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1. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 190

1898 -
Der Staat. Ziel: Wie sind die Menschen dazu gekommen, Reiche zu gründen? I. Napoleon I., Ludwig Xiv., Chlodwig, Attila, die Römer: durch ihre Herrschsucht. Wilhelm I., der große Kurfürst, Rudolf von Habsburg, Otto der Große, Heinrich I., Karl der Große, Theoderich der Große (hierher gehören auch unsere Städterepubliken, die Schweiz, die Vereinigten Staaten): durch die Sorge für das Volk, für die Gesamtheit. Was für Reiche kennt ihr? 1. Monarchie (Wahl-, Erbreich) 2. Republik. unbeschränkt beschränkt despotisch patriarchalisch; ausge- durch Stände, durch Volksverklärt despotisch. tretung. Zu jeder Art sind die Beispiele zu geben. Ist „Reich" dasselbe wie „Staat"? — Da bei jedem Reich eine Regierung und Regierte (und ein gemeinsames Gebiet) vorhanden sind, muß die Frage bejaht werden, allerdings sind manche der mittelalterlichen Reiche, z. B. das des Attila, kaum Staaten zu nennen; denn es fehlten viele Staatseinrichtungen. Seit dem Mittelalter hat sich das Staatswesen vervollkommnet. Was wißt ihr von den Einrichtungen des Staates? — Das System von Seite 13 wird wiederholt, ebenso das über die Leistungen des Staates Friedrichs des Großen, Seite 57. Wovon ist das gedeihliche Bestehen des Staates abhängig? — Erstens von der Erfüllung seiner Aufgaben; zweitens davon, daß das Volks- und Staatsleben nicht stille steht, sondern in allmählicher Entwicklung fortschreitet; drittens von der rechten Verteilung von Rechten und Pflichten auf die Bürger (Angabe solcher Rechte und Pflichten); viertens davon, daß die Bürger ihren Pflichten nachkommen; fünftens davon, daß der Fürst seine Aufgabe erfüllt: besonders das Heer in schlagfertigen Zustand setzt und erhält und für Gerechtigkeit im Lande sorgt, daß er es als eine seiner wichtigsten Pflichten ansieht, tüchtige Männer zu wählen und an den rechten Platz zu stellen, daß er mit seinen Räten in klarer Erfassung der Dinge sich nur nach scharf

2. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 78

1898 -
— 78 — Iii. Vergleichende Zusammenstellung. 1. Die Aufnahme der großen Umwälzung bei den Beteiligten — Freude der gewinnenden Fürsten; Klagen der Geistlichkeit, des Adels, der Städter; Gleichgültigkeit des Volks. Das Nationalgefübl fehlt und der Gemeinsinn. 2. Die einzelnen Glieder wachsen - das Reich büßt ein : Deutschland gewinnt - einzelne Glieder (Geist- Grafen rc.) werden geschädigt. So mußten sich auch eine Schädigung ihrer Selbstherrlichkeit die deutschen Herzöge gefallen lasten als Heinrich I. sie zwang, seine Oberhoheit anzuerkennen. Konrad I. aber bewog feinen Bruder Eberhard zum Besten des Reichs auf jedes Erbrecht zu verzichten und sich sogar dem Feinde zu unterstellen: Soll das Ganze gebethn, so muß der einzelne Einbuße erleiden. 3 Die Schattenseite des Reichsbeputations-Haupt-'chlunes — die Lichtseite. Auch bei der französischen Revolution haben wir zwei Seiten gesunben. Anbere Beispiele. „Nichts ist so schlecht, es ist zu etwas gut." 4° Deutschland unterlag damals ganz fremdem Ein: fluß. — Jetzt ist das anders. Weshalb? Deutschland besorgt jetzt feine Angelegenheiten selbst, da es in seinem Kaiserhaus eine nationale Monarchie hat und ein einiges Reich ist; Einigkeit aber macht stark 5. Die Ergebnisse des Jahres 1803 erinnern an Ergebnisse der Reformation — Wie 1803 Bistümer und Klöster aufgehoben wurden, so schon zur Zeit der Reformation. Der Reichs» deputations-Hauptschluß hat also in gewisser Beziehung das Werk der Reformation fortgesetzt. . 6. Die Entwicklung Deutschlands. — Früher, zur Zeit Heinrichs I., zerfiel Deutschland in fünf Herzogtümer. Die Herzöge waren meist Gegner einer starken Kaisergewalt (s. Heinrich I., Otto L, Heinrich Iv., Barbarossa). Aber die Herzogtümer verschwanden außer Bayern (Barbarossa und Heinrich der Löwe: Sachsen). Doch dadurch wurde nicht etwa die Kaisergewalt gekräftigt und die Einigung hergestellt, sondern aus den Trümmern der Herzogtümer entstanden andere Staaten, die mehr und mehr wuchsen, und deren Fürsten genau so nach Selbstherrlichkeit strebten wie früher die Herzöge (Sachsen-Meißen, Württemberg rc.). Und ihr Streben war von Erfolg begleitet. Die Kaisergewalt verfiel immer mehr, und zwar um so sicherer, je mehr die Kaiser nur das Wohl ihrer eignen Staaten bedachten und sogar die Kaiserwürde nach dieser Seite ausnutzten (Streben nach Hausmacht von Rudolf von Habsburg an), je weniger die zum Teil ausländischen Kaiser (Karl V. rc.) deutsches Denken und Fühlen, vor allem deutsches Glaubensleben verstanden. Darum mußten auch die kurze Zeit von Erfolg begleiteten Bestrebungen, die alte Kaisergewalt wieder herzustellen (1547, 1629), mißlingen. 1648 wurden die deutschen Fürsten souverän. Es beginnt die Zeit der Kleinstaaterei (über 300; Einfluß Ludwigs Xiv.). Das deutsche Reich ein Scheinreich, der deutsche Kaiser ein Namenskaiser. Nur ein Staat wahrt die Ehre des deutschen Volkes: Branden-

3. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 77

1898 -
— 77 — haben, das habt ihr schon mehrfach ausgesprochen. — Schmachvolle Demütigung der deutschen Fürsten und des hohen Adels. (Wodurch veranlaßt? —) Daran war nicht nur die Zwietracht der Deutschen schuld, sondern auch ihre Habsucht und ihr Eigennutz. Dadurch wurden sie blind und taub nicht nur gegen das Wohl und Wehe des ganzen großen Vaterlandes, sondern auch gegen das Unrecht, das die Schwächeren erlitten. Sie achteten gar nicht auf die Klagen und Beschwerden der geistlichen Fürsten, der Grafen, Ritter und freien Reichsstädte, die doch alle bitter geschädigt wurden, sondern machten Gebrauch von dem Recht des Stärkeren (Gewalt geht vor Recht!). Deshalb kann man die große Umwälzung, die unser Vaterland zu Anfang unseres Jahrhunderts dadurch erfuhr, daß die geistlichen Herrschaften, die freien Städte und viele andere kleine Staaten (Fürstentümer, Grafschaften 2c.) verschwanden, auch eine Revolution nennen, und zwar eine Revolution durch die deutschen Fürsten unter Anleitung Napoleons. 2. So demütigend diese Erinnerung für unser Gefühl ist, so h a t f ie doch auch ihre Kehrseite. Jene Revolution war für unser Vaterland auch eine Reformation. — Die geradezu ungeheuerliche Zersplitterung Deutschlands (in drei- bis vierhundert Staaten und Stätchen) wurde doch etwas geringer und so ein Schritt nach der Erstarkung zu gethan. Dazu kam, daß die meisten der geistlichen und kleinen weltlichen Fürsten in der Weise Ludwigs Xiv. regierten (Ausführung!), daß auch die freien Städte durch schlechte Verwaltung und den Niedergang des Handels in Verfall geraten waren, während in den Staaten Deutschlands, denen jetzt die andern einverleibt wurden, doch bessere Zustände herrschten. Dazu kam, daß das Übermaß von müssig gehenden Geistlichen, Mönchen und Nonnen, deren Beispiel für den Fleiß des Volkes nicht gerade ermutigend war, verschwand; ebenso wie die nach beiden Seiten meist ungünstig wirkende Verquickung von geistlicher Würde mit weltlicher Gewalt (Ausführung). 3. Konnte das Gute, das der R ei ch s d ep u t ati o n s-Hauptschluß für unser Vaterland brachte, nicht auch ohne Einmischung der Franzosen, ohne jene Demütigung kommen? — Das ist wohl kaum anzunehmen. Denn die Deutschen hatten ganz vergessen, daß sie eigentlich zusammengehörten, daß sie eine Nation bildeten, hatten sie doch nicht einmal in ihrem Kaiserhaus eine nationale Monarchie (zum Teil Spanier; Österreichs Interesse nicht Deutschlands Interesse, s. die früheren Präparationen). Darum dachte jeder Fürst, jeder Staat, nur an sich und seinen Vorteil, keiner wollte zum Nutzen des Ganzen, das nur dem Scheine nach noch bestand, etwas opfern. Sollte also Deutschland aus seiner Zerrissenheit und Ohnmacht herauskommen, sollten die verrotteten, jammervollen Zustände durch gesunde ersetzt werden, so konnte das nur geschehen durch das gebieterische Eingreifen einer fremden Gewalt. So war Napoleon mit seinem eigennützigen und herrschsüchtigen Plane, „ohne es zu ahnen, das Werkzeug eines höheren Willens, der es mit Deutschland besser meinte als er und seine Diener".

4. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 57

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
ü. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, 1640 —1688. 57 3. Tic Souveränität in Prentzen. Im Ausgang des Mittelalters und im 16. und 17. Jahrhundert waren die Hoheitsrechte aller deutschen Fürsten durch die Stnndever-sammlungen oder Landtage beschränkt, die meistens aus drei Gruppen bestanden: den Prälaten (der höheren Geistlichkeit), dem Adel (den „Herren" und den von dem niederen Adel gewühlten Vertretern) und den Städten (den Vertretern der Stadtobrigkeiten). Die Stände be* willigten nicht nur Abgaben und Steuern, sondern beaufsichtigten auch ihre Verwendung; ohne ihre Zustimmung konnten keine Gesetze gegeben oder ausgehoben werden; auch aus die äußere Verwaltung der protestantischen Kirche, ja sogar auf kirchliche Fragen selbst wirkten sie ein; da sie die zur Unterhaltung eines Heeres nötigen Mittel zu bewilligen hatten, so hatten sie auch einen entscheidenden Einfluß auf die äußere Politik ihrer Fürsten. Da nun die preußischen Stände durch die Souveränitätserklärung ihres Herzogs, des Kurfürsten, ihren Rückhalt an Polen verloren und eine Beschränkung ihrer Vorrechte und Freiheit befürchteten, so verweigerten sie die verlangte neue Huldigung, bis der Kursürst ihre Privilegien bestätigt haben würde. Erst nach langen Verhandlungen vermochte das persönliche Einschreiten Friedrich Wilhelms den Widerstand zu beseitigen. Im Oktober 1663 sand die Huldigung zu Königsberg statt, nachdem das Haupt der Unzufriedenen, Hieronymus Roth (gewöhnlich Rode genannt), der Schöppenmeister (d. i. der Vorsitzende des städtischen Gerichts) zu Königsberg, durch List gefangen genommen und nach der Festung Petz1) gebracht worden war. Gleichwohl sehnten sich viele Adlige nach der alten Abhängigkeit von Polen. Ihr Haupt war der Oberst von Kalckstein. Derselbe begab sich mit dem Sohne des Hieronymus Rode nach Polen und bemühte sich dort, den König und den Reichstag gegen den Kurfürsten aufzuhetzen. Da die geforderte Auslieferung der Flüchtlinge verweigert wurde, so bemächtigte sich der brandenburgische Gesandte in Warschau der Person Kalcksteins und ließ ihn nach Preußen schleppen, wo er in Memel hingerichtet wurde. Dadurch hatte Friedrich Wilhelm den Widerstand der Stände gebrochen und suchte jetzt zum Segen für die Masse des Volkes, die arbeitende Klasse, eine gerechtere Verteilung der Abgaben durchzuführen und die schädlichen Vorrechte der herrschenden Kreise, des Adels und der großen Städte, möglichst einzuschränken, da sie dieselben dazu benutzt hatten, alle Lasten auf die Schultern der Bauern und kleinen Städte abzuwälzen. Er nahm den Ständen unbedingt jede Mitwirkung beim Heerwesen und bei der äußeren Politik und ver- 1) Peiz liegt an der Spree bei Kottbus.

