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1. Das Altertum - S. 140

1913 - Münster (Westf.) : Schöningh
140 Friede. 241 Die Karthager waren gezwungen, Frieden zu schlieen. Sie muten in zwei Jahrzehnten eine groe Kriegsentschdigung bezahlen; Sizilien fiel bis aus das Knigreich Syrakus' an Rom. Die Rmer Hatten ihre Forderungen um so leichter durchgesetzt, als in Karthago Karth.sldner- geshrlicher Sldnerausstand ausgebrochen war. Der panische Staat aufstand. toqr j0 erschpft, da er seinen Sldnern nicht mehr pnktlich den Sold ausbezahlen konnte. Die unterjochten sremdstmmigen Vlker-schasten. besonders die Libyer, Numidier und Sardinier, machten mit den Sldnern gemeinsame Sache und emprten sich. Erst nach zweijhriger Anstrengung gelang es Hamilkar Parkas, den Ausstand in Asrika niederzuschlagen. Als er nun auch Sardinien wieder zum Gehorsam zwingen wollte, erklrte Rom abermals den Krieg. Die Rmer hatten auch hier wieder, wie 264 in Messana. das Hilsegesuch einer ausstndischen und verkommenen Soldateska als Grund zur Einmischung benutzt und in aller Eile zuerst Sardinien und dann Korsika besetzt. Wohl oder bel 2. Friede. 238. mute sich Karthago zu einem zweiten Frieden verstehen, in dem es Sardinien und Korsika abtrat und sich zu einer weiteren Kriegs-entschdigung verpflichtete. Rmisches Folgen des Krieges. Indem Rom sich aueritalischen besitz Tssss aneignete.' tat es den ersten Schritt vom Nationalstaat zum Universal-reich. Die Verwaltung'mute den neuen Verhltnissen angepat werden. Wltch schon bald herausstellte, da sich eine Regierung von Rom aus wegen der weiten Entfernung und des greren Geschstsumsanges nicht durchfhren liee. Das bedingte eine Vermehrung der Beamten, besonders der aus die Statthalterposten berufenen Prtoren. Zuerst Einrichtung wurde Sizilien (2271,und bald darauf auch Sardinien mit Korsika ein von Provinzen, selbstndiges aueritalischer Verwaltungsbezirk, d. h. eine Provinz. Mit der politischen Selbstndigkeit der einzelnen Städte war es aus. Gleich-wohl konnten die Provinzialen mit ihrer Lage zufrieden fein, da sie vom Kriegsdienst befreit waren und ihren Grundbesitz behalten dursten. Verwaltung Die meisten Städte hatten ihre alte Selbstverwaltung; nur wenige, der Provinzen, darunter die neuen rmischen Grndungen, unterstanden unmittelbar dein Prtor. Am schlechtesten hatten es die Landbewohner, da sie als unmittelbare rmische Untertanen den Zehnten vom Ertrag der Acker als Steuer zu bezahlen hatten. Die Städte dagegen waren meist stener-frei oder bezahlten einen 5prozentigen Hafenzoll. Der oberste Provinzial-Beamte war der Prtor; er hatte die oberste Gerichtsbarkeit und im brigen nur die Katliche Oberaussicht der die verschiedenen Gemeinwesen. Unter ihm arbeiteten als Steuerbeamte Onstoren.

