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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittelalter - S. 27

1900 - Berlin : Duncker
27 von Anfang an auf seiner Seite. Burkhard von Schwaben und Arnulf von Bayern unterwerfen sich dem König, letzterer nur gegen Einräumung des Besetzungsrechtes der bayrischen Bistümer. Die Stellung der Herzoge ist unter Heinrich I. ausserordentlich selbständig. Die unmittelbare Einwirkung des Königs erstreckt sich fast nur auf Sachsen und Thüringen. 920 Karl der Einfältige dringt ins Eisass ein. Im Frieden von Bonn (921) erkennt er Heinrich als König der Ostfranken an. yog 925. Heinrich wird durch Giselbert von Lothringen in die westfränkischen Thronstreitigkeiten verwickelt. Er unterstützt ihn gegen Budolf von Burgund, der gegen Karl den Einfältigen zum König erhoben worden ist, und gewinnt Köln und Trier zurück. 924 zwingt er auch Giselbert zur Anerkennung seiner Oberhoheit und vermählt ihn 928 mit seiner Tochter Gerberga. Ganz Lothringen wird wieder mit dem Reiche vereinigt. 924 Heinrich schliesst mit den Ungarn einen neun- jährigen Waffenstillstand gegen Tributzahlung. Er benutzt die Zeit des Waffenstillstandes, um durch Anlegung von festen Plätzen (Quedlinburg, Nordhausen, Goslar, Merseburg) und die Ausbildung einer Reiterei (das sächsische Heer bestand vorwiegend aus Infanterie, da das Lehnswesen in Sachsen noch nicht völlig durchgedrungen war), sein Volk für den Entscheidungskampf mit Ungarn vorzubereiten. ♦)28—932. Kämpfe mit den Slaven. 928 Heinrich erobert die Hauptstadt der Heveller, Brennaborg, und gründet im Gebiete der Dalemincier Meissen. 929 Heinrich greift in Verbindung mit Arnulf von Bayern Böhmen an und dringt bis Prag vor. Der Przemyslide Wenzeslaw unterwirft sich der deutschen Herrschaft. Die Slaven erheben sich unter Führung der Redarier (zwischen Peene und Havel), werden aber in

2. Mittelalter - S. 87

1900 - Berlin : Duncker
87 1211 Unter dem Einflüsse des Papstes und des mit Lv ihm verbündeten Philipp Ii. August von Frankreich wählen (lie deutschen Fürsten unter Führung Siegfrieds von Mainz in Nürnberg Friedrich von Sizilien zum König. 1212—1250. Friedrich. Ii.*) 1212 Friedrich zieht nach Verständigung mit dem Papste nach Deutschland, schliesst im November mit Philipp August in Vaucouleurs ein Bündnis und wird am 5. Dezember in Frankfurt nochmals gewählt und in Mainz gekrönt. 1213 Friedrich erneuert in der goldenen Bulle von ' Eger mit Zustimmung der Fürsten die von Otto im Jahre 1209 der Kurie gemachten Zugeständnisse. Otto Iy. seit März 1212 wieder in Deutschland, befestigt seine Position durch die Vermählung mit Beatrix, der Tochter Philipps von Schwaben. Nach deren frühem Tode (August 1213) verlassen ihn die 1214 Scliivabcn. Statt sich gegen Friedrich zu wenden, sucht er im Bunde mit Johann ohne Land von England (seit 1199) und den niederrheinischen Fürsten zunächst Philipp August von Frankreich zu Boden zu werfen, wird aber in der Schlacht hei Bouvines (unweit Lille) besiegt. Er bleibt seitdem auf seine Stammlande beschränkt und stirbt 1218 auf der Harzburg. Friedrich belehnt Otto, den Sohn Ludwigs von Bayern, nach dem Tode des "Welfen Heinrich Ii., des Enkels Heinrichs des Löwen, mit der Pfalzgraf- J) Quellen: Chronica regia, Clironicon Urspergense s. o. p. 83. Annales Marbacenses, s. bei Heinrich Vi. Matthäus Paris, englischer Mönch. Chronica major, zeitweise Hauptquelle für die letzten Kämpfe der Staufer. M. G. S. S. Xxviii.

