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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 61

1888 - Habelschwerdt : Franke
61 durch Vereinigung dreier stammverwandter Gemeinden zu einer Stadtgemeinde. Jede derselben bildete eine Tribns. Die Tribus zerfielen in 10 Kurien, jede Kurie in 10 Geschlechter. Diese überlieferte Gliederung hatte Bedeutung a) für den Kultus; jede Kurie brachte gemeinschaftliche Opfer dar; b) für die politischen Rechte. Die Mitglieder der Kurien waren Vollbürger, Patrizier. Sie versammelten sich in den Knriat-Komitien und stimmten über Gesetzesanträge ab, hatten auch das Recht der Bestätigung des Königs; c) für die Verteilung des Landes; dasselbe war in 300 Lose geteilt; d) für das Heerwesen. Jedes Geschlecht stellte 1 Reiter und 300 Fußsoldaten. 2. Der König. Die altrömische Verfassung war ein Königtum. Der König wurde auf Vorschlag des Senats von den Kurien bestätigt. Seine Rechte waren: a) die Regierungsgewalt (Berufung des Senats und der Volksversammlung, Ausführung der Gesetze, Ernennung der Beamten); b) die Feldherrngewalt, womit die höchste richterliche Gewalt verbunden war; c) die oberste priesterliche Gewalt. 3. Der Senat. Er bestand aus 300 Mitgliedern und wurde vom Könige als Beirat berufen; sein Beschluß war ein bloßes Gutachten. 4. Politische Unterschiede. Dem Popnlns, d. h. den in den Kurien vertretenen Altbürgern, standen gegenüber a) die Plebejer, b) die Klienten. ad a) Die Plebejer waren aus den unterworfenen latiuischeu Städten eingewandert und bestanden aus freien, oft vermögenden Leuten. Es fehlten ihnen aber die 5 Rechte der Altbürger: das Stimmrecht in den Kuriatkomitien, der Zutritt zu den Staatsämtern, der Anteil ant Staatsacker, das Eherecht mit den Patriziern und die Opfergemeinschaft mit ihnen, ad b) Die Klienten waren wahrscheinlich die unterjochten Urbewohner des Landes. Sie waren Hintersassen der Patrizier, also den einzelnen Patriziergeschlechtern zugeteilt. Der Patrizier hatte seine Klienten als Schutzherr (Patron) vor Ge-

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 62

1888 - Habelschwerdt : Franke
62 I richt zu vertreten, wogegen auch der Klient Pflichten gegen den Patron hatte. Die Klienten verschmolzen allmählich mit den Plebejern. 5. Tarquinius Priskus. Er wandte den Plebejern die Vergünstigung zu, daß er jeder Tribus eine Abteilung Plebejer hinzufügte. Die Überlieferung schreibt ihm den Bau der Kloaken, des Forums, des Cirkus Maximus und der Grundmauern des Jupitertempels zu. 6. Servius Tullius. Er umgab die 7 Hügel Roms mit einer Mauer. Seine wichtigste That ist die Einführung der Centuriatver- A. Die neuen Tribus. Das städtische Gebiet wurde in vier Tribus geteilt, nach denen die Aushebung der Soldaten und die Erhebung der Steuern geschah. Später kamen noch ländliche Tribus hinzu. B. Die Centurien. Servius teilte das Gesamtvolk nach dem Vermögen in 5 Klassen ein: 1. Klasse mit dem Census 100 000 As in 80 Centurien, Außerhalb der Klassen standen: 1. Die 18 Centurien der Ritter, 2. 2 Centurien Zimmerleute und Schmiede, 3. 2 Centurien Spielleute, 4. 1 Centurie Proletarier. Bedeutung der servianischen Verfassung. 1. Der politische Zweck. Die Centurien versammelten sich auf dem Kampus Martius (Centuriatkomitien) und hatten folgende Rechte: a) die Wahl der höheren Magistrate (Konsuln, Prätoren, Censoren); 1)) die Genehmigung der vom Senate vorgeschlagenen Gesetze; c) die Entscheidung über den Krieg; d) die oberste Gerichtsbarkeit in Provokationsfällen und über alle Kapitalverbrechen. 2. Die finanzielle Bedeutung lag in der Festsetzung der Steuern für jeden Burger nach Maßgabe seines Vermögens. Alle 4 Jahre wurde ein neuer Census vorgenommen. I)ie letzten 3 Könige. fassung. 75000 „ „ 20 50000 „ „ 20 25 000 „ „ 20 12 500 „ „ 30

