleumden, auch nicht zum Ungehorsam aufreizen. Alle Staatsbrger drfen zu erlaubten Zwecken Vereine bilden. 6. Die Unverletzlich keit des Briefgeheimnisses. Briefe drfen nur vou dem geffnet werden, an den sie gerichtet sind. Ausnahmen finden nur bei strafgerichtlichen Untersuchungen und im Kriegsfalle statt. 7. Eltern und deren Stellvertreter drfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, der fr die ffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. 8. Alle Preußen sind wehrpflichtig. 3. Der König. Der König steht an der Spitze des Staates; seine Person ist unverletzlich. Die Verantwortlichkeit fr die Regierungsakte bernimmt der Minister, der die Gegenzeichnung leistet. Dem Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Der König beruft, erffnet und schliet den Landtag; er befiehlt die Verkudiguug der Gesetze und erlt die zu ihrer Ausfhrung ntigen Verordnungen. Der König ernennt und entlt die Minister, Staatsbeamten und die Offiziere. Ihm haben alle Beamten den Treueid, die Soldaten den Fahneneid zu schwreu. Der König hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schlieen, auch andere Vertrge mit fremden Regierungen zu errichten. Er hat das Recht der Begnadigung und Strafmilderung. Dem König steht die Verleihung von Orden und anderen mit Vorrechten verbundenen Auszeichnungen zu. Er bt das Mnz recht nach Magabe des Gesetzes. Die Krone ist, den Kniglichen Hausgesetzen gem, erblich in dem Mannesstamme des Kniglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge, d. h. es folgt auf den König fetit ltester Sohn, oder, wenn Shne nicht vorhanden sind, der nchste Bruder des Knigs. (Agnaten sind die Blutsverwandten vterlicherseits.) Der Thronerbe wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres grojhrig. Er leistet bei seinem Regierungsantritt in Gegen-wart der vereinigten Kammern das eidliche Gelbnis, die Verfassung

4. Geschichte des Altertums - S. 15

1912 - Habelschwerdt : Franke
15 Die griechische Heldensage. Nach dem Glauben der Griechen verkehrten in der Urzeit die Götter mit den Menschen wie mit ihresgleichen und vermählten sich auch mit ihnen. Aus diesen Verbindungen gingen die Heroen oder Helden hervor, die mit übermenschlichen Kräften ausgestattet waren. Auf sie führten die hervorragenden Familien ihre Abstammung zurück, und von ihnen wurden wunderbare Taten erzählt. In diesen Heldensagen spiegeln sich „ große Ereignisse der Vorzeit wider, z. B. vulkanische Ausbrüche, Überschwemmungen, Ausrottung wilder Tiere, Vernichtungskämpfe von Volksstämmen und Städtegründungen. Dichter verliehen den Sagen später eine bestimmte Gestalt und knüpften sie an bestimmte Örtlichkeiten. Herkules. 1. Seine Jugend. Herakles, meist lateinisch Herkules genannt, ist der größte Held des dorischen Stammes wie der Griechen überhaupt. Er war ein Sohn des Zeus und der Königin Alkmene von Mykenä. Die Göttermutter Hera war ihm feindlich gesinnt und sandte an seine Wiege zwei große Schlangen, die ihn töten sollten. Doch der kleine Herkules war schon so stark, daß er die Schlangen erwürgte. Er wuchs zu einem schönen Jüngling mit ungewöhnlichen Kräften heran und wurde im Waffenhandwerk und in allen Künsten unterwiesen. Als Herkules einst allein herumschweifte, kam er an einen Scheideweg. Da traten ihm zwei Frauen entgegen. Die schöngekleidete Göttin des Lasters versprach ihm ein Leben voller Freuden, ohne Arbeit und Mühe. Die ernste Göttin der Tugend stellte ihm unsterblichen Ruhm in Aussicht, wenn er ihr auf dem rauhen, dornenvollen Pfade der Entsagung folge. Rasch entschlossen wählte Herkules die Tugend zu seiner Führerin. („Herkules am Scheidewege.") 2. Seine zwölf Arbeiten. Mit einer großen Keule bewaffnet, zog Herkules auf Abenteuer aus und gewann eine thebanische Königstochter zur Frau. Nach einigen Jahren schlug ihn aber Hera mit Wahnsinn, so daß er seine Frau und seine Kinder tötete. Das delphische Orakel bestimmte, daß er zur Sühnung seiner Schuld beim König Eurhstheus von Mykenä Knechtsdienste verrichte. Der feige und arglistige Eurystheus suchte ihn zu beseitigen und forderte deshalb von ihm zwölf schwere und gefährliche Arbeiten, die der kühne Held aber alle ausführte. Zu Nemea bei Argos erdrosselte Herkules einen unverwundbaren Löwen; sein Fell trug er seitdem als Mantel. Hieraus griff er die neunköpfige Hydra (d. h. Wasserschlange) an, die in dem
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