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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Bd. 2 - S. 105

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap. Z. Abschn. i. Von Deutschland. 105 beständig allhier gehalten. Der Magistrat und die Bürgerschaft sind der evangelischlutherischen Religivn zugethan. Freysingen, eine Stadt und Bisthum. Paffau, ebenfals eine Stadt und Bisthum, wel- che beyde ihre eigene Bischöfe haben. Das Bisthum Regenspurg, welches um die Stadt Regenspurg herum liegt. Die gefürstete Probstey Berchtolsgaden. §. 5. Oberbayern ist theils kergicht, theils wal- dicht, theils sumpficht, auch voller großer und kleiner Seen, theils eben, überhaupt aber zur Viehzucht geschick. ter, als zum Ackerbau. Niederbayern hingegen istgröß, rentheils eben und fruchtbar. Bayern hat einen Ueber- fiuß an Getraide, Baumfrüchten, Viehweide, Holzun, gen und Wäldern. Es hat schöne Viehzucht, allerley Wildpret und wildes Geflügel. Es giebt auch Salz- werke, ein Kupfer. Silber- und Bleybergwerk, auch ei, nen sehr schönen Marmorbruch darinn. Die Religion ist römischkatholisch, und die Einwohner sind darinn sehr eifrig, und arbeitsame, tapfere und ihrem Landesherrn getreue Leute. Der Landesherr ist ein Churfürst des deutschen Reichs. 8) Die Oberpfalz. §. i. Sie liegt jenseit der Donau. Gegen Abend und Mitternacht stößt sie an Franken, gegen Mor- gen an Böhmen, gegen Mittag an Bayern und Neuburg. §. 2. Es ist darinn zu merken: Amberg, die Hauptstadt am Fluße Vils, ist die größte und beste Stadt in der Oberpfalz und bevestiget. © 5 §. 3*

2. Bd. 2 - S. 190

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
i9o K§P. Z. Geschichte Deutschkandes. Kwnung in einen Haufen Haber, und fuficr damit ein silbernes Maaß voll. Wenn das Reich kein Oberhaupt hat, ist er Vicarius in den Landen des sächsischen Rechts und andern in solches Vicariat gehörigen Gegenden. 4) Der Churfürst von Braridendurg ist des heilt, gen römischen Reichs Elzkämmerer, tragt dem Kaiser das Scepter vor, welches er auch in: Wappen führt. Er reichet dem Kaiser in einem silbernen Handbecken das Wasser, um die Hm de zu waschen. 5) Der Churfürst zu Pfalz ist Erzschatzmeister. Er wirst lny der Krönung des Kaisers goldene und sil. berne Krönungsmünzen unter das Volk, und trägt bey dem feierlichen Umgänge die kaiserliche Krone. 6) Der Churfürst zu Braunschweig, Lüneburg ist auch Erzschatzmeister, gelangte schon 1692 zurneuü. ken Churwürde, bekam aboe erst 170z Sitz und Stim- me im churfürstlichen Collegio. H. 4. Außerdem sind noch viele geistliche und welt- liche Reichsfürsten, Reichsäbte und Aebrißinnen, wel, che sich in die schwäbische und rheinische Bank theilen. Reichsgrafen und Herren, welche in 4 Collegia getheilt fmd, nämlich in das wetterauifche, schwäbische, ftanki. sche und westphalische Collegium. Reichsstädte, welche sich in die rheinische und schwäbische Bank theilen. §. 5. Die höchsten Reichsgerichte sind: 1) Der Reichshofrath, welcher an dem kaiserlichen Hose gehalten wird, und von dem Kaiser allein abhängt. 2) Das kaiserliche und Reichskammergerichte zu Wetzlar wird von dem Kaiser und de», Starr. den

