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führen. Die ganze Kunst des Gesetzgebers besteht darin, den Ehrgeiz des
Menschen wohl zu lenken.
Zweitens ist es besser, daß das Bauholz teurer als wohlfeil ist.
Das Geld dafür geht nicht aus dem Lande. Ein teurer Holzpreis muntert
die Leute auf, fleißig zu pflanzen; und diejenigen Gegenden sind nicht
glücklicher, wo man das Holz gar nicht verkaufen kann, sondern zu
Pottasche und Glashütten verschwenden muß.
Drittens ist es besser, daß die Leute zu viel als zu wenig Holz
nehmen, weil sie keine Baumeister bei sich habeu und durch die Stärke des
Holzes ihre Fehler im Bauen ersetzen müssen.
Viertens ist in den hiesigen Häusern die allergrößte Sparsamkeit
bereits darin beobachtet, daß die Balken nicht durchlaufen, sondern nur
deu sogenannten Stuhl bedecken. Dadurch sind bei jedem großen Hause
uach dem jetzigen Holzpreise 200 Taler erspart. Die Verschwendung ge-
schieht also nur in Ständer- und Riegelholz, welches noch genug vorhanden
ist, da es nur an Balken mangelt.
Fünftens findet man keine Verschwendung in den Gegenden, wo
das Holz rar ist." —
Nicht weit von dem Wohnhause erheben sich zwei neue Scheunen.
Sie siud massiv aus roten Backsteinen erbaut. Große Schiebetüren er-
möglichen das Hineinsahren der Wagen und der großen Ackergeräte. An
der großen Scheune stehen auf einer Sandsteintafel die Worte:
Mit Hand für Haus und Hof.
Das Herz hinauf zum Himmel,
Sechs Tage schaff für Brot,
Und dann aus dem Getümmel.
Die Scheunen dienen zur Aufbewahrung der Ackergeräte und des
Zornes. Die kleiue Scheune trägt ein weit überstehendes Dach. An der
Außenwand hängen an eisernen Haken die Eggen. Auf dem Hose liegen
hohe Hausen Brennholz. Neben dem Hause sind die Misthaufen und die
Iauchegrube. Der Mist oder Dünger ist für den Landmann von der
größten Bedeutung. Warum?
Die Arbeiten auf dem Bauernhose.
1. In der Milchkammer.
2. Jn> Pferdestalls.
3. Bei den Kühen.
4. Auf der Tenne.
Rund um den Hof herum liegen die Acker und Wiesen des Meiers
Nordhorn. Wenn er aus dem Fenster sieht, dann überschaut er überall
eigenen Grund und Boden, der schon jahrhundertelang zu dem Hose gehört
hat. Er braucht nicht weit zu gehen, um zu seiner Arbeitsstätte zu ge-
langen. Sie ist draußen in Wiese und Feld. Wald ist hier nicht vor-
handen. Im Frühling, Sommer und Herbst ist der Meier immer draußen
beschäftigt. Nur in der Winterzeit faim er in Feld und Wiese nicht viel
Verleger, Praxis des heimatkundlichen Unterrichts. a
TM Hauptwörter (50): [T5: [Haus Tag Kind Hand Herr Tisch Mann Fenster Wagen Pferd], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf]]
TM Hauptwörter (100): [T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T91: [Haus Fenster Wand Stein Dach Zimmer Holz Feuer Raum Decke], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute], T125: [Haus Stein Fenster Dach Holz Stroh Winter Erde Wand Wohnung], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T12: [Wagen Wasser Stein Rad Fuß Maschine Pferd Bewegung Hand Schiff]]
96
werker arbeitet meist auf Bestellung, er verfertigt nur das, was bei ihm
bestellt ist. Der Handwerkerstand erzeugt Werte oder Güter, die auf künst-
lichem Wege gewonnen werden. Wir nennen sie im Gegensatz zu den
Naturerzeugnissen oder Naturgütern künstliche Erzeugnisse.
Anschauungsmittel: Technologische Tafeln von Meinhold, Eschner.
Anschlußstoffe: Rechnen: Die Kinder erfragen die Preise der
Nahrungsmittel und berechnen die Ausgaben für Nahrungsmittel ihrer
Familie für einen Tag, eine Woche, ein Jahr. Sie berechnen, welcher
Anbau für den Landmann am lohnendsten ist, welche Verdienste der
Händler mit Lebensmitteln erzielen kann, oder, ob es zweckmäßiger ist,
wenn der Landmann die Milch an die Molkerei oder nach Dortmund ver-
sendet, als wenn er selbst buttert usw. Der Lehrer legt die in den
Abb. 39. In der Tischlerwerkstatt.
