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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 26

1849 - Münster : Coppenrath
______26 niederließen, betrachteten dieselben als ihr Eigenthum und über- wachten eifersüchtig deren Grenzen. Die überaus günstige Lage der Halbinsel für Handel und Verkehr und der Ruf ihrer Schönheit lockte von allen Seiten Kolonisten herüber, besonders aus dem nahe gelegenen Griechenland, wo Stammfehden und in- nere Entzweiung viele zur Auswanderung zwangen. Eine ge- raume Zeit hindurch war das Land der Tummelplatz der vielen kleinen Völkerschaften unter einander, die noch kein gemeinschaftli- ches Band umschlang. Es war ein ewiges Drängen und Trei- den untereinander und daher ein häufiger Wechsel der Wohnsitze. So wurden die Siculer, die früher an der Tiber gewohnt hat- ten, immer tiefer nach Unteritalien, endlich selbst über die Meer- enge hinaus nach der Insel Sicilien gedrängt, die von ihnen ihren Namen erhielt. Mancher Volkstamm verlor sich auch selbst mit seinem Namen unter die Herrschaft eines mächtigeren anderen. Es verging überhaupt eine geraume Zeit, bevor die einzelnen Völker feste Wohnsitze gewannen; und erst, als die Römer mit ihren siegreichen Waffen das Land durchzogen, werden wir etwas näher über die Wohnsitze und Einrichtungen derselben unterrichtet. Zu den Urbewohnern Italiens werden gerechnet: 1. Die Pclasger. Dieser große, der Urbevölkerung Griechenlands nahe verwandte Volkstamm, hatte sich in vielen Zweigen über den größten Theil der Halbinsel ausgebreitet, die von der Zeit der punischen Kriege an unter dem Namen „Italia" zusammengefaßt wurde. Zu ihnen gehören die Siculer, welche in der Urzeit an der Tiber wohnten; die Chon er und Önotrer an der westlichen und die Peucetier an der östlichen Küste von Süd- italien. In der Sage werden Önotrus und Peucetius als En- kel des Pelasgus und als Stammfürsten der nach ihnen be- nannten Völker angegeben. Auch werden zu den Pelasgern ge- rechnet die Tprrheuer, welche in einzelnen Gemeinden des späteren Etruriens ihren Sitz hatten. Mit diesen verbanden sich später die aus Rhetien eingewanderten Ra sen er zu dem Gan- zen eines Volkes. 2. Im Norden Italiens werden als ein großes Urvolk die Umbrer H genannt, deren Stadt Ameria 381 Jahre frü- p) Umbrorum gens antiquissima Italiae existimatur. Plin. h. n. Iii. 19.

