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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 391

1888 - Habelschwerdt : Franke
391 denselben jedes Mittels sich beraubt sah, andere Staaten zu billigen Handelsverträgen zu zwingen. Der Reichskanzler ging daher an die Riesenausgabe heran, das Zoll- und Steuerwesen umzugestalten, und gab als Ziel derselben an, „durch Erhöhung der Verbrauchssteuern nicht nur die eigenen Bedürfnisse des Reiches zu decken, sondern auch die Einzelstaaten durch Überweisung eines Teils der Steuererträge in den Stand zu setzen, drückende Steuern zu beseitigen oder zu ermäßigen." Am 23. Mai 1879 nahm der Reichstag die Regierungsvorlage über die Getreidezölle an, worauf er auch die übrigen landwirtschaftlichen und indnstrieellen Schutzzölle bewilligte. — Au die Schutzzölle schlossen sich die Finanzzölle, welche zur Vermehrung der Finanzen einzelne vom Auslande eingehende Gegenstände allgemeinen Verbrauchs (Thee, Kaffee, Tabak u. a.) kräftig besteuerten. 6. Die Kolonialpolitik. Ein bisher ihm fremdes Gebiet betrat Deutschland im Jahre 1884 mit der Kolonialpolitik. Der Gedanke an deutsche Kolonieen war bei dem größten Teile des deutschen Volkes nicht unbeliebt; denn man bedauerte, daß so viele Auswanderer ihrer Nationalität verlustig gingen, daß Deutschland die Kolonialprodukte erst aus zweiter Hand kaufen mußte und daß dem deutschen Handel weite Absatzgebiete fehlten. Fürst Bismarck begann die kolonialen Bestrebungen damit, daß er berühmten Handelsfirmen, die in Afrika Faktoreien gegründet hatten, den Schutz des Deutschen Reiches in Aussicht stellte und gewährte. Deutsche Kanonenboote erschienen an der Küste der deutschen Niederlassungen, und zum Zeichen, daß das Deutsche Reich dieselben unter seinen Schutz nahm, wurde die deutsche Flagge aufgehißt. Auf diese Weise wurden Angra Pequena, Kamerun, Togoland, Kaiser-Wilhelmsland auf Neu-Guiuea, der Bismarck-Archipel und die Marschallinseln deutsche Schutzgebiete. Einen Beweis von der Energie, mit welcher der deutsche Reichskanzler auch die Kolouieenfrage behandelte und mit der er das Zurückweichen Englands bewirkte, das herrenlosen Gebieten gegenüber „legitime" Rechte geltend machen wollte, giebt die Kongokonferenz, die in der Hauptstadt des Deutschen Reiches 1884—1885 auf die Einladung Deutschlands und Frankreichs sich versammelt hatte und die Verhältnisse des neutralen Kongostaates regelte. 7. Die Sozialreform. Eine Ausgabe, für welche besonders der Kaiser persönlich eintrat und durch deren Übernahme Deutschland

