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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 280

1888 - Habelschwerdt : Franke
280 wirtschaftlichen Fragen dem Könige gleichgesinnte Fürst Leopold von Dessau sich große Verdienste erworben. Er führte die eisernen Ladestöcke, den Gleichschritt, das Bajonett und eine weniger tiefe Aufstellung der Truppen ein. ad b) Für die Unterhaltung des Heeres war die größte Ordnung iu deu Staatseinnahmen und die Hebuug der Kräfte des Landes notwendig. A. Die Finanzen. Die Einnahmen bestanden ans den Kriegs-gefallen njib Domänengefällen. Zu ersteren gehörten die Kavalleriegelder der ländlichen Bevölkerung, die Accise der Städte, die Ritterpferdegelder der Ritterschaft, die Kontributionssteuer (eine Grundsteuer iti Stadt und Land) und Rekrutenkassengelder (für Beförderung im Amte). Letztere umfaßten die Erträge der Stempelsteuer, Zölle, der Post-, Domänen- und Forstverwaltung und des Salzhandels, der königliches Monopol war. B. Die Verwaltung der Finanzen erhielt das „General-Direktorium," dessen Präsident der König war, der auch für dasselbe selbst eine Instruktion ausgearbeitet hatte. Mit der Einrichtung dieser Kontrollbehörde war die innere Einheit des Staates vollendet. C. Die Hebung"der Kraft des Landes. Die Spuren des dreißigjährigen Krieges waren im Lande noch nicht ausgetilgt. 1. Um die Zahl der Bewohner zu vergrößern, nahm der König böhmische Einwanderer und 17 000 vertriebene Salzburger auf, die er in Preußen ansiedelt^ Daselbst entstanden 12 neue Städte und 332 Dörfer. 2. Das Havelländifche Luch ließ er austrocknen; in „Holländereien" wurde die Butter- und Käsebereitung gründlich gelehrt. 3. Um die inländischen Fabriken zu schützen, erhöhte er den Steuersatz für ausländische Waren. Die auf dem Lande lebenden Handwerker wurden in die Städte versetzt, in deueu sie notwendig waren. Die Einführung gleichen Maßes und Gewichtes kam ebenfalls dem Handel zu gute. Der König scheute es nicht, persönlich das Volk zur äußersten Arbeitsamkeit anzuhalten. 4. Die geistigen Interessen fanden an dem nur auf praktischen Nrttzen bedachten König wenig Pflege. Doch gab er dem Medizinalwesen eine neue Gestaltung, und vor allem hat er deu Grund zur preußischen Volksschule gelegt.

