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2. Von der nach außen gerichteten, in das große russische Tiefland allmählich übergehenden Abdachung der Karpaten gehören die Länder Galizien und die viel kleinere Bukowina zum Kaiserreich Österreich. Sie haben ähnliches Klima wie die angrenzenden Gegenden Rußlands (kontinentales Kl. mit heißen Sommern und strengen Wintern) und bieten wie diese für Ackerbau und Viehzucht günstige Bedingungen. Seit alter Zeit versorgt Galizien die Nachbarländer mit Salz. das namentlich das Steinsalzbergwerk Wieliczka [wjelitfchfa] liefert; in der Gegenwart spielt auch die Ausbeutung der Steinkohlenlager (aus dem Tarno-witzer Platean) und die Gewinnung von Petroleum eine wichtige Rolle. Das Gebiet ist Durchgaugslaud für den Verkehr Polens, Mittel- und Norddeutfchlauds nach dem Schwarzen Meere zu. Die Hauptbahn folgt nicht dem vielgewundenen Tal des Dnjestr, sondern führt über Lemberg, von dem das früher bebeuteubere Krakau überflügelt worben ist.
In Galizien wohnen Slawen nnb zwar im Weichselgebiet Polen, im Dnjestr-gebiet Ruthenert, das sinb Klemruffen (S. 52); in bert Städten bilben die Jnben einen starken Bruchteil der Einwohnerzahl. Die Bukowina (= Buchen* laub), beren Hauptstabt Czernowitz [tfchernowi^] Sitz einer bentschen Universität ist, hat stark gemischte Bevölkerung.
§16. Übersichtliche Zusammenstellung der politischen und Matiouatitäts-verhäl'tnisse des Deutschen Weiches und Hsterreich-Mngarns.
A. Das Deutsche Reich.
540 000 qkm; 65 Mill. Einwohner.
Das Deutsche Reich ist ein Buubesstaat, zu dem 25 Staaten und 1 Reichs* lanb gehören.
Die 26 Sauber nach dem Range nach anfsteigenber Zahlenfolge
An der Spitze des Reiches steht der jeweilige König von Preußeu als „Deutscher Kaiser", ihm zur Seite als gesetzgebeube Gewalten Bnnbesrat und Reichstag. Zum Buubesrat seubeu die Regierungen der einzelnen Staaten Vertreter; der Reichstag geht aus allgemeinen Wahlen hervor. Wahlberechtigt und wählbar ist jeber Deutsche, der das 25. Lebensjahr vollenbet hat. Der höchste Beamte des Reiches ist der Reichskanzler. Die Reichsbehörben befinben sich in Berlin, mit Ausnahme des höchsten Gerichtshofes, des Reichsgerichts, das seinen Sitz in Leipzig hat.
Außer von Deutschen wirb das Deutsche Reich bewohnt von Polen, etwa 32/3 Mill. in Schlesien, Posen, West- und Ostpreußen, Franzosen im Reichslanbe, Dänen in Norbschleswig, Litauern in Ostpreußen, Weubeu iu der Lausitz.
georbitet:
4 Königreiche,
6 Großherzogtümer
5 Herzogtümer,
7 Fürstentümer,
1 Reichslanb,
3 freie Städte,
4 Königreiche,
5 Herzogtümer,
georbnet:
3 freie Stabte, 1 Reichslanb,
6 Großherzogtümer,
7 Fürstentümer.
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Der Riesendampfer „Imp era tot" der Hamburg-Amerika-Linie.
Unser Bild stellt ikm neben der „Deutschland", einem der größten bisherigen Dampfer der Gesellschaft, dar. Er
hat einen Raumgehalt von 50 000 T, eine Länge von fast 280 m (Höhe des Ulmer Münsters 161. m), eine Breite
von nahezu 30 m und einen Tiefgang von fast 15 m. In seinem Innern befinden sich neben den vornehmsten
Unterkunftsräumen auch ein Schwimmbad, eine Reitbahn usw. — Der Dampfer „Vaterl and", ebenfalls der
Hamburg-Amerika-Linie gehörig, hält 55000 T. Die Besatzung dieses Schiffes beträgt über 1200 Mann; im
ganzen aber bietet es für mehr als 5000 Menschen Raum. Seine Geschwindigkeit erreicht 45 km in der Stunde.
