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1. Für die obere Stufe - S. 30

1892 - Berlin : Gaertner
Mittelalter und Neuzeit. um 1250 um 1300 1328—1498 resp. 1589 1337—1453 1346 1356 1415 1419 Ludwig Ix. der Heilige. Fehdewesen beschränkt (durch die Quarantaine). Gerichtswesen geordnet: a) Etablissements de St. Louis. b) Gerichtsbezirke mit Parlamenten (Gerichtshöfen); Einführung des röm. Rechts. Ludwigs Kreuzzüge. Philipp Iv. der Schöne. Streit mit Papst, Berufung der Etats generaux. Aufhebung des Templerordens. Yergröfserung des Kronbesitzes. 2. Das Haus Valois. Der sogen, hundertjährige Krieg mit England. Eduard 111. erhebt Ansprüche auf den französischen Thron (dem salischen Gesetz entgegen). 1. Gruppe der Kämpfe: Ritterzüge. Schlacht bei Crecy (Kanonen). Calais wird erobert. Schlacht bei Maupertuis; König Johann wird gefangen. (Eduard der „schwarze Prinz“.) 2. Gruppe: Defensive der Franzosen. Karl V. der Weise läfst die Befestigung der Städte verstärken. Verheerung des flachen Landes durch die Engländer, ohne Erfolge. Zwischenfälle: Karl Vi. wird wahnsinnig. (Gemahlin Isabeau von Bayern.) Regentschaft. Sein Bruder Ludwig von Orleans getötet durch Johann von Burgund. Bürgerkrieg zwischen Bourguignons und Armagnacs. 3. Gruppe: Siege Heinrichs V. Schlacht bei Azincourt. Johann von Burgund wird bei einem Gespräch mit dem Dauphin Karl auf der Brücke von Montereau ermordet.

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 391

1888 - Habelschwerdt : Franke
391 denselben jedes Mittels sich beraubt sah, andere Staaten zu billigen Handelsverträgen zu zwingen. Der Reichskanzler ging daher an die Riesenausgabe heran, das Zoll- und Steuerwesen umzugestalten, und gab als Ziel derselben an, „durch Erhöhung der Verbrauchssteuern nicht nur die eigenen Bedürfnisse des Reiches zu decken, sondern auch die Einzelstaaten durch Überweisung eines Teils der Steuererträge in den Stand zu setzen, drückende Steuern zu beseitigen oder zu ermäßigen." Am 23. Mai 1879 nahm der Reichstag die Regierungsvorlage über die Getreidezölle an, worauf er auch die übrigen landwirtschaftlichen und indnstrieellen Schutzzölle bewilligte. — Au die Schutzzölle schlossen sich die Finanzzölle, welche zur Vermehrung der Finanzen einzelne vom Auslande eingehende Gegenstände allgemeinen Verbrauchs (Thee, Kaffee, Tabak u. a.) kräftig besteuerten. 6. Die Kolonialpolitik. Ein bisher ihm fremdes Gebiet betrat Deutschland im Jahre 1884 mit der Kolonialpolitik. Der Gedanke an deutsche Kolonieen war bei dem größten Teile des deutschen Volkes nicht unbeliebt; denn man bedauerte, daß so viele Auswanderer ihrer Nationalität verlustig gingen, daß Deutschland die Kolonialprodukte erst aus zweiter Hand kaufen mußte und daß dem deutschen Handel weite Absatzgebiete fehlten. Fürst Bismarck begann die kolonialen Bestrebungen damit, daß er berühmten Handelsfirmen, die in Afrika Faktoreien gegründet hatten, den Schutz des Deutschen Reiches in Aussicht stellte und gewährte. Deutsche Kanonenboote erschienen an der Küste der deutschen Niederlassungen, und zum Zeichen, daß das Deutsche Reich dieselben unter seinen Schutz nahm, wurde die deutsche Flagge aufgehißt. Auf diese Weise wurden Angra Pequena, Kamerun, Togoland, Kaiser-Wilhelmsland auf Neu-Guiuea, der Bismarck-Archipel und die Marschallinseln deutsche Schutzgebiete. Einen Beweis von der Energie, mit welcher der deutsche Reichskanzler auch die Kolouieenfrage behandelte und mit der er das Zurückweichen Englands bewirkte, das herrenlosen Gebieten gegenüber „legitime" Rechte geltend machen wollte, giebt die Kongokonferenz, die in der Hauptstadt des Deutschen Reiches 1884—1885 auf die Einladung Deutschlands und Frankreichs sich versammelt hatte und die Verhältnisse des neutralen Kongostaates regelte. 7. Die Sozialreform. Eine Ausgabe, für welche besonders der Kaiser persönlich eintrat und durch deren Übernahme Deutschland