5. Kreis Büdingen - S. 12

1914 - Gießen : Roth
12 Heimatkunde des Großherzogtums Hessen. Nr. 10. Mit dem 6. Jahrhundert gelangten sie mit anderen benachbarten Stämmen unter die Herrschaft der salischen Hrankenkönige. während dieser Zeit schwanden viele chattische Einrichtungen, neue brachen sich überall Lahn. Christliche Sendboten, wie der Irländer Kilian mit seinen Gefährten, jedenfalls auch Bonifazius und Sturm, Kamen ins Land, gründeten Kirchen und Schulen und bekehrten die Bewohner zum (Christentums. Unter den fränkischen Königen wurde das Land in Gaue eingeteilt und von Gau- grafen verwaltet, welche von den Königen (etwa seit 900 in Vertretung derselben durch die herzöge) ernannt wurden. Der Gau Wetterelba oder die Wetterau zerfiel in mehrere Grafschaften (Landgerichte, Kenten, Mar- ken), welche sich wieder aus einer Anzahl von Dorfschaften zusammen- setzten. In ihrer frommen venkungsart schenkten die Könige (Karl der Große, Karl der Dicke u.a.) dem Kloster $iilda bedeutende Ländereien, welche Schenkung später mit dem Ausdruck „die suldische Mark" bezeichnet wurde,' über andere Gebiete, wie den Büdinger U)ald mit dem zugehörigen Bannforste, behielten sie noch länger das Eigentumsrecht. In geldknappen Zeiten nutzte das Kloster Fulda später Teile dieser Mark an die Grafen von Nidda, die Grafen von Ziegenhain, die Herren von Münzenberg, die von Falkenstein sowie die Landgrafen von Hessen verpfänden oder als Lehen geben. So wurden nach dem Untergang der Karolingischen Herrschaft viele Beamte oder Grafen, wie sie hietzen, durch die verschiedensten Um- stände begünstigt, freie, unabhängige Gebieter ihres Besitztums. Mit der Zeit aber kamen immer größere Teile der fuldischen Mark in die Hände der Landgrafen von Hessen, und seit 1604 war fast der ganze westliche Teil des Kreises Büdingen im Besitz von Hessen-Darmstadt. Im östlichen Teil des Kreises hatten die Herren von Büdingen, die ursprünglich als kaiserliche Schirmvögte die Kufsicht über den alten Ueichsforst, den Vü- dinger Wald, zu führen hatten, größeren Landbesitz in ihre Hand bekommen. Zu diesem Ueichsforst gehörte ein weites Gebiet von der Kinzig bei Sal- münster die Salz hinauf bis zur herchenhainer höhe, von da das Nidder- tal abwärts nach Altenstädt, dann hinüber zur Gründaumündung an der Kinzig und diese wieder aufwärts bis Salmünster — der sog. Bann- forst —, in welchem während des Mittelalters viele deutsche Kaiser das dem Reich zustehende Jagdrecht ausgeübt haben. Mit dem Tode des letzten Herrn von Büdingen (um 1247) kam sein Gebiet durch Erbschaft an ver- schiedene Häuser, deren eines, das ysenburgische, durch Kauf, Tausch und Erbfolge mit der Zeit einen großen Teil des Kreises Büdingen in seinen Besitz bekam. Nur der südwestliche Teil, die „Altenstädter lnark", erhielt lange Zeit ihre Unabhängigkeit, bis sie schließlich unter die Herrschaft der Burg Friedberg geriet.