Verkleinerte Abbildung aus Meinholds
5>andwerkerbildersamnilung,
Zeitungen veröffentlichten Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse den
Berechnungen zugrunde.
Sehr vorteilhaft ist es auch, die Nährwerte der einzelnen Gerichte
nach den Nahrnngsmitteltabellen berechnen zu laffeu.
Sehr viele Leute Güterslohs finden ihre tägliche Beschäftigung in
einer Fabrik. Nennt Fabriken! Was wird da gemacht? In den Fabriken
werden die Erzeugnisse mit Maschinen in großen Mengen hergestellt. Der
Besitzer der Fabrik ist der Fabrikherr, Fabrikbesitzer oder Fabrikant; die
Geschäftsführer, Buchhalter, Schreiber und Aufseher heißen Fabrikbeamte,
und die Arbeiter nennt man Fabrikarbeiter. Nenne Fabrikherren, Fabrik-
beamte, Fabrikarbeiter! Die Fabrikherren lassen viel mehr Erzeugnisse
herstellen als verlangt werden; sie arbeiten auf Vorrat. Sie treiben die
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T1: [Maschine Fabrik Herstellung Industrie Papier Leder Wolle Leinwand Fabrikation Art], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau], T47: [Karte Lage Länge Breite Größe Meile Linie Ort Grenze Höhe]]
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Herstellung der Fabrikerzeugnisse oder Fabrikwaren im großen. Man
sagt, sie treiben Industrie; darum nennt man sie auch Industrielle und
ihre Erzeugnisse Jndustrieerzeuguisse oder Fabrikate. In den Gütersloher
Fleisch- und Wurstwarenfabriken oder in den Webereien werden viele
Fabrikate erzeugt. Zu ihrer Herstellung bedarf man aber der Stoffe, aus
denen sie gemacht werden müssen. Diese (Stoffe, die verarbeitet werden,
nennt man Rohstoffe.
1907 gab es in nnfrer Stadt 7 Innungen, und zwar:
1. Die Allgemeine Handwerker-Jnnnng .... mit 25 Mitgliedern.
2. Die Bäcker-Innung.......... „ 52 „
3. Die Baugewerken-Zwangs-Jnnnng . . . . „ 26 „
4. Die Metallhandwerker-Jnnnng ...... „ 51 „
5. Die Zwangs-Jnnung für Tischler u. verwandte
Gewerbe .............„ 90 „
6. Die Zwangs-Jnnung für das Maler-, Glaser-
und Lackierer-Handwerk........„ 34 „
7. Die Zwangs - Jnnuug für das Schneider-,
Kappenmacher- und Kürschner-Handwerk . . . „ 55 „
Zusammen 333 Mitglieder.
Heute gibr es noch eine Metzger-Jnnnng mit 20 Mitgliedern.
Nach der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 gab es
in Gütersloh 142 gewerbliche Betriebe mit mehr als 3 Arbeitern und
598 gewerbliche Betriebe mit weniger als 3 Arbeitern.
Vom Baumaterial und Häuserbau.
Gütersloh liegt im Sande. An Baumaterial bietet uns der Erd-
boden nur die zerstreut umherliegenden Findlinge, Sand und Holz. Nach
Friedrichsdorf und Bielefeld zu ist Lehm vorhanden. Da finden wir des-
halb Ziegeleien. Sie versorgten früher und auch heute noch die Gütersloher
Maurer mit Backsteinen. Sandsteine gibt es erst im Teutoburger Walde.
Die heimischen Baumittel konnten vor Jahrhunderten, als noch
keine Bahuen und nur wenig Straßen vorhanden waren, nur allein
benutzt werden. So sind die alten Häuser durchweg Fachwerkbauten.
Später baute man die Häuser ganz aus Backsteinen. Solche Häuser nennt
man massive Häuser. Nur zum Bau des Gotteshauses bezog man den
Sandstein aus den Steinbrüchen bei Steinhagen am Teutoburger Walde.