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 287

1888 - Habelschwerdt : Franke
287 unter seine Söhne schwere Wirren. Durch Vermittelung Kaiser Friedrich Barbarossas erhielten die Nachkommen seines ältesten Sohnes Schlesien als von Polen lehnsabhängiges Herzogtum, 1163. Damals war Schlesien in 21 Kaftellaneien eingeteilt, deren Vorsteher Burggrafen waren. Ihre Sitze hatseit sich meist zu Städten entwickelt. Zweiter Zeitraum. Schlesien unter freien Herzögen, 1163-1835. In dieser Zeit ging vorzüglich die Germanisierung des Landes vor sich. Die schlesischen Herzöge traten mit deutschen Furstengeschlechtern in verwandtschaftliche Beziehungen; deutsche Bauern, Bürger und Priester wanderten ein, 1261 erhielten die schlesischen Städte magdeburgisches Recht, und von den Cistercienserklöstern aus verbreitete sich deutsche Bildung. Im 14. Jahrhundert war die deutsche Sprache die herrschende. Niederschlesien war allerdings gegen Oberschlesten bedeutend voraus. Die politische Selbständigkeit konnte sich aber Schlesien nicht bewahren, denn a) die in den Piastensamilien üblichen Länderteilungen schwächten die Kraft der einzelnen Fürstentümer, b) häufig verzehrte auch die Verschwendung der Fürsten die Kraft des Landes. Während zu Ansang dieses Zeitraums Schlesien in Nieder-, Mittel- und Oberfchlesien geteilt erscheint, treten feit 1201 Nieder- und Mittelschlesien vereinigt als Herzogtum Niederschlesien rntf7 das durch drei Generationen ungeteilt bleibt. a) Mdei'schlesien. Die wichtigsten Herzöge sind: Heinrich I., der Bärtige, 1201—1238, der Gemahl der hl. Hedwig, der Patronin Schlesiens; Heinrich Ii., 1238—1241, der in der Mongolenschlacht bei Wahlstatt seinen Tod fand. Seitdem beginnen die Bruderkriege und die Teilungen. Zuerst entstanden drei Herrschaften: Liegnitz, Breslau und Glogau. Bald ward jede bedeutendere Stadt der Sitz eines Fürsten. Zufällig vereinigten sich Liegnitz, Brieg und Wohlau in einer Hand. b) ©bersdilrfien. Hier begannen die Teilungen seit 1278. Die wichtigsten Herrschaften waren: Teschen, Beuthen, Oppeln, Ämbor und Jägerndorf. Diese Zerrissenheit Schlesiens gab dem Könige Johann von Böhmen die erwünschte Gelegenheit, das Land von sich abhängig zu machen. Zwar protestierte Polen dagegen, aber im Jahre 1335 zwang Johann den König Kasimir Ii. von Polen zu dem Vertrage von Trenczin, in dem letzterer seinen Ansprüchen auf Schlesien entsagte. Dritter Zeitraum. Schlesien unter böhmischer und ungarischer Herrschaft, 1335-1526. Nach dem Verluste seiner Unabhängigkeit teilte Schlesien als Nebenland Böhmens dessen Schicksale. Die für Böhmen so väterliche Regierung Karls Iv. kam auch Schlesien, namentlich der Stadt Breslau, zu gute. Nach dem Aussterben der Luxemburger huldigte Schlesien Kaiser

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 306

1888 - Habelschwerdt : Franke
306 durch die Erfindungen Otto von Guerickes (f 1686), Franklins (+ 1790), Galvanis, Voltas und Watts bereichert. Das Pflanzenreich brachte der Schwede Sinne (f 1778) in ein System, das Tierreich der Franzose Buffon. Die Astronomie bauten Newton, der Entdecker des Gravitationsgesetzes, Her-schel und Laplace weiter aus. 3. Die Geschichtsschreibung fand in dem Schweizer Johannes von Müller einen Vertreter. Winkelmann ist der Begründer der Kunstgeschichte. 4. Die Dichtkunst ist mährend dieser Zeit in Deutschland im Aufschwünge begriffen. Haller und Hagedorn bezeichnen die Morgenröte der deutschen Litteratur. Zur Klärung des deutschen Geschmacks trug der für die Beteiligten allerdings nicht vorteilhafte Streit zwischen Gottsched und Bodmer und deren Anhänger bei. Die ersten Vertreter der klassischen Richtung waren Klopstock, 1724—1803, Lessing, 1729—1781, der Deutschland von der Nachahmung des französischen Geschmackes befreite, und Wieland. 5. Die Musi k. Zn der Tonkunst wurde Deutschland während des 18. Jahrhunderts bahnbrechend. Nachdem Palestrina den Kontrapunkt zu seiner Höhe entwickelt hatte, bemächtigten sich Händel und Bach der Summe damaliger musikalischer Bildung; ersterer erhob das Oratorium zu seiner Höhe, letzterer schuf seine unsterblichen Fugen. Haydn wurde hierauf der Schöpfer des Quartetts und der Symphonie, Mozart gab der Oper klassische Form und klassischen Inhalt, Beethoven hat als Jnstrumentalkomponist das Höchste geleistet. Dritte Periode, 1 7 8 9 —18 71. Das Zeitalter der Revolution. Erster Abschnitt, 1789 — 1815. Von der fnmfäjtfdjm $Umrüttunt bis zirrrr Sturze Napoleons. I)ie französische Revolution. A. Die entfernteren Ursachen zum Ausbruche der französischen Revolu-tion lagen in den krankhaften Zuständen des französischen Staats- und Volkslebens. 1. Der Notstand des Volkes. Von den drei Ständen des Landes waren der Adel und der Klerus fast gänzlich steuerfrei, obwohl in ihrem Besitze ^/z des gesamten Grundbesitzes waren und ersterer alle höheren, einträglichen Ämter itme hatte. Die Abgaben ruhten ans abhängigen, gedrückten Pächtern und kleinen verarmten Bauern. Ein wohlhabender Bauernstand fehlte. Zudem hatte der Adel im Genusse des Hoslebens jeden Einfluß auf die ländliche Bevölkerung verloren. Eine Mißernte im Jahre 1788 hatte die materielle Not der Landbewohner aufs höchste gesteigert.

