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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 256

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 256 — Kaufmann durch die Raubritter (S. 6, 12, 16), mächtigen Schuh bot ihm die Hansa (S. 7)._ Großen Einfluß auf Hebung von Handel und Verkehr übten aus die Erfindung der Buchdruckerkunst und die Entdeckung Amerikas (S. 16). Gute Landstraßen (S. 36, 97, 104), Kanäle (S. 37, 88, 1134, 207), die Einrichtung der Post (S. 36, 148, 206), die Banken (S. 88, 145) trugen zur weiteren Hebung bei. Der Zollverein (S. 147), die kunstvollen Maschinen (S. 159), die Dampfschiffe und das Eisenbahnnetz (S. 148, 159, 207), die Gleichheit in Münzen, Maßen und Gewichten (S. 59, 147, 206), die Reichspost und Reichstelegraphie (S. 206), der Weltpostverein (S. 206) und die Reichs-Po stdampferlinien nach fremden Weltteilen (S. 205) erschlossen für Handel und Verkehr ungeahnte Bahnen. 9) Das Schulwesen. Nach Einführung des Christentums entstanden bald die ersten Schulen im Lande unter der Leitung von frommen Mönchen. (S. 5). Die Kinder der Herrenhäuser besuchten die vornehmen Stists-nnd Klosterschulen, die wohlhabenden Handwerker und Bürger der Städte schickten die ihrigen in die städtischen Bürgerschulen. Nach Erfindung der Bnchdruckerkuust nahm das geistige Leben in Deutschland hohen Aufschwung; viele Hochschulen und Gymnasien erhoben sich (S. 16). Die Kinder der armen Leute dagegen wachsen noch ohne jeden Unterricht ans. (S. 48). Die Anfänge der weltlichen Volksschule finden wir unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich d. Gr. (S. 61, 90). Die Gründung des Oberschulkollegiums, der Lehrerseminare und anderer Schnlanstalten unter Friedrich Wilhelm Ii. trug wesentlich zur Förderung des Schulwesens bei (S. 97), das aber erst unter Friedrich Wilhelm Iii. seine jetzige Gestaltung erhielt und von den niederen bis zu den höchsten Schulen zur Blüte gelangte (S. 147, 161). Aus die heutige Entwickelung des preußischen Schulwesens darf unser Volk stolz feilt (S. 216). 10) Das Rechts- und Gesetzwesen. Bei Den eilten Deutschen wurde in den Volksversammlungen, an denen die Freien teilnahmen, Recht gesprochen. Zur Zeit der Kaifer-herrfchaft kamen auf dem Reichstage Vergehen gegen Kaiser und Reich zur Aburteilung (S. 13). Die Burggrafen richteten im Namen des Kaisers (S. 10). Manche Fürsten übten bald in ihrem Gebiete selbständige Gerichtsbarkeit aus; Friedrich I. verkündete den allgemeinen Landfrieden (S. 12), Joachim I. gründete das Kammergericht (S. 17). Auch der Magistrat der Städte folgte dem Vorgehen der Fürsten int Bereiche des Stadtgebietes. Grausam und unnatürlich waren int Mittelalter die Strafen für Vergehen und Verbrechen (S. 59). Friedrich Wilhelm I. wandte der „schlimmen Justiz" große Aufmerksamkeit zu (S. 59), Friedrich d. Gr. förderte im ausgesetzt eine gute Rechtspflege und veranlaßte die Ausarbeitung

