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1. Lehrbuch der allgemeinen Erdkunde - S. 218

1836 - Leipzig : Schumann
218 Allgemeine Erdkunde. waltung der Staaten herrscht so viel Regelmäßigkeit als mit dem Despotismus nur immer vereinbar ist. — In Japan war der Da tri oder geistliche Kaiser ursprünglich Herrscher; der Oberbe- fehlshaber seines Heeres, Kubo oder Seogun genannt, riß jedoch im Jahre 1585 alle Macht an sich, und das Reich ist seitdem keine Lheokratie mehr, obwohl der geistliche Kaiser noch vorhanden ist und vom weltlichen hochgeehrt wird, sondern eine absolute Monar- chie. Es giebt im Lande eine Menge Damios oder erblicher Für- sten, große Lehensherren, die aber vom Seogun sehr abhängig sind. 8. 931. In Amerika waltet in allen Staaten, mit Ausnahme des Kaiserthums Brasilien und des Diktatorats Paraguay, die republikanische Regierungsform vor; die gesetzgebende Gewalt gehört den im Eongresse versammelten Abgeordneten der Würger, die vollziehende dem Präsidenten. In der politischen Geo- graphie werden die Grundzüge der einzelnen Verfassungen berührt werden. §. 932. Der Charakter der absoluten Monarchie Euro- pa's ist ein mehr oder weniger milder, je nach der Kulturstufe, welche das beherrschte Volk einnimmt. In der eingeschränkten hat der Fürst die vollziehende Gewalt und ernennt die Richter. Die gesetzgebende Gewalt ist zwischen ihm und den Abgeordneten des Volkes, oder in manchen Staaten gewisser Körperschaften, getheilt. Ehe ein Gesetz in Kraft treten kann, müssen beide ihre Zustimmung zu demselben gegeben haben. Außer den Abgeordneten des Volkes giebt es in vielen Staaten noch eine zweite Versammlung, die mit jenen gleiche Rechte hat, und wie in England und Frankreich in manchen Fällen, z. B. Hochverrath, oberster Gerichtshof ist, auch in den meisten Staaten über angeklagte Minister Recht zu sprechen hat. Diese Körperschaft ist entweder erblich, wie in England das Oberhaus oder Haus der Lords, oder der König ernennt, wie in Frankreich, die Pairs auf Lebenszeit, oder es sitzen vom Für- sten ernannte Mitglieder sowohl, als erbliche in der Versammlung, wie in einigen deutschen Staaten, oder endlich die Mitglieder wer- den aus gewissen Kategorien vom Volke gewählt, wie die Senato- ren in Belgien. Diese das Volk oder gewisse Klassen desselben vertretenden Körperschaften heißen in England Parlament, in Spanien und Portugal Cortes, in Nordniederland General- staaten, in Belgien und Amerika Kongreß, in Frankreich Kam- mern, in Schweden Reichsstände, in Norwegen Storthing, in Deutschland Landstände. Religionen. §. 933. Sämmtliche Religionen auf Erden zerfallen in zwei große Abtheilungen, in solche nämlich, welche nur einen Gott, den Schöpfer aller Dinge, annehmen, monotheistische Religionen, wie das Judenthum, Christenthum und der Mohammedanismus, oder sie sind polytheistische, d. h. sie nehmen mehr als einen Gott an, wie das gesammte Heidenthum. §. 934. Es giebt gegenwärtig auf Erden noch mehr als 400,000,000 Menschen, die sich zum Hcidenthume bekennen. Unter

