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1. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 60

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
60 Die ältesten Völker bis zur Gründung der Persermonarchie. Joas und Ieroboam Ii. (838 — 781) kehrte Israel auf einige Zeit zu seinem Gotte zurück und fand die alte Kraft wieder, die ihm den Sieg über seine Unterdrücker gab. Das Unwesen nahm unter einer neuen Dynastie (771) abermals überhand und nun brach das Verhängniß unauf- haltsam über Israel herein. Ein Krieg gegen Juda und Syrien führte den Assyrer Phul herbei, der Israel zinsbar machte; sein Nachfolger Tiglat Pilesar eilte, abermals auf Judas Hilferuf, herbei, nahm Ga- liläa und alles Land jenserts des Jordans weg und machte den König tributpflichtig, einen großen Theil des Volkes aber führte er nach Assyrien. Israels letzter König, Hosea, warb heimlich um den Beistand Aegyptens; dafür traf ihn die Rache des Assyrers Salmanassar. Nach dreijähriger Belagerung fiel Samaria, der König wurde in Ketten nach Mesopota- mien abgeführt und fast alles Volk mit ihm (722). Israel verschwand unter den Völkern des inneren Asiens; in seiner verödeten Heimath aber siedelte der Sultan die Chutäer aus dem Gebiete von Sivon an, aus welchem das Mischvolk der Samariter erwuchs. Reich Juda (975-588). Es überlebte unter 20 Königen das abtrünnige Israel um 134 Jahre. Seine Könige waren ans dem Stamme Davids, die meistens in ruhiger Erbfolge einander ablösten und als Davids Nachkommen bei dem Volke Gehorsam fanden. Dieses hatte das Nationalheiligthum, den Tempel zu Jerusalem, um welches es sich zur Feftfeier versammelte; unter ihm wohnten die Leviten, die Wächter des Gesetzes (doch gab es auch unter diesen Untreue!) und trat eine Reihe gottbegeisterter Pro- pheten auf, daher konnte Juda nie so tief fallen wie Israel, und darum wurde es mit der Strafe der Vernichtung verschont. Denn treu blieb auch Juda nicht, welchem Salomo so böses Beispiel gegeben hatte. Unter Roboam mußte es bereits die Zuchtruthe empfinden; der Aegypier Sisak (israelitischer Bundesgenosse) eroberte und plünderte Jerusalem mit den salomonischen Schätzen. Das Reich erholte sich wieder unter Abia und dem frommen Afa (964 — 920), der die Aegypter blutig heimschickte, und blühte unter Josaphat (920 — 895) neu auf. Aber seine Söhne und Nachfolger, Joram (895—887) und Ahas (887—886), wurden Götzendiener, verführten das Volk, verbanden sich mit Ahab, dem Manne der Jesabel, und verschwägerten sich mit ihm. Die Edomiter fielen ab, die unversöhnlichen Philister verschworen sich mit arabischen Horden und verwüsteten Jerusalem und das ganze Land. Eben so unglücklich war der Krieg, den Ahas mit Joram, Ahabs Nachfolger, gegen Syrien führte, und mit diesem von Jehu ermordet wurde. Dies benutzte die Königs- wittwe Athaljah, Ahabs und Jesabels Tochter, ermordete alle davidischen

2. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 66

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
66 Perser und Griechen. Europas Sieg über Asien. der dritte der großen asiatischen Herrscher sein, welche dem Kyrus unter- lagen. Letzterer besiegte das babylonische Heer in einer Feldschlacht und legte sich vor die große Stadt. Die Einwohner verließen sich auf ihre Mauern, Thürme und ehernen Thore, und spotteten der Perser; denn sie meinten, dieselben würden in der verheerten Umgegend bald keine Lebensmittel mehr auftreiben und abziehen, nachdem sie die Mauern satt- sam mit den Augen gemessen hätten. Allein Kyrus wußte Rath; er grub, um den Euphrat abzuleiten, einen Kanal, ohne daß es die Babylonier merkten. Als diese eines ihres üppigen Feste feierten und nachts berauscht durch die Gassen schwärmten, ließ Kyrus den Kanal öffnen, in welchen sich nun ein großer Theil des Flusses ergoß, und die persischen Krieger drangen in dem Flußbette gehend in die Stadt. Die trunkenen Babylonier wurden auf den Gassen niedergehauen oder in die Häuser gejagt; die königliche Burg, welche gleich der Stadt mit Festtaumel erfüllt war, wurde rasch überfallen und der König selbst getödtet. So voll- streckte Kyrus das Gericht an Babylon, wie es die Propheten ver- kündet hatten. Heimkehr der Juden (334). Die Worte der jüdischen Seher wurden dem Kyrus kund und erfüllten ihn mit Ehrfurcht vor dem Gotte des jüdischen Volkes. Da gab er den Verbannten die Erlaubniß, in ihr Vaterland heimzukehren, und wies ihnen auch Unterstützung an. Viele zogen unter Anführung Zorobabels in die verödete Heimath zurück und legten Hand an den Neu- bau von Stadt und Tempel. Die Samariter aber beunruhigten sie in diesem Werke und erwirkten durch Verleumdungen sogar einen Befehl von dem Perserkönig, welcher Einstellung der Arbeiten gebot. Doch unter Darius Hyftaspis, dem vierten Könige (515), wurde das Verbot aufgehoben; Esra und Nehemia führten aus Babylonien neue Schaaren gläubiger Israeliten herbei und vollendeten das angefangene National- werk. Seitdem lebten die Juden in Frieden unter persischer Botmäßig- keit, welche sie nicht drückte, da sie nur den bestimmten Tribut bezahlen mußten und sonst ungestört den Geschäften des Friedens leben durften. Geläutert durch schwere Leiden hielten sie treuer als vorher an dem Glau- den ihrer Väter; damit die Kenntniß des Gesetzes allen zugänglich würde, errichteten sie in den Gemeinden Synagogen, in welchen das Gesetz vor- gelesen und erklärt, Gott mit Gesang und Gebet gedient wurde. Des Kyrus Ende (529). Die Bewohner von Persien, Medien und Baktra, die Arier oder Jranier, lebten seit uralter Zeit in unaufhörlicher Feindschaft mit den Hirtenvölkern der nördlichen Steppen und Gebirge; diese feindlichen Länder am Kaukasus, dem kaspischen Meere, dem Orus und Jarartes

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 21

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Einrichtung der neuen Reiche. 21 Angelsachsen und Alemannen); wo ehemals römische Städte erhalten blieben, scheint auch die römische Städteverfassung fortgedauert zu haben. Zu den unfreien Dienftleuten gehörten ursprünglich auch die Mi- nisterialen, denen entweder ein Dienst um die Person des adeligen Herrn oder ein besonderer Kreis von Geschäften angewiesen war. Aus ihnen nahm der Herr in der Regel den Verwalter (Major) seiner Güter, aus ihnen bildete er sein Hofgesinde dem königlichen nach (Schenk, Kämmerer je.), und mit der Zeit erhielten sie immer mehr Ehre, so daß ans ihnen hauptsächlich der niedere Adel hervorging. Der Ausdruck Ministerialis bezeichnete deßwegen in späterer Zeit einen Freien oder Edeln, der irgend ein Amt oder einen bestimmten Dienst hatte. Zu den eigenthümlichen germanischen Einrichtungen gehört nament- lich das Lehenwesen (Feudalwesen, Vasallenthum). Der König gab von seinen eigenen Gütern einem Adeligen oder Freien ein solches als Lehen (von leihen; beneficium, feudum), d. h. er überließ ihm die Nutz- nießung desselben, wogegen sich dieser durch Eid (homagium, hominium, vassaticum, fidelitas) verpflichtete, den Lehensherrn mit Rath und That im Frieden und Krieg zu untehlützen; der Bruch des Lehenseides hieß Felonie. Ebenso übernahmen Freie von Adeligen Lehen und damit die gleiche Verpflichtung gegen sie. Wollte der Lehensherr nach dem Tode des Lehensträgers sich dessen Sohn auf gleiche Weise verpflichten, so mußte er ihm auch das väterliche Lehen übergeben und es ist deß- wegen begreiflich, daß sich die Erblichkeit der Lehen schon frühe zu ent- wickeln begann. Da der Lehensträger den Schutz des Lehensherrn genoß, so übergaben in unruhigen anarchischen Zeiten gemeine Freie ihre Güter dem Könige oder einem geistlichen oder weltlichen Herrn und ließen es sich von demselben wieder als Lehen übertragen; dadurch kamen sie in den Schutz desselben, verpflichteten sich aber auch zum Kriegs- dienste und in der Regel auch zu einer bestimmten Abgabe; in späterer Zeit waren die Männer äußerst selten, welche sich rühmen konnten „sie haben ihr Gut allein von Gott und der Sonne." (Lehen im weiteren Sinn des Wortes, feudastra, waren und sind theilweise noch Bauern- lehen, Erb-, Erbzinslehen, Kolonate.) Damals gab es noch sehr wenige Burgen, und die adeligen Herrn wohnten größtentheils auf ihren Gütern in großen hölzernen Häusern, um welche zunächst die Oekonomiegebäude standen. Die Viehzucht war wichtiger als der Ackerbau, wie es bei jedem halbcivilisierten Volke der Fall ist. Waldungen bedeckten den größten Theil des Landes, daher war die Schweinezucht sehr bedeutend und Wild im Ueberfluß vorhanden. Ein Hauptvergnügen der Herren war die Zagd; sie hatten ver- schiedene Arten von Jagdhunden, die in den Gesetzbüchern theilweise zu

4. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 22

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
22 Das Christenthum unter den Germanen und Slaven. sehr hohem Werthe angesetzt sind; sie hielten auch gezähmte Hirsche, selbst Bären, verschiedene Vogel, namentlich Jagdfalken. Die Lebens- weise der höhern und nieder« Stände war noch so ziemlich dieselbe, wie sie Tacitus beschreibt, obwohl die römische Kunst das Leben zu ge- nießen sich bereits in einzelnen Zügen äußert. Die Landesverfassung. Jedes deutsche Volk dieser Zeit hatte Könige oder Herzoge an seiner Spitze, deren Würde in ihrem Geschlechte forterbte, jedoch nicht ohne die Wahl oder wenigstens die Zustimmung der Freien. Waren mehrere Söhne da, so theilten sie sich bei den Franken nicht nur in das Gut, sondern auch in die Würde des königlichen Vaters, so daß das Königreich in mehrere Königreiche zerfiel; dies war theilweise auch bei den Angelsachsen der Fall, sonst fänden wir nicht z. B. zeilenweise zwei Könige in Mercia, in Kent re. Bei anderen Völkern erhielt jeder königliche Prinz seine Apanage in Land und Leuten, die er unter der Oberhoheit des Königs regierte; denn es gab damals fast kein anderes Einkommen als das von Grundbesitz, und keinen Rang als den mit einer wirklichen Herrschaft verbundenen; diese Theilungen sind die Ur- sache der vielen Bruder- und Verwandtenmorde in den attgermanischen Herrscherhäusern, der vielen Empörungen und Verräthereien. Das Einkommen des Königs bestand in dem Ertrage seiner Güter, welche von Hörigen oder Leibeigenen bebaut und von Meiern verwaltet wurden. Standen die Güter unter einer schlechten Verwaltung oder waren die meisten als Lehen fortgegeben, so konnte es wohl geschehen, daß der König darbte. Zn den königlichen Schatz stoßen ferner die Abgaben der römischen Provinzialen von Grundstücken, Personen und Erbschaften; ferner Konfiskationen und Strafgelder, die Geschenke der Adeligen und Freien, die Zölle; dem Könige gehörte endlich auch das Münzregal. Bei den Frankenkönigen war der Hofstaat sehr beträchtlich und wurde für andere Könige das Muster. Die Umgebung des Königs be- stand aus Adeligen, welche auch die ersten Hofämter verwalteten: der Kämmerer (Oudieularius, Camerarius, Thesaurarius) besorgte den königlichen Hofhalt; der Marschall beaufsichtigte den königlichen Pferde- stall; der Seneschall oder Truchseß (Dapifer) versorgte den königlichen Tisch, der Schenk (Pincerna, Buticularius) hatte den Trunk beizu- schaffen; der Kanzler (Cancellarius), in der Regel ein Geistlicher (da- her auch Archicapellanus genannt), war der königliche Geheimerath und fertigte die königlichen Urkunden aus. Der Großhofmeister, Haus- meier (Majordomus regiae), vertrat im Kriege die Stelle des Königs und war oberster Verwalter von dessen Besitzungen.

5. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 23

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Gerichte. 23 Eine Negierung im heutigen Sinne des Wortes übten die alten Könige nicht; sie vertraten die Nation gegenüber dem Auslande, waren die Oberfeldherren, in der heidnischen Zeit die Oberpriester, in der christlichen die Schutzherren der Kirche, ferner die obersten Richter, ohne daß jedoch ein gewöhnlicher Rechtsfall vor das königliche Gericht (curia regis) gebracht werden mußte; über eine Person von hohem Adel richtete nur der König mit Beiziehung der Standesgenossen oder in der Nationalversammlung. In den Gesetzen und Einrichtungen konnte ohne die Einwilligung der Freien durchaus nichts geändert werden. So lange die Ausdehnung eines Königreichs unbedeutend war, also in der alten Zeit, versammelte sich im März oder Mai das ganze freie Volk vor dem Könige, oder es wurde auch außerordentlicher Weise zu- sammenberufen, um über Krieg oder Frieden und andere Landesange- legenheiten zu beschließen; in den großen Reichen war eine solche Volks- versammlung nicht mehr möglich und sie verwandelte sich daher in eine Versammlung der Adeligen oder Würdeträm (Reichstage). Je mehr Adelige der König zu Lehensleuten hatte, um so eher konnte er hoffen in der Versammlung seinen Willen durchzusetzen, und da die Adeligen immer mit einem Gefolge von Dienstmannen erschienen, so waren solche Versammlungen oft sehr stürmisch. Das Land selbst war in Gaue (pagus) eingetheilt, woher noch heute viele Landstriche Gaue heißen. Der Vorsteher eines Gaues wurde von dem Könige ernannt und hieß Graf (ein Wort, das verschieden gedeutet wird, jedenfalls nicht von „grau" abgeleitet werden darf); er leitete die Gauv?rsammlung, das Gaugericht und führte die wehrbare Mannschaft in den Krieg. Der Gau zerfiel wieder in Centen (Cen- tena; Hundreden in oberdeutscher Sprache) von je 100 freien Höfen, der Vorsteher hieß Oentenarius (Centgraf); diese Eintheilung scheint jedoch nie ganz durchgeführt worden zu sein, denn es gab Gaue ohne Centen und dann wieder Centen, die einen Gau ausmachten. Die un- terste Abtheilung waren die Gemeinden, Genossenschaften mit abgegränz- tem Grundeigenthum (Mark), welche Wald und Weide gemeinschaft- lich nutzten, während der Ackerboden familienweise vertheilt war; der Vorsteher einer Gemeinde heißt später Schultheiß (weil er Schulden, die von dem Gerichte angesetzten Bußen und die Abgaben an den König einzufordern, zu heischen hatte). Gerichte. Bei unfern Vorfahren gab nur die Freiheit Ehre und Recht auf ächtes Grundeigenthum; der Unfreie konnte eben so wenig Grundeigen- thum erwerben als sich selbst vor Gericht vertheidigen, daher sein Herr

6. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 33

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Klosterämter: Kastvogt, Meier, Keller. 33 Die Klosterämter: Kastvogt, Meier, Keller. Nun sollten aber die Klöster ihre Unterthanen gegen Angriffe ver- theidigen oder sie in das Feld führen, wenn der Landesherr zu den Waffen rief; sie sollten Gericht halten, in ihren Sachen vor Gericht erscheinen, Abgaben einziehen u. s. w.; nach dem Gesetze der Kirche jedoch (das freilich oft genug übertreten wurde) durfte kein Geistlicher Blut vergießen, weder als Krieger noch als Richter, und auch das Ein- ziehen der Steuern glaubte man für Mönche nicht passend. So ent- standen bei den großen Stiften Aemter, welche von Weltlichen begleitet wurden. Das Wichtigste dieser Aemter war die Käst- oder Schirm- vogtei, die immer von angesehenen adeligen Geschlechtern, gewöhnlich von den Nachkommen des Stifters, versehen wurde. Ein solcher Vogt hatte die Verpflichtung, das Stift gegen Gewaltthat zu schützen, dessen Rechte zu vertheidigen und im Nothfalle die Klosterleute in das Feld zu führen und ihnen mit seinen eigenen Angehörigen beizustehen. Außerdem richtete der Kastvogt über Mord, Brand, Raub, Diebstahl, Verwundung u. s. w. und kam zu dem Behufe zu bestimmter Zeit an den Gerichts- ort; während er anwesend war, mußte das Stift ihn und sein Gefolge, auch seine Pferde, Hunde und Jagdfalken verköstigen. Außerdem erhob der Kastvogt eine bestimmte Steuer; von den Geldstrafen erhielt er wenig- stens ein Drittheil, so daß also eine Kastvogtei ein sehr einträgliches Amt war. Aber vielmal sah sich dieser Schirmherr geradezu als Herrn des Klosters an. In zahllosen Urkunden wird über Gewaltthätigkeit, Eigenmächtigkeit, Beeinträchtigung des Stiftsgutes durch die Kastvögte geklagt, und es wird häufig genau bestimmt, wie oft der Kastvogt kommen, mit wie viel Männern und Pferden, wie lange er bleiben dürfe u. s. w. Das half jedoch gewöhnlich nicht lange; die durch Krieg, Erbtheilung und Verschwendung heruntergekommenen Adeligen sahen nur mit Neid auf den reichen Besitz des von ihren Vorfahren gestifteten Klosters; an- dere suchten Erweiterung ihrer Herrschaft und meinten dazu das Geld und die Leute des Klosters wohl brauchen zu können. Gegen solche Herren halfen Urkunden gar nichts, Bann und andere geistliche Strafen nicht viel, daher bemühten sich die Klöster sehr, ihrer Kastvögte ganz los zu werden und durch eigene weltliche Beamte jene Obliegenheiten zu besorgen. Ein Stiftsamt war ferner das des Meiers. Die größeren Hof- güter theilte man gewöhnlich wieder in kleinere Wirthschaften, welche Huben (40 Jucharte), Schuppisen und Ronkalen genannt wurden. Das größte derselben und der Mittelpunkt hieß in Alemannien der Kellhof, und der Oberaufseher eines solchen Meier (villicus). Diesem lag die Leitung des Feldbaues ob und der Einzug der Gefälle. Gewöhnlich aber wur- Bumüller, Gesch. d. Mittelalters. A

7. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 67

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Gerechtigkeitspflege. 67 Gesetze war jeder freie Mann zum Waffendienst für den Kaiser, zu dem Heerbann, verpflichtet. Ein Freier, der vier Bauernhöfe als Eigenthum oder Lehen besaß, mußte bei Vermeidung einer Buße von 60 Schillingen ausziehen. Die vermöglichsten Freien dienten zu Pferde, die weniger reichen zu Fuße; arme Freie rüsteten selbdritt, noch ärmere selbsechst ihrer einen zum Feldzuge aus. Denn jeder mußte sich seine Waffen selbst anschaffen, keine geringen Kosten in der damaligen Zeit, wo eine Lanzenspitze auf ungefähr eilf Gulden unseres Geldes zu stehen kam. Die vorgeschrie- benen Waffen waren: Schild, Lanze, Bogen und Köcher. Außerdem mußte jeder Kriegsmann für drei Monate Lebensmittel mitbringen, auch Art, Bohrer und solche Werkzeuge, die im Kriege vielmal nothwendig werden. Das Heerwesen beaufsichtigte in jedem Gaue der Graf. Karl stellte also den urdeutschen Heerbann wieder her, eine bedeutende Last für die Freien; doch ist der Vorwurf ein ganz unbegründeter, als habe er dadurch die minder begüterten Freien zu Grunde gerichtet. Denn diese mußten auch später, nachdem sie zu Dienstleuten geworden waren, in das Feld ziehen, freilich nicht mehr für Kaiser und Reich, sondern in die unaufhörlichen Kriege und Fehden ihrer Herren. In Gränzbezirke (Marken), welche dem Feinde abgenommen waren, setzte er Mark- grafen (marchiones, auch duces limitis genannt, weil ihr Gebiet mehrfach größer war als das der andern Grafen), welche mit den Kolonisten die Gränzwache hielten. Gerechtigkeitspflege. Es war für Karl eine Haupisorge, daß in seinem Reiche jedem einzelnen sein Recht werde. Denn es geschah gar oft, daß der Stärkere den Schwächer» unterdrückte. Der reiche Herr z. B., der viele Knechte hatte, trieb sein Vieh auf die Weide des Nachbars, oder wehrte ihm in dem Walde zu jagen, Holz zu fällen, die Schweine zur Eichelmast zu treiben u. s. w. Wie häufig solche Unbilden armen Freien mögen an- gethan worden sein, können wir daraus schließen, daß in den Urkunden der Klöster eine Menge dergleichen Beschwerden und Schiedssprüche Vor- kommen, und doch waren die Stifte in dem Genüsse ihrer Rechte durch den Glauben jener Zeit viel sicherer. Solche Klagen kamen auch zu Ohren des Kaisers, und er that, was er konnte, um das Recht zu schirmen; auf vielen Reichstagen ermahnte er ernst und drohend und erließ Verordnungen gegen den Mißbrauch der Gewalt. Die Pfalz- grafen (Pfalzen, vom lateinischen palatium, hießen die kaiserlichen Burgen in den verschiedenen Gegenden des Reichs) verwalteten nicht bloß das kaiserliche Einkommen aus dem zu einer Pfalz gehörigen Be- zirke, sondern sie vertraten auch den Kaiser als obersten Richter und 5«

8. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 135

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Heinrichs Kamps um die Krone. 135 schen Großen erreicht: Deutschland war ein förmliches Wahlreich, die regierende Familie besaß kein Anrecht mehr auf die Krone. Dagegen setzte sich nun Heinrich mit aller Macht, und diese war so gering nicht, als seine Gegner geglaubt hatten. Unter den Fürsten selbst hielten die Feinde seiner Feinde zu ihm und diese vertheidigten nun das Königörecht ungefähr in derselben Weise, in welcher die meisten ihrer Gegner das Recht der Kirche verfochten; jeder Theil schaute nämlich, wie er am meisten gewinnen könnte, daher machte es den Herren auch kein Ge- wissen, ihre Parteistellung zu ändern, von Rudolfen zu Heinrichen und von Heinrichen zu Rudolfen überzugehen. So hielten in Schwaben selbst, dem Herzogthume Rudolfs, zu Heinrichen: die Bischöfe von Konstanz, Augsburg, Straßburg, Basel, die Aebte von St. Gallen und von der Reichenau; von den Grafengeschlechtern: Nellenburg, Hohenstaufen, Lenz- burg, Achalm, Buchhorn, Gingen, Lechsgmünd. In ganz Deutschland erklärten sich aber die Städte für den König; sie benutzten den Krieg ihrer Herren gegen den König dazu, um von diesem Erweiterung ihrer Rechte zu gewinnen; es war ja bereits die Politik von Heinrichs Groß- vater Konrad gewesen, sich der Städte gegen die hohe Aristokratie zu bedienen. Im alten Alemannien ging Heinrich noch weiter; er bewaff- nete 12,000 Bauern und schickte sie gegen seine hochgestellten Feinde, was diese so erbitterte, daß Berthold von Zähringen die gefangenen Bauern entmannen ließ. Die Bewaffnung der Bauern war allerdings ein sehr gefährliches Beispiel; daß die sächsischen Gemeinen sich nach der Schlacht an der Unstrut nur unwillig der Rache an ihrem Adel enthielten, ist oben gesagt worden, im obern Alemannien aber hatten sich die Bauern nicht hundert Jahre früher gegen die geistlichen und weltlichen Herren förmlich empört und waren nur mit Mühe überwun- den worden, Beweis genug, daß der Stoff zu einem Kriege der Ge- meinen gegen die Herren vorhanden war; daß Heinrich ihn nicht voll- ständig in Flammen setzte, daran hinderte ihn einmal die Rücksicht, die er auf seine vornehmen Anhänger zu nehmen hatte, und sodann war er eine zu despotische Natur, als daß er eine Revolution von unten auf hätte machen können; die Unterdrückung der hohen Aristokratie war Erbpolitik seines Hauses, damit war aber keineswegs eine Erhebung der niedern Stände gemeint, sondern man ließ diese nur gelegenheitlich gegen den hohen Adel los, weil dieser sich unmittelbar neben der Königsmacht behaupten wollte. Was alles Heinrich einem Könige den Bauern ge- genüber für erlaubt hielt, hatte er hinlänglich durch seinen Burgenbau und seine ganze Wirthschaft in Sachsen bewiesen. Das Kriegsglück schwankte; Heinrich verlor die Schlachten von Melrichsstadt 1078, bei Flarchheim 1080, und am 15. Oktober desselben Jahres die an der Elster unweit'zeitz; doch alle diese Schlachten hin-

9. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 327

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Der Welthandel und die Kolonkeen. 327 nische Piaster lieferte, was eine Silberkugel von 83,7 Fuß Durchmesser gäbe. Nehmen wir an, daß aus dem andern Amerika, Asten und Afrika nur das Doppelte an edlem Metalle nach Europa gekommen ist, so dür- fen wir die ungeheure Summe von 30 Milliarden rechnen, und haben jedenfalls noch zu nieder angeschlagen. Viel Geld erzeugt aber auch viele Bedürfnisse, die sonst unbekannt bleiben, es setzt darum die man- nigfaltigste Gewerbsthätigkeit in Schwung, der Luxus macht stch mit neuen Bedürfnissen sichtbar und ruft dadurch neue Thätigkeit in's Leben. Aus den fremden Erdtheilen kamen die verschiedenen Gewürze massen- chaft nach Europa und fanden Eingang in die Küche des Bürgers und Bauers; neue Farbestoffe, Holzarten, Arzneien, Blumen und Krauter gesellten stch zu den europäischen, und endlich kamen auch Zucker, Kaffe und Tabak, welche in Verbindung mit den Gewürzen das physische Leben des Europäers wesentlich veränderten; die Küche Karls des Großen war einfacher bestellt als jetzt die eines mittelmäßigen Bürgers oder Bauers. Diese Veränderung trat allmälig, aber merkbar genug ein; Zucker, Kaffe und Tabak bewirkten schon Unglaubliches, eine vollständige Umwälzung brachte aber in späterer Zeit die Einführung der Kartoffeln und der Baumwolle zu Stande. Am wenigsten zu vergessen ist, daß durch die Ausbreitung der Eu- ropäer über die neue Welt das Christenthum ein unermeßliches Ge- biet gewann; während es früher mit den Europäern kaum den Saum des nördlichen Afrikas und westlichen Asiens berührte, siedelt es sich jetzt an unendlich vielen Küstenpunkten an und behauptet sich durch die Ueber- legenheit der Europäer gegen gewaltsame Angriffe, in Amerika aber ge- winnt es einen ganzen Erdtheil, weil er von Europa aus die Haupt- masse seiner Bevölkerung erhalten hat und erhält. Wäre nur überall dem armseligen Heidenthume christlicher Bekehrungseifer begegnet! Spa- nische Mönche haben allerdings viel gethan, aber rauhe Eroberer und wilde Goldjäger haben wieder viel verdorben; die wunderbare Schöpfung der Jesuiten, den indianisch-christlichen Staat in Paraguay, zerstörte der fanatische Jesuitenhaß, und die Presidios in Mexiko, die christlichen Vor- posten am Rande heidnischer Wüste, wurden von den Revolutionen des ¡7^8 fbt nsßjtiiisctejjnjs a§07ß diw nrmo? naßaiftairm 7tjam tchvm nachfft i muz Qtsaruä 6uu ladnüplam muz I Wwh] tzuo »üwmj? chuo tstarw k v§47ud chnu noaag uri 7ajü Ean i rrfflzy-hsttjo ütfb chm t. Jalad k d Vftnfd? 776 rtvw ,na§o]ad gnrmp? t n ai nsifb Kv.ftf «ns' Wr am ösck tzvd ädrgno 19. Jahrhunderts vernichtet. yr k. t H jyj7e 7)6 taj nw* ,.v Ich 1)7jag nnaag rtad Ml"! rruc ,(i ta)I§ una<tt nacho ■v ,;Q? 0196 jfj) L16!

10. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 23

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Babylonien- Assyrien. Medien. 23 stadt Jerusalem erlag 588 v. Ehr.; Stadt und Tempel wurden zu Schutt- haufen und viele tausend Juden mußten dem fremden Heere an den Euphrat und Tigris folgen. Doch dauerte auch der Glanz der baby- lonischen Herrschaft nicht lange, nur 70 Jahre (von 608—538), dann war seine Frist abgelaufen, und der persische Held Kyrus strafte den Uebermuth, welchen Babylon gegen andere Völker ausgeübt hatte. Das assyrisch - babylonische Volk gehört zu den merkwürdigsten Völkern der alten Welt; es beschränkte sich nicht wie der Hindu und Chinese auf das Land, welches ihm die Natur als Gränze angewiesen hatte, auf das Gebiet des Euphrat und Tigris, sondern drang erobernd nach allen Richtungen vor; seine Sultane hatten es aber nicht auf Zerstörung und Plünderung entfernter Länder abgesehen, wie Attila und die mongolischen Weltstürmer, sondern sie wollten in ihrem verfei- nerten Despotismus deren Hilfsquellen ausbeuten und damit ihre Macht um so fester gründen. So ist ihr Streben unverkennbar, den ganzen Welthandel in ihre Gewalt zu bringen und von jedem Zweige desselben goldene Früchte für ihre Schatzkammern zu pflücken. Babylon war in jener Zeit ein Brennpunkt des Weltverkehrs und durch seine Lage vor- züglich dazu geeignet. Auf dem Euphrat kamen die Erzeugnisse aus den Gcbirgsländern herunter, als: Felle, Eisen und andere Metalle, in Fahrzeugen, die aus Fellen und Weidengeflechten zusammengemacht und bei aller Unbehilflichkeit gegen das Umschlagen gesichert waren und eine ziemliche Ladung trugen. Den Euphrat herauf kamen die Maaren Indiens, Arabiens und der nächsten afrikanischen Küsten: Gold und Silber, Edelsteine, Perlen, Elfenbein, Gewürze, Räucherwerk, Gewebe, auch verschiedene Thiere. Daden (wahrscheinlich die Bahareinsmseln) hieß der Stapelplatz, wo die Maaren in Schiffe umgeladen wurden, die für den Euphrat und den großen Königskanal geeignet waren. Am oberen Euphrat waren wohl Thapsakus und Charchemisch (Circesium) die letzten Stapelplätze für die Flußschifffahrt. Die Schiffsladungen wurden nun an die Kamele der Karawanenführer abgegeben, welche sie über Tadmor (Palmyra) nach Damaskus, Baalbek (Heliopolis) und von da in die Städte der Phönicier und Syrer, in die Häfen des mittelländischen Meeres, lieferten. Diese große Handelsstraße suchten die babylonisch-assyrischen Sultane bis an ihre Ausmündung am mittel- ländischen Meere in ihre Gewalt zu bringen. Daher wurden von ihnen so viele Feldzüge gegen Phönicien und Syrien unternommen, selbst dann noch, als ihre Macht bereits durch den Anfall der Meder geschwächt war. Von Phönicien und Palästina aus richteten sie ihre Angriffe gegen Aegypten, welches durch das rothe Meer und die Häfen der arabischen und abyssinischen Küste an dem Handel mit dem fernen Morgenlande Theil nahm, so wie es über Meroö und die Oase des Ammonium mit
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TM Hauptwörter (200)200

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