2. Geschichte des Altertums - S. 125

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der erste punische Krieg 264 — 241. 125 Zweite Periode der Republik: die Unterwerfung der Nlittelnreerländer 266 —133. Durch die Kriege der nächsten Periode hat Rom, wenn es sie auch nur zum kleineren Teile mit der Absicht der Eroberung begann, tatsächlich die Herrschaft über die Mittelmeerländer gewonnen: und zwar zuerst (264—201) über die, welche das Westbecken, dann (200—133) über die, welche das Ostbecken des Mittelmeeres umgeben. Erster Abschnitt 264—201. Der erste punische Krieg 264—241. § 96. Karthago, von den Phönikern in günstigster Handelslage ge- Karthago, gründet, eine blühende, geldreiche Handels- und Industriestadt, im Besitze eines fruchtbaren Hinterlandes, hatte allmählich die Phönikerstädte des westlichen Mittelmeeres zu einem Seereich vereinigt und dieses durch Eroberungen vergrößert; ihm waren damals ein großer Teil Siziliens und die Küsten von Sardinien und Korsika, des westlichen Nordafrikas bis zum Atlantischen Ozean, endlich von Süd- und Südostspanien untertänig. Seine Verfassung war, wie die der meisten Handelsstädte,Verfassung, aristokratisch: die Herrschaft war in der Hand der reichen Großkaufleute und Gewerbetreibenden, die zugleich als Großgrundbesitzer ausgedehnte Plantagen durch Hörige bewirtschaften ließen. Zwei auf ein Jahr gewählten Oberrichtern (Suffeten) stand ein engerer Rat (Gerusia) zur Seite, dessen Amtsführung durch einen weiteren Rat beaufsichtigt wurde. Die Volksversammlung war ziemlich ohnmächtig. Die libysche Landbevölkerung war zur Hörigkeit herabgedrückt. Das Heer bestand, wiederum wie in den meisten Handelsstaaten, aus Söldnern. — Mit den Griechen, vornehmlich den Syrakusanern, lagen die Karthager seit Jahrhunderten im Streit um Sizilien; von ihren Kämpfen mit Gelon (480), Agathokles (um 300), Pyrrhus ist die Rede gewesen. Mit Rom waren sie, wie mit den Etruskern, früh in Handelsbeziehungen getreten; gegen Pyrrhus hatten Rom und Karthago ein Bündnis geschlossen. § 97. Der erste punische Krieg. Der tiefere Grund zum Kriege lag m darin, daß die Römer als Beherrscher Italiens, schon um dessen Küsten und den Seeverkehr zu schützen, der Herrschaft über die benachbarten Inseln und Meere bedurften. Der Anlaß zum Kriege wurde dadurch

3. Geschichte des Altertums - S. 140

1913 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
140 fettiges und ein jenseitiges Spanien teilte (206), Gallia Cisalpina (endgültig nach dem 2. punischen Kriege), Makedonien (146), dessen Statthalter auch A ch a j a verwaltete (146), Afrika (146), Asien (133), wozu bald noch das narbonenfifche Gallien hinzukam, das seinen Namen von der Stadt Narbo führte. Verwaltung ^er Spitze der Provinzen hatten früher Prätoren gestanden. Aber etwa von der Mitte des zweiten Jahrhunderts an hielt man sämtliche sechs Prätoren während ihres Amtsjahres in Rom zurück und übertrug ihnen die Leitung der damals zur Ausübung der Kriminalgerichtsbarkeit geschaffenen, aus Senatoren zusammengesetzten Geschworenengerichte (quaestiones perpetuae). Seitdem trat eine Änderung in der Provinzialverwaltung ein: man verlängerte den Konsuln und Prätoren ihre Amtsgewalt über das Amtsjahr hinaus und stellte sie als P r o k o n s u l n oder Proprätoren auf ein weiteres Jahr an die Spitze einer Provinz. Sie übten hier die höchste Zivil-, Militär- und gerichtliche Gewalt aus; ihre Befugnisse waren wenig beschränkt und wurden meist zur Bereicherung benutzt. Ihnen zur Seite stand, zunächst für die Finanzgeschäfte, ein Quästo r. Die Provinzen wurden so organisiert, daß sie in eine Menge von Stadtbezirken geteilt wurden, die mehr oder weniger selbständig ihre eigenen Angelegenheiten verwalteten; am selbständigsten waren die freien Gemeinden (civitates liberae), denen teilweise auch Abgabenfreiheit zugesichert wurde (civitates liberae et immunes). Verwaltung Die Einkünfte aus den Provinzen bestanden in einer Grundsteuer (tributum), dem Pachtzins und Weidegeld (vectigal und scriptura) von den ausgedehnten Staatsländereien und in den Hafen- ©tammbnum der Scipionen, Amilier, Gracchen. , P. Sctpio, Kons. 218. P. Scipio Afri- L. Scipio Asia- L. Ämilius Paullus, kanus major, genns, Kons. 190. f Kons. 216. t 183. Tib. Sempro-^Cornelia. nius Gracch Konj. 179. P. Scipio. L. Ämilius Paullus, Kons. 168. Tib. Gracchus, C. Gracchus, Scmpronia^P. Cornelius Scipio Ämiliauus V.-Tr. 133. V.-Tr. 123. Afrikanus minor Numantinus. Afrikanus minor Numantinus. t 129.