Die alte Kirche ist aus Teutoburger Wald-Saudstein erbaut wie später auch
die neue Kirche. Dagegen ist die katholische Kirche ein Backsteinbau.
Heute werden viele Häuser aus weißen Steinen von der Form und
Größe der Backsteine erbaut. Sie heißen Hartsteine und werden im Hart-
steinwerk aus Sand und Kalk gemacht. Weil sie dauerhaft und billig sind,
benutzt man sie jetzt in Gütersloh sehr viel.
Vom Bau eines Hauses.
Als das Direktorhaus neben dem Seminar gebaut werden sollte,
kamen eines Tages Arbeiter und machten ein großes Loch in die Hecke an
Verleger, Praxis des heimatkundlichen Unterrichts. 7
TM Hauptwörter (50): [T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T19: [Wasser Luft Eisen Körper Silber Gold Kupfer Metall Stein Erde], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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TM Hauptwörter (200): [T125: [Haus Stein Fenster Dach Holz Stroh Winter Erde Wand Wohnung], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T25: [Stadt Schloß Straße Garten Berg Dorf Nähe Park Ufer Haus], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]
— 102 -
diesen Gebieten. Damit sind wir schon auf der zweiten Seite angelangt.
Die bis jetzt genannten Abschnitte enthalten vorwiegend Politisches, sie
werden meist von den Männern gelesen. Nun kommt auf der zweiten
Seite unter der Überschrift „Lokales und Provinzielles" allerlei neues aus
Gütersloh, der näheren und weiteren Umgegend und der ganzen Provinz.
Was lesen wir da zum Beispiel?
Das untere Drittel der Seite ist durch einen Doppelstrich getrennt.
Diesen Teil nennt man kurz: „Unter dem Strich." Dort finden wir eine
Geschichte oder einen Roman, der in Abschnitten von drei Spalten täglich
fortlaufend abgedruckt wird. Aus der dritten Seite bringt die Zeituug
unter den Überschriften „Aus aller Welt" und „Vermischtes" Nachrichten
von allerlei Begebenheiten. Die vielfachen Nachrichten und der Roman
werden mehr von den Frauen und der Jugend als vou deu älteren
Männern gelesen. Sie wenden ihr Auge besonders wieder dem letzten
Teil, den „Letzten Nachrichten" und „Depeschen" zu.
Bis hierher haben wir gesehen, daß uns die Zeitung mit den Bor-
gangen und Verhältnissen in Staat, Stadt und Land bekannt macht, daß
sie uns Nachricht gibt von allen eigenartigen und besondern Begebenheiten
und Erscheinungen, die sich auf der Erde oder am Himmel zutragen. Wir
erhalten Belehrungen über staatliche und städtische Zustände und Ver-
Hältnisse, erweitern unsre erdkundlichen, naturkundlichen und geschichtlichen
Kenntnisse und werden mit dem Neuen und Schönen im Reiche der Kunst
und Wissenschaft bekannt gemacht. Dies bietet die Zeitung für alle Leser.
Daneben bringt sie aber noch vieles, was Bedeutung für den täglichen
Haushalt, für den Händler, den Handwerker, den Arbeiter usw. hat.
Aus dem Berliner Börsenbericht ersieht der Kaufmann die Preise
der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und des Viehs. Der Spielplan des
Bielefelder Stadttheaters gibt jedem Aufschluß über die Theaterstücke der
kommenden Woche, über Beginn und Schluß der Vorstellung. Polizei-
Verordnungen oder Bekanntmachungen des Landrats oder des Magistrats
haben Bedeutung für den Kaufmann, den Handwerker oder die ganze
Bürgerschaft.
Andre Bekanntmachungen des Landrats weisen auf die Bezirke oder
Gehöfte hin, in denen Rotlauf oder Maul- und Klauenseuche ausgebrochen
ist, und verbieten das Betreten dieser Gehöfte. Durch eine Anzeige beruft
der Stadtverordnetenvorsteher die Stadtverordneten zur Sitzung und macht
sie und zugleich die Bürgerschaft mit den zur Tagesordnung stehenden
Punkten bekannt. Die Vereine zeigen ihre Feste in der Zeituug au und
laden dadurch ihre Mitglieder ein. Die Geschäftsleute weisen in großen
Anzeigen auf ihre Waren hin und teilen den Hausfrauen den Empfang
neuer Sendungen von Lebensmitteln, Apfelsinen, Trauben usw. mit. Der
Gerichtsvollzieher macht die Zwangsversteigerungen bekannt, Arbeiter
bieten ihre Dienste an, junge Mädchen oder Frauen suchen Stellung, und
Arbeitgeber oder Fabrikanten teilen mit, daß sie Arbeitskräste einstellen.