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 34

1849 - Münster : Coppenrath
34 rühmten Mitgliedern fort, besonders durch die sogenannten lan- do« fúnebres oder Leichenreden, worin den Vorfahren oft er- dichtete Triumphe, Confútate u. s. w. zugeschrieben wurden, die jo in die Geschichte übergegangen sind. Die eigentliche Geschichtschreibung begann erst nach dem zweiten punischen Kriege sich in Rom nach und nach auszubil- den, und zwar durch die Annalisten, deren zahlreiche Werke jedoch verloren und nur durch die Anführungen späterer Schrift- steller bekannt sind. Sie zeichneten die römische Geschichte von der Erbauung der Stadt an in einfachen und schmucklosen Chro- niken (anuales) nach der Reihenfolge der Jahre auf. Der erste unter den römischen Annalisten ist nach des Li- vius Zeugniß Q. Fabius Pictor, der im zweiten punischen Kriege gedient hatte und nachher mehre für uns größtentheils verloren gegangene Bücher (anuales) schrieb, deren Glaubwür- digkeit indessen schon von Polpbius in Zweifel gezogen worden ist. Der fast gleichzeitige, als sorgfältiger Geschichtsforscher ge- rühmte L. Ein eins Ali mentu s, der ebenfalls im zweiten punischen Kriege gedient hatte, schrieb eine Geschichte Roms von der Gründung an bis auf seine Zeit, aber in griechischer Spra- che; ebenso Acilius, dessen Annalen ein gewisser Claudius ins Lateinische übersetzte. Weit mehr haben wir den Verlust der „Origines" des M. Porcius Cato Censorinus zu beklagen, worin nach sieben Büchern die Geschichte des Ursprun- ges der Stadt Rom und der andern Städte Italiens, dann insbesondere die Geschichte der beiden punischen Kriege und der darauf folgenden Ereignisse bis 151 v. Chr. behandelt war. Fast gleichzeitig besang der Dichter Q. Ennins, aus Rudiä in Campanien, in einem großen Nationalepos von achtzehn Bü- chern (anuales) die Geschichte Roms von dessen Gründung an bis auf seine Zeit, von welchem Werke auch zahlreichere und größere Bruchstücke auf uns gekommen sind. Die vielen Anna- listen der folgenden Zeit sind uns meist nur den Namen und einzelnen Anführungen nach, die sich insbesondere bei Livius finden, bekannt. Unter den noch vorhandenen Schriften der Alten, welche die römische Geschichte in einigem Zusammenhänge behandeln, sind folgende hervorzuheben, a. In griechischer Sprache

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 52

1849 - Münster : Coppenrath
52 gesandten Schild des Gottes, nebst elf andern, diesem Hochgebil- deten.^ Jährlich wurden diese Weihgeschenke in öffentlichen Auf- zügen von den Priestern umhergeführt. — 5. Die Auguren oder Wahrsager, welche aus dem Fluge und Gesänge gewisser Vögel, und aus besondern Erscheinungen am Himmel oder auch auf der Erde selbst den Willen der Götter deuteten; denn keine Sache von irgend einer Wichtigkeit wurde unternommen, ohne vorher die Augurien zu beobachten. — 6. Die Flaminesd ßf waren Tempelpriester einzelner Gottheiten; es gab deren drei, und der vornehmste unter ihnen war der Flamen Dialis, der Priester des Jupiter. Mit der Bestimmung der Feste, die er zu Ehren der Götter anordnete, hing auch die Einrichtung des Kalenders zusammen, der von ihm verbessert wurde; — das Jahr, welches früher zehn Monate hatte, wurde unter ihm in zwölf eingetheilt. Mit der Einrichtung selbst befaßten sich vor- züglich die Pontifices, weil sie die Tage für die Feste und Opfer der Götter zu bestimmen hatten. So waren überhaupt die zwei- undvierzig Jahre der Regierung dieses Königes eben so viele Jahre des Glückes und des Friedens. Er starb hochbejahrt, von Göttern und Menschen geliebt. Wie die Sage die Göttin Egeria zur Freundin und Rathgeberin dieses ausgezeichneten Mannes gemacht hat, so läßt dieselbe Sage auch die Göttin um seinen Tod weinen und in einen Quell zerfließen.^) §. 13. Tullus Hostilius. 672—640. Dem milden und friedliebenden Ruma folgte der rohe und kriegerische Tullus Hostilius, der wieder aus dem Stamme der Ramnes gewählt wurde. Unter ihm brach die Eifersucht, die bisher zwischen Alba Longa und ihrer Tochterstadt Rom geherrscht hatte, in einen offenen Krieg aus. Der albanische Feldherr, Mettus Fuffctius, brach mit einem wohlgerüsteten Heere auf und bezog ein verschanztes Lager unweit Rom. Tullus rückte ihm kühn ent- 3) Sie fuhrten diesen Namen von ihrer priesterlichen Kopfbedeckung: ,,a filio, quo utebantur, flamines dicti sunt, quasi filamines.“ Serv. ad Aen. Viii. 664. 4) Eine verbreitete Meinung war, Numa sei ein Zeitgenosse und Schu- ler des Philosophen Pythagoras (584-504) gewesen; und diese Sage suchten schon Cicero, Livius u. A. aus der Chronologie zu widerlegen.