3. Mittelalter - S. 88

1900 - Berlin : Duncker
1215 Vii. Xi. 1216 v. Vii. 16. Vii. 1220 Viii. schaft bei Rhein. Seitdem 2 Linien des Hanses Wittelsbach. Hoftag zu 3ietz. Friedrich tritt Waldemar Ii. von Dänemark, dem Feinde der Welfen und Assanier, das Land jenseits von Elbe und Eide ab, um ihn an seine Sache zu fesseln. Friedrich wirft den letzten Widerstand in den rheinischen Landen nieder, lässt sich in Aachen von Siegfried von Mainz krönen und nimmt das Kreuz. Grosses Laterankonzil in Rom. Ottos Iv. Bann und Absetzung wird wiederholt, ein allgemeiner Kreuzzug beschlossen. Auf Betreiben der Kurie giebt Friedrich das Regalienrecht für alle geistlichen Gebiete des Reiches auf und verzichtet zu Gunsten seines Sohnes Heinrich auf die Regierung in Sizilien, wodurch eine Vereinigung Siziliens mit dem Reiche verhindert werden soll. Innocenz Iii. stirbt. Sein Nachfolger wird Honorius Iii. aus dem Hause Savelli. Friedrich betreibt die Wahl seines Sohnes Heinrich, den er 1217 zum Herzog von Schwaben gemacht hat. Er gewinnt die geistlichen Fürsten durch die confoederatio cum principibus ecclesiasticis vom 22. April, in welcher er auf die Anlegung neuer Zoll- und Münzstätten und die königliche Gerichtsbarkeit in geistlichen Territorien verzichtet, den Burgen- und Stadtbau auf kirchlichem Boden ohne Genehmigung des Grundherren verbietet. Heinrich von Sizilien wird in Frankfurt zum König gewählt. Engelbert von Köln wird Reichsverweser. Friedrich zieht nach Italien. Er erneuert das Gelübde des Kreuzzuges, an dessen Zustandekommen dem Papst besonders gelegen ist, erlässt Gesetze über Steuer- und Gerichtsexemtion der Geistlichen, sowie Ketzeredikte und wird in Rom zum Kaiser gekrönt. Auf die Durchführung der

4. Mittelalter - S. 152

1900 - Berlin : Duncker
Seit dem Ende des 12. Jahrhunderts, wo der Kreis der Wähler durch das Ausscheiden der Grafen aus dem Eürstenstande sich verengert, wird auf die Stimmen einiger Fürsten besonderer Wert gelegt. Sie stimmen zuerst ab und müssen mitgewirkt haben, wenn die Wahl giltig sein soll. Aus diesem Kreise von Vorwählern, dem gegenüber die übrigen Fürsten allmählich auf das Recht der Akklamation beschränkt werden, ist das Kurfürstenkollegium hervorgegangen (cf. Martin von Troppau S. 94). Bei der Wahl von 1257 sind es zum ersten Mal sieben Fürsten. Der Sachsenspiegel nennt als wahlberechtigt die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, den Pfalzgrafen bei Rhein (Truchsess), den Herzog von Sachsen (Marschall), den Markgrafen von Brandenburg (Kämmerer), den König von Böhmen (Schenk). Der Schwabenspiegel nennt statt Böhmens den Herzog von Bayern. Die endgiltigen Bestimmungen über die Wähler und ihre Rechte giebt die goldene Bulle (s. o. S. 113). Das Kurrecht der Geistlichen beruht nicht auf dem Erzkanzleramt*), ebensowenig wie das der weltlichen Fürsten auf den Erzämtern. Die Entstehung ist im Einzelnen unklar. Ursprünglich wird zur Wahl Einstimmigkeit gefordert. Dass die Majorität entscheiden soll, wird erst durch den Kurverein von Rense 1338 festgesetzt, dessen Beschlüsse auf dem nachfolgenden Reichstage zu Frankfurt in der sogenannten constitutio de jure x) Seit Heinrich I. bekleidet das Erzkanzleramt der Mainzer, der zugleich bis 1044 Erzkaplan ist. 962 wird für Italien eine besondere Kanzlei errichtet und 1031 das Erzkanzleramt für Italien dem Kölner übertragen. Burgund erhält unter Heinrich Iii. eine eigene Kanzlei unter dem Bischof von Besan<jon und später unter dem von Vienne. Erst im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts kommt für den Trierer der Titel eines Erzkanzlers per Galliam et regnum Arelatense in Gebrauch.

