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1. Geschichte des Altertums für Präparanden-Anstalten und Lehrerseminare - S. 27

1904 - Habelschwerdt : Franke
27 Schuldenlast), indem er den Zinsfu ermigte, den Geldwert zum Vorteil der Schuldner erhhte und die persnliche Schuldhaft abschaffte. Die Klasseneinteilung. Um den Unterschied zwischen dem Adel und Nichtadel im politischen Leben aufzuheben, nahm Selon das Vermgen als Mastab fr die staatlichen Rechte an; er baute also die Verfassung auf timokratischer Grundlage auf (time = Vermgen). Daher behielt er die schon von Drakon angebahnte Einteilung des Volkes in 3 Klassen bei und fgte diesen eine 4. Klasse hinzu. Diese 4 Klassen, nach denen sich die politischen Rechte und Pflichten der Brger abstuften, waren a) die Fnfhnndertscheffler (Pentakosiomedimnen, pentaksioi = 500, medimnos = Scheffel), welche 500 Scheffel Getreide oder das entsprechende Ma von Wein oder l ernteten; b) die Ritter (Hippeis, hippeus seinzahl^ = Reiter), die 300 Scheffel ernteten; c) die spannfhigen Bauern, Jochbauern (Zengiten, zeugos = Gespann, Joch), welche eine Ernte von 200 Scheffeln hatten; d) die Lohnarbeiter (Theten, thes = Tagelhner), die eine geringere Einnahme hatten. Die Lohnarbeiter durften sich nur an der Volksversammlung und an beii Gerichten beteiligen. Die staatlichen Gewalten, a) Das Archontat (9 Archonten, auf ein Jahr gewhlt) wrbe beibehalte und war nur der 1. Klasse zugnglich. b) Der Rat der Vierhunbert (Bule), aus den ersten brei Klassen whlbar, zog in seinen Geschftskreis die Verwaltung der Staatsgelber und die Vorberatung der Gegenstnbe, bte vor bte Volksversammlung kommen sollten. c) Die Volksversammlung, an der jeder von einem attischen Vater stammende, mindestens 20 Jahre alte Brger teilnehmen durfte, hatte die Wahlen zum Archontat und zur Bule zu vollziehen und der die Beschlsse des Rats und neue Gesetze abzustimmen. Das Gerichtswesen. Solon behielt die Gesetze Drakons mit wenigen Ausnahmen bei, fhrte aber eine Berufungsinstanz, die Hcliaa, ein, die aus 6000 erlsten Geschworenen bestand. Die Gerichtsbarkeit in schweren Verbrechen erhielt der Areopg, (Areios pgos = Areshugel, der Burg Athens gegenber, wo die Gerichtssitzungen abgehalten wurden,) eine aus der vorsolonischen Zeit stammende Behrde, die aus ehemaligen Archonten zusammengesetzt wrbe. Der Areopag hatte auch ein Aufsichtsrecht der den Staat, den Kultus, die Erziehung und die Sitten der Brger und war ber-Haupt der Hter der Verfassung. Brgerliche Verhltnisse. Auerhalb der durch die Ver-sassung festgesetzten brgerlichen Rechte standen die Schutzverwandten (Metfen, metoikos Ansiedler) und die Sklaven. Erstere waren

2. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 222

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
222 Von der Zeit Rudolf von Habsburg gegen Fürsten und Unterthanen gegen Fürsten wurde ein Reichs-kammergericht eingesetzt, das weder vom Kaiser noch sonst einem Landesherrn abhängig sein sollte. Alle deutschen Landstände gaben ihre Zustimmung zu dieser Einrichtung. Zur besseren Handhabung des Landfriedens wurde das Land in zehn Landfriedenskreise eingeteilt. Zwei Kreisoberste und acht Räte hatten in jedem Kreise die Friedensbrecher zu bestrafen, die Urteile des Reichskammergerichts und die Reichsacht zu vollstrecken. Um den Einfällen der Türken und Franzosen wehren zu können, errichtete Maximilian ein Reichsheer. Zur Erhaltung dieses Heeres legte er eine Reichssteuer, den sogenannten „gemeinen Pfennig" auf. Jeder, der über 15 Jahre alt war, mußte von je 1000 Gulden seines Besitzes 1 Gulden, von 500 Gulden */« Gulden zahlen. Mit der Einnahme dieser Steuer waren die Pfarrer beauftragt. 4. Söldner und Landsknechte. Vor Erfindung des Schießpulvers zog der Ritter, wohlgerüstet auf mutigem Rosse, selbst in den Kampf. Später, als das Pulver im Kriege verwandt wurde, konnte er mit seiner persönlichen Tapferkeit wenig ausrichten, er zog es daher vor, zu Hause zu bleiben und seine Knechte, Vögte, Kutscher in den Kampf zu schicken. Brach aber ein Krieg aus, so konnte ein Fürst selten eine genügende Anzahl Truppen zusammenbringen; es blieb ihm dann nichts weiter übrig, als Söldner zu werben. Auf dem Markte der Stadt ließ der Werbeoffizier die Fahne aufpflanzen und die Trommel rühren. Die kriegslustigen Burschen kamen dann herbei, empfingen ein Handgeld und traten als Rekruten in den Dienst ihres Kriegsherrn. Monatlich wurde ihnen ein Sold gezahlt, daher der Name „Söldner." In der Regel zogen sie in Haufen („Fähnlein") unter Führung eines selbstgewählten Hauptmanns von Land zu Land, von einem Krieg zum andern. Es gab Söldner, die schon in Italien, Spanien, Frankreich, Holland und anderen Ländern gedient hatten. Sie hatten vornehmlich den Wunsch, sich durch Plünderung und Brand, Raub und Mord zu bereichern. Wollte ein Feldherr solche Roheiten nicht dulden, so empörten sie sich gegen ihn oder gingen zum Feinde über. Maximilian und sein Feldhauptmann Georg von Frundsberg bildeten das Heer der Landsknechte aus. Die Landsknechte waren auch Söldner, die aber von den Landen des Reichs, aus denen sie geworben, ihren Namen „Landsknechte" empfingen. Die Werbung geschah in der Weise, daß wohlbekannte Heerführer mit dem Range

3. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 286

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
286 Deutsche Einrichtungen und Zustände vom Ende des Zwischenreiches eines Zolles oder selbst einer ganzen mit Zöllen beschwerten Straße stets schwer ahndeten und mit Verlust der Ware und des Fuhrwerks bedrohten, ja selbst Bündnisse, wie z. B. am Rhein, schlossen, um jeden Kaufmann zu hindern statt ihrer Rheinstraßen die Wege durch den Taunus zu ziehen. So allgemein und so durchgreifend hatte sich zuletzt der Straßenzwang in Deutschland ausgebildet, daß jeder einzelnen Handelsrichtung auch ihre gesetzlich bestimmte Landstraße vorgeschrieben ward. Die Bürger derjenigen Städte, die von dem Straßenzwange Vorteil hatten, besoldeten sogar ihre eigenen Wächter, die auf der Landstraße wachen mußten, ja sie zogen auch in der Nähe angesessene Ritter in ihr Interesse und sicherten sich deren Schlösser zur vorläufigen Unterbringung der in Beschlag genommenen Personen und Fuhrwerke. Jedes Verlassen des Weges war gefährlich; wer über danebenliegendes Feld fuhr oder ritt, um tiefen Löchern oder sonstigen Stellen auszuweichen, und dabei ertappt ward, hatte für jedes Rad eine bestimmte Strafe zu zahlen, Reiter kamen mit der Hälfte davon. Der ärgste Feind des friedlichen Verkehrs aber war die Unsicherheit, die selbst auf den großen Heerstraßen herrschte. Kennzeichnend für die allgemeine Verbreitung dieses Übels ist eine Vorschrift des fränkischen Reichs, wonach die zur Aufsicht über die Straßen bestellten Beamten einen besonderen Eid leisten mußten, weder selbst einen Straßenraub zu begehen noch dabei behülflich zu sein. Trotz der strengsten Strafen, trotz Rad, Galgen, Ausstechen der Augen, Verlust einer Hand, die den Straßenräuber trafen, blieben die Straßen unsicher; es bedurfte oft der ganzen Tapferkeit eines Ritters sich und sein Gefolge vor den Räubern in Eisenhut und Brustharnisch zu schützen; wegelagernde Ritter, die in der Nähe ihrer Burgen lauerten, teilten sich dies Geschäft mit den Überresten von Kriegsheeren und anderen Strolchen. Wer einzeln die Straße wanderte und nicht zu Pferde war, mußte ein mutiger Mann sein oder einer, der nichts zu verlieren hatte. Um sich nach Möglichkeit Schutz zu verschaffen, blieb den Kaufleuten nur übrig, von einem bewaffneten Gefolge Gebrauch zu machen. Je fehdereicher die Zeiten gegen Ende des Mittelalters wurden, desto mehr bildete sich ein förmliches Geleitswesen aus, welches sich für die Städte ebenso notwendig als beschwerlich erwies. Ursprünglich ein Hoheitsrecht der Kaiser, ward das Geleitsrecht auch auf solche Landesfürsten übertragen, die eine genügende Macht aufbieten konnten, bald rissen es auch die kleineren Herren an sich, und zuletzt beanspruchte es jeder, der nur irgend einen Titel Land besaß. Für das Geleit

4. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 416

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
416 Die Zeit der unumschränkten Fürstengewalt. Einwohnern Geld auf die abscheulichste Weise. Hin und wieder ergriff das Volk die Waffen, um sich seiner Dränger zu erwehren. Die Bauern ordneten sich in Scharen, deren Fahnen die Inschrift trugen: „Wir sind Bauern von geringem Gut Und dienen unserm Kurfürsten mit unserm Blut." Aber diese Zusammenrottungen nützten wenig, der Kurfürst selber mußte helfen. Anfang Juni 1675 eilte er plötzlich aus Franken herbei und erreichte Magdeburg. Am 18. Juni 1675 kam es bei Fehrbellin zur Schlacht, in welcher er den ruhmvollsten Sieg seines Lebens errang. In dieser denkwürdigen Schlacht, wo der Kurfürst mit 6000 Mann einem doppelt so zahlreichen Feindesheer gegenüber stand, war sein Leben in höchster Gefahr. Kurz hinter einander hatten zwei Kugeln den Brustharnisch des Kurfürsten getroffen, da machte ihn sein Stallmeister Froben auf die Gefahr aufmerksam, der er durch sein weißes Schlachtroß ausgesetzt sei. Unter dem Vorgeben, der Schimmel sei scheu, wußte er seinen Herrn zu bewegen, das Pferd mit dem feinigen zu vertauschen. Kaum aber hatte er das Roß des Kurfürsten bestiegen, so sank er, wie die Sage weiter berichtet, von einer feindlichen Kugel getroffen, tot aus dem Sattel. Der Kurfürst selbst kämpfte mit Heldenkühnheit. Als einige Schwadronen ihren Führer verloren hatten, stellte er sich selbst an ihre Spitze und rief ihnen zu: „Ich, euer Fürst und nun euer Hauptmann, will siegen, oder zugleich ritterlich mit euch sterben." Die unmittelbare Folge des Sieges von Fehrbellin war die Befreiung der brandenburgischen Lande von den Schweden. Als dieselben von Ludwig Xiv. angestachelt im Dezember 1678 mit einem Heere von Livland aus einen Einfall in das ganz unverteidigte Herzogtum Preußen machten, brach der Kurfürst mitten im Winter nach dem bedrohten Lande auf. Auf Schlitten wurde das Heer über das Eis des fest gefrorenen frischen Haffs gebracht, voran fuhr der Kurfürst mit seiner Gemahlin und dem Kurprinzen. Schon die Nachricht von seiner Ankunft verbreitete unter den Feinden allgemeinen Schrecken. Die ganze schwedische Armee wurde, ohne ernstlichen Widerstand zu leisten, zersprengt und auf ihrem eiligen Rückzüge zum großen Teil vernichtet. Trotz dieser glänzenden Siege und wiewohl der große Kurfürst inzwischen den Schweden fast alle ihre deutschen Besitzungen entrissen, sah er sich doch genötigt, da ihn der Kaiser und die deutschen Fürsten aus Neid und Selbstsucht im Stich gelassen und mit Frankreich einen

5. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 532

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
532 Deutsche Zustände im Zeitalter Von allen Überlieferungen der alten Tage war nur eine einzige in voller Kraft geblieben, das freundliche Verhältnis zu dem Kaiser. Sie genossen durch kaiserliche Vergünstigung Schutz gegen jeden Arrest, ausgenommen, wenn es sich um Mord, Brandstiftung und Landesverrat handelte. Durch ihre freiwilligen Gaben erhielten sie wieder für den Kaiser eine besondere Bedeutung, da diese nicht nur die größte Einnahme bildeten, welche er vom Reiche genoß, sondern auch seiner alleinigen freien Verwendung überlassen blieb. Der Kaiser allein sicherte den Fortbestand der Reichsritterschaft; sank er, so sank auch sie. Die Zeit kam früher, als wohl damals jemand ahnte, in welcher die Reichsritterschaft verschwand. Während der hohe und niedere Reichsadel den kleinen Alleinherrscher spielte, war er bei den Bürgern und Bauern verhaßt und verspottet. Sein Familienbesitz war nicht festzuhalten, ein Acker, ein Waldstück nach dem andern fiel in die Hände der Gläubiger, die Geldverlegenheiten nahmen in vielen Familien kein Ende. Viele vom Reichsadel zogen sich in die Hauptstädte der geistlichen Staaten und bildeten dort eine von den Bürgern stark befeindete Aristokratie, welche vorzugsweise die sklavischen Nachahmer des französischen Geschmacks blieben. ä) Der niedere Adel. Auch die ärmeren des landsässigen Adels waren verschuldet, zumal im östlichen Deutschland, aber auf ihren Gütern herrschten die Herren wie unumschränkte Fürsten, als die gnädigen Herren des Landes, die Gutswirtschaft besorgte der Amtmann. Selten bildete sich ein gutes Verhältnis zwischen den Herren und den Verwaltern ihres Gutes, deren Pflichttreue damals nicht in dem besten Rufe stand. Zwischen den Gutsherren und den frohnenden Bauer gestellt, suchten die Verwalter häufig von beiden zu gewinnen, nahmen Geld von den Landleuten und erließen ihnen Hofdienste und bedachten beim Verkauf der Bodenerzeugnisse sich nicht weniger als den Herrn. Die Wintermonate verlebte der Landadel in der Hauptstadt seiner Landschaft, im Sommer besuchte er gern große und kleine Badeorte, um feinen ganzen Staat zu entfalten. Viel wurde auf Pferde und glänzende Wagen geachtet, der Adel benutzte noch gern sein Vorrecht, vierspännig zu fahren, dann fehlten auch wohl die Läufer nicht, welche in bunter theatralischer Kleidung vor den Rossen hertrabten. Bei Abendgesellschaften oder nach dem Theater hielt eine lange Reihe glänzender Wagen, viele mit Vorreitern, in den Straßen, und achtungsvoll sah der kleine Mann auf den Glanz der Herren. Noch unterschieden sie sich auch in der Kleidung durch reichere Stickerei, die weiße Feder rund um den Hut, aus Maskenbällen schätzten sie immer noch vorzugsweise den rosafarbenen Domino, den Friedrich Ii. für ein Vorrecht des Adels erklärt hatte. Manche der Reicheren unterhielten auch Kapellen, kleine Konzerte waren häufig, und aus dem Gute wurde am Sonntag früh unter den Fenstern der Hausfrau der Morgengruß geblasen. Ein verhängnisvolles Vergnügen war das Spiel, besonders das Hazardspiel; da begegnete es den deutschen Gutsbesitzern zuweilen, daß sie Wagen und Pferde im Spiel verloren und in einem Mietwagen, verschulbet, nach Hause reisten. Solches Unglück wurde mit gutem Anstand getragen und sobald als möglich vergessen. Ein großer Teil des Landadels war noch strenggläubig, ein Teil aber huldigte den freien französischen Anschauungen. Paris war für den Adel noch immer tonangebend, besonders in der Mode.

6. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 25

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
und Staatenbildung. 25 ihm in seinem Palaste zu Konstantinopel, und die Völker raunten sich zu, daß er das Schwert des Kriegsgottes führe. Lange war es verloren gewesen, so ging die Sage durch die Lande, da fand es ein Hirt, der brachte es Attila, und nun konnte ihm niemand widerstehen. Alle die Schrecken der Verwüstungen, welche die Völkerwanderung gebracht, verkörperten sich in seiner Person, die man „Gottesgeißel" nannte. Aber Attila war mehr als ein roher Wüterich, er war ein Mann von weitschauendem Blick. Es entging ihm nicht, was bei den Persern am Euphrat vorging; was er wünschte, geschah nicht nur am Hofe zu Konstantinopel, sondern auch in Rom; seine Gesandten waren auch bei dem Vandalenkönig in Nordafrika. Seine Residenz hatte er im heutigen Ungarn aufgeschlagen; unermeßliche Schätze, die Beute der eroberten Länder, waren hier zusammengehäuft. An seinem Hofe hörte man alle Sprachen der Welt. Lud der König seine Edlen oder fremde Gesandte zu sich, dann tafelte er mit ihnen in weiter Halle, er selbst auf einem Ruhebett, von dem ein paar Stufen zu seinem mit Leinentüchern und bunten Spitzen geschmückten Lager hinaufführten, rechts und links an einzelnen Tafeln die Gäste. In silberne und goldene Becher füllten ihnen die Mundschenken den Wein, auf silbernen Schüsseln wurde ihnen ein üppiges Mahl gereicht, dem Attila selbst dagegen auf hölzerner Platte nur Fleischgerichte, wie er denn auch nur aus hölzernem Becher trank und sich in allem sehr einfach und mäßig hielt. Nach germanischer Sitte trank er den einzelnen Gästen zu, und endlos pflegte sich das ^Gelage hinzuziehen; dazwischen traten Sänger auf, die Lieder zu des Königs Preis vortrugen, oder ein Gaukler, der närrisches Zeug auftischte. Ruhig und scheinbar teilnamlos blickte dann Attila über feine lachenden und lärmenden Gäste. Fremdartig, ein echter Mongole, stand er unter den hochgewachsenen, -blonden Fürsten der Germanen, „von kleiner Gestalt, breiter Brust, großem Haupte, kleinen Augen, spärlichem, schon ergrautem Barte, stumpfer Nase, fahler Hautfarbe." Aber würdevoll und gemessen war die Haltung, und scharf spähten die dunklen Augen. Er hielt alle, die sich ihm nahten, in unbedingter Unterwürfigkeit, doch gerecht fand er als Richter den Spruch, mild zeigte er sich den Bittenden, gnädig den Unterworfenen. Von Geiserich, dem Vandalenkönig, gegen die Westgoten und von einem fränkischen Fürsten gegen den Römer Aetius zu Hülfe gerufen, brach Attila 451 mit einer halben Million Streiter von Ungarn auf. Die Donau aufwärts ziehend hatten die Hunnen wohl

7. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 30

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
30 Die Zeit des Frankenreichs. katholischen Unterthanen der Westgoten zu schützen, führte Chlodwig gegen den König Krieg und besiegte ihn bei Poitiers 507 und hätte die Westgoten über die Pyrenäen gedrängt, wenn ihn nicht der Ost-gotenkönig Theodorich gezwungen hätte, den Besiegten den südlichen Teil Galliens zu belassen. Chlodwig beherrschte von Paris aus alle Franken, auch viele andere Stämme, starb aber schon im Jahre 511 und hinterließ sein großes Reich seinen Söhnen, die dasselbe teilten, es aber auch noch durch Unterwerfung der Burgunder und der Thüringer vergrößerten. Ihre Nachkommen begingen die schrecklichsten Greuelthaten und richteten sich durch Bürgerkriege selbst zu Grunde. Ii. Zustände und Einrichtungen. 1. Das fränkische Königtum. Chlodwig umgab sich mit einem Hofstaat. Da gab es einen Pfalzgreifen, der den König als obersten Richter vertrat, einen Kanzler, der die Urkunden ausfertigte, einen Seneschalk als Oberaufseher des Gesindes, einen Marschalk für den königlichen Marstall, einen Schenk, der die Aufsicht über den Keller führte, einen Truchseß mit der Oberleitung der Küche, einen Kämmerer, der die ganze Hofhaltung unter Aufsicht der Königin zu überwachen hatte. Der König trug bei festlichen Gelegenheiten eine Krone oder einen goldenen Reif um die Stirn und ein purpurnes Gewand, auch führte er eine Kriegslanze. Er trug langes, gelocktes Haar, und bei Aufzügen fuhr er in einem mit Ochsen bespannten Wagen. 2. Das Lehenswesen. Der König schenkte von eroberten Ländern an einzelne seiner Heerführer Gebietsteile oder er lieh sie ihnen auf Lebenszeit, dafür mußten diese jederzeit Heeresdienste leisten. Diese Lehensherren vergaben die Lehen wieder an andere Freie unter der Bedingung, daß sie ihnen von dem Ertrage dieser Teilstücke etwas abgaben oder auf dem Hauptgute persönliche Dienste als Arbeiter leisteten. So gewannen die Lehensherren zugleich eine Anzahl Dienstmannen, die sie bei einem Kriege ihrem Könige zuführen konnten. 3. Das Gerichtswesen. Die Gerichtsversammlungen wurden noch unter freiem Himmel auf einem bestimmten Platz abgehalten, wo die freien Grundbesitzer unter Vorsitz des Gauvorstehers (des Grafen) das Recht sprachen. Später wurden bestimmte Personen, sogenannte Schöffen, bestellt, welche bei den Gerichtsverhandlungen anwesend sein und das Urteil sprechen mußten. War jemand von einem andern an seinem Leibe oder Gute geschädigt worden, so wurde der Angeklagte aufge-

8. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 125

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
und der Hohenstaufen. 125 11. Nach dem Kampfe. War der Kampf beendet, so lagerte sich das Heer auf dem behaupteten Felde drei Zage lang, um sich des Sieges rühmen zu können. Von den Heerführern berufen, sammelten sich die Krieger; die Helme und Schilde der Anwesenden wurden gezählt, auf dem Schlachtfelde die Freunde gesucht und die Verwundeten den Ärzten gebracht; bei den Toten hielt man die Totenwache. Dann gaben alle sich der Siegesfreude in einem Maße hin, daß sie ihnen bei einem erneuerten Angriff der Feinde oft verderblich ward; bis tief in die Nacht wurde bei Kerzenlicht getafelt, und die Musiker mußten lustige Weisen aufspielen. 12. Das Los der Gefangenen. Beklagenswert war das Los der Gefangenen, die nach altem Brauch dem Kriegsherrn zufielen, während ihre Rüstung dem gehörte, der sie bezwungen hatte, über die Maßen grausam war oft ihre Behandlung. So ließ Friedrich Barbarossa 1161 sechs gefangenen Mailändern je ein Auge ausreißen, sechs andern die Nase bis zur Stirn abschneiden und ein Auge ausstechen, noch sechs andere auf beiden Augen blenden. Oft wurde den Gefangenen nicht bloß die Rüstung ausgezogen, man nahm ihnen auch die besten Unterkleider, daß sie fast nackt waren; die Hände wurden ihnen auf dem Rücken zusammengebunden, die Beine unter dem Bauche des Pferdes gefesselt, manchmal ihnen die Augen verbunden, ein Knebel in den Mund gesteckt, um sie wie eingefangene Räuber hinwegzuführen und in den dunkeln Burgverließen zu bergen. Wichtige Gefangene legte man selbst in Ketten, fesselte sie mit Handschellen und ließ die Ketten der Sicherheit wegen wohl gar an die Wand des Kerkers schmieden. Gemeine Soldaten gefangen zu halten, war oft zu umständlich; ließ man sie nicht womöglich nackt lausen, so pflegte man sie paarweise zusammenzuschließen und merkwürdigerweise auch zum Sicherheitsdienste in den Burgen zu verwenden. Nur selten wurden vornehme Herren besser behandelt und ihnen gegen das eidliche Versprechen, nicht zu entfliehen, die Bande gelöst und volle Freiheit gestattet. 13. Die Auswechselung der Gefangenen. Wenn die Heerführer sich über die Auswechselung einigen konnten, ward auch ein Teil der Gefangenen ausgelöst, ein Fürst oder vornehmer Herr gegen eine entsprechende Zahl minder bedeutender Krieger ausgetauscht; andere Gefangene boten Lösegeld. Der Sieger setzte die Summe fest und schätzte seinen Gefangenen; derselbe hatte dann Geiseln zu stellen, welche die Auszahlung verbürgten. Es waren oft ganz beträchtliche Summen, die gezahlt wer-den mußten, so kaufte sich der Ritter Kuno aus der Stadt Wartberg an der Diemel gegen 1500 Mark (— 60000 Mark nach unserem Gelde) von den siegreichen Hessen los. 14. Die Beute und die Schlachtfeldräuber. Hatten die Herren durch die Lösegelder der Gefangenen und die Kriegsbeute einen merklichen Vorteil von der gewonnenen Schlacht, so sanden die Soldaten und Knechte auf dem Walplatz vielfach Gelegenheit, sich zu bereichern. ^Waffen und Wehr nahm wohl der Kriegsherr in Anspruch, alles übrige war den Soldaten überlassen, die oft die Toten ausplünderten und sich selbst deren Rüstung aneigneten, was für einen Ritter nicht anständig galt. Fiel nun gar das Lager oder der Troß in ihre Hände, dann konnte manch armer Teufel zum wohlhabenden Mann werden; so erbeutete im Jahre 1253 der König Wilhelm den Silberschatz der Gräfin von Flandern, von dem allein die Becher und 'Schüssel auf 30000 Mark (— 1200 000 Reichs-Mark) geschätzt wurden. Was die Soldaten übrig ließen, das eigneten sich die Landesbewohner an, die in der Nahe der Walstatt wohnte». So kamen nach der Schlacht auf dem Marchfelde (1278)

9. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 136

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
136 Zustände unseres Volkes von der Zeit Konrads I. meiste, der ihnen alle die Waffenkünste beibrachte; wer nicht in der Lage war, ihnen diese Fertigkeiten im Hause lehren zu lassen, vertraute sie einem erfahrenen Ritter an, unter dessen Leitung sie das Waffenhandwerk erlernten. Die Hauptsache war, daß die Knaben Schild und Lanze wohl zu gebrauchen verstanden, den Gegner geschickt zu treffen und aus dem Sattel zu heben lernten. Auch wurde der Knabe, sobald er des Waffenhandwerks kundig war, angehalten, mit einer Schar gewappneter Lanzenreiter gemeinsam zu kämpfen; man nannte diese Übung „Buhurt." Den ersten Gebrauch der Waffen lernten die Knaben auf der Jagd. War der Jüngling zwölf Jahre und älter geworden, dann wurde er, wenn er nicht selbst ein Land zu ererben hatte, an einen Fürstenhof geschickt, um dort sich weiter auszubilden, die Gunst des Herrn zu gewinnen, und so sein Glück zu machen. Am Hofe beginnt nun die Zeit des ernsten Lernens. Gewöhnlich wurde er der Obhut eines älteren erprobten Ritters anvertraut, der feine weitere Ausbildung überwachte. Die Waffenübungen wurden fortgesetzt; mit deu zahlreichen Kameraden, die sich am Hofe zusammen-fanben, wurden Waffenspiele veranstaltet und so die Leibeskraft und Gewandtheit gemehrt und vervollkommnet. Gewöhnlich wurden diese jungen Leute auch benutzt, Briefe zu bestellen und Botschaften auszurichten. Die Briese wurden mit Tinte aus Pergament geschrieben, gefaltet, beschnitten und verschlossen; wenn die Adresse aufgefetzt war, siegelte der Absender des Briefes mit feinem eigenen Siegel das Schreiben zu. Die Briefe wurden, sobald sie fertig waren, zusammengepackt und in Büchsen oder Fäßchen gethan, welche die Boten am Halse oder am Gürtel trugen. Die Knappen waren, wenn sie eine solche Reife antraten, mit besonderen Wahrzeichen versehen, an denen Fremde den Absender erkannten. Mit etwas Lebensmitteln, Brot, Käse und Wein ausgerüstet, machte sich der Bote nun auf den Weg. Gewöhnlich ging er zu Fuß, nur vornehme Botschafter machten ihre Reise zu Pferde ab, dem Knappen wurde das erlaubt, wenn eine Gefahr drohte. Auf der Reife sprach der Bote wohl hie und da in befreundeten Häusern vor und fand da freundliche Aufnahme, ja erhielt beim Abschied noch Geschenke. Waren sie endlich an ihrem Bestimmungsorte angelangt, so wurden sie zum Sitzen genötigt und mit einem Becher Wein erst erquickt, ehe man sie aufforderte, ihre Botschaft vorzubringen. Stehend richteten sie nun ihre Aufträge aus. Wie beleidigend für den

10. Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte, mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte - S. 212

1896 - Berlin [u.a.] : Heuser
212 Die Zeit von Rudolf von Habsburg Übelthäter. Eine größere Anzahl von Freien bildeten einen Gerichtsbezirk, die „Freigrafschaft" genannt. Der „Freigraf" war der oberste Richter, die übrigen Mitglieder hießen Freischöffen oder auch „Wissende," weil sie um die Geheimnisse der Verne wußten. Das Gericht wurde unter freiem Himmel und bei hellem Tage aus der „Malstatt" abgehalten. Dort bestieg der Freigraf den „Freistuhl." Vor ihm lagen auf einem Tische Schwert und Strick, die Zeichen des Rechts über Leben und Tod. Der oberste Freistuhl war zu Dortmund unter der Vemlinde, die noch heute als Zeuge jener Gerichtsstätte dasteht. War jemand beim Vemgericht verklagt, dann wurde er durch den Ladebrief mit sieben Siegeln vorgeladen. War er ein Ritter, der auf einer Raubburg verschlossen wohnte, so hefteten die Fronboten die Ladung des Nachts an das Thor, schnitten aus demselben drei Späne als Wahrzeichen und schlugen dreimal laut gegen die Thorflügel. Erschien der Augeklagte, so führte man ihn mit verbundenen Augen in den Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Bekannte er sich schuldig, oder wurde er überführt, dann sprachen die Schöffen das Urteil; war es die Todesstrafe, so wurde er sofort, meistens von dem jüngsten Schöffe«, an den nächsten Baum gehängt. Gelindere Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Erschien der Anklagte nicht, so galt er für schuldig und ward „vervemt." Dann wurde der Name des Verurteilten in das Blutbnch geschrieben und der also Vervemte von allen Wissenden verfolgt. Keiner von ihnen durfte das Urteil verraten, aber jeder hatte die Pflicht, es zu vollstrecken, doch mußten sie dabei zu dreien sein. Wo sie des Verneinten habhaft werden konnten, zu Hause oder aus der Straße, da stießen sie ihn nieder oder hängten ihn. Zum Zeichen, daß der Getötete durch die Verne gefallen, ließ man ihm alles, was er hatte, und steckte ein Messer neben ihm in die Erde. Das letzte Vemgericht wurde im Jahre 1548 in Celle abgehalten. 4. Der schwarze Tod. Zu Karls Iv. Zeiten (1848-50) wurde ganz Europa von ein^r furchtbaren Pest heimgesucht, die aus Italien eingeschleppt worden war und die man in Deutschland mit dem Namen „schwarzer Tod" belegte. Sie wütete am heftigsten in der hinter Mauern und Gräben, in schmalen, unreinlichen Straßen und oft ungesunden Wohnungen eng zusammengedrängten Bevölkerung der Städte. Wer ergriffen wurde, genas fast nie, die meisten starben in den ersten Tagen; ganze Familien wurden weggerafft. Große Städte verloren oft mehr als die Hälfte ihrer Bewohner und
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TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
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