6. Abth. 2 - S. 147

1823 - Elberfeld : Büschler
Allgemeine Bemerkungen. 147 und Mühselige stand, wie ein Schriftsteller sagt, den fol- genden Zelten aufder Stirne geschrieben. Viele der Städte mußten sich nun halb frei, halb durch die Noth der Zeit gezwungen, den Fürsten unterwerfen, und die noch den Na- men der freien Reichsstädte behielten, wie dürftig und arm- selig haben die meisten von ihnen sich Hingeschleppt, bis sie in der neuesten Zeit gleichfalls unter die Herrschaft der Für- sten gestellt wurden? So wurde es immer klarer und ent- schiedener, daß seit dem Ende des Mittelairers, die Zeit der freien Städte und Genossenschaften vergangen, und die der fürstlichen Gewalt gekommen war. Auch die Herrlichkeit des Adels war verschwunden. Seit er nicht mehr den eigentlichen Kriegerstand bildete und durch ritterliche Gaffenrüchtigkeit der Nation voranleuch- tete; seit die Fürsten mit gemietheten Söldnern seinen küh- nen Freibeitstrotz leicht niederschlugen, und Weichlichkeit, Zierlichkeit, fremde Sitten an die Stelle der alten Tüch- tigkeit traten, da ging die rechte Bedeutung des Adels ver- loren, wie ihn Deutschland gewollt hatte. Er wurde dienst- bar, und fand bald Freude an dem Eitlen und Kleinen; denn das Einfache und Große ist nur im Gefolge der Frei- heit. Wie die Fürsten sich vom Volke geschieden hatten, schied sich auch der Adel vondemselben, undnunerst trat der Stolz auf die Vorzüge der Geburt ein. Die Fürsten aber, um in der Zeit des Ueberganges , da die Dienstbarkeit des Adels noch nicht überall entschieden war, ihn desto williger zu derselben zu machen, räumten ihm wesentliche Vorzüge vor dem dritten Stande ein, welche späterhin, vor dem Fort- schritte der Zeiten, nicht mehr bestehen konnten: Freiheit von Staatelasten, ausschließendes Recht auf die höchsten Stellen und fast alleinige Landstandschaft. Das letzte Vor- recht war fast das drückendite für das Volk. Denn der Adel, in den steigenden Lurus der Höfe hineinzogen, durch Aemter und Ehreustellen geblendet, und durch seine Privilegien ge- sichert, bewilligte auf den Landtagen dem Füriren gern seine Forderungen, und walzte die Last der Abgaben auf Bürger und Bauern. Auf diese Weise entstand Trennung und sogar Haß zwischen dem Edelmann und dem Volke und dies mußte den Sinn beider verderben. Die fürstliche Macht da- degen hob sich von nun an von Stusse zu Sruffe; einerseits, indem die Fürsten die Kräfte ihrer Länder immer ausgedehn- ter benutzen konnten, auoerntheiis, indem sie sich immer unabvangiger vom Kaiser machten. Sie gedachten nicht, daß dadurch da speich deutscher Nationen immer schwächer werden mußte, reibst em ausländischer Schriftsteller jener Zeit sagt: „Durch diesen süßen und allgemeinen Irrlyum ha- lt) *

7. Abth. 2 - S. 3

1823 - Elberfeld : Büschler
Sechster Zeitraum. Von Karl V. bis auf den westphalischen Frieden. 1520 — 1648. 1. Wahl Kaiser Karl V. Der durch Marimilians Tod erledigte Kaiserthron sollte wiederum besetzt werden. Die gespannte Lage Europa's, so wie die Verwirrung in Deutschland, wo das Faustrccht nach des alten Kaisers Tode wieder zu erwachen schien, for- derte einen kräftigen Herrscher, um nach Innen und Außen das Gleichgewicht zu erhalten. Um Italien dauerte noch der Streit zwischen Spanien und Frankreich; aber keinem von diesen, sondern dem Kaiser gebührte das Recht der Entschei- dung in diesem Lande, welches sich nicht selbst zu helfen ver- mochte. Von Osten her drohten die Türken; Ungarn, ge- schwächt'durch schlechte Verfassung so wie durch Weichlich- keit und Ueppigkeit des Volkes, konnte nicht mehr die Vor- mauer gegen sie seyn, daher mußte auch hier der'kaiser der Deutschen Europa schützend vertreten. In Deutschland hat- ten sich zwei große Fehden erhoben. Der Herzog U lrich von Würtemberg hatte, eine Beleidigung zu rächen, plötzlich im Winter 1519 die freie Stadt Reutlingen mit dem Schwerste erobert und zu seiner Staor gemacht, und als er die Abmahnungen des schwäbischen Bundes, wel- chen Kaiser Marimilian zur Erhaltung der inneren Ruhe gebraucht hatte, nicht achtete, griff der Bund ihn mit Kriegs- macht an und trieb ihn aus seinem Lande. — In Niedersa ' sen erhob sich noch blutigerer Streit. Zwei Edelleute, He von Salder n, Vasallen des Bischofs von Hild he im ^ kündigten diesem die Fehde an, sie fanden Hülfe den Herzogen von Wolfeubüttel und Kalenberg And der Bischof dagegen bei dem Herzog von Lüneburg so wie bei den Grasen von Lippe, Hoya und Diewbolz.