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 324

1888 - Habelschwerdt : Franke
324 3. Preußens Krheöung, 1808—1812. Das tiefe Unglück Preußens war durch Mängel in der Verwaltung, durch die äußere Lage des Volkes und durch seine Teilnahmslosigkeit,Vsowie durch die mangelhaften Zustände des Heeres verschuldet worden. Die Betrachtung aller Patrioten lenkte sich daher darauf, die Ursachen dieser Katastrophe zu erforschen. Alle Besseren des Volkes waren der Meinung, daß vor allem ein Mann jetzt helfen könne, der Freiherr von Stein. Er war zu Anfang des Jahres 1807 entlassen worden, weil der König sich nicht in der Lage sah, auf seine Pläne einzugehen, und wurde nun dringend aufgefordert, dem Vaterlande seine Dienste nicht zu versagen. Mit außerordentlichen Vollmachten ausgerüstet, begann Stein die Reform des Staates, als deren Idee er angab, den sittlichen, religiösen, vaterländischen Geist im Volke zu heben, ihm wieder Mut, Selbstvertrauen, Bereitwilligkeit zu jedem Opfer für die Unabhängigkeit und für die Nationalehre einzuflößen und die erste günstige Gelegenheit zu ergreifen, den Kampf für beides zu wagen. Karl Freiherr von Stein stammte an* einem ritterlichen Geschlechte in Nassau, war anfangs im Bergfache thätig und wurde 1804 Finanzminister. Sson schlichtem, geradem Sinne, war er doch ein Mann, der Jdeeen und Ideale besaß, ohne dabei der Praxis fremd zu sein. Vor allem aber war er, was er damals fein mußte, ein Charakter. A. Die Reformen Steins betrafen: I. Die Lage des Landvolkes. Auf den unteren Schichten des Volkes lastete bis dahin allenthalben noch drückende Unfreiheit. Die Landbewohner waren in verschiedenem Grade von den Gutsherren abhängig. Durch das Edikt über „den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums" erhielt jeder Einwohner des Staates die Berechtigung, Grundstücke zu erwerben; jeder Edelmann war befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben; Bürger und Bauern konnten ihren Stand wechseln. Eine daran sich schließende Kabinettsordre dehnte die Aushebung der Leibeigenschaft und der Erbuuterthüuig-keit der Domäneninsassen auf das ganze Staatsgebiet aus, und endlich traf der König die hochherzige Anordnung, sämtlichen Insassen seiner Domänen in Ost- und Westpreußen das volle Eigentum ihrer Grundstücke zu geben. Ii. Das Finanzwesen. Die Regelung desselben war Steins