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 125

1849 - Münster : Coppenrath
125 seines Versprechens; er ließ sich vom Pontifer feierlich zum Tode weihen, bestieg dann sein Schlachtroß, sprengte in das dichteste Gewühl des feindlichen Heeres und fand seinen Tod. Seine hiedurch begeisterten Truppen erneuerten den Angriff und erfoch- ten den glänzendsten Sieg (339). Die Trümmer des geschla- genen Herres sammelten sich bei Trifanum, unweit Minturna, und erlitten hier vom Cónsul Manlius eine zweite große Nie- derlage. Seitdem lösete sich der latinische Bund auf; jedoch gingen noch zwei Jahre mit der Belagerung und Unterwerfung einzelner Städte hin. Antium hielt sich am längsten. Der rö- mische Senat verhängte ein verschiedenes Schicksal über die Über- wundenen, je nachdem sie mehr oder weniger strafwürdig schienen. Während nämlich einige Gemeinden, als Lavinium, Pedum, Aricia, Nomentum das römische Bürgerrecht und die Vertheilung in zwei neue Tribus erhielten, wurden andere, wie Formiä, Capua, Cumä, Suessula, Fundi, in Freistädte (municipia) ohne Bürgerrecht umgewandelt. Antium dagegen ward eine römische Kolonie, und verlor seine Kriegesschiffe, deren Schnäbel (rostía) nachher die Rednerbühne auf dem Forum zu Rom schmückten. Damit aber in dem dergestalt zerstückelten Latium jede Verbin- dung und Schilderhebung für die Zukunft unmöglich gemacht würde, so durften keine Landtage mehr gehalten, keine Ehen zwischen Bürgern verschiedener Städte abgeschlossen, keine Grund- stücke in mehren Feldmarken von demselben Besitzer erworben werden. Unterdessen waren die beiden großen Kriege, erst gegen Samnium, dann gegen Latium, nicht ohne Einfluß geblieben auf die inneren Verhältnisse Roms. Hier wurden die Rechte der Plebejer noch mehr befestigt durch drei Gesetze des plebejischen Dictators Q. Publilius Philo im Jahre 339. Durch das erste Gesetz ward die Nothwendigkeit der Bestätigung der in den Cem- turiatversammlungen gegebenen Gesetze aufgehoben oder in eine bloße Förmlichkeit verwandelt 2). Das zweite verordnete, daß die Plebiscita oder Gemeindebeschlüffe für alle Bürger ver- bindende Kraft haben sollten D- Das dritte Gesetz endlichbe- 2) „Ut legiim, quae comitiis centuriatis ferrentur, ante initum suffragium patres auctores fierent.“ Liv. Viii. 12. 3) Ut plebiscita omnes Quintes tenerent. 1. c.