Hat jemand eine Wohnung zu vermieten, einen Wertgegenstand verloren
oder ist ein freudiges Ereignis oder ein Todesfall eingetreten, dann können
wir es in der Zeitung lesen. Der juuge Mann findet den Zeitpunkt der
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch]]
TM Hauptwörter (200): [T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T82: [Musik Stadt Hof Zeit Theater Fest Leben Leute Herr Art]]
— 104 —
oft den Eltern wird, durch ihrer Hände Arbeit ihre Kinder zu ernähren
und zu erziehen. Sie lernen sich bescheiden in ihren Wünschen und den
Wert des Geldes kennen.
Nun gibt es aber auch viele Menschen, die von den Kindern mehr
verlangen, als sie nach ihrem Alter und ihren Kräften leisten können. Der
jugendliche Körper ist im Wachstum begriffen; er bedarf deshalb mehr der
Ruhe und Pflege als der ausgewachsene Mensch. Wird er überangestrengt,
dann erkrankt er leicht. Damit nun die Kinder auch die nötige Zeit zu
ihrer Erholung und Gesunderhaltung haben, sind Gesetze gemacht, die be-
stimmen, wann, wo und wie lange die Kinder in ihrer freien Zeit beschäftigt
werden dürfen. Läßt jemand ein Kind länger arbeiten, als das Gesetz
erlaubt, so wird er streng bestraft.
Aus dem Reichsgesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben,
vom 30. März 1903.
§ 2. Als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten Knaben und Mädchen
unter dreizehn Jahren, sowie solche Knaben und Mädchen über dreizehn
Jahre, welche noch zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind.
Das Gesetz unterscheidet eigene und fremde Kinder.
Als eigene Kinder gelten im Sinne dieses Gesetzes:
§ 3. 1. Kinder, die mit demjenigen, welcher sie beschäftigt, oder mit
dessen Ehegatten bis zum dritten Grade verwandt sind,
2. Kinder, die von demjenigen, welcher sie beschäftigt, oder dessen
Ehegatten an Kindesstatt angenommen oder bevormundet sind,
3. Kinder, die demjenigen, welcher sie zugleich mit Kindern der unter
1 und 2 bezeichneten Art beschäftigt, zur gesetzlichen Zwangserziehung (Für-
sorgeerziehuug) überwiesen sind, sosern die Kinder zu dem Hausstande des-
jenigen gehören, welcher sie beschäftigt.
Alle übrigen Kinder gelten als fremde Kinder.
Von der Beschäftigung fremder Kinder.
§ 4. Verboten ist ihre Beschäftigung bei Bauten aller Art, bei
besonderen Ziegeleien, Brüchen und Gruben, beim Steinklopfen, im
Schornsteinfegergewerbe, bei Fuhrwerksbetrieben mit Speditionsgeschäften,
beim Mischen und Mahlen von Farben, bei Arbeiten in Kellereien.
§ 5. Im Betriebe von Werkstätten, in denen die Beschäftigung von
Kindern nicht verboten ist, dürfen Kinder unter zwölf Jahren nicht be-
schästigt werden.
Die Beschäftigung von Kindern über zwölf Jahre darf nicht in der
Zeit zwischen acht Uhr abends und acht Uhr morgens und nicht vor dem
Vormittagsunterricht stattfinden. Sie darf nicht länger als drei Stunden
und während der von der zuständigen Behörde bestimmten Schulferien
nicht länger als vier Stunden täglich dauern. Um Mittag ist den Kindern
eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren. Am Nachmittage darf
die Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen.
§ 6. Bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und andern öffent-
lichen Schaustellungen dürfen Kinder nicht beschäftigt werden.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T39: [Kind Vater Mutter Frau Mann Haus Jahr Eltern Sohn Knabe], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art]]
TM Hauptwörter (200): [T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T111: [Kind Mutter Vater Eltern Frau Jahr Knabe Schule Haus Mann], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni]]
— 105 —
§ 7. Im Betriebe von Gast- und Schenkwirtschaften dürfen Kinder
unter zwölf Jahren überhaupt nicht, Mädchen nicht bei der Bedienung
der Gäste beschäftigt werden.