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 335

1888 - Habelschwerdt : Franke
335 hielten daselbst ihren Einzug, und Napoleon mußte zu Fontainebleau für sich und seine Erben auf die Krone verzichten. Er erhielt die Insel Elba als Eigentum und durste 400 Mann feiner Garde mitnehmen, f) Der erste Pariser Friede. In Frankreich war die Stimmung des Volkes für die Zurückberufung der Bourbonen auf den Königsthron. Im ersten Pariser Frieden, 30. Mai 1814, erhielt daher Frankreich Ludwig Xviii., den Bruder Ludwigs Xvi., als König, eine konstitutionelle Verfassung und die Grenzen von 1792. C. Der letzte Kampf gegen Napoleon nach dessen Rückkehr (Herrschaft der 100 Tage), a) Rückkehr Napoleons. Die weitere Ordnung der europäischen und deutschen Verhältnisse sollte ans einem glänzenden Kongresse sämtlicher Mächte zu Wien stattfinden. Hier ries die Eifersucht der Mächte endlose Streitigkeiten hervor, und es drohte ein Krieg der Mächte unter sich aufzubrechen. In Frankreich war das Volk mit der bourbonischcn Regierung und deren Anhange, dem Adel und Klerus, welche die feudalen Rechte wiederherzustellen suchten, unzufrieden. Auf diese Nachrichten hin beschloß Napoleon, Elba zu verlassen und noch einmal den Versuch zu wagen, seine alte Herrschaft auszurichten. Er landete am 1. März bei Cannes. Die ihm entgegengesandten Truppen unter Ney gingen zu ihm über, und er hielt in Paris seinen Einzug. Ludwig Xviii. floh nach Gent. Napoleon hatte aber nur in der Armee seine Stütze; das Volk suchte er vergeblich durch die Erklärung zu gewinnen, daß er den Pariser Frieden halten werde, d) Der Feldzug und der zweite Pariser Friede. Die Nachricht von Napoleons Flucht brachte schnell die Diplomaten zur Eintracht: Napoleon wurde in die Acht erklärt, zu deren Vollstreckung die Mächte ein Heer von 900000 Mann ausrüsteten. In drei Heeren wollten wieder die Verbündeten in Frankreich einrücken; doch wurde das Schicksal Napoleons rasch in Belgien entschieden, wohin er sich zuerst gewandt hatte. Hier hatten Wellington und Blücher eine nicht gerade günstige Ausstellung genommen. Napoleon drängte am 16. Juni Blücher, der selbst j

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 81

1888 - Habelschwerdt : Franke
81 es die Verhandlungen mit den auswärtigen Mächten, sowie der Umfang und die Schwierigkeit der Regierungsgeschüfte notwendig, daß nur solche Männer der Staatsverwaltung sich widmeten, welche dieselbe Zu ihrem Berufe machen konnten. War dies ohnehin nur den Reicheren möglich, da für die höheren Ämter kein Gehalt gezahlt wurde, so erforderte das die Staatskarriere eröffnende Amt, die Ädi-lität, schon ein bedeutendes Vermögen, da der Ädil die Kosten für die Spiele bestreiten mußte. So entstand aus deu Familien derer, welche höhere Staatsümter bekleidet hatten, eine fast geschlossene Kaste, die Nobilität, welche die Regierungsgeschüfte als ihr Privilegium ansah, das Parteiinteresse so viel als möglich im Auge hatte und durch die Verwaltung der Provinzen Gelegenheit zu noch größerer Anhäufung von Reichtümern erhielt. Aus der Nobilität ergänzte sich auch der Senat. Wer aus einer nichtsenatorischen Familie ein kurulisches Amt erlangte, hieß ein Emporkömmling (homo novus). 4. Der Nitterstand. Ein anderer Stand, der in dieser Zeit zur Bereicherung Gelegenheit fand, war der Ritterstand. (Ritter hießen ursprünglich die, welche ihres Vermögens wegen zum Reiterdieust berechtigt waren.) Die Ritter gehörten meist plebejischen Familien an und vergrößerten auf folgende Weise ihren Reichtum: a) Sie legten als Kapitalisten ihr Geld in den Provinzen an, wo schwere Kriegssteuern zu entrichten waren, und forderten hohe Zinsen. b) Sie pachteten, zu Aktiengesellschaften verbunden, die Steuern der Provinzen. c) Sie kauften große Güter und ließen sie durch Sklaven bearbeiten. 5. Das Volk. Der unverhältnismäßigen Bereicherung dieser beiden Stände gegenüber war die Lage des niederen Volkes eine bedenkliche und für den Staat gefährliche geworden. Die Ursachen waren folgende: a) Der Mittelstand war immer schwächer geworden, so daß das Volk nur aus Reichen und Armen bestand. Wie die Handwerke von Sklaven betrieben wurden, so konnten auch die klei- neren Bauern bei der auf den großen Gütern herrschenden Sklavenwirtschaft mit diesen nicht mehr konkurrieren. b) Der Senat übte nicht mehr seinen ehrsnrchtgebietenden Einfluß aus; sein Ansehen war geschwunden, seitdem Selbstsucht, Härte und Bestechlichkeit sein Handeln kennzeichnete. 6

