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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 176

1888 - Habelschwerdt : Franke
176 1305 seinen Sitz nach Avignon verlegte („babylonische Gefangenschaft" 1305—77) und die Päpste ihren Einfluß auf die politischen Berhält-nisse in Deutschland verloren. 2. Er strebte nach Vergrößerung seiner Hausmacht. Doch vergebens suchte er Holland und Thüringen zu gewinnen. Böhmen kam vorübergehend in seine Gewalt. Albrecht wurde von seinem Neffen Johann Parricida 1308 ermordet. Historisches über die Kämpfe in der Schweiz. In den sogenannten Waldstätten Schwyz, Uri, Unterwalden hatte sich ein freier Bauernstand erhalten. Seit dem 12. Jahrhunderte hatten jedoch die Grafen von Habsburg Vogteirechte in diesen Landgemeinden erworben. Aber der Freiheitssinn der Bevölkerung stellte sich ihnen entgegen, und Friedrich Ii. stellte die Reichsunmittelbarkeit wieder her. Zwar wußte Rudols von Habsburg die alten Vogteirechte wiederzugewinnen, aber nach seinem Tode traten die Waldstätte zu einer Eidgenossenschaft zusammen, deren Freiheiten Adolf von Nassau und Albrecht anerkannten. (Sagen von dem Drucke der österreichischen Vögte, vom Schwure auf dem Rütli, von Tell.) Iv. Heinrich Vii. von Luxemburg, 1308—1313. Er war ein Lehnsträger der französischen Krone und wurde vou der geistlichen Partei gewählt. 1. Gründung einer Hausmacht. In Böhmen hatte sich eine mit der Regierung des Königs (Heinrich von Kärnthen) unzufriedene Adelspartei gebildet, welche Heinrich Vii. die Krone anbot. Dieser belehnte damit seinen eigenen Sohn Johann, den er mit einer böhmischen Prinzessin vermählte. 2. Sein Zug nach Italien. Bon den romantischen Jdecen des Rittertums durchdrungen, begeisterte sich Heinrich noch einmal für die mit der deutschen Krone sich verbindende Anschauung von der Herrschaft der Welt. Daher unternahm er einen Zng nach Italien, um dort das kaiserliche Ansehen wieder herzustellen. Bon den italienischen Patrioten, besonders von dem Dichter Dante Alighieri, begrüßt, erwarb er iu Mailand die lombardische Krone und stellte auch die Kaiserwürde nach 62jähriger Unterbrechung wieder her, 1312. Aber er konnte die Guelfeu, mit welchem Namen jetzt die republikanische Partei bezeichnet wurde, nicht unterwerfen, und als er sich zu einem Feldzuge gegen Neapel rüstete, starb er. V. Ariedrich von Österreich, 1314—1330, und Ludwig

