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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 72

1888 - Habelschwerdt : Franke
* * ' 72 Sizilien gegen die Karthager gekämpft hatte, riefen ihn die Tarentiner wieder nach Italien. Aber jetzt wurde er bei Bene-ventnm vom Konsul M. Kurius Dentatus geschlagen, und erging nach (Griechenland zurück. e) Folgen. Tarent ergab sich. Auch die Samniter, Lukauer und Bruttier mußten endgültig Roms Herrschaft anerkennen. Im Jahre 266 war Italien vom Rubiko bis zur Südspitze im Besitze Roms. Verhältnis Worns zu den besiegten Bökkern. Die Römer lösten die staatlichen Verbände in den eroberten Ländern ans und fügten die einzelnen Gemeinden mit verschiedenem Maß von Rechten und Freiheiten ihrem Staatsorganismus ein. Auf diese Weise wurden die abhängigen Gemeinden in ihren Interessen von einander getrennt gemäß dem Grundsätze Roms: Divide et impera! (Teile und herrsche!) Dem herrschenden Einflüsse auf die Unterworfenen dienten: 1. Die Anlage von Heerstraßen. Die wichtigsten waren: a) die Via Appia (nach Kapna und Brnndisinm)-; b) die Via Flaminia (nach dem Metanrns); c) die Via Ämilia (nach Placentia). 2. Die Gründung von Kolonieen. Der Zweck derselben war vorzüglich die militärische Sicherung eines Ortes. Sie wurden aus Römern und Latinern gegründet. Der Unterschied zwischen letzteren und den unterworfenen Völkern war bald so groß, daß jene dazu benutzt werden konnten, diese in Schranken zu halten. Zweiter Abschnitt. Die Zeit dee pxxxxxfdjexx Keiege, 264—133. Der erste punische Krieg, 264—241. 1. Vorgeschichte Karthagos. Karthago, 814 von Phönizien aus gegründet, hatte sein Gebiet nicht bloß in Afrika erweitert, sondern beherrschte auch das westliche Mittelmeer. Es hatte Besitzungen auf Sardinien, Korsika, in Spanien und an der Süd- und Westküste Siziliens. Hier mußten die Karthager in Berührung mit den Römern kommen, die nach der Eroberung von Italien nach dieser Insel strebten.

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 287

1888 - Habelschwerdt : Franke
287 unter seine Söhne schwere Wirren. Durch Vermittelung Kaiser Friedrich Barbarossas erhielten die Nachkommen seines ältesten Sohnes Schlesien als von Polen lehnsabhängiges Herzogtum, 1163. Damals war Schlesien in 21 Kaftellaneien eingeteilt, deren Vorsteher Burggrafen waren. Ihre Sitze hatseit sich meist zu Städten entwickelt. Zweiter Zeitraum. Schlesien unter freien Herzögen, 1163-1835. In dieser Zeit ging vorzüglich die Germanisierung des Landes vor sich. Die schlesischen Herzöge traten mit deutschen Furstengeschlechtern in verwandtschaftliche Beziehungen; deutsche Bauern, Bürger und Priester wanderten ein, 1261 erhielten die schlesischen Städte magdeburgisches Recht, und von den Cistercienserklöstern aus verbreitete sich deutsche Bildung. Im 14. Jahrhundert war die deutsche Sprache die herrschende. Niederschlesien war allerdings gegen Oberschlesten bedeutend voraus. Die politische Selbständigkeit konnte sich aber Schlesien nicht bewahren, denn a) die in den Piastensamilien üblichen Länderteilungen schwächten die Kraft der einzelnen Fürstentümer, b) häufig verzehrte auch die Verschwendung der Fürsten die Kraft des Landes. Während zu Ansang dieses Zeitraums Schlesien in Nieder-, Mittel- und Oberfchlesien geteilt erscheint, treten feit 1201 Nieder- und Mittelschlesien vereinigt als Herzogtum Niederschlesien rntf7 das durch drei Generationen ungeteilt bleibt. a) Mdei'schlesien. Die wichtigsten Herzöge sind: Heinrich I., der Bärtige, 1201—1238, der Gemahl der hl. Hedwig, der Patronin Schlesiens; Heinrich Ii., 1238—1241, der in der Mongolenschlacht bei Wahlstatt seinen Tod fand. Seitdem beginnen die Bruderkriege und die Teilungen. Zuerst entstanden drei Herrschaften: Liegnitz, Breslau und Glogau. Bald ward jede bedeutendere Stadt der Sitz eines Fürsten. Zufällig vereinigten sich Liegnitz, Brieg und Wohlau in einer Hand. b) ©bersdilrfien. Hier begannen die Teilungen seit 1278. Die wichtigsten Herrschaften waren: Teschen, Beuthen, Oppeln, Ämbor und Jägerndorf. Diese Zerrissenheit Schlesiens gab dem Könige Johann von Böhmen die erwünschte Gelegenheit, das Land von sich abhängig zu machen. Zwar protestierte Polen dagegen, aber im Jahre 1335 zwang Johann den König Kasimir Ii. von Polen zu dem Vertrage von Trenczin, in dem letzterer seinen Ansprüchen auf Schlesien entsagte. Dritter Zeitraum. Schlesien unter böhmischer und ungarischer Herrschaft, 1335-1526. Nach dem Verluste seiner Unabhängigkeit teilte Schlesien als Nebenland Böhmens dessen Schicksale. Die für Böhmen so väterliche Regierung Karls Iv. kam auch Schlesien, namentlich der Stadt Breslau, zu gute. Nach dem Aussterben der Luxemburger huldigte Schlesien Kaiser

