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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 98

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 98 — hatten ein verschwenderisches Leben geführt und dem Lande eine ungeheure Schuldenlast aufgebürdet. Bürger und Bauern hatten unerschwingliche Abgaben zu leiste», während die Adeligen und anderen höheren Staude ganz steuerfrei waren und die einträglichsten Ämter besaßen. Die Leiden des Volkes wurden noch dadurch erhöht, daß der König die Steuern nicht durch Beamte, sondern durch Pächter eintreiben ließ; diese erpreßten die Abgaben mit unerhörter Härte und Grausamkeit. Der hohe Adel sah mit Geringschätzung auf Bürger und Bauersmann. Fast schien es, als ob jener nur dazu da wäre, das sauer erworbene Gut der geringen Leute leichtsinnig zu verprassen. Glühende Erbitterung gegen Adel und Regierung bemächtigte sich des Volkes. Dazu raubten ungläubige Männer durch ihre schlechten Schriften dem Volke die Religion und die Achtung vor dem Gesetze. Sie predigten ohne Scheu offenen Aufruhr gegen Altar und Thron. „Die Menschen," verkündeten sie, „sind vollkommen frei, und alle haben gleiche Rechte!" Gottes Gebot und gesetzliche Ordnung wollte man nicht mehr anerkennen; ja, es galt für vornehm, freche Gotteslästerungen im Munde zu führen. Die hl. Schrift lehrt uns aber, daß jede Obrigkeit von Gott gewollt ist. Der Weltapostel Paulus schreibt im Briefe an die Römer: „Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt; denn es giebt keine Gewalt außer von Gott, und die, welche besteht, ist von Gott angeordnet. Wer demnach sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes." Wir schulden also der Obrigkeit Treue und Gehorsam schon um des Gewissens willen, weil Gott es von uns verlangt. Aber die Obrigkeit ist auch eingesetzt zu unserem Besten. Ihr verdanken wir Ordnung, Freiheit und Sicherheit des Lebens und Eigentums. Damit sie dieser ihrer Aufgabe nachkommen kann, müssen wir ihr nicht nur Abgaben zahlen, sondern, wenn nötig, auch unser Gut und Blut einsetzen zu ihrer und des Vaterlandes Verteidigung. Wehe dem Volke, das sich über die durch die Obrigkeit gezogenen Schranken hinwegsetzt! Ihm wird es ergehen, wie dem verblendeten französischen Volke, das jenen falschen Ein-sprechnngen nur zu willig Gehör schenkte. Ausbruch der Revolution. Vergebens versuchte der König Ludwig Xvi. das drohende Unheil abzuwenden. Er berief im Jahre 1789 eine Versammlung von Adeligen, Geistlichen und Bürgeru und Bauern (Nationalversammlung) nach Versailles, um zu beraten, mie dem sinkenden Staate aufzuhelfen fei. Aber bald entstand hier die größte Uneinigkeit, und die meisten Adeligen und Geistlichen zogen sich zurück. Mit Ungestüm verlangten die Vertreter des Bürger- und Bauernstandes, daß sofort alle Vorrechte der anderen Stände abgeschafft würden. Aufwiegler steigerten überall die Erregung des Volkes, das mit Gewalt sich seine Freiheit zu erkämpfen drohte. Am tollsten trieb es der Pariser Pöbel. Um die Ruhe zu erhalte», zog der König einige Regimenter Soldaten um Paris zusammen. Das entflammte die Wut des Volkes noch mehr, und in Paris ging jetzt der wilde Tanz los. Das dortige Staatsgefängnis, die Bastille, war dem Volke längst ein Dorn im Auge; man fabelte von unschuldig Eiu-gekerterten, die dort schmachten sollten. „Nach der Bastille!" rief das aufgewiegelte Volk, rottete sich zusammen, erstürmte das verhaßte Ge-