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 300

1888 - Habelschwerdt : Franke
300 die Thätigkeit seiner Bewohner standen beim Auslande in unbestrittenem Ansehen. Friedrichs des Großen Zeitgenossen. Der von Friedrich dem Großen bethätigte Grundsatz, daß der König der erste Diener des Staates sei, sowie die von den französischen Philosophen beherrschte Zeitrichtnng begeisterte die Regenten Europas, für das materielle Wohl ihrer Unterthanen eifrig zu sorgen, Toleranz und geistige Bildung zu pflegen. Man nennt diese Periode die Zeit des aufgeklärten Absolu-tismus oder der humanen Selbstherrschaft. Die Unterthanen verloren aber darüber oft den Trieb, selbst thätig zu sein; sie versanken in Gleichgültigkeit gegen die politischen Jntereffen des Vaterlandes und, da die Reformen der Regierenden häufig aus die Beseitigung des kirchlichen Einflusses gingen, auch in Gleichgültigkeit gegen Religion und Sitte. Den Anstoß zu der zur Zeit Friedrichs des Großen aufkommenden freigeistigen Richtung gab der Engländer John Locke (1632—1704), der in seinen „Untersuchungen über den menschlichen Verstand" zu dem Resultate kam, die Seele sei eine tabula rasa und nichts sei im Verstaude, was nicht vorher in den Sinnen gewesen ist (Empirismus). Die Fortführung des Empirismus zum Extreme, dem Materialismus, haben die Franzosen auf sich genommen und hängt eng zusammen mit den Zuständen des französischen Volkes und Staates im Zeitalter vor der Revolution (unter Ludwig Xv). 1. Frankreich. Ludwig Xv., 1715—1774, folgte auf Ludwig Xiv., der dem Volke eine Schuldenlast von 3000 Millionen Livres hinterließ. Während seiner Minderjährigkeit führte der Herzog Philipp von Orleans die Regierung, der die höchste Weisheit in der Kunst fand, das Leben zu genießen, und daher der Befriedigung aller Gelüste die Staatseinkünfte opferte. a) Die Verwaltung Fleurys. Im Jahre 1726 übertrug der jugendliche König die Staatsleitung seinem Erzieher, dem Kardinal Fleury, bessert weise Sparsamkeit die Verwüstungen der Regentschaft schnell verschwinden ließ. Im polnischen Erbfolgekriege gewann Frankreich Lothringen (siehe S. 270) und im österreichischen Erbfolgekriege befolgte es seine alte Politik, sich den Feinden Habsburgs anzuschließen. b) Änderung der Politik. Allmählich aber suchten die an Ränke und sinnlichen Genuß gewöhnten Höflinge Einfluß auf den König auszuüben und gewöhnten ihn an den Umgang mit sinnlich schönen und lasterhaften Frauen, von denen namentlich die berüchtigte Marquise von Pompadour eine verhängnisvolle Herrschaft über den König ausübte. Sie war der Mittelpunkt einer glänzenden Gesellschaft, welcher Schamhaftigkeit und Frömmigkeit fremd ivaren; keine der höheren Stellen wurde ohne ihre Einwilligung besetzt; ihre prachtvollen Schlöffer und ihre überreichen Einkünfte mehrten sich von Jahr zu Jahr. Millionen wurden vergeudet, während die notwendigsten Staatsausgaben unberücksichtigt blieben. Auch in die auswärtigen