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 324

1888 - Habelschwerdt : Franke
324 3. Preußens Krheöung, 1808—1812. Das tiefe Unglück Preußens war durch Mängel in der Verwaltung, durch die äußere Lage des Volkes und durch seine Teilnahmslosigkeit,Vsowie durch die mangelhaften Zustände des Heeres verschuldet worden. Die Betrachtung aller Patrioten lenkte sich daher darauf, die Ursachen dieser Katastrophe zu erforschen. Alle Besseren des Volkes waren der Meinung, daß vor allem ein Mann jetzt helfen könne, der Freiherr von Stein. Er war zu Anfang des Jahres 1807 entlassen worden, weil der König sich nicht in der Lage sah, auf seine Pläne einzugehen, und wurde nun dringend aufgefordert, dem Vaterlande seine Dienste nicht zu versagen. Mit außerordentlichen Vollmachten ausgerüstet, begann Stein die Reform des Staates, als deren Idee er angab, den sittlichen, religiösen, vaterländischen Geist im Volke zu heben, ihm wieder Mut, Selbstvertrauen, Bereitwilligkeit zu jedem Opfer für die Unabhängigkeit und für die Nationalehre einzuflößen und die erste günstige Gelegenheit zu ergreifen, den Kampf für beides zu wagen. Karl Freiherr von Stein stammte an* einem ritterlichen Geschlechte in Nassau, war anfangs im Bergfache thätig und wurde 1804 Finanzminister. Sson schlichtem, geradem Sinne, war er doch ein Mann, der Jdeeen und Ideale besaß, ohne dabei der Praxis fremd zu sein. Vor allem aber war er, was er damals fein mußte, ein Charakter. A. Die Reformen Steins betrafen: I. Die Lage des Landvolkes. Auf den unteren Schichten des Volkes lastete bis dahin allenthalben noch drückende Unfreiheit. Die Landbewohner waren in verschiedenem Grade von den Gutsherren abhängig. Durch das Edikt über „den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums" erhielt jeder Einwohner des Staates die Berechtigung, Grundstücke zu erwerben; jeder Edelmann war befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben; Bürger und Bauern konnten ihren Stand wechseln. Eine daran sich schließende Kabinettsordre dehnte die Aushebung der Leibeigenschaft und der Erbuuterthüuig-keit der Domäneninsassen auf das ganze Staatsgebiet aus, und endlich traf der König die hochherzige Anordnung, sämtlichen Insassen seiner Domänen in Ost- und Westpreußen das volle Eigentum ihrer Grundstücke zu geben. Ii. Das Finanzwesen. Die Regelung desselben war Steins