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 162

1888 - Habelschwerdt : Franke
162 Staatliche Zustände unter den Staufern. Das politische Streben der Staufer ging dahin: a) der Macht der Herzöge entgegenzutreten, b) Italien mit Deutschland zu vereinigen. ad a): Der Hauptersolg war die Demütigung der mächtigen Welfen; doch machte die Erreichung des anderen Zieles die Erweiterung der Vorrechte der Fürsten häufig notwendig. ad b): Die Vereinigung Italiens mit Deutschland gelang zwar; indes führte sie zu Kümpfen mit den Päpsten, deren Verbindung mit den Lombarden auch die Stauser nicht gewachsen waren. 1. Der König. Seit der Wahl Rudolfs von Schwaben (Gegenkönig Heinrichs Iv.), 1077, galt Deutschland als ein Wahlreich. Zur Zeit der Staufer gelangt das Wahlrecht an die sieben bedeutendsten Fürsten (Kurfürsten), die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzog von Bayern und den König von Böhmen. Die Übertragung der Kaiserwürde geschah durch die Krönung des Königs seitens des Papstes. Unter der Aussicht des Königs stehen wie früher: a) das Reichsheer, b) die Reichseinkünfte, c) die Gerichte. a) Das Reichsheer. Für den Krieg bot der Kaiser alle Vasallen und Territorialherren auf, die mit ihren Lehnsleuten und Freien erschienen. Wenn der Vasall die Heeresfolge verweigerte, verlor er sein Lehen. Der Kriegsdienst war feit den sächsischen Kaisern Reiterdienst, darum ein Vorrecht des Adels; kriegerische Ehre ward das ausschließliche Erbteil dieses Standes und die Grundlage seiner politischen Macht. Die Landsassen, welche nicht Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Steuer, Bete genannt, herangezogen. Als Durchschnitt eines königlichen Heeres werden zu Ansang des 12. Jahrhunderts 30000 Ritter, mit Schildknappen und Troß 100000 Mann angegeben. b) Die Reichseinkünfte hatten sich sehr vermindert, da die Kaiser in den vielen Kämpfen die Reichsgüter zur Gewinnung von Anhängern verwendet hatten. Das wichtigste der Gesälle war das Bergregal. c) Die Gerichte. Der Kaiser lvar die Quelle aller richterlichen Gewalt, hatte aber dieselbe größtenteils den Landesherren zu Lehen gegeben. Indes bestanden auch Gerichtshöfe für die Reichsunmittelbaren, die zugleich die höheren Instanzen für die Territorialgerichte waren. Die Einrichtung aller Gerichte war so, daß den Urteilsspruch die Fürsten und Herren, bezw. die Gemeinden zu finden hatten. 2. Die Reichsstände. Auf den Landtagen ivaren 3 Stände vertreten: a) die Reichsfürsten, teils geistliche, teils weltliche; b) die Grafen und Herren, welche ihr Lehen entweder vom Kaiser oder von den Reichssürsten hatten; c) die Reichsstädte. (Der Bauernstand hatte noch keine Vertretung.) Durch die Auflösung der großen Herzogtümer, das Selbständigwerden der Gaugrafen und durch die Erteilung vieler königlicher Privilegien zerfiel das Reich in eine Menge selbständiger Territorien. Man zählte 116 geistliche und