2. Für die obere Stufe - S. 29

1892 - Berlin : Gaertner
Mittelalter und Neuzeit. 29 gung der Kaufleute im Auslände [London, Bergen, Wisby, Nowgorod]; — Landfriedensbünde daheim.) Einteilung in 4 Quartiere. (Wendisches: Lübeck; sächsisches: Braunschweig; preufäi-sches: Danzig; westfälisches: Köln.) 1367 Siegreicher Krieg gegen Waldemar von Dänemark (Schonen, Heringsfang), b) Schwäbischer Städtebund im 14. Jahrhundert (Augsburg, Ulm, Nürnberg). Fürsten- und Kitterbünde (St. Georg v Schlegler) gegen die Städte. 1377—1389 Der große Städtekrieg. Schlacht bei Reutlingen. (Ulrich von Württemberg besiegt.) 1388 Döffingen. — Auf dem Tage von Eger werden die Bünde untersagt. Politische Macht haben die Städte nicht erreicht; die Entfaltung bürgerlicher Thätigkeit nimmt zu. 1400—1410 Ruprecht von der Pfalz. __ B. Bildung nationaler Reiche. Frankreich im Mittelalter. 987—1328 I. Das Haus der Capetinger. 987 Hugo Capet, Graf v. Francien, nur der mächtigste unter den selbständigen Baronen. Durch lange Dauer der Regierung und Regentengeschick gelingt es besonders 4 Königen, die Monarchie erblich, den Staat einheitlich zu machen: um 1125 Ludwig Vi. Er begünstigt die Städte gegen den Adel. um 1200 Philipp Ii. August. Die Krone wird erblich. Das Parlament (6 weltliche, 6 geistliche Große) als Rat und oberster Gerichtshof. Teilnahme am 3. Kreuzzuge.

3. Für die obere Stufe - S. 26

1892 - Berlin : Gaertner
Mittelalter und Neuzeit. Lyrische Gedichte, besonders Minnepoesie. (Walther von der Vogel weide.) 3. Städte. a) Der Handel im Mittelmeer hat zugenommen und ist auf Venedig und Genua übergegangen. b) Die Entwickelung der deutschen Städte hebt an. Vierte Periode des Mittelalters um 1256—1400. Sinken des Papsttums während der Ohnmacht des Kaisertums. 1256—1273 Das Interregnum nach dem Tode Wilhelms von Holland. Richard von Cornwallis und Alfons von Castilien. Fürstliche Territorialgewalt; Raubrittertum. Rheinischer Bund (Fürsten und Städte) gegen Räuberei und Zollunwesen. Die nationale Kraft äufsert sich in der Kolonisation des Ostens: a) Die Slavenländer. (Mark Brandenburg durch die Askanier; Mecklenburg seit Heinrich dem Löwen; Schlesien durch die polnischen Piasten.) b) Preußen und der deutsche Orden: 1227 Der Komtur Hermann Balk kommt ins Kulmer Land. 50jähriger Kampf mit den Preußen. Die Marienburg Sitz des Hochmeisters. (Gotischer Bau; der Remter.) 1273-=:Habsburg bekämpft die Raubritter in Franken und Thüringen; 1278 bekriegt Ottokar von Böhmen; Schlacht auf dem Marchfelde (Ottokar f); begründet die habsburgische Hausmacht.