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 335

1888 - Habelschwerdt : Franke
335 hielten daselbst ihren Einzug, und Napoleon mußte zu Fontainebleau für sich und seine Erben auf die Krone verzichten. Er erhielt die Insel Elba als Eigentum und durste 400 Mann feiner Garde mitnehmen, f) Der erste Pariser Friede. In Frankreich war die Stimmung des Volkes für die Zurückberufung der Bourbonen auf den Königsthron. Im ersten Pariser Frieden, 30. Mai 1814, erhielt daher Frankreich Ludwig Xviii., den Bruder Ludwigs Xvi., als König, eine konstitutionelle Verfassung und die Grenzen von 1792. C. Der letzte Kampf gegen Napoleon nach dessen Rückkehr (Herrschaft der 100 Tage), a) Rückkehr Napoleons. Die weitere Ordnung der europäischen und deutschen Verhältnisse sollte ans einem glänzenden Kongresse sämtlicher Mächte zu Wien stattfinden. Hier ries die Eifersucht der Mächte endlose Streitigkeiten hervor, und es drohte ein Krieg der Mächte unter sich aufzubrechen. In Frankreich war das Volk mit der bourbonischcn Regierung und deren Anhange, dem Adel und Klerus, welche die feudalen Rechte wiederherzustellen suchten, unzufrieden. Auf diese Nachrichten hin beschloß Napoleon, Elba zu verlassen und noch einmal den Versuch zu wagen, seine alte Herrschaft auszurichten. Er landete am 1. März bei Cannes. Die ihm entgegengesandten Truppen unter Ney gingen zu ihm über, und er hielt in Paris seinen Einzug. Ludwig Xviii. floh nach Gent. Napoleon hatte aber nur in der Armee seine Stütze; das Volk suchte er vergeblich durch die Erklärung zu gewinnen, daß er den Pariser Frieden halten werde, d) Der Feldzug und der zweite Pariser Friede. Die Nachricht von Napoleons Flucht brachte schnell die Diplomaten zur Eintracht: Napoleon wurde in die Acht erklärt, zu deren Vollstreckung die Mächte ein Heer von 900000 Mann ausrüsteten. In drei Heeren wollten wieder die Verbündeten in Frankreich einrücken; doch wurde das Schicksal Napoleons rasch in Belgien entschieden, wohin er sich zuerst gewandt hatte. Hier hatten Wellington und Blücher eine nicht gerade günstige Ausstellung genommen. Napoleon drängte am 16. Juni Blücher, der selbst j

