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1. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 28

1877 - Karlsruhe : Braun
— 38 — und wo er im Jahre 723 auf seine Berichterstattung über die bis dahin erzielten Erfolge zum päpstlichen Missionar mit dem Titel eines Reichsbischofs durch Gregor Ii. ernannt und mit dem Namen Bonifacins ausgezeichnet worden war. Nachdem er dem Papst den Huldigungseid geschworen, erhielt er Empfehlungen an Karl Martell, an die Großen in Thüringen und an die Geistlichen ganz Deutschlands. Trotzdem daß der Papst Segen an die Unterstützung seines Senb-lings knüpfte und den Widersetzlichen mit dem Fluche drohte, nicht günstig ausgenommen, weil die weltlichen und geistlichen Großen sich nicht dem von Rom Empfohlenen unterwerfen wollten, entwickelte er große Energie z. B. durch das Fällen der heil. Eiche, und bald erhoben sich christliche Kirchen in Hessen und in Thüringen (Erfurt). Für diesen Erfolg wurde bet Bischof 732 durch das sog. Pallium, das Zeichen der erz-bischöflichen Würde, belohnt und mit dem Recht ausgestattet, in Deutschland Bischöfe einzusetzen. Nach seiner dritten Reise nach Rom (738) begründete er auf Einladung des Herzogs Odilo die kirchliche Verfassung in Bayern, wo er die Sprengel Salzburg, Regensburg, Freising und Passern ordnete, und uach dem Tode des lauert Karl Martell 741 konnte er auch in Ostfranken, d. H. in Hessen und Thüringen, 4 Bisthümer einrichten (Buraburg bei Fritzlar, Würzburg, Erfurt, Eichstäbt). Das auf Bouifacius' Anregung nach dem Muster von Monte Cassino durch den heil. Sturmius gegründete Kloster Fulba, unter dem besondern Schutze Pippins und lediglich dem römischen Stuhl unterworfen, erfuhr die besondere Zuneigung des deutschen Apostels und sollte einst seine Gebeine bergen. Den Schlnß seiner vielseitigen, auf völlige Beseitigung des heidnischen Wesens gerichteten Thätigkeit (strenge Kirchenzucht, Synoden) bildet die Gründung eines Erzbisthums, wozu erst Köln, daun Mainz, seit 550 ein Bischofssitz, ausersehen war. Bald setzte er seinen Schüler Lullus zu seinem Nachfolger als Erzbischof ein und zog trotz seines hohen Alters nochmals auf die Mission der Friesen aus, unter denen er vor 48 Jahren mit seinem 746 verstorbenen Lehrer Willebrod gearbeitet hatte. Eine friesische Raubschaar erschlug ihn, als er eben bei Groningen eine Firmelung von Neugetauften vornehmen wollte, nachdem er die angebotene Gegenwehr seiner Gefährten ausgeschlagen, am 5. Juni 754 oder 755. (Jubiläum 1855.) (i der sv md tonne I; Sadjfei jii mtenoerfeti iaion Mi 111 Ho Üul! ll hmkter d litt die llnmögli Hl oon li | piket un Itim, Minden, (litt $te|ciir W dieser 3 ijoi) von chen zu { in Ungarn »i getauft« sie« römischen Patriciu t, Eibe 80' t md späte Von Pchin in Ad nach

2. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 36

1877 - Karlsruhe : Braun
Anmerkung 2. Das 6. ökumenische Concil zu Konstantinopel 680 hatte den sog. Monotheletismus verdammt, d. H. die Anficht, wornach die Erlösung auf eine gottmenschliche Willensäußerung zurückzuführen sei. Die Anhänger dieser Lehre werden auch Maro niten von dem Mönch Maro am Libanon genannt, der den Monotheletm eine eigene Einrichtung gab, die sich bis ins 12. Jahrhundert hielt, wo sie die Oberherrlichkeit des Papstes anerkannten. Trotz mancher Zugeständnisse an die römische Kirche (filioque § 53, Fastengebote, Römischer Katechismus, Gregorianischer Kalender) behaupteten sie eine Reihe Eigenthümlichkeiten, besonders liturgische, und die freie Wahl ihrer Patriarchen, die aber vom Papst bestätigt werden muß. Collegium Maronitarum in Rom 1584. § 53. Ueber das Wesen des heil. Geistes und zwar über die Frage, ob er nur vom Vater oder auch vom Sohne (filioque) ausgehe, wie man seit der Synode von Toledo 589 im Abendland allgemein annahm, hatte man in Rom, wo man den Zusatz mit dem Concil von Aachen (809) für richtig erklärte, ohne ihn in das Bekenntniß aufzunehmen, eine andere Ansicht als in Konstantinopel, wo man das Ausgehen des heil. Geistes nur vom Vater lehrte. Als zu dieser und anderweitiger dogmatischer Differenz, die im 9. und 11. Jahrhundert zu Tage trat, auch noch eine Machtfrage kam, indem der römische Papst die von Konstantinopel aus bekehrten slavischen Völkerschaften (§ 48) für seine Herrschaft in Anspruch nahm, da erfolgte die erste Trennung der christlichen Kirche. Am 16. Juli 1054 legten die römischen Legaten den Bannspruch gegen den Patriarchen von Konstantinopel Michael Cärnlarins auf dem Hauptaltar der Sophienkirche nieder. Eine griechische Synode erwiederte den Bannfluch. Damit war die Kirche gespalten in eine abendländisch-römische unter dem Papst zu Rom und eine morgenländisch-griechische unter dem Patriarchen von Konstaniinopel. Trotz mehrfacher Versuche einer Wiedervereinigung, z. B. bttrch das Henotikon von Florenz 1439, blieb die Trennung bestehen, bet nur ein Theil der griechischen Christen — die sog. unirten Griechen — mit dem päpstlichen Stuhl eine Union einging. Diese erkennen den Primat des Papstes an, lehren den Ausgang des heil. Geistes auch vom Sohn und nehmen das Fegseuer und die Seelenmesse an. Die griechische Kirche aber blieb in der Folge ungeachtet der Wirksamkeit !l( (t M..... /¥• w et M- 1010 Iiu* L miflht’! n 'Mut Vu V • Csshtt in M v v 51, 3® ^ttt -I imilbtttö im Uhu* At*Y1 1 Jim Pll-Iis Ul’ da großen ftü Mbesti I 0 zu w von luguitiiv: !(Himllng annahm i y Wg nicht ffii aber de T l Ii ) ein einst als li der, oeigd i|i morden ir .ir I |«tte, mutbe I,: unter dem 1 litt Eeißchma daß m ttete. r die Le! Wndert ein An Prsch, Cordte oi loroeti 1 1 I tion / Wvu viel ver genannt

3. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 55

1877 - Karlsruhe : Braun
Werbung oh italienischen und französischen Cardinalspartei eine Spaltung (von Sim^Schisma) ein, da dem römischerseits gewählten Papste von 'kaufen rool französischen Cardinälen ein Gegenpapst entgegengestellt Y. die ü|| Wurde. Dieses Aergerniß danerte(1378—1409) über Zojahre. ^n- Hiemj Endlich schrieben die 2 Päpste das Concil von Pisa 1409 aus, das ein kirchliche den Streit schlichten sollte. Beide wurden von dem Concil abge-Msherr, k: setzt, das nach dem Antrag des Pariser Universitätskanzlers it dem $öi Gerson sich über den Papst gestellt hatte. Zn einer Reformation >rden gebmi, der Kirche an Haupt und Gliedern, wie sie derselbe verlangte, lie. Canitz kam es nicht, da man zunächst einen neuen Papst wählte, stellung ein« der das Concil auf 3 Jahre vertagte. Die 2 schismatischen r Papst, du Päpste aber traten nicht ab, und so waren im Jahr 1410 drei sollte. - Ai Päpste vorhanden (wie auch 3 Kaiser). Nach dem baldigen des römische Tode des Pisaner Papstes (Alexander V.) folgte der fitten= lg der Höh» lose Johann Xxiii., der einst Seeräuber gewesen und einer Vormsem Reformation der Kirche nicht gewachsen war. Eine solche aber Canterbiq wurde immer entschiedener von den Pariser Theologen (Peter lder Iii, ui d'ailly, Gerson, Nicolaus v. Clamenge) begehrt, und auch Verhältniß zi der Kaiser Sigismund betrieb eifrig zu diesem Behuf ein ischen M allgemeines Concil. Es wurde in Konstanz 1414—18 gehalten. Johann Xxiii. entfloh, als er sich auf die Auflagen der Simonie, des Mordes u. dergl. verantworten sollte, und i§ Papstth, wurde abgesetzt. Zu einer Reformation kam es nicht, und 'f 1303), k man wählte den Cardinal Colonna als Martin V. zum gegenüber fei Papst, der das Concil mit dem Versprechen, es bald wieder (Verbot feit F berufen, in der 45. Sitzung auflöste (Ueber Huß s. § 61). )en König Ü Sein Nachfolger Eugen Iv. sandte. einen Legaten auf das icis Baseler Concil 1431—43, und verlegte es wegen seines inemteßmi! reformatorischen Eifers nach Ferrara, von da nach Florenz, rpste qenal Das Concil hielt sich aber noch eine Weile in Basel und ,er Eräiu wählte einen neuen Papst; indessen fand dieser keine An-frmnöftfsi Erkennung unter den Völkern, und das Concil verfiel, indem arm(is fei*! viele seiner Mitglieder, darunter Aeneas Sylvins Piccolomini, von f» äum Papst übertraten. in Avig« Ueber die ans dem Gegenconcil in Florenz zu Staude babylonw gebrachte, aber nicht dauernde Einigung zwischen der abend-e der M ländischen und morgenländischen Kirche s. §. 53. Erzbischof s 1377 jj Bessarion von Nicäa, der Vertreter der Einigungswünsche :stabt zu» des griechischen Kaisers, trat in die römische Kirche. — einigfeit fe

4. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 56

1877 - Karlsruhe : Braun
Die Reformation der Kirche war nun von Rom nicht mefw sä"’ wbev“S f°lf‘ Pius Ii. -chvbene A.n.l Sylvins, der „Apostat" der Baseler Bestrebungen, bit Grundsatz- der C°nc,k-n von Konstan, nnb Basel aufb« seine Nachfolger bis in das 16. Jahrhundert fein ocenz Viii., § 59. Anm., Alexander Vi., Julius Ii £eo X) einer ungeistlichen Lebensrichtung hingegeben, fj ene Aufgabe nicht befähigt waren. «li 1 rgemtz t lisch die id)ii ihm rottbttt; üch-klchoksch !|im tamon

5. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 35

1877 - Karlsruhe : Braun
— 35 "gen und ' böhere^l» ordens (Luther), den Papst Alexander Iv. aus zerstreuten a orden !i Mönchsvereinen 1256 sammelte. id)tia mar!!I 7' Vorübergehende Zunahme der Macht und des Ansehens - ;;™»4 Aw , »y Sink-N des Papstthums. (Vergleiche u :' ™|1 8. Die Erkenntniß, daß der Gedanke bet Werkh-iligkeit, ' W welcher den Wallfahrten und den Expeditionen ins heil. Land t Rhodise ^ •§u @runb laqf gu verwerfen sei. ' ^ itber|er|i B. Innere Verhältnisse. temische 1 Arusch . Ä. Lehre. ch dem mol •utlii'nislen'i» r r .<?e^ dem ^nfan9 des 7. Jahrhunderts zeigen 5 sich Abwerchungen von der kirchlichen Lehre indem - ^ « oströmrschen oder griechischen Reiche in Folge des Auftretens vn ^t:^r gnostrsch-manichäischen Secte der Pauliciauer, die x." : emem Dualismus huldigten, wornach sie alles Irdische als , "Himä bes Teufels verachteten und von der Bibel das alte u Ee^ament' roie die Schriften des Matthäus, Markus und : O, , Petrus verwarfen, während sie ihre Ansichten mit den Leh- ^uitidjrateren des Paulus zu verbinden suchten, von dem sie benannt ircmtii tut lt sind. — Gegen diese Secte, aus der mehrere schwärmerische von cdpta,! Parteien hervorgingen, wie die Bogumilen in Bulgarien im 10 {ml,/-! 11. Jahrhundert, wurde in der immer mehr veräußerlichten joiui|e. i tötrche des griechischen Reiches das Schwert angewendet: 1,1 Liilza, M Kaiser Basilius der Macedonier schlug sie und ließ sie großen- >rgl. § 48. I theils niedermachen. '"brecht » § 52. Wie sehr die Kirche im Osten von dem Geist- -lnvaaudm gehalt der christlichen Lehre sich entfernte, zeigt auch die Verdes ^M ehrung von Bildern und Reliquien, wogegen einige Kaiser, i.üii unter p i z. B. Leo der Jsanrier (f 741) und Leo der Armenier (f 820), Verbote erließen, während die Kaiserinnen Irene (um 800) und Stiftung lt® Theodora (um 840) den Bilderdienst begünstigten, die Letztere id i(Stteait?, sogar für die auf der 2. Nicänischen Synode — dem sie-hardttiet); w benten ökumenischen Concil 787 — beschlossene Meer .'iartiteto derherstellung desselben im Jahre 842 ein eigenes Mt, das brtett bettsit- „Fest der Rechtgläubigkeit" anordnete. iliinonteiim”! Anmerkung 1. Die Partei der Freunde des Bilderdienstes führte or aetiorenj den Namen Brlderanbeter oder Bilderdiener, während die Gegner Bilder-ieii. des W Würmer hießen. ti 3*

6. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 53

1877 - Karlsruhe : Braun
oh Basel; zügellosen freien ®|| ’le Flamme tzx tand im M -'Uthum, htj och weiter ug mit Papst die e Schenbing... nach feiner | eit Kaiser vqij Tank der5 der >ig und die Pseudo-Mch Zeichnet ini ) Aussprü Den, die im9.Jjil echten Sßaitil e angebli' hrten. unbekannter $| Bischof 3fte| l„g von fit# Verfasser |i| Diakon Beck bsoluten M| ltlichen Sf loliten befreit-' [bar stehen ß ramntaneii 1 3) tuisüsleiti k-rfe eines ; dem rötm|Affl8' 53 odor Papst Sylvester die Umgebung von Rom geschenkt haben soll, welche die Grundlage zum Kirchenstaat gebildet habe. An dieser Annahme von einer donatio Constantini ist nur richtig, daß Constantin der Große der römischen Gemeinde 321 erlaubte, Geschenke und Vermächtnisse von liegenden Gütern anzunehmen. § 70. Der Erhebung des Papstthums im 8. und 9. Jahrhundert, das um 860 durch Nikolaus I. kräftig vertreten war (der Satz von der Giltigkeit der Synodalbeschlüsse als von päpstlicher Genehmigung abhängig gegen den Erzbischof Hinkmar von Rheims), folgte die tiefste Schmach im 10. und in der 1. Hälfte des 11. Jahrhunderts. Die berüchtigte Theodora, die in den Parteikämpfen nach Kaiser Arnulfs Tod 899 die Oberhand gewann, besetzte den Stuhl Petri mit elenden Menschen, z. B. ihrem 18jährigen Enkel, dem ersten Papst, der seinen Namen änderte (Johann Xii.), und der von Otto dem Großen von Deutschland — den er zu Hilfe gerufen und zum römischen Kaiser gekrönt hatte — wegen Gotteslästerung, Meineids und anderer Verbrechen abgesetzt wurde. Otto Iii. verfügte über den päpstlichen Stuhl, indem er seinen gelehrten Lehrer Gerbert (Sylvester Ii.) einsetzte. Auf der Synode von Sntri (1046) hob Heinrick Iii. das Unwesen auf, daß Rom 3 Päpste zugleich hatte, darunter Benedict Ix., der als 12jähriger lasterhafter Knabe 1033 Papst geworden war. Auf diese Periode der Herrschaft des deutsch-römischen Kaiserthums über die Kirche folgte eine aus der ernsteren Richtung der Clnniacenser und Ca-maldulenser (§68) hervorgegangene Erhebung des Papstthums, welches von seiner politischen Machtlosigkeit und seinem sittlichen Verfall gerettet, durch das Verbot der Simonie, der Priesterehe und der Laieninvestitur frei und mächtig werden und an der Spitze aller christlichen Staaten stehen sollte. Dieses Ziel verfolgte mit Glück der Mönch Hildebrand, Handwerkersohn ans Siena, der, schon ehe er Papst war, die römische Curie geleitet und bereits unter Nikolaus Ii. (1059) es dahin gebracht hatte, daß das Recht der Papstwahl nur dem Collegium der Cardinäle, d. h. der vornehmsten Priester in Rom, zugetheilt und somit vom Kaiser unabhängig wurde. Als Papst Gregor Vii. 1073—85 erneuerte er die alten Cölibatsgesetze und setzte alle verehelichten Priester, deren der niedere Clerus viele zählte, ab.

7. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 54

1877 - Karlsruhe : Braun
Bald verbot er die Simonie, d. H. die Erwerbung oder Annahme geistlicher Stellen aus Laienhänden (von Simon, der den Aposteln die Gabe des heil. Geistes abkaufen wollte Apg. 8, 18), und die Laien-Jnvestitur, d. H. die übliche Belehnung von Geistlichen durch weltliche Herren. Hiernach wurde jeder Geistliche, der von einem Laien ein kirchliches Amt annahm, mit Absetzung, und jeder Lehensherr, der einen Geistlichen mit einem Amte belehnte, mit dem Bann bedroht. Fünf Räthe des Kaisers Heinrich Iv. wurden gebannt, bald dieser selbst wegen fortgesetzter Simonie. Canossa. Der Grundgedanke Gregors Vii. war die Herstellung einer Welttheokratie, deren unumschränktes Haupt der Papst, der unfehlbare Statthalter Gottes und Christi, sein sollte. — Am höchsten stieg die theokratisch-monarchische Macht des römischen Papstes während der Kreuzzüge und der Regierung der Hohenstaufen durch Innocenz Iii., der 1216 starb. — Wormser Con-cordat 1122. Thomas Becket, Erzbischof von Canterbury, Märtyrer des Hildebrandismus 1170. Alexander Iii. und Friedrich Barbarossa 1177. Innocenz' Iii. Verhältniß zu seinem Mündel Friedrich Ii. und zu dem englischen König Johann. § 71. Mit dem 14. Jahrhundert gerieth das Papstthum in solchen Verfall, daß man Bonifacius Viii. (f 1303), der dem französischen König Philipp dem Schönen gegenüber die päpstliche Autorität vergebens geltend machte (Verbot der Besteuerung der Geistlichkeit Frankreichs durch den König in dem Krieg gegen England. Die Bulle Clericis Laicos. Briefwechsel zwischen König und Papst. Gesangennehmung und Tod des Papstes 1303), den Letzten der Päpste genannt hat. Der 2. Nachfolger desselben, Clemens V., früher Erzbischof von Bordeaux, mußte in Abhängigkeit von der französischen Krone in Frankreich bleiben und residirte wie eine Anzahl seiner Nachfolger — eigentlich französische Hofbischöfe, von sran-öfisch gesinnten Cardinälen gewählt —seit 1309 in Avignon. Mit diesem etwa 70 Jahre dauernden sog. babylonischen Exil der Päpste 1305—1377 beginnt das Ende der Weltherrschaft der Hierarchie. Nach dem Tode des 1377 aus das Verlangen der Römer in die alte Papststadt zurück- ' ' ~ • ' Seit der m Eni#11 btt nie auf 2 traten n Wanden (in isttner P Xxiii, in bet Kiro pttet entiis | Asm, M i Inifer Gm» jitte Concil. Johann X: a «nie, de» i 3» jte den C , der das 6oni itiifeti, in der 4 t E»> jtlttßoncil 1 «Wen (rift i il hielt f lt eitlen netten g unter den t Mitglied 4 übertrat l die auf \ P aber »ich m und tnon »on Nicö ifchen Sc

8. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 24

1877 - Karlsruhe : Braun
— 24 — zurück, von welchen wieder der römische einen Vorrang erhielt er sich seit dem 6. Jahrhundert in dem Titel Papst (ursprünglich allgemeine Bezeichnung der Bischöfe) ausdrückt. Der Grund zu dieser Bevorzugung lag in dem Ansehen der alten Welthauptstadt, in der Annahme von der Gründung des römischen Bischofssitzes durch Petrus, in der Entscheidung beziehungsweise Unterstützung, welche die streitenden Parteien in Rom fanden und dergl. Wie die Einheit der Kirche in dem Episkopat, so kam ihre Allgemeinheit zur Darstellung in den Synoden oder Concilien, welche entweder ökumenische d. H. Reichs- oder Provinzialsynoden waren. So baute sich die Kirchenverfassung on der Einzelgemeinde mit ihrem Bischof durch die Provinzialsynode mit dem Metropoliten zur Reichskirche mit dem ökumenischen Concil auf. it Betöre (in großes • i tn li in «chm! I Al > Im öit i iif durch '1 teil te Suchn t ich den 58t) «chhren, bir ttö mr, übet i in der L = der , der 571 g, n getrennten

9. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 81

1877 - Karlsruhe : Braun
81 ; augemm 'etauft tuiti ’ Abendw 0^ Öq^ jjf; ein getan» Der Cöliba, -lchen bücfeii :r Wittwe Hen befelt, t vlasti elerklämz wenig. K und haben sich >er in bei treten sind Neslomm die Kopten 26 und 53, nländische» tetropa >doxen p e zu norgsnläii-r voriiber-ufgetreto, rche die Refor-1 den An- hängern der evangelischen Lehre, die sich immer auf ein Concil berufen hatten, welches auch der Kaiser verlangte, zu einem solchen entschließen. Es wurde 1542 einberufen, 1545 in Trient eröffnet und dauerte mit mehreren Unterbrechungen bis *563. Indessen waren die Beschlüsse desselben so sehr in päpstlichem Smn, daß die Evangelischen nicht dadurch befriedigt wurden und deren Wiedervereinigung mit Rom nicht zu Stande kam. Die bisherigen Einrichtungen wurden durch J^l^en**nu?l neu bestätigt und zur Befestigung der päpstlichen Herrschaft der Glaubenseid und die Bücherverbote (1557 der 1. index librorum prohibitorum, 1564 der 2., worin die Bibeln in der Muttersprache) eingeführt und alle fcetchungen durch die Bulle in coena domini mit dem « .ch belegt. Dazu opferte sich der Orden der Gesellschaft Fu (8 98) dem Dienst des katholischen Glaubens nach dem Willen des Papstes. 8 93. Trotz alledem konnte das päpstliche Kirchenthum nicht emmal in allen katholischen Ländern zur vollen Geltung kommen. In Frankreich behaupteten die Könige das Recht, die Bisthumer zu besetzen, und Louis Xiv. stellte mit seinem Klerus 1682 dem Papst die quatuor propositiones cleri (jameani entgegen, wornach die Päpste keine Autorität über die weltliche Gewalt haben. in ihrer geistlichen Macht den erneuten der französischen Bischöfe unterworfen sein, Entscheidung rn Rechtsfragen nur in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen und dem Herkommen der gallikanischen Kirche treffen und in Glaubenssachen an die Genehmigung der Kirche gebunden sein sollten. Neben der gallikanischen Kirche mit diesen. Freiheiten bildete sich in Folge der Jan-jemstitcheii Streitigkeiten (§ 95) in den katholischen Niederlanden eine von Rom unabhängige Kirche. Vergebens war der Protest Clemens Xi. gegen die Annahme der Köniqs-krone durch den Kurfürsten von Brandenburg. Eine Anzahl europäischer Höfe, zumal die bourbonischen von Frankreich, Spanien und in Italien, nahmen Stellung gegen Rom und verbannten die Jesuiten. In Oesterreich wurde der Eiu-'lup des Papstes wenigstens vorübergehend durch eine Reihe von Anordnungen geschwächt, die Josef Ii. gab (das sog. placetum regium). In Folge der französischen Revolution 6

