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1. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 33

1905 - Leipzig : Voigtländer
— 33 — Gott zu befragen. Dieser Antwort schenkte man festen Glauben. Die Weissagungen schienen in der Tat immer in Erfüllung zu gehen, weil die Priesterin sie klüglich in Dunkel hüllte, so daß man sie verschieden deuten konnte. Wir haben einen solchen zweideutigen Ausspruch schon in der Geschichte des Königs Krösus kennen gelernt. 5. Die griechischen Staaten und die ältesten Helden. Waren auch die Griechen ein Volk mit gemeinsamer Sprache und Religion, so bildete Griechenland doch nie einen einzigen Staat. Vielmehr entstanden in den vielen Landschaften, in die es zerfiel, besondere selbständige Staaten. Diese waren klein; sie beschränkten sich auf die Hauptstadt der Landschaft und das umliegende Gebiet. Unter ihnen waren die bedeutendsten Athen und Theben im mittleren Griechenland, Sparta und das handeltreibende Korinth auf der südlichen Halbinsel, die Peloponnes genannt wurde. In allen diesen Staaten herrschten in der ältesten Zeit Könige, die aus berühmten Geschlechtern stammten, und von denen die Sage merkwürdige Heldentaten meldet. Sie erzählt, wie diese Helden oder Heroen gegeneinander kämpften, wie sie Ungeheuer bezwangen, Frevler und Räuber vertilgten, Städte eroberten und zerstörten und Kriegszüge nach fernen Ländern unternahmen. Der gewaltigste dieser alten Heroen war Herkules. Unter den großen Unternehmungen aber, an denen sich viele Helden beteiligten, ist keine berühmter und in Sagen und Liedern mehr gefeiert worden, als der trojanische Krieg. \7. Herkules. 1. Des Helden Jugendzeit. Herkules war ein Sohn des Z e n s; seine Mutter war die Königin Alk mene in Theben. Die Göttin Hera aber war der Alkmene feind und wollte ihr den Sohn töten. Daher schickte sie, als Herkules noch in der Wiege lag, zwei furchtbare giftige Schlangen aus; die schlichen durch die offene Tür in des Knaben Schlafgemach, ringelten sich an der Wiege empor und fingen an, ihm den Hals zu umschlingen. Da offenbarte sich zuerst seine Götterkraft. Er packte mit jeder Hand eine Schlange am Genick und erstickte beide mit einem einzigen Druck. Alle staunten, als die Wundertat bekannt wurde, und ein berühmter Seher weissagte, der Knabe sei von den Göttern zu großen Dingen ausersehen und werde sich dereinst vor allen Helden hervortun. Daher wurde er frühzeitig von den trefflichsten Meistern in allerlei Leibes - und Kriegsübungen, im Ringen und Faustkampf, im Wagenlenken, Speerwerfen und Bogen- Andrä Erzählungen aus der Weltgeschichte. I. q

2. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 682

1877 - Leipzig : Teubner
682 Lysippos Gemahlin, bett Agathokles, sich steigerte, uttb Agathokles auf des Vaters Geheiß ertnorbet würde {Just. 17, 1.), bet würde der zu spät aufgeklärte Fürst vou feinen eigenen Berwanbten uttb vielen bisher treuen Anhängern, welche nach Asien znm Selenkos flohen, verlassen, Asien war balb in vollem Ansstanbe, und L., der, bett Auf-staub zu bämpsen, über bett Hellespont gegangen war, würde von dem herauziehenben Selenkos bei Korupebiou in Phrygiett geschlagen (281) uttb fiel selbst in der Schlacht. Ein treuer Diener brachte später die fast schon in Verwesung übergegangene Leiche nach Lysimachict ttnb setzte sie bort bet. Just. 17, 1. App. Syr. 62 ff. — 2) Sein gleichnamiger Sohn würde von Ptolemaios Kerannos erntorbet. Lysippos s. Bildhauer, 10. Lysis, Avais, 1) ein Athener uttb Schüler des Sokrates, nach welchem Platon einen seiner Dialoge benannte. — 2) L. aus Tarent, Schüler des Pythagoras, ging nach der Auslösung des pythagoreischen Btutbes nach Theben und saub Aufnahme im Hause des Epattteinonbas. Einige Schriften über Pythagoras uttb fein Leben würden ihm zugeschrieben. Nep. Epam. 2. Cic. de or. 3, 34. off. 1, 44, 155. Lysisträtos, Avaiorgazog, 1) ein luegett seiner Armuth verspotteter Athener (Arist. Eq. 12(37. Acharn. 