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 162

1888 - Habelschwerdt : Franke
162 Staatliche Zustände unter den Staufern. Das politische Streben der Staufer ging dahin: a) der Macht der Herzöge entgegenzutreten, b) Italien mit Deutschland zu vereinigen. ad a): Der Hauptersolg war die Demütigung der mächtigen Welfen; doch machte die Erreichung des anderen Zieles die Erweiterung der Vorrechte der Fürsten häufig notwendig. ad b): Die Vereinigung Italiens mit Deutschland gelang zwar; indes führte sie zu Kümpfen mit den Päpsten, deren Verbindung mit den Lombarden auch die Stauser nicht gewachsen waren. 1. Der König. Seit der Wahl Rudolfs von Schwaben (Gegenkönig Heinrichs Iv.), 1077, galt Deutschland als ein Wahlreich. Zur Zeit der Staufer gelangt das Wahlrecht an die sieben bedeutendsten Fürsten (Kurfürsten), die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzog von Bayern und den König von Böhmen. Die Übertragung der Kaiserwürde geschah durch die Krönung des Königs seitens des Papstes. Unter der Aussicht des Königs stehen wie früher: a) das Reichsheer, b) die Reichseinkünfte, c) die Gerichte. a) Das Reichsheer. Für den Krieg bot der Kaiser alle Vasallen und Territorialherren auf, die mit ihren Lehnsleuten und Freien erschienen. Wenn der Vasall die Heeresfolge verweigerte, verlor er sein Lehen. Der Kriegsdienst war feit den sächsischen Kaisern Reiterdienst, darum ein Vorrecht des Adels; kriegerische Ehre ward das ausschließliche Erbteil dieses Standes und die Grundlage seiner politischen Macht. Die Landsassen, welche nicht Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Steuer, Bete genannt, herangezogen. Als Durchschnitt eines königlichen Heeres werden zu Ansang des 12. Jahrhunderts 30000 Ritter, mit Schildknappen und Troß 100000 Mann angegeben. b) Die Reichseinkünfte hatten sich sehr vermindert, da die Kaiser in den vielen Kämpfen die Reichsgüter zur Gewinnung von Anhängern verwendet hatten. Das wichtigste der Gesälle war das Bergregal. c) Die Gerichte. Der Kaiser lvar die Quelle aller richterlichen Gewalt, hatte aber dieselbe größtenteils den Landesherren zu Lehen gegeben. Indes bestanden auch Gerichtshöfe für die Reichsunmittelbaren, die zugleich die höheren Instanzen für die Territorialgerichte waren. Die Einrichtung aller Gerichte war so, daß den Urteilsspruch die Fürsten und Herren, bezw. die Gemeinden zu finden hatten. 2. Die Reichsstände. Auf den Landtagen ivaren 3 Stände vertreten: a) die Reichsfürsten, teils geistliche, teils weltliche; b) die Grafen und Herren, welche ihr Lehen entweder vom Kaiser oder von den Reichssürsten hatten; c) die Reichsstädte. (Der Bauernstand hatte noch keine Vertretung.) Durch die Auflösung der großen Herzogtümer, das Selbständigwerden der Gaugrafen und durch die Erteilung vieler königlicher Privilegien zerfiel das Reich in eine Menge selbständiger Territorien. Man zählte 116 geistliche und

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 164

1888 - Habelschwerdt : Franke
164 4. Das Rittertum. A. Entstehung. Der Ursprung des Rittertums lag in der zunehmenden Bedeutung des Reiterdienstes, indem dieser die durch das Geburtsrecht bedingten Standesnnterschiede in den Hintergrund drängte und ein Band bildete, das die bisher getrennten Stände des hohen Adels und der Ministerialen zu einer neuen Einheit vereinigte. Allmählich bildeten die Ritter einen abgeschlossenen Stand. B. Ritterliche Erziehung. Die Erhaltung der Eigenart des Standes beruhte vor allem auf der standesmäßigen Erziehung; außerdem erforderte das Wasfenhandwerk an und für sich eine lange Übung. Man unterschied in der Ausbildung drei Stufen: a) Bis zum 7. Jahre stand der Knabe unter mütterlicher Obhut und kam dann an einen fremden Hof, um in höfischer Sitte unterrichtet zu werden. Sein Dienst galt hier besonders der Herrin; doch trieb er namentlich auch Leibesübungen. b) Mit Beginn des 15. Jahres wurde er mit Überreichung des Schwertes Knappe. Er trat in die Dienste des Ritters und -begleitete denselben zum Turnier, auf die Jagd, in die Schlacht. Sein Herr, gewöhnlich der Lehnsherr, hatte die Ehrenpflicht, ihn zierlich zu kleiden. c) Mit dem 21. Jahre wurde er unter feierlichen Ceremonien zum Ritter geschlagen. Er mußte schwören, die Religion zu achten, die Kirche zu ehren, Kinder, Witwen, Waisen und Unschuldige zu beschützen, dem Kaiser zu gehorchen. C. Turniere. Die Lieblingsbelustigung der Ritter, zugleich ein Vorrecht ihres Standes, waren die Turniere, feierliche Kampfspiele zur Übung und zu dem Zwecke, Geschicklichkeit und Kraft zu beweisen. D. Wohnung. Die Burgen der Ritter lagen auf Bergen oder an einer von Wasser umgebenen Stelle in der Ebene. Sie waren mit langen Umfassungsmauern umgeben, innerhalb deren der Zwinger und Burghof lagen. Im Burghofe stand das Herrenhaus (Palast) und das Frauenhaus (Kemenate). Ein oder mehrere Türme (Bergfried) gewährten weiten Ausblick. Iotgen der Kreuzzüge. Die Kreuzzüge haben ihren eigentlichen Zweck, die Befreiung des