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 7

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 7 — Volk zu erlösen. Da der deutsche Kaiser ihn anfangs anerkannte und unterstützte, jubelten ihm sowohl Ritter als Bürger und Bauern entgegen, und von Tag zu Tag wuchs sein Ansehen. Als dieser ihn aber später verleugnete und für einen Betrüger erklärte, sagten sich seine Freunde nach und nach von ihm los, und seine Macht war bald gebrochen. *) Unter der Regieruug Ludwigs Ii. erließ der deutsche Kaiser Karl Iv. im Jahre 1356 ein wichtiges Reichsgesetz, die „Goldene Bulle". Seinen Namen trug es von einer goldenen Kapsel oder Bulle, in welcher das angehängte kaiserliche Siegel von Wachs eingegossen war. Durch dasselbe wurde gesetzlich bestimmt, daß beim Tode _ des Kaisers 7 Kurfürsten den neuen Kaiser wählen sollten. Zn diesen 7 mächtigsten Fürsten gehörte auch der Markgraf von Brandenburg. Die anderen Kurfürsten waren die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf vom Rhein und der Herzog vou Sachsen. Die Kurfürsten wurden durch hohe Vorrechte vor den anderen deutschen Fürsten ausgezeichnet. Sie besaßen z. B. die höchste Gerichtsbarkeit in ihren Ländern; ihr Urteilsspruch konnte demnach auch nicht durch das Gericht des Kaisers umgestoßen werden. Ferner durften ihre Länder unter keiner Bedingung ^geteilt werden, sondern vererbten sich ungeteilt auf den erstgeborenen ^>ohn. Im Jahre 1356 wurde also Brandenburg zum Kurfürstentum erhoben. Otto der Faule, der seinen Beinamen mit Recht trug, trat im Jahre 1373 die Herrschaft über das ganz verwilderte Land an den Kaiser Karl Iv. ans dem Hanse Luxemburg ab. Brandenburg unter dem Hause Luxemburg. Karl Iv. übernahm die Regierung für feinen unmündigen Sohn Wenzel. Mit starker Hand suchte er Ruhe und gesetzliche Ordnung herzustellen. Der Straßenraub wurde streng bestraft; die Raubritter ließ er zur Warnung an den Bäumen aufhängen. Da atmete der friedliche Kaufmann wieder auf. Zur Förderung des Handels schloß Karl Iv. dann ein Bündnis mit der deutschen Hansa, die zu Lübeck ihren Hauptsitz hatte. Sein frühzeitiger Tod (1378) führte jedoch die alten Übelstände wieder zurück. Wenzel bestieg jetzt den deutschen Thron und Sigismund, Karls zweiter Sohn, wurde der Erbe Brandenburgs. Sigismund kümmerte sich wenig um das Land. Er weilte am liebsten in verschwenderischer Pracht am Hofe feines künftigen Schwiegervaters, des Königs von Ungarn, und ließ Brandenburg durch Statthalter verwalten. Nun brachen unglückliche Zeiten an. Weil Sigismund immer in Geldverlegenheit war, verpfändete er Brandenburg an seinen Vetter Jobst !) Nach dem Tode des Kaisers Ludwig von Bayern (1347) hatte Karl Iv. aus dem Hause Böhmen-Luxemburg den deutschen Königsthron bestiegen. Da die bayrische Partei mit dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg an der Spitze ihn nicht anerkannte, so benutzte Karl Iv. die Gelegenheit zur Demütigung des Markgrafen, indem er die Erhebung des faschen Watdemar begünstigte. Als nun die bayrische Partei den Grafen Günther von Schwarzbnrg zum deutschen Könige ausrief, suchte Karl Iv. die Freundschaft des Markgrafen Ludwig zu gewinnen, indem er den falschen Waldemar verleugnete (1349). Waldemar sand schließlich Aufnahme am Hofe des Fürsten von Anhalt-Dessau, wo er bis an fein Ende mit fürstlichem Range lebte und mit fürstlichen Ehren begraben wurde.