3. Bd. 2 - S. 340

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
340 Kap. i6. Von Rußland. Weil derselbe keinen Erben hatte, so erwählten diestän, de 1743 den Herzog von Holstein und Bischof zu Eutin Adolph Friedrich zum Thronfolger, welcher auch 1751 den 5. April, als König Friedrich starb, in der Regierung folgte, und dieselbe bis 1771 verwalket hat, da er starb, und sein Sohn Gustav von den Reichsstanden an feine Statt erwählet wurde, welcher den 19. Aug. 1772 die uralte schwedische Freyheit und Regierungsform wieder hergestellek, und mit großer Weisheit und Ruhm den schwedischen Scepter führet. frfr frfrfr fr frfr frfrfr frfr# -fr-# frfr fr fr Das sechzehnte Kapitel. Von Rußland. §. j. ^jxiefeö Reich hat seimn Namen von Russo. Es wird auch Groß-Reussen zum Unterschiede von Klein Reußen, auch Moscau genennet. §. 2. Dieses weitläufrige und große Reich grunzet gegen Mitternacht an das Eismeer; gegen Morgen an die große Tarkarcy; gegen Mittag an die europäische Tartarey und an das Caspische Meer; gegen Abend an Pohlen, Litthauen und Schweden. §. 3. Die Lange dleses Reiches wird auf z6omcl- len und die Breite auf zoo Meilen gerechnet. §. 4. Die Flüsse darinn sind: der Don, der Oby, die Dwina, die Wolga und der Dnieper. §. 5. Das rußn'che Reich liegt theils in Europa, theils in Asien, daher betrachten wir A) Den europäischen Theil des rußischen Reichs, dazu gehört 1) Das

4. Bd. 2 - S. 178

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
178 Kap. z. Geschichte Deutschlandes. gar keinen Kaiser, da denn in Deutschland ein sehr be- trübter und verwirrter Zustand war. §. 9 Endlich wurde Rudolph, Graf von Habs- bürg, von den Standendes Reichs einmüthig zum Kai- ser 1273 erwählet, und Deutschland steng an, sich von seiner Zerrüttung zu erholen. Dieser Rudolph war 1218 geboren. Er ist der rechte Stammvater des vßerreichifchen Hauses. Als er Kaiser worden war, ' so demürhigte er Oltocarum, König in Böhmen, der von ihm die lehn kniend auf einer Insel in der Donau bekam. Er zersiörete viele Raubschlösser in Deutsch, land, und machte Oesterreich, Steyermark und Cärn- then zu seinen Erbländern. Er starb 1291. Nach ihm wurde §. 10. Adolph, ein Graf von Nassau, auf Vor- schlag des Erzbischofs zu Maynz,von den Standen 1292 erwählt, welcher aber 1298 in der Schlacht bey Speyer von Albert I. den die Reichöstande wider ihn erwählet hatten, erstochen wurde. §„ 11» Albert I. Rudolphs von Habsburg Sohn, war 1282 Herzog in Oesterreich worden. 1298 gelangte er zur Kaiserwürde. Er wollte Thüringen an sich brin. gen, verlor aber 1307 die Schlacht bey lucca. Durch seine Harte veranlaßte er, daß die Schweizer 1308 ih- den ersten Bund aufrichteten, und den Grund zu ihrer Republik legten. Endlich wurde er 1308 von dem jun- gen Herzoge in Schwaben Johann und dessen Anhänge jämmerlich ermordet. Zu feiner Zeit 1303 hak die otto. mannilche Pforte ihren Anfang genommen. Weder dieser Albert noch seine beyden Vorgänger sind zu rö- mischen Kaisern gekrönet worden.