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 63

1888 - Habelschwerdt : Franke
3. Der militärische Zweck. Jede Centurie zerfiel in zwei Abteilungen:' die Jüngeren, welche im Felde dienten, und die Älteren, welche die Stadt verteidigen mußten. Die Ausrüstung der Heerhaufen nahm mit dem Vermögen ab. 7. Tarquinius Superbus. Derselbe führte eine absolute Herrschaft ohne Befragung des Senats und hielt das Volk durch Frondienste nieder. Er vollendete den Jupitertempel und den Bau der Kloaken. Die latinischen Städte brachte er in Abhängigkeit von Rom. Während der Belagerung der Stadt Ardea veranlaßte die Entehrung der Lukretia durch seinen Sohn Sextus eine Empörung, die mit dem Sturze der Tarquinier endigte, 509. Resultat der Königsherrschaft. Rom hat seine Herrschaft gegen die Angriffe der angrenzenden Völker (Sabiner, Vejenter) gesichert, ist der Vorort Latiums geworden und hat auch an der Küste eine solche Bedeutung erlangt, daß es bereits mit Karthago auf gleichem Fuße unterhandeln konnte. Zweite Periode. Die Zeit der Republik, 50t)—30 v. Chr. Erster Abschnitt. Dis }n\n Deginne der punifehen Kriege, 509—264. Die neue Werfaffung und die Kriege mit Karquinius. 1. Die Verfassungsänderung. Nach der Vertreibung der Tar-quinter gingen die Befugnisse des Königs auf zwei jährlich neu gewählte Beamte über, welche Konsuln hießen. Das Priesteramt wurde indes von ihren Gewalten abgezweigt. Die Wahl der Konsuln geschah in den Centuriatkomitien. Ihre Abzeichen waren die 12 Liktoren. Die ersten Konsuln waren L. Junius Brutus und L. Tarquinius Kollatinus. (Im übrigen wurde die servianische Verfassung wieder hergestellt.) Der Diktator. In Zeiten der Not, in denen Schnelligkeit und Einheitlichkeit des Handelns notwendig war, wurde statt der beiden Konsuln ein Diktator mit unumschränkter und unverantwortlicher Gewalt, aber nur auf die Dauer von 6 Monaten gewählt. Ihm zur Seite stand der Reiteroberst (magister equitum).

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 64

1888 - Habelschwerdt : Franke
64 2. Die Kriege mit Tarquinius. Der vertriebene Tarquinius machte wiederholte Versuche, den Thron wieder zu erobern. a) Zuerst versuchte er, durch Verrat eine Partei für seine Zurückberufung zu gewinnen. Aber die Verschworenen wurden entdeckt und hingerichtet (darunter die Söhne des Konsuls Brutus). b) Dann bewog er die Vejenter und Tarqninienser zu einem Kriege gegen Rom, der aber erfolglos war. c) Hierauf gewann Tarquinius den Porsena, König von Klusium, für seine Sache. Dieser zwang die Römer, ein Gebiet abzutreten und Geiseln zu stellen. Die Rationalcitclfcit der Römer hat diese auf ihre Ehre fallenden Schatten durch die Sagen von Horatins, Mmins und Klölia in ein helleres Licht gestellt. (I) Zuletzt traten die Latiner für die Sache des Tarquinius ein. Sie wurden aber am See Regillns von dem Diktator Anlns Posthnmius geschlagen, 496. Nicht lange darauf schlossen die Römer mit 30 latimschm Städten ein Schutz- und Trutzbündnis. Tarquinius starb 495 in Knmä. Weginn des Werfassnngskampfes zwischen den Patriziern und Kteöejern. 1. Die Einsetzung der Volkstribunen. A. Veranlassung. Zwischen den Patriziern und Plebejern hatte sich im Lause der Zeit ein doppelter Gegensatz gebildet: a) ein politischer, b) ein sozialer. ad a) Die Patrizier waren im Besitz der bürgerlichen und prtesierlichen Ämter, herrschten im Senat, beeinflußten die Beschlüsse der Ceuturiatkomitien und erbten die Rechtstraditionen wie eine Geheimlehre fort, ad b) Die Plebejer waren durch die Kriege, in denen sie zwar den Außschlag gegeben hatten, verarmt; vom ager pnblicns waren sie aber ausgeschlossen. Dazu bestand ein strenges Schuldrecht. Der Schuldner haftete mit feiner Person für die Schuld und wurde in der Gefangenschaft oft gemißhandelt. Der Zinsfuß war hoch. B. Auswanderung der Plebejer. Als daher ein Krieg mit den Sabiueru ausbrach, ließen sich die unzufriedenen Plebejer nur durch Versprechungen der Abhilfe ihrer Not zur Teilnahme