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 392

1888 - Habelschwerdt : Franke
392 den übrigen Staaten ebenfalls vorausging, war die Sozialreform, d. H. die Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen teils durch Befreiung von drückenden Steuern, teils durch positive Maßregeln. Während der Kanzler die Entlastung von den direkten Steuern durch die weitere Ausdehnung des indirekten Steuersystems zu erreichen suchte (Aushebung der Klassensteuer für die beiden untersten Steuerstufen, teilweiser Erlaß für die nächsten Stufen in Preußen), trat mit dem 1. Dezbr. 1884 zunächst das Krankenversicherungsgesetz ins Leben. Ferner stimmte der Reichstag im Sommer 1884 dem Unfallversicherungsgesetze zu, das den industriellen Arbeitern bei Unfällen eine Rente sichert. Mehrere Abänderungen der Gewerbeordnung zielten darauf hin, dem Handwerkerstande durch Begünstigung der Innungen aufzuhelfen. Eine noch unerledigte Aufgabe iu der Sozialreform ist die von der Reichsregierung projektierte Altersversorgung der Arbeiter. 8. Auswärtige Politik. Die auswärtige Polüik des deutschen Kaisers und seines Kanzlers war seit 1871 unausgesetzt auf den Frieden gerichtet. Das Ansehen, welches sich Deutschland im deutschfranzösischen Kriege erworben, gewährte ihm das Recht, für die Erhaltung des Friedens thätig zu sein. Allerdings muß es, namentlich gegen das unruhige Frankreich, dauernd eine bedeutende Wehrkraft unterhalten, deren Stärke seit 1874 immer auf 7 Jahre festgesetzt wurde (Septeunat). Die guten Beziehungen Deutschlands zu Rußland und Österreich fanden im Jahre 1872 ihren Ausdruck in dem zu Berlin geschlossenen Dreikaiserbündnisse. ' Wenn auch seitdem das Verhältnis Deutschlands zu Rußland oft ein kühleres gewesen ist, so merkte doch gauz Europa namentlich zur Zeit der Wirren auf der Balkanhalbinsel den Einfluß der weisen Diplomatie des deutschen Reichskanzlers, und es entsprach der hervorragenden Stellung Deutschlands, daß in Berlin unter dem Vorsitze des Fürsten Bismarck der Kongreß stattfand, der die Verhältnisse auf der Balkanhalbinsel regelte (1878). Im übrigen haben die Monarchenzusammenkünfte zu Skier-uiewice (1884), Kremsier (1885) und Berlin (1887) den äußeren Beweis geliefert, daß die alten Beziehungen wieder erneuert worden sind. Trotzdem wiegt die Ansicht vor, daß der im Oktober 1887 erfolgte Beitritt Italiens zu dem festen deutsch--österreichische» Bündnisse wesentlich zur Erhaltung des europäischen Friedens beigetragen hat.

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 155

1888 - Habelschwerdt : Franke
155 sinn und der Bildnngstrieb dieses Geschlechts; doch fehlt ihm die edle Gesinnung des Vaters. 1. Aussöhnung mit Heinrich dem Löwen. Derselbe war aus England, wohin er verbannt worden war, zurückgekehrt und hatte sich an die Spitze der Fürsten gestellt, die sich gegen Heinrich Vi. zu Anfang seiner Regierung erhoben. Da der Kaiser seine Kräfte für Italien brauchte, schloß er mit Heinrich dem Löwen einen Vertrag, der später zur Aussöhnung mit den Welfen führte. Heinrich der Löwe starb nach einen: ruhigen Lebensabend 1195. 2. Züge nach Italien. Nach den: Tode des Königs von Apulien und Sizilien erhob Heinrich Vi. Ansprüche auf das Erbe seiner Gemahlin. Aber die Normannen wählten einen unechten Nachkommen des Königsstammes. Der Kaiser mußte wegen Krankheiten in seinem Heere umkehren, rüstete aber von dem Lösegelde Richard Löwenherz' einen neuen Feldzug, auf dem er Italien eroberte. Eine Verschwörung der normannischen Großen rächte er durch grausame Hinrichtungen. 3. Versuch, ein Erdreich herzustellen. Nach der Rückkehr trat Heinrich mit dem Plane einer Verfassungsänderung vor: Deutschland sollte aus einem Wahlreiche eine Erbmonarchie werden. Der Kaiser bot den Fürsten dafür manche Vorteile, aber der Plan scheiterte, namentlich an dem Widersprüche der geistlichen Fürsten. 4. Resultat seiner Regierung. Heinrich Vi. behauptete fast eine Weltherrschaft. Für die Freilassung Richards erhielt er die Lehnsherrlichkeit über England; das oströmische Reich, Nordafrika, Cypern, ja Armenien zahlten ihm Tribut. Schon war sein Plan, das griechische Reich zu erobern, da ereilte ihn der Tod. Iv. Mikipp von Schwaben, 1198-1208, und Htto Iv., 111)8—1215. 1. Der Thronstreit. Da der Sohn Heinrichs Vi. bei dessen Tode erst 3 Jahre alt war, so wählte die hohenstanfische Partei Heinrichs Bruder, Philipp von Schwaben, zum Kaiser. Die Gegenpartei aber, mit dem mächtigen Erzbischöfe von Köln an der Spitze, erhob Otto Iv., einen Sohn Heinrichs des Löwen,