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 443

1904 - Habelschwerdt : Franke
443 Faktoreien (Handelsniederlassungen) einiger deutschen Handelshuser unter den Schuh des Reiches stellte. Deutsche Kanonenboote erschienen an den Ksten der deutschen Niederlassungen, und zum Zeicheu der Besitz-ergreisung durch das Deutsche Reich wurde die deutsche Flagge gehit. Die auf diese Weise erworbeneu Gebiete sind folgende: a. Deutsch-Sdwest-Afrika, b. Kamerun und Togland am Golf von Guinea (ginea), c. Deuts ch-O st afrika, d. Kaiser-Wilhelmslaud auf Neu-Guiuea, der Bismarck-archipel, die Marschallinseln und die Salomouiuselu im Stillen Ozean. Die deutschen Kolonien umfassen jetzt ein Gebiet, das fast 5mal so groß ist wie das Deutsche Reich und 10 Millionen Einwohner zhlt, so da Deutschland unter den acht Kolonial-mchten der Erde die dritte Stelle einnimmt. Leider entspricht jedoch dem Umfange nicht der Wert des deutschen Kolonialbesitzes; denn die wertvollsten berseeischen Gebiete hatten sich die anderen Kolonialmchte gesichert, bevor Deutschland mit ihnen in Wettbewerb treten konnte. 5. Die deutsche Zollpolitik. In der Zollpolitik hielt das neue Deutsche Reich, das ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet bildet, anfnglich au den Grundstzen des Freihandels fest und ermigte oder beseitigte die Schutzzlle aus der Zeit des Zollvereius. Dadurch uahm der deutsche Handel einen groen Aufschwung. Als aber Frankreich und sterreich-Ungarn das Schutzzollsystem angenommen hatten, das in Rußland und in Nordamerika lngst bestand, waren die deutschen Erzeugnisse auf dem heimischen Markte der schrankenlosen Konkurrenz fremder Waren ausgesetzt, während ihnen der auslndische Markt durch die Schutzzlle der auerdeutschen Staaten versperrt war. Manche Industrien sowie die Land- und Forstwirtschaft erlitten dadurch groe Verluste. Dazu kam, da durch den bestehenden Zolltarif eine schwere Schdigung der Reichsfinanzen entstand und die Reichsregierung sich jedes Mittels beraubt sah, andere Staaten zu gnstigen Handelsvertrgen zu zwingen. Der Reichskanzler ging daher an die Riesenansgabe, das Zoll- und Steuerwesen vllig umzugestalten, und gab als Ziel der Reform an, durch Erhhung der Verbrauchssteuern nicht nur die eigenen Bedrfnisse des Reiches zu decken, sondern auch die Eiuzelstaaten durch berweisung eines Teils der Steuerertrge in den Stand zu setzen, drckende Steuern zu beseitigen oder zu ermigen". Im Jahre 1879 nahm der Reichstag die Regierungsvorlage der die Getreidezlle an, worauf er auch die brige landwirtschaftlichen und industriellen Schutzzlle bewilligte. An die Schutzzlle schlssen sich die Finanzzlle, die zur Vermehrung der Finanzen einzelne Flotte und Kolonialbesitz. Atzler, Qu. u. L. Iii. Hassert, Deutschlands Kolonien. Leipzig 1899.