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 157

1849 - Münster : Coppenrath
157 Hasdrubal hielt diesen Vertrag, obgleich er seine Eroberungen fortsetzte und beinahe ganz Spanien vom atlantischen Meere bis zum Ebro seiner Nation unterwarf. Nach achtjährigem Feldzuge in Spanien wurde er von einem Gallier ermordet (221): und nun wurde Hannibal, der Sohn des Hamilkar Barkas, unge- achtetet seiner Jugend — er war erst fünfundzwanzig Jahre alt — vom Heere mit lautem Jubel zum Feldherrn ausgerufen, und seine Wahl in Karthago bestätigt. Schon längst war er der Abgott der Soldaten, welche in ihm den ihnen einst so theu- ern Hamilkar wieder zu sehen glaubten. Als damals Hamilkar nach Spanien übersetzen wollte, bat ihn der kaum neunjährige Knabe, daß er ihn mit dahin nehme. Der Vater that es, ließ ihn aber zuvor am Altare feierlich schwören, ewig ein Feind der Römer zu sein. Und nie ist ein Schwur treuer gehalten worden. Hier, in Spanien, war er so recht mitten im Kriegeslager er- zogen worden und hatte die Kriegeskunst unter seines eigenen Vaters Leitung gelernt. Keine Gefahr konnte ihn erschüttern, keine Anstrengung ermüden. Er war unempfindlich gegen Frost und Hitze, gleichgültig gegen alle sinnlichen Genüsse. Für Schla- fen und Wachen hatte er keine festgesetzte Zeit. Nichts wollte er vor den gemeinen Soldaten voraus haben; oft schlief er un- ter ihnen, in seinen Kriegesmantel gehüllt, auf bloßer Erde. Nur seine Waffen und seine Streitrosse mußten ausgezeichnet sein; denn er war immer der Erste, wenn es in die Schlacht ging, und der Letzte, der den Wahlplatz verließ. Daß er grau- sam und treulos gewesen sei, und nichts für heilig gehalten habe, erzählt nur römischer Nationalhaß. Voll Erbitterung gegen die Römer, wie seine ganze Fa- milie, die damals den größten Anhang im karthagischen Senate hatte, und voll brennenden Durstes nach Rache an diesem Tod- feinde seines Vaterlandes, fühlte Hannibal in sich die Kraft, Vergel- tung an Rom auszuüben; und mit Sehnsucht erwartete er die gele- gene Zeit, den längst genährten Racheplan zur Ausführung zu bringen. Dieser außerordentliche Mann hatte nämlich nichts Ge- ringeres im Sinne, als die Schrecken des Krieges nach Italien selbst zu bringen und die übermüthigen Römer auf ihrem eige- nen Boden zu züchtigen. Sobald seine Vorbereitungen hierzu vollendet waren, griff er, des Beifalles des karthagischen Senats

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 166

1849 - Münster : Coppenrath
166 sein College mußte nachgeben. Hannibal stand damals bei dem Flecken C a n n ä in Apulien, und obgleich sein Heer nur 40,000 Mann zu Fuße und 10,000 Mann zu Pferde zählte, so war er doch bereit, die Schlacht anzunehmen. Die römischen Legionen überschritten, durch glückliche Vorgefechte ermuthigt, den Aufidus (Ofanto), und nun begann die Schlacht, die fürchterlichste im ganzen Kriege, die mit der völligen Niederlage der Römer endete. An diesem einen Unglückstage fielen fünfundvierzigtausend römi- sche Bürger, es fielen achtzig Senatoren, es fiel die ganze Blüthe der Ritterschaft. Auch der Cónsul Ämilius Paulus war unter den Erschlagenen. Hochherzig hatte er die ihm angebotene Hülfe von sich gewiesen, als er verwundet niedersank; er wollte einen solchen Tag nicht überlebenbarro entkam mit wenigen Rei- tern nach Venusta. Diese Schlacht bei Cannä * 4 5) war von den wichtigsten Fol- gen begleitet. Rom's Macht war gebrochen, der Glanz und der Schrecken seines Namens dahin: fast alle Völker und Städte Unteritaliens fielen von Rom ab, das unausbleiblich verloren schien und huldigten dem neuen Sieger; Nom blieb nur auf La- tium und seine nächsten Kolonien beschränkt. Auch die benach- barten Fürsten und Völker schlossen sich nunmehr dem Bündnisse mit Hannibal an; so Philipp Iii., König von Macedonien, und Hieronymus, der neue König von Syrakus. Die Stadt Rom selbst war bei der ersten Nachricht einer so schrecklichen Nieder- lage voll Bestürzung und Schrecken. Es war fast keine Familie, die nicht einen Sohn oder Verwandten verloren hatte. Hülfe- flehend wandte man sich zu den Göttern und suchte ihren Zorn sogar durch Menschenopfer zu besänftigen. Man gedachte des Tages bei Alia und fürchtete die Ankunft des stolzen Siegers vor den Thoren der Stadt. Und wirklich gab der feurige Mä- her bal, der Befehlshaber der karthagischen Reiterei, dem Han- nibal den Rath, augenblicklich auf Rom loszugehn. Als dieser aber den Rath verwarf, sprach Maherbal voll Unwillen: „Sie- gen kannst du, aber den Sieg zu benutzen verstehst du nichts!" 3) Horaz nennt ihn deshab „magnae animae prodigum.“ I. 12, 37. 4) Haec est pugna Cannensi clade nobilitata, par Aliensi. Liv.xxii.50. 5) Vincere seis, Hannibal j victoria uti nescis ! Und Livius setzt hin- zu: Nora ejus diei satis creditur saluti fuisse urbi atque imperio.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 194