5. Mittelalter - S. 153

1900 - Berlin : Duncker
153 et excellentia imperii Romani zum Reichsgesetz erhoben werden. Gewählt werden kann nach dem Sachsenspiegel jeder ehelich geborene, freie, nicht im Kirchenbann befindliche Mann, der nicht lahm oder aussätzig ist. Thatsächlich werden fast stets Reichsfürsten gewählt. Nur Wilhelm von Holland, Rudolph I., Adolph von Nassau und Heinrich Vii. sind einfache Grafen. Der Wahlort soll auf fränkischer Erde liegen. Seit Friedrich I. wird Frankfurt zur Regel. Salbung und Krönung, die früher nur vereinzelt Vorkommen, werden seit Otto I. üblich. Krönungsort ist Aachen, vorübergehend Mainz (Heinrich Ii., Konrad Ii.).

6. Mittelalter - S. 99

1900 - Berlin : Duncker
99 rheinischen Bischöfe sehr geschwächt. Zug gegen Köln 1282. Dem Kaubritterunwesen sucht er durch Landfriedensgesetze zu steuern. Reichstage Ton Würzfourg 1287, Erfurt 1289, Speier 1291. Bestimmungen gegen die Pfahlbürger. Rudolf stirbt in Speier, ohne die in den letzten ' Jahren eifrig betriebene Wahl seines ältesten Sohnes Albrecht durchgesetzt zu haben. 1292—1298« Adolf von Nassau.!) Die Bemühungen Albrechts um die Krone scheitern an dem Widerstande Wenzels Ii. von Böhmen und der geistlichen Kurfürsten. Letztere stellen den Grafen Adolf von Nassau aus der walramschen Linie, im Besitze der Grafschaften Wiesbaden, Idstein und Weilburg, als Kandidaten auf, der am 5. Mai 1292 einstimmig in Frankfurt gewählt wird. Er muss den Wählern die Wahlkosten erstatten und grosse Zugeständnisse machen. Wenzels Ii. Tochter wird mit einem Sohne Adolfs verlobt und erhält bis zur Hochzeit das Pleissner land mit Altenburg, Chemnitz und Zwickau zum Pfand. Eine Avahlanzeige wird infolge einer nach dem Tode Nikolaus’ Iv. (April 1292) eintretenden Sedis-vakanz nicht erstattet. 1lu2 Zusammenkunft mit Albrecht von Oesterreich in Hagenau. Albrecht, von Wenzel und dem steirischen Adel bedrängt, liefert die Reichsinsignien aus und nimmt seine Lande zu Lehen. Adolfs Bestreben geht darauf aus, Albrecht und seinen Wählern gegen- :) Quellen: s. o. S. 95, ausserdem: Flores temporum, Minoritenchronik, nach den 6 Weltaltern geordnete, synchronistische Gesch. der Kaiser u. Päpste bis 1349 S. S. Xxiy, 230. Chronicon Sampetrinum, s. o. S. 95. Heinr. y. Remorf, Chronik der Kaiser und Päpste von Adolf bis 1363. ca. 1350 verfasst. Böhmer. Fontes Iv, 507.

