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1. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 64

1895 - Straßburg : Heitz
64 V. Der Kreis R a p p o l ts w e ile r. 61,800 Einwohner, 459 □ km. 1. Die Stadt Nnppoltsweiler ^ [Ribeauville] (5900 Einw.) liegt am Eingang des reizenden Strengbachthales, durch welches die ' Straße von Colmar nach Markirch zieht. Im oberen Teile der Stadt, auf einer Anhöhe, lag das Schloß der ehe- maligen Grafen von Rappoltstein. Ueberragt wird die Stadt von den Ruinen der drei Schlösser: Giersberg, Ulrichsburg und Hohrappoltstein, Sitz der mächtigen Grafen von Rappoltstein, bevor sie ihren Aufenthalt in das schon erwähnte Schloß verlegten. Von den zahlreichen Klöstern, welche sich vor Zeiten auf dem Gebiete der Stadt befanden, besteht nur noch das Augustinerkloster, welches gegenwärtig dem Orden der Schwestern der „Vorsehung" angehört. Erziehnngs- anstatt für juuge Mädchen. Der Herrengarten, vor dem östlichen Ein- gange der Stadt, ist eine schöne schattige Anlage, die von Eberhard von Rappoltstein 1617 angelegt wurde. — In einem kleinen Seitenthale, 3 km von der Stadt, rechts der Markircher Straße, liegt der berühmte Wallfahrtsort Dusenbach, der kürzlich wieder ausgebaut wurde. Die h. Maria von Dusenbach war die Patronin der Musikanten im Elsaß, daher der Patronstag hier noch der P s e i f e r s ta g genannt wird. Die Grafen von Rappoltstein waren die Pfeifer- könige, d. h. die Schutzherren der außerhalb der Ge- setze stehenden Zunft.

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 85

1888 - Habelschwerdt : Franke
85 P. Sulpicius Rufus setzte es durch, daß sie in alle 35 Tribus verteilt würden. Dadurch war die Zahl der stimmfähigen Bürger ungeheuer gewachsen und den demagogischen Umtrieben das weiteste Feld geöffnet. 4. Der erste mithridatische Krieg, 88—84. Mithridates Vi., König von Pontus, ein energischer, geistig gewandter (er sprach 22 Sprachen), aber sittenloser Despot, hatte sein Gebiet durch Vertreibung benachbarter Könige erweitert. Als aber der König von Bithynien die Römer um Hilfe bat, schickten diese den M.'Aqnilins nach Asien, der indes besiegt und durch geschmolzenes Gold, das man ihm in den Mund goß, getötet wurde. Im Übermut des Sieges ließ Mithridates 80 000 Römer in Asien ermorden. Zu gleicher Zeit erlangte er ein Bündnis mit den Griechen und sandte eine Flotte nach Griechenland. Feldzug des Sulla. Der römische Senat übertrug mm dem Sulla die Führung des Krieges. Dieser setzte mit 5 Legionen nach Griechenland über und schlug den Mithridates in zwei Schlachten. Auch das von der Volkspartei, die nach Sullas Abreise in Rom zur Herrschaft gekommen war, nachgeschickte Heer brachte dem Mithridates Niederlagen bei. Da überdies die Stellung des Mithridates in Asien schwankte und auch seine Flotte der römischen unterlegen war, so schloß er mit Sulla den Frieden zu Dardauus, durch den er auf fein Reich beschränkt und zur Herausgabe der Kriegsschiffe, sowie zur Zahlung von 20000 Talenten Kriegskosten verurteilt wurde. 5. Der Bürgerkrieg zwischen Marius und Sulla, 87—82. a) Gegensatz zwischen Marius und Sulla. Marius, der Sohn armer Eltern, war ohne wissenschaftliche Erziehung und unter harter Arbeit aufgewachsen. Im Militärdienst hatte er sich ausgezeichnet und trat dann als homo novus in die Ämterlaufbahn ein. Er war siebenmal Konsul. Hochgefeiert war er wegen seiner Siege über die Cim-bern und Teutonen. — Sulla, aus altadligem Geschlechte stammend, war ein Mann von feiner Bildung und überlegenem Geiste. Dem Marius gegenüber, der nur Feldherr war, zeichnete er sich auch durch staatsmännische Befähigung aus. Er hatte sich im jugurthinischen und im Bundesgenossen-Kriege hervorgethan. Den an Ehrgeiz ihm gleich-kommenben Marius machte er sich zum bittersten Feinde, als er im Kriege gegen Mithribates bett Oberbefehl erhielt. — Hinter bett tieibeit Männern ftanben die batnals in Rom bestehenben Parteien der Demokraten und der Optituaten. b) Der Bürgerkrieg bis zur Rückkehr des Sulla. Im