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 307

1888 - Habelschwerdt : Franke
307 2. Die verderbliche Regierung Ludwigs Xv. a) Der König selbst hatte durch sein unwürdiges, sittenloses Leben jede Achtung vor der monarchischen Würde im Volke erstickt. b) Die äußere Politik war von den Maitressen des Königs beeinflußt. Die unnütze Beteiligung an Kriegen, die zum Teil der geschichtlichen Vergangenheit Frankreichs entgegen waren (österreichische Erbfolgekrieg, der siebenjährige Krieg und der Seekrieg mit England), hatten die Schuldenlast des Landes vermehrt und das Ansehen der Armee erschüttert. Ludwig Xiv. hatte eine Schuld von 3 Milliarden Frank hinterlassen; beim Regierungsantritte Ludwigs Xvi. betrug das jährliche Defizit 100 Millionen. Die Disziplin in der Armee war gelockert; die Regierung konnte sich auch aus die Offiziere nicht mehr verlassen, die meist durch Kaus in ihre Stellen gelangt waren. c) In der inneren Politik war die königliche Gewalt aufs straffste angespannt und hatte alle Selbstverwaltung und mit ihr den Sinn für politische Freiheit und Selbständigkeit vernichtet. In jeder Provinz übte ein königlicher Intendant eine starke polizeiliche Gewalt aus und trieb mit Strenge die drückenden Steuern ein. tl) Das Volk ermangelte auch eines sicheren Rechtsschutzes. Den Parlamenten, welche die obersten Gerichtshöfe bildeten, entriß der König die richterliche Befugnis. Jede Opposition wurde durch geheime Haftbriefe im Keime erstickt. 3. Der Einfluß der sogenannten Philosophen. Die Encyklopädisten Diderot und dälembert hatten für die Verbreitung der verschiedensten Kenntnisse unter dem Volke gewirkt. Die Litteratur der Philosophen war voll Spott und scharfer Angriffe auf die staatlichen und kirchlichen Zustände. Montesquieu stellte seinen Landsleuten die konstitutionelle Regierungsform als erstrebenswert hin, Rousseau forderte in dem „Gesellschaftsvertrage" demokratische Zustände. 4. Unter diesen Umständen mußte der Eindruck, den der Sieg der politischen Freiheit in Nordamerika bei den gebildeten Franzosen machte, ein mächtiger sein. B. Die nähere Veranlassung. Unter Ludwig Xvi., der im Jahre 1774 den Thron bestiegen hatte, war das jährliche Defizit bis auf 198 Millionen Frank gestiegen, und Frankreich stand vor dem Staatsbankerott. Der König selbst war sittenrein, sparsam, aber zu wenig energisch, um durchgreifende Maßregeln zur Beseitigung der Geldnot treffen zu können. Seine Gemahlin Marie Antoinette, die Tochter Maria Theresias, wurde bei ihrem arglos jugendlichen Benehmen inmitten eines verderbten Hofes das Opfer schamloser Verleumdungen; gegen sie besonders wandte sich der Haß des Volkes. Als die schnell wechselnden Finanzminister (Turgot, Necker, Calonne, de Brienne) sich in vergeblichen Versuchen zur Besserung der Finanzen erschöpft hatten, riet der zum zweitenmale ernannte Necker dein Könige zur Berufung der Reichsstünde, die seit 1614 nicht mehr versammelt worden waren. Mit dieser In- 20*

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 295

1888 - Habelschwerdt : Franke
295 Friedens. Dem Grundsätze gemäß: „Der König ist der erste Diener des Staates," lebte Friedrich ganz dem Wohle seines Staates und Volkes. Die leitenden Gesichtspunkte in Friedrichs Politik waren: a) den Staat durch die Bildung eines tüchtig geübten, disziplinierten und stets schlagfertigen Heeres in der Lage zu erhalten, die so rasch errungene Großmachtstellnng gegen die Eifersucht größerer Mächte verteidigen zu können; b) die Mittel hierfür durch die möglichste Belebung und Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte des Landes zu gewinnen. Bei der Universalität des großen Königs, der alles selbst ordnete und leitete, hat die Ausführung dieser Prinzipien Verbesserungen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zur Folge gehabt. A. Das Heerwesen. Friedrich brachte die preußische Armee bis auf 200 000 Mann, deren Erhaltung etwa 2/3 der Staatseinkünfte in Anspruch nahm. Zur Aufbringung dieses starken Heeres wurde das Werbe- und Kantonsystem beibehalten. Friedrichs eigenstes Verdienst ist namentlich die vortreffliche Ausbildung der Reiterei und die Einführung der reitenden Artillerie. Die Offiziere wurden in Kadettenaustalteu ausgebildet und fast nur aus den Reihen des Adels entnommen, den der König überhaupt, besonders aber wegen seiner Opferfreudigkeit im siebenjährigen Kriege, begünstigte. B. Die Finanzen. Die reinen Staatseinnahmen erhöhte Friedrich von 7 Millionen Thalern bis auf 20 Millionen; während seiner Regierung sammelte er einen Schatz von 55 Millionen. Die Hauptquelle der Einnahmen waren die indirekten Steuern, deren Eintreibung er nach französischer Art ordnete und auch Franzosen übertrug (Regie). Die Sparsamkeit des Königs schien die Mittel des Staates gleichsam zu verdoppeln. Er selbst verbrauchte von seinem Etat nur 1j6 und verwandte das Übrige für das Gemeinwohl. C. Handel und Industrie. Um aus der Aeeise und den Zöllen größere Mittel zu gewinnen, richtete Friedrich seine volle Aufmerksamkeit auf die Hebung der Gewerbthätigkeit und des Handels. a) Dem General-Direktorium wurde eine Abteilung für Manufakturen, Fabriken und Handel eingefügt. b) Industrielle Unternehmungen wurden durch staatliche Beihilfen

6. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 325

1888 - Habelschwerdt : Franke
wichtigste Sorge, da von der pünktlichen Zahlung der Kontrilmtions-raten die Befreiung des Staates abhing. Es wurde Papiergeld mit Zwangskurs ausgegeben und in allen Teilen der Verwaltung die strengste Sparsamkeit eingeführt. Der königliche Hof beschränkte seine Ausgaben "aufs knappste; das goldene Tafelservice wanderte in die Münze. Die Verbrauchs und Lu^ussteuern wurden erhöht; die Gewerbesteuer ward eingeführt. Durch den Verkauf der Domänen, die Einziehung der geistlichen Güter (1810) und durch Anleihen sollten die Staatsschulden gedeckt werden. Iii. Die Verwaltung. Am glänzendsten trat die reiche organisatorische Kraft Steins in der „Verordnung über die veränderte Verfassung der obersten -Verwaltungsbehörden" hervor. Der Hauwveck derselben war, der Verwaltung die möglichste Einheit, Kraft und Regsamkeit zu geben und auch die Kräfte jed:s einzelnen dafür in Anspruch zu nehmen. Die Minister sollten fortan nur unter den Augen des Königs beraten; die Geschäfte wurden nach Gegenständen, nicht mehr nach Provinzen behandelt (5 Zweige der Staatsverwaltung unter 5 Ministern); dem Ministerium untergeordnet wurden die Regierungen; au die Spitze der Provinzen traten Präsidenten. Die Rechtspflege wurde von der Verwaltung getrennt. Iv. Das Städtewesen, 1808. Es lag tu Steins Absichten, den Landgemeinden Selbstverwaltung zu geben; doch nur bei den Städten ist ihm dies gelungen. Bisher standen die Stadtbehörden unter völliger Abhängigkeit von den Regierungsbehörden; an die Spitze der Stadtverwaltung war gewöhnlich ein Invalide gestellt, deut die nötige Sachkenntnis abging. Fortan hatte die Bürgerschaft eine selbstgewühlte Vertretung, die Stadtverordneten, welche sämtliche Gemeinde-augelegenheiten zu besorgen, Leistungen und Lasten aus bic Bürgerschaft zu verteilen hatten. Die ausführende Behürbc war der Magistrat. Die Bürgermeister würden von den Stäbten der Regierung präsentiert. B. Die Verbesserung des Heeres. Dieselbe würde vou Scharnhorst und Gneisenan vollzogen. Scharnhorst stammte aus Hannover imb legte in der Kriegsschule zu Wilhelntstem den Grund zu der reichen wissenschaftlichen und soldatischen Bildung, die ihn auszeichnete. Im Jahre 1801 trat er als Offizier in preußische Dienste und suchte als Lehrer und Schriftsteller die jüngeren Offiziere anzuregen. Als Schriftsteller hat er mehrfach die revolutionäre Kriegsführung der