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 65

1888 - Habelschwerdt : Franke
65 bewegen. Da dieselben nicht erfüllt wurden, zogen sie aus den heil. Berg, jenseit des Anno. Der Senator Menenius Agrippa wußte sie indes durch die Allegorie vom Magen und den Gliedern zur Rückkehr zu bewegen, nachdem ihnen jedoch auch die Einsetzung einer Schutzobrigkeit, der Volkstribunen, zugestanden worden war. C. Die Volkstribuueu. a) Die Wahl geschah in den Versammlungen der Plebejer, die tribusweise stattfanden (Tributkomitieu). b) Die Zahl betrug anfangs 2, dann 5, später 10. c) Die Rechte derselben, die sich nach und nach entwickelt haben, sind folgende: 1. Die Tribunen waren unverletzlich. 2. Sie hatten das Recht, den einzelnen Plebejer gegen Gewaltthätigkeiten zu schützen (ins auxilii). 3. Sie durften gegen jeden volkswidrigen Senatsbeschluß Einsprache (Veto) erheben (ins intercedendi). 4. Sie hatten den Vorsitz in den Tribntkomitien (ins agendi cum plebe). 5. Aus dem Recht der Hilfsleistung und der Einspräche entwickelte sich das Recht, Zuwiderhandelnde verhaften zu lassen und zu bestrafen (ins prensionis). D. Die Ädilen. Zugleich mit den Volkstribunen wurden zwei plebejische Ädileu gewählt, die anfangs nur Amtsdiener der Tribunen waren, bald aber obrigkeitliche Rechte erlangten. Ihre Obliegenheiten waren: a) die Stadt- und Gesundheitspolizei; b) die Überwachung des Marktverkehrs; c) die Vorbereitung der öffentlichen Spiele. Später kamen 2 patrizische Ädilen hinzu. 2. Fernere innere und äußere Kämpfe, a) Marcins Koriolan. Dieser stolze Patrizier gab bei einer Teuerung den Rat, der Plebs gegen Verzichtleistnng auf das Tribunat Getreide zu liefern. Deshalb angeklagt, führte er die Volsker zum Kriege gegen Rom und wurde, als er sich von seiner Gattin und Mutter zum Rückzüge bewegen ließ, erschlagen.