4. Griechische Geschichte, römische Geschichte bis zum Ende der Republik - S. 82

1912 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
82 Vii. Nom und Karthago. In die Provinzen sandten die Römer anfänglich Prätoren und Quästoren, später aber Prokonsuln (d. H. Stellvertreter der Konsuln) als Statthalter. Schließlich wurde es Sitte, daß die nach Schluß des Amtsjahres abtretenden Konsuln die Verwaltung erledigter Provinzen unter sich verlosten. Die einheimische Bevölkerung verlor das Waffenrecht; römische Besatzungen hatten für Schutz und Sicherheit zu sorgen. Mannigfaltig waren die Einkünfte, die aus den Provinzen in die Staatskasse flössen: Einnahmen von Staatsgütern, Grund- und Kopfsteuern, Weidegeld, Lasen- und Straßenzölle, Getreide, Erträge von Bergwerken, so daß die finanzielle Lage des römischen Staates sich nunmehr außerordentlich günstig gestaltete. 2. Der Zweite punische Krieg. (218—201). Bald erholte sich Karthago von seiner Niederlage wieder und rüstete M neuen Kämpfen. Die Seele des erneuten Angriffs auf die römische Macht wurde Lannibal. Sein Vater Lamilkar, der den Römern als punischer Feldherr im letzten Teile des ersten Krieges viel zu schaffen gemacht hatte, nahm den Knaben mit auf den spanischen Kriegsschauplatz, wo er den Karthagern für den Verlust des wertvollen Siziliens einen ebenbürtigen Ersatz zu erobern trachtete. In einer Reihe von Feldzügen wurde das silberreiche Land unterworfen und aus Söldnern und Eingeborenen ein schlagfertiges Leer geschaffen. Mit dieser Macht den römischen Nebenbuhler zurückzudrängen, war sein letzter und höchster Plan. Voll glühenden Römerhasses, den er schon als Knabe dem Vater geschworen, unternahm später Lannibal die Führung des Leeres. Zu ihm hatten die Soldaten das größte Vertrauen und zeigten unter ihm den entschlossensten Wagemut. In Gefahren paarte er die höchste Kühnheit mit der höchsten Besonnenheit Keine Strapaze konnte ihn ermüden. Er war gleich abgehärtet gegen Litze wie gegen Kälte, war mäßig in Speise und Trank und des Schlafes nur wenig bedürftig. Auch pflegte er der Ruhe nicht auf weichen Polstern oder in der Stille, vielmehr ruhte er am liebsten zwischen Wachen und Vorposten auf bloßer Erde, bedeckt mit einem Soldatenmantel. Nichts unterschied ihn von dem gemeinen Soldaten als seine blitzenden Waffen und sein mutiges Streitroß. Im Laufen, Reiten und Fechten der tüchtigste, der vorderste beim Angriff, des Leeres Abgott, so ungefähr schildert ihn Livius im 21. Buche seiner Geschichte der Stadt Rom „ab urbe condita“. Nach einem zwischen Rom und Karthago vereinbarten Vertrage sollte der Ebro die Grenze sein zwischen den beiderseitigen „Interessensphären". Diesen Vertrag hatten die Römer verletzt, in-