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 389

1888 - Habelschwerdt : Franke
389 schärfte den Gegensatz so, daß die Regierungen zu einem aggressiven Vorgehen veranlaßt tonrben („Kanzelparagraph," Ausweisung der Jesuiten, — Schulaufsichtsgesetz und Maigesetze in Preußen). Da-burch würde die katholische Kirche, ba sie biesen Gesetzen Wiberstanb entgegenstellte, in ihrer Thätigkeit zum Teil lahm gelegt. Der srieb-liebenbe Papst Leo Xiii. knüpfte aber tüieber Unterhanblungcn mit den Regierungen an und bewirkte vorzüglich in Preußen eine wesentliche Milberung der Gesetze. 2. Einignngsmiltel. Von einschneibenber Bebentnng auf das Leben des Volkes waren mehrere Reichsgesetze, welche das Gefühl der Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit zu beleben geeignet waren. a) Im Jahre 1874 würde die Münz-, Maß- und Gewichtsorb-nung durch ein Gesetz einheitlich gestaltet. b) An basselbe reihte sich ein Bankgesetz, das die Reichsbank in Berlin zum Mittelpunkte des deutschen Bankwesens machte. c) Am 1. Oktober 1879 trat zufolge eines Gesetzes vom Jahre 1875 die Justizreorganisation ins Leben, nachbem schon 1871 das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich eingeführt worben war. Der Sitz des Reichsgerichtes würde Leipzig. d) Vom 1. Januar 1876 an trat das Gesetz über die Einführung der obligatorischen Civilehe und die Beurkunbung des Personenstand in Kraft. 3. Soziale Folgen der Milliarden. Der Zufluß der Kriegs-entfchäbiguug Frankreichs hatte aus das wirtschaftliche Leben des deutschen Volkes einen ungeheuren Einfluß. Die bebeutenben Summen, welche an geschäbigte Privatleute verteilt würden, ferner biejenigen, welche die Regierung für die Komplettierung des Heerwesens und der Marine, für Festungsbauten und Eisenbahnen anlegte, hatten einen großen Aufschwung inbustrieller Thätigkeit zur Folge. Reue Fabriken und gewerbliche Etablissements würden angelegt, Aktiengesellschaften gegrünbet, Bauten ausgeführt^ und an den Börsen blühte der Gelbverkehr. Die gesteigerte Nachfrage nach Arbeitskräften erhöhte die Löhne der Arbeiter, die sich barum an Genüsse gewöhnten, bte thuen bisher jremb waren. Auch nach Österreich verbreitete sich der in-bustrielle Aufschwung. Sehr balb aber machte sich die Überprobuktion bemerkbar, und als int Mai 1873 in Wien bte Spekulationslust durch massenhafte Zahlungseinstellungen ein jähes Ende genommen

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 87

1904 - Habelschwerdt : Franke
87 und Verwaltung seines unteritalienischen Knigreichs zu vollenden. Die Grundlage desselben war nicht mehr das Lehnswesen und die Natural-Wirtschaft, sondern die Geld Wirtschaft. Die Beamten erhielten Gehlter. Neben das Vasallenaufgebot trat eiu Sldnerheer, in das der Kaiser viele Sarazenen ausnahm. Die Staatseinnahmen setzten sich aus den Ertrgen der Krongter und aus direkten und indirekten Steuern zusammen. Vor dem Gesetze sollten alle Untertanen gleich sein. Auf die Reichstage schickten auch die Städte Vertreter. Die Rechte der Städte, des Adels und die Selbstndigkeit der Kirche suchte Friedrich zu beschrnken, um eine absolute Herrschaft aufzurichten. Dnrch ein Gesetzbuch schuf er ein einheitliches Recht. Friedrich war nicht nur ein geschickter Staatsmann, sondern auch ein eifriger Frderer der Wissenschaften und Knste. Sein Hof zu Palermo war der Sammelplatz von Dichtern und Gelehrteu. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glnzend ans-gestattete Universitt gegrndet. Er sammelte Klassiker, legte Tiergrten an und lie Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen. 5. Der Kaiser in Deutschland, 12331236. Whrend Friedrich fern vom Reiche seine Hansmacht im bilden befestigte, setzten die Fürsten und aufblhenden Städte Hamburg und Lbeck ihre Kolonial-Politik im Nordosten Deutschlands fort. Sie schlugen 1227 den Dnenknig, dem der Kaiser die Gebiete im Norden und Osten der Elbe preisgegeben hatte, um ihn von der Untersttzung der Welsen abzuhalten, in der Schlacht bei Bornhved, nordwestlich von Lbeck. Als um diese Zeit der tchtige Reichsverweser Engelbert von Cln von einem persnlichen Feinde ermordet worden war, trachtete König Heinrich danach, sich von seinem Vater unabhngig zu machen. Er begnstigte das deutsche Brgertum und verband sich mit den lombardischen Städte. Der Kaiser zog nach Deutschland, lie Heinrich gefangen nach Apulien führen und erlie auf dem Reichstage zu Mainz (1235) das in dentfcher Sprache geschriebene groe Landfriedensgesetz. Die Landeshoheit der Fürsten, die Friedrich schon als Landes-Herren" bezeichnete, wurde besttigt und dadurch die Umbildung der deutschen Monarchie zu einem Bundesstaate angebahnt. Nachdem Friedrich Ii. die Wahl seines zweiten Sohnes Konrad zum Nachfolger durchgesetzt hatte, wandte er sich wieder den italienischen Angelegenheiten zu. 6. Streit mit den Lombarden und dein Papste, 12361250. Wie Sizilien, so wollte Friedrich auch Oberitalien seiner unmittelbaren Herrschaft unterwerfen. Er besiegte (1237) die lombardischen Städte, die ihren alten Bund erneuert hatten, bei Cortennvo am Oglio und fhrte eine der sizilifchen hnliche Verwaltung ein. Als