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 66

1888 - Habelschwerdt : Franke
66 b) Das erste Acker gesetz, 486. Der volksfreundliche Konsul Sp. Kassius Viseelliuus beantragte 486, einen Teil des eroberten Staatslandes auch unter die Plebejer zu verteilen. Aber er wurde der Alleinherrschaft angeklagt und hingerichtet. c) L. Quinctius Cincinnatus. Die wiederholten Einfälle der Volsker im 80. und der Äquer im No. wehrte L. Qninc-tius Cineinnatns ab, der vorn Pfluge weggeholt und zum Diktator erhoben wurde. (!) Krieg der Fabier gegen die Etrusker, 479 — 477. Die Versuche der Römer, die auf dem rechten Tiberufer verlorenen Besitzungen wieder zu erobern, blieben erfolglos. Das Geschlecht der Fabier nahm den Krieg allein auf, kam aber bis auf einen um. 3. Das Terentilische Gesetz (lex Terentilia). a) Veranlassung. Die Tribunen vermißten für ihr Einschreiten die Kenntnis des bestehenden Rechtes, das sich bei den Patriziern mündlich forterbte und oft willkürlich ausgeübt wurde. Daher beantragte 462 der Tribun C. Terentilius Arsa, daß die Rechtsbefugnisse der Konsuln durch bestimmte Gesetze geregelt würden. b) Gegenbestrebungen der Patrizier. Die Patrizier suchten diesen Antrag zu stürzen aa) durch Hinausschiebung der Abstimmung über denselben, bb) durch Bewilligung einiger Zugeständnisse (Erhöhung der Zahl der Tribunen auf 10, Anweisung von Bauplätzen aus dem Aventinus). c) Die Decemvirn. Da aber die Plebejer den Kriegsdienst verweigerten, wurden 3 Patrizier abgesandt, um die griechischen Gesetze zu studieren, und i. I. 451 zehn Männer (Decemvirn) beauftragt, eine gemeinsame Gesetzgebung zu entwerfen. Dieselben stellten 10 Gesetztafeln auf, und die Decemvirn des Jahres 450 fügten noch zwei hinzu. (1) Zweite Auswanderung auf den hl. Berg. Da aber die Decemvirn des Jahres 449 eigenmächtig ihr Amt behielten und das Volk durch Gewaltthätigkeiten erbitterten, zog die Plebs 449 abermals auf den heiligen Berg. e) Aussöhnung mit der Plebs. Der Senat sandte nun zwei Volksfreunde ab, den L. Valerius und M. Horatius,

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 84

1888 - Habelschwerdt : Franke
aus einen gefährlichen Feind, die Cimbern. Dieselben, eine germanische Völkerschaft, besiegten den Konsul Papirins Karbo bei No-reja in Kärnthen, wanderten dann wider Erwarten die Alpen entlang nach Gallien und besiegten ein zweites römisches Heer bei Aransio an der Rhone. Da wurde dem Marius, der noch in Afrika stand, das Konsnlat übertragen, das er nun fünfmal nacheinander bekleidete. Die Cimbern aber verbanden sich mit den stammverwandten Teutonen, und die vereinigten Scharen wollten von W. und 0. her in Italien vordringen. Marius verlegte zunächst den Teutonen die Pässe über die Westalpen und schlug sie dann bei Aquä Sextiä. Die bereits in Oberitalien vordringenden Cimbern besiegte er bei Vercellä, 101. 3. Die Reform des M. Livius Drusus und der Bundes- genossenkrieg. a) Die Anträge des Drusus. Marius, nach dem cimbri- schen Kriege der populärste Mann in Rom, hatte mit Hilse der Führer der Volkspartei versucht, die gracchischen Reformen wieder aufzunehmen; aber die Gewaltthätigkeiten seiner Genossen hatten ihn bewogen, davon zurückzustehen. Im Jahre 91 beantragte nun der Tribun M. Livius Drusus, ein Anhänger der Aristokratie und ein Mann von Rechtsgefühl, neue Ackerverteilungen, die Ausführung von Kolonieen und die Erteilung des römischen Bürgerrechtes an die Bundesgenossen. Die Gesetze gingen, mit Ausnahme des letzten, durch. Aber er war bei allen Parteien mißliebig geworden und wurde 91 ermordet, h) Der Bundesgenossenkrieg, 91 — 88. Die Bundesge- nossen griffen aber den Antrag des Drusus auf und verlangten stürmisch das Bürgerrecht. Sie sagten sich von Rom los und gründeten ein neues italisches Reich (italica) mit der Hauptstadt Korsinium. Die Leitung der Geschäfte hatten ein Senat von 500 Mitgliedern, 2 Konsuln und 12 Prätoren. Die nach allen Seiten ausgesandten römischen Heere wurden mehrmals geschlagen, da die Bundesgenossen 100000 Mann ins Feld stellten. Da verlieh der Senat durch zwei Gesetze den bisher treu gebliebenen Bundesgenossen und denen, die sich binnen zwei Monaten unterwerfen würden, das Bürgerrecht. Damit ward dem Kriege das Ziel entzogen. Die neuen Bürger durften anfangs nur in 8 Tribns aufgenommen werden; aber der Tribun