1849 - Münster : Coppenrath
194 dem man alle Kostbarkeiten, alle Statuen, Gemälde und andere Kunstwerke, die hier in reicher Fülle vorhanden waren, heraus- geschafft hatte, um sie als Siegestrophäen mit nach Rom her- überzuführen, wurde die Stadt rein ausgeplündert, dann ange- zündet und bis auf den Grund zerstört (146). So sank auch Korinth, die Königin des Isthmus, in Schutt und Asche und zwar in demselben Jahre in welchem auch Kar- thago dasselbe traurige Schicksal traf. Nach Zerstörung dieser beiden großen Handelsstädte zog sich der damalige Handel und Verkehr größtentheils nach Alerandria, Utika und Rhodus. Mummius brach nun von seiner wüsten Brandstätte auf, um auch an den übrigen feindlichen Städten Rache zu nehmen. Schrecken ging vor ihm her; Alles beugte sich vor dem gewal- tigen Sieger. Überall wurde das Volk entwaffnet, die Rädels- führer ermordet, die Städte geplündert, die Mauern niederge- rissen, Theben aber und Chaléis auf Euböa völlig zerstört. Ganz Griechenland bot einen schaudererregenden Anblick dar. Endlich schickte der römische Senat, um das künftige Schicksal des Lan- des zu bestimmen, zehn Commissarien dahin. Diese verwan- delten Mittelgriechenland und den Peloponnes in eine römische Provinz unter dem Namen Achaja '). Der Sieger, Mummius, empfing die Auszeichnung des Triumphes und den Ehrennamen „A chai cus." §. 47. Die Kriege in Spanien. Viriathus. Numantia. Weit schwieriger als Karthago's und Koirnth's Besiegung war die Unterwerfung der freiheitsliebenden Sp anier, die sich hinter ihren Bergen um so hartnäckiger vertheidigten, je mehr sie durch die Habsucht und Treulosigkeit der römischen Befehlshaber erbittert wurden. Die Römer betrachteten schon seit dem Jahre 206, in welchem die Karthager Spanien völlig geräumt hatten, dieses Land als eine eroberte Provinz und theilten dieselbe in das diesseitige und jenseitige Spanien (Uispania citerior et ulterior). Allein es vergingen fast noch zweihundert Jahre blutiger und wechselvoller Kämpfe mit den einzelnen ungebeugten Volksstäm- 0 Über die Einrichtung einer Provinz pflegte freilich immer einige Zeit hinzugehen; daher wenigstens für Ach aja das gewöhnlich ange- nommene Jahr 146 nicht als ganz bestimmt angenommen werden kann.