§ 9. An Sonn- und Festtagen dürfen Kinder nicht beschäftigt werden..
Beim Austragen von Waren dürfen Kinder Sonntags nur auf die
Dauer von zwei Stunden und nicht über 1 Uhr nachmittags beschäftigt
werden. Die Beschäftigung darf auch nicht in der letzten halben Stunde
vor Beginn des Hauptgottesdienstes und nicht während desselben statt-
finden.
§ 10. Sollen Kinder beschäftigt werden, so hat der Arbeitgeber vor
dem Beginue der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde eine schriftliche
Anzeige zu machen.
§ 11. Die Beschäftigung eines Kindes ist nicht gestattet, wenn dem
Arbeitgeber uicht zuvor für dasselbe eine Arbeitskarte eingehändigt ist. —
Die Karten haben den Namen, Tag und Jahr der Geburt des Kindes, sowie
den Namen, Stand und letzten Wohnort des gesetzlichen Vertreters zu
enthalten.
Von der Beschäftigung eigener Kinder.
In allen Betrieben, in denen fremde Kinder nicht beschäftigt werden
dürfen, ist auch die Beschäftigung eigener Kinder untersagt. Die eigenen
Kinder über 10 Jahre dürfen nur während der Zeit beschäftigt werden,
in der fremden Kindern die Beschäftigung erlaubt ist.
S t r a f b e st i m m u n g e n.
§ 23. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark wird bestraft, wer den
§§ 4 bis 7 zuwiderhandelt.
§ 24. Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft, wer
deui § 9 zuwider Kindern an Sonn- und Festtagen Beschäftigung gibt.
Anschlnßstoss: Vorzeigen und Besprechen der Arbeitskarte. Aus-
füllen.
Güterslohs Fabriken.
Unsre Stadt hat eine ganze Reihe von Fabriken. Wo liegen die
meisten? Darum nannten wir die Gegend auch die Fabrikgegend. Zählt
die Fabriken auf, die ihr gesehen habt. Am bekanntesten ist Gütersloh
in der Welt durch seine Schinken und Wurstwaren geworden. Sie werden
in den Fleisch- und Wurstwarenfabriken gemacht. Nennt sie! Tausende
von Schweinen werden in den Fleischwarenfabriken geschlachtet und ver-
arbeitet. Woher kommen sie? In uusrer Umgegend wird seit langer Zeit
eine rege Schweinezucht getrieben. Die vielen Eichenwälder und Eichen-
kämpe geben ihnen eine gute und billige Mast. Weil ein großes Angebot
von Schweinen vorhanden war, entschlossen sich einige Leute zur Gründung
von Fleischwarenfabriken. Heute ist Gütersloh durch ihre Erzeugnisse welt-
bekannt. Weil aus den Schweinen Schinken und Wurstwaren erzeugt
werden, nennt man sie die Rohstoffe, und Schinken und Wurst sind die
Erzeugnisse. Die Rohstoffe werden nach den Fabriken geliefert oder
eingeführt, d. h. die Schweine werden an die Fabriken verkauft, und
Schinken und Wurstwaren werden in alle Welt versandt oder ausgeführt.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe]]
TM Hauptwörter (100): [T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau]]
— 109 —
§ 134a. Für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens
zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, ist eine Arbeitsordnung zu erlassen.
§ 134b. Die Arbeitsordnung muß Bestimmungen enthalten:
1. über Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit,
sowie der für die erwachsenen Arbeiter vorgesehenen Pausen;
2. über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung.
§ 134c. Die Arbeitsordnung ist an geeigneter, allen beteiligten
Arbeitern zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß
stets in lesbarem Zustande erhalten werden. Die Arbeitsordnung ist jedem
Arbeiter bei seinem Eintritte in die Beschäftigung einzuhändigen.
Über jugendliche Arbeiter in Fabriken sagt
§ 135. Kinder uuter dreizehn Jahren dürfen in Fabriken nicht be-
schäftigt werden. Kinder über dreizehn Jahre dürfen in Fabriken nur
beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuche der Volksschule ver-
pflichtet siud. Die Beschäftigung von Kindern unter dreizehn Jahren darf
die Dauer von sechs Stunden täglich nicht überschreiten.