5. Griechische Geschichte, römische Geschichte bis zum Ende der Republik - S. 92

1912 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
92 Viii. Sittliche und soziale Verhältniffe. Steuern in den Provinzen, deren Einziehung durch ihre Beamten für den Staat eine Erleichterung bedeutete, für sie selbst aber eine Quelle der Bereicherung und für die betroffenen Provinzen eine stete Arsache der Ausbeutung wurde. Mit vielfältigem Gewinne verpachteten die Ritter die Gefälle wieder an kleinere Einnehmer („Zöllner"), deren jeder dasselbe Spiel wiederholte. Den Beamten war die Beteiligung an solchen Geldgeschäften verboten, aber im geheimen steckten auch sie mit den Unternehmern unter einer Decke; das gemeinsame Streben nach Reichtum führte Beamte und Geldleute meistens in Eintracht zusammen. Zum Schutze der mißhandelten Provinz-bevölkerung gestattete zwar ein Gesetz, die Peiniger wegen Erpressung in Rom anzuklagen, allein erst nach Ablauf des Amtsjahres. Außerdem gehörten die Richter gleichfalls dem Optimatenstande an und waren entweder geheime Mitschuldige der Angeklagten, oder sie beabsichtigten, es zu werden. So gingen diese in der Regel straflos aus. Daher suchten sich bisweilen römische Provinzen gewaltsam ihrer Bedrücker zu entledigen. Etwa vier Jahrzehnte nach der perga-menischen Erbschaft schlossen sich eine Reihe griechischer und vorderasiatischer Gemeinwesen zu einem Bunde zusammen, um der schamlosen Wirtschaft der Römer ein Ende zu machen. Waren doch „weder Kronen noch Bauernhütten noch sicher vor dem Raub römischer Beamten". „Jeder Laim schien für den römischen Zehntherrn zu wachsen und jedes Kind freier Eltern für den Sklavenbezwinger geboren zu werden." Alles war einig im Lasse gegen Rom. Einen kriegserfahrenen Feldherrn fand man bald, der es verstand, in den lange aufgehäuften Zündstoff der Erbitterung den Funken zu schleudern: König M ithridates von Pontus, ein geschworener Römerfeind. In kurzer Zeit war er Lerr ganz Vorderasiens, das ihn mit Jubel als Befreier begrüßte. Pergamon wurde feine Hauptstadt; rasch war eine neue Verwaltungsorganisation geschaffen. Von Ephesus aus erließ er an seine Statthalter den Befehl, die in ihren Bezirken sich aufhaltenden Italiker ohne Unterschied des Geschlechts und Alters niedermachen zu lassen. 80000 Menschen sollen dieser Maßregel zum Opfer gefallen sein. Ebenso hart war freilich auch die Rache, die der siegreiche römische Feldherr L. Cornelius Sulla an den Empörern nahm. Besonders schwer mußten Athen und Theben für den Abfall büßen. Sulla legte den abgefallenen Städten und Provinzen insgesamt eine Kriegsentschädigung von etwa 20000 Talenten auf, außerdem mußten sie alle seit Jahren rückständigen Steuern entrichten. Wie jubelten da die römischen Wucherer, denen die Eintreibung zusiel! Ganze Landstriche verödeten, da die