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 178

1888 - Habelschwerdt : Franke
178 Zweiter Abschnitt. Kaiser aus dem Dause Kommen- Kuseemvueg, 1347-1438. I. Kart Iv., 1347—1378. Er war ein wissenschaftlich gebildeter und praktischer Fürst, der mehr auf dem Wege der Diplomatie, als durch Waffen erreicht hat. Seinem Erblande Böhmen war er ein Vater, dem Reiche ein „Erzstiesvater." 1. Zug nach Italien. Auf einem Zuge nach Italien erwarb er die lombardische und die Kaiserkrone; doch erfüllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu versöhnen und Recht und Ordnung herzustellen. Daher kehrte er verspottet zurück. 2. Thätigkeit für das Reich. Diese beschränkte sich auf den Erlaß des Reichsgesetzes der „Goldenen Bulle," 1356. Dieselbe enthält: a) Bestimmungen über die Wahl und Krönung des römischen Königs und über die Rechte der Kurfürsten. Letztere erhalten in ihren Ländern die höchste Gerichtsbarkeit, von der eine Appellation an den Kaiser nicht zulässig ist; ihre Länder werden für unteilbar erklärt, und es stehen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien zu; b) Bestimmungen über den Landfrieden. Bedeutung der Goldenen Bulle. Dieselbe stellte die kurfürstliche Oligarchie als gesetzlich fest. Die selbständige Stellung der Kurfürsten mußte schließlich eine Zerstückelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfürstentümer besaß und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. 3. Sorge für die Hausmacht. Zu seinen Erbländern, Böhmen und der Oberlausitz, erwarb Karl die Oberpfalz, Schlesien, die Niederlausitz und im Vertrage zu Fürstenwalde 1373 Brandenburg. Seine landesväterliche Sorge erstreckte sich vorzüglich auf Böhmen. a) Er gründete in Prag die erste deutsche Universität, 1348; b) er ließ Böhmen durch deutsche Ansiedler germanisieren und kul- tivieren; c) die Stadt Prag, seine Residenz, wurde verschönert; d) die Badeorte Karlsbad und Teplitz verdanken ihm ihre Entstehung ; e) er hob den Berg- und Weinbau, Handel und Verkehr. Vor seinem Tode gab Karl Iv. seinem bereits zum Kaiser ge-

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 180

1888 - Habelschwerdt : Franke
180 Teilnahme an der städtischen Verwaltung. Die Zünfte siegten zumeist, und die Verwaltung der Städte wurde jetzt besser geordnet. 2. Ursachen des Streites zwischen den Fürsten und Städten. Durch die geordnete Verwaltung und den wachsenden Reichtum war das Selbstbewußtsein der Städte gestiegen, und sie nahmen den Fürsten gegenüber eine drohende Stellung ein. Zugleich waren letztere darüber ungehalten, daß sich die Pfahlbürger durch die Aufnahme in den städtischen Verband ihrer Gerichtsbarkeit entzogen. Diese drohende Haltung zwischen Fürsten und Städten führte zur Bildung des schwäbischen, rheinischen, fränkischen und wetterauischen Stüdtebundes. 3. Der Städtekrieg. Von Adolf von Nassau und Ludwig dem Bayern waren die Städte begünstigt worden. Ihre politischen Ziele gingen aber bereits aus eine Umgestaltung der Reichsverfassung im demokratischen Sinne und fanden darum an Karl Iv. und Wenzel keine Billigung. Als nun Karl Iv. die Privilegien der Württembergischen Städte auf den Grafen Eberhard den Greiner von Württemberg (Rauschebart) übertragen hatte und der Herzog von Bayern den mit den Städten verbundenen Erzbischof von Salzburg angriff, entstand der große Städtekrieg, in dem die Städte bei Reutlingen siegten, bei Dösfingen aber 1388 geschlagen wurden. Die Fürsten hatten ihre Überlegenheit erkannt. B. Derliilldilngrn des Adels. Auch die Reichsritterschaft schloß, um die Reichsunmittelbarkeit zu behaupten, Verbindungen, z. B. die Adelsbündnisse von St. Georg, der Schlegler, vom Löwen. 2. Die westfälische Feme. Bei dem Mangel einer geordneten Rechtspflege im 13. und 14. Jahrhunderte erlangten ferner die Femgerichte eine hohe Bedeutung. Sie find aus den altgermanischen Volksgerichten hervorgegangen, die sich in Westfalen erhalten hatten und nun neu auflebten. Allmählich verbreiteten sie sich über ganz Deutschland, wandten sich aber nur der Pflege des peinlichen Rechts (bei todeswürdigen Verbrechen) zu. Eine Eigentümlichkeit des Femgerichts war die Heimlichkeit; nur die Mitglieder des Gerichts hatten Zutritt, und das Urteil wurde heimlich gesprochen. Der Oberstuhlherr war