8. Abth. 2 - S. 4

1823 - Elberfeld : Büschler
4 Vi. Ztr. Karl V. bis zum westvh. Fried. 1520—1645. Am 28. Jan. 1519 fochten beide Theue in einer Schlacht auf der Soltauer Heide im Lüneburgischen; des Bischofs Heer siegte, viele der Gegner wurden gefangen und an 4000 blieben auf dem Wahlplatze. — Solche Beispiele wa- ren gefährlich. Den Räubereien der kleinen Ritter war durch den Landfrieden zwar ein Ende gemacht worden; soll- ten aber die Fürsten setzt nicht in ihre Stelle treten und durch Krieg nach Eroberungen strsben, — bis dahin war durch die Fehden noch niemand unterdrückt worden, — so mußte ein kräftiger Kaiser die Herrschaft der Gesetze zu schü- tzen wissen. Maximilian hatte schon früher mehrere Stimmen für sei- nen Enkel, den jungen König Karl von Spanien/ge- wonnen. Dielen aber schien es bedenklich, einen Herrn, der schon halb Europa beherrschte, zum Kaiser tit Deutsch- land zu machen; denn Karl, der Erbe des spanischen und des östreichischen Stammes, besaß, außer Spanien, die Kö- nigreiche Neapel und Sizilien, dw schönen östreichischen Län- der, und die ganze burgundische Erbschaft in den Nieder- landen. Wenn einem solchen noch der Glanz der alten Kai- serkrone gegeben wurde, dann konnte ihn diese, so fürchte- ten sie, mit der Macht seines Hauses verbunden, leicht zu hoch erbeben, und ihm Gedanken des Stolzes cingeben, daß er die Freiheit der deutschen Fürsten zu überwältigen und uns Deutschland ein unumschränktes Erbrcich zu machen strebte. Don der andern Seite war als Mittwerber um die kai- serliche Krone Franz I., König von Frankreich, ausge- treten. Der Papst begimstigte ihn, und durch sein erstes ritterliches Erscheinen in Italien hatte sich der junge König großen Ruf erworben; ja, sein Volk, erhob, nach seiner Weise, die Verdienste seines Königs in den Himmel. Die französischen Gesandten überreichten den deutschen Wahlfür- ften zu Frankfurt eine Schrift zu Gunsten des Königs, und indem in derselben von der großen Türkengefahr die Rede war, schlossen sie: „derjenige müsse in der That ohne Ver- stand seyn , der zu einer Zeit, da der Sturm bereits aus- gebrochen sey, noch zweifle, ob man das Steuer des Schlf- ws dem Geschicktesten anvertrauen müsse." Aber, obwohl sie so zuversichtlich redeten, fühlten die sten doch die Gefahr und den Schimpf, einen König Franzosen zum deutschen Kaiser zu machen; und da der rrfürst von Sachsen, Friedrich der Weise, dem sie . Krone anboten, sie mit großartiger Gesinnung ausschlug, eil die geringe Macht seines Hauses so schwierigen Zeiten .icht gewachsen sey , und selbst den jungen spanischen König

