Hrsg.: Steinweller, F., Sieber, Hermann, Paust, J. G., Rohn, R. A.
Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
Schultypen (WdK): Simultanschule
Schultypen Allgemein (WdK): Simultanschule
Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
Konfession (WdK): Konfessionell gemischt
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Die Verwaltung im Königreich Preußen. § 45.
die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreußen, Hannover, welche 54—67 E. auf 1 qkm
haben. Am dichtesten ist die Bevölkerung in der Rheinprovinz 208 E. auf 1 qkm', in
Westfalen (158 E. auf 1 qkm), in Hessen-Nassau und Schlesien (etwa 115 E. auf
1 qkm). Die Mehrzahl der Bewohner Preußens ist deutsch. Im N. ist die plattdeutsche
Mundart vorherrschend, im S. wird hochdeutsch gesprochen. In Schlesien, Posen, Ost-
und Westpreußen wohnen noch viele Slaven, welche polnisch reden. Im äußersten O.
wohnen Litauer, im äußersten W. wird französisch und holländisch gesprochen. Im n.
Schleswig aber ist noch die dänische Sprache verbreitet. Etwa 2/3 der Bewohner bekennen
sich zur evangel., 1/3 zur römisch-kathol. Kirche. V2 Million sind Juden oder gehören
Sekten an. In der Rheinprovinz und Posen bilden die Katholiken die erhebliche' Mehr-
zahl, in Schlesien, Westpreußen und Westfalen die etwas größere Hälfte. In den übrigen
Provinzen machen sie nur einen kleinen Anteil aus.
Ä-ufgaben. 1. Welche Gebirge liegen in Preußen? 2. Von welchen Flüssen wird
es durchzogen? 3. Nenne wichtige Kanüle Preußens und gib an, was sie verbinden!
4. Welches sind a. die fruchtbarsten, b. die unfruchtbarsten Gegenden Preußens?
5. Nenne Weinorte! 6. Wo wird Flachs gebaut? wo Hopfen? Zuckerrüben? 7. Wo
blüht Pferde- und Nindviehzucht? 8. Wo stnd Torfbrüche? 9. Welche Orte sind durch
Nergbau und Fabriktätigkeit bekannt? 10. Wo sind Salinen? 11. Wo wird Steinsalz
gewonnen? 12. Nenne Mineralquellen! 13. Nenne Seebäder! 14. Welche Städte sind
durch Seehandel bekannt? 15. Welches sind bedeutende Handelsstädte im Ninnen-
lande? 16. Zählein jeder Provinz die größten Städte (solche mit 50 000 C. u. mehr)
auf! 17. Nenne a. die Nniversitäten, b. die Festungen, c. die Negierungsbezirkstädte
Preußens! 18. Vergleiche die linke Oderseite Schlesiens mit der rechten! 19. Ver-
gleiche die Nheinprovinz mit der Provinz Posen! 20. Worin gleichen sich Schlesien und
die Nheinprovinz? 21. Worin gleichen sich Pommern und Schleswig-Holstein? 22. Ln
welchen Provinzen ist die Nevölkernng rein deutsch, in welchen gemischt?
Z 45. Die Werwaktung im Königreich Preußen. Das Oberhaupt des Staates
ist der König. Er führt den Oberbefehl über das Heer, hat das Recht, Krieg zu erklären
und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung und Ordensverleihung. Die oberste
Behörde des Landes ist das Staatsministerium, in welchem der Ministerpräsident
den Vorsitz führt. Der König ernennt und entläßt die Minister. Es gibt je einen
Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, für die Finanzen, für die geistlichen,
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, für Handel und Gewerbe, für das Innere,
für die Justiz, für das Kriegswesen, für die Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für
die öffentlichen Arbeiten, für das königliche Haus. Alle Regierungsakte des Königs
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung eines Ministers.
Bis zum Jahre 1850 hatte der König von Preußen das Recht, Gesetze zu geben
ohne Mitwirkung des Volkes. Seit 1850 ist die Macht des Königs beschränkt. Preußen
wird jetzt nach einer Verfassung regiert. Nach derselben hat der König die vollziehende
Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den beiden Häusern des Landtages, dem
Herrenhause und dem Abgeordnetenhanse. Das Herrenhaus besteht ans den volljährigen
Prinzen des königlichen Hauses, aus erblichen Mitgliedern des hohen Adelstandes, aus
solchen Mitgliedern, die der König auf Lebenszeit ernennt. Auch haben die großen
Städte und die Universitäten das Recht, ein Mitglied ins Herrenhaus zu schicken. — Die
Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. Jeder Preuße, der wenigstens
24 Jahre alt ist, mindestens 6 Monate in der Gemeinde wohnt, keine Armenunterstützung
empfängt, im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sich befindet und in die Urwählerliste
eingetragen ist, ist Urwähler. Die Urwähler wählen die Wahlmänner, und diese wählen
dann den Abgeordneten. Die Abgeordneten vertreten ihre Wähler 5 Jahre lang. Zu
jedem Gesetze ist die Übereinstimmung des Königs und der beiden Häuser des Landtages
erforderlich.
