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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 23

1852 - Koblenz : Bädeker
Einführung des Christenthums in Deutschland. Lehnswesen. 23 dm Thüringern, der h. Emmeran den Baiern. Der eigentliche „Apostel der Deuts^en" aber war der Benedictinerrnönch Winfried aus Westsex, als Bischof Bonifacius genannt, welcher das Bekeh- rungswerk in Deutschland (716—754), namentlich bei den Friesen und Hessen (Umstürzung der heil. Donnereiche bei Geismar) mit dem größten Eifer betrieb, Kirchen, Klöster und Schulen stiftete, (8) neue Bisthümer errichtete, die unmittelbar dem römischen Stuhle un- tergeordnet wurden. Er war Bischof, dann Erzbischof von Germa- nien ohne bestimmten Sitz bis zur Errichtung des ersten deutschen Erzbisthums in Mainz (745), unternahm aber auch als Metropolit der gesammten deutschen Kirche nochmals eine Reise zu den Friesen, wo er als ein siebenzigjähriger Greis den Märtyrertod fand 754. Ii. Verfassung. а) Das Lehnswesen. Der König theilte das eroberte Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erb- liches Grundeigenthum zur beliebigen weiteren Vertheilung. Die Könige und Anführer erhielten bei dieser Vertheilung ein größeres Grundeigenthum, als die Glieder ihres Gefolges, und gaben Ein- zelnen ihrer „Getreuen", Vasten oder Vasallen genannt, ein Stück von ihrem Grundeigenthum, Lehen (lenäum oder benelieium) ge- nannt, zur lebenslänglichen Nutznießung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren Anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmälig theils von den Königen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehns- wesen hat sich in allen germanischen Reichen von längerer Dauer, vorzüglich bei den Franken, Angelsachsen und Longobarden, ausgebildct. б) Die Gerichtsverfassung. Bis um die Mitte des 5. Jahrhunderts blieb das Recht der germanischen Stämme ein unge- schriebenes; in den drei nächsten Jahrhunderten entstanden bei den verschiedenen im fränkischen Reiche vereinigten Völkern (den Saliern, Ripuariern, Alemannen, Baiern, Burgundern), so wie bei den West- gothen, Longobarden und Angelsachsen geschriebene leges, die, mit Ausnahme der angelsächsischen, alle in lateinischer Sprache abgefaßt waren und den Zweck hatten, das alte Volksrecht von seinen heid- nischen Elementen zu reinigen und dagegen christlichen Ansichten Ein- gang zu verschaffen. Diese Gesetze enthalten säst nur Strafbestimmungen. Die Beweise bestanden bei Civilsachen in Zeugen und Urkunden, welche meist der Klager beibringen