4. (Zur Universal-Geschichte) - S. 14

1882 - Berlin : Gaertner
14 Geschichte der christlich = germanischen Welt. Corpus Juris, berühmtes Gesetzbuch (Tribonian, Minister). Religionsstreitigkeiten am byzantinischen Hofe (Monophysiten, Monotheleten). Die Blauen und die Grünen in der Rennbahn. Die Kaiserin Theodora. Bau der Sophienkirche. Byzantinischer Baustil. Mönchsschulen. 5. Die Franken. 481—843 Im Frankenreiche regieren die Merowinger und Karolinger. Sieh Tabelle Ii. S. 19 —21. 843 Vertrag zu Verdun. ü. Periode. Vom Vertrage zu Verdun bis zu den Kreuzzügen. 843 — 1096 n. Chr. 1 Angelsachsen und Normannen. 827 Egbert von Wessex vereinigt die von Hengist und Horsa (449) gestifteten 7 angelsächsischen Königreiche (Heptarchie) und nennt sich König von England. Die Normannen an den Küsten von Dänemark, Norwegen und Schweden beginnen ihre Einfälle in England. 862 Der Normanne Rurik wird Ahnherr des Rurikschen Hauses in Russland. 871—901 Alfred der Große von England besiegt die Normannen, gibt dem Lande eine Verfassung, übersetzt Psalmen und Volksbücher. 1017—1035 Der normannische Dänenkönig Kanut der Große beherrscht England, Dänemark und Norwegen. 1040 Unter Kanut's Söhnen fällt England an die angelsächsische Königsfamilie zurück. 1060 Die Griechen in Unteritalien rufen zur Bekämpfung der Araber Normannen ins Land. Der Normann Robert Guiscard wird Herzog von Apulien und Kalabrien und Vasall des Papstes. 1066 Wilhelm der Eroberer aus der Normandie, dem der letzte Sachsenkönig Eduard der Bekenner England vermacht hat, siegt in der Schlacht bei Hastings und wird Ahnherr der englischen Königsfamilie.