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 186

1888 - Habelschwerdt : Franke
186 b) Die Aufstellung der Reichsmatrikel (Verzeichnis der Kriegsmannschaften, später der Steuern). c) Die Einteilung Deutschlands in 10 Kreise. Diese waren: 1. der österreichische, 2. der bayerische, 3. der schwäbische, 4. der fränkische, 5. der oberrheinische, 6. der kurrheinische, 7. der bnrgnndische, 8. der westfälische, 9. der niedersächsische, 10. der obersächsische. Außerdem hat Maximilian die Befugnisse des Reichstages, der schon 500 Stimmen umfaßte, geregelt und die erste Reichspost zwischen Wien und Brüssel eingeführt. 2. Die Kämpfe in Italien. A. Kberftcht über die Geschichte Italiens seit dem Ausgange der Staufer. Nach dem Erlöschen des kaiserlichen Einflusses in Italien entwickelten sich hier selbständige Staaten. In den oberitalischen Städten führte der Kampf der bürgerlichen Zünfte gegen den Adel zur Dnrchführnng der Demokratie, die sich durch kräftige adlige Führer zu behaupten suchte. Vorzüglich treten 6 Staaten hervor: a) Venedig. Es blühte iu den Kreuzzügen durch den Handel mit dem Oriente mächtig auf und gewann im 4. Kreuzzuge Dalmatien und mehrere Küstenstriche und Inseln des griechischen Reiches. An der Spitze ihres republikanischen Gemeinwesens stand ein Doge; die Regierungsgewalt lag in der Hand des Großen Rats. Die Signoria, ein Ausschuß des letzteren, leitete die laufenden Geschäfte. Seit 1319 blieben die augenblicklichen Mitglieder („Goldene Zahl") des Großen Rats im Besitze dieser Würde, die nun erblich wurde. So wurde die Verfassung eine Oligarchie, und das Volk machte wiederholte Versuche, die Herrschaft der Nobili zu stürzen. Gegen diese Anschlage ward der Rat der Zehn und der Rat der Drei eingesetzt. Venedigs Macht sank durch die Entdeckung neuer Seewege. b) Genua. Die Geschichte dieser Stadt ist durch Parteikämpfe zwischen den Ghibellinen, die für die kaiserlichen Pobestas, und den Guelfen, die für die republikanische Freiheit eintreten, ausgefüllt. Dabei geriet Genua unter fremde (zuerst französische, dann mailändische) Herrschaft. c) Florenz. Der lange Verfassungskampf zwischen dem Adel und den Zünften war hier zu Gunsten der letzteren entschieden worden. Diese räumten aber zum Schutze der Freiheit den Medici, die im Adel durch Reichtum und Popularität hervorragten, eine fast fürstliche Stellung ein. („Mediceisches Zeitalter.") Die Medici befolgten eine friedliche Politik, machten Florenz durch die Pflege von Handel, Industrie, Kunst und Wissenschaft zum Mittelpunkte der italienischen Kultur und übten auch einen vermittelnden Einfluß zwischen den nord- und süd-italienischen Staaten aus. (Cosimo di Medici, Lorenzo di Medici.)
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