Der Staat ist in Provinzen eingeteilt. Die Provinzen zerfallen in Regierungsbezirke,
diese in Kreise, diese in Stadt- und Amtsbezirke. Letztere werden gebildet ans einer größern
oder aus mehreren kleineren Landgemeinden oder ans Gutsbezirken. An der Spitze
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§ 15. Das Leben im Mittelalter.
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kamen am Sonntage zusammen, um in Singschulen ihre Lieder vorzutragen (Meistersänger). Da sie oft mehr Wert auf die Form als auf den Inhalt legten, so sank ihre Poesie zu bloßer Reimerei herab. Der berühmteste Meistersänger war der Schuhmacher Hans Sachs in Nürnberg, ein Zeitgenosse Luthers.
2. Die Baukunst trat frühe in den Drenst der Kirche. Bis in die Zeit der ersten Hohenstaufen erbaute man die Gotteshäuser in dem aus Italien stammenden romanischen Baustile, kenntlich an den halbkreisrunden Bogen der Fensteröffnungen und Portale (die Dome zu Speier, Worms und Mainz). Gegen Ende der Hohenstaufenzeit bildete sich am unteren Rhein und im nördlichen Frankreich ein Baustil aus, bei dem an die Stelle des Rundbogens der Spitzbogen trat, es ist der gotische. Ein Abbild des mächtigen deutschen Waldes, steigen die schlanken Säulen wie Bäume empor. Aus ihnen wachsen, Ästen und Zweigen vergleichbar, die Rippen des Gewölbes hervor, sich vielfach verzweigend. Prächtige Steinmetzarbeit, meist Blattformen, schmücken die Säulenknäufe und das groß-artige Portal. Durch die hohen, kunstvoll gemalten Fenster fiel ein gemildertes, zu frommer Andacht stimmendes Licht. Aber die Hauptzier der gotischen Kirchen sind die schlanken Türme, die, je höher sie aufsteigen, desto leichter und zierlicher werden, bis sie mit einer gewaltigen Blume in Kreuzesform endigen. Das höchste Kleinod dieses Baustiles ist der Kölner Dom, dessen Bau, im Jahre 1248 begonnen, dann Jahrhunderte unterbrochen, in unseren Tagen durch Preußens Könige vollendet wurde. An stolzer Pracht steht ihm zunächst das Straßburger Münster. Erwin von Steinbach entwarf den Plan zu demselben; vier Jahrhunderte hat man daran gebaut. — Auch weltlichen Zwecken dienende Gebäude wurden im gotischen Süle aufgeführt, z. B. die Marienburg der Deutschritter, das Rathaus zu Breslau, das zu Braunschweig und der Artushof in Danzig. Von den heutigen Städten hat Nürnberg fein altertümliches Gepräge gewahrt.
E. Die Rechtspflege. 1. Sie war von Karl dem Großen so geordnet worden, daß nicht mehr alle Freien an den Gerichtstagen teilnahmen. Nur einige gewählte Männer, Schöffen genannt, führten das Richteramt unter dem Vorsitze eines kaiserlichen Beamten. Anfänglich gab es keine geschriebenen Gesetze; man richtete nach Sitte und Herkommen. Später schrieb man die Gesetze auf. Solche Gesetzsammlungen sind der Sachsen-und der Schwabenspiegel, so genannt, „weil man darin sein rechtlich geordnetes Leben erkennen sollte, wie in einem Spiegel". Überaus gewalttätig war die Rechtspflege. Verweigerte der Verklagte das Geständnis, so wurde es durch Folterqualen ertzreßt, oder der Arme mußte durch ein Gottesurteil seine Unschuld beweisen, weil man meinte, Gott werde den Unschuldigen nicht zu Schaden kommen lassen. Darum mußten Verklagte zum Beweise ihrer Unschuld glühendes Eisen tragen, die Hand in siedendes Wasser stecken u. bergt — Aber die Rechtspflege wurde noch schlechter, als bei dem Sinken der Kaisermacht die kleineren Fürsten und Grundherren
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Extrahierte Personennamen: Hans_Sachs Erwin_von_Steinbach Karl Karl