855. Lys. 1105.), war itt bett Hermo-kopibenproceß verwickelt; zum Tode verurtheilt, — Macra. saub er Gelegenheit zu entkommen. Andoc. myst. 26. 28. — 2) s. Bildhauer, 11. Avzixoi. Schon frühzeitig war es in beit Kreisen gelehrter und gebilbeter Griechen üblich, wissenschaftliche Fragen (^rrj^ara, Tt^oßliiixaza) zur Behaublung und Beantwortung sich vorzulegen. Im alexanbrinischen Zeitalter würde die Sitte noch gewöhnlicher uttb übte auf Kritik uttb Erklärung der älteren Schriftsteller, besonbers der Dichter, großen Einfluß. Sprachliche und rhetorische Gegenstäube würden von bett alexan-brinischen Gelehrten schriftlich uttb tnüublich ver-Hanbelt. Doch arteten biefe Beschästigungeu nach und nach itt Spitzfinbigkeiten und Spielereien aus. Avxl-aol nutt hießen biejenigert, welche sich mit der Lösung solcher gelehrten Probleme beschäftigten; die berühmteren unter ihmen finb: Eratosthenes, Sosibios, Kallistratos u. A. Avtqci , das Lösegelb für Kriegsgefangene, verschieben vou der noivt] bei der Blutrache, gewöhnlich von dem Sieger nach Willkür bestimmt, bei gemeine« Kriegern 2—3 Minen, später 3—5; Vornehmere würden nur für bebeutenbere Summen losgegeben, z. B. Platon für 20 ober 30 Minen; oft würde es von Verwanbteu ober Freunben zusammengebracht. Die Rückerstattung war, zu Athen wenigstens, heilige Pflicht, wenn der Gelöste nicht dem Gläubiger als Eigenthum verfallen wollte. M. Maccius f. Plautus. Maccus war eine stehettbe Perfon in bett Atel-lnueu (f. b.) der Römer, der Spaßmacher, Harlekin, Polieinell. Eine lange Nase, spaßhafte Dummheit und lustige Gefräßigkeit waren feine charakteristischen Merkmale. Er stammte aus dem oski-schen Lustspiele. Macellum (voit f.iäxsmov, Umzäunung), oft mit dem Zusatz Liviae, ein mit Buben uttb Hallen besetzter Marktplatz Roms, itt der Nähe des esquilinischen Thors und der Gärten des Mäcenas, eine Vereinigung der bisherigen Märkte sür einzelne Artikel wie Fleisch, Fische, Gemüse. Hör. sät. 2, 3, 229. ep. 1, 15, 31. Plaut. Aul. 2, 8, 4. Suet. Cues. 26. Tih. '34. Vesp. 19. Macer, 1) s. Licinii, D. — 2) Aemilius Maccr, Zeitgenosse und Frettub des Vergil, Ovib u. a., aus Verona, gestorben 15 v. C., verfaßte nach dem Vorbilbe des Nikanbros Lehr-gebichte naturwissenschaftlichen Inhalts, des. eine Ornithogonia, von betten wenige Verse erhalten filtb. Ov. trist. 4, 10, 43 f. Quint. 10, 1, 56. 87. Abhanblung von Unger (1845). Machairüs, Mu%cuqovq, wichtige Grenzfestung Palästinas in der Nähe des Flusses Arnon östlich vom tobten Meer (au der Sübgrenze von Pe-raia), die sich erst spät bett Römern ergab. Johannes der Täufer faß bort gefangen. Josephos in der Beschreibung der jübischen Kriege erwähnt ] ihrer öfter. Machanldas, Maxavisu?, eilt vornehmer Spartaner, warf sich nach dem Tode des Königs Kleomenes Iii. znm Tyrannen von Sparta ans, würde aber nach grausamer Herrschast im I. 206 v. E. im Kriege gegen bett achaiischen Buttb besiegt und getöbtet. Paus. 4, 29, 10. Pol. 11, 11 ff. Plut. Philop. 10. Machäon, Maxäav (b. H. der Schueiber mit dem Messer, der Wuubarzt), Sohn des Asklepios und der (Spione, Bruder des Pobaleirios, mit dem er in 30 Schiffen Schaaren aus bett thessa-lischen Stäbten Trikka, Jthome und Oichalia nach Troja führte. Beibe finb die Aerzte der Griechen vor Ilion. Hom. Ii. 2, 729 ff. 4, 193. 11, 512. 833. In der Schlacht von Paris durch einen Pfeil verwunbet, wirb Machaon durch Nestor aus dem Kampfgewühl gerettet (das. 11, 505. 598.). Nach Vergil (A. 2, 263.) bestmb er sich in dem hölzernen Pserbe. In nachhomerischer Sage wirb er von Enrypylos, dem Sohn des Telephos, getöbtet, und sein Leichnam von Nestor nach Messenien gebracht. Hier fattb sich in Ge-renia das Grabmal uttb ein Heiligthum des Machaon mit Krankenheilungen. Glankos, der Sohn des Aipytos, hatte ihm zuerst als Heros geopfert. Sein Bruder Pobaleirios soll sich auf der Rückkehr von Ilion itt Syros itt Karien niebergelassett haben. Macra, ein aus bett Apenninen dem ligustischett Meere zufließettber Fluß, der Ligurien ttttb Etrn-

3. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 689

1877 - Leipzig : Teubner
Maiestas karischen Marsyas ^vergrößert. Zwischen Myns und Priene mündet er in das ikarische Meer. Er war nicht breit, aber sehr tief und schlammreich (deshalb hat sich die Küste jetzt sehr verändert) und verursachte oft Ueberschwemmungen. Hom. Ii. 2, 869. Hdt. 7, 26. 30. Thue. 8, 17. Maiestas ist ein Attribut für diejenigen Personen und Gegenstände, denen die höchste Würde und Hoheit zukommt, z. B. die Gottheit, des Volkes, des Staats und zuletzt des Kaisers. Cie. de or. 2, 39. Wer diese Majestät des römischen Volkes beeinträchtigte, beging ein Verbrechen, crimen minutae maiestatis. Schon unter den Königen hieß solcher Hochverrath perduellio, die Strafe war Kreuzigung (Liv. 1, 26.). Der Freistaat nahm dieses Hochverraths-gesetz hinüber; srüher schützte es den König, nun den Staat und seine republikanische Verfassung. Daher war derjenige der perduellio schuldig, wer sich nicht den Gesetzen fügte und nach Alleinherrschaft strebte. Allmählich wurde weiter und strenger definirt, zunächst nahm das crimen minutae maiestatis, das sich etwa seit 150 v. C. ausbildete, die minder wichtigen Fälle der perduellio in sich auf, in dem letzten Jahrhnndert der Republik verdrängte es jedoch durch stets erweiterte Ausdehnung dieselbe ganz; als Strafe trat Verbannung ein. Das erste Gesetz de maiestate immi-nuta war die lex Appuleia, 100 v. C., gegen Störung der Tribunen und gegen Aufruhr gerichtet (die lex Mamilia gegen Jugurtha's Freunde nannte das Verbrechen wenigstens nicht mai. immin.). Es folgte die lex Varia, 91 v. C., gegen die, quorum dolo malo socii ad arma ire coacti essent. Viel wichtiger war die lex Cornelia etwa 80 v. C., welche Erregung eines Aufstandes, Störung eines Magistrats in seinem Amte und die Handlungsweise des Magistrats, welcher seine Amtsbesngniß übertrat oder die römische Hoheit compromittirte, mit aquae et ignis interdictio bedrohte. In der sehr umfassenden Iex Iulia 46 v. C. wurden alle Perdnellions-handlnngen, welche noch nicht als mai. immin. galten, in das crim. mai. hinübergenommen. Sie betrafen A) Proditio, wirkliche Verrätherei oder Verrath aus Feigheit oder Schwäche, Desertion; B) staatsgefährliche Handlungen (Bildung von verbrecherischen Clubs, Complotte und Verschwörungen, Aufruhr und Aufstand); C) Gefährdung der Staatshoheit durch Magistrate. Tac. ann. 1, 72. Die lex Iulia blieb unter den Kaisern die Grundlage der Bestrafung diefes Verbrechens. Doch erweiterte man den Kreis der als mai. imm. zu bestrafenden Vergehen dahin, daß Angriffe auf des Kaisers Person (Nachstellungen, Injurien und Respectwidrigkeiten überhaupt), Meineid bei des Kaisers Namen, Anmaßung kaiserlicher Ehren, Prägen von Goldmünzen n. s. w. unter diesen Begriff zusammengesaßt wurden. Es war natürlich, daß unter Tiberins, dem nicht, wie bei Au-gustus, die Liebe der erlauchten Familie zur Seite stand, der Kreis der Majestätsverbrechen noch weiter gezogen wurde; früher wurden nur hoch-verräterische Thaten bestraft, jetzt verfiel man auch den Majestätsgesetzen durch unliebsame Worte gegen den Princeps und dessen Familienglieder; Befragung der Wahrsager und Chaldäer über das Schicksal des Kaisers war verdächtig, über- Real-Lexikon des class. Alterthums. 5. Aufl. — Makar. 689 Haupt was sich nur als respectwidrig gegen den Fürsten deuten ließ, verfiel der Klage des Hochverrats; über das Einzelne f. Suet. Tib. 58. Bio Cass. bl, 24. und Tac. mehrfach. Freilich suchte Tiberins confeqnent die Verurtheilung zu hintertreiben, aber das Gesetz selber wollte er nicht missen {Tac. ann. 2, 72. exercendas esse leges), auch nicht die Wächter des Gesetzes. Jeder, welches Standes, Geschlechtes und Alters er war, durfte klagen und sich den Lohn der Delatores (s. d.) verdienen. Tiberins, darf man sagen, handelte dabei nicht etwa, wie behauptet wird, ans Grausamkeit und Blutdurst, sondern vielmehr, er glaubte dieses Schutzes gegen die ihn zum Theil hassenden aristokratischen Familien zu bedürfen, aber fein Fehler war die Selbstüberschätzung und das falfche und eitle Vertrauen auf bloße menschliche Willenskraft. Er unterlag allmählich feiner Leidenschaft, bald auch dem Spielen mit den entfesselten Gewalten der Delatoren. Mochte er sie wiederholt bestrafen, da er weiter spielte mit der Gefahr, ging er darüber unter, und schließlich waren die Majestätsanklagen fast alleinige Beschäftigungen des Senats, indem sie zur Ergänzung jeder andern Klage, die nicht durch sich zum Untergange des Beklagten führen konnte, dienten (addito maiestatis crimine, quod tum omnium accusationum complementum erat, Tac. ann. 3, 38.). Als Strafe des Majestätsverbrechens trat schon unter Tiberins statt der Verbannung bisweilen das Todesurtheil ein {Tac. ann. 6, 18.), Confiscation des Vermögens war stets mit der Vernrtheilnng verbunden. In schwereren Fällen wurden selbst die Kinder der Hochverräter gelobtet, z. B. die des Sejanns {Tac. ann. 5, 9.). Manche der späteren Kaiser änderten bei anbeten Zeiten an dem schweren Drucke der Majestätsgesetze, andere, je nach ihrem Naturell, arteten mehr oder weniger in bloße Willkür und Laune, auch Grausamkeit aus. Vgl. Rein, Criminalrecht der Römer, S. 494 ff. Mainädes s. Dionysos, 5. Mainälos, 1) to Muivalov ogog, ein zwischen Megalopolis und Tegea sich hinziehendes Gebirge Arkadiens, der Lieblingsansenthalt des Pan. Öv. fast. 4, 650. Auch von einer Stadt Mainalon sanden sich in späterer Zeit noch Spnren, und ein Theil der Gegend, welche der Helisson durchströmt, hieß das mainalische Gefilde. Strab. 8, 388. Theocr. 1, 124. Verg. E. 8, 22. 10, 55. — 2) s. Lykaon. Maion s. Tydeus. Maira, Muiqcc, 1) s. Ikariös. — 2) Tochter des Proitos, Gefährtin der Artemis, von dieser getödtet, weil sie mit Zeus den Lokros (der mit Amphion und Zethos Theben gründete) erzeugte. Hom. Ii. 11, 326. — 3) Tochter des Atlas, Gemahlin des Tegeates, Sohnes des Lykaon, deren Grabmal zu Tegea und Mantineia war (von Pausanias mit der vorigen identificirt). Mdxai, Macae, 1) arabische Völkerschaft ant persischen Meerbusen bis zu dem am Eingänge desselben gelegenen Vorgebirge Maketa (j. C. Muffendem). Strab. 16, 765. — 2) Libysche Völkerschaft zwischen der großen und kleinen Syrte, östlich von den Ginbanen am Fl. Kinyps. Hdt. 4, 175. Diod. Sic. 3, 48. Makar, Makareus? Müxoiq, -tug, 1) Sohn 44