6. Das Altertum, das Mittelalter bis zu Karl dem Großen - S. 88

1912 - Leipzig : Hirt
88 Die Rmer zur Zeit des Knigtums und der Republik. durch Habgier, Treulosigkeit und Grausamkeit veranlaten sie hufig Emprungen. Schwere Kmpfe hatten sie gegen die Lusitaner im heutigen Portugal zu bestehen. Whrend des dritten Pnnischen Krieges stellte sich ein einfacher lnsitanischer Hirt, Viriathus, an die Spitze seines Volkes und fhrte zehn Jahre lang mit vielem Glck den Krieg gegen die Rmer, bis sie sich durch Verrat von ihrem groen Gegner befreiten. Gleichzeitig hatten sie ihre Waffen gegen die Keltiberer zu richten. Am lngsten hielt sich deren Festung Numantia am Duero. Endlich zwang sie der Zerstrer 133. Karthagos 133 durch Aushungerung zur bergabe und zerstrte auch sie. Er fhrte nun den Namen P. Kornelius Sdpio milianus Afrikanus minor Nnmantinus. Die ganze Halbinsel war jetzt bis auf das nordwestliche Ge-birgsland wenigstens dem Namen nach der rmischen Herrschaft unterworfen. Ein Jahrzehnt spter machten die Rmer, um eine Landverbindung zwischen Spanien und Italien zu haben, das Land zwischen Alpen und Pyrenen zur Provinz. Sie hie das Transalpinische oder nach der Kolonie Narbo das Narbonensische Gallien und im Gegensatz zu dem noch nicht berwltigten Teile Galliens Vorzugs-weise Provincia Romana (Provence). 4. Provinz Asien. In dem Jahre, in dem Numantia unterging, hatte die rmische Politik im Osten einen friedlichen Erfolg zu verzeichnen: der letzte König von Pergamum vermachte bei seinem Tode sein Land, das sich 133. bis an den Halys erstreckte, als Provinz Asien dem Rmischen Reiche. 38. Die rmische Weltmacht. 1. Die Provinzen. Am Ende dieses Zeitraums besa Rom folgende Pro^ vinzen: 1. Sizilien, 2. Sardinien und Korsika, 3. das Zisalpinische Gallien, 4. das Diesseitige Spanien, 5. das Jenseitige Spanien, 6. Afrika, 7. Maze-dornen mit Griechenland, 8. Asien. Die Regierung in der Provinz fhrte als Statthalter auf ein Jahr ein Prokonsul oder Proprtor d. h. ein Konsnl oder Prtor, dessen Amtsjahr abgelaufen war. Seine Gewalt war ziem-lieh unbeschrnkt; doch behielten die meiste Gemeinden mehr oder weniger Selbstndigkeit in der Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten. Der Statthalter und seine Unterbeamten pflegten ihre Stellung zu benutzen, um sich schnell zu bereichern, nicht nur durch die Abgaben, die ihnen geleistet werden muten, sondern noch viel mehr durch freiwillige" Geschenke der Provinzbewohner, die ihrer Willkr ausgesetzt waren. Zwar konnte der Senat den Statthalter zur Rechenschaft ziehen, aber er schritt nicht gern gegen seine Standesgenossen ein. Die Staatseinknfte aus den Provinzen bestanden in Grundsteuer, da die Rmer das eroberte Land als ihr Eigentum betrachteten und gleichsam gegen einen billigen Zins es den frheren Besitzern berlieen; ferner ans Pachtertrgen von den Staatslndereien und Zllen. Sie waren die ergiebigste Einnahmequelle Roms. Die Steuern und Zlle wurden an reiche Rmer verpachtet. Der Pchter suchte bei der Ein-

7. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte - S. 244

1817 - München : Königl. Schulbücher-Hauptverl.
244 Alte Geschiehte. 7 Rom beherrschte um das Jahr 146 Mittel-und Un- ie rit a lien, daß diesseitige Gallien, Spanien wenigstens dem größten Theile nach, Africa, Sici- lien, Sardinien, Corsica, Ligurien, Macédo- nien und Achaja; aber auch Ägypten und Syrien waren wenigstens dem Wesen nach von demselben ab- hängig. Die Länder außer Italien (Provinzen) wurden von Statthaltern regiert, und sehr oft hart gedrückt; be- sonders, da den Statthaltern zugleich Truppen zu ihrer Unterstützung untergeordnet waren. Die Bewohner die- ser Provinzen waren Unterthanen Roms. Auch ein Theil der Völker in Italien waren Unterthanen dieser Stadt. Andere Ortschaften Italiens wurden als römische Pflanzstädte gleichfalls in strenger Abhängigkeit erhal- ten. Wieder andre Einwohner Italiens waren Verbün- dete Roms, und mußten Truppen und Geld liefern. Endlich einige Städte und Völkerschaften Italiens hatten volles römisches Bürgerrecht, jedoch zum Theil ohne Stim- men in den Volks-Versammlungen..? Die Rechte des römischen Volkes bestanden in dem Antheil an der Gesetzgebung, in der Wahl der Magistra- te und in der höchsten richterlichen Gewalt, welche indes- sen nur selten von dem Volke ausgeübt wurde. Auch be- durfte es zu Krieg und Frieden der Einwilligung des Volkes. Die Vo lkötrib u neu. Alle übrigen Angele- genheiten des Staats verhandelte und leitete der Senat, dessen Haupt dre (Sonfüllt waren. Ädilen, Präto- ren, Ouästoren, Cenforen. i Die Bildung der Römer war allmälig vielsei- tiger geworden. Neben mannigfaltigen nützlichen Anstal- ten für die Künste des Friedens erhoben sich Tempel und Theater, Palläste und Landsitze, als natürliche Folgen deö Reichthums und der durch denselben erhöhten Genußlust. Die Eroberung Macédoniens und Griechenlands brachte grie- chische Kunstwerke Und griechische Künstler in Menge nach Italien. Den Künsten folgten die Wissenschaften Grie- chenlands nach, und ihre Pfleger, die Gelehrten. Die Strenge der alt-römischen Sitte sträubte sich zwae lange gegen die Aufnahme griechischer Kunst und Wissenschaft;

8. Von den Anfängen der griechischen Geschichte bis zum Regierungsantritt Karls d. Gr. - S. 82

1912 - Frankfurt am Main : Diesterweg
82 Vii. Rom und Karthago. In die Provinzen sandten die Römer anfänglich Prätoren und Quästoren, später aber Prokonsuln (d. H. Stellvertreter der Konsuln) als Statthalter. Schließlich wurde es Sitte, daß die nach Schluß des Amtsjahres abtretenden Konsuln die Verwaltung erledigter Provinzen unter sich verlosten. Die einheimische Bevölkerung verlor das Waffenrecht; römische Besatzungen hatten für Schutz und Sicherheit zu sorgen. Mannigfaltig waren die Einkünfte, die aus den Provinzen in die Staatskasse flössen: Einnahmen von Staatsgütern, Grund- und Kopfsteuern, Weidegeld, Äafen- und Straßenzölle, Getreide, Erträge von Bergwerken, so daß die finanzielle Lage des römischen Staates sich nunmehr außerordentlich günstig gestaltete. 2. Der Zweite punische Krieg. (218—201). Bald erholte sich Karthago von seiner Niederlage wieder und rüstete zu neuen Kämpfen. Die Seele des erneuten Angriffs auf die römische Macht wurde Ä a n n i b a l. Sein Vater Samt Har, der den Römern als punischer Feldherr im letzten Teile des ersten Krieges viel zu schaffen gemacht hatte, nahm den Knaben mit auf den spanischen Kriegsschauplatz, wo er den Karthagern für den Verlust des wertvollen Siziliens einen ebenbürtigen Ersatz zu erobern trachtete. In einer Reihe von Feldzügen wurde das silberreiche Land unterworfen und aus Söldnern und Eingeborenen ein schlagfertiges Leer geschaffen. Mit dieser Macht den römischen Nebenbuhler zurückzudrängen, war sein letzter und höchster Plan. Voll glühenden Nömerhasses, den er schon als Knabe dem Vater geschworen, unternahm später Lannibal die Führung des Leeres. Zu ihm hatten die Soldaten das größte Vertrauen und zeigten unter ihm den entschlossensten Wagemut. In Gefahren paarte er die höchste Kühnheit mit der höchsten Besonnenheit. Keine Sttapaze konnte ihn ermüden. Er war gleich abgehärtet gegen Litze wie gegen Kälte, war mäßig in Speise und Trank und des Schlafes nur wenig bedürftig. Auch pflegte er der Ruhe nicht auf weichen Polstern oder in der Stille, vielmehr ruhte er am liebsten zwischen Wachen und Vorposten auf bloßer Erde, bedeckt mit einem Soldatenmantel. Nichts unterschied ihn von dem gemeinen Soldaten als seine blitzenden Waffen und sein mutiges Streitroß. Im Laufen, Reiten und Fechten der tüchtigste, der vorderste beim Angriff, des Äeeres Abgott, so ungefähr schildert ihn Livius im 21. Buche feiner Geschichte der Stadt Rom „ab urbe condita“. Nach einem zwischen Rom und Karthago vereinbarten Vertrage sollte der Ebro die Grenze fein zwischen den beiderseitigen „Interessensphären". Diesen Vertrag hatten die Römer verletzt, in-

