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1. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 49

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 49 — führen. Die ganze Kunst des Gesetzgebers besteht darin, den Ehrgeiz des Menschen wohl zu lenken. Zweitens ist es besser, daß das Bauholz teurer als wohlfeil ist. Das Geld dafür geht nicht aus dem Lande. Ein teurer Holzpreis muntert die Leute auf, fleißig zu pflanzen; und diejenigen Gegenden sind nicht glücklicher, wo man das Holz gar nicht verkaufen kann, sondern zu Pottasche und Glashütten verschwenden muß. Drittens ist es besser, daß die Leute zu viel als zu wenig Holz nehmen, weil sie keine Baumeister bei sich habeu und durch die Stärke des Holzes ihre Fehler im Bauen ersetzen müssen. Viertens ist in den hiesigen Häusern die allergrößte Sparsamkeit bereits darin beobachtet, daß die Balken nicht durchlaufen, sondern nur deu sogenannten Stuhl bedecken. Dadurch sind bei jedem großen Hause uach dem jetzigen Holzpreise 200 Taler erspart. Die Verschwendung ge- schieht also nur in Ständer- und Riegelholz, welches noch genug vorhanden ist, da es nur an Balken mangelt. Fünftens findet man keine Verschwendung in den Gegenden, wo das Holz rar ist." — Nicht weit von dem Wohnhause erheben sich zwei neue Scheunen. Sie siud massiv aus roten Backsteinen erbaut. Große Schiebetüren er- möglichen das Hineinsahren der Wagen und der großen Ackergeräte. An der großen Scheune stehen auf einer Sandsteintafel die Worte: Mit Hand für Haus und Hof. Das Herz hinauf zum Himmel, Sechs Tage schaff für Brot, Und dann aus dem Getümmel. Die Scheunen dienen zur Aufbewahrung der Ackergeräte und des Zornes. Die kleiue Scheune trägt ein weit überstehendes Dach. An der Außenwand hängen an eisernen Haken die Eggen. Auf dem Hose liegen hohe Hausen Brennholz. Neben dem Hause sind die Misthaufen und die Iauchegrube. Der Mist oder Dünger ist für den Landmann von der größten Bedeutung. Warum? Die Arbeiten auf dem Bauernhose. 1. In der Milchkammer. 2. Jn> Pferdestalls. 3. Bei den Kühen. 4. Auf der Tenne. Rund um den Hof herum liegen die Acker und Wiesen des Meiers Nordhorn. Wenn er aus dem Fenster sieht, dann überschaut er überall eigenen Grund und Boden, der schon jahrhundertelang zu dem Hose gehört hat. Er braucht nicht weit zu gehen, um zu seiner Arbeitsstätte zu ge- langen. Sie ist draußen in Wiese und Feld. Wald ist hier nicht vor- handen. Im Frühling, Sommer und Herbst ist der Meier immer draußen beschäftigt. Nur in der Winterzeit faim er in Feld und Wiese nicht viel Verleger, Praxis des heimatkundlichen Unterrichts. a

2. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 96

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
96 werker arbeitet meist auf Bestellung, er verfertigt nur das, was bei ihm bestellt ist. Der Handwerkerstand erzeugt Werte oder Güter, die auf künst- lichem Wege gewonnen werden. Wir nennen sie im Gegensatz zu den Naturerzeugnissen oder Naturgütern künstliche Erzeugnisse. Anschauungsmittel: Technologische Tafeln von Meinhold, Eschner. Anschlußstoffe: Rechnen: Die Kinder erfragen die Preise der Nahrungsmittel und berechnen die Ausgaben für Nahrungsmittel ihrer Familie für einen Tag, eine Woche, ein Jahr. Sie berechnen, welcher Anbau für den Landmann am lohnendsten ist, welche Verdienste der Händler mit Lebensmitteln erzielen kann, oder, ob es zweckmäßiger ist, wenn der Landmann die Milch an die Molkerei oder nach Dortmund ver- sendet, als wenn er selbst buttert usw. Der Lehrer legt die in den Abb. 39. In der Tischlerwerkstatt. Verkleinerte Abbildung aus Meinholds 5>andwerkerbildersamnilung, Zeitungen veröffentlichten Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse den Berechnungen zugrunde. Sehr vorteilhaft ist es auch, die Nährwerte der einzelnen Gerichte nach den Nahrnngsmitteltabellen berechnen zu laffeu. Sehr viele Leute Güterslohs finden ihre tägliche Beschäftigung in einer Fabrik. Nennt Fabriken! Was wird da gemacht? In den Fabriken werden die Erzeugnisse mit Maschinen in großen Mengen hergestellt. Der Besitzer der Fabrik ist der Fabrikherr, Fabrikbesitzer oder Fabrikant; die Geschäftsführer, Buchhalter, Schreiber und Aufseher heißen Fabrikbeamte, und die Arbeiter nennt man Fabrikarbeiter. Nenne Fabrikherren, Fabrik- beamte, Fabrikarbeiter! Die Fabrikherren lassen viel mehr Erzeugnisse herstellen als verlangt werden; sie arbeiten auf Vorrat. Sie treiben die

3. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 97

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 97 — Herstellung der Fabrikerzeugnisse oder Fabrikwaren im großen. Man sagt, sie treiben Industrie; darum nennt man sie auch Industrielle und ihre Erzeugnisse Jndustrieerzeuguisse oder Fabrikate. In den Gütersloher Fleisch- und Wurstwarenfabriken oder in den Webereien werden viele Fabrikate erzeugt. Zu ihrer Herstellung bedarf man aber der Stoffe, aus denen sie gemacht werden müssen. Diese (Stoffe, die verarbeitet werden, nennt man Rohstoffe. 1907 gab es in nnfrer Stadt 7 Innungen, und zwar: 1. Die Allgemeine Handwerker-Jnnnng .... mit 25 Mitgliedern. 2. Die Bäcker-Innung.......... „ 52 „ 3. Die Baugewerken-Zwangs-Jnnnng . . . . „ 26 „ 4. Die Metallhandwerker-Jnnnng ...... „ 51 „ 5. Die Zwangs-Jnnung für Tischler u. verwandte Gewerbe .............„ 90 „ 6. Die Zwangs-Jnnung für das Maler-, Glaser- und Lackierer-Handwerk........„ 34 „ 7. Die Zwangs - Jnnuug für das Schneider-, Kappenmacher- und Kürschner-Handwerk . . . „ 55 „ Zusammen 333 Mitglieder. Heute gibr es noch eine Metzger-Jnnnng mit 20 Mitgliedern. Nach der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 gab es in Gütersloh 142 gewerbliche Betriebe mit mehr als 3 Arbeitern und 598 gewerbliche Betriebe mit weniger als 3 Arbeitern. Vom Baumaterial und Häuserbau. Gütersloh liegt im Sande. An Baumaterial bietet uns der Erd- boden nur die zerstreut umherliegenden Findlinge, Sand und Holz. Nach Friedrichsdorf und Bielefeld zu ist Lehm vorhanden. Da finden wir des- halb Ziegeleien. Sie versorgten früher und auch heute noch die Gütersloher Maurer mit Backsteinen. Sandsteine gibt es erst im Teutoburger Walde. Die heimischen Baumittel konnten vor Jahrhunderten, als noch keine Bahuen und nur wenig Straßen vorhanden waren, nur allein benutzt werden. So sind die alten Häuser durchweg Fachwerkbauten. Später baute man die Häuser ganz aus Backsteinen. Solche Häuser nennt man massive Häuser. Nur zum Bau des Gotteshauses bezog man den Sandstein aus den Steinbrüchen bei Steinhagen am Teutoburger Walde. Die alte Kirche ist aus Teutoburger Wald-Saudstein erbaut wie später auch die neue Kirche. Dagegen ist die katholische Kirche ein Backsteinbau. Heute werden viele Häuser aus weißen Steinen von der Form und Größe der Backsteine erbaut. Sie heißen Hartsteine und werden im Hart- steinwerk aus Sand und Kalk gemacht. Weil sie dauerhaft und billig sind, benutzt man sie jetzt in Gütersloh sehr viel. Vom Bau eines Hauses. Als das Direktorhaus neben dem Seminar gebaut werden sollte, kamen eines Tages Arbeiter und machten ein großes Loch in die Hecke an Verleger, Praxis des heimatkundlichen Unterrichts. 7

4. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 102

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 102 - diesen Gebieten. Damit sind wir schon auf der zweiten Seite angelangt. Die bis jetzt genannten Abschnitte enthalten vorwiegend Politisches, sie werden meist von den Männern gelesen. Nun kommt auf der zweiten Seite unter der Überschrift „Lokales und Provinzielles" allerlei neues aus Gütersloh, der näheren und weiteren Umgegend und der ganzen Provinz. Was lesen wir da zum Beispiel? Das untere Drittel der Seite ist durch einen Doppelstrich getrennt. Diesen Teil nennt man kurz: „Unter dem Strich." Dort finden wir eine Geschichte oder einen Roman, der in Abschnitten von drei Spalten täglich fortlaufend abgedruckt wird. Aus der dritten Seite bringt die Zeituug unter den Überschriften „Aus aller Welt" und „Vermischtes" Nachrichten von allerlei Begebenheiten. Die vielfachen Nachrichten und der Roman werden mehr von den Frauen und der Jugend als vou deu älteren Männern gelesen. Sie wenden ihr Auge besonders wieder dem letzten Teil, den „Letzten Nachrichten" und „Depeschen" zu. Bis hierher haben wir gesehen, daß uns die Zeitung mit den Bor- gangen und Verhältnissen in Staat, Stadt und Land bekannt macht, daß sie uns Nachricht gibt von allen eigenartigen und besondern Begebenheiten und Erscheinungen, die sich auf der Erde oder am Himmel zutragen. Wir erhalten Belehrungen über staatliche und städtische Zustände und Ver- Hältnisse, erweitern unsre erdkundlichen, naturkundlichen und geschichtlichen Kenntnisse und werden mit dem Neuen und Schönen im Reiche der Kunst und Wissenschaft bekannt gemacht. Dies bietet die Zeitung für alle Leser. Daneben bringt sie aber noch vieles, was Bedeutung für den täglichen Haushalt, für den Händler, den Handwerker, den Arbeiter usw. hat. Aus dem Berliner Börsenbericht ersieht der Kaufmann die Preise der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und des Viehs. Der Spielplan des Bielefelder Stadttheaters gibt jedem Aufschluß über die Theaterstücke der kommenden Woche, über Beginn und Schluß der Vorstellung. Polizei- Verordnungen oder Bekanntmachungen des Landrats oder des Magistrats haben Bedeutung für den Kaufmann, den Handwerker oder die ganze Bürgerschaft. Andre Bekanntmachungen des Landrats weisen auf die Bezirke oder Gehöfte hin, in denen Rotlauf oder Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, und verbieten das Betreten dieser Gehöfte. Durch eine Anzeige beruft der Stadtverordnetenvorsteher die Stadtverordneten zur Sitzung und macht sie und zugleich die Bürgerschaft mit den zur Tagesordnung stehenden Punkten bekannt. Die Vereine zeigen ihre Feste in der Zeituug au und laden dadurch ihre Mitglieder ein. Die Geschäftsleute weisen in großen Anzeigen auf ihre Waren hin und teilen den Hausfrauen den Empfang neuer Sendungen von Lebensmitteln, Apfelsinen, Trauben usw. mit. Der Gerichtsvollzieher macht die Zwangsversteigerungen bekannt, Arbeiter bieten ihre Dienste an, junge Mädchen oder Frauen suchen Stellung, und Arbeitgeber oder Fabrikanten teilen mit, daß sie Arbeitskräste einstellen. Hat jemand eine Wohnung zu vermieten, einen Wertgegenstand verloren oder ist ein freudiges Ereignis oder ein Todesfall eingetreten, dann können wir es in der Zeitung lesen. Der juuge Mann findet den Zeitpunkt der

5. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 104

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 104 — oft den Eltern wird, durch ihrer Hände Arbeit ihre Kinder zu ernähren und zu erziehen. Sie lernen sich bescheiden in ihren Wünschen und den Wert des Geldes kennen. Nun gibt es aber auch viele Menschen, die von den Kindern mehr verlangen, als sie nach ihrem Alter und ihren Kräften leisten können. Der jugendliche Körper ist im Wachstum begriffen; er bedarf deshalb mehr der Ruhe und Pflege als der ausgewachsene Mensch. Wird er überangestrengt, dann erkrankt er leicht. Damit nun die Kinder auch die nötige Zeit zu ihrer Erholung und Gesunderhaltung haben, sind Gesetze gemacht, die be- stimmen, wann, wo und wie lange die Kinder in ihrer freien Zeit beschäftigt werden dürfen. Läßt jemand ein Kind länger arbeiten, als das Gesetz erlaubt, so wird er streng bestraft. Aus dem Reichsgesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 30. März 1903. § 2. Als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten Knaben und Mädchen unter dreizehn Jahren, sowie solche Knaben und Mädchen über dreizehn Jahre, welche noch zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind. Das Gesetz unterscheidet eigene und fremde Kinder. Als eigene Kinder gelten im Sinne dieses Gesetzes: § 3. 1. Kinder, die mit demjenigen, welcher sie beschäftigt, oder mit dessen Ehegatten bis zum dritten Grade verwandt sind, 2. Kinder, die von demjenigen, welcher sie beschäftigt, oder dessen Ehegatten an Kindesstatt angenommen oder bevormundet sind, 3. Kinder, die demjenigen, welcher sie zugleich mit Kindern der unter 1 und 2 bezeichneten Art beschäftigt, zur gesetzlichen Zwangserziehung (Für- sorgeerziehuug) überwiesen sind, sosern die Kinder zu dem Hausstande des- jenigen gehören, welcher sie beschäftigt. Alle übrigen Kinder gelten als fremde Kinder. Von der Beschäftigung fremder Kinder. § 4. Verboten ist ihre Beschäftigung bei Bauten aller Art, bei besonderen Ziegeleien, Brüchen und Gruben, beim Steinklopfen, im Schornsteinfegergewerbe, bei Fuhrwerksbetrieben mit Speditionsgeschäften, beim Mischen und Mahlen von Farben, bei Arbeiten in Kellereien. § 5. Im Betriebe von Werkstätten, in denen die Beschäftigung von Kindern nicht verboten ist, dürfen Kinder unter zwölf Jahren nicht be- schästigt werden. Die Beschäftigung von Kindern über zwölf Jahre darf nicht in der Zeit zwischen acht Uhr abends und acht Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterricht stattfinden. Sie darf nicht länger als drei Stunden und während der von der zuständigen Behörde bestimmten Schulferien nicht länger als vier Stunden täglich dauern. Um Mittag ist den Kindern eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren. Am Nachmittage darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen. § 6. Bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und andern öffent- lichen Schaustellungen dürfen Kinder nicht beschäftigt werden.

6. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 105

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 105 — § 7. Im Betriebe von Gast- und Schenkwirtschaften dürfen Kinder unter zwölf Jahren überhaupt nicht, Mädchen nicht bei der Bedienung der Gäste beschäftigt werden. § 9. An Sonn- und Festtagen dürfen Kinder nicht beschäftigt werden.. Beim Austragen von Waren dürfen Kinder Sonntags nur auf die Dauer von zwei Stunden und nicht über 1 Uhr nachmittags beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf auch nicht in der letzten halben Stunde vor Beginn des Hauptgottesdienstes und nicht während desselben statt- finden. § 10. Sollen Kinder beschäftigt werden, so hat der Arbeitgeber vor dem Beginue der Beschäftigung der Ortspolizeibehörde eine schriftliche Anzeige zu machen. § 11. Die Beschäftigung eines Kindes ist nicht gestattet, wenn dem Arbeitgeber uicht zuvor für dasselbe eine Arbeitskarte eingehändigt ist. — Die Karten haben den Namen, Tag und Jahr der Geburt des Kindes, sowie den Namen, Stand und letzten Wohnort des gesetzlichen Vertreters zu enthalten. Von der Beschäftigung eigener Kinder. In allen Betrieben, in denen fremde Kinder nicht beschäftigt werden dürfen, ist auch die Beschäftigung eigener Kinder untersagt. Die eigenen Kinder über 10 Jahre dürfen nur während der Zeit beschäftigt werden, in der fremden Kindern die Beschäftigung erlaubt ist. S t r a f b e st i m m u n g e n. § 23. Mit Geldstrafe bis zu zweitausend Mark wird bestraft, wer den §§ 4 bis 7 zuwiderhandelt. § 24. Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft, wer deui § 9 zuwider Kindern an Sonn- und Festtagen Beschäftigung gibt. Anschlnßstoss: Vorzeigen und Besprechen der Arbeitskarte. Aus- füllen. Güterslohs Fabriken. Unsre Stadt hat eine ganze Reihe von Fabriken. Wo liegen die meisten? Darum nannten wir die Gegend auch die Fabrikgegend. Zählt die Fabriken auf, die ihr gesehen habt. Am bekanntesten ist Gütersloh in der Welt durch seine Schinken und Wurstwaren geworden. Sie werden in den Fleisch- und Wurstwarenfabriken gemacht. Nennt sie! Tausende von Schweinen werden in den Fleischwarenfabriken geschlachtet und ver- arbeitet. Woher kommen sie? In uusrer Umgegend wird seit langer Zeit eine rege Schweinezucht getrieben. Die vielen Eichenwälder und Eichen- kämpe geben ihnen eine gute und billige Mast. Weil ein großes Angebot von Schweinen vorhanden war, entschlossen sich einige Leute zur Gründung von Fleischwarenfabriken. Heute ist Gütersloh durch ihre Erzeugnisse welt- bekannt. Weil aus den Schweinen Schinken und Wurstwaren erzeugt werden, nennt man sie die Rohstoffe, und Schinken und Wurst sind die Erzeugnisse. Die Rohstoffe werden nach den Fabriken geliefert oder eingeführt, d. h. die Schweine werden an die Fabriken verkauft, und Schinken und Wurstwaren werden in alle Welt versandt oder ausgeführt.

7. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 109

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 109 — § 134a. Für jede Fabrik, in welcher in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt werden, ist eine Arbeitsordnung zu erlassen. § 134b. Die Arbeitsordnung muß Bestimmungen enthalten: 1. über Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, sowie der für die erwachsenen Arbeiter vorgesehenen Pausen; 2. über Zeit und Art der Abrechnung und Lohnzahlung. § 134c. Die Arbeitsordnung ist an geeigneter, allen beteiligten Arbeitern zugänglicher Stelle auszuhängen. Der Aushang muß stets in lesbarem Zustande erhalten werden. Die Arbeitsordnung ist jedem Arbeiter bei seinem Eintritte in die Beschäftigung einzuhändigen. Über jugendliche Arbeiter in Fabriken sagt § 135. Kinder uuter dreizehn Jahren dürfen in Fabriken nicht be- schäftigt werden. Kinder über dreizehn Jahre dürfen in Fabriken nur beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuche der Volksschule ver- pflichtet siud. Die Beschäftigung von Kindern unter dreizehn Jahren darf die Dauer von sechs Stunden täglich nicht überschreiten. Junge Leute zwischen vierzehn und sechzehn Jahren dürfen in Fabriken uicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden. ■ § 136. Die Arbeitsstunden der jugendlichen Arbeiter dürfen nicht vor fünfeinhalb Uhr morgens beginnen und nicht über achteinhalb Vthr abends dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Arbeits- tage regelmäßige Pausen gewährt werden. Für jugendliche Arbeiter, welche nur sechs Stunden täglich beschäftigt werden, muß die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen jugendlichen Arbeitern muß mindestens mittags eine einstündige sowie vormittags und nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden. An Sonn- und Festtagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den Katechumenen- und Konfirmanden-, Beicht- und Kommunionunterricht be- stimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden. Aus den Wohlfahrtsgesetzen. Damit die Arbeiter auch in den Tagen der Krankheit, der Arbeits- Unfähigkeit und des Alters nicht ohne das tägliche Brot sind, müssen sie gegen Krankheit, Unfall und Arbeitsunfähigkeit im Alter versichert werden. In welcher Weise dies geschieht, erkennen wir aus dem Kranken- Versicherungsgesetz, aus dem Gewerbe-Unfallversicheruugsgesetz und aus dem Jnvalidenversicherungsgesetz. Im Krankenversicherungsgesetz heißt es: § 1. Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind 1. in Bergwerken, Salinen, Ausbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und Binnenschiffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten, 2. im Handwerk oder in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben, 3. in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, sind gegen Krankheit zu versichern. —

8. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 110

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 110 — Es gibt verschiedene Kassen, in denen die versicherungspflichtigen Personen versichert werden können, und zwar außer der Gemeinde-Krauken- Versicherung Orts-Krankenkassen, Fabrik-Krankenkassen, Bau-Krankenkassen, Jnnungs-Krankenkassen und Knappschaftskassen. § 4. Für alle versicherungspflichtigen Personen, welche nicht einer der vorher genannten Kassen angehören, tritt die Gemeinde-Krauken- Versicherung ein. § 6. Als Krankenunterstützung ist zu gewähren: 1. vom Beginne der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel; 2. im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab für jeden Arbeitstag ein Kraukeugeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelahnes gewöhnlicher Tagearbeiter. Die Krankenunterstützung endet spätestens mit dem Ablaufe der drei- zehnten Woche nach Beginn der Krankheit, im Falle der Erwerbsunfähig- keit spätestens mit dem Ablauf der dreizehnten Woche nach Beginn des Kraukengeldbezuges. — Das Krankengeld ist uach Ablauf jeder Woche zu zahlen. § 51. Die Beiträge zur Krankenversicherung entfallen bei ver- sicheuingspslichtigen Personen zu zwei Dritteln auf diese, zu einem Drittel auf ihre Arbeitgeber. § 52. Die Versicherten sind verpflichtet, die Eintrittsgelder und Bei- träge, letztere nach Abzug des auf deu Arbeitgeber eutfalleudeu Drittels, bei deu Lohnzahlungen sich einbehalten zu lassen. § 54a. Im Falle der Erwerbsunfähigkeit werden für die Dauer der Krankenunterstützung Beiträge nicht entrichtet. Die Unfallv er sicher uugsge fetze (es sind ihrer fünf) siud unterm 30. Juui 1909 herausgegeben. Das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz be- stimmt: § 1. Alle gewerblichen Arbeiter und Betriebsbeamte, letztere, soseru ihr Jahres-Arbeitsverdieust 3000 Ji nicht übersteigt, werden uach Maßgabe dieses Gesetzes gegen die Folgeu der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle versichert. § 9. Im Falle der Verletzung werden als Schadenersatz vom Begiuu der 14. Woche uach Eintritt des Unfalles ab gewährt: 1. freie ärztliche Behandlung, Arznei und soustige Heilmittel; 2. eiue Reute für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Rente beträgt: a) im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben 66% Prozent des Jahres-Arbeitsverdienstes (Vollreute); I)) im Falle teilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben denjenigen Teil der Vollrente, welcher dem Maße der durch den Unfall herbeigeführten Einbuße au Erwerbsunfähigkeit entspricht (Teilrente). Ist der Verletzte infolge des Unfalles nicht nur völlig erwerbsunfähig, sondern auch derart hilflos geworden, daß er ohne fremde Wartung und

9. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 114

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 114 — Ackerbaugegend und an den Außenseiten der Stadt erzeugen ebenfalls viel Nahrungsmittel, namentlich Gemüse. Ihre Erzeugnisse verkaufen sie an die Obst- nud Gemüsehändler, die damit nach Bielefeld und Dortmund zum Wochenniarkt gehen. Die Händler kaufen das Gemüse in Gütersloh verhältnismäßig billig auf und- verkaufen es mit Gewinn. Dieses Kausen und Verkaufen nennt man Handeln und die Leute Händler. Die Gemüse- frauen, die ihre Waren in den Häusern feilbieten, die Leute, die auf dem Rathausplatze Dienstags und Donnerstags Obst und Gemüse verkaufen, die Milchleute, die uns täglich die Milch ins Haus bringen, sie alle handeln oder sind Händler. Viele Landleute bringen ihre Erzeugnisse uicht aus den Markt oder in die Stadt, weil sie keine Zeit haben. Besonders in der Erntezeit hat der Landmann soviel Arbeit, daß er nicht daran denken kann, seine Waren anzubieten. Darum kommen zu ihm Leute, die sich nur mit dem Kaufen und Verkaufen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse beschäftigen. Sie kaufen die Waren in großen Mengen billig aus und verkaufen sie mit Gewinn in der Stadt an die Kaufleute und Krämer, die sie wiederum mit einem Gewinn verkaufen. Jene Händler nennt man Zwischenhändler. Sie verteuern die Lebensmittel. Wir gebrauchen aber nicht nur die Erzeugnisse unsrer Landwirtschaft, sondern uoch viele andre Lebensmittel, die nicht bei uns gedeihen. Nennt solche! Kaffee, Reis, Kakao, Tee, Pfeffer kommen aus warmen Ländern, die man nach den Ansiedlern oder Kolonisten Kolonialländer nennt; die Waren nennt man deshalb Kolonialwaren. Wo erhalten wir sie? Die Kolonialwarenverkäufer sind deshalb auch Händler; sie heißen meistens Kaufleute. Viele Kolonialwarenhändler bieten ihre Waren in einem Laden zum Kauf an, sie verkaufen jede kleinste Menge und treiben einen Kleinhandel. Andre Leute kaufen und verkaufen heimische Lebensmittel oder Kolonialwaren nur in großen Mengen, sie treiben Großhandel. Namen! Die Großhändler handeln meistens nur mit einer Ware. Was für Großhandlungen haben wir in Gütersloh? Außer den Kaufleuten, die Lebensmittel verkaufen, gibt es noch viele andre. Sie kaufen und verkaufen Kleidungsstücke, Haus-, Hof- und Gartengeräte. Nennt solche Kansleute! Alle diese Kaufleute treiben Handel. Ihre Waren kaufeu sie von den Fabrikanten in großen Mengen für Geld ein und verkaufen sie in kleineren Mengen mit Gewinn an die Leute. Die Händler erzeugen keine Güter oder Werte wie der Landmann, der Handwerker und der Fabrikant, sondern sie bringen sie nur auf den Markt. Nicht die Erzeugung der Güter, sondern der Güterumsatz ist die Beschäftigung, der sie ihren Lebens- unterhalt verdanken. Ihre Werkstätte ist ihr Laden. Als Arbeitsmittel dienen ihueu Maße, Gewichte und Rechnungsbücher. Nennt die Maße und Gewichte des Kaufmanns! In die Rechnungsbücher schreibt der Kaufmann, was er gekauft und verkauft hat. Auf seinem Tisch liegt ein Buch, in das eingetragen wird, was einzelne Käufer bestellen. Manche Leute lassen auch anschreiben, was sie kaufen. Sie bezahlen es dann alle Viertel- oder Halbjahre. Besser ist es aber für den Käufer und den Kaufmann, wenn jeder gleich bezahlt, was er kauft. Warum? Die Geschäftsstadt! Auch die Wirte treiben Handel.