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 43

1888 - Habelschwerdt : Franke
43 Das Uevrklersct/e Zertaltev. 1. Staatsverwaltung des Werikkes, 449—429. Auf Cimon folgte Perikles als Leiter Athens. Ohne Archont zu sein, wurde er stets von neuem zum Oberfeldherrn, Finanzverwalter und Vorsteher der öffentlichen Arbeiten gewählt. Durch überlegene Einsicht und eine glänzende Rednergabe beherrschte er das Volk. Sein Ziel war, Athen zur ersten Macht zu erheben. Seine wichtigsten Maßregeln sind: /a) Beschränkung der Rechte des Areopags. Demselben wurde die Aufsicht über die Sitten und der Einfluß auf die Staatsverwaltung entzogen. /b) Trennung des Gerichtswesens von der Verwaltung. Die richterlichen Befugnisse wurden 10 besondern Gerichtshöfen übertragen. Gründung neuer Niederlassungen. Um zweifelhafte Bundesgenossen in Unterwürfigkeit zu halten, wurden nach dem Chersones, nach Naxos, Thnrii, Amphipolis Ansiedler gesandt. ä) Durchführung der Demokratie. Da Perikles den Schwerpunkt des Staates in die Volksversammlung legte, war es sein Streben, allen Bürgern die Teilnahme an den Staatsämtern zu ermöglichen und sie dafür zu befähigen. Daher wurden die ärmeren Bürger für den Besuch der Volksversammlung und der Gerichte entschädigt; auch für den Besuch des Theaters wurde ihnen ein Schauspielgeld gezahlt. e) Staatsgelder. Die Bundeskasse, zu der gegen 1000 Städte steuerten, war von Delos nach Athen verlegt worden. Die Einkünfte bestanden in jährlichen Beiträgen der Bundesgenossen, Markt- und Hasenzöllen und Ehrenleistnngen der Reichen. f) Verschönerung Athens. Perikles schmückte die Stadt mit dem Odeum, die Akropolis mit dem Propyläenthore und dem Parthenon. In der Perilleischen Zeit feierten die Wissenschaften und Künste ihre schönsten Triumphe. I. Wissenschaften. 1. Die griechische Philosophie erhielt durch Sokrates eine neue 2. Kultur, Richtung.

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 373

1888 - Habelschwerdt : Franke
findungspatente, Schutz des geistigen Eigentums, das Post- und Telegraphenwesen, das bürgerliche Recht und Strasrecht, das Militärwesen und die Kriegsmarine, die Medizinalpolizei u. a. Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrat und den Reichstag. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes. Der Reichstag geht aus allgemeinen direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, der den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen, den Bundesrat und Reichstag zu berufen, zu eröffnen und zu schließen. Die Verhandlungen des Reichstages sind öffentlich. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in der Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Aus dem Wahlgesetz ist folgendes zu merken: Wähler für den deutschen Reichstag ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundesstaate, wo er seinen Wohnsitz hat. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Bunde gehörigen Staate seit mindestens einem Jahre angehört hat. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 397. Die Wahlhandlung ist öffentlich. Die Wahl ist direkt. b) Die Vergrößerung des Deutschen Reiches. Durch die Annexion von Elsaß-Lothringen wurde das Deutsche Reich um 14500 Quadratkilometer und über l1/* Millionen Einwohner vergrößert. Mit der Erwerbung dieses wichtigen Zwischenlandes, dessen Besitz immer der Ausdruck der Macht des deutschen Kaisertums war, hatte Deutschland eine feste Wehr gegen das unruhige Frankreich gewonnen. Die Verwaltung des Landes wurde so organisiert, daß an die Spitze desselben ein Oberpräsident trat, dem ein Kollegium unter dem Titel „Kaiserlicher Rat für Elsaß-Lothringen" beigegeben wurde. Seit 1879 wird das Land, von einem Statthalter verwaltet (von 1879—1885 Feldmarsch all von Manteuffel, seit 1885 Fürst Chlodwig von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, Prinz von Ratibor und Corvey). In Bezug auf das Schulwesen wurden durchgreifende Maßregeln, die namentlich auf die Einführung der allgemeinen Schulpflicht und der deutschen Sprache hinzielten, getroffen. Straßburg erhielt eine glänzend ausgestattete Universität. Wachlräge zur Kultur. 1. Philosophie. Die Kantsche Philosophie gewann in Deutschland eine unbedingte Herrschaft und machte sich in allen Fächern der Wissenschaft und