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 68

1877 - Leipzig : Teubner
68 Ambivariti - dem heißt ainbitus auch die verpönte Amtsbewerbung, namentlich Bestechung, welche die Can-didaten mit Hülfe von sequestri, divisores und interpretes auf das Schamloseste bewirkten; f. auch Sodalitium. Die erlaubten Bewerbungsarten erkennen wir am besten aus der Schrift des Quiu-tus Cicero* commentariolum petitionis, der die Gewiuuuug von Freunden (c. 5—10.) und die Erwerbung der popularis voluntas (e. 11—13.) bespricht, die unerlaubten aus zahllosen Erwäh-uungen bei Cicero, Plutarch u. w. Die ersten Gesetze gegen Misbrünche nennt Livius (4, 25. und 7, 15., lex Poetelia 358 v. C.), allein diese bezogen sich nur aus unbedeutende Aeußerlich-keiten. Wichtiger war das Edict des Dictator C. Mänius gegen die Clubs und Vereine 440 u. c. 314 v. C. (Liv. 9, 26 ), aber gegen Bestechung wurde erst 573 u. c. 181 v. K. die lex Cornelia Baebia gegeben (Liv. 40,19.), welcher 588 u. c. 166 v. C. die lex Cornelia Fulvia folgte (Liv.ep. 47.); nach dieser Zeit wurde ein ständiges Criminal-gericht (quaestio perpetua) für die wegen ambitus angestrengten Processe eingerichtet. C. Marins gab als Volkstribun die lex Maria {Flut. Mar. 4.)„ aber trotzdem nahmen die Bestechungen immer zu und die lex Fabia scheint ohne Erfolg geblieben zu sein. Cic. Mur. 34. Das Bedürfniß veranlaßte 687 u. c. 67 v. C. die lex Acilia Calpurnia, welche die Schuldigen mit Geldstrafe bedrohte und von jeder späteren Bewerbung ausschloß. Mehrere schärfende Sco. erschienen darauf, und das letzte ließ Cicero als Consul zu einem Gesetz erheben, die lex Tullia, 691 u. c. 63 v. C. (Cic. Mur. 23.) Die Strafe bestand nun in zehnjähriger Verbannung. Die lex Aufidia, welche eine härtere Geldstrafe anordnete, drang nicht durch, und die lex Licinia war nur gegen die sodalitia gerichtet, s. d. A. Die lex Poippeja 702 u. c. 52 v. C. gab härtere processnalifche Bestimmungen und dehnte das Exil auf die Lebensdauer aus. Aber der Krebsschaden war unheilbar, die Gesetzgeber selbst richteten sich nicht nach ihren Verfügungen, ut vel caelum ruere, modo ma-gistratum adipiscantur, exoptent, Varro b. Non. Unter folchen Umständen war die Monarchie wünschenswerth, denn da konnte der Ambitus nicht so unbeschränkt walten. Darum machte Octa-vian in der lex Julia (736 u. c. 18. v. C. und 10 I. später ergänzt und vermehrt) milde Bestimmungen und bedrohte nur die Anwendung gewaltsamer Mittel mit Verbannung. Als Tiberius im ersten Jahre seiner Regierung die Wahlcornitien aufhob u. auf den Senat übertrug (Tac. ann. 1, 15.), hörte der Ambitus im alten Sinne auf, doch wurden nun dieselben Kunstgriffe und Mittel in der Curie angewandt, wie früher vor den Volksversammlungen, so daß Trajan gesetzliche Maßregeln gegen das Unwesen ergreifen mußte. Plin. ep. 6, 19. Als aber der Einfluß des Senats immer geringer wurde und die hohen Beamten oder Günstlinge des Kaisers durch ihre Verwendung bei demselben am meisten vermochten, bestach man diese.und ambitus hieß nun das Erkaufen von Aemtern durch Bestechung der kaiserlichen Freunde und Creatnren. Vgl. Rein, R. Criminal-recht©. 701. Rinkes, de crimine ambitus. L. B. 1854. Ambivariti, belgisches Volk in Gallien am linken User der Mosa (Maas). Caes. b. g. 4, 9. - Ambrosia. Ambivius, 1) L. Am6. Turpio, zeichnete sich zur Zeit des Terentins in Rom als Schauspieler-aus. Gerühmt wird sein lebendiger und ergreifender Vortrag; man verglich ihn mit dem Aesopus und Roscius. Cie. Cat. m. 14. Tac. dial. 20. — 2) M. Ambivius, Schriftsteller über Back- und Kochknnst in der Snllanifchen Zeit. Colum. 12, 4,2. Ambrakta, ’diißqc/.y.ia, ’Aunqavja, j. Arta, bedeutende Stadt in der epeirotischen Landschaft Thefprotis unweit des Arachthos und 80 Stadien nördlich von der Küste des nach ihr genannten simis Ambracius (Busen von Arta), Kolonie der Korinther um 660, später im Bunde mit Athen, unter Philipp mit einer makedonischen Besatzung belegt, unter Pyrrhos zur Residenz der epei-roti'fchen Könige erhoben, 189 von den Römern erobert und geplündert, mit herrlichem Minerven-tempel und mehreren Castellen: Ambrakas, Ära-neid, und der Akropolis auf dem Berge Ttzqqccv-Q'rjg. Thue. 2, 80. 3, 113. Liv. 38, 4. 9. Flut. Pyrrh. 6. Aristot. polit. 5, 3. 4. Ambrönes, ein Volk keltischen Stammes, welches mit den Cimbern und Teutonen gegen die Römer zu Felde zog u. mit jenen von Marius geschlagen wurde; die Wohnsitze sind nicht sicher ermittelt. Flut. Mar. 19. Strab. 4, 183. Ambrosia, ctfißgooia, aus a -^-ßgotoe, sc. sdcüsrj, ober gleich d&txvaaca, 1) Speise der Unsterblichkeit, Speise der Götter, während Nektar, vi'axciq, v. vr]=v£ u. y.rdco—ktslvco ober yir'iq abgeleitet, den Göttertrank bebeutet. Beibe erhalten den Göttern die Unsterblichkeit und ewige Ju-geub und erzeugen das Götterblut Ixcoq. Li. 5, 340. Doch darf man nicht mit Nägelsbach behaupten, daß ihr Genuß den Göttern eigentlich die Unsterblichkeit erzeuge. Diese ist so die Grundlage des göttlichen Wesens, daß ohne sie der Gott gar nicht gedacht werden kann. Nach der ältesten Aufchattuug der Griechen übrigens haben die Götter nur einen Göttertrank, nicht auch Götterspeise, genossen, u. diese ist der füße Nektar. Auch in den homerischen Gedichten herrscht die Vorstellung noch. In der Ilias trinken die Götter Nektar. Li. 1, 585. 598. 4,3. Ambrosia dagegen ist Salböl der Götter (Li. 16, 670, 680.), wofür 23, 186. außqogwv Ziulov und Od. 18, 192. xauog d[i-ßgoaiov gebraucht ist. * Li. 14, 170. Od. 4, 445. Oder Ambrosia ist ein Futter für göttliche Rosse, das als ein Kraut zu denken ist, Li. 5, 369. 777. 13, 35. In der Odyssee wird Nektar als Göttertrank gar nicht erwähnt, dagegen bringen Taubeu dem Zeus Ambrosia, Od. 12, 63., wo Ambrosia, im Allgemeinen als göttliche Nahrung gedacht, auch beit Nektar bezeichnen kann. Denn Nektar ist bei Homer das specielle Wort für Göttertrank, und wo Ambrosia und Nektar zusammen genannt werden, da ist Ambrosia als ein Wort von allgemeinerer Bedeutung neben der speciellen Benennung gesetzt, um den Begriff vollständig zu erschöpfen. H. 19, 38. 347. 352. Diese formelhafte Verbindung von Nektar und Ambrosia gab baun Veranlassung zur Uitterscheibnng des Göttertranks und der Götterspeise, eine Vorstellung, die einmal in einer jüngeren Partie der Obyssee (5, 93.) u. gewöhnlich bet beit nachhomerischen Dichtern vorkommt, obgleich hier und bet noch nach der älteren Anschauung nur ein Göttertrank angenommen wirb, der balb Nektar betlb Ambrosia heißt. Sapph.

5. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 147

1877 - Leipzig : Teubner
Astura — aus Alexandrien kommen lassen mußte. Dagegen blühte schon vor der Zeit der Kaiser und unter ihnen um so mehr zu Rom die Astrologie, und ganze Banden von Astrologen, Chaldäern oder Magiern, auch wol Mathematiker genannt, standen am Forum aus, oder gingen auch in die Hänser und weissagten und erklärten aus den Gestirnen die Schicksale der Menschen. Das Näljere Chaldaei. Astüra, 1) rechter Nebenfluß des Durius im tarraconensischen Spanien, j. Ezla. — 2) Fluß in Latinm, südöstlich von Antinm {Liv. 8, 13. Plin. n. h. 3, 5, 9.), noch j. Astura oder Stura. Auf einer Insel desselben lag die gleichnamige Stadt (j. Torre d'astura) mit gutem Landungsplatze, in der Nähe ein Landgut des Cicero. Cic. ad fam. 6, 19. ad Au. 12, 40. 13, 26. Asturia, Aorovqlct, Landschaft des nördlichen Hispaniens (der westliche Theil des heutigen Asturiens und ein Theil von Leon), im O. von den Cantabrern und Vaccäern, im S. von den Vet-tonen, im W. von den Galläciern, im N. vom Meere begrenzt, voll metallreicher Gebirge. Die wilden Astures zählten (P/m. n. h. 3, 3, 4.) in 22 Völkerschaften 240,000 Freie und zerfielen in die nördlichen Transmontani und die südlichen Au-gustani. Hauptstadt Asturica Augusta, j. Astorga. Astyäges, ’Aoxvüyris, Sohn des Kyaxares, letzter König der Meder, Vater der an den Perser Kam-byses vermählten Manbane, Großvater des Kyros, der ihn vom Throne stieß und das persische Reich gründete (560 v. C.) Just. 1, 4 ff. Vgl. Kyros. Astyänax s. Hektor. Astydämas, ’Aorvsdjiccs, 2 Tragiker in Athen, Vater und Sohn. Der erste, Sohn des Morsimos und einer Schwester des Aischylos, hat nach Snidas 240 Tragödien gedichtet und fünfzehnmal gesiegt. Sein erstes Auftreten fällt in Ol. 95, 3., sein erster Sieg Ol. 102, 1. Nur Titel einiger Stücke und ein Epigramm sind noch vorhanden. Auf sein Selbstgefühl bezieht sich das Sprichwort aavrov sncuveig, cognsq ’Aazvstxfiag. — S. Sohn wird ebenfalls als Trag, erwähnt. Vgl. Nauck, trag. Graec. fragm. S., 603 ’Aorvvöfioi, zunächst die stadtschirmenden Götter, sodann Beamte, die für die Baupolizei und die Ordnung in den Straßen zu sorgen hatten, in Athen 10, 5 für die Stadt, 5 für den Peiraiens. Sie hatten die Straßenpolizei, die Aufsicht über Reinigung der Straßen, über Sitte und Anstand auf denselben u. s. w., und wachten darüber, daß beim Häuserbau den Polizeivorschriften genügt wurde (während für den Wegebau und die Pflasterung der Straßen in der Stadt die 'Odonoioi sorgten). Vielleicht hatten sie auch die Luxusgesetze zu handhaben. In allen Processen, die aus der Uebertretung der von ihnen zu handhabenden Gesetze hervorgingen, hatten sie die Hegemonie. Astyöche s. Askalaphos. Astypalaia, Aoxvjtülccia, griechische Sporaben-insel, die Grenzmarke Europas gegen Asien, mit gleichnamiger Stadt, hellenisirt durch Kolonisation von Megara aus. Unter den Römern behielt sie ihre Autonomie. Für den Ackerbau bot sie wenig Raum, wol aber für Viehzucht, Jagb und Fischerei. Plin. n. h. 4, 12, 23. Strab. 10, 488. — 2) Stadt auf der Insel Kos. — 3) Vorgebirge Attika's nordwestlich von Sunion; vor ihm liegt die kleine Insel Elaiussa. Asylum. 147 Astyra, -ae, ra ”agtvqcx, ein Ort in Mysien am Sumpfe Sapra, nordwestl. von Adramyttion. Xen. Hell. 4, 1, 41. In der Nähe war ein heiliger Hain der Artemis, die daher den Beinamen ’Aaw-grivri führte. ’Aovua ist die einem Frernben vom Staate verbürgte Sicherheit der Person und des Eigenthums gegen Beschädigung irgend welcher Art. Asylum. Die von Menschen und menschlicher Uebernmcht nnschnldig Verfolgten hatten in den frühesten Zeiten der bloßen Gewalt nur die eine Zuflucht zu deu Göttern und deren Tempeln, vor denen auch selbst der Rohste und Gewaltigste noch immer eine gewisse Sehen empfand. Auch später, als sich ein geordnetes Staatswesen ausgebildet hatte, ließ man das uralte Recht der Götter, Verfolgten Schutz zu gewähren, unangetastet, ja selbst der wirklich Schuldige durfte auf heiligem Boden nicht ergriffen und getödtet werden. Solche Zufluchtsorte oder Asyle waren ursprünglich heilige Haine und Bezirke, später auch wirkliche Tempel, mit einem öffentlich geweihten Umkreise. Die Verächter solchen Gottesschutzes traf die göttliche Rache; auch Menfchen und Staaten fordern Sühnung für begangene Gottesfrevel. Thue. 1, 126 ff. Das älteste Asyl soll das der Herakliden zu Athen gewesen sein; in späterer Zeit waren dort 7 Altäre verschiedener Gottheiten mit dem Asylrechte (ins asyli, aavllcc). Unzählige im Übrigen Griechenland werden häufig erwähnt, z. B. der Tempel des Poseidon^ zu Tainaron in Lakonien, der der Athene Chalkwikos zu Sparta (Nep. Paus. 4 f.) und der des Apollon zu Delos. Liv. 35, 51. Auf römischem Boden gedieh diese Anschauungsweise und Sitte weniger, obschon das angeblich von Romnlus zur Vermehrung der Bewohner seiner neuen Stadt eingerichtete Asyl bekannt ist. Liv. 1, 8. Verg. A. 8, 342 ff. Es war dies ein Eichenhain auf dem kapitolinischen Berge in dem Jntermontinm zwischen der Bnrg (arx) und dem Capitol. Doch verlor sich die Bedeutung desselben bald, da nach Bio Cass. 47, 19. dieser heilige Ort nach und nach so umbaut und eingeschlossen wurde, daß Niemand mehr hineinkommen konnte. Obschon Dio dieses Asyl für das einzige in Rom hält, finbet sich boch noch (Dion. Hai. 4, 26.) das der Diana auf dem aventinischen Berge angegeben. Jnbessen hat diese ganze Einrichtung boch nie in der praktischen Staats-anffassung des Römers eine tiefere Bebeutuug, wie sie sich sortwährenb im griechischen Leben erhielt, gewinnen können. Als Griechenlanb enblich unter römische Herrschaft kam, mochten die Ansichten der Republik wol das griech. Wesen in dieser Beziehung gewähren lassen, und konnten manche Tempel sich der Bestätigung ihres Asylrechts durch römische Felbherren mit Recht rühmen; aber in bett Zeiten der Alleinherrschaft, als zumal die Asylie Anspruch baraus machte, selbst offenbare Verbrecher zu schützen und dem zustänbigen Gerichte zu entziehen, konnten Conflicte mit dem Staate nicht ausbleiben. Dennoch war in den Gemüthern der orientalischen Völkerschaften dieser Glaube an die schützende Macht ihrer Göttertempel noch zu tief gewurzelt, als daß es den römischen Behörden der einzelnen Städte möglich gewesen wäre, gegen die Zusammenrottungen des großen Haufens durch-zudringen. Tac. ann. 3, 60. Deshalb erging zunächst 22 n. C. ein Befehl vom Kaiser Tiberins, 10*