5. Der biographische Unterricht - S. 42

1874 - Berlin : Gaertner
— 42 — langen, durch eigne Kraft und Kühnheit dem bedrängten Vaterlande zu helfen. Dies Verlangen stieg in ihr zur Begeisterung. Im Traume sah sie den Erzengel Michael und heilige Frauen, welche ihr verkündeten, dass sie zur Rettung des Königs berufen sei. Sie ging daher, ohne ihren Eltern etwas zu sagen, zu ihrem Oheim, der sie zum Ritter Baudricourt, dem Befehlshaber der nahe gelegenen Stadt Vaucouleurs, führte. Dieser wies sie zurück. Da sie aber niemand in ihrem Glauben irre machen konnte, so gaben die Bewohner der Stadt ihr ein Pferd, Waffen und männliche Kleidung. In Begleitung zweier Ritter begab sie sich auf sehr gefahrvollen Wegen nach dem Schlosse Chi non, wo der König sein Hoflager hielt. Sie erschien vor Karl Vii. und sagte ihm, dass sie berufen sei, die Stadt Orleans, welche von den Engländern belagert wurde, zu befreien und den König zur Krönung nach Rheims zu führen. Der König soll hieraus, um sich von der Wahrheit ihrer Eingebungen zu überzeugen, sie mannich-sach auf die Probe gestellt haben. Da ihre Aussagen eintrafen, gab ihr Karl Vii. Soldaten, und, mit einer weißen Fahne in der Hand, schritt sie dem Heere voran. Sie richtete ihren Weg auf Orleans, um die fast verhungerten Einwohner dieser Stadt mit Lebensmitteln zu versehen. Unterwegs hielt sie strenge Zucht im Heere. Orleans wurde erreicht. Dann ließ sie den Engländern sagen, dass sie sich entfernen sollten. Diese spotteten der Jungfrau von Orleans — so wurde sie jetzt genannt — obgleich sie doch vor ihr, wie vor einem wunderbaren Wesen, Furcht hatten. Darauf begann sie einen Angriff auf die Bollwerke und Verschanzungen der Engländer. Rach einem heftigen Kampfe, in welchem Johanna durch einen Pfeil gefährlich verwundet wurde, wichen die Engländer, und die Jungfrau zog siegreich in die Stadt ein. §. 53. Johanna s fernere Thaten. Die Vertreibung der Engländer durch eine Jungfrau erregte das größte Aufsehn in Frankreich. Man hielt Johanna für ein göttliches Wesen, und man kam, ihre Kleider und die Füße ihres Pferdes zu küssen. Sie begab sich dann nach Tours, wo Karl Vii. war, kniete vor ihm nieder und sprach: „Wohledler Dauphin, empfanget die heilige Salbung und Eure Königliche Krone zu Rheims. Ich habe das größte Verlangen, Euch hinziehen zu sehen; darum eilet." Die Städte und Schlösser, welche zwischen Tours und Rheims lagen, waren alle von den Engländern besetzt. Dennoch folgte der König dem Rathe der Jungfrau. Mehrere feste Plätze ergaben sich, andre wurden durch Sturm genommen. Johanna zeigte überall Muth und Unerschrockenheit. Der Helm wurde ihr einmal zerschmettert, und sie selbst stürzte in einen tiefen Graben. Trotz dieser Gefahren führte sie den König glücklich nach Rheims. Am 17. Juli (1429) wurde er gekrönt. Johanna stand am Altare neben ihm, mit ihrer Fahne in der Hand, umfasste nach der Krönung seine Knie und sprach: „Edler König! jetzt ist Gottes Wille erfüllt, der verlangte, dass ich Orleans entsetzen und Euch nach der Stadt Rheims zur heiligen Salbung führen sollte." Der König erhob darauf die ganze Familie der Jungfrau in den Adelstand. Man erzählt, dass nach der Krönung Johanna den König gebeten habe, sie zu entlassen, weil ihr Werk vollbracht sei. Allein der König und das Heer sollen sie durch vieles Bitten zum Bleiben bewogen haben. Merkwürdig ist es, dass Johanna's fernere Thaten nicht mehr vom Glücke begleitet waren, und dass sie selbst auch keinen so großen Muth mehr zeigte. Die vorgefallenen Ereignisse machten auf die gegen Karl feindlich gesinnten Städte Frankreichs einen solchen Eindruck, dass sie sich bald ergaben. Nur Paris blieb hartnäckig. Johanna belagerte die Stadt. Da der schwache König ihr keine Hilfstruppen schickte, konnte sie trotz aller Tapferkeit nichts ausrichten. Sie wünschte