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 175

1888 - Habelschwerdt : Franke
175 von der Vogelweide). Der letzte Babenberger fiel 1246 im Kampfe gegen die Ungarn, worauf Ottokar von Böhmen das Herzogkum in Besitz nahm. 2. Gründung der habsburgischen Hausmacht. Mit dm eroberten Ländern Österreich, Steiermark, Kram belehnte Rudolf seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf und legte dadurch, sowie durch glückliche Verheiratung seiner sechs Töchter, den Grund zu der Macht des Hauses Habsburg. Käruthen erhielt der Graf Meinhard von Tirol. Böhmen und Mähren blieben dem Sohne Ottokars, Wenzel. 3. Thätigkeit für das Reich. Rudolfs Streben war darauf gerichtet, den Landfrieden zu sichern. In Franken, am Rhein und in Thüringen zerstörte er viele Raubburgen. Auf die Kaiserkrönung verzichtete er. Die Wahl seines Sohnes Albrecht konnte er nicht durchsetzen. Es folgte der tapfere, aber unbegüterte Graf Ii. Adolf von Wassau, 1292—1298. In seinem Streben nach Gründung einer Hausmacht war er weniger glücklich. Mit Hilfsgeldern aus England, die zu einem Kriege gegen Frankreich bestimmt waren, kaufte er Thüringen und Meißen von Albrecht dem Entarteten, konnte aber diese Länder gegen dessen Söhne Friedrich („mit der gebissenen Wange") und Diezmann nicht behaupten. Als er den bei der Wahl gegebenen Versprechungen gegen die geistlichen Fürsten nicht nachkam und durch Begünstigung der Städte sich von den anderen Ständen unabhängig zu machen suchte, entstand ein Gegenbund der Fürsten. Der König wurde abgesetzt und Albrecht von Österreich ihm gegenübergestellt. Adolf fiel nach ritterlichem Kampfe bei Göllheim, 1298. Hi. Albrecht von Ästerreich, 1298—1308, der Sohn Rudolfs, war ein strenger und thatkräftiger Mann. Sein Streben war ein doppeltes: 1. Er suchte die königliche Macht dauernd über die fürstliche zu erheben und die Krone erblich zu machen. Aber er sand Widerspruch an den rheinischen Kurfürsten, die er deswegen zur Herausgabe der Rheinzölle zwang. Auch begünstigte er ihnen gegenüber die Städte. Um die Gunst des Papstes Bonisacins Viii. bemühte er sich, indem er von dem Bündnisse mit Philipp dem Schönen von Frankreich abließ und dem Papste Zugeständnisse machte. Dieselben wurden aber gegenstandslos, da des Bonifacius zweiter Nachfolger, Klemeus V.,