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 242

1849 - Münster : Coppenrath
242 Staat auf seine alte Form zurückzuführen und so alles Neue wieder zu vertilgen, was die fortschreitende Zeit in der Ver- fassung naturgemäß entwickelt und ausgebildet hatte. Selbst schon der Versuch, das Volk um alle seine theuern Errungen- schäften zu bringen, mußte früher oder später einen mächtigen Gegenkampf Hervorrufen. Darum hatten auch nur wenige sei- ner Anordnungen sich einer langen Dauer zu erfreuen, und nur diejenigen blieben bestehen, welche der Zeit und ihren bcsondern Verhältnissen mehr entsprechend waren. Unter den Gesetzen des Sulla — tege« Corneliae genanut — sind folgende die wichtigsten: 1. Die lex tribunicia, durch welche die Macht der Tribunen und hiemit ihr Einfluß auf das Volk sehr beschränkt wurde. Sie verloren nämlich das Recht, Gesetze vorzuschlagen und hiezu das Volk zu versammeln. Die Centuriatcomitien allein sollten die Befugniß haben, über Gesetze abzustimmen. Dasselbe Gesetz beschränkte auch die In- tercession, ohne sie jedoch ganz aufzuheben. Und damit sich für die Folge kein Ehrgeiziger der tribunicischen Würde nur als Leiter zu den andern bedienen könne, wie dieses früher gesche- hen ; so verordnete er ferner, daß Jeder, welcher Tribun gewesen wäre, auf andere Ehrenstellen keinen Anspruch machen könne-). 2. Die lex judiciaria, welche den Rittern die richterliche Ge- walt nahm und diese dem Senate zurückgab, der wieder Mittel- punkt und Stütze der Verfassung werden sollte. Da derselbe aber durch die früheren blutigen Verfolgungen, erst unter Ma- rius dann unter Sulla, sehr zusammcngeschmolzen war, so er- gänzte er denselben durch die Aufnahme und Einverleibung von 300 neuen Mitgliedern aus dem Stande der Ritter. 3. Die lex de magistratibus, welche die herkömmliche Reihenfolge er- neuerte, gemäß welcher die Quästur der Adilität, die Prätur dem Consulate u. s. w. vorangehen, und ein Zwischenraum von zehn Jahren die Übernahme desselben Amtes trennen sollte. Die Zahl der Prätoren wurde auf acht, der Quästoren auf zwanzig ver- mehrt. 4. Die lex de sacerdotiis, durch welche dem Volke die Ernennung zu den Priesterwürben genommen, und ihren Colle- 2 2) Tribunorum plebis potestatem minuit et omne jus legum feren- darum ad; mit. Ibid. — Vellejus (Ii. 30.) nennt diese trlbunieische Gewalt imago sine re.

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 250

1849 - Münster : Coppenrath
: 250_______ römische Provinz eingerichtet (75); allein bei der Fortdauer der Unruhen in Asien und Nom hatten sie sich bald von ihren Ver- lüsten erholt und erschienen zahlreicher als je. Sie hatten mehr als tausend Schiffe, mit welchen sie das ganze mittelländische Meer, von der Küste Syriens bis zu den Säulen des Herkules, befuhren. Ihre Gefangenen schleppten sie in die befestigten Plätze an den Küsten und forderten ungeheure Summen als Lösegeld von ihnen; und wenn die Unglücklichen dieses nicht aufbringen konnten, so wurden sie in das Meer geworfen. Besonders lan- deten die Seeräuber an der Küste von Italien. Hier plünderten sie Städte und Landhäuser und überfielen sogar unter den Au- gen Rom's die Hafenstadt Ostia. Viele vornehme Römer und Römerinnen, selbst Prätoren mit allen Abzeichen ihres Amtes wurden auf offener Straße ergriffen und als Gefangene abge- führt, um ein hohes Lösegeld von ihnen zu erpressen. Geldsen- dungen und Kornfuhren nach Rom wurden von ihnen aufgefan- gen; und bereits drohete eine Hungersnoth in der Stadt aus- zubrechcn *). Da trat (67) der Tribnn A. Gabinius mit dem Vorschläge auf (lex Gabinia), man möge einem Consularen für drei Jahre mit unumschränkter Gewalt und ohne Verant- wortlichkeit den Oberbefehl über das ganze Mittelmeer und des- sen Küsten dergestalt übertragen, daß er die Stärke des Land- und ^Seehecres, die Beiträge an Geld und Geräthe frei be- stimmen und fünfzehn Unterfeldherrn sich ernennen dürfe. Ob- gleich Pompejus nicht namentlich vorgeschlagen war, so wußte doch Jeder, daß nur er gemeint sei. Vergebens widersetzte sich der Senat einem eben so beispiellosen als verfassungswidri- gen Anträge; Pompejus selbst spielte anfangs den Bescheide- nen und schlug die höchste Gewalt aus. Allein das Volk lehnte nicht nur alle Einwürfe zu Gunsten seines Gönners ab, sondern stieß auch die von einem Tribunen vorgeschlagene Theilung der höchsten Gewalt mit einem solchen Geschrei zurück, daß ein vor- überziehender Rabe, heißt es, betäubt herabfiel M Der Antrag wurde endlich angenommen, und Pompejus erhielt eine Voll- 0 Cicero entwirft in seiner Rede pro lege Manilia ein anschauli- ches Bild von der Keckheit dieser Seeräuber. 2) So Plutarch im Leben des Pompejus, c. 25. r\