9. Geschichte des Altertums - S. 168

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
168 Römische Geschichte. verwaltet, die anfangs Prätoren, später Proprätoren oder Prokonsuln, d. H. Prätoren und Konsuln nach ihrer Amtszeit, waren. Ihre Amtsdauer betrug nur ein Jahr, doch konnte sie vom Staate verlängert werden. Ihnen zur Seite stand für die Finanzgeschäfte ein Quästor. Die Statthalter übten gegen he Untertanen in den Provinzen mit Ausnahme der römischen Bürger, denen die Berufung (provocatio) freistand, eine fast schrankenlose Herrschast aus, konnten nach Ablauf ihres Amtes jedoch zur Verantwortung gezogen werden. Da die Römer Humanitätsrücksichten nicht kannten und die Statthalter vielfach ihr Amt in den Provinzen als eine Quelle der Bereicherung betrachteten, so war manchmal die römische Verwaltung in den Provinzen sehr drückend, wenn man anderseits auch anerkennend hervorheben muß, daß die Römer bestrebt waren, Handel und Wohlstand, überhaupt die Kultur in den Provinzen, da wo sie auf niederer Stufe stand, zu heben, und hierin große Erfolge erzielten. Die Steuern, die eine Provinz aufzubringen hatte, wurden verpachtet an die Steuerpächter, die dann die Steuern rücksichtslos eintrieben (siehe S. 169). Bedentete dies für die Provinz ost eine drückende Härte, so kamen noch hinzu die Bankiers (negociatores), die für die Verleihung von Kapitalien ungeheuere Wucherzinsen forderten. Zur Stellung vou Truppen wurden die Provinzialen im allgemeinen nicht herangezogen und so des Kriegsdienstes säst ganz entwöhnt. Eine bevorzugte Stellung unter den Provinzen nahmen drei Arten selbständiger Staaten ein, nämlich zunächst die civitates liberae et foederatae, die sich den Römern freiwillig unterworfen hatten. Sie hatten eigene Verwaltung, mußten manchmal aber Schiffe und Trnppen stellen; ferner die civitates liberae, die ebenfalls eigene Verwaltung hatten,^ deren Freiheit aber auf einem jederzeit widerruflichen Senatsbeschluß beruhte, also eine Art Geschenk war. Sie mußten Einkommensteuer (tributum) bezahlen, waren den Zöllen (vectigalia) unterworfen, bezahlten aber keine Grundsteuer. Einige allerdings waren ganz steuerfrei, diese bildeten die dritte Gruppe als civitates liberae et immunes. Unter Augustus wurden die Provinzen in kaiserliche und seua-torische geteilt, je nachdem die Statthalter vom Kaiser oder vom Senat geschickt wurden. Kaiserliche Provinzen waren diejenigen, in denen ein Heer unterhalten werden mußte. In einigen Provinzen bestand eine besondere Verwaltung, so in Judäa, das unter procuratores stand, und in Ägypten, das als kaiserlicher Privatbesitz von einem praefectus als Stellvertreter des Kaisers verwaltet wurde. Die älteste römische Provinz war Sizilien, das nach dem ersten punischeu Kriege eingerichtet und 210 ganz gewonnen war; es folgten Sardinien und Korsika 238, Spanien 206, Macedonien mit Achqio 146, Afrika nach dem dritten punischeu Kriege 146, Asien 133, bald nachher das narbonenfische Gallien (nach der Stadt Narbo ge-