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 602

1877 - Leipzig : Teubner
602 Kl bewaffneten Truppen den Krieg gegen die Achaier fort, die er nach der Einnahme Mantineia's und Tegea's am Hekatombaion bei Dyrne schlug. Plut. Cleom. 12—14. Mehrmals angeknüpfte Verhandlungen mit dem Bnnde zerschlugen sich hauptsächlich deshalb, weil Aratos, als Kl. sogar Argos genommen hatte, sich dem makedonischen Könige Antigonos Doson in die Arme geworfen hatte (224). Kl. verlor Argos wieder (Plut. Cleom. 15—21.), noch mehr beugte ihn aber der Verlust seiner Gattin. Auch in dem folgenden Feldzuge war Antigonos meist glücklich, und nur nach langer Unterredung mit seiner Mutter Kratesikleia entschloß sich Kl., den König Ptolemaios Euergetes um Unterstützung zu bitten, die dennoch ausblieb, obwol er Mutter und Kinder als Geiseln nach Alexandrien gesendet hatte. Im Winter 223—222 brachte er ein Heer zusammen, überfiel Mantineia in Arkadien und plünderte und zerstörte die Stadt, als sie sich ihm nicht anschließen wollte (Plut. Cleom. 23 — 25. Philop. 5.), unternahm auch gegen Argos glückliche Streifzüge. Nachdem aber Antigonos aus Makedonien und Griechenland seine Truppeu au sich gezogen hatte, rückte er ■gegen Lakonien vor. Kl. stellte sich ihm hier in dem Paß von Sellasia, nördlich von Sparta, entgegen, aber die Schlacht ging vollkommen für ihn verloren, und mit wenigen Reitern rettete er sich nach Sparta, 221 (uach Peter) v. E. Plut. Cleom. 27. 28. Philop. 6. Pol. 2, 65—70. Ein Aufschub der Schlacht um wenige Tage hätte die ganze Lage dp räubert; denn Antigonos mußte wegen eines Einfalls der Illyrier schleunig nach Makedonien zurückkehren, nachdem er Sparta eingenommen und das Ephorat wiederhergestellt hatte. — Kl. war über Gytheiou zu Schiffe nach Aegypten gegangen, um Hülse zu holen. Allein Ptolemaios Energetes starb bald, und sein Nachfolger Ptol. Philopator, war ganz den Lüsten ergeben und in den Händen seines Günstlings Sosibios. Kl. ward verhaftet, entkam freilich, aber da der Aufstand, welchen er nun erregte, von den abgestumpften Aegyptern nicht unterstützt wurde, gab er sich mit feinen Genossen den Tod, 219 (oder Anfang 220) v. C., etwa 35 Jahre alt. Mutter und Kinder des Kl. wurden hingerichtet, sein eigener Körper in eine Haut genäht und an den Galgen gehängt. So endete einer der edelsten Könige Sparta's; mit ihm brach die Macht des Staats vollends. Plut. Cleom. 35 ff. Pol. 5, 35 —39. Vgl. Droysen, Nachf. Alexanders Ii, 490 ff. — 4) Kl. aus Naukratis in Aegypten, dem Alexander nach Aegyptens Eroberung die Erhebung der Abgaben und die Leitung des Baues der Stadt Alexandrien auftrug. Dabei zeigte er die äußerste Habsucht und erpreßte von den Unterthanen große Reichthümer. Alexander strafte ihn nicht, Ptolemaios aber ließ ihn, da er bei der Theilung Aegypten als feine Provinz erhielt, festnehmen und hinrichten, behielt auch seine Reichthümer für sich. — 5) ein Syrakufauer, erhielt vom Prätor Verres den Oberbefehl über die römische Flotte bei Sicilien. Cic. Verr. 5, 31, 82 ff. Kleon, Klecov, des Kleainetos Sohn (Thue. 3, 37. 4, 21.), war Lederhändler oder Besitzer einer Gerberei zu Athen, welche für feine Rechnung durch Sklaven betrieben wurde, spielte aber besonders als Demagog eine große Rolle 7 Jahre hindurch, von 429—422. Schon vor des Perikles Tode wird Kl. mit unter denen genannt, welche anklagend gegen diesen auftraten und ihm dadurch eine Geldstrafe zuzogen (Plut. Per. 33. 35.); allein erst nach des Perikles Tode trat er neben dem Werghändler Eukrates und dem Schafviehhändler Lyfikles als Volksführer recht hervor. Er war ungebildet, eigennützig und frech, aber doch mit natürlicher Beredsamkeit begabt, oft freilich übertäubte er auch Alle nur durch feilte Stentorstimme, „ein Mann, der sowol in anderer Beziehung der ungestümste war unter den Bürgern, als auch bei dem großen Hansen bei weitem das größte Vertrauen hatte', obgleich er selbst ohne Hehl erklärte, der Demos sei stark darin, sich durch Neuheit der Rede bethöreu zu lassen, dem Bewährtgefundeuen aber nicht zu fol- gen, er sei Sklave des Außerordentlichen, Verächter des Gewöhnlichen". Sein Bestreben war, rrjv Tiöhv rciqkttsiv, den Volkshaß gegen Sparta zu reizen, um daun desto ungehinderter zugreiseu zu können; es gelang ihm auch in der That, nicht allein seine bedeutenden Schulden zu bezahlen, sondern auch noch große Summen zu erübrigen. Bei seinen Plänen stützte er sich namentlich ans die ärmeren Bürger. Thue. 3, 36. 5, 7. 16. Plut. Nie. 8. — Als im I. 427 die Insel Lesbos und namentlich die Stadt Mytileue, welche abgefallen waren, von Paches zurückerobert wurden, drang Kl. in ungestümer Rede aus Tödtuug aller waffenfähigen Männer und Vernichtung der Stadt, ein Beschluß, der bei ruhiger Ueberlegung wieder zurückgenommen wurde; dennoch aber wußte er es durchzusetzen, daß die grausame Maßregel an Tausend der Aristokraten vollzogen wurde; 3000 athenische Kleruchen erhielten auf der Insel Ackerland. Thue. 3, 37—50. In seiner Stellung als Verwalter der Staatseinnahmen hatte er denn hinlänglich Gelegenheit, seine Habgier zu befriedigen, um so mehr als er Processe forderte und die Bundesgenossen mit Auflagen drückte, während die Erhöhung des Richtersoldes von 1 Obolos aus 3 ihm den Beistand und die Gunst der Volksmasse sicherte. Vergebens suchten die oligarchisch Gesinnten, an ihrer Spitze Nikias, den Kleon bei Seite zu drängen und Frieden zu schließen: sie vermochten gegen seine Dreistigkeit nichts. Ja, als (425) die Athener 120 Spartaner auf der Insel Sphakteria eingeschlossen hatten, wurden auf Antrieb des Kl. den lakedaimonischen Friedens-gefandten derartige Bedingungen gestellt, daß an eine Einigung nicht zu denken war, und bald bereuten die Athener, daß sie billige Vorschläge nicht angenommen hatten. Als nun Kl. trotzig erklärte, wenn er nur Strateg wäre, so wollte er die Belagerung bald beendigen, und Nikias sich erbot, sofort abzutreten, mußte Kleon auf Drängen des Volks, sehr gegen seinen Willen, sich entschließen, die Sache zu übernehmen. Aber auch so verließ ihn seine trotzige Dreistigkeit nicht. Er verhieß sogar binnen 20 Tagen die Insel zu nehmen. Weislich nahm er den höchst tüchtigen und erfahrenen Demosthenes als Mitfeldherrn, und die trefflichen Maßregeln, welche dieser anordnete, waren von dem glücklichsten Erfolg begleitet, so daß Kl. fein vermessenes Versprechen erfüllen konnte. Thue. 4, 17—39. Diod. Sic. 12, 61 ff. Natürlich maßte er sich die Ehre des

7. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 592

1877 - Leipzig : Teubner
Kepliisodötos, Krjcplcodoxoc, athenischer Feldherr, welcher in dem thrakischen Kriege 359 eine Flotte nach dem Hellespont führen sollte. Demosthenes, der damals als Trierarch biente, erzählt, wie wenig Erfolg derselbe gehabt hat. Er wurde deswegen abgerufen und vor Gericht gestellt. Manche halten ihn für identisch mit dem Redner, aber A. Schäser (Demosth. Iii, 2. S. 156.) findet es nicht wahrscheinlich, daß ein abgesetzter Feldherr fort und fort als Staatsmann in hohem Ansehen bleiben sonnte. Keplilsos, Kricpiaög, l) Flnß in Argolis, sich in den Jnachos ergießend. — 2) 2 Flüsse in Attika (s. d., 4.). — 3) Fluß in Phokis und Boi-otien, entspringt am nördlichen Abhange des Par-nassos in der Nähe von Lilaia und ergießt sich in den Kopcüssee. Ker, Krjg, die Personisication des Todeslooses und der besonderen Todesarten (daher häufig A'f/pfc), im Gegensatz zu Thanatos, dem Tode im Allgemeinen. Das Wort, zwischen Appella-tivum und Personisication schwankend, erscheint bei Homer selten als eigentliche Personisication. Die verderblichen, unentrinnbaren Keren toben mit Eris und Kydoimos in der Schlacht, mit vom Blute der Männer gerathetem Gewände; bald ergreifen sie einen, den die Todeswunde ichon getroffen, bald einen Unverwnndeten, bald wieder schleppen sie einen Todten an den Füßen über das Schlachtfeld. Wie lebende Menschen streifen sie umher und kämpfen um die Leichname. Hom. Ii. 18, 335 ff. Aehnlich werben die Keren als furchtbare Todesgöttinnen der Schlacht ge-fchilbert von Hesiob (Scut. Here. 249 ff.). In der Theogonie des Hesiob (V. 211 ff.) heißt die Ker Tochter der Nacht, Schwester des Moros, Thanatos, des Hypnos und der Träume; die daraus folgende Stelle aber von V. 217. an, wo die strafenden (vrjlfonoivoi) Keren mit den Moiren zusammengestellt find und eine mit den Eri-nyen verwandte Bedeutung haben, ist jüngeren Ursprungs. Dieser Nebenbegriff der Strafe und Rache tritt erst später, z. B. bei Aischylos {Sept. 1055.), hervor. Daher heißen auch die Erinyen Keren. Ueberhaupt find die schrecklichen Keren geeignet zur Bezeichnung alles Furchtbaren und Vernichtenden; verderbliche Seuchen, abzehrende Sorgen, gramvolle Leiden heißen Keren. — Das verhaßte Todesloos (x/jy) ist zwar unvermeidlich, aber es kann bisweilen durch den Willen der Götter oder durch die Flucht der Menschen aufgeschoben werden. Jlom. Ii. 3, 32. 4, 11. 12, 402. Gewöhnlich versteht man unter eine gewaltsame Todesart, boch bisweilen auch einen sanften Tod. Hom. Od. 11, 170 ff. Kerameikos f. Attika, 14. htfjanc f. Attika, 1. Keraunia, ra Kzquvvia ogr], Ceraunii mon-tes, 1) s. Akrokeraunia; — 2) norböstl. Zweig des Kankasos, längs des mare Caspium sich hinziehend. Strab. 1 i, 501. 504. Mela 1, 19, 13. Kerberos s. Unterwelt, 3. Kerkldas, Kfqxlsc(s, aus Megalopolis, wird ils Gesetzgeber seiner Vaterstadt gerühmt. Bei ('einer Vorliebe für die homerischen Gesänge machte er dieselben der Jugend zugänglich. Er schließt mit seinen ush'a/jßoi, sangbaren Spott- gedichten, die Reihe der antiken Meliker um Ol. 109—115. — Sammlung der spärlichen Bruchstücke bei Bergk, poet. lyr. Graec. p. 798—800. Kerklna, Ksqy.lvk, auch Ksq-hlwu, eine auch in ihrem Namen noch erhaltene Insel an der einen Seite der kleinen {Flut. Dion 25. versetzt sie weiter ostwärts an die große) Syrte, wie an der andern eine Insel Meninx, an der Nord küste Asrika's (vgl. Flut. Mar. 40.) mit gleichnamiger Stadt und einem bequemen Hasen. Kerköpes s. Herakles, 11. Kerkyon 1) s. Theseus, 2. — 2) s. Aga- medes. Kersobleptes, Ksgaoßxsttzrjc, Sohn des thrakischen Odrysenfürsteu Kotys, ein Schwager des Feldherrn Eharidemos, kam 358 v. E. zur Regierung. Den Athenern mußte er den thrakifchen Eherfones zurückgehen; im I. 352 wurde er von Philipp von Makedonien angegriffen, abermals 347, und mußte an ihn, trotz der athenischen Hülfe, eilten Theil feines Reichs abtreten (Demosth. Phil. 3, 114.) und feinen Sohn als Geisel stellen. Die Schuld dieses Verlustes trugen wol die übereilten Friedensverhaudlungeu Athens durch Demosthenes mit Philipp. K. unterwarf sich im Jahre 343 dem Philipp gänzlich und vw= ior feinen Thron. Diod. Sic. 16, 70 ff. Krjqv$, der Herold, schon bei Homer in besonderem Ansehen stehend und wegen der Wichtigkeit des Amtes für unverletzlich geltend; als Vermittler zwischen verschiedenen Staaten stand er unter dem Schutze des Völkerrechts (vgl. Hdt. 7, 133 ff.). Die Spartaner hatten den Herold des Dareios, der sie zur Unterwerfung aufforderte, in einen Brunnen geworfen. Nachher fühlten sie Gewissensbisse, und zwei ihrer Bürger erboten sich zur Sühne des Frevels dem Perserkönige sich selbst zu überliefern (f. Bulis, 2.). Dieser schickte sie wieder zurück. — Ueber die Ermordung eines Herolds (Flut. Per. 30.) entstand zwischen Athen und Megcira unversöhnliche Feind schast. — Die Herolde, immer freie Männer, wurden zu Privat- und öffentlichen Diensten verwandt: sie waren die Boten der Fürsten, besorgten in der heroischen Zeit die Tafel, schenkten den Wein und bedienten die Gäste, holten die Sänger, schirrten den Wagen u. s. w. Ihre öffentlichen Dienstleistungen bezogen sich auf Versammlungen, Rechtspflege, gottesdienstliche Verrichtungen bei größeren Festen und Opserschmäu sen, Krieg und Frieden. Als Ausrufer bestanden sie in Athen, wo nur geringe Leute sich zu dem Amte hergaben, eine Art von Prüfung oder Do-kimasie, wahrscheinlich besonders in Bezug auf die Stärke ihrer Stimme, und wurden auf Staatskosten gespeist. Ihr Stab, von Lorbeeroder Olivenholz und von zwei Schlangen umwunden, hieß nrjqvhsiov; als Friedensboten trugen sie einen mit wollenen Bändern umwiin denen Oelzweig. Die Römer nannten den Stab cadueeus (latinifirt ans ■kccqvkiov), den Führer bald caduceator, bald praeco, leg-atus oder orator, und unterschieden so den Friedensboten von dem Kriegsherold oder fetialis (f. d.). Keryx s. Euinolpos und Kekrops. Jtv/ro^, Cetus, l) das von Perseus (s. d.), von Herakles (s. d., 8.) getöbtete Ungeheuer. — 2) f. Sternbilder, 9.