Die Gesamtkosten beliesen sich auf 35 Mill. Mk. Beide Riefendampfer sind auf deutschen Werften gebaut.
Auch das größte Segelschiff der Welt, die „Potoii", gehört Deutschland an? es ist Eigentum der Hamburger
Firma Laeisz.
Linienschiff. „Deutschland".
Mehr und mehr erwirbt sich auch die deutsche Kriegsflotte eine achtunggebietende Stellung unter den übrigen
Kriegsflotten durch den Bau von Grotzkampfschifsen,
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§ 28. Verfassung und Staatenbildung.
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deutsche Bund durch Aufnahme der süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich.
Am 18. Januar 1871 wurde König Wilhelm I. von Preußen in Versailles zum
Deutschen Kaiser proklamiert.
Das jetzige Deutsche Reich ist eilt Bundesstaat von
26 Einzelstaaten. An der Spitze steht der König von
Preußen als erblicher Deutscher Kaiser. Er hat die Ent-
scheidung über Krieg und Frieden, ist Oberbefehlshaber über Heer und
Kriegsflotte und vertritt das Deutsche Reich gegenüber den auswärtigen
Staaten durch von ihln ernannte Gesandte. Im übrigen kann er die
Angelegenheiten des Reichs nicht nach Willkür regeln, sondern ist da-
bei an die Zustimmung des Bundesrats (bestehend aus den Abgesandten
der einzelnen Staaten) und des Reichstags (bestehend aus den auf je
5 Jahre gewählten Vertretern des Volkes) gebunden.
Reichsangelegenheiten sind: 1. das Heerwesen und die
Kriegsflotte; 2. das Post- und Telegraphenwesen (außer in Bayern
und Württemberg); 3. die höchste Gerichtsbarkeit (Reichsgericht in
Leipzig); 4. die Verwaltung der Zölle, d. h. der Abgaben, welche auf die
von allswärts eingeführten Waren erhoben werden, und einiger anderer
Steuern. Alle übrigen öffentlichen Angelegenheiten sind Sache der
Einzelstaaten.
Jeder wehrhafte Deutsche ist dienstpflichtig vom 20. bis 45. Lebensjahr und
zwar 7 Jahre beim stehenden Heer (davon 2 bis 3 Jahre, die Einjahrig-Freiwilligen
1 Jahr, bei der Fahne, die übrigen bei der Reserve), 12 Jahre bei der Landwehr,
6 Jahre beim Landsturm. In Friedenszeiten zählt das Deutsche Heer mehr als
eine halbe Million Soldaten, in Kriegszeiten kann es durch Einberufung der
Reserven und Landwehren auf fast die sechsfache Stärke gebracht werden. Es ist
das zweitgrößte Europas (nur von Rußland an Zahl der Soldaten übertroffen),
durch seine vortreffliche Einrichtung und Ausbildung aber allen anderen Heeren
überlegen. Die Kriegsflotte dagegen kommt erst an fünfter Stelle. England,
Frankreich, Rußland und Italien haben größere Kriegsflotten.
Die Staateu Deutschlands sind:
1. Königreich Preußen, 350 000 qkm 32 Mill. Einw.
2. „ Bayern, 76 000 „ 5,8 „ „
3. „ Sachsen, 15 000 „ 3,8 „
4. „ Württemberg, 20 000 „ 2 „
5. Großherzogtum Baden, 15 000 „ 1,7 „ „
6. „ Hessen, 8 000 „ 1
7. „ Mecklenburg-
Schwerin, 13 000 „ 0,6 „ „
8. „ Mecklenburg-Strelitz,
9. „ Oldenburg,
10. „ Sachsen-Weimar-Eisenach,
11. Herzogtum Sachsen-Meiningen,
12. „ Sachsen-Ko burg-Gotha,
13. „ Sachsen-Altenburg,
14. „ Anhalt,
15. „ Braunschweig,
16. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt,
17. „ Schwarzb urg-Sondershausen,
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