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 177

1888 - Habelschwerdt : Franke
177 der Mayer, 1314—1347. Ersterer war von der Habsburgischen Partei (Köln, Pfalz, Sachsen-Wittenberg), letzterer von der luxemburgischen (Trier, Brandenburg, Böhmen) gewählt worden. Die Folge der zwiespältigen Wahl war ein 8jähriger 1. Bürgerkrieg. Auf der Seite Ludwigs standen die Städte und die Schweizer, zu Friedrichs Partei hielt der Adel. Friedrichs Bruder Leopold wurde von den Schweizern bei Morgarten 1315 besiegt; er selbst erlitt von Ludwig bei Mühldorf 1322 eine Niederlage und geriet in Gefangenschaft. Da Leopold den Krieg fortsetzte und der in Avignon residierende Papst Johann Xxii., der das Entscheidungsrecht bei einem Thronstreite beanspruchte, den französischen König auf den deutschen Thron erheben wollte, so entließ Ludwig Friedrich aus der Haft. Dieser konnte jedoch die eingegangenen Verpflichtungen nicht einlösen, stellte sich darum wieder als Gefangenen und wnrde nun zum Mitregenten angenommen. Er starb 1330. 2. Streit mit dem Papste. Der Papst Johann Xxii. hatte Ludwig in den Bann gethan und das Interdikt über das Reich verhängt, weil dieser die Ghibelliuen in Mailand unterstützt hatte. Ludwig nahm daher in Rom die Kaiserkrone aus der Hand des Volkes an und stellte in dem Minoriten Nikolaus (V.) einen Gegenpapst aus, den er jedoch nicht behaupten konnte. Da er hierauf vergebliche Versuche der Aussöhnung mit dem Papste gemacht hatte, so erklärten die Fürsten auf dein ersten Kurverein zu Rheuse am Rhein, daß der von den Kurfürsten Gewählte auch ohne die päpstliche Bestätigung rechtmäßiger König sei, 1338. 3. Vermehrung der Hausmacht. Das gute Einvernehmen mit den Fürsten verscherzte sich Ludwig durch seine Ländergier, a) Bereits 1324 hatte er die Mark Brandenburg nach dem Aussterben des askamschen Hauses seinem Sohne Ludwig übertragen; b) er erwarb ferner Niederbayern und Holland; c) endlich trennte er, um Tirol zu erwerben, die Ehe des Prinzen Johann von Böhmen mit Margareta Manltasch, der Erbin Tirols, und vermählte dieselbe mit seinem Sohne Ludwig. Dadurch zog er sich namentlich den Haß der Luxemburger zu und gab auch dem Papste Gelegenheit, gegen ihn einzuschreiten. Die Mehrzahl der Kurfürsten erhob Karl, den Sohn des Königs Johann von Böhmen, zum Könige, der sich gegen Ludwig und uach dessen Tode (1347) gegen Günther von Schwarzburg behauptete. 12

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 180

1888 - Habelschwerdt : Franke
180 Teilnahme an der städtischen Verwaltung. Die Zünfte siegten zumeist, und die Verwaltung der Städte wurde jetzt besser geordnet. 2. Ursachen des Streites zwischen den Fürsten und Städten. Durch die geordnete Verwaltung und den wachsenden Reichtum war das Selbstbewußtsein der Städte gestiegen, und sie nahmen den Fürsten gegenüber eine drohende Stellung ein. Zugleich waren letztere darüber ungehalten, daß sich die Pfahlbürger durch die Aufnahme in den städtischen Verband ihrer Gerichtsbarkeit entzogen. Diese drohende Haltung zwischen Fürsten und Städten führte zur Bildung des schwäbischen, rheinischen, fränkischen und wetterauischen Stüdtebundes. 3. Der Städtekrieg. Von Adolf von Nassau und Ludwig dem Bayern waren die Städte begünstigt worden. Ihre politischen Ziele gingen aber bereits aus eine Umgestaltung der Reichsverfassung im demokratischen Sinne und fanden darum an Karl Iv. und Wenzel keine Billigung. Als nun Karl Iv. die Privilegien der Württembergischen Städte auf den Grafen Eberhard den Greiner von Württemberg (Rauschebart) übertragen hatte und der Herzog von Bayern den mit den Städten verbundenen Erzbischof von Salzburg angriff, entstand der große Städtekrieg, in dem die Städte bei Reutlingen siegten, bei Dösfingen aber 1388 geschlagen wurden. Die Fürsten hatten ihre Überlegenheit erkannt. B. Derliilldilngrn des Adels. Auch die Reichsritterschaft schloß, um die Reichsunmittelbarkeit zu behaupten, Verbindungen, z. B. die Adelsbündnisse von St. Georg, der Schlegler, vom Löwen. 2. Die westfälische Feme. Bei dem Mangel einer geordneten Rechtspflege im 13. und 14. Jahrhunderte erlangten ferner die Femgerichte eine hohe Bedeutung. Sie find aus den altgermanischen Volksgerichten hervorgegangen, die sich in Westfalen erhalten hatten und nun neu auflebten. Allmählich verbreiteten sie sich über ganz Deutschland, wandten sich aber nur der Pflege des peinlichen Rechts (bei todeswürdigen Verbrechen) zu. Eine Eigentümlichkeit des Femgerichts war die Heimlichkeit; nur die Mitglieder des Gerichts hatten Zutritt, und das Urteil wurde heimlich gesprochen. Der Oberstuhlherr war

