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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 183

1892 - Breslau : Hirt
Altere Geschichte Preußens. 183 es Joachim an Lust wie an Geld; aber auf friedlichem Wege hat er doch viel für die Vergrößerung seines Landes — wenn auch erst in der Zukunft — gethan. 1537 schloß er mit dem Herzoge vonliegnitz, Brieg und Wohlan eine Erbverbrüderung, nach welcher diese Länder beim Aussterben des dortigen Fürstengeschlechts an Brandenburg fallen sollten, und beide Fürsten bekräftigten später diesen Vertrag durch eine Doppelheirat zwischen ihren Kindern. König Ferdinand erkannte zwar als Lehnsherr des Herzogs diesen Vertrag nicht an; aber das Recht dazu wurde ihm schon damals von den Beteiligten bestritten. (Auf diesen Vertrag gründete später Friedrich der Große seine Ansprüche auf Schlesien.) Als Herzog Albrecht von Preußen starb und dessen Sohn krank war (S. 185), bewarb sich Joachim Ii. beim Könige von Polen um die Mitbelehnung in Preußen und erlangte dieselbe im folgenden Jahre. (1569.) Weil Johann von Küstrin keinen Sohn hinterließ, wurden nach seinem Tode die Marken wieder vereinigt und sind seitdem nicht wieder getrennt worden. Die beiden folgenden Kurfürsten, Johann Georg (1571—1598) und Joachim Friedrich (1598—1608) haben ihr Land nicht vergrößert; desto mehr geschah dies durch Johann Sigismund (1608—1618). Er war mit der ältesten Tochter des Herzogs Albrecht Ii. Friedrich von Preußen vermählt; als dieser nun 1618 ohne männliche Erben starb, vereinigte Sigismund Preußen mit Brandenburg. (S. 185.) Die Gemahlin des Herzogs Albrecht Ii. Friedrich war die älteste Schwester des 1609 kinderlos verstorbenen Herzogs von Kleve, in dessen Hanse mit Genehmigung des Kaisers die weibliche Erbfolge galt. Johann Sigismund machte daher, da seine Schwiegermutter ebenfalls bereits verstorben war, die Erbansprüche seiner Gemahlin geltend und erlangte für Brandenburg 1614 Kleve, Mark und Ravensberg (S. 167.' d. Ältere Geschichte Preußens. Die heidnischen Preußen, an dem Unterlaufe der Weichsel und Memel, hatten bis ins dreizehnte Jahrhundert allen Bekehrungsversuchen christlicher Sendboten widerstanden. Da wurde (1230) der deutsche Orden zur Bekämpfung derselben aufgeboten. In fünfzigjähriger Blutarbeit wurden die Preußen unterworfen, wobei mehrere Kreuzzüge aus Deutschland den Orden unterstützten. Nun faßte das Christentum in Preußen festen Fuß. Deutsche Ansiedler ließen sich in dem eroberten Lande nieder und verbreiteten dort deutsche Sprache und Sitte. Nene Städte, wie Thorn, Elbing, Marienwerder, Memel und Königsberg, wurden gegründet; der Sitz des Ordens wurde die Martenburg. Hundert Jahre lang blühte das Land stetig auf; nirgends in Deutschland gab es einen wohlhabendem und freiern Bürger- und Bauernstand als in Preußen. Aber nicht lange währte die Blüte des deutschen Ordens. Der Kampf mit den heidnischen Litauern hatte früher die kriegerische Tüchtigkeit der Ritter aufrechterhalten; 1386 bekehrte aber der Herzog von

2. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 206

1892 - Breslau : Hirt
206 Die Neuzeit. Italien und trat in das Kloster, in welchem der lange Mönch lebte. Bald befreundete er sich mit ihm und überredete ihn, mit nach Polen zu gehen, um dort seine evangelischen Verwandten bekehren zu helfen. Der Abt gab seine Zustimmung, und bald war der Mönch Gardist. Seine „lieben blauen Kinder", wie der König die Gardisten nannte, waren ihm lieb und teuer; er sorgte für sie väterlich; für sie war keine Summe zu groß. Als der neue Turm der Petrikirche nahe vor seiner Vollendung einstürzte, wurde die Meldung beim Könige mit den Worten eingeleitet, ein großes Unglück habe sich ereignet. i'was denn?" rief der König. „Der Petriturm ist eingestürzt!" — „Ach so", sagte der König gelassen, „ich dachte Wunder, was es wäre, und glaubte, der Flügelmann sei tot." e. Innere Verwaltung; Salzburger; Hebung der Städte. Neben der Sorge für die Soldaten vergaß Friedrich Wilhelm aber keineswegs seine übrigen Herrscherpflichten. Statt der getrennten obersten Staatsbehörden, die oft miteinander in Streit logen, schuf er eine, der die Finanzen (Verwaltung der Staatsgelder), Domänen und die Erhaltung des Heeres übertragen wurde, und die den Namen Generaldirektorium erhielt. An der Dienstanweisung für diese * Behörde hat der König zehn Jahre gearbeitet; sie ist aber auch ein ruhmvolles Denkmal für seine große Einsicht und Willenskraft. Durch eine strenge Zucht und sein eigenes Vorbild gewöhnte er die Beamten an feste Ordnung und unablässige Thätigkeit; des Königs Auge war überall; der oberste und der niedrigste Beamte zitterte vor ihm. Ein Hauptmittel, die Staatseinnahmen zu vermehren, fand der König in der Verbesserung und vorteilhaften Verpachtung der Domänen. Zunächst bestimmte er das Hausgesetz von 1473 noch näher: es sollten nicht nur die Provinzen, sondern auch die Domänen, die er ausdrücklich für Staatseigentum erklärte, nie geteilt werden dürfen; von letzteren sollte nie ein Stück verkauft werden. Dann wurden alle in Erbpacht gegebenen Güter eingezogen und auf nur 6 Jahre verpachtet; dadurch erzielte man höhere Pachten und infolgedessen bessere Bewirtschaftung der Güter. Die Pächter sollten genau beaufsichtigt werden, „ob in die Kuhställe fleißig Stroh eingestreut, ob neben den Misthaufen auch Mistpfützen angelegt und der Mist zu gehöriger Zeit aufs Feld gefahren würde." In der Nähe von Friesack entwässerte der König das sogenannte Havelländische Luch und legte hier das Amt Königshorst mit einer Muster-Milchwirtschaft an, in welcher anständige Bauernmädchen aus anderen Ämtern die Milchwirtschaft lernen konnten. Aber das gute Vorbild der königlichen Domänen allein half noch nicht; viele Landstriche lagen infolge des 30jährigen Krieges oder der Hungersnot und Pest entvölkert. Der König verpflanzte deshalb aus der bevölkerten Magdeburger Gegend 70 Familien nach Ostpreußen und lud Ansiedler unter günstigen Bedingungen nach Preußen ein; sie erhielten außer Ländereien freies Brennholz und 9 Jahre Befreiung von allen Steuern und Lasten, minder Begüterte auch noch bares

3. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 208

1892 - Breslau : Hirt
208 Die Neuzeit. der sonst so sparsame König seine Kornhäuser, um den Hungernden billiges Brot zu spenden. Während Friedrich Wilhelm so den unterdrückten Ständen aufhalf, nahm er den bevorzugten Ständen manche Vorrechte, welche sie zum Nachteil des Gemeinwohls bisher besessen hatten. Früher waren die Adligen von den laufenden Steuern befreit gewesen, dabei aber bei der Besetzung der Offizier-, Hof-, und höheren Beamtenstellen bevorzugt worden; von jetzt an waren sie verpflichtet, Abgaben zu zahlen und im Heere zu dienen, wie alle anderen Stände. Die Hebung der Städte lag dem Könige nicht weniger am Herzen. Wer eine wüst liegende Baustelle bebaute, erhielt freies Bauholz, Vs bis V4 der Baukosten und 6 bis 8 Jahre Befreiung von allen Lasten. Berlin vergrößerte und verschönerte er dadurch, daß er reiche Leute zum Bauen zwang. „Der Kerl hat Geld, muß bauen," hieß es dann. Wem der König nicht wohl wollte, dem schenkte er eine sumpfige Baustelle; Einsprache nützte nichts. „Räsonniere er nicht!" war dann des Königs Antwort. Durch solches Geschenk ist manche reiche Familie arm geworden. Ebenso eifrig war der König bemüht, deu in ganz Deutschland daniederliegenden Gewerbfleiß in seinem Lande wieder zu heben. In Berlin errichtete er eine große Weberei; alle inländische Wolle mußte an dieselbe verkauft werden, und die Offiziere und Beamten sollten für die Regimenter, für sich und ihre Diener keine Zeuge aus fremden Ländern kommen lassen. Um das nötige Garn zu erhalten, befahl der König, daß alle Hökerweiber, Handwerkersrauen und Bürgertöchter, welche auf Märkten' und in Straßen Waren feil hielten, nicht müßig sitzen, sondern Wolle und Flachs spinnen, stricken und nähen sollten. „Kein Geld außer Landes lassen!" das war nach des Königs Ansicht „der Stein der Weisen". Zwar mit Rußland, das noch hinter Deutschland zurück war, durfte Handel getrieben werden; gegen Deutschland aber war die Grenze streng abgeschlossen. Nnr eine Ware durfte sie ungehindert überschreiten: die großen Flügelmänner. <!♦ Rechtspflege; Kirche und Schule. Großes Verbiensi hat Friedrich Wilhelm I. sich auch um eine georbnete und strenge Rechtspflege in Preußen erworben. „Die schlimme Justiz schreit gen Himmel," schrieb er 6alb nach seiner Thronbesteigung. Zur Beschleunigung der Prozesse erließ er mannigfache Vorschriften; auch beauftragte er den Präsidenten des Kammergerichts mit der Ausarbeitung einer neuen Gerichtsordnung. Die Hexenprocesse würden untersagt, die Folter aber noch angewanbt. Der König war in seinen Urteilen sehr streng, milberte niemals das Urteil der Gerichte, sondern verschärfte es meistens noch; dabei richtete er aber ohne Ansehen der Person. Ein abeliger Domänenrat in Königsberg, der bei der Unterbringung der Salzburger Unterschlagungen gemacht hatte, wurde gehängt. Die Advokaten mochte der König nicht leiden. In Minden

4. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 210

1892 - Breslau : Hirt
210 Die Neuzeit. selbe @nujjt Breiten; aber die beigelegte Rechnung belief sich auf 9 Mark. Nach Tisch machte er gern einen Spazierritt ober eine Spa-Zlerfahrt, besah angefangene Banten und Gartenanlagen und ließ sich dabei von jebermann gerne sprechen. Für Orbnung und Reinlichkeit auf Straßen und in Häusern hatte der König ein fcharfes Auqe: wer kein gutes Gewissen hatte, kam ihm nicht gern unter die Auqen Am meisten waren ihm die Tagebiebe zuwiber; auch die Mobenärrinnen gerieten in Angst, wenn sie den König witterten. Sah er Arbeiter müßig stehen, so gebrauchte er ohne weiteres seinen Knotenstock Wer den König daher kommen sah, lief baüon ober arbeitete mit verbop-peltem Eifer. Einst holte er einen solchen Flüchtling ein. Auf die Frage: „Warum läufst bu bavon?" erhielt er die Antwort: „Weil ich mich vor Ew. Majestät fürchte." Da geriet der König in Zorn "Ihr sollt mich nicht fürchten, ihr sollt mich lieben!" und babei bleuete er dem Menschen den Rücken. Den Potsbamer Thorschreiber, der die Bauern bei Morgens so lange vor dem Thore warten ließ, ehe er öffnete, prügelte der König eigenhänbig und mit den Worten-„Guten Morgen, Herr Thorschreiber!" aus dem Bette. Abenbs suchte der König Erholung in dem sogenannten Tabakskollegium, einer kleinen Gesellschaft von Offizieren, Ministern und Gelehrten, in welcher geraucht und Bier getrunken würde. Alle Hofsitte war hier beiseite gesetzt, der König galt hier nur als Oberst feines Regiments. Die Unterhaltung erstreckte sich auf allerlei Gegenstände. Hier ließ sich der König jeden Wiberspruch gefallen; hier konnten ihn die Generale und Minister am leichtesten für ihre Meinung gewinnen, und die wichtigsten Sachen über Krieg und Frieden sind hier besprochen und beschlossen. Neben dem Ernst wurde aber auch der Scherz, und zwar in feiner derbsten Art, nicht vergessen. Jeder mußte sich feiner Haut wehren, auch der König wurde mit Neckereien nicht verschont; am meisten aber hatten die Hofnarren zu leiben. Großes Vergnügen gewährte dem Könige die Jagb. Beim Beginn berfelben fiebelte die ganze königliche Familie nach dem Jagb-schlosse Königs-Wusterhausen über. Von den erlegten Wildschweinen wurden die besten für die königliche Küche und Rauchkammer ausgesucht, einige auch an Minister und Generale verschenkt; die meisten aber würden an Beamte, Wirte, Bäcker und wohlhabenbe Bürger geschickt und zwar mit genauer Preisangabe, quittierter Rechnung itnb dem Befehle, sofort zu zahlen. Auch die reichen Juden erhielten ein Schwein, das sie dann an Krankenhäuser verschenkten. f. Auswärtige Verhältnisse. Während Friedrich Wilhelm tu der inneren Verwaltung felbftänbig regierte, war er in betreff der auswärtigen Verhältnisse fremden Einflüssen leicht zugänglich. Sein sehnlichster Wunsch war, bei dem bevorstehenben Aussterben des Hauses Pfalz-Neuburg Jülich und Berg zu gewinnen, und er hätte bieses

5. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 233

1892 - Breslau : Hirt
Spätere Friedenszeit. 233 noch von besonderer Bedeutung. Wäre er geschlagen, so würden für die evangelische Kirche ähnliche Zeiten gekommen fein, wie nach der Niederlage der Protestanten beim Beginn des dreißigjährigen Krieges. 5) Spätere Ariedenszeil. a. Heilung der Kriegswunden. Nach glücklicher Beendigung des Krieges war es des Königs erste Sorge, die Wunden, welche der Krieg geschlagen, zu heilen. Preußen hatte über 500 000 Menschen, darunter 180000 Soldaten, verloren; gegen Ende des Krieges mußten selbst 14= und 15-jährige Burschen zum Kriegsdienste gezwungen werden. Frauen und Greise mußten den Acker bestellen; das Land war nach des Königs eigenen Worten in Gefahr, „unter dem Drucke seiner Leiden zu erliegen." Die Geldmittel, welche der König schon für einen neuen Feldzug gesammelt hatte, über 60 Millionen Mark, wurden jetzt an die einzelnen Provinzen verteilt; Schlesien erhielt für 6 Monate, die Neumark für zwei Jahre Steuerfreiheit. Außerdem öffnete der König gleich nach dem Frieden seine Vorratshäuser und ließ den Bauern Saatkorn austeilen; 35000 Armeepferde wurden verteilt und 15000 Häuser neu errichtet. In einem Jahre war Küstrin wieder aufgebaut. In Schlesien waren wenige Jahre nach dem Kriege 250 neue Dörfer entstanden, und schon zu Anfang desselben wurde hier auf Befehl des Königs die Kartoffel eingeführt. Als die durch ihren Leinwandhandel berühmte Stadt Greiffenberg (1783) abgebrannt war, gab der König ansehnliche Bausummen her, so daß sie schnell wieder aufgebaut werden konnte; den Abgeordneten der Stadt aber, welche ihm dafür danken wollten, erwiderte er, indem ihm die Thränen in die Augen traten: „Ihr habt nicht nötig, Euch dafür zu bedanken. Es ist meine Schuldigkeit, meinen unglücklichen Unterthanen zu helfen, dazu bin ich da." Im ganzen Lande hatten namentlich die adeligen Güter gelitten. Der Adelstand hatte sich im Kriege besonders aufopfernd gezeigt; viele adelige Familien hatten über 20 Mitglieder verloren — es fielen z. B. 54 von Kleist! — Friedrich machte den Adel zur Stütze seines Thrones, indem er mit Männern des Adelstandes die hohen Staatsämter und die meisten Offizierstellen besetzte. Auch verwandte er große Summen anf die Verbesserung der adeligen Güter. Überhaupt scheute er kein Geld, wo es das Wohl des Landes erforderte. Sonst sparte der König überall; denn er pflegte zu sagen: „Wenn sich zwei bekriegen, wird der den besten Frieden machen, der den letzten Thaler in der Tasche behält." In der Sparsamkeit ging Friedrich selbst allen voran; von der Summe, die für des Königs Hofhaltung ausgesetzt war, gebrauchte dieser nur den sechsten Teil und verwandte das Übrige zum Wohle des Landes. „Da Preußen arm ist," sagt er in seinen Schriften, „muß der Regent dieses Landes

6. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 234

1892 - Breslau : Hirt
234 Die Neuzeit. sparsam sein. Giebt er das Beispiel der Verschwendung, so werden seine Unterthanen, die arm sind, ihm nachzuahmen suchen und sich dadurch ruinieren." Nach und nach wurden hilfsbedürftige Gemeinden mit 72 Millionen Mark unterstützt, und am Ende seines Lebens hinterließ der König dennoch 20 Millionen Mark im Staatsschatze. Mit Recht konnte er deshalb von sich sagen: „Mein Staat ist reich, ich bin arm." b. Weitere Sorge für das Land. Die größte Sorge wandte Friedrich dem Heere zu, um jederzeit bereit zu sein, die neu erworbene Provinz und die für Preußen errungene Stellung als Großmacht zu verteidigen. Von den Staatseinnahmen gebrauchte er für das Heer allein über die Hälfte und erhöhte es auf 200000 Mann. Er führte die reitende Artillerie ein und sorgte für tüchtige Ausbildung der Reiterei. Die Soldaten mußten 20 Jahre dienen und waren häufig Familienväter. Die eigentliche Übungszeit beschränkte sich auf jährlich zwei Monate; die Inländer wurden für die übrige Zeit beurlaubt. Die wenigsten Soldaten waren Landeskinder, die meisten durch Werber in ganz Deutschland aus den niederen Ständen angeworben. Der Bauernstand war zu Friedrichs Zeit in Deutschland mit) auch in Preußen mit drückenden Lasten und Abgaben beschwert. Die Bauern standen fast ganz unter ihrem Gutsherrn, der von ihnen Frondienste und den Zehnten verlangte und über sie zu Gericht saß. Friedrich konnte an diesen Verhältnissen wenig ändern; aber er schützte die Landleute durch zahlreiche Verordnungen gegen Mißhandlung und Überbürdung. Er gebot, daß die Bauern ihren Gutsherren nicht mehr als wöchentlich drei Tage Hofdienst leisten sollten; wer einen Bauern mit Stockschlägen behandelte, sollte sechs Jahre zur Festung gebracht werden. Ferner schärfte der König den Beamten aufs neue das Gebot seines Vaters ein, daß deit Bauern auf den Domänen ihre Güter erb- und eigentümlich übergeben werden sollten, so daß diese von den Eltern auf die Kinder vererbten. Wie große Aufmerksamkeit er den ländlichen Zuständen widmete, zeigt ein Befehl an die Landräte, „daß sie imstande sein sollten, anzuzeigen: so viel Menschen sind im Kreise, so viel Kühe und Pferde, so viel Korn von jeder Art wird in guten, mittleren und schlechteren Jahren gewonnen." Um den Landbau zu heben, rief er nach dem Beispiele seiner Vorfahren Kolonisten ins Land. Gegen 250 000 Ansiedler kamen aus andern deutschen Ländern nach Preußen, wo ihnen unter günstigen Bedingungen Land überlassen wurde. Sobald der Zuzug der Einwanderer abnahm, vermehrte der König die ihnen zu gewährenden Vergünstigungen: zeitweilige Befreiung von Lasten, unentgeltliches Bauholz, Reisegeld. Dabei suchte er jeden in die für ihn passende Gegeud zu bringen: Württemberger und Hessen bestimmte er für den Ackerbau, Holländer und Ostfriesen für die Verbesserung der Viehzucht, Pfälzer für die Hebung des

7. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 264

1892 - Breslau : Hirt
264 Die Neuzeit. aber in Wirklichkeit war nur auf den königlichen Gütern die Lage der Bauern besser geworden, während auf den Gütern der Edelleute das frühere Abhängigkeitsverhältnis bestehen blieb. Diese Gutsunter-thänigkeit hat erst Friedrich Wilhelm Iii. aufgehoben. Schon im Oktober 1807 erfolgte ein Edikt über die Aufhebung der Erb-unterthänigkeit auf sämtlichen preußischen Domänen, wodurch mit einem Schlage 47000 freie Bauernhöfe geschaffen wurden; auf den übrigen Gütern sollte vom Martinitage 1810 ab alle Gutsunter-thänigkeit aufhören. In demselben Monat erschien ein „Edikt über den leichtern Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums." Demnach durste jeder Edelmann bürgerliche Gewerbe treiben, jeder Bauer oder Bürger adelige Güter erwerben, jeder Bürger in den Bauernstand, jeder Bauer in den Bürgerstand treten. Dies alles war bisher unmöglich gewesen. Die Städte erhielten gleichfalls eine freiere Städteordnung, durch welche den Bürgern eine freie und geordnete Teilnahme an der Besorgung ihrer Gemeindeangelegenheiten gewährt wurde. Sie wählten selbst die Stadtverordneten, diese wieder den Magistrat, der von der Behörde bestätigt werden mußte. Die meisten Ämter waren von jetzt ab Ehrenämter und mußten unentgeltlich verwaltet werden, während früher besoldete Beamte auch das Kleinste angeordnet hatten. Das neue Gesetz erweckte in der That bald Sinn für das Gemeinwohl und Gefühl für Selbständigkeit und Ehre. Stein hatte auch schon den Gedanken einer Volksvertretung; allein dafür war die Zeit noch nicht gekommen. c. Wehrhaftmachung und sittliche Hebung des Volkes. Stein fand bei seinen Bestrebungen die kräftigste Unterstützung an Gerhard David Scharnhorst, der das Heerwesen umgestaltete. Geboren zu Bordenau bei Hannover, hatte er sich vom einfachen Bauernsohn zum preußischen Kriegsminister durchgearbeitet. Am Geburtstage des Königs (3. August 1808) erschienen die von ihm ausgearbeiteten Verordnungen für die neue Heeresordnung. Wehrhaftmachung des ganzen Volkes war der Grundgedanke derselben. Keine Söldner; alle dienstfähigen Söhne von 18—25 Jahren sind zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet; alle haben gleiche Rechte und Pflichten; die Beförderung geschieht nur nach Verdienst, jeder kann zu den höchsten Befehlshaberstellen gelangen. Alle entehrenden Strafen, wie Schläge, Gassenlaufen, sind abgeschafft. Napoleon merkte, daß Preußen wieder erstarkte, und legte ihm deshalb neue Lasten auf. In einem neuen Vertrage mußte der König sich verpflichten, zur Zeit nicht mehr als 42000 Soldaten zu halten. Um Napoleons Absicht zu vereiteln, ließ der König diese Zahl von Rekruten eintreten, übte sie rasch ein, entließ sie und zog andere für sie ein. So hatte man innerhalb dreier Jahre 150000 Mann geübter Truppen. In aller

8. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 321

1892 - Breslau : Hirt
Kaiser Wilhelm Ii. 321 einem glänzenden Geschwader nach Petersburg. Es war die erste große Flottenfahrt eines deutschen Kaisers auf kaiserlich deutscher Marine! Mit Stolz und Zuversicht blickte deshalb ganz Deutschland auf seinen jungen Herrscher; in Petersburg wurde ihm ein glänzender Empfang zu teil. Auf der Rückreise besuchte derselbe auch noch die nordischen Höfe instomolyl und Kopenhagen und eilte daun heim zu seiner hohen Gemahlin, die thutnobg Wbor er den deutschen Boden wieder betreten, mit der Geburt des fünften Prinzen erfreut hatte. Bald darauf begab sich Kaiser Wilhelm auf eine mehrwöchige Reise an die süddeutschen Hose, sowie nach Wien, Rom, Athen undlonstautinope-l, wo er mit einstimmiger Begeisterung empfangen wurde. Alle Welt sah in den glänzenden Huldigungen, die unserm Kaiser zu teil wurden, einen neuen Beweis für die Freundschaft, welche die Herrscher von Deutschland, Österreich-Unamn und Italien, verbindet, und taut wurde"";s ausgesprochen, daß die drei' Herrscher und Völker in der Mitte Europas einig sind in dem Wunsche und Bestreben, den , Weltfrieden zu erhalten. Als im Monat Mai 1889 der König von J stalten zum Gegenbesuche erschien, bereiteten ihm Hos und Hauptstadt | einen Empfang, wie ihn Berlin noch nicht gesehen. Dieses Bündnis, welches Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien zu gegenseitigem Schutze geschlossen haben, ist noch inniger geworden durch einen wirtschaftlichen Bund, der seit Anfang 1892 jene drei Staaten, sowie Belgien und die Schweiz, etwa 135 Millionen Menschen, umfaßt. Deutschland ist in den letzten Jahren in hervorragendem Maße ein Gewerbe treibendes Land geworden; seine Boden-erzeugnisse genügen bei der stetigen Zunahme der Bevölkerung nicht, den Bedarf an Nahrungsmitteln zu decken. Infolgedessen ist in letzterer Zeit die Einfuhr von Rohstoffen und Nahrungsmitteln fortwährend gewachsen. Daher hat auch das deutsche Reich mit den genannten Ländern Handelsverträge geschlossen, nach welchen Rohstoffe, besonders Getreide, billiger eingeführt, dagegen die Erzeugnisse der deutschen Industrie in jene Länder leichter eingeführt werden können. Das größte Verdienst um das Zustandekommen dieser Verträge gebührt dem Reichskanzler von Eaprivi; zum Dank dafür hat ihn der Kaiser in den Grafenstand erhoben. Gleich beim Antritt seiner Regierung erklärte Kaiser Wilhelm dem versammelten Reichstage, er wolle die von seinem Hochseligen Herrn Großvater begonnenen Bestrebungen rum Woble der arbeitenden ^Bevölkerung mit allen Kräften fortfetzen. Schon wnröe das besetz über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung vollendet (S. 314), das jedoch wegen der erforderlichen Vorbereitungen erst am ,1. Januar 1891 in Kraft trat. Auf Einladung des Kaisers sandten raftatttnrrcpatschen Staaten 1890 Abgeordnete zu einer Arbeite r-schutzkoufereuz nach Berlin, in welcher über Maßregeln zum Wohle der Arbeiter, insbesondere über Sonntaasrube. Arbeit in Bergwerken, Hoffmeyer und Hering, Hilfsbuch. 7. Äufl.

9. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 73

1892 - Breslau : Hirt
Das Sklaven- und Klienlenwesen. 73 besuchten gemeinsam mit den Knaben die öffentlichen Schulen, in denen Lesen, Schreiben (auf Wachstafeln und Papier) und besonders Rechnen gelehrt wurde; die Töchter der höheren Stände lernten zu Hause auch Griechisch, Musik und Tanz. Alle Mädchen aber beschäftigten sich mit weiblichen Handarbeiten, besonders mit Spinnen und Weben; selbst Kaiser Augustus trug für gewöhnlich nur solche Kleider, welche von seiner Gemahlin oder seiner Schwester verfertigt waren. Die Ausbildungszeit für die Töchter war kurz bemessen, denn schon mit dem vollendeten 12. Lebensjahre erlangten sie das für die Verheiratung erforderliche Alter. Der Jüngling legte mit dem vollendeten 17. Lebensjahre die Manertoga an, war dann zum Kriegsdienste verpflichtet und erhielt Stimmrecht; aber erst mit dem 25. Jahre ward er volljährig. Die römische Frau hatte eine freiere Stellung als die griechische: sie nahm an den Mahlzeiten des Mannes teil, empfing und machte Besuche, ging allein in den Tempel und ins Theater. Bis zu den punischen Kriegen soll in Rom keine Ehescheidung vorgekommen sein; zur Kaiserzeit war sie ganz gewöhnlich. Müssiggang, Putz- und Genußsucht, ja selbst die schlimmste Sitten-losigkeit nahmen überhand. Die Toten zu bestatten, war heilige Pflicht jedes Römers; selbst für die in der Ferne Gefallenen oder Verschollenen errichtete man daheim ein leeres Grabmal. Die Leiche wurde gesalbt und mit der Toga bekleidet ; auch pflegte man ihr goldene Ringe und eine Münze — das Fährgeld für Charon — mitzugeben. Darauf wurde sie in einer Grabkammer beigesetzt oder auf einem Scheiterhaufen verbrannt. 2) I)as Sklaven und Ktientenwesen. a. Sklaven. Wie bei allen Völkern des Altertums, wurde auch bei den Römern die Arbeit durch Sklaven besorgt; auch der Ärmste hatte einen oder mehrere derselben, sehr groß war aber oft die Menge der Sklaven in einem vornehmen römischen Hause. Die Diener in Haus und Küche, die Schmiede, Maler, Schuster, Barbiere und Arzte, Kammerfrauen und Sänftenträger, alle waren Sklaven. Eine bevorzugte Stellung nahmen die gebildeten Sklaven ein, die Rechnungsführer, Briefschreiber und Vorleser. Zu diesen Hans-sklaven kamen noch die zahllosen Landsklaven, welche in den Gärten, Bergwerken und Feldern arbeiteten oder das Vieh hüteten. Ein reicher Römer besaß oft 10000 Sklaven. Alle waren Fremde, namentlich Kriegsgefangene, die wie eine Waare öffentlich versteigert wurden. Die Lage der Sklaven war bei den Römern härter als bei den Griechen; nach dem Gesetze war der Sklave das völlige Eigentum des Herrn, der ihn nach Laune und Willkür peinigen und töten konnte. Ohrfeigen und Faustschläge waren eine alltägliche Strafe; dem wiederergriffenen Flüchtlinge wurde der Buchstabe^

10. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 74

1892 - Breslau : Hirt
74 Das Altertum. (Fugitivus, d. H. Flüchtling) auf die Stirn gebrannt. Die gewöhnliche Todesart für die Sklaven, die ursprünglich nur bei diesen angewandt wurde, war die Kreuzigung. Oft suchten die Sklaven blutige Rache, nicht bloß in einzelnen Empörungen, sondern sogar in schrecklichen Kriegen, die nur durch die ganze Kriegsmacht der Römer siegreich beendet werden konnten. Alles, was der Sklave erwarb, gehörte dem Herrn; dennoch gestattete dieser ihm oft, sich ein kleines Vermögen zu erwerben. Er konnte von seinen Nahrungsmitteln etwas verkaufen oder als Hirt einige Schafe für sich selbst halten; für gewisse Arbeiten gab es Belohnungen. So erwarb sich mancher so viel Vermögen, daß er sich loskaufen konnte; oft erhielt ein Sklave auch auf feierliche Weise die Freiheit geschenkt. Die Lage des Sklavenstandes wurde erst in der Kaiserzeit, wo alle als Unterthanen eines Hauptes galten, besser; auch das Christentum mit seiner Lehre der Liebe trug sehr viel dazu bei. (Gal. 3, 28.) t). Klienten. Zur Zeit der Könige hatte jeder Patricier eine Anzahl Familien aus niederem Stande, denen er Beistand gewährte, und die ihm wieder manche Dienste leisteten und mit ihm als Dienstleute in den Krieg zogen. Sie hießen Klienten. Während der Republik benutzten reiche Römer diesen ihren Anhang dazu, um durch ihn bei den Wahlen 2c. etwas zu erreichen. Dieser Zweck fiel zur Kaiserzeit zwar weg; aber die Sitte, Klienten zu halten, blieb: sie wurden ein Mittel > zum Prunken. Die Klienten waren freie, aber verarmte Römer, die es für entehrend hielten, durch niedere Arbeit auf ehrliche Weise ihr Brot zu verdienen, aber sich nicht schämten, um Unterstützung eines Reichen zu betteln. Der wichtigste Dienst der Klienten bestand darin, ihren Herrn morgens zu besuchen. Haufenweise warteten sie, oft ganz durchnäßt, vor der Thür, bis sie hereingelassen wurden, um ihren Morgengruß anzubringen. Einige wurden dann wohl zur Tafel eingeladen, andere, den Tag über den Herrn zu begleiten; die meisten aber erhielten ein kleines Geschenk an Speisen, Geld 2c. und entfernten sich möglichst bald, um auch noch anderen Herren ihren Morgenbesuch zu machen. Die Lage dieser Klienten war schlechter als die mancher Sklaven. 3) Spiele. a. Bedeutung und Art derselben. Wie bei den Griechen, so fanden auch bei den Römern seit uralten Zeiten an den Götterfesten Spiele statt. Bei verheerenden Krankheiten, beim Ausbruch eines Krieges rc. wurden den Göttern Spiele gelobt. Dieselben fanden entweder nur einmal statt oder wurden alljährlich wiederholt. Die Kosten für dieselben trug ursprünglich der Staat. Aber der aus der Staatskasse gewährte Betrag reichte nicht aus; deshalb mußten die aufsichtsführenden Beamten oft den größeren Teil der Kosten aus
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