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 86

1888 - Habelschwerdt : Franke
86 Jahre 88 war Sulla Konsul geworden und hatte den Oberbefehl gegen Mithridates erhalten. Aber noch ehe er Italien verlassen hatte, wurde ihm derselbe durch einen Antrag des Tribunen Snlpicius, der von Marius unterstützt war, abgesprochen. Indes Sulla eroberte die Stadt; Marius mußte fliehen und eutkam an die tunesische Küste. Für das Jahr 87 wurden der Aristokrat Oktavius und der demokratische China als Konsuln gewählt. Bald nach Sullas Abreise beantragte Cinna die Abschaffung der Manischen Einrichtungen. Oktavius aber inter-zedierte und schritt im Aufträge des Senates gegen die Volks-partei ein. Cinna floh und führte ans Italien ein Heer gegen die Stadt, mit dem sich auch der zurückkehrende Marius an der Spitze entlaufener Sklaven vereinigte. Die Stadt wurde erobert, und die Sieger wüteten nun furchtbar gegen die Optimalen. Indes Marius starb nicht lange darauf. c) Sullas Rückkehr. Sulla landete 83 in Brundisium mit 40 000 Mann und erhielt, namentlich von dem jungen Poin-pejus, starke Zuzüge. Die Mariancr, an deren Spitze Papirins Karbo, Q. Sertorins und der jüngere Marius standen, Hatten mit den Bundesgenossen gemeinschaftliche Sache gemacht. Die Kriegskunst des Sulla behielt aber die Oberhand. Unter den Mauern Roms schlug er die Reste der Mariancr mit den verbündeten Italikern unter Pontius von Telesia. Infolge dessen ergab sich auch Präneste, wo der jüngere Marius sich behauptet Hatte und sich nun selbst den Tod gab. d) Sullas Diktatur. Nach dem Einzuge in Rom ließ sich Sulla die Diktatur zur Abfassung von Gesetzen und zur Ordnung des Staates auf unbestimmte Zeit und mit unerhörter Machtvollkommenheit übertragen. Sein T^'sassnngswerk begann er mit blutigen Ächtungen. Die Namen der Geächteten wurden auf öffentlichen Proskriptionslisten verzeichnet. Die Güter der Ermordeten wurden eingezogen und zu Spottpreisen verkauft. Bei seiner Gesetzgebung verfolgte er das Ziel, die Herrschaft des Senates zu sichern. Daher traf er Verordnungen, aa) die Macht der Tribunen zu beschränken (es wurde ihnen das Recht, Gesetzesanträge zu stellen, entzogen), bb) die Macht des Senates zu Heben (er wurde an Mitglie-