10. Geschichte des Altertums - S. 178

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
178 Römische Geschichte. hatte der freie kleine Bauer, besonders in Unteritalien, gegenüber den großen Latifundien, die mit einem Heer von Sklaven arbeiteten. Besonders seit der Eroberung Karthagos und Korinths wurden große Sklavenmassen eingeführt. Der Sklavenhandel hatte einen Mittelpunkt in Delos, wo manchmal an einem Tage Tausende von Sklaven verkauft wurden. In der Folge gingen durch Kauf die Besitzungen der kleinen Grundbesitzer in die Latifundien auf. Die früheren Bauern wurden Arbeiter oder verstärkten in Rom das Proletariat. Die Sklavenwirtschaft führte in dieser Zeit zu verschiedenen Sklavenaufständen, unter denen die große Empörung auf Sizilien (um 140) erst in jahrelangem Kriege von den Römern unterdrückt werden konnte. § 155. Uiberius Sempronius Gracchus. Angesichts der Abnahme der freien ländlichen Bevölkerung, die sich schon gelegentlich, da das Proletariat vom Heere ausgeschlossen war, im Menschenmangel bei den Aushebungen geltend machte, versuchte man Abhilfe zu schaffen, indem man das ans den Eroberungen noch übrige Gemeindeland an kleinere Bürger und Bundesgenossen zur Nutznießung verteilte. Aber auch eine derartige Maßregel erwies sich als erfolglos, da auch dieser Teil des ager publicus bald in den Besitz der Reichen gelangte. Die sozialen Mißstünde verlangten dringend nach gründlicherer Abhilfe. Der Demokratie, die keineswegs ganz unterdrückt war. fehlte es aber an dem rechten Führer, bis 133 Tiberius Sempronius Gracchus zum Volkstribunen gewählt wurde, ©emii-onhts Tiberius Sempronius Gracchus war der Sohn der Cornelia, Gracchus der Tochter des Pnblius Cornelius Scipio Africanus maior, der ersten tribuni33.) hervorragenden Frau der römischen Geschichte, die ihre Söhne so vortrefflich erzog, daß ihr Name mit höchster Achtung in Rom genannt wurde. Als er Volkstribun wurde, konnte er seine Absicht, für die verarmten unteren Schichten des Volkes einzutreten, verwirklichen. Er erneuerte das Ackergesetz.ackergesetz des Licinius und Sextius, daß niemand mehr als 500 Morgen (iugera) vom ager publicus besitzen dürfe. Für zwei erwachsene Söhne sollten noch je 250 Morgen dazu gestattet werden. Der durch die Ausführung dieses Gesetzes überschüssige Teil des ager publicus sollte als Bauerngüter an ärmere Bürger zu eigen gegeben werden. Die Erbschaft des Pergamenischen Königs Attalns, die in dieser Zeit den Römern zufiel, wurde bestimmt zur Unterstützung und Ausrüstung der neuen kleinen Bauern. Die herrschende Senatspartei, die sich in ihrem Besitz bedroht sah, geriet in heftige Erregung und wußte den Volkstribuneu Octavius zum Einspruch gegen das Gesetz zu bewegen, jedoch wurde er vom Volke, das aus der Seite des Tiberius stand, seines Amtes entsetzt, und das Gesetz ging nun durch. Eine Kommission, bestehend aus Tiberius Gracchus, seinem Bruder Gaius und seinem Schwiegervater Appius Claudius, sollte — ein überaus schwieriges Amt! — den Umfang des ager publicus und im einzelnen seine Grenzen bestimmen, in den darüber ent-
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