4. Für die obere Stufe - S. 28

1892 - Berlin : Gaertner
-58 Mittelalter und Neuzeit. 1346—1378 Karl Iv. von Luxemburg (Enkel Heinrichs Vii.). a) Streit mit den Wittelsbachern (der falsche Waldemar). b) Krönung in Eom; darauf: 1356 die goldene Bulle (Wahl, 7 Kurfürsten, Unteilbarkeit ihrer Lande, höchstes Gericht). c) Hausmachtbestrebungen. (Böhmen und Mähren — 1348 Universität Prag; Oberpfalz; Oberlehnsherrschaft über die schles. Piasten; Brandenburg.) 13j.§—1400 Wenzql. Die Städte im Kampfe mit Fürsten und Rittern. Überblick: Entstehung der deutschen Städte: aus römischen Lagern (an Rhein, Donau), — Bischofssitzen (Paderborn, Hildesheim, Bamberg), — kaiserlichen Pfalzen, fürstlichen Burgen (Aachen, Goslar, Braunschweig); — später Anlagen im Wendenlande. Bevölkerung: Ministeriale (Beamte, Burgmannen) und Kaufleute; dazu Knechte, Handwerker. Aufschwung: seit den Kreuzzügen. Oberitalien (Venedig, Genua) wird Ausgangsstätte des europäischen Verkehrs, durch Deutschland nach dem Norden. — In den reichen Städten treten neben die Patrizier (Geschlechter) allmählich die Zünfte. Verwaltung: zuerst durch den Vogt des Fürsten, seit dem Aufschwung mehr Selbständigkeit. (Der Rat aus den Geschlechtern.) •— Reichsstädte, Territorialstädte. Innere Kämpfe zwischen Patriziern und Zünften (14./15. Jahrh.); meist Ausgleich durch Aufnahme von Handwerkern in den Rat, bisweilen blieb patrizisches Regiment (Nürnberg). Städtebünde: Versuche selbständiger Politik. a) Hansa. Vereinigung norddeutscher Städte seit dem 13. Jahrh., Vorort Lübeck. (Eini-

5. Für die obere Stufe - S. 33

1892 - Berlin : Gaertner
Mittelalter und Neuzeit. 3 g 1431—1448 3. Konzil zu Basel (dem Papste feindlich, ohne Ergebnisse). 1438—1439 Albrecht Ii. (von Habsburg). 4mb - ■ 1440—1493 Friedrich Iii. — Die Beichsnot. 1. Wirren im Osten: a) Ungarn und die Türken (Bajazeth um 1400). 1453 Eroberung Constantinopels. Ungarn löst sich von Habsburg los; König Matthias Corvinus drängt die Türken zurück. b) Böhmen selbständig unter Podiebrad. c) Polen-Lithauer siegreich über den deutschen Orden. 1466 Thorner Friede: Westpreufsen polnisch, Ost-preufsen Lehensland. 2. Wirren im Westen: Karl der Kühne von Neu-Burgund strebt nach der Königskrone, nach dem Besitze Lothringens und der Schweiz. Granson, Murten, — Karl f bei Nancy (1477). Heirat Maximilians mit Maria von Burgund. 3. Vorgänge im Innern: a) Allerlei Fehden (Albrecht Achilles gegen Nürnberg, gegen Bayern-Landshut). b) Ein neuer schwäbischer Bund (Fürsten, Kitter und Städte). c) Wiederaufnahme der Reformbestrebungen: Reichsregiment, fürstliche Aristokratie neben dem Kaiser. (Berthold von Mainz.) 1493—1519 Maximilian I. („der letzte Ritter“). a) Keformanfange: Ewiger Landfriede — Reichskammergericht — gemeiner Pfennig — 10 Reichskreise (Kreisoberst). b) Habsburgische Bestrebungen: Vergebliche Kämpfe in -Italien (Landsknechte); — Verheiratung Philipps von Burgund (seines Sohnes) mit der Erbtochter von Spanien. Meypr. Geschichtstabellsn. Ii. Q