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 30

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 30 — seine Länder zu einem großen Staate, in welchem einerlei Gesetz, Recht und Ordnung herrschte, zusammenzuschließen. „Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle!" lautete sein Grundsatz. Von Brandenburg aus wollte er das ganze Reich allein regieren. Widerstand der Stände. Bei der Ausführung dieses Planes leisteten ihm besonders in Preußen die Vertreter des Adels und der Ttädte — die Stände — den größten Widerstand. Bisher waren diese Stände gleichsam Mitregenten gewesen. Sie bestimmten z. B. die Höhe der Steuern und entschieden auch über Krieg und Frieden. Die preußischen Stände erklärten, der König von Polen habe nicht das Recht, sie wie „Äpfel und Birnen" wegzuschenken; sie versagten dem Kurfürsten die Erbhuldigung und die Stenern, wenn er ihnen nicht sämtliche Vorrechte und Freiheiten bestätige. Als alle Milde und alle Drohungen nichts fruchteten, brach Friedrich Wilhelm ihren Widerstand mit Gemalt und erlangte zum Segen seines Volkes die uubeschräukte Herrschergewalt. Den Anführer der Unzufriedenen, den Schöppenmeifter Hieronymus Roth zu Königsberg, ließ er verhaften. Da derselbe verschmähte, zur Erlangung seiner Freiheit um Gnade zu bitten, starb er im Gefängnisse. Diese Strenge hatte die Bürgerschaft eingeschüchtert, konnte aber nicht den Trotz des Adels brechen. Zwar fand 1663 zu Königsberg die feierliche Huldigung der preußischen Stände statt, aber unter Anführung des Obersten von Kalkstein beharrte ein Teil des Adels in seinem Widerstand. Der Anführer wurde nun festgenommen und zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt. Trotzdem der Kurfürst ihn begnadigte und ihm die Freiheit schenkte, hetzte er den König von Polen gegen Friedrich Wilhelm auf. Da die Polen seine Auslieferung verweigerten, ließ ihn der Kurfürst durch seinen Gesandten von Brandt in Warschau ergreifen und nach Preußen führen. Hier endete der Hochverräter Kalkstein sein Leben auf dem Schaffet.1) Damit war noch nicht aller Widerstand gebrochen; aber er wurde immer geringer, je mehr Erfolg die Regierung des gr. Kurfürsten nach außen und im Lande selbst hatte. Von nun an waltete im ganzen Staate nur ein Wille und ein Geist — der des großen Kurfürsten. Wie er von dieser Gewalt Gebranch machte, zeigen uns die Worte, die er einst seinen Söhnen in die Feder diktierte: „Ich will mein fürstliches Regiment so führen, daß ich stets eingedenk bleibe, wie dasselbe die Sache des Volkes, nicht meine Privatsache ist." 4. Das stehende Heer. Einrichtung des Heeres. Die ausgedehnten brandenbnrgischen Länder waren von mächtigen Nachbarn, den Polen, Schweden und Franzosen, umgeben. Zur Sicherheit seiner Grenzen mußte der Kurfürst ein starkes Heer besitzen. Darum ließ er das stehende Heer von 8000 Mann auf 26 000 Mann anwachsen. Diese Soldaten folgten x) Wo die Not vorhanden, da gilt kein Privilegium!" lautete ein Grundsatz Friedrich Wilhelms, nach welchem er sich zu diesem Gewaltakte hinreißen ließ. „Wir dürfen indessen den einzelnen Akt nicht losgelöst von der gesamten Regierungsthätigkeit des Kurfürsten betrachten, welche auf dem Grundsätze beruhte, daß das Wohl des Staates das höchste Gesetz ist. Es war nicht Leidenschaft, nicht persönliche Erbitterung, die ihn zu dieser Römerstrenge fortriß, sondern es galt der Sache, der er fein Leben gewidmet hatte." (Köppen, Band I., S. 175.)

4. Vaterländische Geschichte - S. 35

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 35 — Kranke zu pflegen und gegen die Ungläubigen zu kämpfen. Die Johanniter, io genannt nach ihrem Schutzpatron Johannes dem Täufer, hatten als Ordenstracht einen schwarzen Mantel mit weißem Kreuze. Dieser Orden besteht heute noch in veränderter Form und übt Werke der Barmherzigkeit aeaen verwundete Krieger. Der T e m p l e r o r d e n trägt den Namen von seinem Hause in Jerusaleum neben dem Tempel Salomons. Dre Templer trugen einen weißen Mantel mit rotem Kreuze; der Orden wurde spater tn Frankreich aufgehoben. Der deutsche Ritterorden entstand tnbetn Kreuz-zuge Barbarossas. Das Ordenskleid war ein weißer Mantel mit schwarzem Kreuze. Die deutschen Ritter eroberten später P r e u ß e n^stehe S. 60). 6 Die Städte. Von der Zeit Heinrichs Iv. ab hatte sich eine Reihe von Städten mächtig emporgearbeitet. Die Bürger hatten die Kaiser tn ihren Kämpfen gegen die Reichsfürsten vielfach unterstützt und wurden dafür von denselben mit V o r r e ch t e n (Privilegien) belohnt. So waren sieben Btschofs-residenzen (darunter Straßburg, Speier, Worms und Mainz) von der Herr« fchaft der Bischöfe losgelöst worden, und ihre Obrigkeiten erhielten von den Kaisern die sämtlichen Rechte, die vorher die Bischöfe gehabt hatten. Sre standen also direkt unter dem Kaiser, waren reichsunmittelbar und hießen frete Städte. Neben ihnen wuchsen die Reichsstädte heran. Sie sind aus königlichen Städten entstanden, die ursprünglich Eigentum des Königs waren und sich durch große Dienstleistungen allmählich dieselben Rechte erwarben, wie sie die freien Städte besaßen. Sie wurden in der älteren Zeit von Dienstmannen des Königs (Ministerialen) verwaltet, neben denen es auch noch eine Anzahl freier Bürger gab, während die Handwerker unfrei waren. Gegen Ende des Mittelalters wurden beide Gruppen zusammen freie Reichsstädte. Xiii. Rudolf von Habsburg. 1273-1291. 1. Wie sah es im Reiche aus? Eine traurige Zeit nahm in Deutschland ihren Anfang, als der letzte Hohenstaufenkaiser, Konrad Iv., starb (1254). Die Fürsten strebten mit Erfolg dahin, ihren Anteil an der Reichsregierung zu erhöhen, und nach und nach übten die sieben mächtigsten das Recht der Kaisermahl allein aus (Kurfürsten)- Wer Kaiser werden wollte, mußte ihnen vorher möglichst viele Versprechungen machen und kaiserliche Rechte abtreten. Das Ansehen der deutschen Kaiserkrone sank so tief, daß kein deutscher Fürst sie tragen mochte. Die Uneinigkeit der Kurfürsten brachte die kaiserliche Würde sogar an zwei Ausländer, die sich um das Reich wenig kümmerten. Diese Zeit heißt die „kaiserlose Zeit", und mit Recht nennt man sie „die schreckliche Zeit" (1254—1273). Überall im Reiche brach Unordnung und Verwirrung aus. Der Starke fiel über den Schwachen her und raubte ihm nicht selten das Leben. Das Faustrecht galt als Gesetz, da ein oberster Richter fehlte. In dieser schlimmen Zeit entartete der Ritter st and. Die höfische Sitte schwand, und die meisten lebten von Streit, von Raub und Plünderung. Diese Raubritter überfielen mit ihren Reisigen den friedlichen Kaufmann, nahmen ihm feine Ware ab und warfen ihn selbst in L

