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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 2

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
r Dom heiligen Römischen Reiche ten Constitutione Qtton1ana, jtti* schm Kayser Ottone I. und zwischen Pñbst Leo- ne Ve einmal vor allemal ist feste gestellet wor- den, daß die Deutschen Ronige allemal zugleich Römische Rapser seyn sollen. Als auch der König in Franckreich,Caro!u8 Viil den bekannten Zug nach Italien that , und sich bey solcher Gelegenheit zum Könige von Italien vom Pabste wolle crönen lassen : so drang Kayser Ma- ximilianus L. darauf, daß es ins künftige das heili- ge Römische Reich Deutscher Nation muste ge- nennet werden. 2. Von den Gmitzen. Das Römische Reich stöst i. gegen Osten an Ungarn unv Polen, 2. gegen Süden an die Scbweitz und Italien, z.gegen Wellen an Francs reich und Niederland; und 4. gegen Norden an \ die Nord-See und an die Ost See. 3. Von der Grosse. Das Römische Reich hat sich einmal weiter er- * strecket, als das andere, davon wir am Ende dieses r Buch s in einem besondem Articul Nachricht ge-- den wollen. Was aber das eigentliche Deutschland an sich i selber betrift, so kan man die Grösse von Westen ge-e gen Osten nicht über 220. Meilen; und von Sü-1 den gegen Norden nicht mehr, als i?4. Meilen« rechnen. Von der Beschaffenheit des Landes. Deutschland ist durchgebends fruchtbar, starckk bewohnet, und wohl bebauet.

2. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 202

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
sor Das Iii. Buch von Bayern. Ueber dieses hat das Bißthum Paitau auch tu dem benachbarten Oesterreich: i. Mautern, eine Stadt in Nieder»Oestereich, im Viertel Ober. Wiener» Wald. a. Marbach, in Nieder.oesterreich, ander Donau. Amstetten, ein Flecken. 4- Ober-Haus, ein Fort, das Paffau gegen über ligt, ward 17)4. mu Geneymhallung des Kayserlichen Hofs sorlificierel. An. i74i.imkriege nahmen es die Murten ein, wurden aber An. 1742» von den Qesterreichern wie- der heraus geiaget. An. 1744. suchten es die Mutten wieder zu kriegen , es war aber vergebens, und erst An. 1746. ist die Oesterreichische Besatzung wieder heraus gezogen worden. s. Stahrenberg, das Stamm Haus der Grafen dieses Namens, in Ober »Oesterreich, im Haus. Viertel. v. Partenstein. und 7. Ptrrensteinj in Ober »Oesterreich, im Mühl- Viertel. Endlich hat sich auch der jetzige Bischof und Cardinal, Namens Johannes Domi^Icus, ©raf »on Lamberg, grosse Muhe gegeben , daß der Pcibstliche Stuhl sein Stift, welches unter Saltzburg stehet, vor exemt deciariren möch- ten. das Heist, daß es unmittelbar dem Päbstlichen Stuhle möchte unterworfen seyn. Ais sich ihm nun An. 172p. Pabst Benediftus Xiii. hierinn gefällig bezeigte, und ihm solches durch eine Päbstliche Bulle zuerkannte : so ließ Saltzburg nicht nur öffentlich darwider sprechen, sondern ließ auch die gantze Sache auf dem Reichs. Tage zu Re. genspurg anhängig machen. Der darauf folgende Pabst Ciemen8 Xu. wolle aber die ausgefcrtigte Bulle seines Vorfahren nicht widerrufen, sondern bestätigte dieselbe von neuem, und mit einem Worte, der Ertz»Bischof zu Saltzburg hat sich seit A. r 7 r r. müssen gefallen lassen, daß der Bischof nicht mehr als Suffraganeus unter ihm stehet. Iv. 8m(M0i.8(^Om, Lat. Prepositura Berchtolsgaden8i8 . eine reiche gefürstete Prob-- steychie in geistlichen Sachen unmittelbar dempab- ste unterworfen ist. Sie ist A. nos, gestiftet, und

3. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 891

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
ru Deutschland. $91 Die wenden sind zwar noch eine geraume Zeit bey ihrer Abgötterei) geblieben, und haben auch die Christen abscheulich verfolget: Aber im zwölften Seeulo hat ihnen der Heil. Vicelinus mit seinem Bischofs? Stabe; und dersachsischehertzog, Ken. rico Leo, mit dem Schwerde das Handwerck ge- leget. Der Xll. Articul. Vom Christenthum in Deutsihland. In der ersten Kirche sind verschiedene Bißthü- mer am Rhein-Strome und an der Donau auf- gerichtet worden: Aber die grosse Migratio Gen- tium hat alles wieder verwüstet. Endlich ist der heilige Bgnifaclus so glücklich gewesen, und hat im achten Seculo verschiedene neue Bißthümer angeleget,und den8tatnm Eccle- fiafticum am Rhein und an der Donau ziemlich in Ordnung gebracht. Er hat zwar bey solcher Gelegenheit dft Deutsche Clerifty unter das Joch des Römischen Stuhls ge- zogen , davor ihm wol kein Deutscher Patriote ei- nen Panegyricum schreiben wird: Aber er würde vermutblich auch mit seinem Bekehrungs-Wercke nicht fortkommm seyn, wenn er nicht dem Pabste zu Rom unter die Flügel gekrochen wäre. Der Xlh. Articul. Vom Pabstthum in Deutschland: So weit hat es der Pabst nicht bringet! können, daß er die Deutschen Bißthümer seines Gefallens hätte besetzen können; sondern dieganoniei haben das Recht einen neuen Bischof zu erwählen oder zu postuliren behauptet. Er

4. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 892

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
892______ ,Er hat im Anfänge auch nicht einmal die neuer- wählten Bischöffe Lnvestiren können, sondern das thaten die Kayser per baculum & annulum , wo- durch die Bischöffe ihres Amts erinnert wurden, daß sie die Schaafe als Hirten weyden; und ihre Kirche eben so lieben selten, als wenn ihnen diesel- be angetrauet wäre. Jedoch hat der Pabst nicht geruhet, bis ihm die Kayser das Jus Investiendi Episcopos abgetreten haben, welches Kayser Elenricus V. 1122. gethan hat. Weil aber die Deutschen Bischöffe Reichs-Stän- de sind, so muffen sie in temporalibu8 die sogenann- ten Regalia beym Kayser suchen, welcher sie ordentlicher Weise mit solchen hohen Gerechtsa- men belehnet. Vor diesem geschahen dergleichen geistliche Be- lehnungen per Sceptrum: Nunmehr aber ge- schicht es per Gladium. Der Xliii. Articul. Voll dem Concordato Nationis Ger Mani Cie. Nachdem Kayser Henricus V. dem Pabste An. 1122. das jus Investiendi Episcopos abgetreten hatte, so wurde solches von Päbstlicher Seite so sehr gemißbraucht, daß es die Deutsche Nation nicht mehr leiden konte. Endlich wurden diese Gravamina Nationis Ger- manica durch das berühmte Concordatum gehoben, welches Kayser Ericlericu8 Iii. und Pabst Nicolaus V. im Jahre I148. mit einander aufge- xichtet haben. Die-

5. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 893

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
zu Deutschland. S93 Dieser Vertrag halt sechs Haupl-Pmrcte in jw die wir aufs allerkürtzeste anführen wollen/ weil sie täglich Vorkommen. I. Alle geistliche Benellcia zu Rom. und zwey Tage-Reisen um Rom herum, sollen dem Päbstli- chen Stuhle Vorbehalten seyn. Ii. In den andern Stiftern soll die Can onische Wahl statt haben t und der Pabst hat sich nur die Bestätigung Vorbehalten. 11!. Die kleinen Benellcla sollen die Päbste und die Blschöffe Wechselsweise vergeben. Iv. Was im januario, Martio, Majo, Julio, Septembri und Novembri vacant wird, soll dev Pabst wieder besetzen; und deswegen werden dieses Menses Papales genennet. V. Hillgegen Eebruarlus. Aprilis, Junius, Au- guftus, Otftober und December sind Menses Episcopales; und die Beneficia, die darinn vacant werden, haben die Bischöffe zu vergeben. Vi. Vor die Annaten, das ist, vor die Ein- künfte des ersten Jahres/ soll dem Pabst eine gewis- se Summe Geldes erleget werden. Der Xliv. Articul. Von dem Pallio von Rom. Die Nonnen zu S. Agnes in Rom erziehn alle Jahre zwey Lämmer/ die werden den ri.ian. am Agneten-Tage auf den Altar gesetzt/ und eingeseg- net : Ihre Wolle/ die nicht anders als heilig seyn kaw wird mit gemeiner Wolle vermischt/ und dar- aus werden die berühmten Pallia gemacht. Sie sehen keinem Dinge weniger ähnlich, als ei- nem Mantel; sondern es sind Hals Binden / vier Querfinger breit/daran sind zweybänder mitbley beste-

6. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 862

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
Anhang 862 Als ich noch auf Universitäten war, so frägtttth zwey grosse Publicisten, was denn auf Seiten des $M)fer¿ ¿ie Jura Majeftatis, und auf Seiten der Reichs-Stande die Privilegia Libertatis eigentlich vor einen Ursprung hätten. Der eine gab mir zur Antwort/ ich mufle diesel- den beym Kayser Cárolo 51. suchen, der wäre ein souverainer Ueberwindcr von Deutschland ge- wesen/ und die Stande hätten sich nicht mehrfrey- heiten anmaffen dürfen, als ihnen die folgenden Kayser zugestanden hatten. Der andere sagte/ ich solté dieantwortaufmeine Frage nur beym Kayser (O^Rüoo!. suchen/der- ftlbe wäre/ nach Abgarrg des Carolingischen Stam- mes/ von denreichs-Standen aufs neue zrun Kay- ser erwählet worden/ und also hätten seine Nachfol- ger auf dem Kayserlichenthrone soviel l)oí)ere- galia , als ihnen bey der; Kayser-Wahlen von den Standen des Reiches wären eingerämnet worden» Der Xii. Articul. Von der Kayser - Wahl. Der Kayserlichethron kan aufdreyerley Weise vacant werden: i. per 51ortem, das hat sich gar oft zugetragen; 2. per Refignationein . das hat Kayser Carolus V. gethan; und Z. per Depolitio- nem, das ist dem Kayser "Wenceslao begegnet. Die Solennitaten, die bey der Wahl Vorgehen sollen/ sind in der áurea Bulla reguliret/ und nach derselben ist ausgernacht/ daß die Wahl zu Prancl- lurt geschehen muß. Der Churfürst zu Mayntz ladet die andern Chur- fürsten eitt/llnd darzu ist ihm emmonatzeitgesetzet. Einchürrfürst aber kan/von demtage der Insinua- tion an zu rechnen/sich drey Monate Zeit nehmen/ ehe

7. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 867

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
zu Deutschland. 867 4.Das Schwerdtcaroli M. 5.Dasschwerdt des heiligen Mauritii. 6. Das Kayserliche Oberkleid. ?.Der Kayserliche weise Ta!ar,0a1matila gerannt 8. Die güldene 8to1a. 9. Der Chor-Vlantel. ^ c. Die Handschuhe. 11. Die Pantoffeln. 12. Die Haus-Krone Kaysers Rudolphi il Zur Zeit einer Krönung werden diese Kleinodien von den beyden Städten ausgeliefert, und auch wieder in Verwahrung genonnnen. Der Xv. ‘Hrticui. Von den Römer * Zügen, und Römer - Monaten. Vor Alters muste ein nerr-erwählter Kayser ei- tteti Zug nach Rom thury allwo er von dem Pabste gekrönet ward. Sein Comitat bestund in 20000. zu Fusse und 4000. zu Pferde/ die musten von dem Römischen Reiche alle Monat richtig bezahlet werden. Es muste also nothwendig eine Reparation ge-' machet werden / was ein jedweder Reichs-Stand Ntonatlich darzu beytragen muste. Kayser U0hleli8 ist der erste gewesen/ der A.n 3 3* einen solchen Zug nach Rom gethan hat: der letzte Kayser aber/ den der Pabst A.i s zo. nicht zwar zu Rom sondern zu Bologna gekrönet hat/ ist Kayser Carolus V. gewesen. Es war was sonderliches/ daß damals die Brü- cke einbrach; denn daraus enstund gleich die Muthmaffung / daß dieses die letzte Kayserliche Krönung in Italien seyn würde, welches auch ein- getroffen ist. Es war unterdessen diese kostbare Ceremonie gantzer 400. Jahr nach einander beob- achtet worden. Jiir Ob

8. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 220

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
22 O Das Ul Buchs von Bayern. cuiarisiret worden : So behauptet er Primas Ger- mania zu seyn. 2. Er ist Pabstlicher Legatus Natus. Von ihm darf niemand an diepabstliche Nundos ap- pelliren. Denn er ist gleichsam selbst des Pabsts Vicarius, der alle diejenigen Streit-Sachen ent- scheiden kan, die sonst nach Rom gehörten. 3. Er sitzt zu Regenfpurg auf der geistlichen Banck oben an, doch so, daß er mit Oesterreich alterniret: Sie führen auch Wechsels-weift das Diredorium im Fürstett-Goiiegio. 4. Im Chur-Bayrischen Kreise ist er nebst dem Chur-Fürsten zugleich Mit-ausschretbender Fürst : Sie alterniren beyde. 5. Wenn er in der Kayftrlichen Residentz ist, so speiset er in Gegenwart der Kayserin mit an der Tafel, welche hoheehren-Bezeugung sonst keinem Fürsten im heil. Römischen Reiche wiederfaheet. 6. Die Ertz-Hertzoge von Oesterreich müssen die 4. Erb-Hof-Aemter vom Stifte zu Lehen nehmen; Die belehnen wieder andere Familien damit, wel- che dein Ertz-Bischof gefällig seyn. 7. Wenn die drey Saltzburgischen Bißthümer, i.chiemfee. 2. Seccau, und 3- Lavant, in Päpst- lichen Monate!^ ledig werden, so besetzt er dieselben wieder, und last den neuen Bischof nicht einmal vorn Pabste bestätigen. 8. A. t728. suchte das Bißthum Pallm seine al- te Prasteniion wieder hervor, daß es nemlich mol- te vom Ertz-Bißthum 8a!t^buig eximirct seyn. Es ward auch vom Pabstlichen Hofe mit einer be- sondern Bulle unterstützet: Ob nun gleich der Ertz- Vi-

9. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 440

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
44-Q_________Das Vi. Buch,________________. Der Xxiii. Articul. Von der Abtey Fulda. Diese reiche gefürstete Abtey gehöret allerdings zum Ober-Rheinischen Kreise , und der Abt steht unmittelbar unter dem Pabste. Sie ist is. Meilen lang und eben so breit.sie liegt zwischenheffen und Francken, in einem Landgen, welches Buchau »Derbuchenau, ober fcer Buchgow, Lat. - pägonia, genennet wird. Die Pulua fliestet mitten durch, und es giebet gar viel Bißthümer in der Welt, die so vie! Land nicht haben, als ein Abt zu Fulda hat. Er ist über dieses der Römischen Kay- serin Archl-Cancellarius, und muß ihr als Primarius Officialis t>ie Krone aufsetzen. Er ist auch A. 1727. vom Pabste dahin autorisirt worden, daß er sich kan einen Suffraganeum oder Vicarium Generalem halten. Vor diesem wollen die Aebte zu Fulda nicht einmal denbischöffen zuhildesheim weichen, und als sie A. 1063. zu Goslar in einer Kirche mit ihrenbedienten zusamen kamen,so wur- de wegen dieses Präcedentz-Streits, in Gegenwart Kaysers Henrici Iv. zu beyden Setten so vielblut vergossen,daß es zurkirche hinaus floß; doch behiel- ten die Bischöflichen die Ober-Hand. Das Dom- Capttul bestehet aus Xill. Dom-Herren. Fulda, am Flusse Fulda, iß die Haupt,Stadt des Landes und iteqt mitten in der Abtey. Das merckwür. digste ist das Schloß mit dem prächtigen Lust . Garten , und die vor der Stadt dem Schlosse gegen über neu er. baute Stifts*Kirche. Die Haupt - Kirche ist dem beili. gen Bonifacio gewidmet; welcher nebst Kayfer Conrado I. darinne begraben lieget. Ingleichen ist der Iesuitcr ibr 8eminarium und Kirche ein schönes Gebäude, welches der Abt Adoiphus von Dahlberg An. 17t4. tu einer Univer. sttät erhoben hat. Das rareste daselbst ist die alte Biblia. theek,

10. Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen - S. 558

1753 - Leipzig] [Frankfurt : [S.n.]
N8 Das Viii. Buch, reu sich von Spinnen, Weben und Bleichen. und silîd niehrentheilscher Evungerischen Religion zuge- than.sie steht unter derregierlrrig zu^Iinclenumd ts sind verschiedene merckwürdige Oerter darinn. Ra.ve^8ber6 , ein alles Schloß und Am:, davon die G- asschatt den Namen hat. lieat aufelnem hohen Berge. Herford oder Hervorden , ist sonst die vornedm- ste Stadt im Lande , und ist vor diesem gar eine freye Reichs. (2tadt gewesen , aber nun nicht mehr ; die Flüsse îerre oder Wehre i^nb Aa theilen sie fast in drey gleiche Theile. Sie hat eine Mauer, worauf noch zehn gantze Wehr. Thürme stehen, und einen Wal! und Graben nach der alten Art. Sie wird in die Alt Stadt , Vieustadt und Radewig getheilet, welche durch 5. höltzerne Brücken mit einander verbunden werden. Das Gymnasium da. selbst besetzt der Stadt-Rath, und A. 0746. feyerte es sein zweytes Jubiläum. Die Einwohner handeln mit Leinewand, und brauen ein weisses Gersten »Bier, wel. ches dem Minder. Biere gleichet, und Ramina grnennet wird. Das Collegium Canonicorum Dionyfianum , wel. . ches A. 1414. von Engern hierher verleget worden, be. stehet aus echem Döcano , 12. Canonicis, 4. Vicariis und Beneficiariis. Die Collation hat das Haus Brandenburg, Chur. Pfaltz und ein Canonicos, als zeitlicher Turnarius * und steht es nunmehro unter der Regierung zu Minden. Ihre Collegiat.klrche Heist 8. Johannis, und darinne wer. den des grossen Witeklndi Gebeme und dessen Trinck» Geschirre von A. 1414. an bis auf den heutigen Tag verwahret, weil die Canonici diele Reliquien von Engem damals mit sich genommen baden. Es ist auch in dieser Stadt, ans der sogenannten Freiheit, die gefürstete Ab. tey, welche fast den dritten Theil der Alt-Stadl ausma. chet, und nach der alten Bau Kunst in Form eines Grie. chischen T. erbauet. Sie ist oben unter den geistlichen Ständen beschrieben worden. Beck, ist ein Resident; Schloß einer Linie aus dem Hertzoglichen Hanie Holstein * und liegt eine Meile von Hervorst: A. 16*7, üderliessen es die Herren von (Quernheim durch Kauf dieser Linie, welche es von d^iesein Stifte zu Lehne nehmen muß. Es muß dieses schloß weder
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