6. Geschichte der Römer - S. 185

1836 - Leipzig : Baumgärtner
183 fünfzig wählte er aus dem Haufen zu seinem Triumphzuge aus, die übrigen verkaufte er und zerstörte Numantia, das nicht wieder aus seinen Trümmern erstanden ist. Scipio Africanus hieß nun auch Numantinus. Hierauf machten zehn Senatoren, welche der Senat nach gewohnter Weise dahin geschickt hatte, in den von Brutus und Scipio unterwor- fenen Landschaften Spaniens die nöthigen Einrichtungen, wonach das Land als eine römische Provinz verwaltet wurde. Obgleich einige Zeit Ruhe herrschte, so brachen doch schon dreißig Jahre spater neue Un- ruhen aus, welche fast ohne Unterbrechung bis zu der Zeit des Augustus fortdauerten. Xxv. Sklavenkriege in Sicilien. Besitznahme des Königreichs Pergamum. Jeder Krieg, den Rom führte, vermehrte die Zahl der Sklaven (servi, mancipia), denn die Kriegsgefangenen wurden öffentlich verkauft. In Rom gab es einen Sklavenmarkt, wo ganze Heerden von Sklaven aus Griechenland, Spanien, Jllyrien, Afrika und Kleinasien, woher zu- letzt die meisten kamen, öffentlich zum Kauf ausgestellt waren. Die Sklaven, deren Zahl in Rom sich ins Unglaubliche vermehrte, waren theils öffentliche, die im Dienste des Staates und der Obrigkeiten standen und zu allen öffentlichen Arbeiten gebraucht wurden, theils Privatsklaven, welche entweder zum Dienste in der Stadt bestimmt waren, oder auf den großen Landbesitzungen (latifundia) der reichen Römer in und außerhalb Italien arbeiten mußten. Daher unterschied man familia urbana und rustica, indem das Wort familia von dem altlateinischen famul hergeleitet, ursprünglich die Dienerschaft oder die einem Hausherrn gehörigen Sklaven bezeichnet. Die Kinder derselben waren durch ihre Geburt wieder Sklaven und hießen vernae oder ver- naeuli, welche etwas mehr Freiheit genossen. Einzelne reiche Römer hatten Tausende von Sklaven, welche in Decurien oder Rotten einge- theilt waren. Die Güterbesitzer ließen seit der Zeit nach dem zweiten panischen Kriege ihre Aecker nur von Ackerknechten bestellen, welche gewöhnlich, nicht zur Bestrafung, sondern bloß weil es Sklavensitte war, Fußeisen und Ketten tragen mußten, wie sie noch jetzt die Galeereustlaven und Züchtlinge schleppen. Alle Abende wurden diese Unglücklichen in ihre Kerker (ei^astula) eingeschlossen, und am Morgen wieder auf den Acker geführt.

7. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 110

1855 - Heidelberg : Winter
110 §. 111. Die deutschen Kaiser aus verschiedenen Häusern. hauptet. — Dagegen wurden vierzehn Jahre später, 1282 alle Franzosen auf Sicilicn in einer Nacht ermordet (die sicilianische Vesper) und die Insel stellte sich unter die Herrschaft Peters von Aragonien. In Deutschland selbst stieg durch die Abwesenheit des Reichsober- Haupts die Unordnung aufs Höchste; das Faustrecht nahm so überhand, daß sich die Städte zum Schutz ihres Handels in Bündnisse vereinigten, von welchen die deutsche Hansa und der rheinische Städtebund die wichtigsten wurden. 2. Die deutschen Kaiser aus verschiedenen Häusern. §. 111. Die steigende Verwirrung und Unordnung, sowie die wach- sende Macht des Böhmenkönigs Ottokar steigerten im Volk und in den deutschen Fürsten den Wunsch nach einem einheimischen Kaiser. Die Fürsten lenkten jedoch, um ihre unterdeß erworbenen Hoheitsrechte behalten zu können, die Wahl auf Männer, welche keinen großen Länderbesitz und somit ihnen gegenüber weniger Macht hatten. Es folgten nun Kaiser aus verschiedenen Häusern 1273—1437 und zwar zuerst Rudolf von Habsburg, ein tapferer, redlicher Mann, welcher den widerspenstigen Ottokar von Böhmen 1278 auf dem Marchfelde besiegte und einen Theil seiner Länder, nämlich Oesterreich, Steyermark und Krain, mit Bewilligung der Fürsten seinen eigenen Söhnen zu Lehen gab und so der Gründer des Habs bur- gisch - österreichischen Hauses wurde. Böhmen aberließ er dem Sohne Ottokars. Mit Ernst und Nachdruck schuf er auch sonst im Reiche Ruhe und Ordnung, brach die Burgen der Raubritter am Rhein und in Thüringen und strafte die den Landfrieden störenden Grafen von Württemberg und Savoyen. Ihm folgte nicht — wie er gewünscht hatte — sein Sohn Albrecht, sondern Graf Adolf von Raffau (1291 — 1298), ein tapferer, aber in der Wahl seiner Mittel, sich eine Hansmacht zu gründen, nicht ge- wissenhafter Fürst. Er führte einen ungerechten Krieg gegen die Land- grafen von Thüringen, und wurde, weil er die den Fürsten gemachten Versprechungen nicht hielt, des Reiches entsetzt. Er wollte seine Krone vertheidigen, fiel aber in der Schlacht bei Göllheim. Ihm folgte Albrecht 1, Rudolfs Sohn (1298 —1308), ein Mann, der darnach trachtete, die Kaisermacht unumschränkt zu machen und seine Hausmacht zu vermehren. Aber alle seine Versuche, Holland, Burgund, Böhmen und Thüringen an sein Haus zu bringen, schlugen fehl. Sein Streben, seinen Besitz in der Schweiz zu vergrößern, führte zur Gründung der freien Eidgenossenschaft der Schweizer, welche 1308 seine Vögte verjagten, seine Zwingburgen eroberten und ihren Frei-

8. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 111

1855 - Heidelberg : Winter
111 §. 111. Die deutschen Kaiser aus verschiedenen Häusern. heitsbund auf zehn Jahre erneuerten. Als er sich eben zum Krieg gegen sie rüstete, wurde er von seinem Vetter Johann von Schwaben (Parricida) ermordet. Sein Nachfolger Heinrich Vii., Graf von Luxemburg (1308— 1314), erwarb seinem Hause Böhmen und legte dadurch den Grund zur Macht des luxemburgischen Hauses. Auch erlangte er die lombardische und römische Krone, starb aber plötzlich in Italien 1314. Nun wählte die luxemburgische Partei Ludwig von Bayern und die habsburgische Friedrich den Schönen von Oesterreich. Dar- über entstund ein achtjähriger Krieg, den besonders Friedrichs Bruder Leopold auf's heftigste betrieb. Weil die Schweizer auf Seite Ludwigs waren, so zog Leopold mit dem österreichischen Adel gegen sie; erlitt aber von ihnen die schwere Niederlage bei Morgarten 1315; Lud- wig aber gewann vorzüglich durch Seyfried Schweppermann 1322 die Schlacht bei Mühldorf oder Ampfing, in welcher Friedrich gefangen wurde. Später wieder freigelassen, entsagte er der Krone; Lud- wig aber hatte fortwährend einen schweren Stand gegen den Papst, der damals zu Avignon seinen Stuhl hatte, und ganz unter dem Ein- fluß der französischen Könige stand, die nach der deutschen Krone trach- teten. Obgleich Ludwig mit Bann und Interdicten verfolgt wurde, so hielten doch seine Stände fest zu ihm und die ihm anhängigen Fürsten 1338 erklärten im Kurverein zu Rense, daß der Kaiser fortan seine Würde und Macht bloß in Kraft der Wahl, ohne päpstliche Bestätigung aus- üben könne. Der vom Papst aufgestellte Gegenkaiser Karl Iv. von Luxem- burg kam erst nach Ludwigs Tod 1347 zur Anerkennung. Er war nur auf Mehrung seiner Hausmacht bedacht; er sorgte zwar väterlich für sein Erbland Böhmen, wo er die Universität Prag stiftete (1348) und Ackerbau, Handel und Gewerbe hob, war aber desto stiefväterlicher gegen das deutsche Reich gesinnt, für das er nichts that, als daß er 1356 durch die goldene Bulle das Wahlrecht der Kurfürsten und die Art und Weise der Wahl und Krönung festsetzte. Es wurden darin als Kurfürsten bestätigt: die Erzbischöffe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rbein, der Her- zog von Sachsen-Wittenberg und der Markgraf von Brandenburg. ^ein Sohn Wenzel (1378— 1400) war der Völlerei ergeben und wurde seiner Trägheit und Grausamkeit wegen abgesetzt. Unter seiner Regierung nahm das Faustrecht wieder sehr überhand: Fürsten und Städte führten beständig Kriege miteinander. In dem verheerenden Städtekrieg wurden die rheinisch-schwäbischen Städte von Eberhard dem Greiner von Württemberg in der Schlacht bet

9. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 114

1855 - Heidelberg : Winter
114 §. 113. Die Kaiser aus dem habsburgisch-österretchtschen Hause. wieder, und zwar bleibend, an das habsburgische Haus. Albrecht Ii., ein streng gerechter Mann, starb zum Nachtheil des Reichs schon 1440 und sein Vetter Friedrich Hi. (1440—1493) that in seiner langen Regierung so wenig für das Reich, daß die größte Unordnung allent- halben einriß. Er ließ es ruhig geschehen, daß die Schweiz sich immer mehr Deutschland entfremdete, daß Mailand sich unabhängig machte, daß die Ungarn und Böh- men sich eigene Könige wählten, daß die Türken 1453 Constantinopcl erober- ten; mußte er doch endlich, als ihm der König von Ungarn, Matthias Cor- vinus, Wien wegnahm, ins Reich flüchten. Auch gegen die Gefahr, welche dem deutschen Reiche von dem burgundischen König Karl dem Kühnen drohte, that er wenig. Dieser stolze, ländergierigc Fürst wollte seine Besitzun- gen in den Niederlanden und in Südfrankreich noch mit Lothringen, mit dem Elsaß und mit der Schweiz erweitern, wurde aber von den Schweizern bei Gran son und bei Murten geschlagen, und verlor bei Nan ey 1477krone und Leben. Das Herzogthunr Burgund riß Ludwig Xi. von Frankreich an sich, die übrigen Länder behauptete seine Tochter Maria, die ihre Hand dem Sohne Friedrichs Ul., Maximilian reichte, durch den alsdann die Niederlande tapfer gegen Frankreich vertheidigt wurden. Doch starb Maria frühe, nachdem sie ihm zwei Kinder (Philipp und Margaretha) geboren hatte. Dieser Maximilian I. (1493—1519) war ein ritterlicher, talent- voller Fürst, voll edlen Willens, besaß aber zur Lösung der großen Ver- wicklungen, in welchen ihm sein'vater das Reich hinterließ, nicht staats- männische Klugheit und Ausdauer genug. Seine zweite Heirath mit Blanka Maria Sforza, der Nichte des Herzogs Moro von Mailand, verwickelte ihn in die italienischen Händel und in Bündnisse, welche ihm nur Schaden brachten: denn er mußte dem französischen Könige Mailand als Lehen überlassen. In Deutschland gründete er den ewigen Landfrieden im Jahre 1495zu dessen Ausrechthaltung später das Reichskammergericht errichtet und zur Erleichterung der Verwaltung das Reich in zehn Kreise ge- theilt wurde. Diese Kreise waren: der österreichische, der bayrische, der schwäbische, der fränkische, der oberrheinische, der knrrheinische, der bnr- gundische, der westfälische, der niedersächsische und der obersächsische. Glücklicher war er in Vergrößerung seiner Hausmacht durch die Verhei- rathung seiner Kinder. Sein Sohn Philipp, aus der Ehe mit Maria von Burgund, Gemahl der Prinzessin Jsa b e ll a von C astillen, wurde König dieses Landes. Der älteste Sohn Philipps, Karl, erhielt die An- wartschaft auf Spanien; die beiden andern Kinder desselben, Ferdinand und Maria, verlobte Maximilian mit den Kindern des Königs Wladis- laus von Böhmen und Ungarn, welche beide Reiche dadurch später wirklich an das habsburgische Haus fielen.