5. Vaterländische Geschichte - S. 41

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 41 — freie Mann ausüben durfte, doch mußte die Fehde drei Tage vor Beginn der Feindseligkeiten dem Gegner schriftlich angesagt sein (Fehdebrief). War dieses geschehen, so durfte man dem Feinde an seinem Gute und Leibe Schaden thun. Dieses Recht ist vielfach mißbraucht worden; namentlich die freien Städte und die Reichsstädte hatten darunter zu leiden. Die benachbarten Ritter, die meistens arm waren, sagten den reichen Städten unter den wichtigsten Vorwänden Fehde an; dann wurden die Feldmarken der Städte verwüstet, die ihnen gehörigen Dörfer ausgeraubt, die Bürger gefangen genommen und nur gegen schweres Lösegeld wieder freigegeben. Diesem Unwefen wollte Kaiser Maximilia n I., der um 1500 regierte, ein Ende machen. Er hob das Fehderecht auf und verkündete auf dem Reichstage zu Worms den sogenannten ewigen Landfrieden, nach welchem jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichsacht verboten war. Die Streitigkeiten der Reichsstände oder der Untergebenen verschiedener Reichsstände sollte ein oberster Gerichtshof, das Reichskammergericht, entscheiden. Dieses wurde im Jahre 1495 in Frankfurt von Kaiser Maximilian selbst eröffnet, doch schon nach zwei Jahren nach Speier verlegt, von da fast zweihundert Jahre später nach Wetzlar. Die Richter dieses Gerichts, sowie diejenigen der fürstlichen Gerichte waren studierte Leute und richteten nach römischem Recht. Gelehrte Advokaten, die das Volk nicht verstand, übernahmen für hohe Gebühren die Führung der Prozesse. Zur Unterhaltung des Kammergerichts und zur Deckung anderer Reichskosten ließ der Kaiser eine allgemeine Steuer erheben, „der gemeine Pfennig" genannt Das war die erste regelmäßige Geldsteuer im Reiche. Die Ritter entzogen sich dieser Steuer, weil sie den Kriegsdienst leisten mußten. 3. Leben in den Städten, a) Äußeres. Wie die Ritter ihre Burgen befestigt hatten, so waren auch die Stadtbewohner vor feindlichen Überfällen geschützt. Das ganze Gebiet der Stadt (das Weichbild) umzog ein Graben, dessen Brücken durch Türme verteidigt wurden. Dahinter erhoben sich unmittelbar an der Stadt Wall und Ringmauer, von Wehrtürmen überragt. Wurde die Stadt vom Feinde belagert, so suchten die Belagerer zuerst den Graben auszufüllen, während die Verteidiger, die Stadtknechte und die bewehrte Bürgerschaft, von der Mauer aus den Feind mit einem Hagel von Pseilen und Steinen überschütteten; Kanonen und Gewehre gab es noch nicht. Dann galt es, mit Mauerbrechern die Mauern und Thore einzurennen, mit Wurfmaschinen dicke Steine in das Innere der Stadt zu schleudern, während die Stadtbewohner die Stürmenden mit siedendem Oel und heißem Wasser ^begossen oder mit brennenden Pechkränzen bewarfen. \