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 163

1888 - Habelschwerdt : Franke
163 100 weltliche Reichsstände, unter letzteren 4 Kurfürstentümer und 0 größere Herzogtümer. 3. Der Bürgerstand und das Städtewesen. A. Entstehung der Städte. Städtisches Leben entwickelte sich vor allem um Kirchen und Burgen herum. Im übrigen entstanden die deutschen Städte: a) aus römischen Standlagern (Mainz, Köln, Trier, Augsburg u. ct.); b) aus Bischofssitzen und Klöstern (Münster, Osnabrück, Paderborn, Bremen, Hamburg, Magdeburg, Würzburg, Fulda u. a.); c) aus kaiserlichen und fürstlichen Burgen und Pfalzen (Nym-wegen, Aachen, Nürnberg, Goslar n. a.); (1) ans Märkten, an Bergwerken und Flußübergängen (Erfurt, Freiberg u. a.); e) aus germanisierten Wendenstädten uni) deutschen Kolonteen (Berlin, Breslau, Danzig, Thont, Elbing u. ct.). Bei vielen Städten lassen sich die Entstehungsursachen nicht mehr angeben; bei manchen wirkten mehrere zusammen. B. Bevölkerung. Dieselbe bestand a) aus den Burgmauuen und Kriegsleuten, die der Landesherr hineinwarf, b) aus freien Bauern und Kaufleuten, c) aus Hörigen, die gewöhnlich Handwerker waren. Einen mächtigen Zuwachs erhielt die Bevölkerung durch die Pfahlbürger, außer der Stadt lebende Lehnshörige, die sich in den Schutz der Stadt begaben. C. Entwickelung der städtischen Gemeinwesen. a) Anfänglich führten die Gerichtsbarkeit und Verwaltung die Grundherren, nämlich der König, ein Bischof, Abt, Herzog oder Graf. Ihr ständiger Vertreter war der Burgvogt (z. B. der Burggraf von Nürnberg)? War der Ort vollständig vom königlichen Gaugerichte befreit (Immunität), so wurde er Weichbild genannt. b) Für Geld- und Waffenhilfe traten Kaiser und Grundherren den Städten gewisse Rechte und Handelsprivilegien ab. c) Die Heranziehung der städtischen Einwohnerschaft zum Regimente der Stadt knüpft sich an die Beisitzer des Vvgtgerichts, die Schöffen, welche allmählich zu einem städtischen Ratskollegium werden und bald auch die Verwaltung leiten. 11*