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 99

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 99 — fängnis und metzelte die Besatzung nieder. Der Kopf des Kommandanten, der doch nur seine Pflicht gethan hatte, mürbe auf einer langen Stange unter dem gräßlichen Jubel des uachströmenden Volkes im Triumphe durch die Straßen getragen. Das war der Anfang der schrecklichen französischen Revolution. Der Königsmord. Unterdessen war die Nationalversammlung eifrig am Beraten, hob allen Unterschied der Stande auf und beschränkte auch die Macht des Königs, so daß er nur noch dem Scheine nach regierte. Der schwache und gutmütige König genehmigte alle Beschlüsse aus Liebe zur Ordnung und Rnhe. In Paris aber tobte der Aufruhr immer toller. Auf öffentlicher Straße machte man beim Volke verhaßte Männer nieder. „An die Laterne!" war das gewöhnliche Mordgeschrei, unter welchem die Unglücklichen ergriffen und am nächsten Laternenpfahl aufgehängt wurden. Was die Hauptstadt vormachte, ahmte bald das ganze Land nach. Scharen von Bewaffneten durchstreiften die Provinzen, plünderten und verwüsteten die Schlösser der Edelleute, die Häuser der Geistlichen und mordeten die Bewohner. Viele Vornehmen flohen vor der Wut des Volkes ins Ausland. Der König blieb schütz- und ratlos zurück. Selbst seine geheiligte Person schonte das rasende Volk nicht mehr. Schon hatten ihn Scharen von wüstem Gesindel gezwungen, seine Residenz von Ver sailles nach Paris zu verlegen. Zwar faßte er den verzweifelten Entschluß, von hier mit seiner Familie zu entfliehen; aber die Ausführung mißlang. In einem Städtchen wurde er erkannt und mußte, umgeben von Pöbelhanfen, nach Paris zurückkehren. Die Hauptstadt bildete bald den Sammelpunkt des berüchtigsten Pöbels von Frankreich. Am 10. August 1792 erstürmte derselbe das Schloß des Königs und machte dessen treue Garde nieder. Der König selbst wurde mit seiner Familie wie ein Missethäter nach dein Temple, einem alten Gefängnisturm, gebracht. Die verworfensten Menschen stellten sich nun an die Spitze der Regierung, schafften das Königtum ab und machten Frankreich zu einer Republik (21. September). Dann forderten sie das Blnt des abgesetzten Königs und seiner Familie. Das Unerhörte geschah. Am 21. Jan uar 1793 mußte der unschuldige König sein Haupt auf den Richtblock legen ; für immer ist dieser Tag, an dem das französische Volk seinen König öffentlich hinrichtete, in der Geschichte gebrandmarkt. Bald daraus (16. Oktober) endete auch die Königin Maria Antoinette, die Tochter Maria Theresias und Schwester des Kaisers von Österreich, ihr junges Leben aus dem Schaffot. Die Schreckensherrschaft. Nach dem Königsmorde begann eine schreckliche Zeit. An der Spitze der blutgierigen Gewalthaber stand ein Ungeheuer in menschlicher Gestalt, Robespierre. Alle, die nicht mit dem wütenden Volke hielten, wurden ans das Blutgerüst geschleppt. Wer nur in Verdacht kam, mit Reichen und Angesehenen in Verbindung zu stehen oder die Schreckensherrschaft nicht zu billigen, war rettungslos dem Tode verfallen. Die Hinrichtnngsmaschinen, Guillotinen genannt, hatten Tag für Tag gräßliche Arbeit, und Tausende fanden ein gewaltsames Ende. Auch in den Provinzen Frankreichs errichteten die Revolutionsmänner Guillotinen und wüteten gegen alle Anders- 7*