6. Vaterländische Geschichte - S. 31

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 31 — Mit Zorn im Herzen eilte er nach Deutschland. Bisher hatte er Heinrich den Löwen gegen seine Feinde in Schutz genommen und ihre Anklagen gegen den Freund überhört. Jetzt gab er denselben Folge und lud ihn zur Verantwortung seiner Gewaltthaten vor das Reichsgericht. Da Heinrich nicht erschien, o erste! er in die Reichs acht und wurde seiner Ehren und Würden und aller Besitzungen verlustig erklärt. Sachsen wurde zerstückelt und mehreren Herren übergeben, Bayern bekam der treue Psalzgras Otto von Wittelsbach, der Stammvater des jetzigen bayrischen Königshauses. Tapfer widerstand der waffengeübte Herzog seinem Gegner, aber seine Macht war bald gebrochen; aus dem Fürstentage zu Erfurt warf er sich dem Kaiser zu Füßen und bat um Gnade. Unter Thränen hob ihn Friedrich auf mit den Worten: „Du bist das eigene Werkzeug deines Falles!" Seine braunschweigisch-lüne-burgischenhausgüter behielt er jetzt, mußte aber auf drei Jahre Deutschland verlassen. Er ging nach England zu seinem Schwiegervater, dem dortigen König; seine Nachkommen haben in Hannover bis 1866, in Braunschweig bis 1885 geherrscht. 6. Das große Reichsfest zu Mainz. 1184. Als Friedrich nun noch mit den lombardischen Städten einen dauernden Frieden schloß, stand er auf der Höhe seiner Macht und beschloß, den allgemeinen Frieden durch ein Reichs fest zu feiern, das an Glanz und Pracht unübertroffen dastehen follte. Zu Pfingsten 1184 versammelten sich aus seine Einladung zu Mainz alle geistlichen und weltlichen Fürsten Deutschlands mit glänzendem Gefolge. Über 40 000 Ritter wurden gezählt, dazu kamen unzählbare Scharen Volkes. Aus Italien, Spanien, Frankreich und England erschienen Gesandte, um Friedrichs Größe und Macht zu bewundern. Die Stadt Mainz konnte die Scharen nicht fassen; deshalb hatte der Kaiser in der Ebene zwischen Rhein und Main Taufende von Zelten aufschlagen lassen, die sich wie eine Stadt ausdehnten. Für alle Gäste des Kaisers wurden Lebensmittel und Wein herbeigeschafft, und er bewirtete sie drei Tage lang aufs herrlichste. Überall herrschte Lust und hohe Freude; auch Künstler und Dichter verherrlichten den Jubel des Festes. Prächtige Reiterwettkämpfe (Turniere, f. S. 34) wurden abgehalten, und der Kaiser nahm mit seinen Söhnen selbst daran teil. Den zwei ältesten Söhnen, die sich in den Waffenspielen vor allen andern auszeichneten, erteilte er selbst feierlich den Ritterschlag. Noch lange lebte dieses einzigartige Fest im Wonnemonat Mai durch Sang und Klang im Volke fort. 7. Friedrichs Kreuzzug und Tod. Am Abend feines Lebens verbreitete sich die Kunde von dem Falle Jerusalems. Da 3*