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 207

1888 - Habelschwerdt : Franke
207 fernte. Auf die Nachricht von diesen Unruhen verließ Luther die Wartburg und brachte durch seine Predigten die Bilderstürmer zur Ruhe. b) Die Reichsritter. Die Reichsritter, welche durch häufige Erbteilungen, durch die Entwertung des Grundbesitzes, Luxus und Schwelgerei vielfach zu einem adligen Proletariat herab-gesunkeu waren und sich von der Teilnahme an den Reichsgeschäften ausgeschlossen sahen, suchten aus der religiösen Bewegung eigennützige Vorteile zu ziehen. Sie strebten nach Macht und Besitz. An der Spitze der Unzufriedenen standen Franz von Sickingen und Ulrich von Hutten. Ersterer sagte dem Kurfürsten von Trier Fehde an, die aber für ihn unglücklich ablief. Er starb, während er auf seiner Burg Landstuhl belagert wurde. Hutteu, ein geistreicher Humanist und einer der kecksten Vorkämpfer für die neuen Jdeeen, starb nicht lange darauf arm und verlassen auf einer Insel im Züricher See. c) Das Landvolk. Wie bei der niederen Ritterschaft, so vermischten sich in den unter dem Landvolke ausbrechenden Un- ruhen soziale und politische Bestrebungen mit den religiösen. Seit der Einführung des römischen Rechtes waren manche Landes- und Gutsherren darauf bedacht gewesen, die freien Bauern zu „Hörigen" zu machen. Die Bündnisse der Bauern hatten daher schon den Zweck der Befreiung von der Leibeigenschaft gehabt. Indem nun die Bauern Luthers Lehre von evangelischer Freiheit auf ihre gesellschaftliche Lage übertrugen, legten sie in den sogenannten 12 Artikeln ihre Forderungen nieder und wandten sich vor allem gegen die reichen Abteien. Auch Ritter zogen sie auf ihre Seite (Götz von Berlichingen). Der Bauernaufstand bewegte sich auf zwei Schauplätzen: 1. In Franken schritt Truchseß von Waldburg als Anführer des schwäbischen Bundes gegen die Bauern ein und schlug sie in zwei Treffen; 2. in Thüringen waren sie von den Wiedertäufern aufgeregt worden, einer Sekte, die von Nikolaus Storch gegründet worden war und sich an dem Bilderstürme in Wittenberg beteiligt hatte. Der schwärmerische Thomas Münzer wiegelte die thüringischen Bauern aufs neue auf und