6. (Der allgemeine Geschichtsunterricht) - S. 135

1885 - Berlin : Gaertner
135 (1834), Portugal zu verlassen. Maria, zuerst mit dem Prinzen von Leuchtenberg (Sohn Eugen Beauharnais') und nach dessen Tode mit Ferdinand von Sachsen-Kobura vermhlt, regierte seitdem in dem verwsteten und durchaus nicht beruhigten Lande, bald den Forderungen der Konstitutionellen (Septembristen) sich fgend bald durch Jntriguen die unbequeme Herrschaft abwerfend (Donna Mana starb 1853, ihr Sohn Pedro V., zuerst unter Vormundschaft seines Vaters Ferdinand, dann seit 1855 selbstndig; seit 1861 sein Bruder Ludwig I.). c) Italien. Die spanische Konstitution hatte eine fast ansteckende Kraft. Denn kaum war sie in Spanien durchgesetzt, als auch in Italien, wo sich seit der franzsischen Revolution mehr als in irgend einem andern Lande der Revo-lutiousgeist zu erkennen gab, nach derselben verlangt wurde. Dies geschah zuerst in Neapel nach einem durch die Carbonari erregten Aufstande. Ferdinand l\. (seit dem Frieden Ferdinand I. genannt, 1815 25) willigte ein (1820). So-gleich forderten die Bewohner von Palermo dieselbe Verfassung. sterreich, Rufs-land und Preußen sahen sich gentigt, ihrer Verbindung gem, einzuschreiten. <5ie luden Ferdinand zu einem Kongress nach Troppau und spter nach La rbach ein und erklrten sich aufs entschiedenste gegen die Reformen. Als das nichts half, rckten die sterreicher unter Frimont in das neapolitanische Gebiet ein, trieben das Heer der Neapolitaner in wilder Flucht auseinander, richteten die frhere Verfassung wieder ein und unterwarfen auch Benevent und Ponte-Corvo, die dem Papste den Gehorsam aufgekndigt hatten, dem Kirchenstaate. Seit 1830 regierte Ferdinand Ii. (Sohn Franz I., 1825 30), dem es gelang, das abgefallene Sicilien (Mieroslawski) wieder zu unterwerfen und die liberalen Bewegungen zu unterdrcken. Armut, Verwilderung und trger Stumpfsinn herrschten in diesem Lande. Sardinien blieb von dem Einfluss der spanischen Konstitution nicht verschont. Eine Emprung der Soldaten zu Alessandria und Turin machte den Anfang (1821), worauf Viktor Emanuel zugunsten seines Brnders Felix die Krone niederlegte. Schon war die spanische Verfassung anerkannt, als die Oster-reicher unter Bubua einrckten und nach einem 7stndigen Kampfe bei Novara die Emprer zerstreuten. Felix stellte mit Hilfe der zurckbleibenden sterreicher die Ruhe wieder her. Unter seinem Nachfolger Karl Albert (1831) wurden neue Versuche zum Umsturz der Verfassung gemacht, die aber eben so wenig wie der Einfall Romarino's mit italienischen Freiheitsschwrmern Erfolg hatten. d) Die amerikanischen Kolonieen. Der Druck, welchen die Statt-Halter sowohljoseph's als Ferdinand's Vii. auf die spanischen Kolonieen ausbten, gab (18061826) die Veranlassung zu einem Kampfe, der fr Spanien mit dem Verluste aller Besitzungen auf dem Festlande endigte. Es bildeten sich die unabhngigen Freistaaten Kolumbia, la Plate oder argentinische Republik, Chili, Uruguay, Peru (durch San Martin und Sucre 1824), Bolivia, Mexiko und Guatemala, welche anfangs zumteil von dem talentvollen Kreolen B o l i v a r geleitet wurden, dann sich frei machten, ohne im Innern zu einer festen Ordnung zu kommen. Paraguay ward von seinem patriarchalischen Herrscher, dem Advokaten Dr. Francia, vortrefflich verwaltet. Mexiko, durch den Obersten Jturbide (als Kaiser Augustin I.) zu einem Kaisertum erhoben (1822), wandelte sich durch den General Santa Anna in einen Freistaat um. Dieser lie den gechteten und von neuem aus Europa zurckgekehrten und nach der Krone strebenden Kaiser erschieen (1822). Es bildete dann eine wenig gesicherte Union von 20 Staaten. In hnlicher Weise erklrte sich Guatemala (1823) fr einen unabhngigen Bundesstaat (fnf Republiken: Guatemala, Honduras, San Salvador, Nicaragua, Costarika); den Spaniern verblieben die Inseln Kuba und