7. Vaterländische Geschichte - S. 38

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 38 — lichkeit nicht!" Als Rudolf sein Ende nahe fühlte, eilte er nach Spei er, der Grabstätte so vieler deutschen Könige. Aber schon auf dem Wege dahin, in Germers heim, ereilte ihn der Tod. Xiv. Ludwig der Bayer (1314—1347) und Friedrich der Schöne (1314-1330). 1. Kampf um die Krone. Dreiundzwanzig Jahre nach dem Tode des Kaisers Rudolf von Habsburg kam es zu einer Doppelwahl. Ein Teil der Wahlfürsten wählte zum Kaiser den Herzog Ludwig von Bayern aus dem Hause Wittelsbach, der andere Friedrich den Schönen von Österreich, den Sohn Albrechts. Obwohl die beiden Gegner Jugendfreunde waren, führten sie nun sieben Jähre blutigen Krieg um die Kaiserkrone. In der Schlacht bei dem Städtchen Mühldorf am Inn (1322) wurde Friedrich gänzlich geschlagen und gefangen genommen; er legte sein Schwert in die Hand des tapferen Burggrafen Friedrich Iv. von Nürnberg. 2. Deutsche Treue. Friedrich kam als Gefangener auf die Burg Trausnitz. Nun war Ludwig Alleinherrscher, aber Friedrichs Brüder setzten den Krieg gegen ihn fort. Da entschloß sich Ludwig, ihm Versöhnung anzubieten. Friedrich, der schon drei lange Jahre gefangen saß, willigte gern ein. Er beschwor, auf die Krone zu verzichten und die von seinen Freunden besetzten Reichsgüter auszulieferu; auch versprach er, sich wieder zur Haft zu stellen, falls feine Brüder ihre Zustimmung versagten. Mit Wonne begrüßte Friedrich die lang entbehrte Freiheit; aber seine Verwandten waren nicht gewillt, auf Ludwigs Vorschläge einzugehen. Da kehrte Friedrich gemäß seinem Worte in die Gefangenschaft zurück^ Welch' herrliches Beispiel von deutscher Redlichkeit und Treue! Ludwig wurde davon so ergriffen, daß er Friedrich unter Thränen umarmte und ihn zu seinem vertrautesten Freunde machte. Er teilte mit ihm Wohnung, Tisch und selbst das Bett, ernannte ihn sogar zum Mitregenten, der in seiner Abwesenheit das Reich behütete. Xv. Städtebündnisse. Die freien Städte und die Reichsstädte waren in die Gebiete der Fürsten gleichsam eingebettet. Da sie durch ihren Handel reich wurden und an Wohlhabenheit die meisten Städte der. Fürsten übertrafen, so reizte ihre meist vereinsamte Lage die Fürsten häufig, sich ihrer zu bemächtigen. Jedenfalls legten die fürstlichen Nachbarn und besonders deren Lehensmannen, die Ritter, dem Handel dieser Städte große Schwierigkeiten in den Weg. Um nun diese Hindernisse möglichst zu beseitigen, schlossen sie sich zu Bündnissen zusammen, die vor allem den Zweck hatten, den Verkehr auf den Land- und Wasserstraßen zu sichern. Der bedeutendste Bund war die Hansa. Ursprünglich nur ein Bündnis der Städte Lübeck und Hamburg, breitete sie sich bald über ganz Norddeutschland aus. Von Amsterdam bis Reval waren alle wichtigen Hasen-

8. Vaterländische Geschichte - S. 39

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 39 — städte und auch andere landeinwärts gelegene Städte in diesem Bunde. Der Handel in der Notd- und Ostsee lag in ihrer Hand, und das mächtige Dänenvolk zitterte vor der Flotte der Hansa. Das Haupt des Bundes war Lübeck; hier wurden auch die ' Bundesversammlungen abgehalten. Selbst auswärtige Staaten bewarben sich um die Gunst dieser Handelsstädte und räumten ihnen allerlei Vorrechte im Handel ein. Der Bund hielt strenge Polizei unter seinen Gliedern und sorgte besonders für die Güte und das rechte Maß der Waren. Hatte eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllt, so wurde sie „verhanset" d. H. aus dem Bunde gestoßen und geächtet. Die Blüte der Hansa dauerte fast dreihundert Jahre. Dann verfiel sie nach und nach, weil infolge der Entdeckung Amerikas andere Städte sich des Haupthandels bemächtigten, und weil die Mündungen sämtlicher deutschen Flüsse in die Hände ausländischer Fürsten gerieten. Nur Hamburg, Bremen und Lübeck haben bis heute den Namen Hansestädte bewahrt. Durch den Aufschwung im Handel und Verkehr mußte das Geld eine immer größere Bedeutung gewinnen. Es entstanden Bankhäuser, welche den reisenden Kaufleuten wegen der überall verschiedenen Münzen Geld wechselten, ihnen Geld liehen und Geld von ihnen in Verwahr nahmen. (Fugger in Augsburg.) Xvi. Kuiturzustände im Mittelalter. 1. Stände und Verfassung. Die weltlichen Fürsten des Reiches (Kurfürsten, Herzöge, Landgrafen rc), die Lehnsmannen des Königs waren, hatten mit der Zeit..ihre Lehnsgüter erblich gemacht. Sie, sowie die Bischöfe und manche Abte, hatten allmählich in ihren Landschaften Hoheitsrechte bekommen und waren so selbständige Fürsten geworden. Sie bildeten die Reichsstände und nahmen an den Reichstagen teil. Zu den Reichsständen gehörten später auch die Reichsstädte. Aber wie die Fürsten es dem Könige gemacht hatten, so geschah es ihnen selbst von ihren eigenen Lehnsmannen, den Grafen und Rittern. Auch diese machten ihre Lehen erblich und verweigerten den Fürsten den Gehorsam. Schließlich bildete man aus ihnen und den Landstädten die Land stände, welche auf den Landtagen an der Regierung des Fürstentums Anteil hatten. 2. Gerichtswesen. Die selbständigen Fürsten, Herren und Städte brachten auch bald das Gerichtswesen in ihrem Bezirke an sich und richteten über ihre Untergebenen ganz selbständig. a) Folter. Grausam und barbarisch waren im Mittelalter die Strafen für Vergehen. Leugnete der Angeklagte seine Schuld, so kam die Folter zur Anwendung. Man legte dem Unglücklichen Daum- und Beinschrauben an, die ihm die Glieder derartig zusammenpreßten, daß das Blut hoch herausspritzte und die Knochen gequetscht wurden. Man hing ihn an den Händen an der Decke auf und beschwerte die herabhangenden Füße mit schweren Ge-