10. Grundriß der Kirchengeschichte für höhere Lehranstalten - S. 52

1877 - Karlsruhe : Braun
— 52 — religiösen Gottesfreunde (Nikolaus von Basel; Wirkung auf Tauler) und deren Gegenbild, die zügellosen wüstcom-munistischeu Brüder und Schwestern des freien Geistes (Schwestrones), die das Schwert und die Flamme der Inquisition vernichtete. c. Verfassung. § 69. An der Spitze der Kirche stand im Mittelalter das Patriarchat von Rom oder das Papstthum, das seine schon früher (§ 38) begründete, nun noch weiter hervorragende Stellung zunächst seiner Verbindung mit Pippin dem Kleinen verdankt, der von dem römischen Papst die fränkische Krone (§ 46) annahm und ihm dafür eine Schenkung machte, welche wieder durch Karl den Großen nach feiner durch Leo Iii. vollzogenen Krönung zum römischen Kaiser vergrößert wurde. Sodann durften sich die Päpste Dank der Thätigkeit des deutschen Apostels (§ 44) als Oberherren der deutschen Kirche betrachten. Schließlich wurde der Vorrang und die Macht, die Rom thatsächlich besaß, durch die sog. Pseudo-Jsidorischen Decretalieu für gesetzlich erklärt. Damit bezeichnet man eine Sammlung von Coneilienbeschlüssen und Aussprüchen der römischen Patriarchen in Briefen und Urkunden, die im 9. Jahrhundert zum Vorschein kam und neben echten Partien eine große Zahl von Decretalieu enthielt, welche angeblich von den Päpsten der 4 ersten Jahrhunderte herrührten. Benannt ist dieses kirchliche Gesetzbuch, zu dem ein unbekannter Isidor Mercator ein Vorwort schrieb, nach dem Bischof Isidor von Sevilla, der eine berühmte echte Sammlung von kirchlichen Verordnungen herausgegeben hatte; fein Verfaffer vielleicht der Erzbischof Otgar von Mainz, oder fein Diakon Beuedictus Levita; fein Zweck: die Sicherung der absoluten Herrschaft des Papstes, unter dem die von aller weltlichen Macht und von den Provinzialfynoden, bezw. Metropoliten befreiten Bischöfe nebst dem niederen Clerus unmittelbar stehen sollten. Die Unechtheit dieser Hauptquelle aller ultramontanen Lehren ist durch die Magdeburger Centurien (§ 3) nachgewiesen. Anmerkung. Beispielsweise ist in dem Werke eine Schenkungsurkunde enthalten, durch welche Constantin der Große dem römischen Bischof t Min donatio Co gemein anu 70. Tn , 6,1 fnmlvrt P M (der l Mer M von W in der 1. §« Wm, bi " die D6t ieni ' C , der Dtto b ß gerufen imi Me rourbe. pl, inbertt er ijijte, Ans: i Iw üroeftt Initei Sencbid K fnpit geivi? ist ieä beutid'-der etni (§68; 13, ivelches ! Me» V c Ii mb an 1 ft Siejfj cj i die römische es dahin Ar dem ■Priester ig rourb ? die all et,
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