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 332

1888 - Habelschwerdt : Franke
332 an der Ostgrenze, bereits überzeugt, daß es Zeit sei, das Äußerste zu wagen, und schloß baruni mit dem russischen General Dic-bitsch ans eigene Verantwortung einen Neutralitätsvertrag. d) Die Königlichen Verorbnungen. Der König konnte bicscn Schritt erst gutheißen, als er seinen Sitz von Berlin nach Breslau verlegt hatte, wo sich Blücher, Scharnhorst und Gneisenau um ihn gesellten. Von hier rief er durch eine Verorbnung vom 3. Februar 1813 alle Preußen vom 17.—24. Jahre zu den Waffen, erklärte jebe Befreiung vom Kriegsdienste für aufgehoben und gestattete die Bildung von Freikorps. Am 27. Februar wurde zu Kalisch ein Vertrag zwischen Rußland und Preußen unterzeichnet, der bic Unabhängigkeit Europas und die Wiederherstellung Preußens als Ziel des Krieges bezeichnete, Nach-bem dann der König am 10. März den „Orden des eisernen Kreuzes" gestiftet hatte, erließ er am 17. einen „Ausruf" an sein Volk, der in würdiger Sprache dasselbe zum Freiheitskampfe aufforderte. <*•) Allgemeine Begeisterung. Der Aufruf bcs Königs erweckte in allen Herzen eine flammende Begeisterung, welche bic Freiheitsdichter durch ihre Gesänge steigerten. Vertreter aller Stände und aller Lebensalter ließen sich in das Heer einreihen, um am Nationalkampfe teilzunehmen. Wer bic Waffen nicht tragen konnte, steuerte Gelb zur Ausrüstung bcr Truppen bei. Auch das weibliche Geschlecht war von dem Enthusiasmus ergriffen. B. Der Krieg bis zum ersten Pariser Frieden, 1813 bis 30. Mai 1815. a) Die Schlachten bei Großgörschcn und Bautzen. Napoleon hatte, um bic Rheinbunbsürsten ant Abfalle zu verhindern, im sübwestlichett Deutschland ein Heer neu ausgehobener Truppen zusammengezogen, das zwar noch bcr nötigen Übung entbehrte, aber durch seine einheitliche Leitung den Verbündeten überlegen war. Dagegen hatten die Truppen der letzteren den Vorteil innerer Tüchtigkeit und Begeisterung für sich. Als Stützpunkt seiner Unternehmungen wählte Napoleon Sachsen, dessen König sein Btmbesgcnossc blieb. Der erste Zusammenstoß bcr feinblichen Truppen fanb bei Groß-Görschen statt, wo Napoleon, obgleich er Sieger blieb, boch schon die Wucht der

10. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 345

1888 - Habelschwerdt : Franke
345 weiteres Blutvergießen zu vermeiden, entfernte der König die Truppen aus Berlin, berief ein liberales Ministerium und versprach eine Nationalversammlung, welche die neue Verfassung mit der Kroue vereinbaren sollte. Die Nationalversammlung trat am 22. Mai zusammen, stand aber so unter dem Drucke des Pöbels, der am 18. Juni das Zeughaus stürmte, daß der König ein entschlosseneres Ministerium berief (Brandenburg-Man-teuffel), das den Sitz der Nationalversammlung nach Brandenburg verlegte. Letzterer ließ nun der König eine Verfassung vorlegen, die von 2 Kammern revidiert werden sollte. Nach mancherlei Streitigkeiten kam endlich eine Vereinbarung zu stände. Am 31. Januar 1850 wurde das neue Staatsgrundgesetz verkündigt und am 6. Februar vom Könige, von den Ministern und Abgeordneten beschworen. ä) Inhalt der Verfassung. Die wesentlichsten Bestimmungen der preußischen Verfassung, die aus 9 Titeln nebst 2 Anlagen, Betreffenb die Wahlen der beiben Kammern, besteht, finb: Alle Preußen finb vor dem Gesetze gleich. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet, das Eigentum unverletzlich. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Jeber Preuße hat das Recht, bitrch Wort, Schrift, Druck und bilbliche Darstellung feine Meinung frei zu äußern. Alle Preußen finb wehrpflichtig. Die Person des Königs ist unverletzlich. Der König führt den Oberbefehl über das Heer, hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnabigung und Strafmilberung und das Münzrecht; er beruft die beiben Häuser des Lanbtags und schließt ihre Sitzungen. Die Minister finb verantwortlich. Die gesetzgebenbe Gewalt wirb gemeinschaftlich bitrch den König und 2 Kammern ausgeübt. Die Übereinstimmung des Königs und beiber Kammern ist zu jebem Gesetze erforberlich. Die Kammern haben die Namen Herrenhaus und Haus der Abgeorbneten. Ersteres besteht aus den Prinzen des Königlichen Hauses, Mitgliedern mit erblicher Berechtigung und Mitgliebern, welche vom Könige auf Lebenszeit berufen werben. Die Abgeorbneten der zweiten Kammer werben von Wahlmännern und biefe von den Urwählern gewählt. Urwähler ist jeber Preuße, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Die Wahl ist öffentlich. Zum Abgeorbneten ist jeber Preuße wählbar, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Vollbesitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist und ein Jahr dem Staats verbände angehört. 3. Die deutschen Einheitsbestrebungen. Während sich in Preußen das Verfassuugswerk innerhalb zweier Jahre vollendete, war inzwischen
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