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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 48

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestlturstreit 1122 durch das Konkordat von Rini25.at' Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, daß die Bischöfe von dem Kapitel, d. H. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewählt werden, dann vom König durch Überreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und darauf vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Würde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das fränkische Kaisergeschlecht. Rückblick auf die Zeit der fränkischen Kaiser. Das § 51. Während zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichiii. das deutsche Königtum. ^ön|gtum fcer Höhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden können: das Papsttum, das über den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich möglichst unabhängig zu machen suchten. Beide sahen in dem Königtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich verbanden. Auch auf die deutschen Bischöfe konnten die Könige nicht mehr wie früher zählen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. Lehnswesen. Alle Verhältnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns- wesen. Wie der König Herzogtümer und Grafschaften, Ländereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder Stände, an ihre Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schlossen sich zu einem adligen Kriegerstande zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmähte und in jeder Beziehung ein Vorrecht für sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand innerhalb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Bürgerstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfügte. Wirtschaft. Denn mehr und mehr blühte das Städtewesen auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands ober wurde Köln, das damals für Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. Überhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drängte die Wildnis zurück. Ein besonderes Verdienst um die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mönchsorden der Cisterzienser.

2. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 77

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400—1410). 77 In Böhmen sorgte Karl für den Frieden und die öffentliche Sicherheit und trat dem Fehdewesen scharf entgegen. Er beschützte und förderte den tattgiett. Handel, zumal die Flußschiffahrt, und begünstigte die Städte, vor allen Prag, das er durch den Bau eines großartigen Doms verschönte. Endlich aber trat er auch als Beschützer höherer Bildung auf: er hat in Prag die erste deutsche Universitat^gegründet. Nachdem er 1373 durch Vertrag gegen eine Geldzahlung auch Brandenburg von dem letzten Wittelsbacher erworben hatte, kam seine fürsorgliche Tätigkeit auch diesem Lande zu gute. Für das Reich ist seine Regierung dadurch wichtig, daß unter ihm auf 2)%^lj,ene mehreren Reichstagen das wichtige Reichsgesetz beschlossen wurde, das man 1356. nach der goldenen Kapsel, welche das Siegel der Urkunde einschließt, die goldene Bulle nennt. Durch dieses Reichsgesetz wurde festgestellt, daß, wie es nun schon ein Jahrhundert lang Brauch war, nur den sieben Kurfürsten die Wahl des deutschen Königs zustehe. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wurden als Kurfürsten anerkannt; die letzten vier waren zugleich die Inhaber der Reichsämter des Erzmundschenken, des Erztruchseß, des Erzmarschalls und des Erzkämmerers. Den Kurfürsten wurden wichtige Vorrechte zugesprochen: ihre Lande sollten unteilbar sein, sie erhielten die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten und andere Hoheitsrechte. Karl Iv. zog auch nach Italien und erhielt die Kaiserkrone. 1378 starb er. Sein ältester Sohn Wenzel, der ihm als deutscher König folgte, erhielt Böhmen und andere Gebiete, sein zweiter Sohn Sigmund jjjjfgjjj' Brandenburg. Letzterer erwarb bald darauf durch seine Heirat mit einer ungarischen Prinzessin Ungarn, was einen gewaltigen Machtzuwachs für das Haus Luxemburg bedeutete. Die Zeit Wenzels (1378—1400) und Ruprechts (1400—1410). § 80. Wenzel 1378—1400. König Wenzel war von Natur nicht ohne Gaben, aber ein sehr schlaffer und träger Fürst, der, je länger er regierte, desto mehr über Jagd und Trunk seine Pflichten als Herrscher vernachlässigte. Im Jahre 1400 setzten ihn die Kurfürsten endlich ab. Sie wählten den Kurfürsten Ruprecht von der Pfalz, der zwar ein tüchtiger Mann war, aber der nötigen Macht entbehrte und sich zehn Jahre lang vergeblich abgemüht hat, die Ordnung im Reiche und die königliche Gewalt wiederherzustellen. In jener Zeit, wo die Macht des deutschen Königtums so gering und der Zusammenhang des Reiches so lose ist, sind es die Einzelstaaten und

3. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 79

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Zeit Wenzels (1378-1400) und Ruprechts (1400 -1410;. 79 § 82. Die deutschen Städtebünde. Die letzten Jahre Karls Iv. und die ersten Wenzels sind die Zeit, in der die deutschen Städte ihre höchste Macht erreichten und am stolzesten dastanden. Damals wurde der schwäbische Städtebund gegründet, dessen Mittelpunkt Ulm war. Er hatte den Zweck, die Sicherheit und Freiheit seiner Mitglieder, zugleich Handel und Verkehr zu schirmen; seine schlimmsten Feinde waren einerseits der wilde und kriegerische Graf von Württemberg, Eberhard der Greiner (d. h- der Zänker) oder der Rauschebart, der so manche schwäbische Stadt gern zu einer Württembergischen Landschaft gemacht hätte, andrerseits die Ritter, die alten Gegner städtischen Wesens, die sich damals in Schwaben und am Rhein ebenfalls zu Bündnissen zusammentraten, dem Löwenbunde, dem Bunde der Martinsvögel, der Schlegler n. a. Da gelang es den Städtern, bei Reutlingen im Jahre 1377 dem Sohne Eberhards, Ulrich, eine schwere Niederlage beizubringen; als der Geschlagene zum Vater zurückkehrte, schnitt dieser, wie erzählt wird, in seinem Grimme das Tischtuch zwischen sich und dem Sohne entzwei. Auch ein rheinischer Städtebund entstand jetzt wieder, wie im dreizehnten Jahrhundert; wohl siebzig süddeutsche Städte gehörten den beiden Vereinigungen an, und ihre Staatsmänner hingen kühnen Gedanken städtischer Freiheit und Selbständigkeit nach. Darauf aber trat ein Umschlag ein. Ein städtisches Heer, das im Jahre 1388 plündernd in Württemberg eingefallen war, wurde bei dem Dorfe Döffingen durch Eberhard völlig, besiegt; damals siel Ulrich, tapfer kämpfend. Die Folge war ein allmählicher Niedergang der städtischen Macht in Süddeutschland. Länger als die Macht des schwäbischen Stüdtebnndes dauerte die 2 Gewalt der Hanse. Dieser Bund umfaßte zur Zeit seiner Blüte mehr als siebzig Städte. Ihm gehörten z. B. im Westen Köln, sodann Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lübeck, Berlin-Kölln, im Westen endlich Danzig, Thorn und Königsberg an. Aber auch twe Stadt Wisby auf der Insel Gotland, einst ein reicher Ort, dessen Kirchen heute als malerische Ruinen dastehen, ferner Riga in Livland waren Glieder des Bundes. Der Hauptort war Lübeck, damals die erste Handelsstadt Norddeutschlands, der wichtigste Hafen der Ostsee; hier fanden für gewöhnlich die Tagfahrten der Hanse statt. Ihr Zweck war, im Inland und Ausland den Handel zu schützen. Darum hatten die Städte Kriegsschiffe, mit denen sie rechtlose und feindselige Handlungen fremder Fürsten straften; sie erwarben Handelsvorrechte bei den Völkern des Nordens; sie gründeten Niederlassungen deutscher Kaufleute in der Fremde, so in der russischen großen Handels- und Meßstadt Nowgorod, wo ihnen der Petershos gehörte, in Bergen, wo die

4. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 81

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Zeit Wenzels (1378 — 1400) und Ruprechts (1400 — 1410.) 81 und wurden reich durch Handel und Gewerbe; unter ihnen nahmen Danzig und Thorn die erste Stelle ein. Deutsche Bauern und Gutsbesitzer wurden angesiedelt und ernteten zumal in den fruchtbaren Weichselniederungen reichen Ertrag. Der Orden führte eine gute Verwaltung, hatte bedeutende Einnahmen und gewann großen Reichtum, während er zugleich nach außen machtvoll dastand. Allmählich aber wandelten sich die Dinge. Die Ritter halten keine Verfall. Heiden mehr zu bekämpfen, zumal seit die angrenzenden Litauer Christen geworden waren, und allmählich griffen Trägheit, Genußsucht und Schwelgerei im Orden um sich. Dazu waren die Ordensritter wegen ihres Hochmuts bei den Bürgern der Städte und den Landedelleuten nicht beliebt, und gar mancher Untertan des Ordens hielt es heimlich mit den Polen, den Feinden des Ordens und des Deutschtums. Zu Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts brach ein neuer Krieg mit Polen aus, das seit kurzem mit Litauen zu einem großen Reich verbunden war; und in der Schlacht bei Tannenberg 1410 wurde der Orden geschlagen, der Hochmeister und viele Ordensritter fielen, von den Ordenskomturen entkam nur einer. Zwar gelang es dem Feinde nicht, die Marienburg zu nehmen, und für dieses Mal wurde der Orden gerettet. Aber einige Jahrzehnte später brach der Krieg von neuem aus, und der Orden mußte 1466 im Frieden von Friede von Thorn nicht nur Westpreußen abtreten, sondern auch den Rest seines 1466! Besitzes vom König von Polen zu Lehen nehmen. So unterlag damals der deutsche Staat, der die Wacht an der Weichsel hielt, den slavischen Gegnern, weil ihn das deutsche Reich, Kaiser und Fürsten, im Stich ließen. § 84. Die Schweizer Eidgenossenschaft. Während sich die Lage der Bauern fast überall im Deutschen Reiche im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert verschlechterte, waren in den Alpentälern am Vierwaldstätter See Bauernstaaten entstanden, welche alle Versuche sie zu unterwerfen zurückwiesen und sich durch ihre kriegerische Tüchtigkeit zu einer machtvollen Stellung emporschwangen. Seit der Schlacht am Morgarten hatte sich die Eidgenossenschaft sehr vergrößert; acht „Orte" gehörten jetzt dazu, dabei die beiden Städte Zürich und Bern. 1386 zog wiederum ein Herzog Leopold von Österreich aus, um die Eidgenossen dem Hause Habsburg zu unterwerfen; aber wiederum erlitt sein Ritterheer bei Sempach eine Schlacht bei furchtbare Niederlage. Nach der Sage war es Arnold von Winkelried, @i386?* der die Schlacht entschied; soviel feindliche Speere, als er ergreifen konnte, erfaßte er, drückte sie sich mit den Worten: „Sorgt für mein Weib und meine Kinder!" in die Brust und bahnte so den Seinigen eine Gasse in die Neubauer, Beschicht!. Lehrbuch. B. Hi. 6. Aufl. Q

5. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 65

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 65 möglichst alle Körperteile zu decken, hatte man die Rüstung immer schwerer gemacht; so wurde sie für das Turnier immer brauchbarer, für die Schlacht und den Feldzug zu schwerfällig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Ritterheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, daß mehr und mehr der Gebrauch von Söldnern aufkam; Landsknechte, die man für Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlässigere Hilfe als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden ließen, für sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die gewappneten Reiterheere traten zurück, die zu Fuß kämpfenden Landsknechte bildeten den Kern der Heere. § 68» Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwölften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, Verfall des oft wiederholten Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürstensi5nt9tum3" hatten damit geendet, daß das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwächt; die Herrlichkeit Ottos des Großen, Konrads Ii., Friedrich Barbarossas war für die späteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzöge, Grasen und Bischöfe fühlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie führten ihre Reisigen lieber für ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Königs; sie ordneten sich ungern dem königlichen Gericht unter; sie suchten die königlichen Befugnisse zu schmälern und beanspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehört zu werden und auf den Reichstagen darüber zu beraten. Die Einkünfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie über ausgedehnte Kron-flüter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zählen, sondern mußte ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein Wahlreich geworden. Auch früher hatte der Königwahle gewählt werden müssen, aber man hatte sich doch meist für den Sohn oder nächsten Verwandten des Königs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfürsten wählten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Königen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. Die Herabminderung der königlichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der äußeren Macht des deutschen gereute* Volkes. Die Zersplitterung Deutschlands nahm von nun an Neubauer, Beschicht!. Lehrbuch. B. Hi. 6. Aufl. 5 latt68-

6. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 47

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Heinrich V. 1106 — 1125. 47 (f. § 52). Ja, auch die eigene Familie blieb dem Kaiser nicht treu. Sein ältester Sohn Konrad, den der Vater schon zum König hatte krönen lassen, ließ sich, während Heinrich auf einem zweiten Zuge in Italien weilte, dort von der päpstlichen Partei verführen und fiel ab; er war der erste deutsche König, der dem Papste den Steigbügel hielt. Er starb später in Italien. Der Kaiser aber, durch Leiden zu einer hoheitsvollen Milde und Heimich^iv. Versöhnlichkeit gereift, setzte in seinen letzten Lebensjahren alle Kraft satter, daran, dem von Krieg und Fehde zerrütteten Deutschland den Frieden wiederzugeben. Er verkündete einen allgemeinen Landfrieden, suchte die Bauern und das aufblühende Bürgertum in den Städten zu schützen und die Landstraßen vor Wegelagerern zu sichern und trat dem trotzigen, fehdelustigen Adel entgegen. Mehr und mehr fand er Anerkennung; nur die Kirche verharrte in ihrer Feindschaft. Da mußte es der Kaiser erleben, daß auch sein zweiter Sohn, rich, den er nach Konrads Absetzung zum König hatte krönen lassen, ihm untreu wurde. Im Jahre 1105 erhob er sich gegen den Vater, auf die Mißstimmung des niederen Adels und die Bundesgenossenschaft der Kirche bauend. Wieder waren es die Städte, die dem Kaiser treu blieben. Da gelang es dem Sohne durch die schnöde Vorspiegelung, er wolle sich unterwerfen, den Vater zu betrügen; er nahm ihn verräterisch gefangen und zwang ihn zu Ingelheim der Krone zu entsagen. Aber der Kaiser entfloh; er begab sich nach Lüttich zu dem ihm treu gebliebenen Bischof. Der Bürgerkrieg drohte von neuem auszubrechen; da starb Kaiser Heinrich, erst 56 Jahre alt. Heinrich iv. Sein Sarg stand, da er im Banne gestorben war, noch jahrelang 1106. auf uh geweihtem Boden, bis er in dem Dome zu Spei er, der Grabeskirche der fränkischen Kaiser, die Ruhe fand. Heinrich V. 1106—1125. § 50. Heinrich Y. war ein tatkräftiger, aber auch rücksichtslos harter, von niemand geliebter Fürst. Mit Hilfe der Kirche war er emporgekommen; aber die Kirche hat nicht weniger als die Fürsten seine harte Hand verspürt. Sobald es ihm die deutschen Verhältnisse erlaubten, zog er nach Italien und ertrotzte von dem Papste die Kaiserkrönung. Bald »aiser-aber brach ein Aufstand der deutsche» Fürsten aus; ihr Führer war der Herzog Lothar von Sachsen. Ein neuer Papst verhängte über den Kaiser den Bann. So wurde Deutschland wiederum von Zwietracht zerrissen.

7. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 78

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
78 Die Zeit der zunehmenden Auflösung des Reichs 1273—1519. ihre Bündnisse, die im Vordergründe der deutschen Geschichte stehen: die größeren Fürstentümer, die Städtebünde, der Deutsche Ritterorden und die Schweizer Eidgenossenschaft. Weltliche § 81. Die Fürstentümer. Unter den deutschen Fürstenhäusern jener Zeit ragten neben den Luxemburgern, welche im Besitz der Königskrone und der böhmischen und brandenburgischen Kurwürde waren, zunächst die Wittelsbacher hervor, welche ein Kurfürstentum, die Pfalz, und das Herzogtum Bayern besaßen. Neben ihnen stand das Haus Wettin, welches mit Thüringen und Meißen bald darauf das Kurfürstentum Sachsen vereinigte; es teilte sich später in die beiden Linien der Ernestiner, denen die Kur zufiel, und die in Wittenberg residierten, und der Albertiner, denen Dresden und Leipzig gehörten. Den Südosten Deutschlands beherrschten die Habsburger. Auch dieses Geschlecht zerfiel in mehrere Zweige. Unter den kleineren Fürsten ragen die Burggrafen von Nürnberg, hohen» zollernschen Stammes, hervor, die bald nachher die Mark Brandenburg Geistliche erwerben sollten. Neben den weltlichen standen die geistlichen Fürsten, unter denen nicht nur die drei geistlichen Kurfürsten, sondern noch viele andere über reichen Landbesitz geboten. Jenes Zeitalter ist für die deutsche Staatengeschichte dadurch von Bedeutung, daß die meisten Fürsten mehr oder weniger bemüht waren, aus den vielen Bruchstücken von Landbesitz und Hoheitsrechten, die sie besaßen, Ausbildung allmählich einen Staat zu schaffen und ihre Landeshoheit auszubilden. cvett.es* Ihre Einnahmen, die bisher vornehmlich aus ihrem fürstlichen Grundbesitz geflossen waren, suchten sie zu steigern, besonders dadurch, daß sie Steuern erhoben. Sie warben Söldner an, deren Unterhaltung zwar viel Geld kostete und sie oft in Schulden stürzte, die ihnen aber für innere und äußere Kriege eine zuverlässigere Stütze waren als das Aufgebot ihrer Vasallen. Den Adel und die Städte ihres Gebietes, die vorher oft große Selbständigkeit genossen hatten, suchten sie ihrer Hoheit zu unterwerfen. So verfuhren beispielsweise die Hohenzollern in Brandenburg; adlige Herren, die vorher die Straßen unsicher gemacht und die Umgegend gebrandschatzt hatten, märkische Städte, deren Bürgermeister wie kleine Fürsten geschaltet hatten, mußten sich demütigen. Freilich bildeten sich nun in den einzelnen Landschaften Versammlungen von Vertretern des Adels, Die Stände, der Geistlichkeit und der Städte, die sogenannten Stände, aus, welche das Recht der Steuerbewilligung ausübten und dem Landesherrn oft nur dann eine neue Steuer zu erheben gestatteten, wenn er ihnen dafür neue Rechte und Freiheiten bewilligte.

8. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 76

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
76 Die Zelt der zunehmenden Auflösung des Reich? 1273 — 1519. Der ferner den Bann anfrecht. Da traten im Jahre 1338 die deutschen Kur-zu Rens" fürsten zu Rense am Rhein zusammen, dort, wo sich noch heute ein steinerner, ans Säulen ruhender Bau, der Königsstuhl, erhebt, und von wo, wie man sagte, der Schall des Hifthorns nach den Landen von vier Kurfürsten getragen ward. Hier setzten sie in dem sogenannten Kur-v er ein fest, daß der deutsche König zu seiner Wahl der Zustimmung des Papstes nicht bedürfe. Schon 1324 hatte Ludwig seinem gleichnamigen Sohne die Mark Brandenburg übertragen, die durch den Tod des letzten Askaniers Waldemar erledigt war. Auch später benutzte er in häßlicher Weise jede Haukmacht. Gelegenheit, um seine Hausmacht zu mehren. Die Ländergier Ludwigs hatte zur Folge, daß die meisten Kurfürsten von ihm abfielen. Sie Erhebung wählten 1346 Karl von Böhmen, den Enkel Heinrichs Vii., aus dem Äorisw. ^Qu|e Luxemburg, zum König; ihn begünstigte auch die Kirche. Wieder drohte der Ausbruch eines Bürgerkrieges; da starb Ludwig der Bayer bei München, während er der Bärenjagd oblag. 2. Die luxemburgischen Könige. 1347 —1437. Karl Iv. 1347-1378. Günther § 79. Karl Iv. fand nicht sofort allgemeine Anerkennung. Ein Schw°r"burg.gegenkönig wurde aufgestellt, Günther von Schwarzburg; aber dieser gewann wenig Macht und starb wenige Monate nach seiner Erhebung. Karl war ein kluger und umsichtiger König, dazu wissenschaftlich gebildet und sprachenkundig, der gelehrteste unter den deutschen Königen. Als Regent Böhmens war er einer der tüchtigsten Fürsten des Mittelalters; für das deutsche Reich hat er weniger geleistet, weshalb ihn Kaiser Maximilian I. „Böhmens Vater, des heiligen römischen Reiches Erzstiefvater" genannt hat. Die Anfänge seiner Regierung waren für Deutschland und einen großen Teil Europas unheilvoll; denn aus dem Orient wurde eine Der Seuche eingeschleppt, der „schwarze Tod", der viele Menschen, an man-schwarze 0r{en ein Drittel der Bevölkerung und mehr, dahinraffte. In vielen Städten ferner kam es zu Verfolgungen der Juden, denen man hier und da vorwarf, sie hätten die Brunnen vergiftet. Zugleich taten sich vielfach Leute zu gemeinsamen Bußübungen und Geißelungen zusammen und durchzogen als Geißler in ganzen Scharen die Städte und Dörfer, wurden aber bald eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, so daß die Behörden gegen sie einschreiten mußten.

9. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 88

1911 - Erfurt : Keyser
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt. Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn, dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz." Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende. Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her. Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach

10. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 55

1911 - Erfurt : Keyser
— 55 — oder Vierherren genannt, wurden alljährlich von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt. Sie hatten das 91 echt, sich im Rathaus aufzuhalten, die Klagen der Bürger anzuhören und vor den Rat zu bringen. Dieser mußte in einem solchen Falle sofort seine Verhandlungen unterbrechen, den Kläger hören und ihm ein Urteil geben. Doch schon wenige Jahre darauf wurden die Vierherren in den Rat ausgenommen. Sie erlangten in ihm eine solche Bedeutung, daß sie sich später als die eigentlichen Stadtregenten ansehen konnten. Zu dieser Zeit wurden sie wieder ans den ratsfähigen Familien gewählt. Mit der Ausnahme der Vierherren in den Rat hörten die inneren Zwistigkeiten aus (1322) und ruhten fast 200 Jahre. Zu dieser Zeit bestand der Rat aus vier Ratsmeistern, vier Vierherren und zwanzig Ratsmannen, bei fünfjährigem Tranfitns also aus 140 Personen. Er hielt sich an die aufgezeichneten Vorschriften und vermied jede Parteilichkeit und den Mißbrauch städtischer Gelder. Er richtete vielmehr sein Augenmerk aus die Erhaltung des Landfriedens und den Straßenschutz, wovon die Macht der Stadt und der Wohlstand der Bürger abhing. Beide hoben sich darum auch zusehends trotz der mancherlei Unglücksschlüge. Häufige Mißernten riefen große Hungersnöte hervor (1315 und 1368), und mehrmals (1345, 1382 u. 1462) brach die Pest aus (s. Der schwarze Tod in Erfurt und die Geißler, Nr. 26 u. das Pestkreuz in den Anlagen an der Nachoderstraße). In diesem Zeitabschnitt wurde Erfurt zur „einzigen wirklichen Großstadt Mitteldeutschlands, die sich an Reichtum und Volkszahl mit Straßburg und Frankfurt und mit Nürnberg und Danzig messen konnte." Erfurter Handel: Der Stadtsäckel wurde gefüllt aus den reichen Einnahmen, die das Stapelrecht1) brachte. Die Bürger dagegen sammelten ihre Reichtümer aus dem Handel mit Waid, dem damals einzig vorhandenen Blau- und Grünsärbemittel und aus dem Handel mit den gegen den Waid eingetauschten Kolonial- waren und den Erzeugnissen der heimischen Wollweberei und Gerberei (s. 1. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32, 2. Auf i) Alle Kaufleute, die mit ihren Wagen in einem bestimmten Umkreis Thüringen durchfuhren, mußten nach Erfurt kommen und hier niederlegen, d.h. an die Bürger verkaufen. Diese besaßen das Vorkaufsrecht. Erst nach ihnen konnten auch Fremde kaufen. Das Niederlegen geschah im Kaufhaus oder in der Wage, einem besonders dazu eingerichteten Gebäude mit großem Hof und vielen Kammern, welche die Kaufleute pachten mußten^ Anfänglich diente wohl das untere Stockwerk des Rathauses diesem Zwecke. Im 14. Jahrhundert aber stand das Kaufhaus Michaelisstraße 7. Heute erinnert noch die Wagegasfe an dieses Gebäude. Später diente der Packhof, der auch Wage genannt wird, als Kaufhaus (Anger, Ecke Bahnhofstraße). — Auf jedes Geschäft mußte ein Zoll entrichtet werden, bald vom Verkäufer oder vom Käufer allein, oft aber auch von beiden zugleich. Die Einrichtung t>es_ Niederlegend war für die Kaufleute ein sehr häßlicher Zwang. Sie hörte im 16. Jahrhundert, als Leipzig durch Begünstigung der sächsischen Fürsten fast den ganzen thüringischen Handel an sich riß, allmählich auf.
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