9. Vaterländische Geschichte - S. 40

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 40 -- Wichten, so daß sich der Körper des Gemarterten unter gräßlichen Schmerzen ausdehnte. Wie mancher Unschuldige hat in dieser Not Verbrechen gestanden, an die sein Herz nie gedacht hat, um nur durch Hinrichtung aus dieser entsetzlichen Qual befreit zu werden. Die Hinrichtung fand statt durch Aufhängen am Galgen (Galgenberg!) oder auch mit Schwert und Beil. Vielfach wurde zur Strafe der Körper verstümmelt, indem die Augen geblendet, Hände oder Füße abgehauen, Nase und Ohren abgeschnitten wurden. Mancher Bösewicht mußte auf dem Markte der Stadt an einem Schandpfahl, dem Pranger, zum Spotte aller Vorübergehenden stehen. b) Hexen. Die Folter wurde besonders gegen die „Hexen" gebraucht. Allgemein glaubte man, daß es Hexen gäbe, welche mit dem Teufel im Bunde ständen. Dieser verleihe ihnen die Kraft, Menschen und Haustieren Schaden zuzufügen, ja sie durch den Blick zu töten. Alljährlich in der Walpurgisnacht hätten sie auf dem Brocken eine Zusammenkunft mit dem Teufel; auf Besenstielen oder schwarzen Böcken ritten sie durch die Lust dahin. Kam eine Frau in den Verdacht, eine „Hexe" zu sein, so wurde sie ins Gefängnis geworfen. Durch die furchtbaren Martern der Folter erpreßte man ihr unsinnige Geständnisse über Teufelsgeschichten und Zauberei. Der Scheiterhaufen endete dann ihre Leiden. Tausende von Frauen sollen auf solch' schreckliche Weise ihr Ende gefunden haben. o) Die Femgerichte. In der schutzlosen Zeit des Faustrechts half sich das Volk nach Möglichkeit selbst. Die alten Volksgerichte lebten' wieder auf in den Femgerichten (Strafgerichten). Diese zogen Übelthäter ohne Unterschied des Standes vor ihren Richterstuhl. Das Gericht selbst fand unter freiem Himmel am hellen Tage nach Vorladung des Angeklagten statt. Die Stätte hieß Malstätte; eine solche war z. B. bei Dortmund unter der jetzt noch grünenden Femlinde. Den Vorsitz führte ein Freigraf, die Beisitzer hießen Freischöffen oder Wissende. Erschien der Beschuldigte, so wurde sofort abgeurteilt; blieb er aus, so galt er für schuldig und wurde „verfemt". Jeder Wissende hatte dann die Pflicht, ihn zu töten, wo er seiner habhaft werden konnte. Mancher vornehme Friedensstörer hat vor diesem Gerichte gezittert. d) Der ewige Landfriede. Wenn uns heutzutage Unrecht geschieht, so können wir vor Gericht unser Recht suchen. Unsere Richter gelten als unparteiisch, und durch übergeordnete Gerichte ist dafür gesorgt, daß jeder Bürger wirklich Recht findet. Ganz anders war es im späteren Mittelalter. Die Gerichte der einzelnen Reichs stände traten im Rechtsstreite ihrer Untergebenen gegen Angehörige eines anderen Reichsstandes fast immer für die ihrigen ein; sie urteilten also parteiisch. Nun war zwar der Kaiser dem Namen nach der oberste Richter; aber es galt als ausgemacht, daß immer derjenige am kaiserlichen Hofe Recht bekam, welcher die größten Mittel aufwenden konnte. Da blieb oft nichts anderes übrig, als sich mit den Waffen in der Hand fein Recht zu suchen. Dies war übrigens nach dem „Fehderecht" erlaubt; denn die Selbsthilfe war ein altgermanischer Brauch, den jeder