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 389

1888 - Habelschwerdt : Franke
389 schärfte den Gegensatz so, daß die Regierungen zu einem aggressiven Vorgehen veranlaßt tonrben („Kanzelparagraph," Ausweisung der Jesuiten, — Schulaufsichtsgesetz und Maigesetze in Preußen). Da-burch würde die katholische Kirche, ba sie biesen Gesetzen Wiberstanb entgegenstellte, in ihrer Thätigkeit zum Teil lahm gelegt. Der srieb-liebenbe Papst Leo Xiii. knüpfte aber tüieber Unterhanblungcn mit den Regierungen an und bewirkte vorzüglich in Preußen eine wesentliche Milberung der Gesetze. 2. Einignngsmiltel. Von einschneibenber Bebentnng auf das Leben des Volkes waren mehrere Reichsgesetze, welche das Gefühl der Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit zu beleben geeignet waren. a) Im Jahre 1874 würde die Münz-, Maß- und Gewichtsorb-nung durch ein Gesetz einheitlich gestaltet. b) An basselbe reihte sich ein Bankgesetz, das die Reichsbank in Berlin zum Mittelpunkte des deutschen Bankwesens machte. c) Am 1. Oktober 1879 trat zufolge eines Gesetzes vom Jahre 1875 die Justizreorganisation ins Leben, nachbem schon 1871 das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich eingeführt worben war. Der Sitz des Reichsgerichtes würde Leipzig. d) Vom 1. Januar 1876 an trat das Gesetz über die Einführung der obligatorischen Civilehe und die Beurkunbung des Personenstand in Kraft. 3. Soziale Folgen der Milliarden. Der Zufluß der Kriegs-entfchäbiguug Frankreichs hatte aus das wirtschaftliche Leben des deutschen Volkes einen ungeheuren Einfluß. Die bebeutenben Summen, welche an geschäbigte Privatleute verteilt würden, ferner biejenigen, welche die Regierung für die Komplettierung des Heerwesens und der Marine, für Festungsbauten und Eisenbahnen anlegte, hatten einen großen Aufschwung inbustrieller Thätigkeit zur Folge. Reue Fabriken und gewerbliche Etablissements würden angelegt, Aktiengesellschaften gegrünbet, Bauten ausgeführt^ und an den Börsen blühte der Gelbverkehr. Die gesteigerte Nachfrage nach Arbeitskräften erhöhte die Löhne der Arbeiter, die sich barum an Genüsse gewöhnten, bte thuen bisher jremb waren. Auch nach Österreich verbreitete sich der in-bustrielle Aufschwung. Sehr balb aber machte sich die Überprobuktion bemerkbar, und als int Mai 1873 in Wien bte Spekulationslust durch massenhafte Zahlungseinstellungen ein jähes Ende genommen

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 335

1904 - Habelschwerdt : Franke
335 vernderte Verfassung der obersten Verwaltungsbehrden" (1808) hervor. Bis znm Frieden von Tilsit hatten einige Geheime Kabinettsrte den entscheidenden Einflu auf die Regiernngsangelegen-heiten ausgebt. Sie standen zwischen den obersten Behrden und dem Kuig und hielten diesem der die Vorschlge und Berichte der Provinzialminister Vortrge. Deshalb fielen die kniglichen Ent-scheidnngen gewhnlich in ihrem Sinne aus. Nachdem der Kabinetts-rat beseitigt worden war, nahm Stein eine Neuordnung der Verwaltung vor. Der König sollte mit den Beamten, die an der Spitze der einzelnen Verwaltnngszweige standen, unmittelbar in Verbindung treten, und diese sollten fr ihre Ratschlge und die Ausfhrung der Regieruugsverorduuugeu verantwortlich sein. Das Generaldirektorium wurde aufgehoben, imd die Verwaltungsgeschfte wurden nicht mehr nach Provinzen, sondern nach Gegenstnden behandelt. Fnf Fach-minister, je einer fr die auswrtigeil Angelegenheiten, das Innere, die Finanzen, die Justiz und das Kriegswesen, leiteten jetzt die Staats-geschfte. An die Spitze der Provinzen traten Ober Prsidenten und an die Stelle der Kriegs- und Domnenkammern Regierungen. Die Regierungsbezirke wurden in Kreise eingeteilt, die der Leitung der Landrte unterstellt blieben. Die Rechtspflege wurde von der Verwaltung getrennt. e. Die Regelung des Finanzwesens. Diese gehrte zu Steius Hauptsorgeu; beim nur durch die pnktliche Zahlung der groen Kontribution konnte der Staat von be franzsischen Truppen befreit werden. Napoleon forderte drohend die Erlegung der Kriegssteuern, aber der Staat war schon ausgesogen und hatte den Kredit verloren. Durch Verpfndung und Verkauf etiles Teiles der Domnen, durch Einziehung der geistlichen Gter und neue Steuern gelang es spter Hardenberg, die Kriegssteueru zu bezahlen; aber es mute auch Papier-geld zu Zwangskurs ausgegeben und in allen Teilen der Verwaltung die grte Sparsamkeit^eingeshrt werden. C. Die Reform des Heerwesens. Bald nach dem Frieden von Tilsit begann der König mit der Nenordmmg des Heerwesens, dessen Mngel in dein unglcklichen Kriege berall deutlich hervorgetreten waren. Aus den tchtigsten und begabtesten Offizieren wurde eine Militr-Reorganisations-Kommission" gebildet, dereil hervorragendste Mitglieder Scharnhorst, Gneifenau, Boyeu, Clausewitz und Graf Gtzen waren. Scharnhorst, geboren 1757, stammte aus Hannover und war der Sohn eines Gutspchters. In der Kriegsschule zu Wilhelmsstein (im Stein-huder Meer) legte er den Grund zu einer reichen wissenschaftlichen und soldatischen Bildung. Im Kriege gegen die Revolutionsheere lernte er 1793 als hannoverischer Offizier die neue Kampfweise der Franzosen kennen (S. 319).