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 166

1888 - Habelschwerdt : Franke
3. Das Besitztum der Kirche wurde vermehrt, da der ausziehende Adel seine Güter an sie häufig verpfändete oder verkaufte. Nachteile: Der gesteigerte Reichtum der Kirche erregte Neid und hatte auch eine Lockerung der Zucht zur Folge; dadurch, sowie durch die mit den Kreuzzügen angebahnte Ausklärung wurde der Widerspruch wachgerufen und das Sektenwesen begünstigt. Ii. Auf das Rittertum. Vorteile: Auch das Rittertum erreichte durch die Kreuzzüge die Glanzperiode seiner Entwickelung. 1. Die Ritter erhielten für ihren Thatendrang ein ideales Ziel. 2. Dadurch wurde ihre ursprüngliche Roheit gemildert. 3. Die Organisation wurde durch Einführung der Wappen, Geschlechtsnamen und der Satzungen für die Turniere eiue festere. 4. Die größte Blüte erreichte das Rittertum in den geistlichen Ritterorden, in denen sich Ritterwesen und Möuchtum vereinigten. Nachteile: 1. Viele Rittergeschlechter starben aus. 2. Mauche verarmten, denn a) sie hatten in der Aussicht auf Reichtümer ihre Güter verkauft, um die Kosten zu erschwingen; b) die Turniere wurden kostspieliger; c) die Kenntnis der orientalischen Genußmittel hatte einen großen Luxus in der Lebensweise im Gefolge gehabt. 3. Daher schwand bald die ideale Seite des Ritterlebens, der Thatendurst ward zur Raublust, die Ritter wurden Wegelagerer. Iii. Auf den Bauernstand. Jeder Leibeigene, welcher am Kreuzzuge teilnahm, wurde frei; auch die Zurückgebliebenen erlangten ein milderes Los, da bald ein Mangel an Arbeitskräften eintrat. Viele zogen als Pfahlbürger in die Städte. Iv. Auf die Städte und den Bürgerstand. 1. Die Einwohner der Städte mehrten sich, da viele frei gewordene Leibeigene Aufnahme erhielten. 2. Ihr Gebiet wurde erweitert, indem die reichen Städte die Güter der ausziehenden Ritter durch Pfand oder Kauf in ihren Besitz brachten. 3. Durch die mit den Krenzzügeu erfolgte Belebung von Handel und Industrie steigerte sich der Reichtum der Städte. 4. Auch die Selbständigkeit erhöhte sich, denn

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 34

1888 - Habelschwerdt : Franke
34 I>er 2. messenische Krieg (685-668). Die Veranlassung dazu war der Druck, unter dem die Messenier standen, in Verbindung mit den innern Zerwürfnissen in Sparta. Von dem attischen Dichter Tyrtäus angefeuert, besiegten die Spartaner die Messenier nach heftigem Widerstände. Messenien wurde gauz unterworfen. Der pekoponnesische Wund. Nach den messenischen Kriegen ging das Streben der dorischen Politik auf die Vorherrschaft im Peloponnes. Aber erst nachdem Argos, das früher die erste Stellung behauptet hatte, verfallen war, gelang es den Spartanern, mit den Staaten des Peloponnes, außer Argos, Achaia und einem Teile von Arkadien, einen Bund zu gegenseitigem Beistaude im Kriege zu schließen. Die Bundesstaaten, an deren Spitze Sparta stand, berieten ihre gemeinsamen Angelegenheiten zu Korinth oder Sparta. Athen. Me älteste Verfassung in Attika. 1. Das Königtum. Die Geschichte Attikas beginnt mit Thesens, der 12 getrennte Gemeinden zu einem Ganzen vereinigt haben soll. Er teilte das Volk in 3 Stände: Enpatriden (Adlige), Geomoreu (Landbesitzer) und Deminrgen (Handwerker). Dieselben gehörten vier Stämmen oder Phylen an, die in Geschlechter geteilt waren. Der letzte König war Kodrns, der sich beim Einfalle der Dorer freiwillig dem Tode preisgab (1068). 2. Einsetzung der Archonten. Der attische Adel benutzte den Tod des Kodrns, das Königtum abzuschaffen. a) Zunächst wurde das Königtum in ein erbliches, lebenslängliches Archontat verwandelt, das sich von ersterem nur durch die Verantwortlichkeit unterschied. b) Da der Adel nach größerer Teilnahme an der Regierungsgewalt strebte, so beschränkte er das Archon tat auf 10 Jahre. c) Endlich wurden seit 682 neun jährlich wechselnde Archonten ernannt. Der erste hieß Eponymns (Namengeber); er hatte die Oberaufsicht über die Verwaltung und die Sorge für alle die Familienverhältnisse betreffenden Angelegenheiten.
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