7. Mittelalter - S. 156

1900 - Berlin : Duncker
2. Die Exemtion von den ordentlichen Gerichten und die Befugnis zu eigener Gerichtsbarkeit, zunächst in Marktsachen. Hierzu tritt später 3. Die korporative Selbstverwaltung. Das 9. —11. Jahrhundert kann im allgemeinen als die Zeit der Herrschaft der Bischöfe bezeichnet werden. Das Streben der Bürger, sie abzuschütteln, wird durch die Salier gefördert, die im Kampfe mit der Kirche bei ihnen Unterstützung suchen. In langwierigen Kämpfen gelingt es oft, den Bischof fast völlig zu verdrängen (Köln, Strassburg, Worms, Magdeburg etc.); viele Bischofsstädte schwingen sich so allmählich zu Reichsstädten empor. Die Finanzverwaltung ist das Gebiet, auf dem die Bürgerschaft vor allem den Bischöfen entgegentritt. Es bildet sich eine Behörde zur Selbstverwaltung aus, der Rat, von dem wir zuerst im 12. Jahrhundert hören. Die Entstehung des Rates, in dem sich die städtische Autonomie ausprägt, ist strittig. Es scheinen die reichen Altfreien mit den städtischen Ministerialen , aus denen die bischöflichen Beamten genommen werden, zusammengewirkt zu haben. Während die Regierung Friedrichs I. der Ausbildung der Selbstverwaltung nicht förderlich ist, bietet die Zeit des Thronstreites zwischen Philipp und Otto günstige Gelegenheit, den Stadtherren die Hoheitsrechte zu entreissen und einen Rat einzusetzen. Friedrich Ii. liefert die Städte wieder ganz in ihre Hände (s. S. 88 und 90), geht aber später zur entgegengesetzten Politik über. Art und Zusammensetzung des Rates ist sehr verschieden. Ueberall aber kommen zunächst nur Mitglieder gewisser angesehener Geschlechter hinein, die sich zu einem Patrizierstande abschliessen. Insbesondere sind anfangs die Mitglieder der Zünfte und Innungen, die seit dem 11., besonders dem

8. Mittelalter - S. 101

1900 - Berlin : Duncker
101 1297 Das Verhältnis Adolfs zu den Reichsfürsten verschlechtert sich infolge des drohenden Anwachsens seiner Macht. Wenzel Ii. tritt nach dem Tode seiner Tochter auf die Seite Albrechts von Oesterreich. Bei dem Krönungsfeste in Prag wird der Plan einer Absetzung des Königs zwischen seinen alten Gegnern und den Kurfürsten von Mains, Sachsen und Brandenburg erwogen. 1298 Fürstenversammlung in Wien. Die Erhebung Albrechts wird beschlossen. Albrecht sichert Wenzel Ii. Eger und das Pleissner Land zu. Gerhard von Mainz beruft auf den 1. Mai einen Tag nach Frankfurt, um über Adolf zu entscheiden. Adolf verhindert sein Zustandekommen. Albrecht erzwingt indessen den Durchmarsch nach Mainz, wo Adolf am 23. Juni von den Kurfürsten, mit Ausnahme von Pfalz und Trier, abgesetzt und Albrecht mit 4 Stimmen zum König erhoben wird. 2- Vil Schlacht bei Göllheim (zwischen Mainz und Worms). Adolf wird von Albrecht besiegt und fällt. 1298—1308. Albrecht I. ol-^ Nochmalige einstimmige Wahl Albrechts. Zu- ’ geständnisse an die Kurfürsten. Xl Fürstentag zu Nürnberg. Albrecht erneuert den allgemeinen Reichsfrieden Rudolfs vom Jahre 1287 und sucht durch Veränderung einzelner Bestimmungen zwischen den Fürsten und Städten zu vermitteln. Die Fürsten müssen geloben, alle seit der Absetzung Friedrichs Ii. (namentlich am Rhein) eingeführten neuen Zölle abzuschaffen. Zusammenkunft uutl Erneuerung des Bündnisses mit Philipp It. dem Schönen. Die Grenz-streitigkeiten zwischen Deutschland und Frankreich werden einem Schiedsgericht Vorbehalten. Albrechts ältester Sohn Paidolf wird mit Philipps Schwester Blanka verlobt. Dem Plane Albrechts, seinem Sohne Rudolf den Alleinbesitz der österreichischen Länder