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 392

1904 - Habelschwerdt : Franke
392 gehalten. Deshalb blieb ein groer Teil dienstfhiger junger Leute militrfrei. Wollte Preußen im Falle einer Mobilmachung ein Heer aufstellen, das au Gre der Militrmacht der Nachbarstaaten gewachsen war, so reichten die Mannschaften der Linie und Reserve nicht aus, sondern es mute vou vornherein die Landwehr ersten Aufgebots (25. bis 32. Lebensjahr) mit herangezogen werden. Dieser fehlte es nicht blo an der notwendigen militrischen Schulung und straffen Disziplin, sondern es gehrten ihr auch viele Familienvter an, während leichter abkmmliche junge Leute zu Hause blieben, weil sie keine militrische Ausbildung erhalten hatten. Nach der neuen Heeresreform sollten jhrlich 63 000 Mann ausgehoben werden, die in der Linie drei, in der Reserve fnf und in der Landwehr neun Jahre zu dienen htten. Die Friedensprsenzstrke wre dadurch auf 212 000 Mann erhht worden. Diese bedeutenden Verstrkungen ermglichten im Kriegsfalle in kurzer Zeit eine Armee von 400 000 Mann aufzustellen, und die Gesamtzahl aller verfgbaren Truppen stieg auf mehr als 3/4 Millionen. Zur Durchfhrung der Heeresreorganisation berief der Prinz-regent den General von Roon (180379), der schon 1858 in seinem Auftrage eine Denkschrift der die preuische Wehrverfassung ausgearbeitet hatte, au die Spitze des Kriegsministeriums (1859). Das Abgeordnetenhaus, in welchem die auf Gruud der liberalen Forderungen gebildete Fortschrittspartei" die Entscheidung besa, weigerte sich aber, die Mittel zur Durchfhrung der Heeresreorganisation, die einen Mehr-aufwand von 9 V2 Millionen Talern erforderte, 1860 und 1861 auf lnger als je ein Jahr zu bewilligen. Alle Bemhungen des Kriegs-Ministers vou Roon, die Mehrheit des 1862 neugewhlten Abgeordnetenhauses von der Notwendigkeit der Reform zu berzeugen, waren vergeblich. Der König; der unter diesem Zwiespalt schwer litt, dachte schon daran, zugunsten seines Sohnes abzudanken, da fand er den Staatsmann, der seine Plne durchzufhren imstande war. Auf Betreiben Roons ernannte Wilhelm I. 1862 den preuischen Gesandten in Paris, Otto von Bismarck, zum Ministerprsidenten. Bismarck war 1859 als Gesandter nach Petersburg geschickt worden und war fr seine die Zukunft Preuens betreffenden Plne bei Kaiser Alexander ttig gewesen. Als Gesandter in Paris (seit 1862) hatte er die politischen Verhltnisse Frankreichs kennen gelernt. Nach-dem sich Bismarck wiit dem aufs tiefste erschtterten Könige der die nchsten politischen Manahmen verstndigt hatte (22. September 1862), bernahm er den Vorsitz im preuischen Ministerium. Das Abgeordnetenhaus, das der die Ernennung des als Junker" per-schrienen Bismarck emprt war, lehnte auch jetzt die Bewilligung der Gelder fr die Heeresreform ab. Der Landtag wurde zweimal geschlossen, ohne da ein Gesetz der den Staatshaushalt zustande