10. Das Alterthum - S. 83

1876 - Berlin : Weidmann
Miltiades. Themistokles. 83 wollte. Als ihm beides bereitwillig gewährt war, überfiel er die Insel Paros, um sie für die geringe Hilfe zu strafen, die sie (gezwungen) den Persern geleistet hatte. Der Zug misslang, da die Parier auf ihrer Hut waren und sich tapfer vertheidigten. Verwundet kehrte Miltiades zurück, ward von dem Alkmaioniden Xan-thippos und der demokratischen Partei angeklagt und in die Kosten von 50 Talenten verurtheilt. Ehe er sie zusammengebracht hatte, starb er im Gefängnisse 489. — Noch immer setzte sich die kleinliche Feindschaft der griechischen Staaten untereinander fort; dies war namentlich zwischen Aigina und Athen der Fall (§ 76). Ueberfälle und Verschwörungen fanden statt, und die Athener, die Sieger von Marathon, waren den Nachbarn gegenüber nicht immer glücklich. Die Leitung Athens hatte damals der durch seine Mutter den Alkmaioniden verwandte Xanthippos und ausser ihm Ariet ei des, ein nicht durch Adel und Reichthum, sondern durch Tüchtigkeit, Wahrheit und Gerechtigkeit hervorragender Mann. Beide hielten treu an der Verfassung des Kleisthenes, die das Schwergewicht des Staates im Frieden wie im Kriege in die dritte Classe (8 67) in die der grundbesitzenden Bürger und Bauern, legte. Neben ihnen trachtete aber nach immer grösserer Bedeutung Themistokles, der Sohn eines reichen Bürgers aber einer ausländischen Mutter, ein Mann, der eben so talentvoll wie leidenschaftlich und ehrgeizig war ‘). Er war bestrebt, den vierten Stand, die Theten, denen bisher der Kriegsdienst ausser der Vertheidigung der Mauern nicht zustand, zum Dienst auf der Flotte mit heranzuziehen, und auf diese überhaupt die Streitmacht des Staates zu gründen2). Dass so das bewegliche Vermögen gegenüber dem festen Grundbesitz zur Basis des Staates gemacht werde, bekämpfte Aristeides; Themistokles dagegen nahm zum Vorwande den noch immer dauernden Krieg mit dem Seestaate Aigina und wies auf die noch immer bestehende Persergefahr hin. Er setzte auch wirklich durch, dass 200 Kriegsschiffe (Trieren) erbaut wurden. Um wenigstens einen Theil der Kosten zu beschaffen, entsagten die Bürger ihren Einkünften aus den Silbergruben des Laureion. Die Ausrüstung der Flotte wurde nun statt der älteren (50) Naukrarien (Schiffsbezirke) den reicheren Bürgern, ohne Unterschied der Classen, (den Trierarchen) übertragen ; der Staat stellte nur die leeren Schiffe. Zu dieser Einrichtung3) gesellte sich dann der Ausbau und die grossartige Befestigung des Hafens, des Peiraieus, ein Werk, das schon vor der Schlacht bei Marathon unter Themistokles’ Leitung begonnen war4). So entstand nicht nur eine schöne Flotte, durch welche Athen die Seeherrschaft gewinnen musste, sondern das bewegliche Element der Bevölkerung (Rheder, Kaufleute, Handwerker etc.) trat mehr und mehr gleichberechtigt neben das conservativere des grossen wie kleinen Grundbesitzes. Es begann also erst mit Themistokles die i) Die ausgezeichnete Charakteristik bei Thuk. I, 138. 2) Thuk. I, 14. 93. 3) Böckh, Staatshaushalt der Athener 1,156. 4) Thuk. 1,93. Her. \Ii, 144. 6*
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