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 131

1904 - Habelschwerdt : Franke
131 ihre herkmmlichen und verbrieften" Rechte besttigen und beschwret. (Vgl. die Huldigung der nlrkischen Stnde beim Regierungsantritt Friedrichs von Hohenzollern.) Das wichtigste Recht der Landstnde war das der Stener-bewilliguug. Wenn der Landesherr fr einen Krieg oder die immer kostspieliger werdende Hofhaltung Geld brauchte, so verhandelte er auf einem Landtage" persnlich mit den versammelten Land-stnden; denn ohne ihre Zustimmung durste er dem Lande keine neue Steuer auferlegen. (Vgl. die Bierziefe unter Albrecht Achilles und Johann Cicero.) Da die Einknfte der Fürsten bis ins 14. Jahrhundert zum groen Teil aus Naturalien bestanden, muten die Landesherren ihren Aufenthalt bestndig wechseln. Im 15. Jahrhundert ermglichte es ihnen aber die Geldwirtschaft, einen festen Wohnsitz zu whlen. Sie zogen ans ihren Burgen in eine grere Stadt und bauten dort ein gerumiges Schlo, das ihnen und ihrem Hofstaat zum dauernden Aufenthalt diente. Diese Stadt wurde die Landeshauptstadt, so Berlin im Jahre 1443. Es begann sich jetzt eine neue Art der Land es Verwaltung zu entwickeln. Diese war nicht mehr auf das Lehnswefen, fondern auf ein besoldetes, absetzbares Beamtentum gegrndet. Die Beamten waren aber noch nicht Staatsbeamte int heutigen Sinne, sondern mehr persnliche Diener des Fürsten. Sie gehrten zum Hof und erhielten von diesem neben Naturalien und Geld gewhnlich auch die Kost. Den ersten Rang nahmen der Kanzler als Leiter des immer mehr zunehmenden schriftlichen Verkehrs, der Landrentmeister fr die Verwaltung der frstlichen Einknfte und einige heimliche" oder geheime" Rte ein. Diese Beamten gehrten gegen Ende des Mittelalters dem Juristenstande an und besorgten auch die Rechtsprechung, die von der Verwaltung noch nicht getrennt war. Die frstlichen Beamten suchten nach den Grundstzen des rmischen Rechtes die Macht der Landesherren den Stnden gegenber zu be-festigen. Bei der Uneinigkeit, die vielfach in den kleinen Stadtrepnbliken herrschte, gelang es dem Landesherrn leicht, die Selbstverwaltung zu beschrnken und die Wahl der Ratsmitglieder von seiner Besttigung abhngig zu machen (vgl. Friedrich Ii. und Johann Cicero und die mrkischen Städte). Eine wesentliche Frderung erfuhr die Macht der deutscheu Frstenhuser auch dadurch, da sie in vielen Bistmern die Wahl ihrer nachgeborenen Shne zu Bischfen durchsetzten. 2. Adet und Aauern. Je mehr die Geldwirtschaft sich verbreitete und der Wohlstand der Städte infolge des Aufschwunges von Handel und Gewerbe zunahm, desto mehr verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Ritter. Ihre 9*