5. Bd. 2 - S. 179

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap. z. Geschichte Deutschlandes. 179 Die fünfte Abtheilunq. - Von den lützelburgischen und verschiedenen Kaisern. §. I. Heinrich Vii. ein Graf von Lühelburg ode-e Luxemburg, wurde nicht sowohl wegen seines Rech, thumö, als vielmehr wegen seiner Tugenden und guten Eigenschaften 1308 zum Kaiser erwählet, und durch be- vollmächtigte Cardinäle Zu Rom gekrönt. Er verh-.W rathete seinen Sohn Johannes mit der böhmischen Prinzeßinu Elisabeth, und brachte also die böhmische Krone auf sein Haus. Er starb 1313 tu Italien zu Be- nevento an einer vergifteten Hostie, welche ihm von ei- nem Mönche im Abendmahl gegeben wurde. In eben diesem Jahre ward der geistliche Ritterorden der Tem- pelherren zerstöret. §. 2. Nach Heinrichs Tode wurde von einigen Reichöständen Ludwtg V, Herzog von Bayern, von ei- nigen aber Friedrich der Schöne von Oesterreich, 13*4 zum Kaiser erwählt. Dieser wurde 1322 von Ludwig in der Schlacht bey Mühldorf gefangen, mußte der kai- serlichen Würde entsagen, und starb endlich 1330. §. 3. Im Jahr 1346wukdenoch bet) Lebzeiten Lud- wigs, Carl Iv. König in Böhmen, von den deutschen Fürsten zum Kaiser erwählet, welcher auch 1347 nach Ludwigs Tode einmüthiglich angenommen und zu Rom zum Kaiser gekrönet wurde. Anfangs harte er zwar eini- ge Gegenkaiser, welche ihm aber diese Ehre überließen. Dieser Carl war ein Sohn Johannis, und ein Enkel Heinrichs Vii. und war 1316 geboren. Er (jnf Í356 aufdem Reichstage zu Nürnberg die heilsamen Verordnungen M * wegen

6. Bd. 2 - S. 182

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
182 Kap. Z. Geschichte Dcutschlandcs. Prinze, Ernst und Albert, deö Churfürstcn Friedrich« Placidi Söhnen. 4- Manmilianus I. des vorigen Sohn, war *459 geboren, gelangte 1493 Zur Regierung, war aber schon bey Lebzeiten seines Herrn Vaters zum römischen Könige erwählet worden. Er war ein großer Gönner der Gelehrten. In seiner Jugend gerielh er durch sein verwegnes Jagen der Gemsen in den tyrolischen Gebir- gen in augenscheinliche Lebensgefahr, aus welcher er aber durch göttliche Schickung wunderbar errettet wurde. Durch die Heyrath der burgundischen Maria bekam er Burgund und die Niederlande. Seinen Prinzen Philippum vermahleteer mit Johanna, Ferdinandi Ca. tholici, Königs in Spanien einzigen Tochter. Auf dem ersten Reichstage zu Worms 149; ward sowohl der all* gemeine ewige Landfriede, als auch ein allgemeines kai- serliches und Reichskammergericht zu Speyer gestiftet. 151a wurde das Reich in io Kreise abgetheilet. 1517 nahm die Reformation durch Lutherum ihren Anfang. J519 starb dieser ruhmwürdige Kaiser. §. 5. Carl V. sein Enkel, wurde hierauf zum rö- pnischen Kaiser erwählet. Er warphilippi, Königs in Spanien Sohn, und 1500 geboren. Er ist einer der weisesten und mächtigsten Kaiser gewesen, indem er nebst dem römischen Reiche, auch Spanien, Neapolis, Sieilien, Sardinien, die Niederlande, Burgundien und Amerika besessen hat. Seine Regierung ist voller merkwürdigen Begebenheiten, unter welchen der gese, gnete Fortgang der Reformation-durch Lutherum beson- ders wichtig ist. 1530 wurde diesem Kaiser und der Zanzen Reichsversammlung zu Augspurg auf dem Reichs«

7. Bd. 2 - S. 125

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
Kap. z. Abschn. z. Von Deutschland. 125 Siegen, eine feine Stadt. Dillen^urg, auch eine gute Stadt. 2) Die Grafschaft Hanau. Welche zu Hessemcassel anitzt gehöret, darinn: Hanau, eine große, wohlgebaute und bevestigte Stadt am Mayn. 3) Die Grafschaft Waldeck. 4) Die gefürstete Abtey Fulda. 5) Sonst haben noch ihre Güter in der Wercerau Die Grafen von Solms, von Sayn und Witgenstein, von Isenburg, von Leitungen, von Hatzfeld, von Wied. 6) Es giebt auch einige freye Reichsstädte in derwetrerau. Frankfurt am Mayn, eine alre, sehr große und schöne Reichsstadt, liegt in einer sehr schönen, fruchtba- ren und angenehmen Gegend, und ist theils wegen der Handlung, theils deswegen sthr berühmt, weil derrömu sche König allemal daselbst gewahlet und gekrönet wird. Auf dem Rathhause, der Römer genannt, wird Kaiser Carls Iv. goldne Bulle verwahret, welches Reichsgrund- gesetz ein pergamenten Buch von 4g Quartblättern Latei- nisch verfasset, und mit alter Mönchsschrift geschrieben ist, daran eine goldne Kapsel hangt. Die Stadt ist Evangelisch. Wetzlar, eine evangelische freye Reichsstadt, in wel- cher das Kaiferl. Kammergerichte ist. Friedberg, eine evangelische freye Reichsstadt.