Junge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen in
Fabriken uicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden.
■ § 136. Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter dürfen nicht
vor fünfeinhalb Uhr morgens beginnen und nicht über achteinhalb Vthr
abends dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeits-
tage regelmäßige Pausen gewährt werden. Für jugendliche Arbeiter,
welche nur sechs Stunden täglich beschäftigt werden, muß die Pause
mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen jugendlichen
Arbeitern muß mindestens mittags eine einstündige sowie vormittags und
nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden. An Sonn- und
Festtagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den
Katechumenen- und Konfirmanden-, Beicht- und Kommunionunterricht be-
stimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden.
Aus den Wohlfahrtsgesetzen.
Damit die Arbeiter auch in den Tagen der Krankheit, der Arbeits-
Unfähigkeit und des Alters nicht ohne das tägliche Brot sind, müssen sie
gegen Krankheit, Unfall und Arbeitsunfähigkeit im Alter versichert werden.
In welcher Weise dies geschieht, erkennen wir aus dem Kranken-
Versicherungsgesetz, aus dem Gewerbe-Unfallversicheruugsgesetz und aus dem
Jnvalidenversicherungsgesetz.
Im Krankenversicherungsgesetz heißt es:
§ 1. Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind
1. in Bergwerken, Salinen, Ausbereitungsanstalten, Brüchen und
Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und
Binnenschiffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten,
2. im Handwerk oder in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben,
3. in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch Wind, Wasser,
Dampf, Gas, heiße Luft bewegte Triebwerke zur Verwendung
kommen,
sind gegen Krankheit zu versichern. —
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T32: [Tag Jahr Monat Mai Juli März Juni April Ende Oktober], T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume], T87: [Tag Tisch Haus Frau König Mann Gast Herr Hand Abend]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T110: [Tag Jahr Stunde Nacht Monat Uhr Zeit Winter Sommer Juni], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
— 110 —
Es gibt verschiedene Kassen, in denen die versicherungspflichtigen
Personen versichert werden können, und zwar außer der Gemeinde-Krauken-
Versicherung Orts-Krankenkassen, Fabrik-Krankenkassen, Bau-Krankenkassen,
Jnnungs-Krankenkassen und Knappschaftskassen.
§ 4. Für alle versicherungspflichtigen Personen, welche nicht einer
der vorher genannten Kassen angehören, tritt die Gemeinde-Krauken-
Versicherung ein.
§ 6. Als Krankenunterstützung ist zu gewähren:
1. vom Beginne der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, Arznei,
sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel;
2. im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage nach dem Tage
der Erkrankung ab für jeden Arbeitstag ein Kraukeugeld in Höhe
der Hälfte des ortsüblichen Tagelahnes gewöhnlicher Tagearbeiter.
Die Krankenunterstützung endet spätestens mit dem Ablaufe der drei-
zehnten Woche nach Beginn der Krankheit, im Falle der Erwerbsunfähig-
keit spätestens mit dem Ablauf der dreizehnten Woche nach Beginn des
Kraukengeldbezuges. — Das Krankengeld ist uach Ablauf jeder Woche zu
zahlen.
§ 51. Die Beiträge zur Krankenversicherung entfallen bei ver-
sicheuingspslichtigen Personen zu zwei Dritteln auf diese, zu einem Drittel
auf ihre Arbeitgeber.
§ 52. Die Versicherten sind verpflichtet, die Eintrittsgelder und Bei-
träge, letztere nach Abzug des auf deu Arbeitgeber eutfalleudeu Drittels,
bei deu Lohnzahlungen sich einbehalten zu lassen.
§ 54a. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit werden für die Dauer der
Krankenunterstützung Beiträge nicht entrichtet.
Die Unfallv er sicher uugsge fetze (es sind ihrer fünf) siud unterm
30. Juui 1909 herausgegeben. Das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz be-
stimmt:
§ 1. Alle gewerblichen Arbeiter und Betriebsbeamte, letztere, soseru
ihr Jahres-Arbeitsverdieust 3000 Ji nicht übersteigt, werden uach Maßgabe
dieses Gesetzes gegen die Folgeu der bei dem Betriebe sich ereignenden
Unfälle versichert.
§ 9. Im Falle der Verletzung werden als Schadenersatz vom Begiuu
der 14. Woche uach Eintritt des Unfalles ab gewährt:
1. freie ärztliche Behandlung, Arznei und soustige Heilmittel;
2. eiue Reute für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit.