10. Praxis des heimatkundlichen Unterrichts - S. 119

1912 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 119 — Sie haben schon unendlichen Segen gestiftet. Möchten ihre Ziele in Er- füllnng gehen! Wieder andre Vereine gedenken des Herrn Wort: Wohlzutun und mitzuteilen vergesset nicht! Es sind die Wohltätigkeitsvereine, die den Armen und Waisen beistehen und ihre Not zu lindern suchen. Zu ihnen gehört der Vaterländische Frauenverein und der katholische St. Elisabeth- Franenverein. Der Gefängnisverein will für entlassene Gefangene Fürsorge tragen. Die ehemaligen Krieger versammeln sich in den Kriegervereinen, tauschen dort ihre Soldatenerlebnisse aus, feiern gemeinsam die Vater- ländischen Feste und Siegestage und Pflegen die Liebe und Treue zu Kaiser und Reich. Der Flottenverein sammelt für den Ausbau unsrer Flotte und will das Volk vertraut machen mit der Erkenntnis, daß nur eine starke Flotte unsern gewaltigen Handel schützen und Deutschlands Ansehen in der Welt erhalten kann. Sein Ruf: Baut Schiffe! muß begeisternden Widerhall in jedem echt deutschen Herzen finden. In den Gesangvereinen versammeln sich die Mitglieder, um unter sanges- und musikkundiger Leitung des herzerfreuenden und erhebenden Gesanges zu Pflegen. Bei uns gibt es eine große Zahl von Gesang- vereinen. An hohen Festtagen singt in der evangelischen Kirche der Kirchen- chor besondre geistliche Lieder. Er hat männliche und weibliche Mitglieder und wird deshalb gemischter Chor genannt. Andre Gesangvereine, die öfter große Konzerte aufführen, sind der Musikverein und die Liedertafel. Der Ärzteverein, der Lehrerverein, der Beamtenverein, der Buch- druckerverein sind Vereine, in denen die einzelnen Bernfszweige sich ver- einigen, um ihre Ziele besser zu erreichen. Die landwirtschaftlichen Bereine fördern die Pflege der Viehzucht, des Obst- und Gartenbaus; der Jmkerverein will die Bienenzucht, der Ziegenzuchtverein die Ziegenzucht und der Kaninchenzuchtverein die Kaninchenzucht fördern. Damit die Züchter der Pferde, des Rindviehs und der Schweine durch ansteckende Viehkrankheiten, wie Rotz, Maul- und Klauenseuche oder Rotlauf, nicht große Verluste erleiden, haben sie besondre Versicherung^ vereine gebildet, wie die Gütersloher Pferdeversicherung, den Rindvieh- Versicherungsverein für Blankenhagen und Pavenstädt oder den Schweine- Versicherungsverein für Gütersloh und Umgegend. Der Feuerwehrverein umfaßt die Mitglieder der Freiwilligen Feuer- wehr, die bei Brand Leben, Hab und Gut der Gefährdeten zu retten sucht. Im Naturheilverein werden belehrende Vorträge über eine natnr- gemäße und gesunde Lebensweise gehalten. Die Turn-, Schwimm- und Schützenvereine suchen den Körper stark und geschickt zu machen und ge- sund zu erhalten. In den Stenographenvereinen wird die Kurzschrift geübt, geschrieben und gelesen.
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