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1. Heimatkunde der Provinz Hannover - S. 56

1910 - Hannover : Helwing
— 56 — die Kämpfe zwischen Welsen und Staufen wieder, bis 1235 auf dem Reichstage zu Mainz eine Einigung zu stände kam. Mit großer Pracht erschien hier der Welfe vor Friedrich Ii., beugte feine Knie vor dem Kaiser und übergab diefem feine sämtlichen Erblande. Der Kaiser überreichte ihm eine Reichsfahne und überwies ihm feierlichst die Eigen- besitznngen als Reichslehen und neues Herzogtum. In diesem Herzog- tum „ Braun schweig-Lüneburg ", welches das Land zwischen Deister und Leine, Göttingen, - Grnbenhagen, den Harz, Braunschweig, Celle und Lüneburg umfaßte, liegt der Kern der heutigen Provinz Hannover und des Herzogtums Brauufchweig eingeschlossen. Noch unter Otto wuchs das Herzogtum und begann aufzublühen. Aber man folgte dem Brauche vieler Fürsteu damaliger Zeit; man teilte das Land und machte es durch Zersplitterung ohnmächtig. Schon die beiden Söhne Ottos begannen 1269 diese Teilungen. Albrecht erhielt den südlichen Teil unter dem Namen eines Herzogs von Brmm- schweig; Johann nahm den nördlichen Teil unter dem Titel eiues Herzogs von Lüneburg. Noch zwölsmal ist dieser Landbesitz geteilt worden, und eine Reihe von Ländchen bildete sich, in denen einmal sogar gleichzeitig 7 Herzöge regierten. Doch das Schicksal führte diese Herzogsländchen, in deffen Bewohnern wie Fürsten das Gefühl der Zusammengehörigkeit zum Glück erhalten blieb, immer wieder zusammen. Durch die Teilung von 1635 wurde dann der Grnnd gelegt zu den beiden Ländern Hannover und Braun schweig. Wir beschränken uns nun darauf, das Wachstum des Landes Hannover zu verfolgen. Diesem Hause Lüneburg (Hannover) gehörten die Herzogtümer Lüneburg, Celle, Calenberg, Göttingen, Grnbenhagen und die Grafschaften Hoya (1582), Diepholz (1585) und Stücke von Schaumburg und Lauenburg. Durch Teilung entstanden 1641 die beiden Linien Lüueburg-Celle und Lüneburg-Hannover, die 1705 wieder vereinigt wurden. Inzwischen hatte der Hannoversche Zweig unter Ernst August (1679—98) im Jahre 1692 die Kurwürde erhalten. Als Kurfür st eu- tum Hannover war es unteilbar und darum iu Zukunft vor Zer- fplitternng geschützt. Georg, der Sohn Ernst Augusts, der durch Heirat mit der Erbtochter vou Lüneburg - Celle (Prinzessin von Ahlden) auch diese Läuder erhielt, vergrößerte im Jahre 1715 das Land durch Ankauf der Herzogtümer Bremen und Verden von den Schweden, und fein Sohn Georg Ii. erwarb 1731 das Land Hadeln. Kurfürst Georg wurde dann im Jahre 1714 als nächster Ver- wandter der Königin Anna König von England; Hannover wurde Nebenland und hat bis zum Jahre 1837 (bis zu diesem Jahre war es mit England verbunden) von dieser Verbindung manchen Nachteil _ er- fahren. Nicht nur haben während des 7 jährigen Krieges Frankreichs Heere es im Kampfe gegen England ausgeplündert und haben hunderte von braven Hannoveranern für England in Amerika bluten müssen, auch Napoleon I. hat seinen Haß gegen England an dem Nebenlande Hannover ausgelassen und hat in der Zeit von 1863—1805 aus dem

2. Heimatkunde der Provinz Hannover - S. 58

1910 - Hannover : Helwing
— 58 — gesetz von 1833 keine hinreichende Gewähr für das dauernde Glück seiner Untertanen sehen könne". Durch das Edikt vom 1. November 1837 wurde das Staatsgruudgesetz aufgehoben. Damit war der Anfang eines Verfassungsstreites gegeben, der drei Jahre währte und in dem das Land schließlich unterlag; denn 1840 kam ein neues Versassungs- gesetz zu staude, das die Rechte des Volkes wesentlich schmälerte (7 Göt- tinger Professoren). Neue Unruhen brachte das Jahr 1848. Während aber in andern dentfchen Staaten nicht ohne blutige Kämpfe eine neue Ordnung der Dinge sich losrang, gelang es in Hannover dem Könige, der den all- verehrten Bürgermeister Stüve aus Osnabrück in seinen Rat berief, ruhigere Bahnen für eine gedeihliche Entwicklung einzuschlagen. Freilich wurde das Versassungsgesetz von 1849 nicht aufgehoben, aber doch an- gemessen verändert (September 1848). Unter Ernst Augusts Regierung sind mehrere ausgezeichnete Gesetze für die innere Verwaltung des Landes erlassen. Im Jahre 1843 erschien z. B. das langerwartete Gesetz über Verdoppelung und Gemeinheitsteilung. Wenn diese Gesetze durch un- verständige Anwendung auch dem Volksleben, wie wir heute wisseu, schweren Schaden zugefügt habeu, fo läßt sich doch leicht einsehen, welche große Erfparnng an Zeit und Kraft die Verdoppelung dein Landmanne zunächst brachte. Auch die Teilung der Gemeinheiten gereichte damals der Mehrheit zum Segens wo sonst dürftige, magere Viehweide war, entstanden jetzt fruchtbare Äcker, fchöue Gärten und Wiesen. Ernst Augusts Sohn, Georg V. (1851—1866), schon in der Jugend erblindet, bestieg nun den Thron. Von der Ritterschaft gedrängt, die im Verfaffungsgefetze von 1848 einige Rechte hatte preisgeben müssen, erließ er bald nach dem Antritt seiner Regierung eine Reihe von Ver- ordnungen, die im wesentlichen die Bestimmungen von 1840 wieder- herstellten. Auch iu dem Verhältnisse unseres Königreichs nach außen traten Veränderungen ein. Ernst August hatte sich stets an Preußen angeschlossen: er hatte lange Zeit in Berlin gelebt, und seine Gemahlin war eine Schwester von Preußens unvergeßlicher Königin Luise; dagegen wandte König .Georg V. sich mehr Österreich zu. In dem Kriege Preußeus mit Österreich (1866) trat König Georg auf die Seite Öfter- reichs. Hannover wurde deshalb fofort befetzt; am 16. Juni begann von Holstein und Minden aus der Einmarsch preußischer Truppen. An demselben Tage, bald nach Mitternacht, verließ König Georg seine Hauptstadt und begab sich nach Göttingen, wo sich sein Heer um ihn sammelte. Vou dort aus wollte der König durch Thüringen ziehen, um in Bayern zu seinen süddeutschen Bundesgenossen zu stoßen. Bei Langensalza aber wurden die Hannoveraner am 27. Juni von den Preußen angegriffen. Glänzend bewährte sich die althannoversche Tapferkeit. Die Hannoveraner siegten. Kampf und Sieg waren aber unnütz; denn da am andern Tage stets frische preußische Truppen ankamen, sah sich die Armee umzingelt und mußte kapitulieren. Mit dem Stabe in der Hand kehrten unsere tapferen Krieger heim. König Georg V.
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