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 156

1852 - Koblenz : Bädeker
136 Ntchtspflege. Kriegswesen. bundes und die Wiener Bundesacte erlitt, s. S. 108, 137 und 147 f. — Seit dem Aufhören des Faustrechts trat wieder eine re- gelmäßige Rechtspflege ein, die jedoch nicht mehr von der Ge- meinde, sondern von einem eigenen Stande, den von den Fürsten angestellten Rechtsgelehrten ausgeübt wurde, das Prozeßverfahren war schriftlich, die Strafen grausam. Die Hexenprozesse überliefer- ten Tausende der Folter und dem Feuertode. In Oesterreich erfuhr die Rechtsverfassung durch Maria Theresia und Joseph Ii., in Preu- ßen durch Friedrich den Großen und Friedrich Wilhelm Ii. wesent- liche Veränderungen in mildern: Geiste. Noch durchgreifender, we- nigstens für das westliche Deutschland, waren die Wirkungen der französischen Revolution, indem hier der Grundsatz der Gleichheit der Personen vor dem Gesetze, sowie die Oeffentlichkeit und Mündlich- keit der Rechtspflege dnrchdrang, und in Rheinbaiern, Rheinhessen und Rheinpreußen ward die Anwendung des code Napoleon auch uach der Vertreibung der Franzosen beibehalten. 3) Das Kriegswesen erhielt schon im Anfänge dieses Zeit- raumes eine veränderte Gestalt durch die Einführung stehender Heere, die immer allgemeinere Anwendung der Musketen und des schweren Geschützes, die Anlegung regelmäßiger Festungen, das Auf- kommen der leichten Reiterei, die Einführung breiter statt tiefer Schlachtordnungen. Zur weitern Entwickelung desselben trugen die französische Revolution und die in Folge derselben entstandenen Kriege vielfach bei: die stehenden Heere wurden nicht mehr durch Werbung, sondern durch allgemeine Verpflichtung zum Kriegsdienste, und neben denselben Landwehren und Communalgarden gebildet, die Anzahl der Truppen und Geschütze vermehrt, Taktik, Strategie und Befestigungs- kunst in hohem Grade vervollkommnet. 4) In den Wissenschaften erwachte schon im Anfänge der neuern Zeit durch die schnelle Verbreitung der Buchdruckerkunst, durch die fortgesetzte Stiftung neuer Universitäten (deren im Anfang des 18. Jahrh. 34 in Deutschland waren) und Schulen (Jesuiten- collegien, Fürstenschulen), so wie durch die von den Reforrnatoren und ihren Gegnern angeregten Untersuchungen ein neues Leben, ein tieferes Forschen und eine gründlichere Behandlung. Neben dem Studium der classischen Litteratur, welches die Grundlage der gelehrten Bildung ward und daher auch den größten Einfluß auf die einzelnen Wissenschaften übte, erlitten insbesondere die Na- turwissenschaften eine große Umgestaltung, indem Nikolaus

4. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 14

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 14 — §• 9. Kolon, der Gesetzgeber von Althen. (594 v. Chr. Geb.) Als die Dorier den Peloponnes erobert hatten, machten sie auch einen Einfall in das Gebiet von Athen. Der König der Athener, Codrns, fiel im Kampfe gegen sie, indem er sich verkleidet ins Lager der Dorier begab und dort einen Streit anfing, in welchem er erschlagen wurde. Ein Orakel hatte verkündet, entweder würde Athen unter die Gewalt der Dorier kommen, oder es müßte der König Athens sterben. Um sein Vaterland zu retten, gab er sich freiwillig dem Tode hin. Die Athener schafften nun die Königswürde ab, indem sie vorgaben. Niemand sei würdig, nach Codrns noch diese Würde zu tragen; statt der Könige setzten sie sogenannte Archonten ein, anfangs auf Lebenszeit, dann, als die vornehmen Geschlechter in Athen immer mächtiger wurden, auf zehn Jahre, zuletzt für jedes Jahr neun aus den ersten Familien; die Macht derselben wurde immer mehr eingeschränkt, so daß der Staat aus der monarchischen Verfassungssorm allmählich in die republikanische überging. Einer dieser Archonten, Solon, hat sich um den Staat, als er durch innere Streitigkeiten zerrüttet war, durch seine Gesetzgebung verdient gemacht. Er stammte aus dem Geschlechte des Codrns, war früher Kaufmann gewesen und hatte sich durch Reisen in fremden Ländern eine große Menge von Kenntnissen und Erfahrungen gesammelt. Die Aufmerksamkeit seiner Mitbürger lenkte er zuerst dadurch auf sich, daß er ihnen den Besitz der Insel Salamis wieder verschaffte, um den sie lange unglücklich mit den Einwohnern von Megara gekämpft hatten. Da es bei Todesstrafe verboten war, jemals wieder einen Antrag auf Eroberung dieser Insel zu stellen, so ließ er das Gerücht verbreiten, er sei wahnsinnig; in diesem erdichteten Wahnsinn declamirte er in der Volksversammlung ein Gedicht, das er verfertigt hatte, und in welchem er das Volk der Art für die Erneuerung des Krieges begeisterte, daß man sofort ein Heer ausrüstete und die Ausführung dem Solon übertrug. Das Glück war ihm günstig, und Athen kam wieder in den Besitz der Insel. Da der Staat trotz der von einem gewissen Drakon gegebenen Gesetze nicht zur Ruhe kommen konnte, und namentlich sich drei Parteien, die reichen Grundbesitzer, die wohlhabenden Kaufleute an

5. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 15

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 15 — der Meeresküste und die armen Bewohner der Berge einander bekämpften, so richteten sich die Augen Aller auf Solon, der durch seine Weisheit und Freundlichkeit das Vertrauen des Volkes gewonnen hatte und durch seine Vermögensverhältnisse in der Mitte zwischen den Reichen und den Armen stand. Ihm übertrug man -as Amt, die inneren Verhältnisse zu ordnen und den Frieden herzustellen. Zuerst erleichterte er durch geschickte Mittel den Armen die Möglichkeit, ihre Schulden zu bezahlen, und verbot, daß hinfort die Schuldner den Gläubigern als Sclaven verfielen. Dann setzte er den Areopag, einen alten, ehrwürdigen Gerichtshof, in sein früheres Ansehen wieder ein und übergab ihm die Aufsicht über die Sitten der Bürger, wie die Untersuchung der schweren Verbrechen. Die neun Archonten behielt er bei; er gab der Volksversammlung bedeutende Rechte; sie entschied durch Abstimmen über die wichtigsten Staatsangelegenheiten, über Krieg und Frieden, über Abschließung von Bündnissen, über neue Gesetze oder Abschaffung früherer, und hatte das Recht, die Beamten zu wählen. Neben derselben stand der Rath der Vierhundert, der die Gesetze vorher berieth, ehe sie der Volksversammlung vorgelegt wurden. Außerdem theilte er das Volk nach dem Grundbesitze und den Vermögeusverhältnissen in vier Klassen, um danach die Leistungen für den Staat, namentlich den Kriegsdienst, zu bestimmen. Die Mitglieder der vierten und ärmsten Klaffe durften in der Volksversammlung mitstimmen, konnten aber keine ^taatsämter bekleiden und dienten im Kriege nur als Leichtbewaffnete oder auf der Flotte. Als diese seine Maßregeln, so weise sie auch waren und den Verhältnissen entsprachen, dennoch nicht Alle befriedigten, begab Solon sich auf Reisen, nachdem er die Bürger hatte schwören lassen, seine Gesetzgebung zehn Jahre zu halten. Auf diesen Reisen kam er auch zum Crösus, dem reichen Könige von Lydien in Kleinasien, der sich für den glücklichsten der Menschen hielt. Solon warnte ihn, dem Glücke zu trauen und legte ihm seine Ansicht vom wahren Glücke dar, indem er ihm vom Tellus erzählte, einem athenischen Bürger, der im blühenden Kreis von Kindern und Enkeln bei ausreichendem Einkommen gelebt habe und den schönen Tod für das Paterland im Kampfe mit einem Nachbarvolke gestorben sei. Als sich Crösus darüber verwunderte und fragte, wer denn nach diesem der glücklichste sei, nannte er ihm

6. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 84

1873 - Elberfeld : Bädeker
— '84 — gegebenes, ober längst vergessenes Gesetz, daß Niemand von den Staatslänbereien mehr als fünfhundert Morgen besitzen solle; damit nun aber der Verlust, den einzelne Familien dadurch erleiden mußten, nicht zu groß werde, bestimmte er, daß sie dafür Schadenersatz aus der Staatskasse erhalten und außerdem für jeden unmündigen Sohn noch zweihundertundfünfzig Morgen bekommen sollten. Gegen dieses Gesetz traten die Optimaten auf und suchten es zu verhindern. Als nach Ablauf des Jahres Tiberiu-s sich auf's Neue um das Tribunal bewarb, kam es zwischen seinen Anhängern und der Gegenpartei zu heftigen Austritten, die damit endigten, daß einer der Vornehmen, Scipio Nasica, ein heftiger Gegner des Gracchus, den Senat aufforderte, mit Gewalt die Wahlversammlung zu stören. Man folgte feiner Aufforderung und erstürmte das Capitol, wo sich Gracchus mit seinem Anhang befand; er selbst wurde mit dreihundert der ©einigen erschlagen. Als Scipio vor Numantia dies erfuhr, gab er feine Beistimmung durch einen homerischen Vers zu erkennen: „So mag's Jedem ergehn, 'der solcherlei Thaten verübt hat." Nachdem er nach Rom zurückgekehrt war, bot er sein ganzes Ansehen aus, utn der Volkspartei entgegen zu wirken und die A«s-führung des Ackergesetzes zu verhindern. Mitten in diesen Bestre- bungen traf ihn unerwartet der Tod, 129 v. Chr. G. Mau fand ihn eines Morgens todt in seinem Bette, und es ging das Gerücht, daß er auf gewaltsame Weise von seinen Gegnern aus dem Wege geräumt sei. Zehn Jahre nach dem Tode des älteren Gracchus trat dessen Bruder Cajus mit gleichen Bestrebungen hervor, die Noth des Volkes zu linberit. Aber auch er kam in biefcm Streben utn, inbern er in einem Kampfe fiel, den die Anhänger der Optimaten der Volkspartei in Nom lieferten. Die Gesetze der Gracchen wurden hierauf abgeschafft und die Optimaten hatten den Sieg errungen; nur die Ausübung der Rechtspflege blieb beim Ritterftande, wie es Cajus Gracchus bestimmt hatte. § 14. Marius. Cajus Marius war zu Arpiuum im Lande der Volsker geboren aus niederem Stande; sein Vater war ein Laubmann, und er wuchs ohne Bildung heran. Da er schon früh Liebe zum Soldateitsmnde faßte, so wurde er Soldat und zeichnete sich bei Numantia durch feine Tapferkeit und feine ungemeine Körperstärke aus. Schon

7. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 90

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 90 — Senat durch die Aufnahme von dreihundert Mitgliedern aus dem Ritterstande, übergab demselben die richterliche Gewalt, die seit Gracchus Zeiten die Ritter ausgeübt hatten, und sicherte seinen eigenen Einfluß in den Volksversammlungen dadurch, daß er zehntausend Freigelassene mit dem Bürgerrechte und den Gütern der Proscribirteu beschenkte. Nebenbei aber sorgte er durch weise Gesetze gegen Mord, Ehebruch, Meineid, Erpressungen, Unterschleife und andere Verbrechen für die öffentliche Sicherheit und das $bohl Roms und der unterworfenen Völker. Nachdem er zwei Jahre die Dictatur bekleidet hatte, legte er sie 79 v. Chr. freiwillig nieder; körperlich erschöpft und des Herr-fchens müde, sehnte er sich nach Ruhe und begab sich auf eines feiner Güter in Campanien. Hier starb er im Jahre 78 v. Chr. im sechs-zigsten Lebensjahre an einer ekelhaften und schmerzlichen Krankheit die er sich durch feine Ausschweifungen zugezogen hatte. § 16. Wmpejus. Cnejus Pompejns stammte aus einer ritterlichen Familie im scenischen; sein Vater hatte sich im Bundesgenossenkrieg als Feldherr Ruhm erworben, und er selbst legte schon früh Probe» von Muth und Entschlossenheit ab. Dabei besaß er ein gefälliges, einnehmendes Wesen, durch welches er sich die Gemüther Aller, besonders auch der Soldaten, gewann. Während der Herrschaft des Marius und Cinna lebte cv auf seinen Gütern, die er von feinem vom Blitz erschlagenen Vater geerbt hatte; kaum aber war Sulla in Italien gelandet, als Pompejns in seiner heimathlichen Provinz drei Legionen warb und sie glücklich durch die feindlichen Heere demselben zuführte, wofür ihn dieser mit dem Ehrentitel Imperator beehrte, den sonst die Soldaten ihren Feldherren nach erfochtenen Siegen ertheilten. Kurz darauf stellte ihm Sulla die Aufgabe, die Ueberreste der marianifchen Partei in Sicilien und Afrika zu vernichten; dies gelang ihm vollständig. Als er aber auf <L>uüa's Befehl die Legionen entlassen sollte, gehorchten die Soldaten nicht, sondern verlangten vom Pom-pejus, daß er sie gegen jenen führe. Nur durch die Drohung, sich entleiben zu wollen, brachte er die Meuterer zum Gehorsam zurück; für diese Entschlossenheit und Treue belohnte ihn Sulla mit dem Beinamen: Magnus d. h. der Große, wie er sich selbst den Namen: 8elix d. H. der Glückliche beigelegt hatte. Bald darauf trat zwischen

8. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 95

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 95 — Cäsar erhielt nun das Confulat für das Jahr 59, zugleich mit ihm ein gewisser Bibulus, dessen Wirksamkeit er indessen so lähmte, daß derselbe nichts zu unternehmen wagte, und man spottweise dieses Consulat das des Julius und des Cäsar nannte. Er leistete dem Pompejus den Dienst, daß er bewirkte, daß alles dasjenige bestätigt wurde, was derselbe tu Asien angeordnet hatte; das Volk gewann er aber dadurch, daß er durch ein Ackergesetz 20,000 Unbemittelten Ländereien und Versorgung verschaffte. Zur Befestigung des geschlossenen Bundes vermählte er seine Tochter Julia mit Pompejis. Nach Ablans des Consulats erhielt er die Verwaltung der Provinzen 3(Ihnen, Gallien diesseits der Alpen (Oberitalien von Rom aus gerechnet) und des transalpinischen Galliens (Provence, Languedoc und Dauphins). Cäsar benutzte die Zeit seiner Statthalterschaft .dazu, um ganz Gallien unter die Oberherrschaft der Römer zu bringen, und führte zu dem Ende dort von 58—51 eine Reihe von Kriegen, die er selbst in einem noch vorhandenen Werke: „Commentarien oder Gedenkbücher über den gallischen Krieg," dargestellt hat. Wir können hier nur Einzelnes aus der großen Menge der Begebenheiten anführen. Damals, als Cäsar nach Gallien kam, wollten die Helvetier (in der heutigen Schweiz) aus ihrem Lande nach Gallien auswandern und hatten bereits ihr Gebiet verlassen, als Cäsar sie bei dem jetzigen Autün einholte, sie schlug und in ihr Land heimzukehren zwang. Um dieselbe Zeit drang ein deutscher Fürst, Ariovist, mit seinen Schaaren über den Rhein in Gallien ein, indem er sich in Streitigkeiten gallischer Völkerschaften einmischte und dann, als er sich festgesetzt hatte, willkürlich herrschte und die Unterworfenen hart bedrückte. Auf Cäsars Aufforderung, davon abzustehen, ertheilte er eine trotzige Antwort, indem er ihm bedeutete, Cäsar habe ihm in dem von ihm eroberten Theile des Landes nichts zu befehlen. Jetzt mußten die Waffen entscheiden. Da Cäsar bemerkte, wie in seinem Lager eine große Angst vor den Germanen, ihrer Tapferkeit und riefenhaften Körpergröße herrschte, hielt er ■ eine Anrede an die Soldaten, sprach ihnen Muth ein, hielt ihnen das Unbegründete ihrer Furcht vor und entflammte ihren Ehrgeiz so, daß sie im muthig folgten.

9. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 57

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 57 — bei Mahl und Pracht mit ihren Freundinnen; die Lncretia aber, als sie spät in der Nacht nach Collatia kamen, wo sie wohnte, saß im Kreise ihrer Mägde mit Weben beschäftigt. Ihr erkannte man den Preis zu. Die Schönheit und Aumuth der Lucrelia reizte aber die Begierde des Sextus; nach einigen Tagen kehrte er zurück und forderte Ungebührliches von ihr; als sie standhast widerstrebte, wandte er Gewalt an und mißhandelte sie. Als er fortgegangen war, schickte sie im gerechten Schmerz über die angethane Schmach Boten an ihren Vater und ihren Mann mit dem Aufträge, sie mochten sich sofort zu ihr begeben. Mit ihnen kam auch Lucius Juuius Brutus, ein Schwestersohn des Tarquinins, der durch verstellte Einfalt den Verfolgungen des argwöhnischen Königs bisher entgangen, während sein Bruder von demselben ans dem Wege geräumt war. Lucretia theilte ihnen mit, was Sextus verübt hatte, und durchbohrte sich daun selbst mit einem Dolche. Diesen zog Brutus aus der Wunde und schwur, den Frevel rächen zu wollen und den König sammt seinem ganzen Geschlechte aus Rom zu vertreiben. Dann eilte er nach Rom, versammelte hier das Volk und schilderte in einer kräftigen Rede die Tyrannei des Königs, den Uebermnth seiner Söhne und die schändliche That des Sextus. Das Volk, durch diese Rede aufgeregt, beschloß die Entsetzung des Königs und t)ie Verbannung seiner ganzen Familie. Hieraus begab Brutus sich ins Lager bei Ardea, und das Heer stimmte freudig den Beschlüssen des Volkes bei. Tarquinins Superbus war nach Rom geeilt; da er aber die Thore der Stadt verschlossen fand und ihm die Verbannung angekündigt wurde, ging er nach Etrurien, und ihm folgte seine Familie. In Rom wurde nach 244jähriger Dauer die Köuigsherrschaft abgeschafft, die republikanische Verfassung eingeführt und statt der Könige zwei verantwortliche Consuln jedesmal für ein Jahr als die Leiter des Staates eingesetzt. Die beiden ersten Consuln waren Lucius Juuius Brutus und Tarquiuius Collatiuus. § 5. ^orjennl. Der verbannte Tarquinins ließ kein Mittel unversucht, die Herrschaft wieder zu erlangen. Zuerst ließ er heimlich durch Abge- * sandte eine Verschwörung unter den jungen vornehmen Römern stiften, die seine Wiedereinsetzung zum Zwecke hatte. Dieselbe wurde

10. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 60

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 60 — aber durch einen Senatsbeschluß aus der Stadt gewiesen. Da beschlossen die Volsker den Krieg, und Coriolau wurde zum Anführer gewählt. Er rückte gegen Rom und schlug sein Lager eine Meile vou der Stadt auf. Er ließ namentlich die Grundstücke der Patricier verschonen, dagegen die der Plebejer plündern. Da forderten letztere laut, man solle eine Gesandtschaft an ihn abschicken, um wegen des Friedens zu unterhandeln. Die Gesandten wurden rauh abgewiesen, und als sie zum zweiten Male kamen, gar nicht vorgelassen. Auch die Priester, die in ihrer Amtstracht erschienen, richteten nichts aus. Da versammelten sich die Frauen bei Coriolan's Mutter Veturia und seiner Gattin Volnmnia und brachten es dahin, daß beide mit ihnen in's feindliche Lager gingen, um ihn durch Thränen und Bitten zu erweichen. Als die Ankunft derselben gemeldet wurde, zeigte er sich Anfangs noch viel hartnäckiger. Nachdem er aber vernommen hatte, daß seine Mutter unter ihnen sei, da sprang er fast sinnlos von seinem Sitze aus und eilte mit ausgebreiteten Armen derselben entgegen. Sie hielt an ihn eine eindringliche Anrede und wies seine Umarmung zurück, bis sie wisse, ob sie zum Feinde oder zum Sohne komme. Nun fielen ihm seine Gattin und ihre mitgebrachten Kinder um den Hals und die Schaar der Frauen fing an zu wehklagen. — Das brach endlich den Sinn des Mannes; er entließ die Seinigen mit Umarmungen und zog dann ab, indem er der Mutter zurief: „Mutter, Rom hast du gerettet, aber deinen Sohn verloren." Nach Einigen sollen ihn die Volsker aus H,aß getödtet haben, nach Anderen lebte er unter denselben bis zum Greifenalter und soll oft den Aus# fpruch gethan haben, für einen Greis fei die Verbannung noch viel jammervoller, als für einen jüngeren Mann. § 7. Uppius Ktaudius. (450 v. Chr.) 3tn Innern des Staates dauerten indeß die Streitigkeiten zwischen Plebejern und Patriciern fort. Ein großer Uebelstand war der, daß keine geschriebenen Gesetze da waren, nach denen Recht gesprochen wurde, und somit die Plebejer der Willkür der Patricier preisgegeben waren. Deshalb forderten sie und setzten es endlich durch, daß Männer ernannt würden, die zusammentreten und Gesetze abfassen sollten, um dieselben dann auf ehernen Tafeln eingegraben öffentlich aufzustellen. Zu dem Ende schickte man Gesandte nach
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