Die Rente beträgt:
a) im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben
66% Prozent des Jahres-Arbeitsverdienstes (Vollreute);
I)) im Falle teilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben
denjenigen Teil der Vollrente, welcher dem Maße der durch
den Unfall herbeigeführten Einbuße au Erwerbsunfähigkeit
entspricht (Teilrente).
Ist der Verletzte infolge des Unfalles nicht nur völlig erwerbsunfähig,
sondern auch derart hilflos geworden, daß er ohne fremde Wartung und
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
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Ackerbaugegend und an den Außenseiten der Stadt erzeugen ebenfalls viel
Nahrungsmittel, namentlich Gemüse. Ihre Erzeugnisse verkaufen sie an
die Obst- nud Gemüsehändler, die damit nach Bielefeld und Dortmund
zum Wochenniarkt gehen. Die Händler kaufen das Gemüse in Gütersloh
verhältnismäßig billig auf und- verkaufen es mit Gewinn. Dieses Kausen
und Verkaufen nennt man Handeln und die Leute Händler. Die Gemüse-
frauen, die ihre Waren in den Häusern feilbieten, die Leute, die auf dem
Rathausplatze Dienstags und Donnerstags Obst und Gemüse verkaufen,
die Milchleute, die uns täglich die Milch ins Haus bringen, sie alle handeln
oder sind Händler. Viele Landleute bringen ihre Erzeugnisse uicht aus
den Markt oder in die Stadt, weil sie keine Zeit haben. Besonders in der
Erntezeit hat der Landmann soviel Arbeit, daß er nicht daran denken
kann, seine Waren anzubieten. Darum kommen zu ihm Leute, die sich
nur mit dem Kaufen und Verkaufen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
beschäftigen. Sie kaufen die Waren in großen Mengen billig aus und
verkaufen sie mit Gewinn in der Stadt an die Kaufleute und Krämer,
die sie wiederum mit einem Gewinn verkaufen. Jene Händler nennt
man Zwischenhändler. Sie verteuern die Lebensmittel.
Wir gebrauchen aber nicht nur die Erzeugnisse unsrer Landwirtschaft,
sondern uoch viele andre Lebensmittel, die nicht bei uns gedeihen. Nennt
solche! Kaffee, Reis, Kakao, Tee, Pfeffer kommen aus warmen Ländern,
die man nach den Ansiedlern oder Kolonisten Kolonialländer nennt; die
Waren nennt man deshalb Kolonialwaren. Wo erhalten wir sie? Die
Kolonialwarenverkäufer sind deshalb auch Händler; sie heißen meistens
Kaufleute. Viele Kolonialwarenhändler bieten ihre Waren in einem
Laden zum Kauf an, sie verkaufen jede kleinste Menge und treiben einen
Kleinhandel. Andre Leute kaufen und verkaufen heimische Lebensmittel
oder Kolonialwaren nur in großen Mengen, sie treiben Großhandel.
Namen! Die Großhändler handeln meistens nur mit einer Ware. Was
für Großhandlungen haben wir in Gütersloh? Außer den Kaufleuten,
die Lebensmittel verkaufen, gibt es noch viele andre. Sie kaufen und
verkaufen Kleidungsstücke, Haus-, Hof- und Gartengeräte. Nennt solche
Kansleute! Alle diese Kaufleute treiben Handel. Ihre Waren kaufeu sie
von den Fabrikanten in großen Mengen für Geld ein und verkaufen sie in
kleineren Mengen mit Gewinn an die Leute. Die Händler erzeugen keine
Güter oder Werte wie der Landmann, der Handwerker und der Fabrikant,
sondern sie bringen sie nur auf den Markt. Nicht die Erzeugung der
Güter, sondern der Güterumsatz ist die Beschäftigung, der sie ihren Lebens-
unterhalt verdanken. Ihre Werkstätte ist ihr Laden. Als Arbeitsmittel
dienen ihueu Maße, Gewichte und Rechnungsbücher. Nennt die Maße
und Gewichte des Kaufmanns!