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 211

1904 - Habelschwerdt : Franke
Sil noch vor. Um Friedrich fr die Mhe und die Summen zu entschdiget, die er auf Herstellung der Ordnung in der Mark verwenden mute, verschrieb ihm der Kaiser 100 000 ungarische Goldguldeu (das Stck zu etwa 89 M unserer Whrung). Diese Summe war an Friedrich oder seine Erben zu zahlen, wenn die Luxemburger die Mark einmal zurcknehmen wollten. Im Jahre 1412 kam Friedrich nach Brandenburg. Sein Stell-Vertreter Wend von Ylebnrg hatte die Ruhe im Lande nicht herzustellen vermocht: viele Städte, Ritter und ganze Landesteile verweigerten Friedrich die Anerkennung. Seme Lage war sehr schwierig. Das Land war nur noch 380 Qnadratmeilen groß und zhlte etwa 160 000 Einwohner; es umfate die Alt mark, die Mittelmark, die Priegnitz, einen kleinen Teil der Uckermark und rechts der Oder die Herrschaft St er b erg. Im Innern glich die Mark dem zerrissenen Reiche. Die meisten markgrflichen Gter, Rechte und Einknfte hatte der Adel an sich gebracht. Alle die kleinen Herren, Grafen und unabhngigen Städte hatten den Sinn fr die staatliche Zusammengehrigkeit verloren und lebten nur fr ihre Sonderinteressen. Aber Friedrich wute sich durch Energie und politische Klugheit bald ein gewaltiges Ansehen im Lande zu verschaffen. Erschlo zunchst Vertrge mit den Nachbarn und ntigte (1412) die Shne des Herzogs von Pommern, die in das Land eingefallen waren, durch den Kampf am Kremmer Damm (nordwestlich von Berlin) zur Umkehr. Friedrich suchte die verpfndeten mrkischen Besitzungen einzulsen und den Landfrieden aufrecht zu erhalten. Da aber feine Geldmittel zu Ende gingen und Sigismund ihn nicht untersttzen konnte, so wurde sein Ansehen stark erschttert, und ein Teil des Adels erhob sich gegen ihn. Die Quitzows begannen wieder ihre Raubzge. Friedrich ver-einigte sich nun mit dem Erzbischof von Magdeburg und dem Herzog von Sachsen und griff (1414) vier Burgen seiner Gegner zu gleicher Zeit an. Da man bei der Belagerung schweres Geschtz (die .,faule Grete" der Sage) verwendete, konnten die starken Burgmauern nur kurze Zett widerstehen. Zuerst fiel die von Friedrich selbst belagerte Burg Friesack (nordstlich von Rathenow). Dietrich von Qnitzow entkam, während sein Bruder Haus auf der Flucht gefangen genommen wurde. Die Ouitzows und ihre Mitschuldigen verloren ihre Lehen und ihre Eigengter. Damit war der Widerstand des Adels gebrochen und die Ruhe im Lande wiederhergestellt. Im Einvernehmen mit den Stnden erlie Friedrich im Frhjahre 1414 den Landfrieden von Tangermnde. Er erklrte hierin die Erhaltung der ffentlichen Ruhe und die Bestrafung aller Landfriedens-brecher fr die wichtigste Pflicht der Herrschaft und zwang damit jeden ^andstand, in seinem Gebiet auf Ordnung zu halten. 14*
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