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 343

1904 - Habelschwerdt : Franke
343 drangen viele Patrioten in Friedrich Wilhelm, die gnstige Gelegenheit zu bentzen und im Bunde mit dem sterreichischen Kaiser gegen Napoleon zu ziehen. Der König konnte sich aber zu diesem Schritt nicht entschlieen; er wollte ohne Rulands Hilfe einen solchen Kampf nicht wageu. Dazu kam, da der König von einer Adelspartei beeinflut wurde, der Steins Reformen zuwider waren. Im Sommer 1808 fiel den Franzosen ein Brief in die Hnde, in welchem Stein den Wunsch verriet, eine Volkserhebung gegen Napoleon vorzubereiten. Durch das Bekanntwerden dieses Briefes wurde Preueus Lage sehr verschlimmert. Bei der drohender? Haltung Napoleons willigte der König in den Vertrag vom September 1808 ein (S. 330). Stein, dem- von seinen Feinden fortwhrend entgegengearbeitet wurde, sah sich im November 1808 gentigt, seinen Abschied zu nehmen. Im Dezember wurde er von Napoleon gechtet und mute Preueu verlasse. Nach Steins Entlassung trat in der Durchfhrung der Reformen ein Stillstand ein. Whrend im preuischen Volke der Freiheitsdrang erwachte und sterreich och einmal den Kampf mit dem franzsischen Gewalthaber wagte, konnte sich Friedrich Wilhelm, der vom russischen Kaiser vor jeder bereilung gewarnt wurde, nicht entschlieen, im Verein mit sterreich gegen Napoleon vorzugehen. Trotzdem trat der König zu sterreich in Beziehungen, die Napoleon nicht verborgen blieben. Nach dem siegreichen Kriege gegen sterreich zog der fran-zfische Kaiser Preußen zur Rechenschaft und verlangte drohend die Bezahlung der Kriegsschuld. Das Ministerium machte dem Könige den Vorschlag, die franzsischen Forderungen durch die von Napoleon gewnschte Abtretung von Schlesien zu befriedigen. Durch das mutige Eintreten der Knigin Luise, welche die Vorschlge der Minister als erbrmlich" bezeichnete und die Berufung Hardenbergs betrieb, wurde aber Schlesien vor der Losreiung von Preußen bewahrt. Im Sommer 1810 stellte Friedrich Wilhelm Iii. Hardenberg als Staatskanzler an die Spitze der gesamten Verwaltung. Diesem gelang es, durch Einfhrung einer allgemeinen Grundsteuer, durch Verbrauchs- und Luxussteuern die notwendigen Mittel zur Bezahlung Frankreichs zu beschaffen. Hardenberg, der ein gewandter Staatsmann war, aber nicht Steins sittlichen Ernst besa, leitete die preuische Politik bis zu seinem Tode im Jahre 1822. Er setzte die von Stein begonnenen Reformen fort und suchte besonders die wirtschaftliche Ent-Wicklung Preuens zu frdern, indem er die volle Gewerbe fr eiheit einfhrte. Da infolge des Ediktes der den erleichterten Besitz des Grundeigentums und die persnlichen Verhltnisse der Landbewohner der Gesindezwang aufhrte, wurde durch die Gesindeordnung vom 8, November 1810 bestimmt, da zwischen Herrschaften und