9. Abth. 2 - S. 89

1823 - Elberfeld : Büschler
______________ > Rudolf Ii._______________________89 werken alter Zeit, an Bildsäulen, geschnittenen Steinen, so wie angemäblden hatte er. die größte Freude und ver- wendete bedeutende Summen dafür; aber eben so sehr zog ihn auch seine alchymisiische Werkstatte an, wo Gold berei- tet werden sollte, und diejenigen, welche über wichtige Reichs- angelegenheiten mit ihm zu reden hatten, mußten ihn oft inseinen Pferdestärken aufsuchen, in denen er viel» Stunden des Tages zuzubrinaen pflegte. — Diese Unthatigkeit und Sorglosigkeit, die Zerrüttung Ungarns, so wie die Un- ordnung der übrigen östreichischen Länder, konnten den Brüdern und Vettern des kinderlosen Kaisers nicht gleich- gültig seyn. Sie berathschlagten sich über das Wohl des Hauses und schlossen endlich 1606 einen Vertrag, durch welchen des Kaisers Bruder Matthias die Anordnung der Regierung in Oestreich und Ungarn übertragen wurde. Rudolf war zwar Anfangs sehr ungehalten darüber, ließ sich aber nach einigen Jahren dennoch willig finden, dem Matthias Oestreich ob und unter der Ens und das König- reich Ungarn abzutreten, „damit das Land, welches in des Kaisers Abwesenheit so vieles während des 16jährigen Krieges gelitten habe, durch Matthias wieder zu Ruhe und Wohlstand gebracht werden möchte." Und in der That gelang es demselben, Ungarn wieder zu beruhigen und nach Botschkai's baldigen: Tode ganz zum Gehorsam zurückzu- führcn. - Dem Kaiser Rudolf blieb also außer seiner Kaiserwürde nur das Königreich B ö hm e n. Die protestantischen Stände dieses Landes, welche die günstige Zeit für stich benutzen wollten, da ihr Herr ohne Macht und sogar mit seiüeir Verwandten gespannt war, setztcn ihm so tauge zu, bis er ihnen freie Religionsübung, ein eigenes Confistorium , die Einräumung der Prager Akademie, und sogar die Frei- heit zusicherte, außer den schon vorhandenen noch neue Kirchen und Schulen in Böhmen errichten zu dürfen. Diese wichtige Urkunde nennt man den Majestätsbrief, und er ist cs , welcher die erste Veranlassuug zum dreißig- jährigen Kriege gegeben hat. Die protestantische Union. 1608. — Das wieder erweckte Mißtrauen der Religionspartheien in Deutschland, so wie der Anblick der Entzweiung des östreichischen Hau- ses , welches die Stütze der Katholischen gewesen war, ver- knüpfte die protestantischen Stände wieder näher mit einan- der , und erregte rn ihnen den Gedanken eines neuen Bünd- nisses zu Schutz und Trutz. Am lebhaftesten wurde dasselbe durch das pfälzische Haus betrieben', welches sich -u großem Auschn hob; aber znm Schaden des Bundes. Denn

10. Neu-eingerichtetes Mülheimer Lesebuch für Deutsche Schulen - S. 365

1814 - Frankfurt/Main Leipzig
365 welcher darauf verwendet wird/ heißt Kunstfleiß. Dre vorzügliche Geschicklichkeit und Gewandheit aber / sammt dem Fleiß und der Betriebsamkeit / womit ein Gewerbe einträglich betrieben wird / nennet man Industrie. Wenn einzelne Staaten mit einander verbunden sind, und in dieser Vereinigung unter Einem Regenten einen ganzen Staat ausmachen, so nennet man diese: zusam- men gesetzte Staaten, oder verbundene Staats- körper. Diese einzelne Staaten können indessen, in ge- wissen Fällen, ohne Nachtheil der ganzen Verbindung, ihre besondere Regenten und Regierungsformen haben: wie z. B. Deutschland, welches aus mehr als Zoo grö- ßer» und kleinern Staaten besteht. Die Inwohner der Staaten von Europa werden über- haupt in zwo Hauptklassen oder Stände eingetheilt: nämlich in den Stand der Obrigkeit und der Untertha- nen. Insbesondere aber har man noch den Adelstand, den man in den hohen und niedern Adel unterscheidet; ferner, den bürgerlichen Stand, den geistlichen Stand, zum Unterschiede des weltlichen; den Rriegöftand, den Gelehrtenstand, u. s. w. Der obrigkeitliche oder Regentenftand wird in den geistlichen und weltlichen eingetheilt; welche aber nach ihrer Hoheit, Würde und Macht sehr von einander verschie- den sind. Die vornehmsten weltlichen Regenten in Europa sind, in absteigendem Range, Raiser, Rönige, Rur- fürsten, Erzherzoge, Großherzoge, Großfürsten, Her- Was sirld Zusammen gesetzte Staaten oder verbundene Staats- körper? — Können diese auch ihre besondere Regenten und Regie- rungsformen haben ? — Ein Beyspiel/ eines so verbundenen Staats- korpers? — Zn wie viel Hauptklassen oder Stande werden die Bewohner der Europäischen Staaten eingetheilt ? — Was gibt eö insbeson- dere noch für Stände? — Wie wird der obrigkeitliche Stand eingetheilt? — Wie heißen die vornehmsten weltlichen Regenten in Europa nach »hrem Range? —
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