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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 61

1908 - Leipzig : Deichert
b. Die frnkischen Kaiser 10241125. 1. Konrad Ii. 10241039. 61 folgten ihm. Mit diesen fhrte er aus den Schluchten des Schwarz-Waldes ein wstes Fehde- und Ruberleben. Zuletzt hauste er auf der Burg Falkenstein, und auf einem Streifzuge, den er von dort aus unternahm, wurde er nebst seinem Freunde Werner von den Leuten des Kaisers berwunden und gettet (17. August 1030). 4. Sicherung und Erweiterung der Grenzen. Nach auen hin wute Konrad die Sicherheit des Reiches mit starker Hand zu wahren. Die Polen, die sich gegen ihn erhoben hatten und in die stlichen Grenzlnder eingedrungen waren, wurden zum Frieden ge-zwungen und muten die deutsche Oberhoheit anerkennen. Mit dem Könige Knud von Dnemark schlo er einen Vertrag, nach dem er allerdings die einst von Heinrich I. neu gegrndete Mark Schleswig, den Grenzgrtel zwischen Eider und Schlei, an den nordischen Nachbar abtrat. Aber dadurch gewann er sr das Reich nach hundertjhrigen Kmpfen hier endlich dauernde Ruhe, so da nun die Mission im Norden, die von Hamburg aus betrieben wurde, wieder gedeihlichen Fortgang nehmen konnte. Im Jahre 1033 endlich kam Konrad nach Rudolfs Iii. Tode in den Besitz von Burgund, das namentlich als ein zweites und bequemeres Bindeglied mit Italien fr das deutsche Reich wichtig war. 5. Konrads Politik im Innern. Auch im Innern wute Konrad die Macht des Herrschers zu befestigen, indem er die Erblichkeit auch der kleineren Lehen zur Durchfhrung brachte, wozu er in Italien ein besonderes Gesetz erlie. Als einst die Herrscher die groen Lehen an Herzge und Grafen, Erzbischfe und Bischfe vergaben, war der Gedanke gewesen, da diese Männer fr das ihnen Geliehene nun auch mit allen, die von ihnen aus dem groen Besitz wieder kleinere Lehen erhielten, dem Herrscher zu Diensten waren. Diese Auffassung nderte sich aber mit der Zeit, indem die Groen des Reiches allein nach ihrem Willen der die Hintersassen entscheiden wollten, so da sie, wenn sie Gegner des Knigs waren, auch diese gegen die knig-liche Macht aufboten. Die Hintersassen wiederum muten sich fgen, um sich den Lehnsherrn fr die Frage der Nachfolge im Lehen geneigt zu erhalten. Die fr das Knigtum hierin bestehende Gefahr wuchs, als fr die g r o e n Lehen die Erbfolge mehr und mehr zugestanden wurde; denn nun brauchten deren Inhaber auf den Herrscher keinerlei Rcksicht zu nehmen und konnten gegebenenfalls die ganze ihnen zu Gebote stehende Macht gegen ihn aufbringen. Diese Gefahr aber wurde vermieden, wenn auch den kleineren Lehnstrgern die Erbfolge ihrer Nachkommen ausdrcklich zugesichert und ihnen zum Bewutsein gebracht wurde, da sie vor allem dem Könige als dem obersten Lehnsherrn zu gehorchen hatten. Um den aufsssigen Erzbischof Aribert von Mailand und die ihm treu ergebene Stadt zu bezwingen, unternahm Konrad Ii. im Jahre

2. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 101

1908 - Leipzig : Deichert
a. Die Zeit bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. 7. Wenzel 13781400. 101 dasjenige fest, was seit der Zeit des Interregnums fr die Wahl des deutschen Knigs durch Brauch und Beschlsse Rechtens geworden war. Zunchst wurden jetzt die Kurstimmen auf gewisse Gebiete endgltig verteilt: Mainz, Trier, Kln; Bhmen, Pfalz, Sachsen-Wittenberg, Brandenburg. Diese Gebiete sollten unteilbar immer auf den Ersten des Geschlechtes forterben, die Wahl selbst sollte durch Stimmenmehrheit entschieden werden. Nach dem Tode eines Knigs sollte der Kurfürst von Mainz als Erzkanzler binnen einem Monate die Wahlfrsten zur Wahl nach Frankfurt a/M. berufen; die Krnung sollte in Aachen stattfinden. Die in dieser Weise der die andern Fürsten erhobenen Kurfrsten" wurden auch sonst durch mancherlei Rechte wie das Bergregal, fast vllig selbstndige Gerichts-barkeit n. ct. ausgezeichnet. Des Papsttums geschah in der Bulle keinerlei Erwhnung. 3. Die Zustnde im Reiche. Die Zustnde im Reiche waren während der Regieruugszeit Karls Iv. in arger Verwirrung. Die Fürsten suchten ihre Macht mehr und mehr auf Kosten der von ihrem Gebiete umschlossenen Reichsstdte sowie des Reichsadels zu vermehren, und so entstanden Sonderbnde der bedrohten Stnde und Kmpfe. Heuschreckenschwrme verursachten Miernten, die Alpenlnder wurden von Erdbeben heimgesucht, vor allem ging damals durch Europa eine pestartige Seuche der schwarze Tod", die auch in Deutschland viele Tausende von Opfern forderte. Es griff bei der ungebildeten Masse der Wahn um sich, die Juden seien durch Vergiftung der Brunnen die Ursache der Krankheit, und so verfolgte mau sie mit unmenschlicher Grausamkeit. Andere erblickten in dem schwarzen Tode die Zornes-uerung des Himmels, sie taten sich zu Gesellschaften zusammen, durchzogen in Bugewndern die Lnder und geielten sich (Flagellanten). 7. Wenzel 13781400. 1. Ritter- und Stdtebnde. Wenzel, Karls Iv. Sohn, war schon bei Lebzeiten seines Vaters zu dessen Nachfolger gewhlt, und er erlangte auf die Vorgnge im Reiche noch weniger Einflu als dieser. Der Gegensatz zwischen dem Adel und den Stdten steigerte sich mehr und mehr. Wo eine Verkehrsstrae an der Burg eines ritterlichen Grundherrn vorbeifhrte, da glaubte dieser ein Recht zu haben, von den befrderten Waren einen Zoll zu erheben oder den Kaufmannszug mit seinen Knechten zu geleiten, wofr natrlich eine Abgabe erhoben wurde (Zoll- und Geleitsrecht). Im Weigerungsfalle kam es zu berfall und Plnderung. Der Adel fhlte sich hierzu veranlat und in seinem Sinne berechtigt, da im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte ein Umschwung in den Erwerbsverhltnissen sich mehr und mehr vollzogen hatte. Gewerbe und Handel hatten Geld

3. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 103

1908 - Leipzig : Deichert
b. Kulturgeschichtliches aus dem spteren Mittelalter. 1. Das Stdtewesen. 103 I). Kulturgeschichtliches aus dem spteren Mittelalter. 1. Das Stdtewesen im Mittelalter. 1. Die politische Stellung der Städte. Das alte Straburger Stadtrecht beginnt mit den Worten: Zu der Ehre ist diese Stadt gegrndet worden, da jeder er sei Fremder oder Einheimischer in ihr Friede habe allezeit." Dieser Grundsatz bezeichnet das Wesen aller Städte. Dieser Friede wurde gewhrleistet durch die umschlieende Mauer, die den Bewohner schtzte und barg, und durch das Recht, unter dem gemeinsam die Bewohner lebten. Mauer und gemein-sames Rechtsleben waren dasjenige, was in den Zeiten des Mittel-alters die Stadt von den lndlichen Ansiedelungen unterschied. Dieses Recht oder Gericht wurde ursprnglich von einem Ober-Herrn Stadtherrn" gebt. In den Stdten, die von dem Kaiser auf Reichsbodeu gegrndet waren, war dieses der Kaiser, und er bte seine Gewalt durch einen Vogt aus. In den Stdten, die auf dem Gebiete von Reichsfrsten entstanden waren, war es der T e r r i t o r i a l h e r r. Mehr und mehr gelang es aber im Laufe des 13. Jahrhunderts den Stdten, wie die meisten brigen Hoheitsrechte so auch die Ge-richtsbarkeit in der Regel auf gtlichem Wege durch Kauf oder Ver-trag an sich zu bringen. Besonders gaben Geldverlegenheiten des Stadtherrn hierzu den erwnschten Anla. An vielen Orten blieb das sogenannte hohe Gericht, bei dem es sich um Leben und Tod handelte, dem Stadtherrn, während alle brige Gerichtsbarkeit den Brgern zufiel. 2. Tie beiden Stnde. Die Bevlkerung der Städte trieb zu-nchst Ackerbau; es gab also auch unter ihr so gut wie auf dem Lande eine Klasse der Besitzenden, in deren Hand die drauen vor der Stadt gelegenen Ackerhfe waren, und der Hrigen, die das Land fr jene bebauten. Das engere Zusammenleben fhrte aber zur Aus-bildung des Handwerks, das auch von jenen Hrigen betrieben wurde und zwar zunchst drauen auf dem Ackerhofe, dann aber mehr und mehr in der Stadt. Bei zunehmendem Handel und Verkehr trat es immer strker in den Vordergrund, indem vornehmlich die Erzeugnisse der Wirtschaft verarbeitet wurden. Die Beziehungen zu dem Ackerbau hrten dann im Laufe der Zeit auf, und da ja nach altem Rechts-satze die Hrigen an den Hof" und nicht an den Besitzer gebunden waren, so erhielten die Handwerker, seitdem sie in den Stdten wohnten, im Laufe der Zeit die persnliche Freiheit. Es bildete sich allmhlich der Rechtssatz, da die Luft der Städte frei macht, und Hrige vom Lande, die ihrem Herren entlaufen waren und 1 Jahr und 1 Tag in einer Stadt gewohnt hatten, erlangten dadurch die Freiheit und durften nicht zurckgefordert werden. So wurden also

4. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 102

1908 - Leipzig : Deichert
102 Iv. Vom Untergange der Hohenstaufen bis zum Ausgange des Mittelalters. in die Städte gebracht, während die Ritter auf ihren Burgen, an-gewiesen auf den Ertrag ihrer cker und den in Naturalien gelieferten Zins ihrer Bauern, demgegenber in Armut gerieten. Geldwirtschaft stand gegen Naturalwirtschaft, und jene unrechtmigen Bedrckungen waren die Form, in der der Adel seinen Gewinnanteil aus der auf-blhenden Geldwirtschaft der Städte ziehen wollte. Um ihr vermeintliches Recht namentlich gegenber greren Macht-habern zu wahren, vereinigten sich die A d l i g e n zu Bnden zusammen (in Sddeutschland z. B. der Lwenbund, der Schleglerbund). Das-selbe taten nun auch die Städte. Die am Rhein gelegenen schlssen den rheinischen, die schwbischen den schwbischen Stdte-bnnd, und beide reichten sich zu gegenseitiger Untersttzung die Hand. Jetzt wandten auch die greren Landesfrsten dem Vorgange ihre Aufmerksamkeit zu und stellten sich vornehmlich auf die Seite der Ritter. Der König versuchte zwar verschiedene Male, zwischen den Parteien zu vermitteln, indem er den Landfrieden gebot, doch ohne Erfolg. 2. Der Freiheitskampf Der Schweizer. Der erste Zusammen-sto zwischen frstlicher Macht und der zum Bunde vereinten Kraft der Stdter und Bauern fand auf Schweizer Gebiete statt. Leopold von sterreich, Herr von Tirol und den elsssischen Gebieten seines Hauses (Vordersterreich), drang 1386 mit einem glnzenden Heere gegen die Schweiz vor. Die Eidgenossenschaft hatte zwar mit dem rheinischen und schwbischen Bunde eine Verbrderung geschlossen, wurde aber trotzdem ohne Hilfe gelassen. Ans eigener Kraft nahm sie nun in diesem Jahre bei Sempach (im Kanton Lnzern) dem Herzog Leopold Sieg und Leben und siegte 2 Jahre darauf noch einmal bei Nf els. Damit war die Freiheit der Schweiz gegenber dem Hause' Habsburg gesichert. 3. Die Niederlage der Städte. Anders erging es den schw-bischen Stdten. Sie gerieten 1388 aus unbedeutendem Anla in Streit mit den Herzgen von Bayern und sagten ihnen Fehde an. Mit den Herzgen verbndete sich aber Graf Eberhard von Wrttem-berg,und dieser brachte den Stdten in demselben Jahre beidffingen (sdwestlich von Stuttgart) eine entscheidende Niederlage bei. Auf dem Reichstage zu Eger 1389 wurden darauf alle Bnde der Städte verboten. 4. Wenzels Absetzung. Die Stellung, welche Wenzel in diesem Streite der Parteien einnahm, bestimmte er vornehmlich nach den Vorteilen, die ihm und seinem Hause daraus erwuchsen. Daher setzten die Fürsten ihn im Jahre 1400 ab und whlten zu seinem Nach-folger den Kurfrsten Ruprecht von der Pfalz.

5. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 116

1908 - Leipzig : Deichert
116 Iv. Vom Untergange der Hohenstaufen bis zum Ausgange des Mittelalters. 6. Die Entwicklung Frankreichs im Mittelalter. Das Aufkommen des burgundischen Hauses. 1. Das Knigtum in Frankreich. Die Nachfolger Karls des Kahlen (gest. 877) in Frankreich konnten weder das Land gegen die Einflle der Normannen schtzen, noch selbst gegenber den aufsssigen Vasallen des Reiches ihr Ansehn wahren, und so fand big Herrschaft der Karolinger im Jahre 987 ein unrhmliches Ende. Unter den Fürsten des Reiches war Hugo Capet, Graf von Paris und Orleans und Herzog von Francien (das Land zwischen Seine und Loire), einer der mchtigsten, und ihn whlten seine Genossen nun zum Könige. Seine Macht erstreckte sich zunchst nur auf das ihm selbst gehrige Land, und neben ihm gab es mehr als 40 Territorialherren, die fo gut wie unabhngig waren. Mit der Zeit aber wuten Hugo und seine erblichen Nachfolger ihre knigliche Stellung mehr und mehr zu befestigen. 2. Die Kriege mit den Englndern. Unter den Vasallen der franzsischen Könige wurden die Herzge von der Normandie die mchtigsten. Denn nachdem Wilhelm der Eroberer 1066 mit einem Normannenheere in England gelandet und die Sachsen bei Hastings geschlagen hatte, wurden sie auch unabhngige Könige von England. Auch vermehrten sie ihren Landbesitz auf franzsischem Boden durch Vertrge und Heiraten auerordentlich. Heinrich Ii. von England (11541189) besa mehr als die Hlfte des franzsischen Landes, nmlich den grten Teil der Nordkste und den ganzen Westen bis an den Fu der Pyrenen. P h i l i p p Ii. A u g u st von Frankreich drngte die englische Macht allerdings erheblich zurck (Schlacht bei Bouviues 1214), und dasselbe geschah unter seinen Nachfolgern. In-folgedeffen war der englische Besitz um 1360 auf das Gebiet der mittleren und unteren Garonne beschrnkt. 3. Die Befestigung der kniglichen Macht durch Philipp It. Durch Philipp I.v., den Schnen" (12851314) wurde die unbedingte Macht des Knigs der alle Territorialgewalten nnerschtter-lich festgestellt, und dies gelang um so mehr, als der König auch dem Brgertum in Hinsicht auf die ffentlichen Angelegenheiten eine Be-beutung einrumte. Vertreter dieses Standes (des sogenannten tiers-etat) vereinigten sich mit eben solchen des Adels und der Geistlich-k e i t zu den sogenannten General st aaten (etats generaux), die der König berief, wenn es galt, Geldmittel aus dem Lande zu erheben. Dieser König setzte auch durch, da fr die Erbfolge in der Knigs-wrde wie in den Lehen das alte fatische Gesetz gelten sollte, wonach allein die Shne erbberechtigt seien. 4. Der hundertjhrige Krieg. Als nun Karl Iv. 1328 ohne

6. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 51

1908 - Leipzig : Deichert
a. Die schsischen Kaiser 9191024. 2. Otto I. der Groe 936973. 51 fgten die Emprer ihrer Sache groen Schaden zu. Als Otto mit seinem Bruder Heinrich ein starkes Heer aus Sachsen gegen die fremden Ruber herbeifhrte, rumten diese ohne Schwertstreich das Land und wurden die Sieger allgemein gefeiert, während man von den Emprern sich abwandte. Konrad sah seine Sache als verloren an und unter-warf sich dem Schwiegervater; gegen Ende des Jahres folgte ihm hierin auch der am lngsten im Trotz verharrende Lindolf. Die Emprer behielten ihre Eigengter, gingen der Herzogtmer aber ver-lustig. Lothringen erhielt des Knigs Bruder, Bruno, der Erzbischof von Kln, und das Herzogtum Schwaben wurde einem Grafen B n r ch a r d gegeben, der sich mit Heinrichs Tochter, der klugen Hedwig vermhlte. 14. Die Schlacht auf dem Lechfelde. Kaum war der Friede in der kniglichen Familie und in Bayern wiederhergestellt, so brachen die Ungarn aufs neue in Bayern ein und verwsteten das Land uu-sglich. Ihre Hauptmasse lagerte um die Stadt Augsburg, deren Bischof Ulrich im Vertrauen auf die herannahende Hilfe des Knigs Otto tapfer die Verteidigung bernahm. Am 10. August 955 kam es hier auf dem Lechfelde zu einer beraus blutigen Schlacht, die mit dem vollstndigen Siege des Knigs der die Ungarn endete. Von jetzt an erschienen sie nicht mehr in deutschen Landen, und die europische Kultur war geschtzt vor der Bedrohung durch die Heiden des Ostens. Aber mit dem Verluste vieler Tapseren war der Sieg erkauft. Des Knigs Schwiegersohn Konrad shnte hier seinen frheren Verrat mit seinem Tode, nachdem er fr die Sache des Reiches und des Knigs wacker gefochten hatte. 15. Ottos kirchliche Politik. Nachdem König Otto an den Herzgen so traurige Erfahrungen gemacht hattet war er darauf bedacht, deren Gewalt mglichst niederzuhalten. Die erledigten Herzog-tmer besetzte er mit wenig bedeutenden Mnnern, die er aus den betreffenden Stmmen selbst whlte. Dafr suchte er nun seine Macht auf die Ergebenheit der Bischfe und Erzbischse zu grnden, zu denen er die Mitglieder seiner Familie und seine vertrautesten Anhnger machte. Damit frderte er auch das Wohl des Reiches und seiner Untertanen. Denn die weltlichen Herren dachten doch vornehmlich daran, ihre eigne Macht zu befestigen und zu vermehren; die Kirche und ihre Diener waren es allein in jener Zeit, die sich die Ausgabe stellten, auch Menschlichkeit und Sittlichkeit zu verbreiten. Freilich beanspruchte der König auch die alleinige Verfgung der die geist-liehen mter. Er allein setzte Bischfe und Erzbischse ein, er beaufsichtigte sie, gebrauchte sie als seine Verwaltungsbeamten, gab ihnen Rechte der Land und Leute, scheute sich aber auch nicht, die kirch-lichen Geldmittel fr seine politischen Zwecke zu verwenden. 4*

7. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 69

1908 - Leipzig : Deichert
b. Die frnkischen Kaiser 10241125. 3. Heinrich Iv. 10561106. 69 Gro-Grschen und Ltzen) wurde Rudolf zum Tode verwundet und starb noch an demselben Tage. *) Den Ausgang der Schlacht sah man allgemein fr ein Gottes-urteil au, und obgleich die Fürsten einen neuen Gegenknig whlten, so konnte dieser doch keinerlei Macht gewinnen, und Heinrichs Stellung in Deutschland war gesichert. 10. Absetzung Gregors. Jetzt konnte der König sich gegen den Papst wenden, der ihn inzwischen, um die Sache Rudolfs von Schwaben zu frdern, aufs neue gebannt hatte. Im Jahre 1081 erschien er in Italien und bedrohte Gregor in Rom, dem die Normannen die ver-sprochene Hilfe nicht leisten konnten, da sie gegen die Sarazenen und Griechen kmpften. Nach dreijhrigem Zaudern ffneten die Rmer dem Herrscher endlich die Tore, der nun auf einer Synode in der Papst-ftabt Gregor absetzen und bannen, und dann seinen treuen Kanzler, den Erzbischos Wibert von Ravenna, von den Rmern zum Papst whlen lie. Von ihm erhielt er hierauf nebst seiner Gemahlin bte kaiserliche Krone. 11. Gregors Tod. Gregor hatte sich in bte feste Engelsburg zurckgezogen und wartete auf die Hilfe der Normannen. Diese kamen (1084), und Heinrich, der ihnen nicht gewachsen war, mute weichen. Die Normannen aber wteten nun aus Rache gegen bte Rmer so furchtbar mit Morb und Plnderung, da ihr Schtzling Gregor nach ihrem Abzge sich tu der Stadt nicht sicher fhlte. Er begab sich nach Salerno in die Obhut des Normannenherzogs Robert Guiscard und ist hier 1085 gestorben. **) 12. Die letzten zwanzig Jahre. Als Heinrich Iv. im Jahre 1084 nach Deutschland zurckkehrte, fand er das Land in allgemeiner Verwirrung. Einer stand im Kampfe gegen den andern. Der Kaiser bemhte sich nun, Recht und Orbnmtg wiederherzustellen, den Frieden zu gebieten, und er fand dabei die volle Zustimmung und Hilfsbereit-schaft bei dem Brgertume der Städte. Aber die Groen des Reiches wollten sich dem nicht fgen. An ihre Spitze traten nacheinander zwei Shne des Kaisers, erst der lteste, Konrad, und nach dessen Tode sein jngerer Bruder Heinrich. So kmpften wieder einmal die Shne gegen den eigenen Vater. Auch der Papst in Rom, Paschalts Ii., ein Nachfolger des von Heinrich eingesetzten, trat auf feiten der Widersacher und bannte den Kaiser von neuem. Endlich nahm der Sohn Heinrich seinen Vater gefangen und ntigte ihn zur *) Nach der berlieferung soll er, als man ihm die ihm abgeschlagene Rechte brachte, gesagt haben: Dies ist die Hand, mit der ich König Heinrich Treue ge-schworen habe." **) Seine letzten Worte: Ich habe die Gerechtigkeit geliebt und den Unbillen gehat; deswegen sterbe ich in der Fremde."

8. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 77

1908 - Leipzig : Deichert
c. Die hohenstauf. Kaiser 11381254. 2. Friedrich I. Barbarossa 11521190. 77 Hilfe zu haben, vershnte sich der Papst mit dem Normannenknige und belehnte ihn mit Sizilien und Italien. Hierdurch aber verletzte er Rechte, die der deutsche König fr sich in Anspruch nahm. 4. Der zweite Zug nach Italien. Nach dem Abzge des Kaisers hatte Mailand sich wieder gegen ihn erhoben, diejenigen Städte, die ihm treu waren, unterworfen und mit den andern einen Bund gegen den Herrscher geschlossen. 1158 erschien daher Friedrich vor der Stadt, die sich nach kurzer Belagerung ihm unterwarf. Auf den ronkalischen Feldern bei Piacenza hielt er dann einen Reichs-tag ab, auf dem die kaiserlichen Rechte festgestellt werden sollten. Eine Vereinigung von Rechtsgelehrten der berhmten Universitt Bologna und von Abgeordneten der Städte erledigte diese Aufgabe, indem sie dem Kaiser alle Hoheitsrechte der alten rmischen Kaiser zusprach, und dieses Gutachten wurde von dem Reichstage besttigt. Zu diesen Hoheitsrechten oder Regalien" gehrte insbesondere auch die Befugnis, den obersten Beamten in den Stdten, den Podesta," oder Brgermeister, einzusetzen, *) der dann natrlich auch die Weisungen des Herrschers auszufhren hatte. Die Vertreter der lombardischen Städte hatten auf dem ronkalischen Reichstage jenem Beschlsse bei-gestimmt, weil sie meinten, da natrlich das ihnen verbleiben werde, was sie im Laufe der Zeit rechtlich erworben hatten. Der Kaiser wollte aber alle diejenigen Rechte fr angemat ansehen und demnach einziehen, bei denen nicht die Art der Erwerbung genau nachgewiesen werden knnte, insbesondere meinte er, da diejenigen Stadtgemeinden, die sich wie Mailand ihm widersetzt hatten, alle Rechte verloren htten. Als nun der Kaiser zur Ausbung seiner Rechte Beamte (Podesta) einsetzte, fanden diese in einer Anzahl von Stdten Widerstand. Ins-besondere trotzte Mailand im Vertrauen auf die Strke seiner Mauern und seine zahlreiche, waffengebte Mannschaft. Nach zweijhriger Be-lagerung mute die Stadt sich im Jahre 1162 auf Gnade und Un-gnade ergeben. **) Der Bevlkerung wurde befohlen, binnen 8 Tagen die Stadt zu verlaffen und sich in vier nach den Himmelsgegenden zer-streuten offenen Stdten anzusiedeln; dann wurde der blhende Ort den Brgern der mit Mailand verfeindeten Städte zur Plnderung bergeben. Die Lombardei fgte sich jetzt dem Willen des gewaltigen *) Andere Regalien waren z. B. Herzogtmer und Grafschaften auszuteilen, auf Heerstraen und Flssen und in Hfen Abgaben zu erheben, die Gerichtsbarkeit, Erhebung von Grund- und Kopfsteuer, der Zehnte vom Ertrage der Salinen und des Bergbaus, die Mnzprgung usw. **) Am 4. Mrz 1162 erschien in langen Reihen der Kriegerstand vor dem thronenden Kaiser und legte ihm seine Waffen und Fahnen zu Fen; mit Stricken um den Hals, baifu, Kruzifixe in den Hnden lag am 6. Mrz die groe Masse des Volkes vor dem Kaiser knieend auf den Fen.

9. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 80

1908 - Leipzig : Deichert
80 Iii. Die deutsche Kaiserzeit 9191254. in keiner Weise gestrt. Friedrich I. verdankte dies dem machtvollen Wirken Heinrichs des Lwen. Mit Kraft und Beharrlichkeit hatte dieser die deutschen Grenzen der die Elbe hinaus weit ins Slawenland erstreckt, und die Kirche war ihm in treuer Kulturarbeit gefolgt. In den neu erworbenen Gebieten waltete er wie mit kniglicher Macht. Er setzte Lehnsgrafen ein und begabte Bischfe mit Landbesitz. Bei seinem hochfahrenden Sinne suchte er dieselbe Stellung auch denjenigen Grafen und geistlichen Fürsten gegenber einzunehmen, die unmittelbar unter dem Kaiser standen und deren Gebiet er mit seinem Lande umschlo. Klagen und Fehden waren hiervon die Folge, die der Kaiser schon mehrmals durch sein Machtgebot hatte beilegen mssen. Als nun Barbarossa nach langer Abwesenheit endlich nach Deutsch-laud zurckkehrte, wurden wieder allerlei Klagen der den Lwen bei ihm vorgebracht und zwar insbesondere von denjenigen geistlichen Fürsten, die ihn in Italien so treulich untersttzt hatten. Friedrich lud der Sitte entsprechend in drei Fristen den Sachsen-und Bayernherzog vor seinen Richterstuhl. Er kam nicht. Nachsichtig lie er noch eine vierte Ladung nach Wrzburg an ihn ergehen. Als er auch hier nicht erschien, ja, in der Zwischenzeit plndernd in das Halberstdtische einfiel und den Bischof gefangen fortfhrte, mute der Kaiser die entsprechende Strafe der ihn verhngen. Er wurde ge-chtet, und seine Herzogtmer Bayern und Sachsen wurden ihm ab-gesprochen. Heinrich glaubte dem Kaiser trotzen zu knnen; aber dieser er-oberte seine Lnder mit Waffengewalt, indem er bis nach Lbeck vor-drang. Nun warf sich der Lwe 1181 dem Kaiser zu Erfurt zu Fen und bat um Gnade, die ihm auch gewhrt wurde. Er blieb zwar der Herzogtmer Sachsen und Bayern verlustig, erhielt jedoch den Familienbesitz seines Hauses, die braunschweigisch-lneburgischeu Gebiete, und mute Deutschland so lange verlassen, bis ihm der Kaiser die Erlaubnis zur Rckkehr gab (3 Jahre). Er begab sich nach England. 11. Die Zerteilung der beiden grotzen Herzogtmer. Auf dem Reichstage zu Wrzburg erhielten diejenigen Grafen und geist-liehen Fürsten, die der Lwe unter feine Gewalt gezwungen hatte, die frhere Reichsnnmittelbarkeit zurck, Lbeck wurde eine freie Reichs-stadt, und der Rest des Herzogtums Sachsen ward Bernhard, dem Sohne Albrechts des Bren verliehen. Das Herzogtum Bayern er-hielt Otto von Wittelsbach, der Ahnherr des noch jetzt regierenden bayrischen Knigshauses, vorher aber wurden auch hiervon bedeutende Teile als selbstndige Gebiete abgezweigt; Steiermark wurde ein selb-stndiges Herzogtum, desgleichen Tirol (Herzogtum Merau). 12. Ter Kaiser auf der Hhe seiner Macht Nach Ablauf des Waffenstillstandes schlo der Kaiser auch mit den lo mbardischen

10. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 37

1908 - Leipzig : Deichert
d. Die Nachfolger Karls des Groen. 1. Ludwig der Fromme. 37 d. Die Nachfolger Karls des Groen. 1. Ludwig der Fromme 814840. 1. Die bernahme der Regierung. Bei seinen Lebzeiten hatte Karl der Groe die Erbfolge unter seinen Shnen so geordnet, da der lteste, Karl, mit der kaiserlichen Gewalt auch den Hauptteil des groen Reiches erben, Pippin und Ludwig aber, die beiden andern, mit einzelnen Teilen abgefunden werden sollten, die sie als Könige unter der Oberhoheit des ltesten Bruders beherrschten. Der Tod raffte in-dessen die beiden lteren Shne vor dem Ableben des Vaters dahin, und dem jngsten, Ludwig, mute das Weltreich zufallen. Dementsprechend ernannte im September 813 unter Zustimmung der Groen des Reiches Karl in der Marienkirche zu Aachen Ludwig zum Mitkaiser und Nachfolger. Nachdem der Sohn ihm das Gelbde abgelegt, in jeder Weise die Pflichten eines gerechten Herrschers zu erfllen, nahm er auf Aufforderung des Vaters mit eigener Hand die Kaiserkrone von dem Altar und setzte sie auf sein Haupt. Schon Ende Januar 814 wurde Ludwig durch den Tod des Vaters zur Regierung berufen. Er war damals 36 Jahre alt und fr seine hohe Stellung durch eine gute Erziehung wohl vorbereitet. Aber es lebte in ihm ein mnchischer Geist, der der Weltfreude ab-gewandt und vornehmlich auf die Frderung der Interessen der Kirche gerichtet war. Er wurde daher der Fromme" genannt. Deshalb lie er sich auch wenige Monate nach seiner Thronbesteigung von dem Papste Stephan V. in Rheims noch einmal zum Kaiser krnen. 2. Die Reichsverwaltung. In der Verwaltung des Reiches folgte Ludwig im wesentlichen den Bahnen seines Vaters, insbesondere berlie auch er einzelne wichtigere Reichsteile seinen Shnen zur Ver-waltung. An die Spitze Italiens stellte er Bernhard, beff Sohlt seines Brubers Pippin, dem er den Knigstitel verlieh. 3. Die erste Regelung der Erbfolge. Schon frhzeitig ging Ludwig an bte Regelung der Erbfolge. Unter Zustimmung der Reichsversammlung setzte er 817 in Aachen fest, ba sein ltester Sohn Lothar Mitkaifer sein nttb bereinst bte gesamte Monarchie erben sollte; von den jngeren Brberu erhielten Pippin Aquitanien und Ludwig Bayern. Sie sollten diese Lnber als Könige regieren, den Kaiser aber als ihren Oberherren ehren uttb in allen wichtigen Fragen, namentlich in bezug auf Krieg nttb Frieden an seine Zustimmung ge-bunben sein. 4. Bernhard. Gegen diese Regelung erhob sich Bernharb von Italien, angereizt bitrch einige ehrgeizige Grasen nttb Bischfe seines Landes, bte barans aus waren, Ludwig und seine Shne zu entthronen und ihren Herrscher an die Spitze des Reiches zu bringen.
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TM Hauptwörter (200)200

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