7. Geschichtstabellen für Seminare, höhere Mädchen- und Mittelschulen - S. 62

1884 - Berlin : Gaertner
62 Einführung der Reformation in den skandinavischen Reichen. 152 J Das Stockholmer Blutbad Christians Ii, des letzten Unionskönigs, führt zur Trennung Schwedens von Dänemark-Norwegen : Gustav Wasa, König von Schweden, und Friedrich I, König von Dänemark (Bugenhagen), die Begründer der evangelischen Landeskirchen in ihren Ländern. 1526 Schlacht von Mohacz: Suleiman der Prächtige, der Eroberer von Rhodos (die Johanniter auf Malta), besiegt König-Ludwig Ii (f) von Ungarn und Böhmen, den1 Jagellonen, den Gemahl von Karls und Ferdinands Schwester Maria. Lngarn und Böhmen vererben auf Ferdinand von Österreich, den Gemahl von Ludwigs Schwester Anna. Die Türken bleiben Herren von Nieder- und einem Teile von Ober-Ungarn. 1527 Eroberung Roms durch die Kaiserlichen unter Karl von Bourbon (f). 1529 Der Friede zu Cambray beendet den zweiten Krieg zwischen Karl A und Franz I: Karl verzichtet auf die Bourgogne. Reichstag zu Speier. Mehrheitsbeschlufs gegen den Speierer Reichstagsabschied von 1526. Protestation der evangelischen Reichsstände: „Protestanten«. „Ein5 feste Burg“. Die Türken vor Wien. Religionsgespräch zwischen Luther und Zwingli zu Marburg: Ihr Zwiespalt über die Lehre vom li. Abendmahl wird verschärft. 1530 Karl läfst sich von Clemens Vii zu Bologna zum Kaiser krönen. Reichstag zu Augsburg in Anwesenheit des Kaisers. Confessio Augustana der lutherischen Reichsstände, verfafst von

8. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 132

1884 - Berlin : Gaertner
132 75. Lied fr Gustaf Adolf/ 1631. (Opel u. Cohn, Der 30i. Krieg, S. 266ff. elttrjt.j 1. Gott allein sei Lob, Ehr und Preis Fr seine groe Gnaden, Der uns durchs Schweden treuen Flei Erlst von unserm Schaden. Glck dem König fromm In Schweden! Willkomm Edler Cavalier, Der König Krn und Zier! Viva König in Schweden! 2. Uns Deutschen kommt ein Rcher an Des Kaisers und des Spaniers. Der Feind schrei2: das Land wir nun han! Wir aber singen anders. Seht, viel tausend Mann Zu Leipzig dem Plan Fieln, flohen dahin, Die Schweden hatten Gewinn. Viva König in Schweden! 3. Schau, wie bald liegt mit seiner Macht Monsieur Tilly der alte! Das hat ihm selbst zu Wegen bracht Sein magdeburgisch Gwalte. Drum der gottlos' Haus Jetzt zusamen lauft Mit Macht und viel List Wthend und rasend ist: Viva König in Schweden! 4. Ach, der Spanier mit Ghnen knrst, Der Kaiser mcht zerspringen, Es zittert auch der Bayerfrst, Leopoldus und Lothringen. O Wrzburg! o Menz! O Trier! o Cobolenz! O Cln! o Papstthum! Dein Straf kommt 'rum und um: Viva König in Schweden! i Gedichtet bei des Knigs Ankunft am Rhein 1631. 2 schrie.

9. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 208

1884 - Berlin : Gaertner
208 rthe nicht angreiften, sondern bi auf grssere Theurung zurck halten wolten, verursacht worden. Man mag aber die Sache bemnteln, wie man wil, so ist doch aus mehr-gedachten und zum theil Extracts-weise angefhrten Ordonannzen und Declarationen das contrarium klar zu sehen. . . . Die jenige, welche die in Franckreich erregte Theurung dem Krieg zuschreiben, haben mehr als zu viel raison dazu. Denn es ist ja nicht uubekartt, da die Bauern und Feld-Arbeiter hin- und wieder mit Gewalt hinweggenommen und zu Soldaten gemacht worden. Man hat ja wohl die Helffte von Dragonern und Reutern mit Bauern-Pferden beritten gemacht. Auff solche Weise mu viel Land ungebaut und unbeset liegen bleiben und daher folgen, da nicht so viel Frchte, als sonst geschehen, eingesamlet werden knnen. Jtzt gedachter Autor3 setzt weiter hinzu: Des Knigs Feinde sehen nicht, zu was vor einer Gte die Art eines solchen Miwachs und Mangels denselben verleitet, und was vor glorie Er dadurch erlangt, indem Er auf solche Weise Gelegenheit bekmt, sich als einen wahren Vater seiner Unterthanen zu bezeigen. Er hat auch solches vorhin schon in der That erwiesen und thut es noch, da Er sich der Nothdurfft seiner Unterthanen annimt und, so ich es sagen darff, fast unter eine gantze Welt Brot anstheilen lst. Es werden in dem Louvre bey 30 grosse Backffen aufgerichtet und soll Tag und Nacht Brot darinnen gebacken, und dasselbe um einen billichen und geringeren Prei, als fnften itzt der Kauft ist, den Leuten gegeben werden. ..." (Durch ein frz. Spottsonett ans die Backfen im Louvre wurden folgende deutsche Reime, die im Merc. S. 375. mitgeteilt werden, veranlat:) O schreckliche Vernderung! Paris wird nun zum Hospital Der Armen und der Reichen Babel. Das Louvre war zuvor Der Götter und Gttinnen Saal, Jtzt wimmelts von schwartzen Bcker-Buben. Des Knigs Zepter ist verkehrt4 In eine ften-Gabel. Des schnsten Landes Flor Verwandelt sich in lauter Wsteney. Der Unterthan ist ausgezeht; In Stdten hrt man nichts als Angst-Geschrey; Die Drfter sehn wie Mrder-Gruben. 3 = oben erwhnter. Es ist schon als Probe aus einem frz. Zeitungsberichte mitgeteilt worden, auf welche Weise man in Frankreich den Notstand zu erklären, bez. zu vertuschen suchte. 4 verwandelt.

10. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 431

1884 - Berlin : Gaertner
431 Art. 51. Der König beruft die Kammern und schliet ihre Sitzungen. Er kann sie entweder beide. zugleich, oder auch nur eine auflsen. Es mssen aber in einem solchen Falle innerhalb eines Zeitraums von sechzig Tagen nach der Auflsung die Whler und innerhalb eines Zeitraums von neunzig Tagen nach der Auflsung die Kammern versammelt werden. Art. 62. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und durch zwei Kammern ausgebt. Die bereinstimmung des Knigs und beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Finanzgesetz-Entwrfe und Staatshanshalts-Etats werden zuerst der zweiten Kammer vorgelegt; letztere werden von der ersten Kammer im ganzen angenommen oder abgelehnt. Art. 70. Jeder Preuße, welcher das fnf und zwanzigste Lebensjahr vollendet hat und in der Gemeinde, in welcher er seinen Wohnsitz hat, die Befhigung zu den Gemeindewahlen besitzt, ist stimmberechtigter Ur-Whler. . . . Art. 74. Zum Abgeordneten der zweiten Kammer ist jeder Preuße whlbar, der das dreiigste Lebensjahr vollendet, den Vollbesitz der brger-lichen Rechte infolge rechtskrftigen richterlichen Erkenntnisses nicht ver-loren und bereits drei Jahre dem preuischen Staatsverbande an-gehrt hat. Art. 83. Die Mitglieder beider Kammern sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie stimmen nach ihrer freien berzeugung und sind an Aus-trge und Instruktionen nicht gebunden. Art. 84. Sie knnen fr ihre Abstimmungen in der Kammer nie-mals, fr ihre darin ausgesprochenen Meinungen nur innerhalb der Kammer auf Grund der Geschftsordnung zur Rechenschaft gezogen werden. . . . Art. 85. Die Mitglieder der zweiten Kammer erhalten aus der Staatskasse Reisekosten und Diten nach Magabe des Gesetzes. Ein Verzicht hierauf ist unstatthaft. Art. 101.*) In betreff der Steuern knnen Bevorzugungen nicht eingefhrt werden. Die bestehende Steuergesetzgebung wird einer Revision unterworfen und dabei jede Bevorzugung abgeschafft. Gegeben Charlottenburg, den 31. Januar 1850. Friedrich Wilhelm. *) Die Verfassungsurkunde enthlt 119 Artikel.
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