8. Bd. 2 - S. 188

1774 - Breslau Leipzig : Gutsch
188 Kap. z. Geschichte Deutschlandes. menste Freundschaft wiederhergestellet hat, wovon sei. ne Zusammenkunft mit Ihro Majestät dem Könige von Preußen zu Neyße in Schlesien 1769 und das folgende Jahr zu Neustadt in Mahren, einen höchstmcrkwürdi- gen Beweis abgiebt. 1772 wurden die österreichischen Staaten durch einen großen Theil von Pohlen an den ungarischen und siebenbürgischen Granzen erweitert. Der vierte Abschnitt. Von der Verfassung des deutschen Reiches. §. I. s ist Deutschland von Anfänge an und allezeit ein Wahlreich gewesen. Es sind aber aniht 9 Chur- oder Wahlfürsten, welche das Recht haben, im Namen des ganzen Reiches einen Kaiser zu erwählen, nämlich 3 geistliche und 6 weltliche. §. 2. Die geistlichen Chnrfürsten sind: ij Der Erzbischof zu Maynz ist des heiligen rö- mischen Reichs Erzkanzler durch Germanien und Dtrector oder Dechant des churfürstlichen Collegii, macht den Tod eines Kaisers den Churfürsten bekannt, schreibt den Wahltag aus, nimmt den fammtlichen Churfürsten oder ihren Gesandten den Wahleid ab, sammletihre Stimmen, verkündiget die geschehene Wahl, salbet den erwählten Kaiser wechselsweise nebst dem Erzbischöfe von Cöln. 2) Der Erzbischof von Trier ist des heiligen rö- mischen Reichs Erzkanzler durch Gallien und daskö« Nlgreich Arelat, welches aber iht nur ein bloßer Titel ist. Bey einer römischen Königswahl hat er die erste Stim-

9. Teil 4 - S. 375

1912 - Hannover : Norddt. Verl.-Anst. Goedel
— 375 — Tag über was Besonderes vorging; die Menge schien nur da zu sein, um sich zu drängen, und die Zuschauer, um sich untereinander zu betrachten; denn das, woraus es eigentlich ankam, ereignete sich erst mit sinkender Nacht und wurde mehr geglaubt als mit Bugen gesehen. In jenen ältern unruhigen Zeiten nämlich, wo ein jeder nach Belieben unrecht tat oder nach Lust das Rechte beförderte, wurden die auf die Messen ziehenden Handelsleute von Wegelagerern, edlen und unedlen Geschlechts, willkürlich geplagt und geplackt, so daß Fürsten und andere mächtige Stände die Ihrigen mit gewaffneter Hand bis nach Frankfurt geleiten ließen, hier wollten nun aber die Reichsstädter sich selbst und ihrem Gebiet nichts vergeben; sie zogen den Rnkömmlingen entgegen. Da gab es denn manchmal Streitigkeiten, wie weit jene Geleitenden herankommen, oder ob sie wohl gar ihren Eintritt in die Stadt nehmen könnten. Unterdessen ritt die bürgerliche Raoallerie in mehreren Rbteilungen, mit den Oberhäuptern an ihrer Spitze, an jenen Tagen zu verschiedenen Toren hinaus, fand an einer gewissen Stelle einige Reiter oder Husaren der zum Geleit berechtigten Reichsstände, die nebst ihren Rnführern wohl empfangen und bewirtet wurden; man zögerte bis gegen Rbend und ritt alsdann, kaum von der wartenden Menge gesehen, zur Stadt herein. Zu dem Brückentore kamen die bedeutendsten Züge herein, und deswegen war der Rndrang dorthin am stärksten. Ganz zuletzt und mit sinkender Nacht langte der auf gleiche weise geleitete Nürnberger Postwagen an, und man trug sich mit der Rede, es müsse jederzeit, dem herkommen gemäß, eine alte Frau darin sitzen, weshalb denn die Straßenjungen bei Rnkunft des Wagens in ein gellendes Geschrei auszubrechen pflegten, ob man gleich die im wagen sitzenden Passagiere keineswegs mehr unterscheiden konnte. Unglaublich und wirklich die Sinne verwirrend war der Drang der Menge, die in diesem Rugenblick durch das Brückentor herein dem wagen nachstürzte; deswegen auch die nächsten Häuser von den Zuschauern am meisten gesucht wurden. Johann Wolfgang v. Goethe. 178. Weinlese am Rhein. ^^^Der Spätherbst zieht heran, die eigentliche Erntezeit am Rheine, yglllll die Zeit, in der hier ein doppeltes Leben, ja, eine neue Zeitrechnung beginnt; denn aller Wohlstand des Landes, alle Behaglichkeit des bürgerlichen Seins und Verkehrs erwächst dem Rheinland aus den Erträgnissen des herbstes. Rm ganzen Rhein wird der Beginn der Traubenlese, zwischen Rnfang Oktober und Ende November, je nach der Traubenreife wechselnd, von dem Grtsvorstande in Gemeinschaft mit den größeren Besitzern aus einen bestimmten Tag festgesetzt. Zeigen sich die Traubenstiele trocken und