9. Mittelalter - S. 105

1900 - Berlin : Duncker
105 Erhebungen in Mailand, Cremona und Brescia, das erst nach längerer Belagerung bezwungen wird. Der König sieht sich nun doch genötigt, sich auf die Ghibellinen (Pisa) zu stützen. Robert von Neapel, der im Bunde mit den Guelfen (Florenz) seine Macht zu erweitern strebt, lässt durch seinen Bruder Johann Bonn besetzen. Nach vergeblichen Verhandlungen erobert Heinrich einen Teil Roms und wird durch die vom Papst 1312 gesandten Kardinale im Lateran gekrönt. Er verbündet sich dann gegen Robert mit Friedrich von Sizilien (seit der sizilianischen Vesper, Sohn Peters von Aragon), verlässt auf Drängen des Papstes Rom und zieht nach erfolglosen Angriffen auf Florenz nach Pisa. 1313 Heinrich erklärt Robert, der als Lehensträger der Provence ein Vasall des Kaisers ist, seiner Würden für verlustig und verurteilt ihn zum Tode. Infolgedessen und durch das Bündnis Heinrichs mit Sizilien beunruhigt, bedroht Clemens V. jeden, der Neapel angreifen würde, mit dem Banne. Heinrich zieht nach starken Rüstungen von Pisa südwärts und stirbt am 24. August in Buon-convento, in der Nähe von Siena. 1314. Doppelwalil Friedrichs des Schönen von Oesterreich und Ludwigs von Oberbayern. Friedrich der Schöne, der älteste Sohn Albrechts I., wird von Rudolf von der Pfalz und Oberbayern, Heinrich von Köln, Heinrich von Kärnthen, welcher die böhmische Stimme beansprucht, und Rudolf von Sachsen-Wittenberg, der mit Sachsen - Lauenburg über die Stimme x) Quelle : Heinrich von Diessenhofen, Canonicus in Konstanz , macht Zusätze zu der Kirchengeschichte des Ptolemaeus von Lucca (f 1327) bis 1343 ausgearbeitet, Notizen bis 1362. Böhmer Fontes Iv, 16.

10. Mittelalter - S. 166

1900 - Berlin : Duncker
vereinigen sich Schwyz, Uri und Unterwalden zum ersten eidgenössischen Bündnis gegen ihre Herrschaft, aber ohne Erfolg. Der Bund zerfällt bald wieder, und die Habsburger behaupten ihre Rechte in vollem Umfange in Schwyz und Unterwalden, während Uri reichsunmittelbar bleibt. König Rudolf I. behält während seiner Regierung die Landgrafschaft in der Hand. Seine Regierung ist milde. Unmittelbar nach seinem Tode erneuern Schwyz, Uri und Unterwalden ihren Bund zu Schutz und Trutz. Adolf von Nassau verbrieft 1297 Uri und Schwyz die Reichsunmittelbarkeit. Die Thronbesteigung Albrechts I. aber macht der Freiheit der Gemeinden wieder ein Ende. Sie fügen sich stillschweigend der königlichen und landesherrlichen Gewalt. Gewaltthaten kommen weder von ihrer noch von der Seite Albrechts vor. Heinrich Vii, den Habsburgern feindlich, erkennt von neuem die Reichsunmittelbarkeit der drei Thäler und die von seinen Vorgängern hierüber ausgestellten Urkunden an und räumt ihnen ausserdem ausdrücklich die eigne, einheimische Gerichtsbarkeit ein (Juni 1309). Bei der Doppelwahl Friedrichs des Schönen von Oesterreich und Ludwigs von Bayern schlagen sich die Schweizer auf die Seite Ludwigs. Sie werden von Friedrich wegen Schädigung des Stiftes Einsiedeln in die Reichsacht gethan. Zur Vollstreckung der Reichsacht zieht Herzog Leopold, der Bruder Friedrichs, 1315 gegen sie, wird aber am 15. November in der Schlacht am Morgarten völlig besiegt. Unter dem Eindruck dieses Sieges erneuern Schwyz, Uri und Unterwalden am 9. Dezember 1315 zu Brunnen den ewigen Bund von 1291. Ludwig der Bayer gewährt ihnen 1316 umfassende Freiheitsbriefe und erkennt 1331 nochmals alle ihre Privilegien an. Im Laufe des Xiv. Jahrhunderts treten fünf neue Orte zu dem Bunde der Waldstätten; alle
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