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1. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 74

1885 - Wiesbaden : Bergmann
74 Geistiges, sittliches, kirchliches Leben. und blieben noch lange großenteils mit Römern besetzt. Noch im 6. Jahrh. n. Chr. waren auf einer Synode zu Mncon unter 63 Bischöfen nur 7 geborene Franken; erst im 7. Jahrh, hatte sich dieses Verhältnis dahin geändert, daß auf einer Synode zu Rheims von 42 Bischöfen 24 dem fränkischen Stamme angehörten. Aus der Mitte der Franken ist damals kein Mann von hervorragender Bildung hervorgegangen, kein Ulsilas, Beda oder Paulus Diaconus: die Franken stehen darin hinter ihren Stammesverwandten, den Gothen, Longo-barden, Angelsachsen, zurück: ihr einziger namhafter Geschichtsschreiber, Gregor von Tours, war ein Römer. Während aber so nach der geistigen Seite hin die Franken sich wenig bildungsfähig erwiesen, waren sie für die nicht eben günstigen Einflüsse des Römertnms in sittlicher Beziehung leider um so empfänglicher. Gerade der Mangel höherer geistiger Bildung und veredelten Geschmacks trug dazu bei, daß sie von der sittlichen Fäulnis, welche das verfallende römische Reich um sich verbreitet hatte, nur zu sehr angesteckt wurden. Auf der andern Seite konnte es kaum ausbleiben, daß die vielen Kriege, insbesondere die vielen Bürgerkriege, eine bedenkliche Verwilderung zur Folge hatten. Die Könige selbst gaben das verderbliche Beispiel einer vor keinem Verbrechen zurückschreckenden Gewaltthätigkeit. Die Großen, durch einen ihnen mühelos zugefallenen reichen Gutsbesitz mit den Mitteln üppigen Lebensgenusses ausgestattet, durch das lockende Vorbild der vornehmen Römer verführt, durch die ihnen gewährten Vorrechte übermütig gemacht, überließen sich rücksichtslos ihren Gelüsten. Die Masse des Volkes aber, von oben bedrückt, durch die häufigen inneren Kriege in ihrem friedlichen Erwerbe fchwer geschädigt, suchte sich zu helfen, wie sie konnte, und büßte großenteils den Sinn für Recht und Gesetzlichkeit ein. Die Bekehrung Chlodowechs und seiner Franken zum Christentum hals wenig gegen diese sittliche Verderbnis. Allerdings predigten die christlichen Geistlichen Buße, versagten wohl auch bei groben Sünden die Absolution oder belegten die Schuldigen mit allerhand Kirchenstrafen. Allerdings mahnten sie die Herren zu größerer Milde gegen ihre Sklaven, die Reichen zum Wohlthun gegen die Armen. Allerdings eiferten sie gegen die Blutrache als eine frevelhafte Störung des Gottesfriedens. Durch alles dieses mochten einzelne Verbrechen verhindert, einzelne Schuldige gebessert werden. Allein ebenso oft wurde von diesem geistlichen Sittenrichteramte kein Gebrauch gemacht, besonders gegen vornehme Sünder. Die Geistlichen durften es mit Chlodowech und feinen Franken nicht verderben, denn sie verehrten in

2. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 104

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Rultiirzustände des Frankenreichs unter Karl dem ©roßen, welche den Leib töten, die Seele aber nicht zu töten vermögen." So starb er mit den meinen den Märchrertoi) (755). Seine Leiche ward unter großen Feierlichkeiten den Rhein hinauf nach Mainz und von da nach Fulda gebracht, wo sie beigesetzt wurde. Bouifatius hat das unbestreitbare Verdienst, in einem großen '-2. eile von Deutschland das (Christentum zuerst ausgebreitet oder, so weit dessen Ausbreitung durch die irischen Glaubensprediger bereits angebahnt war, deren Werk fortgesetzt und hinausgeführt zu haben, und wohl mag ihm deshalb der Name eines „Apostels der Deutschen", den man ihm beigelegt, gebühren. Aber freilich hat er auch durch die Art seines Wirkens jenen Bestrebungen Roms Vorschub geleistet, welche nicht selten über dem Interesse weltlicher Macht und Herrschaft die höheren Zwecke des Christentums, die Förderung wahrer Frömmigkeit und davon unzertrennlicher Sittlichkeit, Schaden leiden ließen. Die gewaltsame Bekehrung der Sachsen und Friesen durch Karl dcu Großen vollendete die Christianisierung aller deutschen Stämme, und die engen Beziehungen, in welche Karl durch seine Kaiserkrönung zum päpstlichen 'Stuhle getreten war, sicherte diesem letzteren die Herrschaft über die ganze christliche Welt, soweit dieselbe entweder in dem großen Frankenreiche beschlossen war oder doch unter die Autorität des rö-misch-germanischen Kaisertums sich beugte. Karl der Große benutzte seine neue Kaiserwürde, um alle seine Unterthanen durch einen neuen Treueeid, welcher besonders den Gehorsam gegen ihn als den von Gott eingesetzten Herrscher betonte, noch fester als bisher an sich zu knüpfen. Der oströmische Hos zu Konstantinopel erkannte ihn als Kaiser des Abendlandes an, wogegen Karl aus mehrere bis dahin streitige Gebiete, wie Venedig und Dalmatien, zu Gunsten des griechischen Kaiserreichs verzichtete. Neuntes Kapitel. Hulturmstande des Frankenreichs unter Hart dem Großen, idai; Karls des Großen Absichten in bezug auf die Regierung feines ungeheuren Reichs die besten, daß sie auf die Hebung der materiellen, geistigen, sittlichen Zustünde des Volkes, ans Handhabung der Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person, insbesondere auch auf

3. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 20

1885 - Wiesbaden : Bergmann
20 Dniijcblcmb unter eigenen Köniqen. sam recht auffällig den Herrn zeigte. Die Thüringer brachte er gegen sich auf, ba er ihnen einen Kirchenzehnten zu Gunsten des Erzbischofs von Äcainz, beu er baburch für sich gewinnen wollte, auferlegte. Zuletzt brach in 6eiben Ländern ein Aufstand aus (1073). Heinrich, in seiner Harzbnrg belagert, entfloh von bort. Nun erhoben sich andere ihm feindlich gesinnte Große, und schon war von seiner Entsetzung die Rede. Doch gelang es ihm, die Sachsen und Thü-ringer zu beschwichtigen, indem er ihnen in einem Vertrag (l 074) die Erledigung ihrer Beschwerden und speziell die Niederreißnng der Burgen versprach. Als aber die Sachsen diese letztere selbst vornahmen und dabei so rücksichtslos verfuhren, daß sie u. a. selbst die Kirche auf der Harzburg und das dortige Erbbegräbnis der Könige nicht verschonten, da nahm Heinrich dies zum Vorwand, um den Vertrag zu brechen und die Sachsen mit Krieg zu überziehen. Sr fand Bundesgenossen an mehreren Fürsten, besonbers aber an den, schon damals mächtig aufstrebenden, großen Rheiustadten. Die Sachsen wurden bei Hohenburg an der Unstrut (1075) geschlagen, und nun mißbrauchte wiederum Heinrich seinen Sieg, ließ die geschleiften Burgen von neuem aufrichten, hielt viele vornehme Sachsen in langer und schwerer Haft und zog ihre Güter ein. Jetzt aber erstand für Heinrich ein neuer, furchtbarer Feind in der Person des, im Jahre 1073 als Gregor Vii. zum Papste erwählten, Hildebrand. Dieser hatte schon als Ratgeber zweier früherer Päpste die Maßregeln zur Stärkung des Papsttums vorbeireitet, die er als Papst mit größter Strenge und eiserner Konsequenz durchführte. Unter Nico laus Ii., während der Minderjährigkeit Heinrichs Iv. (1059), war, jedenfalls auf Betrieb Hildebrands, durch eine Synode die Wahl des Papstes der hohen Geistlichkeit zu Rom, den sogenannten Kardinälen, überwiesen, das Recht der deutschen Könige, den päpstlichen Stuhl zu besetzen, beinahe zu einer bloßen Formalität herabgemindert worden. Schon unter Leo Ix. waren strenge Erlasse gegen die sogenannte Simonie ergangen, d. H. die Vergebung geistlicher Stellen für Geld. Gregor Vii. dehnte dieses Verbot dahin aus, daß überhaupt geistliche Stellen nicht von Weltlichen vergeben werben, daß insbesondere die Bischöfe nicht mehr die sog. Investier (die Belehnung mit Ring und Stab) von beu Königen empfangen bürsten. Auf einer Kirchenversammlung zu Rom (1075) warb bies feierlich beschlossen. Nun war allerbings bisher, und namentlich auch unter Heinrich Iv., vielfach ein schmachvoller Handel mit Pfründen getrieben worden. Gregor benutzte dies klugerweise für
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