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 169

1899 - Wiesbaden : Behrend
- 169 — stützt durch seinen ausgezeichneten Ministerpräsidenten Grafen Bismarck und den Kriegsminister von Roon, sein Werk glücklich durch?) Es trat eine bedeutende Vermehrung des Heeres und eine bessere Bewaffnung mit dem Zündnadelgewehr ein. Jetzt konnte bei ausbrechendem Kriege auf die Landwehrleute, die Weib und Kind zu ernähren hatten, größere Rücksicht genommen werden; an ihre Stelle traten jüngere, rüstige Burschen. S Der Krieg gegen Dänemark. 1864, Bald sollte die neue Heereseinrichtung ihre Probe glänzend bestehen und die Gegner wegen ihres Widerstandes beschämen. Ursache. Die heutige Provinz S ch l e s w i g -H o l st ei n, das vielbesungene, meerumschlungene Land an den Küsten unserer Nordsee, stand früher unter dänischer Herrschaft. Nach altem Gesetze sollte Schleswig-Holstein immer ungeteilt (up ewig uugedeelt) bleiben; Holstein gehörte sogar als deutsches Land seit 1815 zum deutschen Bunde, so daß der Dänenkölch zugleich deutscher Buudesfürst war. Nun wollten die Dänen im Jahre 1863 Schleswig zu einer dänischen Provinz machen?) ■■ X ?^ Ehrend der Thätigkeit Wilhelms I. als Prinzregent hatt^"sich bezüglich der Reorganisation des Heeres zwischen ihm und der Volksvertretung ein schroffer Gegensatz herausgebildet. Am 3. Dezember 1859 wurde an Stelle des Generals von Bonin der General von Roon zum Kriegsminister ernannt, der die Heeresforderungen des Prinzregenten zwar mit Geschick und Ausdauer vertrat, aber bei der Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses sein Ziel nicht er-retchen wnnte. Nach der Thronbesteigung König Wilhelms verschärfte sich dieser Kampf. Nachdem der König das Abgeordnetenhaus aufgelöst hatte, trat ein neues Ministerium ins Leben, an dessen Spitze der bisherige Präsident des Herrenhauses Fürst zu Hohenlohe-Jngelfingen, stand. Aber'auch die neue Volksvertretung beharrte bei den alten Grundsätzen, besonders bei der Herab-der Dienstzeit auf 2 Jahre. Da that der König einen entscheidenden Schritt. Telegraphisch berief er den damaligen preußischen Gesandten in Paris, Herrn von Bismarck-Schönhausen, der wegen seiner Treue und Entschiedenheit das volle tomgliche Vertrauen besaß, zum Ministerpräsidenten eines neuen Ministeriums, das am 24. September 1862 ernannt wurde. Mit Energie erfaßte m ®taat^mann ieine Aufgabe, den königlichen Willen durchzuführen. Als die Volksvertretung die durch den Wechsel des Ministeriums und durch die parlamentarischen Kampfe zu spät hergestellte Feststellung des Staatshaushalts des Jahres 1862 nachträglich genehmigen sollte und Abstriche machte, löste Bismarck schnell entschlossen den Landtag aus. „Die Regierung Sr. Majestät," sagte er, ^findet sich tn die Notwendigkeit versetzt, den Staatshaushalt ohne die in der Verfassung vorausgefetzte Grundlage führen zu müssen." Es folgte jetzt die sog. „budgerlose Zeit t , m welcher Preußen mehrere Jahre lang dem Auslande das traurige Bild schwerer Verfassungskämpfe bot, die erst dann an Schärfe abnahmen und beigelegt wurden, als die Jahre 1864 und 1866 die Notwendigkeit der neuen Heeresorganisation, die der König unter Bismarcks Hilfe mit eiserner Konsequenz durchführte, aufs klarste bewiesen hatten. — In dieser Zeit der Wirren w/iret<a 'rte ^llt[che Frage von neuem in Fluß zu bringen, indem der österreichische Kaiser bte deutschen Fürsten zu einem Kongreß nach Frankfurt auf 18®Le™i" Äer tö.ni8 von Preußen folgte der Einladung mcht, denn Österreichs Plane liefen wiederum darauf hinaus, ihm zu Ungunsten Preußen, den alten Einfluß in Deutschland aufs neue zu gewähren. Die Verhandlungen zeigten klar, daß auf friedlichem Wege die deutsche Frage niemals gelost werden wurde. 2) Diese Rechtsverletzung ging aus vom König Friedrich Vii. von Dänemark, der schon mehrmals (besonders 1848) den Versuch der Unterdrückung

4. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 203

1899 - Wiesbaden : Behrend
-- 203 — er berechtigt, selbst Gesetzentwürfe der Regierung vorzulegen. Aus seiner Mitte wählt er den Vorsitzenden. Haben Reichstag und Bundesrat ein Gesetz angenommen, so ist es als Reichsgesetz giltig. Die Wahlen zum Reichstage, welche alle 5 Jahre erfolgen, find direkte Wahlen mit geheimer Abstimmung. Der Name des Abgeordneten, den man wählen will, muß auf einem Zettel stehen, der zusanimengefalten in die Wahlurne gelegt wird. Die Stimmen werden gezählt, und die Mehrheit der Stimmen entscheidet. Wahlberechtigt ist jeder Angehörige des deutschen Staates, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht in Konkurs steht, nicht unter Vormundschaft gestellt ist und keine Armenunterstützung erhält. Jeder Wahlberechtigte ist gleichzeitig wählbar zum Abgeordneten, wenn er wenigstens l Jahr lang einem deutschen Bundesstaate angehört. Die Ausübung des Wahlrechts ist eine ernste und wichtige Pflicht des Bürgers, weil die Wohlfahrt des Reiches von der Zusammensetzung des Reichstages wesentlich abhängt. Jeder Wähler muß mit sich selbst zu Rate gehen, damit er seine Stimme nur einem Manne zuerkenne, der vor allem das Wohl unseres teuren Vaterlandes als seine heiligste Pflicht erkennt. — Jeder Reichsangehörige hat das Recht, nach seinem Ermessen innerhalb des Reiches seinen Wohnsitz aufzuschlagen (Freizügigkeit); wohnt jemand wenigstens 2jahre hindurch ununterbrochen an einem Orte, so erlangt er den Unterstützungswohnsitz d. h. er hat bei Verarmung Anspruch auf Unterstützung. Jeder Reichsangehörige darf ein beliebiges Gewerbe betreiben (Gewerbefreiheit); in neuester Zeit sucht man jedoch das Jnnungswesen, das in früheren Jahrhunderten in hoher Blüte stand, wieder neu zu beleben, um die handwerklichen Gewerbe zu heben. Zur Verwertung von Erfindungen auf gewerblichem Gebiete ist der Patent-und Musterschutz eingeführt. 8. Verwertung. A. Die herrlichen Erfolge des großen Krieges. a) Elsaß-Lothringen mit den für den Landesschutz überaus wichtigen Festungen Metz und Straßburg kam ans deutsche Mutterland zurück. b) Die Einigung Deutschlands, der sehnsüchtige Traum der Besten des Volkes, war zur Wahrheit geworden. „Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand." c) Der deutsche Name kam im Auslande hoch zu Ehren. Es galt wieder als eine Ehre, ein Deutscher zu sein. d) Dieses mächtigste der Reiche mußte auch der festeste Hort des Friedens und der Kultur werden. B. Wem verdanken wir diese Erfolge? a) Dem Herrn der Heerscharen, „der unser Unternehmen sichtlich gesegnet und daher diesen ehrenvollen Frieden in seiner Gnade hat gelingen lassen. Ihm sei die Ehre!" b) Der einmütigen Erhebung der deutschen Fürsten und Völker gegen den Erbfeind. „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, Wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält."

5. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 8

1899 - Wiesbaden : Behrend
von Mähren. *) Auch Jobst ließ das Land durch Stellvertreter regieren und kam nur hin, um die erpreßten Abgaben in Empfang zu nehmen. Der raublustige Adel erhob sich wieder und plünderte Städte und Dörfer. Die verwegensten Raubritter waren die Brüder Dietrich und Hans von Quitzow. Brandenburg kam so in Verruf, daß man sagte, Rauben und Stehlen sei dort die größte Kunst und das beste Handwerk, und je näher jemand den Marken komme, desto gefährlicher sei es zu reisen. Dem Beispiele der Vornehmen folgte das Volk nur zu bald. Bürger und Bauern verkamen in Gottlosigkeit, Roheit und Unwissenheit. Als Jobst im Jahre 1411 starb, fiel Brandenburg an Sigismund zurück. Wer mochte noch Verlangen tragen nach der wüsten Sandscholle? Sigismund war inzwischen deutscher Kaiser geworden und übertrug nun die Verwaltung des Landes seinem mächtigen Freunde, dem Burggrafen von Nürnberg, Friedrich Vi. aus dem Hause Hoheuzolleru (1411). Dieser Friedrich ist der Stammvater des auf dem preußischen Königsthrone glorreich regierenden Geschlechtes der Hohenzollern. 4. Verwertung. Charakteristik Albrechts des Bären. An ihm gefällt uns: 1. Seine hervorragende Tapferkeit und Kühnheit. Dem Mutige» hilft Gott! sagt das Sprichwort. Was noch keinem vor ihm gelungen, das brachte er zu Wege: die enbgiltige Unterwerfung der Llaven an der Grenze seines Landes. 2. Seine hohe Weisheit. Die Arbeit der fleißigen Ansiedler ließ das Land aufblühen; die schonende Behandlung der Wenden führte die Aussöhnung herbei, und das Deutschtum kounte sich kräftig entwickeln. 3. Seine tiefe Frömmigkeit. Sie war die Triebfeder seiner unablässigen Bemühungen, die beglückenden Wahrheiten des Christentums in die Herzen der heidnischen Bewohner zu senken, und mit freudiger Genugthuung konnte er auf den reichen Segen seiner Thätigkeit Hinblicken. ') 1388 erhielten Jobst und Prokopins von Mähren die Mark mit Ausnahme der Neumark gegen hohe Geldentschädigung; die Neumark hatte Sigismund schon an den deutschen Orden verkauft. Nach des Prokopius Tode war Jobst Alleinherrscher.

6. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 222

1899 - Wiesbaden : Behrend
König Friedrich Wilhelm Iv. ernannte ihn im Mai 1851 znm preußischen Gesandten beim deutschen Bundestage in Frankfurt. Mit allem Eifer bemühte er sich hier, die Gleichstellung Preußens mit Österreich herbeizuführen; aber seine Anstrengungen blieben vergeblich. Prophetische Worte schrieb er in dieser Zeit: „Ich habe die Überzeugung, daß wir in nicht zu langer Zeit für unsere Existenz gegen Österreich werden fechten müssen. Es liegt nicht in unserer Macht, dem vorzubeugen, weil der Gang der Dinge in Deutschland keinen anderen Ausweg hat." Von 1859—1862 war er darauf Botschafter an den Höfen in Petersburg und Paris. Im Jahre 1862 berief König Wilhelm ihn zum ersten Minister, und von dieser Zeit war er der treueste Berater des Königs. Bismarck sollte die schwierige Aufgabe lösen, den Widerstand der Abgeordneten des Volkes gegen die vom König angestrebte Neuordnung des Heeres zu brechen. „Nicht dnrch Reden und Mehrheitsbeschlüsse," rief er ihnen zu, „werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Blut und Eisen!" Da die Abgeordneten bei ihrer Weigerung beharrten, leitete er 4 Jahre lang die Staatsangelegenheiten ohne Volksvertretung. Als nun aber die unvergleichlichen Kriege folgten, schwand der Widerstand, und sein Name war bald in aller Munde. Nach dem dänischen Kriege verlieh sein dankbarer König ihm den Grafentitel. Sein Scharfblick in der Leitung der Regierungsgeschäfte hat dem deutschen Volke vornehmlich die gewonnene Unabhängigkeit und Einheit gebracht; nach dem letzten Kriege wurde er darum zum deutschen Reichskanzler ernannt und in den Fürstenstand erhoben. Der bewunderungswürdigen Geschicklichkeit und der großen Umsicht Bismarcks ist. es ferner nicht zum wenigsten zu verdanken, daß zwischen Deutschland, Österreich und Italien ein starkes Bündnis zustande gekommen ist. So hat er zur Sicherung des Friedens hervorragend beigetragen; denn dieses Bündnis ist wohl stark genug, um mutwilligen Ruhestörern in Europa ihr Handwerk zu legen. — Auch für den Arbeiter zeigte Fürst Bismarck ein warm fühlendes Herz. An den Gesetzen zur Besserung der Lage des arbeitenden Standes hat er besonderen Anteil. „Geben Sie," so sprach er zu den Abgeordneten, „dem Arbeiter, so lange er gesund ist, Arbeit, wenn er krank ist, Pflege, wenn er alt ist, Versorgung!" Fürst Bismarck blieb bis in sein hohes Alter körperlich und geistig rüstig. Herrlich und großartig zeigte sich die Verehrung des Kaisers und des deutschen Volkes bei der Feier seines 70. Geburtstages. Mit bewegten Worten dankte ihm der greise Herrscher für feine vielen und großen Verdienste und bat ihn, auch ferner auszuharren. Ties gerührt antwortete Fürst Bismarck: „Ich habe nie ein höheres Glück gekannt, als Euer Majestät und dem Lande zu dienen, und so wird es auch für den Rest meines Lebens sein." Auch unserem Kaiser Wilhelm Ii. konnte er noch mit seinem erfahrenen Rate zur Seite stehen. Erst im Jahre 1890 trat er in den wohlverdienten Ruhestand und lebte seitdem meistens auf feinem Gute Friedrichsruh bei Hamburg. Aus Anlaß feines Dienstaustrittes er-

7. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 17

1899 - Wiesbaden : Behrend
- 17 — Als er nämlich nach Köpenick zur Jagd reiste, warnte ihn ein Bauer vor einem beabsichtigten Überfall der Raubritter. Joachim sah sich vor und überwältigte die Verschwörer. Die Rädelsführer starben auf dem Blutgerüste, und ihre Köpfe ließ er als Warnzeichen auf die eisernen Stangen des Köpenicker Thores stecken. In einem Jahre wurden 70 Raubritter aufgefangen und ohne Gnade hingerichtet. Joachims Oheim machte ihm wegen seiner rücksichtslosen Strenge Vorstellungen zu Gunsten des Adels. Er aber antwortete: „Nicht adeliges Blut habe ich vergossen, sondern das Blut Don Schelmen, Räuberu und Mördern. Wären dies adelige Edelleute gewesen, so würdeu sie keine Verbrechen begangen haben." So machte er der Landplage gründlich ein Ende und erwarb sich die Zuneigung aller Gutgesinnten seines Volkes. Zusehends hob sich jetzt der Wohlstand des Laudes. Auf seinen Reisen durch das Laud erkundigte sich der Kurfürst genau uach alleu Verhältnissen. Eine „Städteordnung" führte gleiches Maß und Gewicht ein; das Schlachten, Brauen und Backen ließ er scharf überwachen, damit niemand übervorteilt werde. Seinem Wahlspruche getreu gründete Joachim in Berlin ein Kammergericht (1516). Dieser oberste Gerichtshof sollte strengste Gerechtigkeit handhaben. Auch die Vornehmsten, Grafen und Ritter, waren dem Urteile dieses Gerichtes unterworfen. Unter Joachims Regierung nahm im Jahre 1517 in Deutschland eine religiöse Bewegung ihren Anfang, die zur Trennung der Christen in Katholiken und Protestanten führte — die Reformation. Sie fand anch bald Eingang in Brandenburg, obwohl der Kurfürst ihr sremd gegenüberstand. Seine Gemahlin Elisabeth trat im Jahre 1528 zum evangelischen Glanben über. Den Zorn ihres Gemahls fürchtend, begab sie sich an den verwandten sächsischen Hof und kehrte erst nach dem Tode Joachims in die Mark Brandenburg zurück. Im Jahre 1524 erfuhr Brandenburg einen Landzuwachs, indem Joachim die Grafschaft Rnppin erbte. Der Vertrag von Grimnitz (1529) regelte auch das Verhältnis zu Pommern; das brandenburgische Erbrecht aus gauz Pommern wurde endgiltig anerkannt. Joachim I. starb zu Steudal 1535 und ruht an der Seite seines Vaters. Kurfürst Joachim Ii. Hektor. 1535 —1571 Wahlspruch: Wohlthäter sein für alle, das ist Fürstenart! Entgegen den Bestimmungen des Hausgesetzes hatte Joachim I. seine brandenbnrgischen Länder in der Weise geteilt, daß die Neumark als Erbteil für seinen jüngeren Sohn Johann abgezweigt wurde, während Joachim Ii. die übrige Mark erhielt. Joachim Ii. hieß wegen seiner oft bewiesenen Tapferkeit „Hektor". Schon als Kurprinz hatte er gegen die Türken so ruhmreich gestritten, daß ihn der Kaiser vor den Mauern von Wien eigenhändig zum Ritter schlug. Er war ein gutmütiger, milder Fürst, der uach seinem Wahlspruche alle Unterthanen möglichst glücklich sehen wollte. Im Jahre 1539 trat er mit dem größten Teile seines Volkes zum Protestantismus 2

8. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 32

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 32 — verübten in der Pfalz die empörendsten Grausamkeiten. Der Kaiser und die deutschen Fürsten ließen es anfangs ruhig geschehen. Friedrich Wilhelm von Brandenburg aber eilte an den Rhein und stellte sich mit 20 000 Streitern den raubsüchtigen Franzosen entgegen. Zwar bot nun auch das deutsche Reich ein kaiserliches Heer gegen die Franzosen auf; aber der Anführer hatte die Weisung, nichts Ernstliches gegen die Feinde zu unternehmen. Er führte den Krieg so lau und nachlässig, daß er gründlich geschlagen wurde. Infolge dessen zog sich Friedrich Wilhelm mit seinem Heere über den Rhein zurück, um am Main Winterquartiere zu beziehen (1674). Wie wenig den deutschen Fürsten das Wohl des Reiches am Herzen lag, sehen wir daraus, daß Ludwig Xiv. nach dem Tode des Kaisers Ferdinand (1657) sogar die Hand nach der deutschen Kaiserkrone ausstrecken konnte. Nur die ernste Mahnstimme des großen Kurfürsten wandte diese unerhörte Schmach von Deutschland ab. Krieg gegen Schweden. Ludwig Xiv. wollte deu thatkräftigen Kurfürsten zum Rückzüge nötigen und reizte deshalb die Schweden an, in fein Land einzufallen. Diese bemächtigten sich fast der ganzen Mark, plünderten die Dörfer, verwüsteten die Saaten und quälten die armen Bewohner aus die entsetzlichste Weise. Männern und Weibern schnitt man die Fußsohlen aus und marterte sie dann auf gräßliche Art; Lebendige wurden begraben, die Leichen aus deu Särgen gerissen und beraubt. Da rotteten sich die treuen Bauern der Mark zur Verteidigung zusammen und schrieben ans ihre Fahnen: „Wir sind Bauern vou geringem Gut und dienen unserem Fürsten mit Leib und Blut." Aber gegen die kampfgeübte Übermacht konnten sie mit ihren Heugabelu und Sensen wenig ausrichten. Mit Sehneu und Bangen sah das gemarterte Volk sich nach dem Retter um. Der Sommer nahte, und noch immer erschien er nicht. Dem schlimmen Gerüchte vom Tode des Kurfürsten, welches die Schweden mit Fleiß ausstreuten, schenkten die Märker keinen Glauben; sie beteten disio eifriger und inniger für ihren Herrn. — Mit blutendem Herzen vernahm der Kurfürst vou dieser harten Bedrückung seiner Unterthanen und sprach iu gerechtem Zorne: „Nun ist der Augenblick gekommen, mit Gottes Hilfe den Schweden ganz Pommern zu nehmen!" In aller Stille brach er Ende des Monats Mai auf und erschien plötzlich mit seinen tapferen Truppen iu Brandenburg, während die Schweden ihn noch in weiter Ferne wähnten. In der Nacht zum 13. Juni rückte er von Magdeburg aus mit 5600 Reitern, 1200 Mann Fußvolk auf Wagen und 13 Geschützen ans den Feind los. Schon am 15. Jnni stand er vor Rathenow, das von den Schweden besetzt war. Durch einen kühnen Handstreich gelang es seinem General Derfflinger, sich der Festung zu bemächtigen. Rhein. Die später anrückenden Kaiserlichen unter dem General Montecucnli blieben so zweideutige Bundesgenossen, daß der Kurfürst den Frieden zu Vossem bei Löwen einging. In diesem Friedensschlüsse verpflichtete er sich, den Holländern keinen Beistand zu leisten, behielt sich jedoch freie Hand vor für den Fall, daß das deutsche Reich von jemand angegriffen werden sollte.

9. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 257

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 257 — des allgemeinen preußischen Landrechts, das unter Friedrich Wilhelm Ii. in Kraft trat (S. 89, 90, 97). Einheitliche Rechtspflege für das ganze deutsche Reich brachte das Jahr 1879 (S. 206). Indem der große Kurfürst die Mitregentschaft der Stände aufhob, sicherte er sich die unbedingte Herrschergewalt (absolute Monarchie), aber zum Wohle der Gesamtheit (S. 30). In Friedrich dem Großen fand diese neue Art des Königtums ihren vollendeten Ausdruck. „Ter Fürst," sagte er, „ist für die Gefellschaft, was der Kopf für den Körper ist; er muß sehen, denken, handeln für die ganze Gemeinschaft." Er spricht den inhaltsschweren Grundsatz ans, daß kein Mensch bestimmt sei, der Sklave des anderen zu sein (S. 67). Friedrich Wilhelm Iv. gab seinem Volke die Verfassung und damit demselben Anteil an der Gesetzgebung (konstitutionelle Monarchie (S. 155 ff.). Auch im neuen deutschen Reiche nimmt das Volk teil an der Reichs-Gesetzgebung. (S. 202). 11) Das Heerwesen. Drohte den alten Deutschen ein Feind, so zogen alle wehrbaren freien Männer in den Kampf; sie bildeten den Heerbann und wählten den Tapfersten znm Anführer. Zur Zeit der Lehnsherrschaft erließ der Kaiser das Aufgebot zum Kriege an die Lehnsherren, die ihrerseits die Lehnsmänner zum Kampfe riefen und die Schar anführten (S. 4); auch die Städte des Reiches mußten eine Anzahl Ritter mit Knappen und Knechten stellen. Als die Feuerwaffen im Kampfe Verwendung fanden, wurde die ganze Kriegsführung umgestaltet (S. 12). Da die persönliche Tapferkeit wenig mehr ausrichtete, schickten die Ritter ihre Knechte und Kutscher und blieben selbst zu Hause. Weil mit diesem Volk ein regelrechter Krieg nicht geführt werden konnte, blieb den Fürsten nichts übrig, als für die Dauer des Krieges Truppen für Sold zu werben (S. 27). Der große Kurfürst schuf zuerst ein stehendes Heer zumeist aus Söhnen des Landes (S. 30). Friedrich Wilhelm I. führte die Aushebung der Rekruten ein durch Eintragung in die Regimentslisteu (S. 52). Im Jahre 1808 wurde der Gedauke der allgemeinen We hrpflicht ausgesprochen (S. 118) und 1813 die Landwehr und der Landsturm errichtet (S. 126). Durch das Gesetz über dieverpslichtuug znm Kriegsdien st e (1814) und die Landwehrordnung (1815) kam die allgemeine Wehrpflicht dauernd zur Einführung (S. 146). Die neueste Wehrordnung gilt für ganz Deutschland (S. 146). Wilhelm I. und Wilhelm Ii. haben die Stärke und Tüchtigkeit des Heeres nach Kräften gehoben (S. 168, 205, 225, 245) und auch der aufstrebenden Marine große Aufmerksamkeit gewidmet (S. 159, 161, 205, 245). 12) Die Künste und Wissenschaften. Baukunst, Bildhauerei und Malerei hatte das Mittelalter zu einer hohen Stufe der Entwickelung gebracht, wie heute noch Kirchen, Klöster und Rathänfer bekunden. Nach Erfindung der Buchdruckerkunst kamen die Wissenschaften ebenfalls zur Blüte. 17

10. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 61

1899 - Wiesbaden : Behrend
T — 61 — Herren Beamten in den Provinzen mit meiner Bauern Pferden spazieren fahren." An und für sich schon war dieses Recht für den Landmann im höchsten Grade lästig, da auch die dringendsten Feldarbeiten ihn nicht von dieser Verpflichtung freisprachen. Auch die Offiziere durften nur noch auf besonderen königlichen Befehl Vorspann fordern. Kein Offizier sollte daun den Bauern zwingen, in 2 Stunden mehr als 11/2> Meilen abzufahren. Auf die Verletzung dieses Gebotes fetzte er für jede halbe Stunde, juelche der Bauer stärker zu fahren gezwuugeu worden war, eine Strafe von 10 Thalern. Mit harten Strafen, ja mit Todesstrafe bedrohte er die Pächter oder Beamten, welche ihre Leute bei Gutsdiensten mit Peitschenoder Stockschlägen mißhandelten oder zur Arbeit antrieben. Jeder Übertreter dieses Gesetzes wurde nämlich das erste Mal zu 6 wöchigem Karrenschieben in der Festung, das zweite Mal zum Strange verdammt. So schützte der rechtliche König die Geringen gegen die Vornehmen; jedem sollte sein Recht werden. In Jahren der Teuerung ließ der sonst so karge König, der in Zorn geriet, wenn nur eine Messerspitze Salz verschüttet wurde, seiue Magazine öffnen, um seinen Unterthanen billiges Brot zu spenden und sie vor Hungersnot zu bewahren?) Geistige Ausbildung des Volkes. Von Gelehrsamkeit mochte der König wenig wissen; desto mehr that er für die Volksbildnng. Znr geistigen Ausbildung des Volkes führte ei' den Schulzwang ein. Alle Eltern waren jetzt unter Strafe verpflichtet, ihre Kinder in die Schule zu schicken, und zwar im Winter täglich, im Sommer wenigstens einmal oder zweimal die Woche. Jeder preußische Unterthan sollte in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen bewandert sein. Die Schulpflicht dauerte bis zum 12. Jahre. Allein in Ostpreußen entstanden zu seiner Zeit 1700 Schulen. Als ihm die Regierung in Königsberg Schwierigkeiten machte, schrieb er: „Wenn ich baue und bessere das Land und mache keine Christen, so hilft mir alles nichts." Für jeden Schulbau bewilligte der König freies Bauholz, einen Morgen Land, sowie freies Brennholz zur Heizung der Schnlzimmer. Auch für den Unterhalt der Lehrer sorgte er, indem er ein Kapital von 150 000 Mark stiftete, dessen Zinsen zur Aufbesserung der Lehrerbesoldung verwandt werden sollten. Wie er den Lehrern vorschrieb, die ihnen anvertrauten Kinder gleich dem göttlichen Jesusknaben wie an Alter, so an Weisheit und Gnade zunehmen zu lassen, so ermahnte er die Eltern, ihren Kindern in allem ein gutes Beispiel zu geben und für sie zu beten. *) Wie er ihnen überhaupt in unverschuldeter Not beistano, zeigen folgende Worte ans einer Kabinetsordre vom 2. Juli 1718 an die litauische Kammer: „Weile auch die bishero angesetzte (Bauren) durch die vielfältig auf einander gefolgte Unglücksfälle in einen schlechten Zustand geraten sein, und denenselben die gehabte Freijahre wenig oder nichts helfen können, so fein wir nicht abgeneigt, denen-innigen, welche das, was sie bis itzo schuldig und ohne ihren Ruin nicht abzutragen vermögend, wann solches durch Zeugnis der Priester, Schulzen, Hauptleute und Beamten, auch sonsten genugsam bewahrheitet ist, allergnädigst zu erlassen, auch ein paar Jahr von denen ganz Unvermögenden, wann solches gleichfalls vorge-meldtermaßen genugsam bewahrheitet ist, nur den halben Zins annehmen zu lassen, jedoch habt ihr zuvörderst ein genaues Verzeichnis einzusenden, wie hoch sich dieser Erlaß betragen werde, alsdann wir auch mit endgiltiger Entschließung versehen wollen."
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