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 43

1888 - Habelschwerdt : Franke
43 Das Uevrklersct/e Zertaltev. 1. Staatsverwaltung des Werikkes, 449—429. Auf Cimon folgte Perikles als Leiter Athens. Ohne Archont zu sein, wurde er stets von neuem zum Oberfeldherrn, Finanzverwalter und Vorsteher der öffentlichen Arbeiten gewählt. Durch überlegene Einsicht und eine glänzende Rednergabe beherrschte er das Volk. Sein Ziel war, Athen zur ersten Macht zu erheben. Seine wichtigsten Maßregeln sind: /a) Beschränkung der Rechte des Areopags. Demselben wurde die Aufsicht über die Sitten und der Einfluß auf die Staatsverwaltung entzogen. /b) Trennung des Gerichtswesens von der Verwaltung. Die richterlichen Befugnisse wurden 10 besondern Gerichtshöfen übertragen. Gründung neuer Niederlassungen. Um zweifelhafte Bundesgenossen in Unterwürfigkeit zu halten, wurden nach dem Chersones, nach Naxos, Thnrii, Amphipolis Ansiedler gesandt. ä) Durchführung der Demokratie. Da Perikles den Schwerpunkt des Staates in die Volksversammlung legte, war es sein Streben, allen Bürgern die Teilnahme an den Staatsämtern zu ermöglichen und sie dafür zu befähigen. Daher wurden die ärmeren Bürger für den Besuch der Volksversammlung und der Gerichte entschädigt; auch für den Besuch des Theaters wurde ihnen ein Schauspielgeld gezahlt. e) Staatsgelder. Die Bundeskasse, zu der gegen 1000 Städte steuerten, war von Delos nach Athen verlegt worden. Die Einkünfte bestanden in jährlichen Beiträgen der Bundesgenossen, Markt- und Hasenzöllen und Ehrenleistnngen der Reichen. f) Verschönerung Athens. Perikles schmückte die Stadt mit dem Odeum, die Akropolis mit dem Propyläenthore und dem Parthenon. In der Perilleischen Zeit feierten die Wissenschaften und Künste ihre schönsten Triumphe. I. Wissenschaften. 1. Die griechische Philosophie erhielt durch Sokrates eine neue 2. Kultur, Richtung.

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 145

1888 - Habelschwerdt : Franke
Kabul waren. Das Kalifat sank vollends zum Schalten herab, als dem Anführer der türkischen Leibwache unter dem Namen Emir al Omra die höchste Zivil- und Militärgewalt gegeben wurde. Die Seldschnken. Um die Mitte des 11. Jahrhunderts wurden die Seldschuken in das Kalifenreich gerufen, ein türkischer Stamm, den Seldschuk um das Jahr 1000 geeint und zum Islam bekehrt hatte. Seldschuks Nachfolger errangen bald die Würde des Emir al Omra und eroberten binnen 40 Jahren fast das ganze Reich. Den Fatimiden wurde Syrien und Palästina mit Jerusalem entrissen; Konstantinopel ward bedroht. Indes das Seldschnkenreich zerfiel eben so schnell in mehrere Herrschaften, i von denen das Reich von Jkonium das bedeutendste wurde. ,/' 2. Ursachen der Kreuzzüge. Als die Kämpfe zwischen Kaiser und Papst in Deutschland die Geister zu ermüden begannen, wurden die Interessen des Abendlandes durch die Ereignisse im Orient in Anspruch genommen. Der griechische Kaiser Alexius hatte die Hilfe des Abeudlaudes gegen den Islam angerufen, und Gregor Vii. hatte schon den Gedanken gefaßt, die Türken über den Enphrat zurückzuwerfen. Seinem zweiten Nachfolger Urban Ii. war es beschieden, diese Idee unter günstigeren Umständen auszuführen. A. Hauptursachen. a) Der tiefreligiöse Sinn der damaligen Christenheit. Seit Konstantins Zeiten war Jerusalem das Ziel der christlichen Wallfahrten, die von den Arabern geduldet, von den Türken aber hart unterdrückt wurden. b) Die Abenteuerlust des lebensfrischen Geschlechts, besonders der wanderlustigen Normannen, fand keine hinreichende Befriedigung mehr, seitdem geordnete Staatsverhältnisse im Abendlande eingetreten waren. B. Mitwirkende Umstände. a) Durch die Teilnahme am Kreuzzuge glaubte mancher Ritter, der in gewaltthätig er Zeit Sündenschuld auf sich gehäuft hatte, dieselbe abbüßen zu können. b) Jedem Hörigen, der am Zuge teilnahm, wurde die Freiheit, jedem Verschuldeten Erlaß der Schulden verheißen. c) Die erfolgreichen Kämpfe der christlichen Ritter gegen die Araber-aus der pyrenäischen Halbinsel gaben den Christen ein anregendes Beispiel. (I) Das Abendland, welches damals an Übervölkerung litt, hatte das Bedürfnis, im reichen Orient Kolonieen zu gründen.
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