8. Die Weltgeschichte - S. 47

1835 - Mainz : Kupferberg
S o l o n. 47 das Gcgonthcil durch ibre blutige Strenge. Kylon bemäch-v.c.t. tigt sich als Tyrann der Akropolis (Ol. 42,1.), muß jedoch vor den Alkmaoniden die Flucht ergreifen, — seine Anhänger gemordet. Pest in Athen. Reinigung der Stadt durch Epi- menides. Parteiungen dauere fort. Das empörte Salamis vergebens angegriffen; erneute Versuche mit Todesstrafe ver- boten. Dessenungeachtet der Krieg durch Solon's Einfluß be- schlossen; die Insel erobert, sowie auch Kirrha und Krissa bezwungen. Die Unzufriedenheit der gedrückten Aermeren steigt immer höher. Drei Parteien: die eine für die Aristokratie, die andere für eine gemischte Verfassung und die dritte für die Demokratie, drohen mit Aufruhr. Solon, als Archon Eponymos allgemein geachtet, soll 592. durch Vermittlung den Staat retten, und gibt seine weisen Gesetze, wodurch die bisherige Willkührhcrrschaft beschränkt, und der niedere Stand aus seiner Entwürdigung zu einem Bürgerthum cmporgehoben wird, in welchem er an der Gesetz- gebung, der Erwählung und Prüfung der Magistrate, wie an den Gerichten selbst Thcil erhält: 1. Die Seisachtheia, Ermäßigung der Schuldfordernngen und ihr entsprechende Erhöhung des Geldwerthes bei Zins - und Capital- zahlungen; Aufhebung des alten Schuldrechtes, Verbot auf die Person zu borgen. 2. Eintheilung des Volkes nach dem Stande: ») Freie Bürger, von Bürgern abstammend, mit allen Rechten des Bürgerthums. 1>) Die Metöken (Beifassen), Ausländer unter dem Schutze der Gesetze, aber ohne unmittelbares Rechtsverhältniß, ein Bürger ihr Ver- treter, — Kopfsteuer und andere Leistungen. «) Sklaven, gekaufte Fremdlinge und deren Nachkommen, der Willkühr ihrer Herrn preisgegeben; mit dem Rechte, gegen Mißhandlung zu klagen; die freigelassenen treten in die Rechte der Metöken. 3. Eintheilung der Bürger nach dem als Steuerkapital gescbätzten Vermögen in vier Klassen: Pentakosiomcdimnoi, Hippeis, Zeugitai, Thetes; nur die erste Klaffe besetzt die hohen Aemter, namentlich das Archontat; die beiden mittleren bilden das Heer zu Roß und zu Fuß, und nehmen Theil an dem Rathe der Vierhundert; die vierte ist in der

9. Die Weltgeschichte - S. 56

1835 - Mainz : Kupferberg
5g Griechenland. Platää. v.c.g. sones und Makedonien. L) Selbstständige: Platäer, Messe- ri i er in 9ianpaktos, Korkyra, Chios, Methymne auf Lesbos, thessalisehe Städte, Zakynthos rc. Demokratie 5)auptbe- dingung der Verbündeten. 431. Wiederholte Einfalle der Spartaner (Archivamos) auf das attische Gebiet. Perikles zieht die Landbewohner in die Stadt, und rächt stch durch die Flotte, — seine Leichenrede. Furchtbare Pest in Athen. Mnthlostgkeit. Hippokrates. 429. Perikles unverzagt und groß, stirbt. Potidäa ergibt sich an die Athenäer. Mit dem Tode des Perikles beginnt der große Wende- punkt in der mora lischen Haltung der Athenäer. Ohne Scheu treten sie nun allmälig alle Schranken der Mäßi- gung und Besonnenheit mit Füßen, und sind ein Spielball der niedrigsten L e i d e n s ch a f t e n , der unwürdigsten Be- stechungen. Platää von den Peloponnesiern und Böotern förmlich eingcschlossen. Die pcloponnesischc Flotte wiederholt von den Athcnäern (Phormion. ) geschlagen. 427. Mity lene mit empörender Grausamkeit von den Athe- näern gezüchtigt. Nikias, schwach und unentschlossen, mit Kleon, roh und frech, an der Spitze in Athen. Die be- drängten Platäer müssen sich, nachdem ein Theil sich gerettet, ergeben, — Grausamkeit der Spartaner. In Korkyra blutige Kämpfe der Demokraten und Ari- stokraten , — Enrymedon von Athen. 426. Demosthenes mit der atheniensischen Flotte in den Wcstmceren, kämpft glücklich gegen die Aetolier. Die Athenäer senden vergebens den ionischen Staaten in Sicilien Hilfe gegen die dorischen. Demosthenes wird in dem messenischen Pylos von Brasidas eingeschlossen; aber Enry- 425. medon umringt die Insel Sphakteria. Daher Friedens- Unterhandlungen. Kleon erobert die Insel; spartanische Ge- fangene nach Athen. Die aristokratischen Korkyräer von Enrymedon der Rache der Demokraten preisgegeben.

10. Die Weltgeschichte - S. 43

1835 - Mainz : Kupferberg
©parta. 45 In Griechenland selbst heben sich indessen Sparta undv.c.g. Athen vor allen anderen Staaten in politischer Macht wie in Kunst und Wissenschaft empor. Spart a. * Das Mißverhältnis; zwischen den herrschenden Doriern und den bezwungenen Lakedämoniern (Achäern) erzeugt Reibungen und Empörungen, welche zur gänzlichen Unterdrückung mehrer achäisch-lakedä»ionischer Städte führen, und so die drei Stände: dorische Spar tinten als die gebietenden Vollbürger, Lakedämonier als die unter- geordneten H a l b b ü r g e r, und H e i l o t e n als die Leibeigenen der S p a r t i a t e n schärfer a b s o n d e r n, w i e dieses nachher durch die lykurgischeu Gesetze noch fester bestimmt wird. Darauf treten die Spartaner in ihrem nur kriegerisch gebildeten Geiste immer anmaßender auf, und r e i s s e n, nachdem sie d i e Messenier unterjocht, die Hegemonie wenigstens im Peloponnes an sich. Die mit den Heraklidcn eingedrungenen Dorier dulden 1104. gerne die zurückgebliebenen achaischen Lakedämonier und Spar- taner, tragen den Namen derselben auf sich selbst über, und machen Sparta zu ihrem Herrschersitze. P r o k l e 6 und Eurysthenes herrschen als Könige neben einander, — Eurytiden und Ägiden. Die alsbald empörten Landbe- wohner werden zum Theile zu Heiloten gemacht; aber auch in Sparta brechen Unruhen aus gegen die herrschenden Könige, mehre werden gestürzt, bis endlich Lykurgoaz als Vormund für seinen Neffen Charilaos, und, nachdem er von seinen 885. Reisen zurückgekehrt, als Gesetzgeber auftrift, und Ruhe und Ordnung herstcllt. Seine Hauptgesetze, die manches schon früher Bestandene mitumfaffen mögen, sind folgende: 1. Ein Senat (Geronia) von acht und zwanzig Männern, wenigstens sechzig Jahre alt, unter dem Vorsitze der beiden Könige, durch das Volk gewählt, lebenslänglich und unverantwortlich, um Staatsangelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung vorzu- bereiten K.
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