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 257

1849 - Münster : Coppenrath
257 ser, ein höchst arglistiger und verwegener Mensch, der vor keinem auch noch so ruchlosen Unternehmen zurückbebte, stammte aus einer alten patricischen Familie Rom's. Mord, Raub und Brand waren die ersten Thaten und Vergnügen seiner Jugend. Bei den Proscriptionen des Sulla befehligte er eine Horde von Gal- liern und befriedigte seine wilden Gelüste in der gräuelvollsten Weise. Sein Vermögen hatte er mit gleichgesinnten Jünglin- gen .aus den höchsten Ständen in einem wüsten Leben ver- schwendet. Tief in Schulden versunken, schmiedete er den ver- zweifelten Plan, die Verfassung gewaltsam zu stürzen und sich nach Sulla's Beispiele der höchsten Gewalt zu bemächtigen. Ihm zur Seite standen die kühnsten, verruchtesten und verdorbensten Menschen der Stadt, und unter diesen vorzüglich viele aus- schweifende Jünglinge vom höchsten Adel, mißvergnügte und ehrsüchtige Senatoren und Ritter, verarmte Patricier, die das Ihrige vergeudet hatten; auch Frauen von berüchtigtem Lebens- wandel und großem Anhänge, waren betheiligt. So reichte das freche Unternehmen selbst bis zu den höchsten Kreisen und ge- wann immer neue Anhänger und Beförderer. Sie alle warte- ten auf das Signal von Catilina, um durch eine gewaltsame Erhebung sich nicht nur von der Ahndung der Gesetze, dem Drucke der Armuth und deu Verfolgungen der Gläubiger zu befreien, sondern auch Reichthum und Würden zu erobern. Nachdem die Verschwörung eingeleitet war, suchte man die Hefe des Volkes in Rom, und Sulla's Soldaten zu gewinnen, welche, nachdem sie die reiche Beute vergeudet, neue Wirren wünschten. Die Zeit der Erhebung erschien als höchst günstig, weil Pompejus mit dem Heere in Asien stand. Daher beabsichtigten die Ver- schworenen, ihrem Haupte zum Consulate zu verhelfen, um mit- telst dieser höchsten Würde den glücklichen Ausgang ihrer Um- triebe zu sichern. Im Jahre 66 bewarb sich Catilina um das Consulat, wurde aber zurückgewiesen, weil er wegen Erpressungen in der Provinz Afrika, die er als Proprätor verwaltet, in Anklagestand versetzt war. Schon jetzt wollte er mit seinen Mitverschworenen losbrechen, die beiden Consuln ermorden und dann die Negierung Catilina. Dieser wirb von Cicero (Iii., 7.) bezeichnet als homo acer, pa- ratus, audax, caüidus, in scelere vigilans, in perdilis rebus diligens, Wetter, Geschichte der Römer. \n
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