In die Rechnungsbücher schreibt der Kaufmann, was er gekauft und
verkauft hat. Auf seinem Tisch liegt ein Buch, in das eingetragen wird,
was einzelne Käufer bestellen. Manche Leute lassen auch anschreiben, was
sie kaufen. Sie bezahlen es dann alle Viertel- oder Halbjahre. Besser ist
es aber für den Käufer und den Kaufmann, wenn jeder gleich bezahlt, was
er kauft. Warum? Die Geschäftsstadt! Auch die Wirte treiben Handel.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt], T114: [Fleisch Milch Brot Pferd Butter Käse Stück Wein Schwein Getreide], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T50: [Haus Pferd Bauer Herr Wagen Mann Tag Kind Weg Leute]]
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Sie haben schon unendlichen Segen gestiftet. Möchten ihre Ziele in Er-
füllnng gehen!
Wieder andre Vereine gedenken des Herrn Wort: Wohlzutun und
mitzuteilen vergesset nicht! Es sind die Wohltätigkeitsvereine, die den
Armen und Waisen beistehen und ihre Not zu lindern suchen. Zu ihnen
gehört der Vaterländische Frauenverein und der katholische St. Elisabeth-
Franenverein.
Der Gefängnisverein will für entlassene Gefangene Fürsorge tragen.
Die ehemaligen Krieger versammeln sich in den Kriegervereinen,
tauschen dort ihre Soldatenerlebnisse aus, feiern gemeinsam die Vater-
ländischen Feste und Siegestage und Pflegen die Liebe und Treue zu
Kaiser und Reich.
Der Flottenverein sammelt für den Ausbau unsrer Flotte und will
das Volk vertraut machen mit der Erkenntnis, daß nur eine starke Flotte
unsern gewaltigen Handel schützen und Deutschlands Ansehen in der Welt
erhalten kann. Sein Ruf: Baut Schiffe! muß begeisternden Widerhall
in jedem echt deutschen Herzen finden.
In den Gesangvereinen versammeln sich die Mitglieder, um unter
sanges- und musikkundiger Leitung des herzerfreuenden und erhebenden
Gesanges zu Pflegen. Bei uns gibt es eine große Zahl von Gesang-
vereinen. An hohen Festtagen singt in der evangelischen Kirche der Kirchen-
chor besondre geistliche Lieder. Er hat männliche und weibliche Mitglieder
und wird deshalb gemischter Chor genannt.
Andre Gesangvereine, die öfter große Konzerte aufführen, sind der
Musikverein und die Liedertafel.
Der Ärzteverein, der Lehrerverein, der Beamtenverein, der Buch-
druckerverein sind Vereine, in denen die einzelnen Bernfszweige sich ver-
einigen, um ihre Ziele besser zu erreichen.
Die landwirtschaftlichen Bereine fördern die Pflege der Viehzucht,
des Obst- und Gartenbaus; der Jmkerverein will die Bienenzucht, der
Ziegenzuchtverein die Ziegenzucht und der Kaninchenzuchtverein die
Kaninchenzucht fördern.
Damit die Züchter der Pferde, des Rindviehs und der Schweine
durch ansteckende Viehkrankheiten, wie Rotz, Maul- und Klauenseuche oder
Rotlauf, nicht große Verluste erleiden, haben sie besondre Versicherung^
vereine gebildet, wie die Gütersloher Pferdeversicherung, den Rindvieh-
Versicherungsverein für Blankenhagen und Pavenstädt oder den Schweine-
Versicherungsverein für Gütersloh und Umgegend.
Der Feuerwehrverein umfaßt die Mitglieder der Freiwilligen Feuer-
wehr, die bei Brand Leben, Hab und Gut der Gefährdeten zu retten sucht.
Im Naturheilverein werden belehrende Vorträge über eine natnr-
gemäße und gesunde Lebensweise gehalten. Die Turn-, Schwimm- und
Schützenvereine suchen den Körper stark und geschickt zu machen und ge-
sund zu erhalten.
In den Stenographenvereinen wird die Kurzschrift geübt, geschrieben
und gelesen.
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
TM Hauptwörter (100): [T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T11: [Wein Getreide Boden Viehzucht Weizen Land Pferd Obst Kartoffel Ackerbau], T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T106: [Kloster Jahr Schule Mönch Kirche Kind kranke Frau arme Knabe], T82: [Musik Stadt Hof Zeit Theater Fest Leben Leute Herr Art], T188: [Handel Industrie Ackerbau Land Viehzucht Bewohner Gewerbe Bevölkerung Stadt Bergbau], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte]]