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 435

1904 - Habelschwerdt : Franke
435 uerte sich in wiederholten Aufstnden. Die Nachricht von den Freiheitskmpfen in Amerika und die franzsische Revolution veranlaten neue Bewegungen, welche die Regierung 1801 durch eine Verschmelzung des irischen Parlaments mit dem englischen niederzuhalten versuchte. O'counell (o-knnel), der mutige Fhrer der Iren, setzte es durch, da das englische Parlament die von Pitt versprochene politische Selbstndigkeit der Katholiken zum Gesetz erhob. Einige Jahre spter wurde der Kirchenzehute abgelst, den die katholische Bevlkerung Irlands an die protestantische Kirche zu zahlen hatte. Da aber die Lage der armen irischen Pchter immer noch sehr traurig war, beruhigte sich das Land nicht. Neben der gemigten Partei O'connells entstand nach der franzsischen Februarrevolution die revolutionre irische Liga". Diese trat mit dem Geheimbunde der Ferner" in Verbindung, der sich von Amerika, wohin sehr viele Iren ausgewandert waren, nach Irland verbreitet und die gewaltsame Losreiung Irlands von England zum Ziele hatte. Nach der Unterdrckung der Ferner traten die irischen Mitglieder des Parlaments zu einer besonderen Partei zusammen, deren Ziel Homerule" (hohmruhl, von home = Haus, Heimat und rule Herrschaft), d. h. die Selbstregierung Jrlauds durch ein eigenes Parlament und ein diesem verantwortliches Ministerium ist. Der Knigin Viktoria, die 1901 starb, folgte ihr Sohn Eduard Vii. 5. sterreich. Nachdem im Jahre 1867 zwischen sterreich, das der unglckliche Krieg mit Preußen schwer erschttert hatte, und dem nach Selbstndigkeit strebenden Ungarn ein Ausgleich" zustande gekommen war (S. 410), fhrt das Reich den Namen sterreichisch- Ungarische Monarchie". Da auch die anderen Volksstmme des Reiches, besonders die Tschechen, nationale Selbstndigkeit fordern, vermag sterreich-Ungarn innerlich nicht zur Ruhe zu kommen. Nach dem rnsfisch-trkischen Kriege nahm sterreich-Ungarn Bosnien und die Herzegowina in Verwaltung (1878), doch forderte die Besetzung des Landes schwere Opfer. Im Jahre 1879 schlo sterreich-Ungarn mit dem Deutschen Reiche ein Schutz- und Trutzbndnis, dem 1883 Italien beitrat (Dreibund). Seit dem Tode des Kronprinzen Rudolf (1889) ist Franz Ferdinand, der Neffe des Kaisers, der mutmaliche Thronfolger. Die Gemahlin Franz Josephs I., die Kaiserin Elisabeth, wurde im Jahre 1898 von einem italienischen Anarchisten in Genf ermordet. 6. Rußland und die orientalische Frage. a. Kukan. Der Zar Alexander Ii., 18551881, hotte sich nach Beendigung des Krimkrieges bemht, wieder freundschaftliche Beziehungen mit den brigen Mchten herbeizufhren, um im 28*

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 462

1904 - Habelschwerdt : Franke
462 sein umsichtiges Wesen wirkte der greise Staatsmann vershnend auf die politischen Parteien ein. Im Oktober 1900 zog sich Fürst Hohenlohe in den Ruhestand zurck. Seiu Nachfolger wurde der Staatssekretr des Auswrtigen Amtes Graf Bernhard von Blow. Nach langen Vorarbeiten vollendete der Finanzminister Miqnel im Jahre 1895 die Steuerreform, durch die in Preußen eine ge-rechtere und gleichmigere Verteilung der Abgaben erzielt wurde. Die greren Einkommen und das Grokapital wurden hher (bis zu 4% des Jahreseinkommens) besteuert, die kleineren Einkommen und der Gruudbesitz aber entlastet. Der Staat begngte sich mit der Ein-kommensteuer und verzichtete auf die sog. Ertragssteuern (Grund-, Gebude-, Gewerbe- und Bergwerkssteuer), die er deu Gemeinden berwies. Als zweite direkte Staatssteuer wurde aber l/3 Tausendstel von allen wenigstens 6000 Mark betragenden Vermgen als Er-guzungsstener" erhoben. Alle Einkommen bis 900 Mark und damit 90/0 der Bevlkerung wurden von den direkten Staatssteuern befreit. Bei der schnellen Entwicklung des deutschen Handels wurde vou Kaiser Wilhelm Ii. die Anlage von Kanlen und die Schiffbar-machung der Flsse gefrdert. Im Juni 1895 erffnete der Kaiser in feierlicher Weise den Kais er-Wilhelm-Kanal. Dieses Riesenwerk, an dem seit 1887 gebaut worden war, verbindet die Nordsee mit der Ostsee Der Kanal ermglicht den Schiffen, die gefahrvolle Fahrt durch das Skagerrak und Kattegat zu vermeiden, und hat auch eine groe militrische Bedeutung. Der Kaifer-Wilhelm-Kanal ist bei einer Lnge von fast 100 km der zweitgrte Kanal der Erde; infolge seiner Tiefe von 9 m kann er von den grten Kriegsschiffen befahren werden. Auch der fr das rheinisch-westflifche Industriegebiet wichtige Dortmuud-Ems-Kanal und der Elbe-Trave-Kaual, der das Elbgebiet mit der Ostfee verbindet, wurden dem Verkehr bergeben. Nach mehr als zwanzigjhriger Arbeit der deutschen Rechts-gelehrten kam im Jahre 1896 das Brgerliche Gesetzbuch zu-staude, das am 1. Jannar 1900 in Kraft trat. Nach den Worten des Kaisers ist damit durch vereinte Ttigkeit der verbndeten Regierungen und des Reichstages dem deutschen Volke ein kostbarer Besitz gewonnen, der ihm im Laufe einer tausendjhrigen Geschichte noch niemals vergnnt war". Das neue gemeinsame Recht wird ein neues, starkes Band um die deutschen Stmme schlingen." In den Jahren 1895 und 1896 fanden mehrere Gedchtnis-feiern zur Erinnerung an die groen Taten statt, die das deutsche Strntz, Die preuische Steuer- und Finanzreform unter Wilhelm Ii. Atzler, Qu. u. L. Iii. ' Das Brgerliche Gesetzbuch. Atzler, a. a. O.