10. Vaterländische Geschichte - S. 56

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 56 — Waldemar gehörten zur Mark außer der Altmarl die Priegnitz. Mittelmark, Uckermark, Neumark, Lausitz und kleinere Besitzungen. Mit ihm erlosch das mannhafte Geschlecht der Askanier (1319). Nun begannen traurige Jahre für das herrenlose Land. Die benachbarten Völker machten Einfälle und rissen Teile davon an sich. Im Jahre 1324 nahm endlich der Kaiser Ludwig der Bayer (S. 38) die Mark in Besitz und übertrug sie seinem Sohne Ludwig. 7. Brandenburg unter dem Hause Bayern. Während einer Dauer von 50 Jahren regierten drei Fürsten aus dem Hause Bayern über die Mark, Ludwig der Altere, Ludwig Ii. und Otto der Faule. Ihre Zeit war nicht von Segen für Land und Volk. Fortwährende Streitigkeiten mit den Nachbarvölkern zerrütteten Handel und Gewerbe; der Ackerbau wurde ganz vernachlässigt. Adelige Raubritter trieben ihr Unwesen und machten das Land unsicher. Unter der Regierung Ludwigs Ii. erließ Kaiser Karl Iv. im Jahre 1356 das Reichsgrundgesetz der „Goldenen Bull e", in welchem über wichtige Angelegenheiten des Reiches gesetzliche Bestimmungen geschaffen wurden, die Jahrhunderte hindurch Giltigkeit hatten. Vor allem enthielt dieses Gesetz Bestimmungen über die Königs Wahl. Drei geistliche Fürsten, die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, und vier weltliche, der König von Böhmen, der Pfalzgras bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg, sollten den König wählen. Diese Kurfürsten wurden durch hohe Vorrechte vor den anderen deutschen Fürsten ausgezeichnet. Nun war Brandenburg ein Kurfürstentum. — Otto der Faule mußte 1373 die Herrschaft über das ganz verwilderte Land an Kaiser Karl Iv. aus dem Hause Luxemburg abtreten. 8. Brandenburg unter dem Hause Luxemburg. Karl Iv. übernahm die Regierung für seinen unmündigen Sohn Wenzel und suchte mit starker Hand Ruhe und gesetzliche Ordnung herzustellen. Zur Förderung des Handels schloß er auch „ein Bündnis mit der deutschen Hansa. Sein Tod führte jedoch die alten Übelstände wieder zurück. Sigismund, sein zweiter Sohn, wurde jetzt der Erbe Brandenburgs, kümmerte sich aber wenig um das Land. Weil er immer in Geldverlegenheit war, verpfändete er Brandenburg sogar an seinen Vetter Jobst von Mähren. Dieser kam nur hin, um die erpreßten Abgaben in Empfang zu nehmen. Da erhob sich der raublustige Adel wieder und plünderte Städte und Dörfer. Die verwegensten Raubritter waren die Brüder Dietrich und Hans von Quitzow. Dem Beispiele der Vornehmen folgte das Volk; Bürger und Bauern verkamen in Gottlosigkeit, Roheit und Unwissenheit. Als Jobst 1411 starb, fiel Brandenburg an Sigismund zurück. Dieser war inzwischen deutscher Kaiser geworden und übertrug nun die Verwaltung des Landes seinem mächtigen Freunde, dem Burggrafen von Nürnberg, Friedrich Vi., aus d c m Hause Hohenzollern (1411). Dieser Friedrich rst der Stammv ater des auf dem preußischen Königsthrone glorreich regierenden Geschlechtes der Hoh enzollern. Ii. Brandenburg unter den Dohenmern dis zum großen Kurfürsten. 1415—1640. 1. Die ersten Hoheuzollern. In dem südlichen Teile des Schwabenlandes erhebt sich nahe bei der Stadt Hechingen ein 856 m hoher Bergkegel, der Hohenzollern genannt. Schon im elften Jahrhundert erzählt uns die Geschichte von der Burg der Grafen von Zollern oder Hohenzollern, Die alte Stammburg unseres Hohenzollerngeschlechtes ist zwar längst verfallen, aber seit den fünfziger Jahren vorigen Jahrhunderts ist die Spitze des-Hohenzollern mit einem prächtigen Schlosse gekrönt; König Friedrich Wilhelm Iv, von Preußen hat seinen Vorfahren dieses herrliche Denkmal gesetzt.
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