10. Bd. 3 B = Oberstufe d. Mädchen, (7. - 9. Schulj.) - S. 306

1911 - : Crüwell
306 158. Die Weinlese nm Rhein. »>.. Wiih-im Meben und Rhein — sie gehören zusammen seit Jahrhunderten. ^ Den edeln Rüdesheimer Wein ließ, wie die Sage erzählt, der Kaiser Karl selbst anpflanzen. Einst schaute der Kaiser, es war im Monat März, von seinem prachtvollen Palaste zu Ingelheim hinab auf den Strom und die rechtsrheinischen Höhen und gewahrte, wie bei Rüdesheim am Berge der Schnee zuerst weggeschmolzen war. Da ließ er aus fernen Landen edle Reben kommen und dort an- pflanzen; daraus ist der vortreffliche Rüdesheimer Bergwein ent- standen. Heute noch läßt die Sage den alten Kaiser aus seiner Gruft zu Aachen zum Rhein herauf schreiten und die Trauben am Strome segnen: „Bei Rüdesheim, da funkelt Der Mond ins Wasser hinein Und baut eine goldene Brücke Wohl über den grünen Rhein. Der Kaiser geht hinüber Und schreitet langsam fort Und segnet längs dem Strome Die Reben an jedem Ort. Dann kehrt er heim nach Aachen Und schläft in seiner Gruft, Bis ihn im neuen Jahre Erweckt der Trauben Duft/' So ist das Rheinland geworden zum Weinland, und aller Wohlstand des Landes, alle Behaglichkeit des Lebens und Verkehrs hängt im Rheingau ab von dem günstigen Ausfall der Weinernte; daher beginnt im Spätherbst, der eigentlichen Erntezeit am Rhein, hier ein doppeltes Leben, ja eine neue Zeitrechnung. Zeigen sich die Traubenstiele trocken und verholzt, läßt die Traube sich leicht von der Rebe ablösen, sind die Kerne hart, die Beerenhülsen leicht und durchsichtig geworden, so ist die Lesezeit ge- kommen. Durch die Schelle wird dann verkündigt, an welchem Tage die gemeinsame Lese beginnen kann. Bis zu diesem Augen- blick sind die Weinberge, mit Ausnahme großer Besitzungen, für jedermann, für die ganze Einwohnerschaft, geschlossen. Verhaue und Hecken versperren die Zugänge, Eindringlinge werden durch die Winzerschützen eingebracht und mit Geldstrafen belegt. Es geschieht um der gegenseitigen Sicherheit willen. Nur in besondern Fällen wird unter Aufsicht eines „Ehrenschützen" nach eingeholter amtlicher Erlaubnis eine frühere Lese für den einzelnen Besitzer gestattet, z. B.
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