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 478

1904 - Habelschwerdt : Franke
478 Konsulate. Man unterscheidet Berufskousuln (besoldete Beamte) und Wahlkonsuln (meisteus Kaufleute, welche die Konsulatsgeschste nebenamtlich verwalten). Die deutschen Konsuln ernennt der Kaiser' sie sind dem Auswrtigen Amte unterstellt. Das Mnz-, Ma- und Gewichtswesen ist fr das ganze Deutsche Reich einheitlich geordnet. Im Jahre 1871 ging das Reich von der Silberwhrung zur Goldwhrung der, d. h. das Gold ist die dem Metallgelde zugrunde liegende Werteinheit, und Gold-mnzen sind das gesetzliche Zahlungsmittel. Silber wird nur zur Herstellung von Scheidemnzen benutzt und braucht nur bis zum Be-trage vou 20 Mark in Zahlung genommen zu werden. 7. pte deutsche Kechtspffege. Die gleichmige Gestaltung der Rechtspflege gehrt zu den wichtigsten Errungenschaften des Deutscheu Reiches. Fr das ganze Reichsgebiet gilt das Strafrecht, das in dem Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 enthalten ist. Seit 1879 sind durch das Gerichtsversassimgsgesetz, die Zivil- und Strafprozeordnung, die Koukursorduuug, die Rechtsauwaltsorduuug und das Gerichtskosten-gefetz*) einheitliche Grundstze fr die Rechtspflege durchgefhrt worden. Am 1. Jauuar 1900 trat das Brgerliche Gesetzbuch iu Kraft, durch das dem Deutschen Reiche ein gemeinsames Privat recht gegeben wurde. Die Gerichtsbarkeit, d. h. das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege, kommt in bestimmten Fllen dem Reiche (Reichsgericht), der Hauptsache nach den Bundesstaaten zu. Die richterliche Gewalt wird im ganzen Reiche durch unabhngige, nur dem Gesetz unter-worfeue Richter ausgebt. Die Fhigkeit zum Richteramt wird nach einem mindestens 3 jhrigen Studium der Rechtswissenschaft, durch die Ablegung der Referendar- und Assessorprfung erlangt; zwischen diesen beiden Prfungen mu eilt -der praktischen Vorbildung gewid-meter Zeitraum von mindestens vier Jahren liegen. Die Richter werden (in Preußen vom König) auf Lebenszeit ernannt und knnen nur kraft richterlicher Entscheidung im Wege des Disziplinarverfahrens dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder versetzt werden. Der Staatsanwalt (bei Amtsgerichten der Amtsanwalt) ist ein Staatsbeamter, der im Interesse der ffentlichen Rechtsordnung bei Strafsachen die Anklage erhebt. Weigand, Gesetzes- und Staatenkunde fr das Knigreich Preußen. Hannover und Berlin 1902. *) Vgl. die mit kurzen Erluterungen versehenen Ausgaben dieser Relchsgesetze in Reclams Universalbibliothek.
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